Geschichte des Kantons Bern seit 1798: Band III
Beat Junker
I. KAPITEL: DIE TRENNUNG DES NORDJURAS VOM KANTON BERN
1. VON DER "AFFÄRE MOECKLI" ZUM JURA-STATUT VON 1950
2. DAS RINGEN UM DEN STIMMBÜRGER BIS ZUM PLEBISZIT VON 1959
3. IN DER SACKGASSE VON GEWALT UND KONFRONTATION
4. DIE "KASKADE" DER VOLKSABSTIMMUNGEN
II. KAPITEL: DIE "FINANZAFFÄRE" UND IHR UMFELD
1. REGIERUNG UND OPPOSITION IM KANTON BERN
2. RUDOLF HAFNERS ENTHÜLLUNGEN
3. DIE KANTONALEN WAHLEN VON 1986 UND IHRE FOLGEN
III. KAPITEL: ABSCHLUSS UND AUSBLICK
1. DER KANTONSWECHSEL DES LAUFENTALS
2. DIE VERFASSUNGSREVISION VON 1993
Anmerkungen
Spätestens von der Jahrhundertwende an und besonders während des Ersten Weltkrieges wuchsen im Jura wie in der übrigen Romandie sprachliche Empfindlichkeiten und die Furcht vor einer Germanisierung. Zusammen mit der Empörung über Missgriffe militärischer Stellen gab das dem Separatismus Auftrieb, obwohl für das Gerügte meist nicht Instanzen des Kantons Bern verantwortlich waren. Freilich gossen auch sie gelegentlich Öl ins Feuer, etwa als der Grosse Rat am 10.Juli 1918 Leo Merz zum Ständerat wählte und nicht seinen Regierungsratskollegen Henri Simonin, den die freisinnigen und die katholisch-konservativen Jurassier gemeinsam vorgeschlagen hatten, damit ihr Landesteil nach rund dreissig Jahren wieder einmal in der Ständekammer vertreten sei. Gut ein Jahr später trat Merz auf Anraten seines Arztes als Ständerat wieder zurück, und nun korrigierte der Grosse Rat seinen Fauxpas, indem er Fürsprecher Charmillot aus St-Imier zum Nachfolger bestimmte. Trotzdem wuchs im Jura eine Abwehrhaltung, die zur Bildung von Komitees und zur Publikation von Broschüren führte, welche für eine Trennung von Bern warben. Hatte die Aufbruchstimmung bei Kriegsende solche Strömungen eher angeregt und mitgetragen, so drängte bedeutenderes Geschehen in Welt und Eidgenossenschaft bald auch im Jura selber die separatistischen Anliegen vorübergehend in den Hintergrund. Während der Wirtschaftskrise, welche die Uhrenindustrie besonders hart traf, war der Jura mehr mit seinen eigenen Problemen beschäftigt als mit seinen Beziehungen zu Altbern. Während des Zweiten Weltkrieges spielte dann auch gesamteidgenössisch der Gegensatz zwischen den Sprachgruppen eine geringere Rolle als von 1914 bis 1918.
Freilich schwelte die Furcht vor einer Germanisierung im Untergrund immer noch. Sie rief mit einiger Verspätung heftige Reaktionen der Französischsprechenden hervor, als die abgelegene Gemeinde Mont-Tramelan, eine alte Täuferkolonie, 1942 beschloss, als kommunale Verwaltungssprache das Deutsche zu benützen und sich künftig "Berg-Tramlingen" zu nennen. Zwar hob der Regierungsrat diese Verfügung als verfassungswidrig gleich wieder auf. Aber die Erregung, die sie im Sommer 1947 auslöste, erscheint im Rückblick wie ein Vorspiel zu den an sich wenig bedeutsamen Vorgängen vom Herbst des gleichen Jahres, welche die separatistische Bewegung von neuem in Fahrt brachten und sie diesmal anders als bei früheren Aufbrüchen nie mehr auch nur vorübergehend zur Ruhe kommen liessen96.
Robert Grimm war 1946 als Regierungsrat zurückgetreten und durch Ernst Reinhard ersetzt worden. Dieser übernahm die verwaiste Baudirektion, ohne dass einer der amtierenden Regierungsräte begehrt hätte, seinen Aufgabenkreis zu wechseln. Als Reinhard überraschend noch im gleichen Jahr starb, wurde zum Nachfolger Samuel Brawand aus Grindelwald gewählt. Nun wünschte Georges Moeckli, Regierungsrat seit 1938, seine Direktion der Armenfürsorge aufzugeben und die Baudirektion zu übernehmen. Der Regierungsrat unterstützte einstimmig dieses Anliegen, für das auch die bisher befolgte Regel der Anciennität sprach.
Zuständig für die Direktionszuteilung war aber der Grosse Rat. Er beschloss am 9.September 1947 mit 92 gegen 62 Stimmen auf Antrag von Grossrat Hans Tschumi (Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei) aus Interlaken, nicht Moeckli, sondern Brawand die Baudirektion zuzuweisen. Dabei unterschieden sich die beiden Anwärter nach Parteizugehörigkeit und Vorbildung nicht. Beide waren Sozialdemokraten, beide ihrem ursprünglichen Beruf nach Lehrer. Doch kam der eine aus dem Oberland, der andere aus dem Jura. Obwohl Moeckli deutsch und sogar Mundart gut verstand, behauptete Tschumi, mancher Altberner hätte der französischen Sprache wegen Mühe, mit Moeckli zu verkehren. Selbst unter den Sozialdemokraten neigten einzelne Oberländer eher Brawand zu. Auf Warnungen, die jurassischen Regierungsräte würden deklassiert, wenn sie mit Bereichen vorlieb nehmen müssten, die in der Öffentlichkeit als weniger gewichtig galten, ging der Grosse Rat nicht ein. Eine Woche später, als die Jurassier über die Grenzen von Parteien und Regionen hinweg sich bereits über die Zurücksetzung Moecklis empörten, lehnte die Legislative mit 68 gegen 66 Stimmen einen Wiedererwägungsantrag für ihren Beschluss ab, ohne in der kurzen Debatte die Argumente aus dem Jura überhaupt zu prüfen. Alle jurassischen Grossräte verliessen darauf den Saal unter Protest. Die Lawine war losgetreten.
Für Moeckli persönlich mochte es teilweise eine Genugtuung bedeuten, dass ihn der Grosse Rat 1948 als Nachfolger des Freisinnigen Henri Mouttet zum einen der beiden bernischen Ständeräte wählte. Moeckli versah dieses Amt neben seiner Zugehörigkeit zum Regierungsrat bis 1959. Seine Wahl hing allerdings nicht mit der Jurafrage zusammen, sondern mit einer vorübergehenden Verstimmung zwischen Freisinn und Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei im Kanton Bern. Sie führte zu einer nach damaligem Sprachgebrauch "grün-roten Allianz", die freilich nur bis 1959 hielt, denn mit Moecklis Rücktritt in diesem Jahr fiel das Ständeratsmandat an den Uhrenindustriellen Charles Jeanneret aus St-Imier und damit zurück an den Freisinn97.
Altbern wurde durch die heftige Reaktion im jurassischen Landesteil überrumpelt. Schon am 20.September 1947 bloss drei Tage nach dem Nein des Grossen Rates zur Wiedererwägung versammelten sich in Delsberg Tausende zu einer Protestkundgebung. Aus ihr erwuchs anfangs Oktober 1947 das "Comité de Moutier" mit Mitgliedern aus den politischen Parteien des Juras (samt dem Laufental) und aus den drei grossen jurassischen Vereinigungen, also der hundertjährigen Société jurassienne d'Emulation, der Pro Jura, entstanden 1903 als "Société jurassienne de développement", sowie der 1925 gegründeten "Association pour la défense des intérêts du Jura" (ADIJ). Das Komitee verstand sich als Sammelstelle und Sprachrohr für Anliegen und Begehren des Juras an den Kanton Bern. Bereits Ende 1947 bildete sich daneben ein "Mouvement séparatiste jurassien", das in seiner Zeitung, dem "Jura libre", verkündete, die Probleme liessen sich nur durch eine Trennung des Juras von Bern lösen.
Bei den Kantonsbehörden führte in der Jurafrage der Regierungsrat die Zügel. Seine Zusammensetzung änderte gerade nach 1947 stark. Zwar blieben die drei Sozialdemokraten Georges Moeckli, Fritz Giovanoli und Samuel Brawand im Amt, ebenso von der Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei Walter Siegenthaler und von den Freisinnigen Arnold Seematter. Hingegen trat der freisinnige Jurassier Henri Mouttet zurück. Seinen Sitz übernahm Seminardirektor Virgile Moine aus Pruntrut, den das Volk im Sommer 1948 mit 28000 gegen 19000 Stimmen dem katholisch-konservativen Oberrichter Ceppi vorzog, womit es eine Gelegenheit verpasste, die Konservativen des Nordjuras in die Regierungsverantwortung einzubinden, statt sie in der Opposition zu isolieren. Bei der Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei folgten auf Fritz Stähli Dewet Buri und auf Markus Feldmann, als er Ende 1951 Bundesrat wurde, Rudolf Gnägi. Etwas später, im Frühjahr 1954, ersetzten dann Robert Bauder Arnold Seematter und Henri Huber Georges Moeckli.
Wie der Regierungsrat der Empörung im Jura begegnen wollte, skizzierte am 20.November 1947 vor dem Grossen Rat Erziehungsdirektor Markus Feldmann, der während seiner ganzen Zugehörigkeit zur Kantonsexekutive die Jurapolitik auf altbernischer Seite prägte. Er war bereit, Wünsche aus dem Jura zu prüfen, verwarf aber vorweg alles, was eine Loslösung dieses Landesteils fördern konnte. Eine besondere Kommission für jurassische Fragen zu schaffen, lehnte der Grosse Rat im Januar 1948 hoch ab, wohl auch deshalb, weil der Antrag dafür von Paul Fell kam, einem Vertreter der kommunistischen Partei der Arbeit aus Biel.
Schon vorher hatte der Regierungsrat drei Experten Bundesrichter Albert Comment sowie den Professoren Hans Huber und Hans von Greyerz die Frage vorgelegt, ob die Vereinigungsurkunde von 1815 immer noch gelte und ob sie bisher eingehalten worden sei. Die Gutachter antworteten im Herbst 1948 differenziert und in Formulierungen, welche sich auf beiden Seiten für Polemiken nicht eigneten.
Eine Liste mit Wünschen und Vorschlägen des Comité de Moutier wurde als Petition betrachtet, damit nicht der Eindruck entstehe, diese Organisation stehe im Rang eines Verhandlungspartners. Erst recht nicht kam diese Stellung in den Augen des Regierungsrates einer separatistischen Gruppe zu, sondern er anerkannte allein die Grossräte aus dem Jura als Vertreter des Landesteils.
