Geschichte des Kantons Bern seit 1798: Band III

Tradition und Aufbruch 1881 1995

Beat Junker


I. KAPITEL: DIE AUSGANGSLAGE
   1. DIE POLITISCHEN PARTEIEN
   2. BEVÖLKERUNG UND WIRTSCHAFT
   3. GLAUBENSLEBEN UND SCHULE
II. KAPITEL: BEWAHRUNG UND ERNEUERUNG IN KONFLIKTEN ZU STADT UND LAND
   1. ULRICH DÜRRENMATT UND DIE GRÜNDUNG DER VOLKSPARTEI
   2. POLITISCHE UND BAULICHE ÄNDERUNGEN IN DER STADT BERN
   3. DER KAMPF UM DEN CHRISTOFFELTURM
   4. DIE ERWEITERUNG DER STADT BERN UM DIE JAHRHUNDERTWENDE
III. KAPITEL: DER MÜHSAME WEG ZU EINER NEUEN KANTONSVERFASSUNG
   1. ABLENKUNGSVERSUCHE DER RADIKALEN WÄHREND DER STAATSKRISE
   2. DER REVISIONSVERSUCH VON 1883/85 SCHEITERT
   3. DER KOMPROMISS VON 1893 ALS AUSWEG
   4. EIN NACHSPIEL: DER ÜBERGANG ZUR VOLKSWAHL DES REGIERUNGSRATES 1906
IV. KAPITEL: DIE ANFÄNGE DER ARBEITERBEWEGUNG IM KANTON BERN
   1. DIE ABLÖSUNG DER ARBEITER VON DEN RADIKALEN
   2. PARTEI UND FÜHRER DER BERNER SOZIALDEMOKRATEN
   3. DER KÄFIGTURMKRAWALL VON 1893
V. KAPITEL: KULTUR UND BILDUNG
   1. BERN VERLIERT DEN KAMPF UM DAS LANDESMUSEUM
   2. DAS JUBILÄUM VON 1891
   3. DER KAMPF UM DIE HÖHERE BILDUNG IM KANTON BERN
   4. DAS INTERNATIONALE BERN
Anmerkungen

ERSTER TEIL
ZAGHAFTER WANDEL AM ENDE DES 19.JAHRHUNDERTS

I. KAPITEL: DIE AUSGANGSLAGE

1. DIE POLITISCHEN PARTEIEN

Nach der Niederlage im Grauholz am 5.März 1798 fiel das Alte Bern, und an die Stelle des politischen Ancien régime trat die Ordnung der Helvetik, die von den Ideen der Französischen Revolution geprägt war. Sie bestand aber nur so kurze Zeit, dass sie von ihren vielen Reformplänen beinahe nichts verwirklichen konnte. Die Mediation näherte sich dann wieder stärker früheren Zuständen, und erst recht regierten nach Napoleons Sturz, während der Restauration, die Stadt Bern und ihr Patriziat erneut fast allein über die anderen Gesellschaftsschichten und Regionen. Bern hatte nun den Aargau und die Waadt endgültig verloren, erhielt aber dafür den grössten Teil des ehemaligen Fürstbistums Basel, das fortan den jurassischen Landesteil bildete.

Die Herrschaft des Patriziates fand ein Ende, als am 13.Januar 1831 die bisherige Regierung zurücktrat und neuen Männern Platz machte. Diese stammten vor allem aus dem vermöglichen und gebildeten Bürgertum der Landstädte. Damals entstand die erste eigentliche Verfassung des Kantons Bern. Sie wagte zwar Schritte zur Demokratie hin, brachte aber nicht die Gleichberechtigung, da ein Zensus nur den Reichen das volle Wahlrecht gewährte. Auch schuf sie bloss eine repräsentative Demokratie, in welcher der Grosse Rat endgültig über Gesetze beschloss, ohne dass das Volk noch in einer Abstimmung darüber entscheiden konnte. Immerhin kehrte von nun an die Vorherrschaft der Stadt Bern und ihres Patriziates nie mehr zurück.

Viele Berner hatten sich vom neuen Regime Erleichterungen besonders bei den Abgaben erhofft. Als ihre Erwartungen sich nicht sogleich erfüllten, wandten sie ihre Gunst den Radikalen zu, die – getragen von einer Welle der Veränderung auch in der übrigen Eidgenossenschaft und in weiten Teilen Europas – 1846 eine neue Kantonsverfassung durchsetzten, in welcher das Zensuswahlrecht beseitigt und der Aufbau der Behörden vereinfacht wurden. Zudem kam sie den Wünschen der verschiedenen Landesteile weit entgegen, namentlich durch die völlige Abschaffung des Zehntens, die Linderung der Armenlasten, die auf die Gemeinden drückten, und die Erhaltung der überlieferten eigenen Vorschriften des Juras im Gesetzeswesen, bei den Steuern und in der Armenfürsorge.