Auf die Begehren des Comité de Moutier ging die Exekutive ein in ihrem ersten Jurabericht, den Markus Feldmann verfasst und der Gesamtregierungsrat einhellig gebilligt hatte, also auch seine jurassischen Mitglieder. Der Grosse Rat diskutierte ihn vom 7.März 1949 an und genehmigte die 19 Anträge, welche das Verhältnis zwischen Altbern und dem Jura verbessern sollten. Sie sahen zum Beispiel die Schaffung des Postens eines Vize-Staatsschreibers französischer Muttersprache vor, den Ausbau der Vorlesungen in französischer Sprache an der Universität Bern, die Förderung der Assimilation deutschsprechender Volksteile im Jura, ebenso Umfragen über das Bedürfnis nach einer französischsprachigen Schule in der Stadt Bern und verbesserte Mitwirkungsmöglichkeiten für die Grossräte aus dem Jura bei der Gesetzgebung und bei Verfassungsrevisionen. Nicht aufgenommen wurden aus den Anregungen des Comité de Moutier jene, welche besondere Wahlkreise für die Bestellung der National-, Stände- und Regierungsräte im Jura oder Ansätze zu einer Föderalisierung des Kantons verlangten, etwa durch eine Art von Zweikammersystem für die Legislative.
Einzelne der angenommenen Vorschläge bedingten Änderungen der Kantonsverfassung. Der Grosse Rat debattierte darüber im September 1949 und im Januar 1950, wobei nun Virgile Moine, als Justizdirektor Nachfolger Feldmanns, die Vorlage des Regierungsrates vertrat. Sie wollte die Stellung der beiden Landessprachen im Kanton deutlicher festlegen und dem jurassischen Landesteil zwei Regierungssitze in der Verfassung garantieren, statt sie bloss als Gewohnheitsrecht zu gewähren wie bisher. Eine paritätische Kommission von Grossräten aus dem Jura und aus dem alten Bernbiet sollte den jurassischen Anliegen in der Legislative mehr Gewicht verleihen. Das etwas gekünstelte Gebilde trat aber in der Folge kaum je in Erscheinung.
Am bedeutendsten war, dass Artikel 1 und 2 der Verfassung festhielten, der Kanton umfasse "das Volk des alten Kantonsteils und dasjenige des Juras" und die Staatsgewalt beruhe "auf der Gesamtheit des Volkes im alten Kantonsteil und im Jura". Dieser Wortlaut anerkannte ausdrücklich die Existenz eines eigenen jurassischen Volkes, was einem Wunsch des Comité de Moutier entsprach.
Alle diese Anträge wurden in einer einzigen Vorlage zusammengefasst und dem Volk am 29.Oktober 1950 zur Abstimmung vorgelegt. Es hiess das sogenannte Jura-Statut bei einer Beteiligung von rund 31% mit 69089 Ja gegen 7289 Nein gut, und zwar in allen Amtsbezirken, in jenen des Juras noch deutlicher als im alten Bernbiet98.
Schon vor dem Zwischenfall von 1947 hatte die Pro Jura die Schaffung einer besonderen jurassischen Fahne angeregt, und nun nahmen auch andere Kreise diesen Vorschlag auf. Aber erst nach der Verfassungsänderung von 1950 stimmte der Regierungsrat am 12.September 1951 zu. Die Jurafahne zeigte auf der einen Hälfte den roten Baselstab auf weissem Grund, auf der anderen weisse und rote Streifen für die sieben Amtsbezirke des Juras. Trotz der offiziellen Anerkennung für den ganzen Landesteil wurde die Fahne bald vor allem als Emblem der Separatisten empfunden, die sie bereits vor 1951 oft verwendet hatten. Sie galt deshalb eher als ein Zeichen der Trennung statt als Symbol der jurassischen Eigenständigkeit innerhalb des Kantons Bern.
Die Debatten des Grossen Rates zeigen nicht eindeutig, ob seine Mitglieder glaubten, das neue Jura-Statut werde die Probleme und Meinungsverschiedenheiten zwischen dem alten und dem neuen Kantonsteil ein für allemal lösen und beseitigen. Sicher hofften sie, mindestens Zeit zu gewinnen und Voraussetzungen für ein entspannteres Zusammenleben von Jurassiern und Altbernern zu schaffen oder wenigstens die vermeintlich kleine Gruppe der Separatisten zu isolieren und an den Rand zu drängen.
Ruhe kehrte jedoch nicht ein. Im Herbst 1952 löste sich das Comité de Moutier wegen innerer Spannungen auf, so dass fortan extremere Gruppen als Wortführer auftraten, nämlich die Separatisten, die ihre Organisation nun in "Rassemblement jurassien" im Anklang an General de Gaulles "Rassemblement du Peuple français" in Frankreich umbenannten. Es verstand sich als überparteiliche und überkonfessionelle Gruppe, die für den ganzen Landesteil samt dem deutschsprachigen Laufental eintreten wollte, also für den Raum des historischen Fürstbistums Basel, soweit es 1815 dem Kanton Bern zugeschlagen worden war. Mit zahlreichen Ortssektionen und Regional- oder Bezirksverbänden war das Rassemblement straff gegliedert. Sein Schwerpunkt lag im katholischen Nordjura, doch beschränkte es sich keineswegs auf diese Gegend, wie die prägende Persönlichkeit des Generalsekretärs Roland Béguelin beweist, eines Sozialdemokraten aus dem Südjura.
Ein Gegengewicht suchten die Antiseparatisten vom Herbst 1952 an zu setzen mit ihrer "Union des patriotes jurassiens". Sie war weit lockerer organisiert, fand ihre Anhängerschaft mehrheitlich bei Reformierten und im Südjura und krankte daran, dass sie weniger eigene Initiative entwickelte, als auf Vorstösse und Ideen des Rassemblement reagierte.
Ungleich verhielten sich in der Jurafrage die politischen Parteien. Die im Nordjura stärkste, die konservativ-christlichsoziale, zeigte in ihrer Mehrheit Sympathien für den Separatismus, doch wog ihr Gewicht im Gesamtkanton zu leicht, als dass sie dort viel hätte erreichen können. Umgekehrt war die Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei, die den Gesamtkanton dominierte, im Jura schwach. Auf beiden Ebenen lehnte sie den Separatismus vorweg ab, ebenso alles, was als Entgegenkommen an ihn gedeutet werden konnte. Freisinn und Sozialdemokratie waren in der Jurafrage gespalten. Im alten Kantonsteil verwarfen alle politischen Parteien den Separatismus.
Vermutlich waren weder das Rassemblement jurassien noch die Union des patriotes jurassiens sich voll im klaren über die Stärke ihres Anhangs. Hinweise dazu konnte gewinnen, wer eine Volksinitiative ergriff. Ohnehin hatten politische Gegner die Separatisten schon öfters auf die bestehenden Volksrechte verwiesen im Wissen darum, dass ein solcher Vorstoss für einen Sieg an der Urne die Mehrheit nicht nur im Jura, sondern im ganzen Kanton brauchte, was für ein separatistisches Begehren kaum erreichbar schien.
Das Rassemblement forderte nun mit einer kantonalen Initiative nicht direkt die Lösung des Juras von Bern, sondern ein kantonales Gesetz für die spätere Durchführung eines Plebiszites im Jura über die Trennungsfrage. Ein Plebiszit im alten Kantonsteil zur Frage, ob man den Jura ziehen lassen wolle, sah das Volksbegehren nicht vor. Seine Urheber erwarteten mindestens im Jura die Zustimmung der Volksmehrheit, was selbst bei einer Ablehnung im Gesamtkanton den Separatismus psychologisch begünstigt hätte.
Für das Begehren wurden im ganzen Kanton 23336 Unterschriften gesammelt, davon über 20600 im Jura. Von seinen Stimmberechtigten unterzeichneten 54,9% die Initiative. Bei den Amtsbezirken waren es in Delsberg 77,9%, in den Freibergen 69,3%, in Pruntrut 67,4%, in Neuenstadt 57,3%, in Moutier 49,0%, in Courtelary 33,9% und in Laufen 29,5%. Das war ein Erfolg, den das Rassemblement nicht ohne weiteres hatte erwarten dürfen.
Obwohl einzelne Punkte umstritten waren, beantragte der Regierungsrat, die Initiative für gültig zu erklären und sie dem Volk ohne Gegenvorschlag vorzulegen. Der Grosse Rat billigte dieses Vorgehen ohne Gegenstimme. Am 5.Juli 1959 wurde die Initiative im gesamten Kanton mit 80141 Nein gegen 23130 Ja und in den sieben jurassischen Amtsbezirken zusammen mit 16352 Nein gegen 15159 Ja verworfen. Allerdings war der Jura gespalten: die Freiberge, Delsberg und Pruntrut nahmen mit Ja-Anteilen zwischen 76 und 66% an, Courtelary, Laufen, Moutier und Neuenstadt lehnten mit 65 bis 75% Nein ab. Beteiligt hatten sich im alten Kantonsteil 31%, im Jura 85% der Stimmberechtigten.
Das Ergebnis enttäuschte das Rassemblement. In allen jurassischen Bezirken fanden sich weniger Ja-Stimmen als seinerzeit Bürger, die die Initiative unterschrieben hatten. Zwar betraf die Initiative formell noch gar nicht die eigentliche Trennung, sondern nur die Idee eines Plebiszites darüber. Ihr konnte theoretisch auch ein Antiseparatist zustimmen, der nur die vielleicht probernische Volksmeinung möglichst genau erkunden wollte.
Zudem zeigten die Abstimmungsresultate, dass der Jura in der Trennungsfrage keine Einheit bildete. Für die Ablehnung der Initiative im Südjura waren die Separatisten mit einer Deutung bald zur Hand: hier wohnten mehr Bürger alemannischer Abstammung als im Norden, und diese seien es, die vor allem ein Nein eingelegt hätten, im Gegensatz zu den alteingesessenen Jurassiern. Belegen liess sich diese These bei einer geheimen Abstimmung nicht.
Ernüchternd war für die Separatisten auch das Resultat des Amtes Laufen mit 1450 Nein gegen 533 Ja. Eine Grundwelle für den Anschluss an einen selbständigen Kanton Jura liess sich hier selbst für eine ferne Zukunft nicht erhoffen. Deshalb fasste das Rassemblement von nun an als künftige Einheit nicht mehr den jurassischen Landesteil ins Auge, sondern nur noch die französischsprechenden Gebiete ohne Biel. Laufen mochte seinen eigenen Weg gehen. Nicht die gemeinsame Geschichte im früheren Fürstbistum Basel, sondern die gemeinsame Sprache sollte fortan das Fundament für einen Kanton Jura liefern.
Aber auch für Antiseparatisten gab es keinen Grund zum Jubeln. Zwar verwarf der Jura als Ganzes die Initiative knapp. Doch die Abstimmung brachte keineswegs die Entlarvung der Separatisten als lautstarke, aber an Zahl geringe Gruppe, sondern zeigte, dass das Jura-Statut von 1950 ihnen kaum Wind aus den Segeln genommen hatte. Grossrat Geiser aus Cortébert streute sich selber Sand in die Augen, wenn er nach der Abstimmung von 1959 im Namen der Antiseparatisten vor dem Grossen Rat erklärte: "Ainsi prend fin, sur le plan politique tout au moins, une période de tension, qui a gravement troublé le climat politique, social et culturel du Jura"99.
Auf die Volksabstimmung von 1959 folgte weder im Jura noch in Altbern Ruhe, doch prallten die Gegner vorerst weniger bei grossen Zusammenstössen in den Räten oder an den Urnen aufeinander als bei Scharmützeln auf minder beachteten Kampfplätzen. Dabei stritten sie im Kleinen eher noch verbissener und unnachgiebiger als zuvor.
Im Vordergrund standen zunächst Personenfragen. Georges Moeckli trat 1959 als Ständerat zurück, und die Bürgerlichen einigten sich darauf, den Sozialdemokraten diesen Sitz wieder abzunehmen. Als Kandidaten aus dem Jura empfahl die freisinnige Fraktion Fürsprecher Dr.Jean-Pierrre Chatelain aus Delsberg, der nicht Separatist, aber auch kein Vorkämpfer für die Einheit des Kantons war. Deshalb setzte die Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei durch, dass der Grosse Rat am 18.November 1959 nicht Chatelain wählte, sondern den ebenfalls freisinnigen Uhrenfabrikanten Charles Jeanneret aus St-Imier, politisch bisher ein kaum beschriebenes Blatt. Das stiess auch Jurassier vor den Kopf, die nicht zum Rassemblement gehörten.
Ähnlich wirkte der Ausschluss Roland Béguelins aus der sozialdemokratischen Partei des Kantons Bern und vor allem die Ersatzwahl für den zurückgetretenen Regierungsrat Walter Siegen-thaler. Die Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei riss alte Wunden wieder auf, indem sie als Nachfolger Hans Tschumi aus Interlaken vorschlug, der 1947 mit seinen provokativen Äusserungen die Protestbewegung im Jura ausgelöst hatte. Er war im Januar 1948 und dann wieder 1954, bei seiner Wahl zum Präsidenten des Grossen Rates, in öffentlichen Erklärungen von seinen damaligen Worten etwas abgerückt, doch brüskierte seine Kandidatur den Jura immer noch, galt er doch als "symbole de l'incompréhension linguistique et de la méconaissance de la minorité jurassienne". Das Rassemblement jurassien nutzte die Gelegenheit und portierte seinen Zentralpräsidenten André Françillon als Gegenkandidaten.
Nicht einmal die antiseparatistische Union des patriotes jurassiens wagte Tschumi zu unterstützen und empfahl, leere Zettel einzulegen. So siegte am 24.April 1960 Tschumi im Gesamtkanton zwar mit 39500 gegen 13400 Stimmen. In allen französischsprachigen Amtsbezirken des Juras also auch in den südjurassischen blieb er aber weit zurück und erreichte bloss 2759 Stimmen gegen 11527 für Françillon. Françillons Anhang war allerdings kleiner als jener der Plebiszit-Initiative von 1959, doch lag nun die Beteiligung mit bloss 21% im Kanton (statt 31% wie damals) noch tiefer. In der Stadt Bern trugen 3488 Zettel den Namen Tschumis, 740 den Françillons oder anderer wählbarer Bürger und über 2500 waren leer. Das zeugte von einem Unbehagen auch in Teilen des alten Kantons. Aber schon bei der nächsten Gesamterneuerungswahl für den Regierungsrat, am 6.Mai 1962, schnitt Tschumi von allen Mitgliedern der Exekutive am besten ab100.
Dass die Fronten verhärtet waren, zeigte im Frühling 1962 die Wahl des zweiten Vizepräsidenten des Grossen Rates, des künftigen Präsidenten im Landesausstellungsjahr 1964. Nach dem herkömmlichen Turnus hätte ihn die konservativ-christlichsoziale Fraktion gestellt. Ihr Kandidat, Fürsprecher André Cattin aus Saignelégier, unterlag aber dem Stadtberner Freisinnigen Paul Dübi hoch. Obwohl Cattin dem Rassemblement nicht angehörte, galt er als zu wenig berntreu, so dass das sonst übliche Entgegenkommen an die politische und sprachliche Minderheit diesmal ausblieb.
Mehr Aufsehen erregte der "Fall Berberat". Oberleutnant Romain Berberat, wohnhaft in Lausanne, führte ad interim eine jurassische Füsilierkompanie. Als Referent der "Jurassiens de l'extérieur" sprach er im September 1962 am Fest des jurassischen Volkes in Delsberg von einer "autocratie dictatoriale de politiciens, qui ne nous ont jamais compris". Darauf veranlasste der bernische Regierungsrat bei Berberats militärischen Vorgesetzten seine Umteilung zu einer anderen Einheit. Das empfand man auch ausserhalb des Juras als Schlag gegen die Meinungs- und Redefreiheit und als Druckversuch gegen einen unbequemen Kritiker, was dem Gemassregelten den Anschein eines Märtyrers gab101.
Das Geschehen im Jura splitterte sich aber nicht nur in solche Einzelvorkommnisse auf, sondern erfasste weiterhin ebenfalls die Bürgerschaft als Ganzes. Obwohl ihre Plebiszit-Initiative 1959 unterlegen war, reichten die Separatisten 1961 vier weitere Volksbegehren ein, diesmal nicht zu Grundsatzfragen, sondern für praktische Verbesserungen im öffentlichen Leben wie die Schaffung eines eigenen Strassenverkehrsamtes in Tavannes, einen landwirtschaftlichen Muster- und Versuchsbetrieb in den Freibergen, die Aufhebung der häufig missbrauchten Stellvertretungsvollmacht bei Abstimmungen und Wahlen und eine familienfreundlichere Regelung der Abzüge im Steuergesetz. Für diese letzte Vorlage erarbeitete der Grosse Rat einen Gegenvorschlag, zu dessen Gunsten die Initiative zurückgezogen wurde. Er wurde vom Volk angenommen, da in seinem endgültigen Text die Urheberschaft der Separatisten kaum mehr zu spüren war.
Das Rassemblement gewann für seine Initiativen je rund 13000 Unterschriften, also deutlich weniger als seinerzeit bei der Plebiszit-Initiative. Die Volksabstimmung am 27.Mai 1962 brachte den Separatisten ebenfalls eine Enttäuschung. Dass der Kanton als Ganzes verwarf, überraschte kaum. Aber auch im Jura überwogen gesamthaft die Nein-Stimmen, und bei allen drei Vorlagen nahmen einzig die drei nordjurassischen Amtsbezirke Delsberg, Pruntrut und Freiberge an. Ausser in Laufen blieben die Ja-Stimmen hinter den Unterschriftenzahlen für die Initiativen zurück. Anscheinend hatte man den Urnengang überall als Bekenntnis für oder gegen den Separatismus aufgefasst und nicht als einen Entscheid über Sachprojekte102.
Allmählich überschritt der Jurakonflikt immer deutlicher die Grenzen des Kantons Bern und der Politik im engeren Sinne des Wortes, etwa beim Hin und Her um geplante Armee-Anlagen im Nordjura. Das Eidgenössische Militärdepartement hatte von 1955 an mit privaten Landbesitzern in den Freibergen Gespräche geführt, um Boden für einen Panzerwaffenplatz zu gewinnen. Schliesslich zerschlugen sich die Verhandlungen, weil die Bevölkerung der Gegend Widerstand leistete und weil sich in der Ajoie bessere Aussichten für das Vorhaben eröffneten. Nun erwarb der Kanton Bern die fraglichen Parzellen und verpachtete sie vorerst, bevor er sie 1962 an die Eidgenossenschaft verkaufte, welche dort ein militärisches Pferdezentrum errichten wollte. Doch auch dagegen wehrten sich die Einheimischen. Von Bern aus schlecht informiert, fürchteten sie voll Misstrauen, zuletzt würden doch Panzer auffahren. So wuchs die Spannung und die Bereitschaft, auch ausserhalb der Legalität zu handeln, wie es Kampfgruppen anderer Minderheiten in Europa und anderswo, etwa in Südtirol oder in Algerien, ebenfalls taten. Suchte die 1962 gegründete Jugendorganisation des Rassemblements, die "Béliers", mehr das öffentliche Aufsehen, so bekannte sich vom selben Jahr an die geheime Gruppe "Front de libération jurassien" zu Brand- und Sprengstoffanschlägen gegen Militärbaracken, aber auch gegen Gebäude prominenter Antiseparatisten. Weil das Rassemblement nach dem Empfinden seiner Gegner zu wenig deutlich von diesen Gewalttaten abrückte, wurde es ohne weitere Beweise dafür mitverantwortlich gemacht.
Gewalt anderer Art erhob sich im Sommer 1964 in Les Rangiers bei den Erinnerungsfeiern für die Grenzbesetzungen von 1914 und von 1939. Der Anlass war ursprünglich getragen von Personen jeder Denkart, auch von Separatisten. Als aber das Organisationskomitee mit Militärdirektor und Regierungsrat Virgile Moine und dem Chef des Eidgenössischen Militärdepartements, Bundesrat Paul Chaudet, zwei Referenten einlud, die im Jura der Affäre Berberat und der Waffenplatzpläne wegen unpopulär waren, distanzierten sich viele Jurassier von der Veranstaltung. Am 30.August 1964 übertönten Jugendliche, namentlich "Béliers", die Redner und kamen mit der Polizei ins Handgemenge. Damit gewannen sie zwar die erhoffte Aufmerksamkeit auch ausserhalb des Juras. Aber in der übrigen Eidgenossenschaft fehlte das Verständnis für diese Art von Auseinandersetzung. So verloren die Separatisten Sympathien und isolierten sich gegen aussen mehr und mehr.
Ähnliche Zwischenfälle wie in Les Rangiers erwartete man auch für den Berner Tag der Landesausstellung in Lausanne, der EXPO, am 11.September 1964, doch unterblieben sie angesichts der vorsorglichen Bereitstellung starker Kräfte von Militär und Polizei. Dafür bezeugten zwei Tage später am 17. Fest des jurassischen Volkes in Delsberg über 35000 Personen mehr als je zuvor ihre Verbundenheit mit ihrer engeren Heimat und ihre Solidarität untereinander. Die Separatisten mochten sich in der Schweiz unverstanden fühlen. Im Jura selber hatten Les Rangiers und die EXPO ihre Kraft nicht geschwächt.