Aber auch diesmal stellten sich Erfolge nur langsam ein, so dass die Radikalen in den Grossratswahlen von 1850 den konservativen "Schwarzen" unterlagen, welche nun für vier Jahre allein die Kantonsregierung stellten. Dann kam es 1854 zur "Fusion", das heisst, der Exekutive des Kantons gehörten fortan stets Konservative und Radikale gleichzeitig an, wobei die Radikalen bald wieder das Übergewicht gewannen und den politischen Kurs bestimmten. Allerdings verliefen die Fronten immer weniger genau den Parteigrenzen entlang. Beim Bau der Eisenbahnen zum Beispiel standen sich weit eher Regionen oder Wirtschaftsgruppen gegenüber, und bei der Einführung des Gesetzesreferendums 1869 traten Männer gegeneinander an, die man bisher gewöhnlich derselben Parteirichtung zugerechnet hatte.

Kurz vor 1880 erschütterten dann Ereignisse den Kanton Bern, für die seither die Bezeichnung Staatskrise üblich geworden ist. Damals kam zutage, dass kurz zuvor der Regierungsrat seine Befugnisse weit überschritten und hinter dem Rücken von Grossem Rat und Öffentlichkeit der serbelnden Eisenbahngesellschaft Bern–Luzern die sogenannte "Vorschussmillion" vorgestreckt hatte. Der Volkszorn entlud sich, als die Behörden dem Bürger zumuteten, er solle an der Urne diesen Kredit nachträglich billigen. Mit gewaltigem Mehr schickte das Stimmvolk die Vorlage bachab und gab kund, dass es kein Vertrauen zu seiner Kantonsregierung mehr besass. Deren Mitglieder traten darauf alle zurück, und während Jahren gelang es nicht, sämtliche neun Sitze wieder zu besetzen, so dass die Exekutive bis 1886 den Vorschriften der Verfassung nicht mehr entsprach.

Bedeutete das eine Wende und lief die bernische Politik fortan in eine andere Richtung als bisher? Es fällt auf, dass Zeitgenossen selten so urteilten und dass die Vorgänge von 1877 und 1878 überhaupt weniger Bewegung auslösten, als die Nachwelt vielleicht erwarten würde. Längere Vakanzen in der Exekutive sowie die Ablehnung einer Wahl durch Erkorene waren für das spätere 19.Jahrhundert weniger aussergewöhnlich als für unsere Zeit, und zudem hatten einige Demissionäre ihren Rücktritt wohl eher als Demonstration betrachtet und gehofft, der Grosse Rat werde sie gleich wieder in ihr altes Amt wählen.

Konnten nun die Konservativen neu erstarken und – wie vor Jahrzehnten – wieder zum Partner gleichen Gewichtes aufsteigen, nachdem sie seit der "Fusion" von 1854 meist bloss noch einen oder zwei der neun Regierungsräte gestellt hatten? Derartige Spekulationen erhielten Auftrieb, als ungefähr zur selben Zeit die Radikalen auch anderswo in der Eidgenossenschaft und im übrigen Europa Rückschläge erlitten.

So entfernte sich Bismarck mit dem Auslaufen des Kulturkampfes von den Liberalen und ihren Freihandelsideen und näherte sich den Konservativen, um gemeinsam mit ihnen die Sozialisten zu bekämpfen, in denen er jetzt die gefährlicheren Feinde sah. In Grossbritannien lösten Mitte der 1870er Jahre die Tories unter Benjamin Disraeli die Whigs William Gladstones in der Regierung ab, und Frankreich verabschiedete zwar um 1875 die Monarchie endgültig, doch der Präsident der Republik, General MacMahon, war geprägt von konservativen Ideen. Wenig später folgte in Russland der reaktionäre Zar Alexander III. auf seinen ermordeten, liberaleren Vorgänger Alexander II., und in Österreich–Ungarn stützte sich Ministerpräsident Taaffe mehr und mehr auf Klerikale und Konservative statt auf Liberale wie zuvor.

In der Eidgenossenschaft gewannen die Konservativen in den späten 1870er Jahren wie in Bern auch in Basel-Stadt und in Genf bei Grossratswahlen Sitze und drängten die bisher vorherrschenden Radikalen zurück, aber in beiden Kantonen verloren sie ihr Übergewicht bald wieder.

Im Bund als Ganzem hatte die Revision der Verfassung von 1874 zwar Neuerungen im Sinne der Linken gebracht, doch gingen sie schliesslich längst nicht so weit, wie es die Radikalen ursprünglich gewünscht hatten.

Zudem nützte das damals in die Landespolitik eingeführte fakultative Referendum eher den Konservativen, wie es sich bald zeigte. Sie brachten an der Urne eine Reihe von Vorlagen zu Fall, welche Bundesrat und Parlament mit ihrer freisinnigen Mehrheit ausgearbeitet hatten. Am spektakulärsten geschah das im November 1882 beim "Schulvogt"-Projekt, das den Einfluss des Bundes im Erziehungswesen auf Kosten der Kantone hätte verstärken wollen. Bei einzelnen derartigen Abstimmungskämpfen spannten katholische und protestantische Konservative zusammen in der Abwehr gegen zentralistische Vorhaben der Radikalen. Organisatorisch blieben sie jedoch getrennt, der Zusammenschluss zu einer einzigen Partei über die Konfessionsgrenzen hinweg gelang nicht. Bei den Protestanten sammelte der "Eidgenössische Verein" von 1875 an Konservative aus der ganzen Schweiz, doch hielt er sich nur wenig über das Jahrhundertende hinaus und vereinigte eher hervorragende einzelne als ein Fussvolk, das durch seine Zahl Wahlen oder Abstimmungen hätte entscheiden können.

Aber international wie in der Eidgenossenschaft fehlte dem Erfolg der Konservativen die Dauer, und auch im Bernbiet brachten die Grossrats- und die Nationalratswahlen der nächsten Zeit keine Veränderungen, welche die freisinnige Vorherrschaft gefährdet hätten.

Dafür wandelten sich die traditionellen Parteien innerlich, wie es sich schon 1869 bei der Einführung des Gesetzesreferendums gezeigt hatte. Damals traten beim Kampf um diese Neuerung Männer gegeneinander an, die man bisher gewöhnlich mit derselben politischen Etikette versehen hatte. Immer deutlicher hoben sich nämlich jetzt bei den Radikalen die Altradikalen und die Junge Schule voneinander ab. Gemeinsames Anliegen war ihnen die Verteidigung der überkommenen Machtposition und die Abwehr von allem, was sie als Übergriffe der Kirche und anderer Mächte der Tradition empfanden. Dagegen gingen ihre Meinungen in wirtschaftlichen und sozialen Fragen oft weit auseinander. Die Altradikalen waren geprägt vom Kulturkampf und fühlten sich der Kantonsverfassung von 1846, die sie zum Teil noch selbst erkämpft hatten, zutiefst verpflichtet. Ihnen schwebte ein Volksstaat vor, den sie freilich nicht genauer umschreiben konnten. Ihr Haupt war Jakob Stämpfli, der 1863 als Bundesrat zurückgetreten und in die bernische Politik zurückgekehrt war. Er starb aber bereits 1879 und wirkte so nicht mehr persönlich auf die Zeit der Staatskrise. Seinen Auffassungen standen mehrere Berner nahe, die oft über Jahrzehnte hinweg im Nationalrat (und gewöhnlich zur gleichen Zeit auch im Grossen Rat) ihre heimatliche Region vertraten, so die Fürsprecher Gottlieb Berger von Langnau, Fritz Bühlmann von Grosshöchstetten, Karl Karrer aus Sumiswald oder Jakob Scherz von Aeschi. Ähnlich wie sie dachten die beiden "Eisenbahnbarone" Eduard Marti aus Biel und Pierre Jolissaint aus dem Südjura.

Dieser Alten Garde stand die Junge Schule gegenüber, welche die Verfassung von 1846 nicht als unabänderlich betrachtete und glaubte, es sei Sache des Staates, den wirtschaftlich Benachteiligten zu helfen. Überhaupt wollte sie, dass der Kanton neue Aufgaben anpacke und dass er dem Volk weitere politische Rechte gewähre. Ihr führender Kopf war der Stadtberner Jurist Rudolf Brunner. Weiter rechnete man diesem Kreis den Sohn Jeremias Gotthelfs zu, Regierungsrat Albert Bitzius, der allerdings schon 1882 starb, ferner später Regierungsrat Albert Gobat aus dem Jura. Zwischen den verschiedenen Gruppen stand Regierungsrat und Finanzdirektor Alfred Scheurer, der vor allem zu vermitteln und auszugleichen suchte.

Für die Radikalen bürgerte sich mehr und mehr die Bezeichnung "Freisinnige" ein. "Freisinnig" war bis ins frühe 19.Jahrhundert nicht auf eine politische Partei gemünzt, sondern hatte etwa "geistig unabhängig" bedeutet und ursprünglich einfach Personen und Auffassungen benannt, die nicht Autoritäten und überlieferten Meinungen folgten.

Noch nicht klar voneinander getrennt waren um 1880 in Bern Freisinn und Sozialismus, doch stand eine deutlichere Ausscheidung bevor. Nach dem Sprachgebrauch der Zeit gehörten die Berner Freisinnigen zur politischen Linken. Dennoch war bei vielen von ihnen der Hang zum Herkömmlichen und das Misstrauen gegen Neuerungen grösser, als es Presse und Prominente der Partei wahrhaben wollten. Besonders bei Volksabstimmungen entschieden Bezirke, in denen der Freisinn dominierte, oft gleich wie konservative. Die Freisinnigen konnten also wohl auf eine sichere Mehrheit im Grossen Rat bauen, besassen aber bei Volksentscheidungen keinen Freipass für radikale Neuerungen.