Bei dieser verfahrenen Lage war es kaum mehr möglich, im Jura und im alten Kanton Bern ohne die Hilfe Aussenstehender eine Lösung des Konfliktes zu finden. Das Rassemblement hatte schon 1959 eine eidgenössische Vermittlung vorgeschlagen und später sogar das Ausland auf die Situation der Jurassier aufmerksam gemacht, die mit der anderer Minderheiten in der Welt zu vergleichen sei. Dafür zeigten die Berner Behörden gar kein Verständnis. Sie wollten das Problem im Rahmen des Kantons lösen und fühlten sich zudem in einem empfindlichen Punkt getroffen: Bern hatte bisher vielerorts als Brückenkanton zur Romandie gegolten, der im Umgang mit Welschen besonderes Fingerspitzengefühl zeige. Nun litt dieser Ruf, und manche Miteidgenossen empfanden Berns Haltung als starr und rechthaberisch103.
Die Entwicklung nach den Ereignissen von Les Rangiers deutete auf allmähliche Wandlungen hin. Die Separatisten führten ihren Kampf mehr und mehr nicht allein gegen den alten Kanton Bern, sondern gegen die gesamte Eidgenossenschaft. So isolierten sie sich und verloren die Initiative, die bisher fast immer von ihrer Seite ausgegangen war. Dafür rückte der Berner Regierungsrat etwas weg von der Unnachgiebigkeit, die er noch in seinem Bericht zur Jurafrage vom November 1963 vertreten hatte. Er berief sich dort auf das bisher Geleistete und wies alles von sich, was als Schritt zu einer Trennung des Kantons oder einer Begünstigung der Minderheit empfunden werden konnte.
1960 folgten in der Berner Kantonsexekutive Simon Kohler auf Virgile Moine und Ernst Jaberg auf Rudolf Gnägi, der Bundesrat geworden war. In dieser neuen Zusammensetzung wurde der Regierungsrat beweglicher und offener für Neues. So verschloss er sich nicht, als Bundesrat Friedrich T. Wahlen Mitte August 1963 als Redner am Pferdemarkt in Saignelégier zum Gespräch unter den Streitenden aufrief, und 1968 willigte er auch ein, im Einverständnis mit dem Bundesrat eine "Kommission der guten Dienste" von vier "Weisen" einzusetzen. Sie umfasste die alt Bundesräte Max Petitpierre und eben F.T. Wahlen sowie den Waadtländer Regierungsrat (und späteren Bundesrat) Pierre Graber und Landammann Raymond Broger aus Appenzell Innerrhoden. Die Kommission sollte zwischen den Parteien vermitteln, aber nicht als Schiedsgericht über Wert oder Unwert von Reformvorschlägen entscheiden.
Schon im März 1967 hatte der Regierungsrat in einer Erklärung die Separatisten als Gesprächspartner nicht mehr ausgeschlossen, ebensowenig eine neue Volksbefragung über eine eventuelle Trennung von Jura und Altbern. Bisher hatten stets die Separatisten ein Plebiszit gefordert und die Kantonsbehörden sowie die Union des patriotes jurassiens es abgelehnt. Nun wechselten die Rollen: Regierung und Antiseparatisten erhofften eine Mehrheit für den Status quo, während das Rassemblement seiner Stärke im Gesamtjura nicht sicher war und deshalb bremste. Die Ungewissheit über die StE4rke der Separatisten stieg noch, als sich 1969 eine sogenannte "Dritte Kraft" bildete, die beim Kanton Bern bleiben wollte, falls der jurassische Landesteil eine gewisse Autonomie gewinne. Wie stark Einfluss und Anhang dieses "Mouvement pour l'unité du Jura" waren, blieb vorläufig unklar.
Eine Autonomie hatte auch die Mehrheit der jurassischen Deputation des Grossen Rates in ihrer Eingabe von 1965 vorgeschlagen, doch blieb selbst nach mehreren Expertengutachten umstritten, wieviel von dem Forderungskatalog sich im Rahmen des geltenden Bundesrechtes verwirklichen lasse.
Solche Bemühungen konnten vielleicht Auswege aus den Sackgassen weisen, in welche sich die Jurapolitiker beider Seiten lange verrannt hatten. Aber neben solchem Hoffnungsschimmer gab es ungefähr zur gleichen Zeit auch Rückschläge, von denen das Publikum freilich erst später erfuhr. Weil die "Béliers" mehr und mehr Methoden der internationalen Protestjugend von 1968 übernahmen und öfters Veranstaltungen störten oder öffentliche Gebäude beschädigten, erklärte die bernische Polizei, ihr Bestand genüge nicht, um alle gefährdeten Objekte pausenlos zu schützen, worauf das Eidgenössische Militärdepartement ohne die Öffentlichkeit darüber zu informieren für Armee-Anlagen einen verdeckten Bewachungsdienst durch Soldaten aufzog. Als das bekannt wurde, empörten sich viele Jurassier über diese "militärische Besetzung" ihrer Heimat, für die sie die Verantwortung zum Teil dem neuen Departementschef zuschoben, nämlich dem Altberner Bundesrat Rudolf Gnägi104.
Im Juni 1967 ernannte der Regierungsrat eine Arbeitsgruppe, die eine Bestandesaufnahme durchführen und dokumentarische Unterlagen für die Beurteilung der Jurafrage und für Vorschläge zu ihrer Lösung liefern sollte. Diese "Kommission der 24" bestand aus je zwölf Altbernern und Jurassiern der verschiedensten Parteien und Richtungen. Auch dem Rassemblement jurassien waren Vertreter zugedacht, doch verweigerte es eine Mitarbeit. Dennoch war man einander nähergekommen seit dem Regierungsratsbericht von 1963, der noch jedes Gespräch mit anderen Repräsentanten des Juras als den Grossräten aus diesem Landesteil schroff abgelehnt hatte.
So wurde auch die Diskussion wieder möglich zum Problem, ob sich das Volk im Jura zur Frage einer Trennung vom Kanton Bern äussern solle. Im bisher geltenden Recht fehlten die Voraussetzungen dafür. Der Grosse Rat schuf sie nun, indem er in der zweiten Hälfte des Jahres 1969 eine Vorlage annahm, welche das vielgliedrige Verfahren für ein solches Vorhaben regelte. Stimmten die Bürger des alten Kantonsteils ebenfalls bei, so gaben sie dadurch ihr Mitbestimmungsrecht in dieser Sache auf, abgesehen von der nötigen eidgenössischen Volksabstimmung über die Partialrevision der Bundesverfassung, welche die Schaffung eines neuen Kantons bedingte. Sonst aber lag alles Weitere in der Hand der Bewohner des jurassischen Landesteils. Sie sollten als erstes die Grundsatzfrage beantworten, ob sie sich von Bern trennen und einen eigenen Kanton bilden wollten. Befürwortete eine Mehrheit das, so konnten in einem nächsten Schritt die einzelnen Amtsbezirke entscheiden, welchem Kanton sie angehören wollten, und schliesslich stand das gleiche Recht noch jeder Gemeinde an der neu entstehenden Kantonsgrenze zu.
Wohl gingen in Einzelpunkten die Meinungen auseinander, etwa darüber, ob bei dieser Vorlage auch Jurassier mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons stimmberechtigt sein sollten, wie es das Rassemblement seit langem forderte. Dieses Begehren widersprach jedoch der geltenden Bundesverfassung. Umstritten war auch, ob der Bürger bereits bei der Trennungsabstimmung die grossen Züge eines künftigen Autonomiestatuts für die beim Kanton Bern verbleibenden Teile des Juras kennen müsse. Über derartige Bedenken hinweg nahm der Grosse Rat den "Zusatz zur Staatsverfassung des Kantons Bern hinsichtlich des jurassischen Landesteils" am 9.September 1969 in erster und am 10.Dezember 1969 in zweiter Lesung ohne Gegenstimme an.
Die Volksabstimmung fand am 1.März 1970 statt. Rassemblement jurassien und Union des patriotes jurassiens hatten beide die Ja-Parole ausgegeben, damit nicht schon der Entscheid über das Verfahren wie ein Plebiszit über die Trennungsfrage selber erscheine. Bei einer Beteiligung von 38% der Bürger im ganzen Kanton und von rund 60% im Jura wurde die Vorlage mit 90000 Ja gegen 14000 Nein gutgeheissen, und zwar in allen Amtsbezirken, im Jura sogar im Verhältnis von 10:1.
Damit war der Weg offen für die Selbstbestimmung der Jurassier über ihre territoriale Zugehörigkeit. Dass der alte Kantonsteil nicht widersprach, ging wohl teils auf echte Grosszügigkeit zurück, teils vielleicht auch auf Resignation und Überdruss über die endlosen Diskussionen und Streitigkeiten105.
Ein wohlüberlegter Entscheid über die Trennungsfrage setzte voraus, dass der Bürger mindestens in den grossen Zügen Bescheid wusste darüber, welche Rechte der Kanton seinem jurassischen Landesteil künftig zugestehen wollte. Für die Skizze eines solchen Autonomiestatuts beanspruchte vor allem der Gedankenaustausch mit den "Weisen" mehr Zeit als vorgesehen. Erst im Herbst 1972 konnte Regierungsrat Jaberg seine Ideen dem Grossen Rat bekanntgeben, und bis dieser darüber beriet, verfloss ein weiteres Jahr. In ihrer Debatte sprach die Legislative zwar in vagen Ausdrücken von der Schaffung eines jurassischen Rates oder von der Notwendigkeit eines doppelten Mehrs das heisst im Jura und im alten Kanton bei Volksabstimmungen über Verfassungsartikel, welche den Jura betreffen. Aber der Rat lehnte den Gedanken an eigene Wahlkreise für die Wahl der Regierungsräte oder der Nationalräte aus dem Jura ebenso ab wie die Garantie eines dritten Regierungsratssitzes für den Jura in der Kantonsverfassung. So blieb kaum mehr Substanz übrig von den Vorschlägen, mit welchen die jurassische Deputation des Grossen Rates 1965 Autonomiegespräche hatte einleiten wollen. Damit schwand den gemässigten Kreisen im Jura, wie der Dritten Kraft, jede Hoffnung, für ihren Landesteil noch eine Stellung im Kanton Bern zu gewinnen, die ihren Ideen entsprochen hätte.
Nach diesem Fehlschlag war ein Autonomiestatut, das seinen Namen verdiente, nicht mehr zu erwarten. Die Standpunkte der Separatisten, der Antiseparatisten und der Dritten Kraft standen sich unversöhnlich und ohne Aussicht auf eine künftige Annäherung gegenüber. Dazu vergifteten Zwischenfälle die Stimmung, etwa im August 1973, als Regierungspräsident Ernst Jaberg als eingeladener Redner am Pferdemarkt in Saignelégier niedergeschrien wurde und sein Referat nicht halten konnte.
Nun sah der Regierungsrat nur noch den Ausweg, die Bewohner des Juras möglichst bald über die Trennungsfrage abstimmen zu lassen, und er legte wozu ihn der Verfassungszusatz ermächtigte den Termin fest auf den 23.Juni 1974, also kurz nach den Grossratswahlen. Die Frage lautete: "Wollt ihr einen neuen Kanton bilden?"
Das Rassemblement empfahl ein Ja, obwohl es ursprünglich an Stimmenthaltung oder Leereinlegen gedacht hatte, weil seine Wünsche zum Teil unerfüllt geblieben waren, etwa bei der Stimmberechtigung für auswärts wohnende Jurassier. Die Parole der Force démocratique, wie sich die frühere Union des patriotes jurassiens seit dem Frühjahr 1974 nannte, lautete auf Nein und die der Dritten Kraft auf Stimmenthaltung oder Leereinlegen. So konnte das Ergebnis Hinweise liefern über die bisher schwer erkennbare Stärke dieser Gruppe. Nach den Resultaten vorausgegangener Abstimmungen und Wahlen rechnete man allgemein mit einem knappen Entscheid und gegensätzlichen Ergebnissen im Nord- und im Südjura. Für den Landesteil als Ganzes erwartete man eher ein leichtes Überwiegen der Nein-Stimmen, wie schon 1959.
Das Ergebnis vom 23.Juni 1974 überraschte. Zwar war es wie vorhergesehen knapp, aber bei einer Stimmbeteiligung von 90% siegten mit 36802 Ja gegen 34057 Nein die Separatisten. Nur 1841 leere und ungültige Stimmen wurden eingelegt. Die Parole der Dritten Kraft hatte also nicht gewirkt. Von den sieben Amtsbezirken entschieden sich für eine Trennung Delsberg (11070:2948), die Freiberge (3573:1058) und Pruntrut (9603:4566), dagegen Courtelary (3123:10260), Neuenstadt (931:1776) und verhältnismässig knapp Moutier (7069:9330), dazu auch das deutschsprachige Laufental (1433:4119).
Alle Bezirke hatten im gleichen Sinne gestimmt wie 1959, obwohl nun auch die Frauen zur Urne gehen durften. In Delsberg, den Freibergen und Pruntrut, sowie vor allem in Moutier, war der Anteil der Ja noch gestiegen, in Courtelary, Neuenstadt und Laufen leicht gesunken. Eher schwach verworfen hatte die Stadt Moutier, und im gleichen Bezirk überwogen sogar die Ja in einer Reihe von Gemeinden, die an die Nachbarämter Delsberg oder Freiberge grenzten. In den drei nordjurassischen Bezirken Pruntrut, Delsberg und Freiberge hatten im ganzen nur gerade sechs Gemeinden gegen die Bildung eines neuen Kantons gestimmt106.
Die im Verfassungszusatz von 1970 vorgesehene Abstimmungs-Kaskade erreichte gleich ihre nächste Stufe. Unverzüglich wurde im Südjura ein Volksbegehren für das Verbleiben beim Kanton Bern vorbereitet. Da bei der Unterschriftensammlung zuerst Formfehler unterliefen, wurde sie wiederholt. Statt der geforderten 20% unterzeichneten mehr als die Hälfte der Bürger die Initiative.
So kam es am 16.März 1975 zur Abstimmung über die Frage "Wollt ihr beim Kanton Bern verbleiben?". Bei noch etwas höherer Beteiligung als im Juni 1974 bestätigten sämtliche Gemeinden ihre Voten von damals. Somit nahmen von den Bezirken Courtelary (10802:3268) und Neuenstadt (1927:997) hoch an, Moutier (9947:7740) eher knapp.
Im September 1975 entschieden dann noch 13 Gemeinden an der neuen Kantonsgrenze über ihre Kantonszugehörigkeit. Moutier (recht knapp), Grandval, Perrefitte, Rebévelier und Schelten lauter Gemeinden mit mehrheitlich protestantischer Bevölkerung blieben bei Bern, Les Genevez, Lajoux, Châtillon, Courrendlin, Rossemaison, Courchapoix, Corban und Mervelier (alle mit einer Mehrheit von katholischen Einwohnern) schlossen sich dem Kanton Jura an.
Jetzt waren die Möglichkeiten ausgeschöpft, die der Verfassungszusatz von 1970 bot. Er erlaubte keine weiteren Gebietsverschiebungen mehr, obwohl klar war, dass die Gemeinden Ederswiler und Vellerat nicht zum Kanton ihrer Wünsche gehörten. Für dieses Problem hoffte man später eine vertragliche Lösung mit dem neuen Kanton zu finden. Ebenfalls 1975 ergab am 14.September eine Volksabstimmung im Laufental eine Mehrheit für das Verbleiben beim Kanton Bern. Kaum jemand ahnte damals, dass spätere Ereignisse diesen Entscheid wieder umstossen würden. Damit war die Spaltung des französischsprechenden Juras in einen eigenen Kanton im Norden und in einen beim Kanton Bern verbleibenden Teil im Süden vollzogen. Die Idee einer staatlichen Einheit für das alte Fürstbistum Basel war unterlegen.
Noch kam es in den folgenden Jahren zu Zwischenfällen und Demonstrationen, bei denen die Polizei eingreifen musste. Aber den Streitenden wurde stärker bewusst als zuvor, dass sie ihr Ansehen nicht aufs Spiel setzen und die Geduld Aussenstehender über Gebühr strapazieren durften. Der Schluss der Abstimmungs-Kaskade stand ja noch bevor, nämlich der Urnengang in der gesamten Schweiz über die Anerkennung des neuen, 23.Kantons der Eidgenossenschaft. Er fand am 24.September 1978 statt und brachte die Zustimmung aller Stände und ein Volksmehr von 1300000 Ja gegen 280000 Nein107.
Damit hatte sich zum ersten Mal in der Geschichte des Bundesstaates ein Kanton geteilt. Dass das auf rechtlichem und demokratischem Weg gelungen war, durfte beide Partner mit Befriedigung erfüllen, auch wenn Altbern dabei im Augenblick an Prestige und politischem Einfluss etwas verlor. Es hatte zuerst allzusehr auf Kompromisslosigkeit und formale Rechtsbestimmungen gesetzt, statt von Anfang an eine Verständigung zu suchen und bereits in einer frühen Phase Zugeständnisse zu machen, die sich später doch nicht vermeiden liessen. Nachher war es aber der Kanton Bern, der mit dem Verfassungszusatz von 1970 den Weg freilegte für eine Lösung, bei der keiner der Beteiligten sein Gesicht verlor, wobei offenbleiben mag, wieviele Ideen der "Weisen" in die bernischen Vorlagen einflossen.
Warum war der Separatismus im Jura gerade in der zweiten Hälfte des 20.Jahrhunderts so heftig aufgeflammt und hatte nicht nachgelassen, bevor er sein Ziel wenigstens teilweise erreicht hatte, während frühere Eruptionen verhältnismässig bald wieder abgeflaut waren? Sicher spielte dabei mit, dass im Zweiten Weltkrieg und nach seinem Ende in allen Erdteilen viel Überliefertes in Bewegung geriet und Minderheiten, die ihre Sprache oder Rasse einte, aus dem Verband grösserer Staaten auszubrechen oder wenigstens mehr Selbständigkeit zu gewinnen suchten, etwa die Basken, die Frankokanadier oder die Südtiroler, wie zuvor schon die Iren. Gerade Französischsprechende wollten den Zusammenhang in der sogenannten "ethnie française" stärken und sich entsprechend von anderen abgrenzen. Daneben versteifte die Stimmung des Kalten Krieges, der von den späteren 1940er Jahren an die Welt beherrschte, die Fronten.
Die Schaffung eines neuen Kantons löste manche Probleme, aber nicht die Jurafrage als Ganzes. Im Norden fanden sich die Proberner, die es auch hier gab, angesichts der deutlichen Abstimmungsergebnisse mit ihrer Niederlage ab, und es entwickelte sich keine Minderheitenbewegung, welche das Rad der Entwicklung hätte zurückdrehen wollen. Im bernisch gebliebenen Süden dagegen kam es weiter zu Auseinandersetzungen wie zu Bemühungen um ein Einverständnis. Für eine Deutung oder Wertung dieses jüngsten Geschehens ist aber die Zeit noch ebensowenig reif wie für eine Voraussage über den Fortgang in der Zukunft.
Man hätte erwarten können, die Trennung vom Nordjura wirke auch im alten Bernbiet als Signal und löse zum Beispiel eine Gesamtrevision der bald hundertjährigen Kantonsverfassung aus. Da aber binnen kurzem eine Menge von Einzelbestimmungen den neuen Verhältnissen anzupassen waren, blieb vorderhand kaum Zeit für anderes, Grundsätzlicheres. So begnügte man sich vorerst mit einer "Verfassungsgrundlage für den Kanton Bern in seinen neuen Grenzen". Sie sah vor, dass an Beratungen über Geschäfte, die allein den verbleibenden Kanton Bern betrafen, die 13 Abgeordneten aus den Bezirken Pruntrut, Delsberg und Freiberge nicht mehr teilnahmen. Nachdem auch das Volk an der Urne dieser Änderung zugestimmt hatte, bereinigte dieser "Rat der 187" eine grosse Zahl von Vorschriften. So garantierte nun die Kantonsverfassung entsprechend der geringeren Bevölkerungszahl dem Berner Jura nur noch einen Sitz im Regierungsrat statt zwei wie bisher, und ein Gesetz schuf eine öffentlich-rechtliche Körperschaft Berner Jura mit einer eigenen Abgeordnetenversammlung. Diese sollte "über die der Körperschaft vom Regierungsrat zur Stellungnahme unterbreiteten Angelegenheiten" beraten und ihren Vorstand mit der Einreichung von Anträgen beim Regierungsrat beauftragen, doch trat dieses Organ kaum je in Erscheinung. Soweit es nötig war, billigte das Volk diese Regelungen in einer Abstimmung vom 26.Februar 1978.
Nach der formellen Trennung der beiden Kantone am 1.Januar 1979 bildeten die 187 den Grossen Rat des Kantons Bern bis zu den regulären Neuwahlen im Frühjahr 1982. Auf diesen Termin hin stockte man die Legislative wieder auf 200 Volksvertreter auf, indem man die 13 Mandate, welche der Nordjura innegehabt hatte, entsprechend der letzten Volkszählung auf andere Amtsbezirke verteilte108.
Als die Sozialdemokraten 1938 mit zwei und 1946 mit drei Vertretern in die Kantonsexekutive einzogen, verloren sie den Charakter einer Oppositionspartei zum guten Teil. Zwar deckte sich ihre Meinung oft nicht mit derjenigen der Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei und des Freisinns, sowenig wie es gelegentlich an Differenzen zwischen diesen beiden Gruppen fehlte. Aber gerade während des Zweiten Weltkrieges liess die Gefahr von aussen die Parteien und ihre Mitglieder in den Behörden näher aneinanderrücken, und wenig später führte der Kampf gegen den Separatismus im Jura sie erneut zusammen. Denn in dieser Frage gab es keine Unterschiede zwischen den grossen Parteien im alten Kantonsteil. Die Sozialdemokraten lehnten hier Forderungen und Kampfweise des Rassemblement jurassien ebenso kompromisslos und leidenschaftlich ab wie die Bürgerlichen.