Weniger geschlossen als der Freisinn traten die Konservativen auf. Sie hatten mindestens seit der Jahrhundertmitte stets aus mehreren Gruppen bestanden, welche fast nur in der Abwehrhaltung gegen die Radikalen übereinstimmten. Sie wollten an den Grundsätzen der christlichen Moral und überhaupt am Überlieferten festhalten, soweit es sich in ihren Augen bewährt hatte. Dagegen fehlte ihnen eine Vision der Zukunft oder auch nur ein in ihren Reihen allseits anerkanntes Programm, das Gegenwartsprobleme wirksam angepackt oder breitere Schichten als bisher angesprochen hätte.

Eine der konservativen Gruppen war das stadtbernische Patriziat, dessen Vertreter nun nicht mehr die Wiederherstellung früherer Standesprivilegien anstrebten, sondern namentlich in Politik und Verwaltung der Stadtgemeinde Bern nützliche Arbeit zu leisten suchten. Freilich wird bald zu zeigen sein, wie sie auch in diesem Bereich ihre Führerrolle noch vor der Jahrhundertwende abgeben mussten. Der Freisinn beschwor also eher Gespenster als wirkliche Gefahren, wenn er in seiner Wahlpropaganda jeweilen den Teufel politischer Reaktion und der Rückkehr zur Aristokratenherrschaft an die Wand malte.

Unwirksam blieben derartige Warnungen trotzdem nicht, und die Konservativen hatten oft Mühe, fähige Kandidaten patrizischer Herkunft durchzusetzen. Immerhin sassen der Berner Stadtpräsident Otto von Büren und August von Gonzenbach, der aus einer alten St.Galler Familie stammte und seit 1847 auf einem Landgut in Muri lebte, ungefähr zwei Jahrzehnte lang im Nationalrat. Aus dem Patriziat kamen ferner Edmund von Steiger und Albert von Wattenwyl, die beide 1878 in den Regierungsrat gewählt worden waren. Sie vertraten den an Zahl eher kleinen, liberalen linken Flügel der Konservativen, der sich nicht jeder Fortschrittsidee verschloss und sich auch an neue Aufgaben wagen wollte, namentlich im wirtschaftlichen und im sozialen Bereich.

Andere konservativ Denkende lassen sich weniger leicht in Gruppen zusammenfassen. Das geistige Haupt der Berner Konservativen um die Jahrhundertmitte, Eduard Blösch, war bereits 1868 gestorben. Ulrich Ochsenbein hatte seit 1850 eine mittlere Stellung zwischen Radikalen und "Schwarzen" gesucht und galt deshalb nun als Konservativer. Er wurde 1854 als Bundesrat nicht bestätigt, und als er später versuchte, wieder in den Nationalrat einzuziehen, versagte ihm das Bernervolk den Erfolg.

Bei Wahlen gewannen die Konservativen ihre Stimmen um 1880 vor allem bei der Bauernsame von Mittelland und Oberland, seltener im Emmental und noch weniger im Seeland. Ein Schwerpunkt bildete sich zudem im letzten Viertel des 19.Jahrhunderts im Oberaargau um Redaktor Ulrich Dürrenmatt.

Bei Volksabstimmungen zogen die Konservativen öfters die "Stillen im Lande" auf ihre Seite, besonders wenn sie zum Misstrauen gegen den dominierenden Freisinn aufriefen oder sich grossen neuen Aufgaben widersetzten. Beim Kampf gegen den Freisinn spannten sie mehrmals zusammen mit den Katholiken im Nordjura, doch kam es auch im Kanton Bern, wie in der Eidgenossenschaft als Ganzem, zu keinem dauerhaften Zusammenschluss aller konservativen Kräfte1.

2. BEVÖLKERUNG UND WIRTSCHAFT

Wie im übrigen Europa stieg auch im Kanton Bern im 19.Jahrhundert die Einwohnerzahl gewaltig, hier allerdings in der zweiten Hälfte etwas weniger stark als in der ersten.

Mit seinen 536700 Einwohnern war Bern 1888 immer noch mit Abstand der volksreichste Kanton der Eidgenossenschaft und stellte rund einen Sechstel (18,4%) der Gesamtbevölkerung von 2,9 Millionen, vor Zürich mit 337000 (11,6%) und der Waadt mit 247000 (8,5%). Damit standen Bern 27 von 147 Nationalräten zu, zehn mehr als Zürich und fünfzehn mehr als der Waadt.

Die Bevölkerungsdichte des Kantons lag um 1900 bei 78,4 Einwohnern auf einen Quadratkilometer, in der Gesamteidgenossenschaft bei 70,9. Bei den Landesteilen war sie am höchsten im Oberaargau (152). Mittelland (149) und Seeland (142) standen nur wenig zurück. Deutlich tiefer lag sie im Emmental (95), im Jura (71) und erst recht im Oberland (32).