Auch in den kantonalen Volksabstimmungen zeigte sich nur noch selten Opposition. Zwischen 1951 und 1973 wurden von über 180 Vorlagen der Behörden bloss 9 verworfen. Die Stimmberechtigten, zu denen unterdessen auch die Frauen gehörten, genehmigten dann 1972 mit 84000 Ja gegen 70000 Nein die Abkehr vom obligatorischen Gesetzesreferendum, das also im Kanton Bern etwas mehr als hundert Jahre lang gegolten hat. Fortan stimmten die Berner über Einführung oder Änderung kantonaler Gesetze nur noch ab, wenn es der Grosse Rat von sich aus beantragte oder wenn mindestens 5000 Stimmberechtigte es mit ihrer Unterschrift verlangten. Damit verminderte sich die Zahl der kantonalen Urnengänge auf einen bis zwei im Jahr, doch hob sich deswegen die Beteiligung nicht etwa. Sie blieb im Kanton gewöhnlich unter 40%, ausser wenn gleichzeitig auch die Eidgenossenschaft zum Entscheid über Umstrittenes aufrief109.
Stimmte das Volk nun seltener ab als vorher, so gewann es dafür wenig später ein anderes politisches Recht. Als letzter Kanton in der Eidgenossenschaft hatte Bern bisher seine beiden Ständeräte durch den Grossen Rat gewählt mit der Begründung, so lasse sich die Berücksichtigung von Kandidaten aus dem Jura leichter durchsetzen. Nun fiel dieses Argument kaum mehr ins Gewicht, denn der Südjura allein konnte keinen bleibenden Anspruch auf einen der zwei bernischen Ständeratssitze erheben. Die sozialdemokratische Partei des Kantons Bern verlangte 1973 in einer Initiative die Volkswahl der Ständeräte, weil sie sich davon bessere Chancen für Anwärter aus ihren Reihen versprach. Dem Vorstoss hafteten formale Fehler an, doch mit seinem Ziel war man allgemein einverstanden. Deshalb schlug der Grosse Rat auf eine Motion aus seinen eigenen Reihen hin die Änderung selber vor. Am 4.Dezember 1977 stimmte dann auch das Volk mit 169000 Ja gegen 61000 Nein zu.
Bei der zweiten Lesung der Vorlage im Grossen Rat hatte sich knapp die Vorschrift durchgesetzt, die Amtsdauer der bernischen Ständeräte sei auf zwölf Jahre zu beschränken. Diese stärkere Rotation sollte die Aussichten des Südjuras verbessern, von Zeit zu Zeit ebenfalls einen Ständerat zu stellen. Dazu ist es aber seither noch nie gekommen, ebensowenig wie sich die Hoffnungen der Sozialdemokraten erfüllten. Faktisch hat sich also bisher wenig geändert, und die Berner Ständeräte stammten weiterhin aus den gleichen Parteien wie bei der Wahl durch den Grossen Rat. Die Vorschrift der Amtszeitbeschränkung wurde bei der Totalrevision der Kantonsverfassung von 1993 stillschweigend wieder aufgehoben110.
Von 1946 an stellten vierzig Jahre lang die Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei (1971 in Schweizerische Volkspartei umbenannt) je 4, die Sozialdemokraten je 3 und die Freisinnigen je 2 Regierungsräte. Das entsprach ungefähr ihrer Stärke im Grossen Rat. Dort war die Zahl der Sitze seit 1954 auf 200 festgelegt, und lange blieb bloss etwas mehr als ein Dutzend davon nicht in den Händen der drei grossen Parteien. Zu den rund 10 Konservativ-Christlichsozialen meist aus dem Jura kamen von 1938 bis 1958 der Freiwirtschafter Fritz Schwarz und nach der Mitte der dreissiger Jahre einzelne Vertreter des Landesrings der Unabhängigen des Migros-Gründers Gottlieb Duttweiler. Gleich nach dem Zweiten Weltkrieg eroberte die kommunistische Partei der Arbeit 3 Mandate, aber nur für eine einzige Amtsdauer. Erst 1958 zog auch die Evangelische Volkspartei in den Grossen Rat ein und vier Jahre später ebenfalls das Junge Bern, eine bürgerliche Oppositionsgruppe vornehmlich aus Studentenkreisen, die sich nach ihrer Gründung 1955 vorerst auf die stadtbernische Gemeindepolitik konzentriert hatte. Nach 1974 kamen dann mit der Nationalen Aktion und der Eidgenössischen Demokratischen Union sowie der POCH (Progressive Organisationen der Schweiz) Gruppen dazu, die weiter rechts oder weiter links standen als die grossen bürgerlichen Parteien und die Sozialdemokraten. Sie alle stellten aber selten mehr als je einen Abgeordneten, vermochten deshalb auch kaum je eine Fraktion zu bilden und konnten eine Vorlage weder im Grossen Rat noch durch ihren Anhang bei einer Volksabstimmung gefährden. So wiegten sich Regierungsparteien und Regierung im Glauben, sie verträten die Meinung des Volkes und würden in seinem Sinne handeln, auch wenn sie es nicht jedesmal nach seiner Meinung fragten.
Dieses nach aussen hin solide, kaum erschütterliche Gefüge der bernischen Politik geriet vom Spätsommer 1984 an aus unscheinbarem Anlass in Schwingungen, die es vorübergehend aus seinen Fundamenten zu heben drohten. Um endgültig zu beurteilen, bis in welche Tiefe die Erschütterung wirklich reichte, fehlt heute wohl noch die genügende Distanz. Regierungsräte waren damals Ernst Blaser, Werner Martignoni, Bernhard Müller und Peter Schmid von der Schweizerischen Volkspartei, Kurt Meyer, Gotthelf Bürki und René Bärtschi (als Nachfolger des kurz zuvor verstorbenen Henri Sommer) von den Sozialdemokraten und Henri-Louis Favre sowie Hans Krähenbühl von den Freisinnigen.
Am 23.August 1984 schickte der 33jährige Rudolf Hafner, seit 1980 Revisor bei der Finanzkontrolle des Kantons Bern, einen 23seitigen Bericht an die Mitglieder des Grossen Rates. Darin beschuldigte er den Regierungsrat, er habe immer wieder Vorschriften des Finanzhaushaltgesetzes verletzt, Lotterie- und Fondsgelder ihrem Zweck entfremdet, heimlich politische Organisationen und Abstimmungskomitees mit Zuwendungen aus öffentlichen Geldern unterstützt und durch buchhalterische Tricks solche Finanzmanöver verschleiert. Hafner forderte deshalb eine Disziplinaruntersuchung gegen die Mitglieder der Kantonsexekutive.
Regierungsrat und Verwaltung reagierten ungeschickt. Sie veranlassten eine Durchsuchung der Wohnung Hafners durch die Polizei, weil er möglicherweise Amtsgeheimnisse verletzt habe. So entstand der Eindruck, man habe den unbequemen Kritiker verhaften und mundtot machen wollen, statt seine Beanstandungen zu prüfen. In der Herbstsession, die gleich darauf anfing, wählte der Grosse Rat eine 17köpfige Besondere Untersuchungskommission (BUK) mit 13 Mitgliedern aus den grossen Regierungsparteien und je einem Vertreter der kleinen Fraktionen. Präsidentin wurde Fürsprecherin Rosmarie Felber von der christlich-sozialen Volkspartei. Die Kommission begann gleich mit ihrer Arbeit, wollte aber Ergebnisse erst beim Abschluss der Beratungen bekanntgeben. So erfuhr die Öffentlichkeit erst im Herbst 1985, mehr als ein volles Jahr nach Hafners erstem Auftreten, Genaueres über das Vorgefallene.
Als der Grosse Rat in der Novembersession 1985 endlich über den Bericht der Besonderen Untersuchungskommission zu Hafners Eingabe vom August 1984 diskutieren konnte, interessierte sich das Publikum bereits weniger für die Debatten im Kantonsparlament als für neue Enthüllungen, die Hafner in einem zweiten Schub Ende Oktober 1985 eben der Besonderen Untersuchungskommission zugeleitet hatte. Anders als beim ersten Mal ging es nun weniger um Spezielles aus dem Bereich von Buchführung und Finanzkontrolle, worüber sich der Durchschnittsbürger kein eigenes Urteil bilden konnte und sich deshalb wohl auch weniger erregen liess. Was Hafner jetzt vorbrachte, lag zum Teil der Vorstellungs- und Erfahrungswelt des Bürgers näher, nämlich Missbräuche beim Budgetkonto "Unvorhergesehenes" und bei der Verwendung von Lotteriegeldern, vor allem aber die Verrechnung von Spesen durch Mitglieder des Regierungsrates111.
Der Vorschlag des Kantons enthielt jeweilen einen Posten "Unvorhergesehenes" von 300000 Franken, über den der Regierungsrat verfügte. In die Zahlungen hatte nur die Staatswirtschaftskommission Einblick, nicht aber die einzelnen Grossräte, und auch die Finanzkontrolle unterliess es auf Weisung ihres eigenen Chefs ausdrücklich, diese Ausgaben auf ihre Gesetzmässigkeit hin zu prüfen. Zudem förderte es ein wirksames Verfahren kaum, wenn der erste Sekretär der Finanzdirektion, die zu überprüfen war, zugleich als Sekretär der Staatswirtschaftskommission in einer Schlüsselstellung der Kontrollinstanz sass.
Über das "Unvorhergesehene" wurden zum Beispiel Beiträge geleitet, die der Öffentlichkeit nicht bekannt werden sollten, weil sie dort Anstoss erregt hätten, etwa Gelder für die antiseparatistische Force démocratique, für die Aktion Bernisches Laufental oder für Parteien und Verbände, die bei kantonalen Volksabstimmungen den Kampf für umstrittene Vorlagen führten. In anderen Fällen nutzte man das "Unvorhergesehene", um Nachkredite und Ratsdebatten darüber zu vermeiden oder um die Finanzkompetenzen des Grossen Rates und gelegentlich sogar die Möglichkeit eines fakultativen Referendums zu umgehen. Es diente auch nicht der Transparenz, dass die Gelder bisweilen auf recht verschlungenen Wegen zu ihren Empfängern gelangten.
Die Existenz des Kontos war nicht unbekannt. Der Aussenseiter Grossrat Luzius Theiler von der kleinen Gruppe der Demokratischen Alternative hatte dazu mehrmals bei Verhandlungen über Budget oder Staatsrechnung Fragen gestellt, doch wischte der Finanzdirektor sie mit der Bemerkung unter den Tisch, es sei dem Regierungsrat nicht zuzumuten, für einen Posten von 300000 Franken sozusagen Striptease zu machen, und der Grosse Rat billigte diese Auffassung112.
Schon seit der ersten Hälfte des 20.Jahrhunderts existierte im Kanton Bern die SEVA, eine Lotterie ursprünglich für Seeschutz, Verkehrswerbung und Arbeitsbeschaffung , der später auch Gelder aus dem Schweizer Zahlenlotto zuflossen. Sie waren für wohltätige und gemeinnützige Zwecke bestimmt, und der Regierungsrat legte diese Begriffe sehr weitherzig aus, wenn er jährlich insgesamt rund 810 Millionen Franken aus Lotteriegewinnen verteilte. So unterstützte er, zum Teil auf dem Umweg über das Budgetkonto "Unvorhergesehenes", die Tätigkeit der Force démocratique oder der berntreuen Laufentaler, aber er spendete auch Geld zur Beeinflussung der Juraplebiszite von 1974 und 1975 oder der Gemeindewahlen in Moutier 1982.
Dazu speisten Lotterieerträge von je rund 10000 Franken jährlich bei jeder der 14 Direktionen der bernischen Staatsverwaltung ein "Kässeli" für kleinere Ausgaben bei geselligen oder ähnlichen Anlässen. Nach dem Urteil von Rechtsexperten handelte es sich dabei entgegen der Auffassung des Regierungsrates nicht um private Mittel, über welche die Exekutive dem Grossen Rat keine Rechenschaft schulde. Stossend war die Verwendung der "Kässeli" auch deshalb, weil für ähnliche Zwecke jeder Regierungsrat bereits über seine normale Besoldung hinaus eine Repräsentationszulage von jährlich 10000 Franken bezog.
Grossrat Luzius Theiler hatte diesen Problemkreis schon 1981 und 1983 in einer Interpellation und in einer Motion aufgegriffen, doch antwortete der Polizeidirektor, der in dieser Sache federführend war, unvollständig und für die Kontrolle der Auszahlungen sogar falsch. Beide Vorstösse fanden im Rat keine Unterstützung.
Nun kam die Besondere Untersuchungskommission zum eindeutigen, harten Schluss, es liege Missbrauch von Lotteriegeldern vor, und einzelne Regierungsräte hätten "beim Spesenbezug eine wenig grosszügige Mentalität an den Tag" gelegt113.
Die Mehrzahl der Regierungsräte liess sich nämlich für nicht näher umschriebene "Auslagen in Amtsgeschäften" ohne Belege Spesen von zum Teil mehreren tausend Franken im Jahr vergüten. Damit beglichen sie mitunter auch Persönliches wie die Prämien ihrer Autoversicherung oder Kosten bei Anlässen ihrer politischen Partei.
Aufsehen erregten aber namentlich Reisen, die aus dem SEVA-Fonds der Präsidialverwaltung bezahlt worden waren, so 1981 eine Fahrt der Regierungsräte mit ihren Frauen nach Wien oder der Besuch des englischen Fussball-Cupfinals in London 1983 durch den Staatsschreiber sowie sechs Regierungsräte aus allen drei Regierungsparteien. Gelegentlich finanzierte das SEVA-"Kässeli" der Präsidialverwaltung zudem Ausflüge der "Bire", einer geselligen Vereinigung der amtierenden und der ehemaligen bernischen Regierungsräte, die schon in der ersten Hälfte des 20.Jahrhunderts bestand. Hinter dieser Praxis stand nicht eine Bereicherungsabsicht der Regierungsräte, sondern ein unbedachtes Fortführen von Traditionen, nach deren Anfängen und Berechtigung man nicht bohrend fragte. Menschliche Schwächen und nicht wohlgeplantes Raffen waren den Regierenden zum Verhängnis geworden und stellten ihr Ansehen in Frage.
Am meisten Zorn lösten übrigens nicht Barzahlungen aus, sondern Reparaturen, welche der Polizeidirektor an seinem Privatauto der Prestigemarke "Jaguar" zu wiederholten Malen in der Garage des Kantonalen Kriegskommissariates hatte ausführen lassen. Rudolf Hafner schätzte den Wert dieser Gratisarbeiten auf 20000 Franken, während der Regierungsrat dem Grossen Rat in der Antwort auf eine Interpellation eine niedrigere Summe nannte. Dennoch wurde der "Jaguar" bald Stichwort und Symbolgegenstand für die Finanz-affäre114.
Die Regierungsräte Werner Martignoni und Hans Krähenbühl suchten die Wogen etwas zu glätten mit dem Entschluss, bei den kantonalen Erneuerungswahlen vom Frühling 1986 nicht mehr zu kandidieren. Auf den gleichen Zeitpunkt hin traten aus Altersgründen auch Ernst Blaser und Henri-Louis Favre zurück. Dieser Urnengang galt nun mancherorts als Prüfstein dafür, wieviel Ansehen und Vertrauen die Mitglieder der Exekutive und ihre Parteien noch genössen. Tatsächlich endete er überraschend, aber ebensosehr wie die Finanzaffäre spielten dabei Tücken des Verfahrens mit und eine andere Ausgangslage als bei früheren Wahlen.
Die Freisinnigen des Kantons Bern hatten sich 1978 etwas von ihrem dominierenden Partner im Bürgerblock, der Schweizerischen Volkspartei, gelöst und in einer Volksinitiative eine leicht veränderte Zuteilung der Grossratsmandate namentlich in den kleinen Amtsbezirken der Randregionen meist Hochburgen der Schweizerischen Volkspartei verlangt. Der Vorschlag drang in der Volksabstimmung durch und brachte seinen Urhebern bei den Grossratswahlen von 1982 bescheidene Gewinne um den Preis einer vorübergehenden Abkühlung des Verhältnisses zur Schweizerischen Volkspartei. Diese hatte 1983 auch bei den eidgenössischen Wahlen im Kanton Bern Verluste erlitten und bewegte sich anscheinend auf einem absteigenden Ast.
Deshalb glaubte ein Teil der Berner Freisinnigen, sie führen besser, wenn sie 1986 mit einer eigenen freisinnigen Liste in den Kampf um den Regierungsrat zögen statt mit einer gemeinsamen Liste von Schweizerischer Volkspartei und Freisinn. Dabei stellten sie nicht bloss zwei Kandidaten auf entsprechend ihrer bisherigen Mandatzahl, sondern drei, vorgeblich um dem Bürger mehr Auswahl zu bieten, aber doch auch in der Hoffnung, einen Sitz zu gewinnen, sei es auf Kosten der Sozialdemokraten oder der Schweizerischen Volkspartei. Damit war die vierzigjährige Formel für die Zusammensetzung des Regierungsrates in Frage gestellt, ebenso die Partnerschaft mit der Schweizerischen Volkspartei, die nun ihrerseits gleich sechs Kandidaten vorschlug. Die Sozialdemokraten empfahlen ihre drei bisherigen Vertreter. Ebenfalls drei Anwärter portierte die Freie Liste, eine linksbürgerliche Oppositionsgruppe, die sich besonders für Anliegen des Umweltschutzes, aber auch der Frauen einsetzte. Einige ihrer Prominenten hatten ihre Laufbahn beim Freisinn begonnen, waren aber dann von ihm ausgeschlossen worden oder hatten sich im Streit von ihm getrennt.
Das führte beim ersten Wahlgang vom 27.April 1986 zu einem unerwarteten Ergebnis. Gewählt waren erst die Bisherigen René Bärtschi, Kurt Meyer und Gotthelf Bürki von den Sozialdemokraten sowie Peter Schmid und Bernhard Müller von der Schweizerischen Volkspartei, ferner ebenfalls von der Schweizerischen Volkspartei die beiden neuen Ulrich Augsburger und Peter Siegenthaler. Ganz knapp verfehlte die Schweizerische Volkspartei einen fünften Sitz, blieb doch ihr erster Nichtgewählter mit 63143 um weniger als 1500 Stimmen hinter dem letzten Gewählten mit 64630 Stimmen zurück. Er erreichte damit das absolute Mehr nicht ganz, und erst recht blieben alle übrigen Kandidaten darunter.
Beim zweiten Wahlgang am 11.Mai 1986 standen sich nur noch die Freisinnigen und die Freie Liste mit je einer Kandidatin und einem Kandidaten gegenüber. Gewählt wurden zur allgemeinen Überraschung Leni Robert und Benjamin Hofstetter von der Freien Liste mit einem Vorsprung auf die Freisinnigen von 1000 beziehungsweise 8000 Stimmen. Den Ausschlag hatten wohl die Wähler der Sozialdemokraten und der Schweizerischen Volkspartei gegeben, für die bei diesem zweiten Wahlgang nichts mehr auf dem Spiel stand.
Leni Robert war damit die erste bernische Regierungsrätin, und zum ersten Mal seit 1831 sassen keine Freisinnigen in der Kantonsexekutive. Da Sozialdemokraten und Vertreter der Freien Liste in der Regel gleich stimmten, vermochten sie die Regierungsräte aus der Schweizerischen Volkspartei in die Minderheit zu versetzen.
Im Grossen Rat allerdings besassen Schweizerische Volkspartei und Freisinnige immer noch die Mehrheit. Freilich hatte die Schweizerische Volkspartei bei den Wahlen für die Legislative weit schlechter abgeschnitten als bei jenen zum Regierungsrat und von ihren bisher 78 Sitzen 9 verloren, die Freie Liste dafür 11 gewonnen. Die Berner Bürger hatten also widersprüchlich gewählt, und ihr Wille liess sich nicht leicht deuten. Besonders überraschte das gute Abschneiden der Schweizerischen Volkspartei und der Bisherigen bei den Regierungsratswahlen. Freilich war der Bericht der Besonderen Untersuchungskommission zum Thema Spesen, Reisen und Autoreparaturen anfangs Mai 1986 noch nicht veröffentlicht, sondern bewusst bis nach dem Wahltermin zurückgehalten worden115.
Wenig später zeugten dann zwei weitere Urnengänge wieder von deutlichem Unbehagen gegenüber der Exekutive. Im Juni 1987 nahm das Volk eine Initiative "Gegen die Wählbarkeit von Regierungsräten in die Bundesversammlung" hoch an und rund zwei Jahre später auch ein Volksbegehren für die Verkleinerung des Regierungsrates von 9 auf 7 Mitglieder. Hier fiel der Entscheid mit 57000 gegen 49000 Stimmen allerdings verhältnismässig knapp aus. Das Oberland und der franz 6sischsprachige Berner Jura verwarfen, ebenso die Mehrzahl der Amtsbezirke. Ausgegangen war die Initiative von Personen am rechten Flügel der beiden grossen bürgerlichen Parteien. Sie wollte einesteils die Leistung von Regierung und Verwaltung heben, andernteils aber auch Voraussetzungen schaffen, um bei den Erneuerungswahlen von 1990 die Vertreter der Freien Liste leichter wieder aus der Regierung entfernen zu können116.