Von den Amtsbezirken zählten Biel (1062) und Bern (310) am meisten Einwohner pro Quadratkilometer. Bei den zehn grössten Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern finden wir Ortschaften ganz verschiedener Art, nämlich Bern (46000), Biel (15300), St-Imier (7600), Langnau (7600), Burgdorf (6800), Pruntrut (6800), Köniz (6400), Sumiswald (5700), Thun (5300) und Wahleren (5100).

In anderen Kantonen lebten um 1888 gut 112000 Menschen mit bernischem Bürgerrecht, und zwar waren namentlich Personen im erwerbsfähigen Alter ausgewandert. Deshalb wies Bern damals von sämtlichen Ständen den niedrigsten Anteil an Berufstätigen auf, nämlich bloss 37,6% der Einwohnerschaft, und ein Statistiker klagte: "Wir erziehen die Erwerbskräfte für andere Kantone und das Ausland, anstatt sie uns selber nutzbar zu machen."2

1860 fanden fast 46% der berufstätigen Berner ihren Erwerb in der Landwirtschaft, 1888 noch 41%. Damit lag Bern deutlich über dem eidgenössischen Durchschnitt von 37%, und der Leiter des kantonalen statistischen Bureaus konnte 1905 schreiben, die landwirtschaftliche Bevölkerung bleibe "der Kern der Volks- und Wehrkraft und somit auch der eigentliche Hort des Staates".

Dabei verlegte sich das Schwergewicht der bäuerlichen Tätigkeit immer stärker zur Milch- und Viehwirtschaft hin. Im Jura hielten sich da und dort noch altertümliche Methoden wie die Anwendung der Brache, aber anderswo tauchten mehr und mehr Landmaschinen auf, freilich noch solche, welche die Dampf- oder Pferdekraft trieb. Dazu vermehrte nun Kunstdünger die Erträge, dessen Einsatz durch die modernen Verkehrsmittel erleichtert wurde. Zur Beschaffung solcher Hilfen brauchte der Bauer Geld, während er einst weitgehend Selbstversorger gewesen war. Das nötige Kapital lieferten ihm die Banken, von denen er stärker abhing als früher.

Die bernische Landwirtschaft war also im Umbruch. Der Staat unterstützte den Übergang zu Neuem behutsam durch eine landwirtschaftliche Schule, die er 1860 auf der Rüti bei Zollikofen errichtete, einem Gut, das einst Philipp Emanuel von Fellenberg gehört hatte. Zudem suchte er die Viehzucht zu heben durch Prämien, die freilich in erster Linie den Haltern grosser Viehbestände zugute kamen. Noch bedeutsamer war auf diesem Gebiet das Wirken eines Privaten: der Patrizier Jean von Wattenwil, Besitzer des Landgutes Elfenau bei Bern, förderte unermüdlich Gründung und Tätigkeit von Viehzuchtgenossenschaften. Ferner trug die Direktion des Inneren, der die Landwirtschaft unterstand, zur bäuerlichen Weiterbildung bei durch Wandervorträge von Fachleuten.

Gleich wie der Bund und die übrigen Kantone hielt Bern zurück mit direkten Schutzmassnahmen für die Landwirtschaft, etwa Subventionen oder Preisvorschriften. Noch herrschte die Auffassung vor, es sei Sache jedes Einzelnen und jeder Berufsgruppe, sich selber Hilfe zu verschaffen. Den Berner Bauern fehlten jedoch Standesorganisationen, welche für ihre wirtschaftlichen Anliegen in der Öffentlichkeit gekämpft hätten. Die schon über hundert Jahre alte Ökonomische Gesellschaft sowie die landwirtschaftlichen Genossenschaften dienten wohl der Weiterbildung oder beschafften gemeinsam Samen, Dünger und anderes, aber sie betrieben keine Standespolitik. Dafür war die geistige Grundlage noch nicht vorhanden, nämlich ein gemeinsames Standesbewusstsein aller Bauern3.

Die Kantonsverfassungen von 1831 und 1846 bekannten sich zur Handels- und Gewerbefreiheit, welche in der Praxis durch den "Vorbehalt gesetzlicher Bestimmungen, welche das allgemeine Wohl und erworbene Rechte fordern", kaum eingeschränkt wurde. Seit die Zünfte aufgehoben waren, mangelte es an Handhaben, um Unfähige auszuschalten oder um eine Überzahl von Betrieben in einer Branche und damit die Unterbietung durch Schmutzkonkurrenz zu vermeiden.

Änderungen ergaben sich allerdings durch den Wandel äusserer Bedingungen. So brachte die Technik Neuerungen wie die Dampfkraft, die Maschine und später die Elektrizität, ferner Verkehrsmittel wie die Eisenbahn oder Möglichkeiten rascherer Nachrichtenübermittlung wie den Telegrafen, auf welchen der bernische Regierungsrat den Bundesrat in einem Schreiben von 1850 zum ersten Mal aufmerksam gemacht hatte.

Direkte Hilfe vom Staat durfte das Gewerbe ebensowenig erhoffen wie die Bauernsame, denn auch hier galt meist noch die Meinung, jeder Betroffene müsse sich aus eigener Kraft wieder emporarbeiten. Nur die gewerblichen Fach- und Fortbildungsschulen genossen eine bescheidene staatliche Unterstützung. Einzelne Wirtschaftszweige hatten freilich schon von sich aus Ansehnliches erreicht, etwa mit den Uhrmacherschulen in Biel und in St-Imier, der Zeichnungsschule in Brienz oder der Kunstschule in Bern. Dazu legten die bernischen Behörden 1869 eine gewerbliche Muster- und Modellsammlung an, aus der sich später das kantonale Gewerbemuseum entwickelte. Dagegen entstand vorerst noch keine Vereinigung zur Vertretung der Standesinteressen, denn ein 1865 gegründeter bernischer Gewerbeverband ging bald wieder ein.

Massgebend war immer noch das Gewerbegesetz von 1849. Es hätte dringend einer Gesamtrevision bedurft, etwa für eine zeitgemässe Ordnung des Lehrlingswesens oder des Arbeiterschutzes. Aber die zuständige Direktion des Innern zog es vor, einzelne Teilmaterien in Spezialgesetzen zu regeln; denn "der Referendumsstaat ist kein günstiger Boden für breit angelegte, ein weites Gebiet und viele Interessen umfassende Gesetze; denn je grösser das Gebiet, je zahlreicher die berührten Interessen, desto zahlreicher auch die Gegner, desto grösser die Gefahr einer Koalition von Bürgern, welche, der eine um dieses, der andere um jenes Punktes willen, vielleicht aus ganz entgegengesetzten Beweggründen, dem Gesetzeswerk das Grab schaufeln".

Gewerbe, Heimarbeit und Dienstleistungen grenzten sich noch nicht scharf voneinander ab, und eine Studie über die bernische Wirtschaft behandelte kurz nach 1900 im Industriekapitel auch die Hotellerie und die Holzschnitzerei, während sie die Uhrenherstellung einen "Gewerbszweig" nannte. Tatsächlich herrschte in dieser Branche noch lange Heimarbeit vor, bis der zunehmende Einsatz von Maschinen und die steigende Arbeitsteilung zur Konzentration der Arbeiter unter einem Dache führten.

Eigentliche Grossunternehmen erweckten eher Misstrauen. Schon um die Mitte des 19.Jahrhunderts hatte die Zusammenballung von Wirtschaftsmacht und grossen Vermögen Argwohn ausgelöst, und noch um 1900 sah der Kantonsstatistiker im Umstand, dass Bern "noch kein Industriekanton par excellence" sei, auch Vorteile. Bei breiterer Streuung der Betriebe und Branchen bestehe weniger die "Gefahr plötzlicher allgemeiner Geschäftsstockungen und -krisen, wie sie in den einseitig auf ein- und denselben Zweig konzentrierten Grossindustrien nur zu leicht vorkommen können".

Für die Industrie-Statistik lieferten manche Unternehmer keine Auskünfte und verkehrten überhaupt nicht mehr als nötig mit den Behörden, "so dass man zu dem Schlusse berechtigt ist, die Besitzer von Fabriken und anderen grösseren Etablissements im Kanton Bern seien zum grössten Theile nicht geneigt, den Staatsbehörden über ihre industrielle Thätigkeit und die Ausdehnung ihrer Etablissements sichere Mittheilungen zu machen", wie der Staatsverwaltungsbericht für 1857 feststellt. Erst allmählich verstärkte sich die Zusammenarbeit, namentlich beim Vollzug der Vorschriften des eidgenössischen Fabrikgesetzes von 18774.

Eine Besonderheit des Frutiglandes war die Zündholzindustrie, die hier Fuss gefasst hatte, nachdem in der ersten Hälfte des 19.Jahrhunderts die überlieferte Tuchherstellung eingegangen war. Um 1865 boten elf Fabriken ungefähr 330 Arbeitern einen bescheidenen Verdienst, und darüber hinaus gewannen Heimarbeiter und ihre Familien durch Anfertigung von Streichholzschachteln einen kargen Nebenerwerb. Der als Zündmasse verwendete giftige gelbe Phosphor setzte die Beschäftigten einer heimtückischen Krankheit aus, der Phosphornekrose, die ihre Opfer oft grässlich entstellte, bevor sie ihren Tod herbeiführte. Weil es den Fabrikanten nicht gelang, diese Gefahren zu beseitigen, stellte 1898 ein Bundesgesetz die Zündholzfabriken unter die Kontrolle der Eidgenossenschaft. Das Verbot von Zündhölzern mit gelbem Phosphor und das Ausgreifen ausländischer Zündholztrusts brachten dann im zwanzigsten Jahrhundert Niedergang und Ende dieses Industriezweigs im Amt Frutigen5.