Das gelang tatsächlich. 1990 fanden sich Freisinnige und Schweizerische Volkspartei wieder zu einer gemeinsamen Liste, die drei Sitze für die Schweizerische Volkspartei und zwei für die Freisinnigen gewann. Die Sozialdemokraten mussten sich mit den übrigen zwei begnügen. Diese Verteilung entsprach nicht dem Ergebnis der gleichzeitigen Grossratswahlen. Dort gewannen die Sozialdemokraten 8 Sitze hinzu, die Freie Liste behauptete ihre 12 Mandate, während die Freisinnigen, die schon 1986 zurückgekrebst waren, nochmals 5 Sitze verloren. Angesichts dieser Resultate mag man sich fragen, ob die Finanzaffäre eine Wende in der bernischen Politik eingeleitet oder ob sie bloss ein Intermezzo dargestellt habe. Vorläufig deuten die Zeichen eher auf die zweite Variante117.
Unerwartete Folgen hatte die Finanzaffäre für den nördlichsten Zipfel des Kantons. Das Laufental hatte 1975 einen Anschluss an den neuen Kanton Jura abgelehnt. Dafür stand es ihm frei, Verbindung mit einem anderen benachbarten Kanton zu suchen. Das Vorgehen dafür regelte ein Gesetz vom November 1975, das unter anderem eine Bezirkskommission für das Laufental schuf, welche die nötigen Vorbereitungen zu treffen hatte und nur von den Laufentalern selber gewählt wurde. Mehrere Volksabstimmungen im Bezirk bestimmten schliesslich 1980 Basel-Land als den Kanton, mit dem Verhandlungen zu führen seien. So entstand ein Anschlussvertrag, den die Laufentaler jedoch am 11.September 1983 bei einer Stimmbeteiligung von 93% mit 4675 Nein gegen 3575 Ja verwarfen. Das war ein deutlicher Entscheid gegen einen Kantonswechsel. So schien das Selbstbestimmungsverfahren abgeschlossen und die Zugehörigkeit des Laufentals zu Bern endgültig besiegelt zu sein. Allerdings tauchten damals schon Vorwürfe auf, der Kanton Bern habe durch die finanzielle Unterstützung seiner Anhänger im Laufental das Abstimmungsergebnis auf unzulässige Art beeinflusst.
Solche Einwände gewannen an Gewicht, als der Bericht der Besonderen Untersuchungskommission zeigte, dass insgeheim viel mehr Geld ins Laufental geflossen war, als die Regierung bisher zugegeben hatte. Deshalb erhoben einige Laufentaler eine Abstimmungsbeschwerde, aber der bernische Grosse Rat trat darauf nicht ein, weil ein Volksentscheid nur binnen einer Frist von drei Tagen angefochten werden könne. Doch waren ja im Herbst 1983 die verdeckten Zahlungen Berns noch gar nicht bekannt gewesen.
Nun begann ein oft bemühendes Hin und Her zwischen der bernischen Legislative und dem schweizerischen Bundesgericht in Lausanne. Dieses gab mehreren Beschwerden von Laufentaler Anhängern eines Kantonswechsels recht, so dass die Volksabstimmung schliesslich am 12.November 1989 wiederholt werden musste. Nun siegten, wenn auch verhältnismässig knapp, die Pro-Baselbieter mit 4650 gegen 4343 Stimmen. Auch jetzt musste das Bundesgericht eine Beschwerde beurteilen, da der Berner Grosse Rat in einer Mischung von Trotz und Hilflosigkeit das Abstimmungsergebnis nicht anerkennen wollte, um so den berntreuen Laufentalern seine Sympathie zu bekunden. Aber nach dem Entscheid aus Lausanne und nach Abstimmungen im Baselbiet und in der gesamten Eidgenossenschaft war es dann am 1.Januar 1994 so weit, dass das Laufental von Bern zu Basel-Land übertreten konnte118.
Damit waren die Auseinandersetzungen abgeschlossen, welche die Finanzaffäre hinterher auf einem Nebenschauplatz der politischen Kämpfe im Jura ausgelöst hatte. Der Kanton Bern mochte dabei wie ein Verlierer aussehen. Aber es sprach für ihn, dass er nicht schmollend der Vergangenheit nachtrauerte, sondern zur gleichen Zeit seine Zukunft auf ein solideres Fundament zu bauen suchte.
Im Sommer 1993 nahm das Volk eine neue Kantonsverfassung an, die nach genau 100 Jahren ihre Vorgängerin von 1893 ablöste. In weiten Teilen ordnete sie zwar nur Bisheriges neu, gestaltete es übersichtlicher und formulierte es zeitgemässer, in einzelnen Punkten aber änderte sie Grundlegendes. So stiess sie bei den sozialen Grundrechten in Neuland vor und ging mancher anderen Kantonsverfassung voraus119.
Dass sie in einer Zeit der Wirren und Spannungen im Kanton im Einvernehmen der Beteiligten entstehen konnte und von allen Seiten mitgetragen wurde, gibt Hoffnung für die Zukunft, auch wenn dem Verständigungswerk die Zeit der Bewährung noch bevorsteht.
Auch nach markanten Ereignissen steht der Lauf der Geschichte nicht still, und er lässt sich nicht einteilen in sauber voneinander getrennte Abschnitte. Weder mit der Lösung des Nordjuras und des Laufentals von Bern noch mit der Verfassung von 1993 begann für den Kanton Bern eine Zeit mit völlig neuen Voraussetzungen. Altes wirkte weiter, und viele Probleme blieben, wenn auch zum Teil in anderer Form als früher oder mit einem anderen Stellenwert nach Bedeutung und Dringlichkeit.
Heute stehen Fragen im Vordergrund, die sich in der Gesamteidgenossenschaft, ja im übrigen Europa und in anderen Erdteilen ähnlich stellen wie im Kanton Bern und die nicht hier allein entschieden werden können, sondern nur in grösseren Räumen und Zusammenhängen. Im Jura allerdings sind es in erster Linie Einheimische und Berner, welche bereinigen müssen, was an Gegensätzen auch nach der Gründung des neuen Kantons 1978 und nach dem Übergang des Laufentals an das Baselbiet übriggeblieben ist. Nachdem das eidgenössische Stimmvolk am 10.März 1996 dem Anschluss der Gemeinde Vellerat an den Kanton Jura seinen Segen gegeben hat, tauchen nun Forderungen auf, auch Moutier und andere Ortschaften müssten über einen Kantonswechsel entscheiden dürfen. Unklar ist, ob auf beiden Seiten die Jurafrage Jüngere noch gleich stark bewegt wie die Kämpfergeneration in der zweiten Hälfte des 20.Jahrhunderts und ob die Bindungen zwischen dem Südjura und Altbern ihre Kraft auch bei kommenden Generationen behalten. Doch greifen die Gedanken jetzt schon über Kantons- und Landesgrenzen hinaus und erwägen die Bildung einer Region Jura, die auch den Kanton Neuenburg und vielleicht sogar Gegenden im benachbarten Frankreich umfassen könnte.
Sicher hat das Gewicht der französischsprachigen Minderheit im Kanton Bern in Politik, Wirtschaft und Kultur abgenommen, und es wird besonderer Anstrengungen bedürfen, damit sie nicht den Eindruck erhält, sie sinke zur vernachlässigten Randgruppe herab. Überhaupt rückten Romandie und alemannische Schweiz eher wieder etwas auseinander, zum Beispiel bei wichtigen eidgenössischen Volksabstimmungen. Bern verhielt sich dabei oft ähnlicher wie die Welschen als andere Kantone weiter im Osten der Schweiz und näherte sich damit dem Ziel, "als Mittler zwischen der deutschsprachigen und der französischsprachigen Schweiz" zu wirken, wie es die Kantonsverfassung von 1993 in ihrem Artikel 2 vorsieht.
Die Auseinandersetzungen um den Jura hatten seit der Jahrhundertmitte im Kanton so viel Energie, Denkkraft und Zeit der Behörden, der Politiker und der Öffentlichkeit überhaupt beansprucht, dass darob manches andere zur Bewältigung auf spätere, vermeintlich ruhigere Zeiten zurückgelegt wurde. Verschiedenes davon gehört in den weiten Rahmen gesamtschweizerischer, ja internationaler Entwicklungen, etwa die Zunahme, die wachsende Durchmischung und die soziale Umschichtung der Einwohnerschaft, ihre Verlagerung aus Randgebieten oder Kernstädten in die Agglomerationen oder das gewaltige Wachstum des Verkehrs mit ungeahnten Möglichkeiten für die Mobilität des Menschen wie für die Belastung und die Gefährdung von Landschaft und Lebensqualität.
Dabei spüren andere Kantone diesen Wandel deutlicher als Bern. So liegt in Bern der Anteil der Ausländer an der Bevölkerung tiefer als im eidgenössischen Durchschnitt. Tiefer ist allerdings auch das Volkseinkommen und entsprechend schwerer die Steuerlast, die zum Teil herrührt von der hohen Verschuldung des Staates und dem Zinsendienst, den sie nach sich zieht, aber auch von der Last der Milliardenverluste, welche die Kantonalbank in der jüngsten Vergangenheit erlitten hat.
Beim Verkehr sind einzelne Entscheide, welche bis in die Gegenwart nachwirken, schon früher gefallen. Vergeblich forderte das Wallis eine Nationalstrasse durch den Rawil als Verbindung zum Berner Oberland, und die "Transjurane", die in der Nord-Süd-Richtung den Jura unter sich und mit der übrigen Schweiz verbindet, wurde erst lange nach allen anderen Autobahnstrecken bewilligt. Von den Eisenbahnprojekten berühren den Kanton Bern besonders die "Bahn 2000" im Mittelland und die "Neue Alpentransversale" NEAT am Lötschberg. Angesichts der überbordenden Kosten lassen sich aber diese Pläne wohl nur zum Teil verwirklichen. Unklar sind ebenfalls die Aussichten der gewaltigen Stausee-Vorhaben an der Grimsel, die stark in die Natur der Bergwelt eingreifen würden.
Auch im Spital- und im Bildungswesen stehen Kantone und Gemeinden vor Aufgaben, deren Lösung neue Einstellungen und Denkweisen fordert. Ist damit der nach Art und Herkommen im ganzen eher konservative Berner überfordert? Zwar hat er 1986 überraschend eine "rot-grüne" Kantonsregierung gewählt und sich 1990 für das Schulmodell 6/3 entschieden, das die neun Jahre der Volksschulzeit in einer für Bern unvertrauten Weise auf die verschiedenen Schulstufen verteilt. Aber solche Überraschungen wirkten eher als unerwartete Zwischenspiele und nicht als eine Wende zu Neuem von Dauer und Beständigkeit. Wird Bern ohne einen solchen Aufbruch die Zukunft und ihre Probleme meistern können?
Anmerkungen:07/97, © Historischer Verein des Kantons Bern
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