Fabrikanten wie Gewerbetreibende hatten sich in kantonalen Vereinen zusammengeschlossen, deren Bedeutung allerdings abnahm, sobald gesamtschweizerische Verbände entstanden, die sich für die Interessen dieser Wirtschaftsgruppen einsetzten, etwa bei Verhandlungen über Zolltarife oder bei der Ausarbeitung eidgenössischer Gesetze.

Entsprechende Vereinigungen der Arbeiterschaft begegneten eher einem gewissen Misstrauen. Zwar hatten gerade im Kanton Bern die Radikalen und die ihnen nahestehende Studentenverbindung "Helvetia" seit langem von Fall zu Fall zusammengearbeitet mit dem Grütliverein, der in den Dreissigerjahren in der Westschweiz entstanden war, auf nationalem Boden stand und über eine bessere Bildung den sozialen Aufstieg der Arbeiter und die Mehrung ihres politischen Gewichtes anstrebte. Der Kanton sah eine Aufgabe des Staates darin, "solche vaterländischen Vereine, die sich die Belehrung ihrer Mitglieder zum Ziel setzen, in ihren Bestrebungen durch angemessene Beiträge zu unterstützen, indem gerade diese Bestrebungen das beste Mittel gegen das Umsichgreifen kommunistischer Tendenzen sind, wie sie gewisse internationale Vereinigungen verfolgen".

Weniger Verständnis fanden Organisationen, welche Verbesserungen für die Arbeiter durch politischen oder wirtschaftlichen Kampf zu erreichen suchten, etwa durch Arbeitsniederlegungen, "Stricke", wie sie das kantonale statistische Jahrbuch nannte. Überhaupt vermutete der Kantonsstatistiker hinter solch kämpferischer Haltung Handwerker- und Gewerbefeindlichkeit. Obwohl er Missbräuche und Auswüchse der Wirtschaftsfreiheit und unheilvolle Folgen des bisher herrschenden "laisser faire" nicht leugnete, sah er doch hinter den Lohnforderungen der Arbeiterorganisationen als Ziel "den Ruin des gewerblichen Mittelstandes, des Handwerks". Nach seiner Auffassung liess sich das Verteilungsproblem lösen durch "wirksame Massnahmen zur Beseitigung von Übelständen auf dem Boden eines gesunden, vernünftigen Individualismus respektive einer weisen Mittelstandspolitik nach den Prinzipien der solidarischen Volksgemeinschaft und gegenseitigen Hülfeleistung, wie sie schon die alten Germanen vortrefflich verwirklicht hatten". "Es kann dies geschehen, ohne in das Fahrwasser gewisser utopischer Schwärmer und Volksbeglücker oder Vertreter revolutionärer Richtungen zu geraten, somit auch ohne einer Vermögensteilung in kommunistischem Sinne oder einer Verstaatlichung bezw. Vergesellschaftung der Produktionsmittel nach sozialistischem Plane Vorschub leisten". Denn es sei "ein grosser Fehler der Theoretiker und Apostel aus der Schule von Marx, dass sie nur immer die äussern wirtschaftlichen Verhältnisse und Interessen, also rein materielle Dinge und Bedürfnisse in's Auge fassen, einer höhern Bedürfnisbefriedigung des Geistes und der Seele gegenüber aber sozusagen völlig blind sind".

Dabei war der Verfasser dieser Zeilen durchaus kein kritikloser Lobredner hemmungsloser Industrialisierung, und er hielt gesetzliche Bestimmungen zugunsten der Arbeiter für berechtigt, "sofern sich diese Arbeiterschutzbestrebungen gegen wirkliche kapitalistische Ausbeutung der Arbeiter richten und dieselben unverschuldet in ihren Rechten oder Ansprüchen verkürzt oder herzlos behandelt werden". Über Bern, Biel und Burgdorf schrieb er befriedigt, "dass keine der drei Haupt-Städte unseres Kantons den vielgerühmten Namen einer Industriestadt im modernen Sinne verdient – eine Eigenschaft, die übrigens nicht immer gesunde sociale Verhältnisse mit sich bringt". Das Gewerbe sah er ebensosehr wie durch die Arbeiter gefährdet durch Warenhäuser und kapitalkräftige Grossbetriebe, welchen Erfindungen und technische Hilfsmittel vor allem zugute kämen. Bei bloss 53 Privatpersonen, die im Kanton ein Vermögen von über einer Million Franken versteuerten, sei "die Verteilung des Volksvermögens und -einkommens derart gestaltet, dass sie einstweilen noch als eine gesunde und günstige bezeichnet werden kann, indem die breiten Schichten des bürgerlichen Mittelstandes die Grundpfeiler und Träger der ökonomischen Wohlfahrt bilden und auch die untern Klassen der Segnungen der wirtschaftlichen Entwicklung, der Kultur überhaupt" teilhaftig würden, und er glaubt, dass die wirtschaftliche Entwicklung "zur Zeit noch keinen triftigen Grund zu ernsthaften Besorgnissen bezüglich Kapitalanhäufung in den Händen weniger Sterblicher bietet", doch drohe für die Zukunft "auch im Kanton Bern die Gefahr einer einseitigen Gütervermehrung und Kapitalkonzentration nach oben, d.h. zu Gunsten der obern Zehntausend". Der Kantonsstatistiker sah also hinter Vermögensunterschieden und Notlagen ebenso das Wirken höherer Mächte wie das Wirken des Individuums und der Behörden.

Ausführlicher hat diesen Themenkreis um Bevölkerung und Wirtschaft Christian Pfister in Band IV dieser Reihe dargestellt, der den Kanton Bern im "Strom der Modernisierung" zwischen 1700 und 1914 behandelt6.

3. GLAUBENSLEBEN UND SCHULE

Seit der Aufklärung und der Französischen Revolution hatten Christentum und Kirche wie im übrigen Europa so auch in der Eidgenossenschaft an Bedeutung als weithin sichtbare und bestimmende Ordnungsmächte im öffentlichen Leben eingebüsst. Zwar fühlten sich die Patrizier, die bis 1831 in Bern das Heft in der Hand hielten, von Gott in ihren Rang und in ihre Ämter eingesetzt und vor ihm verantwortlich für ihr Wirken, auch in der Politik. Ihnen zur Seite stand eine Kirche, die ebenfalls durch die Tradition geprägt war und vorerst kaum Neues in die überlieferten Formen und Lehrmeinungen einfliessen liess. Auf dieser starren Haltung beharrte sie auch, als im ersten Viertel des 19.Jahrhunderts unter dem Einfluss von Erweckungsbewegungen aus der Westschweiz namentlich jüngere Patrizierinnen und Patrizier sich dagegen auflehnten und sich zum Teil als sogenannte Freie Evangelische Gemeinden von der Landeskirche lossagten. Manche von ihnen gaben um ihrer religiösen Überzeugungen willen sogar eine aussichtsreiche Karriere preis und nahmen die Verbannung aus dem Bernbiet auf sich.

Stärker auf dem Lande verwurzelt war die "Evangelische Gesellschaft", die seit 1831 Christen vereinigte, denen schien, die offizielle Kirche spreche zu sehr den Verstand und zu wenig das Gemüt an und sie verlange zu wenig Glaubensernst. Sie wollten in dieser Hinsicht ein Mehreres tun, ohne indessen den Schoss der Landeskirche zu verlassen.

Mit der politischen Wende von 1831 lockerten sich die Fronten etwas, und Berner, die zuvor ihres Glaubens wegen aus dem Kanton vertrieben worden waren, durften wieder dorthin zurückkehren. Auch schützte die Verfassung nun ausdrücklich die Religionsfreiheit. Die neuen Führer im Staate, etwa die Brüder Schnell aus Burgdorf, verstanden sich zwar als Liberale, aber zugleich auch als Christen, während dann ihre Nachfolger an der Macht um die Mitte des 19.Jahrhunderts, die Radikalen, Feindschaft gegen Glauben, Kirche und Tradition auf ihre Fahne schrieben.

In Bern kam es dabei zu einem Kräftemessen namentlich beim "Zellerhandel" von 1847 um die Berufung eines Dozenten aus Tübingen an die theologische Fakultät der Hochschule. Anhänger eines traditionellen Christentums lehnten ihn als zu freigeistig ab, konnten aber die Wahl nicht verhindern, doch stärkte die Auseinandersetzung die Widerstandskraft der Unterlegenen. Das zeigte sich in der Gründung betont christlicher, privater Schulen kurz danach: 1851 entstand die "Neue Mädchenschule", ursprünglich nur für Mädchen innerhalb der obligatorischen Schulzeit, von 1853 an auch zur Ausbildung von Primarlehrerinnen, 1854 ein evangelisches Lehrerseminar, das nach Anfängen in Aarwangen und in der Berner Altstadt auf dem Muristalden eine bleibende Stätte fand, und 1859 ein Gymnasium, nach seinem Gründer Theoderich von Lerber zuerst Lerberschule genannt, später "Freies Gymnasium".

Politisch spaltete sich das Bernervolk im 19.Jahrhundert in Radikale und Konservative. Im Bereich des Glaubens- und Kirchenlebens entsprachen diesen beiden Lagern ungefähr die "Reformer" und die "Positiven". Zwar traten die "Reformer" keineswegs aus der Kirche aus. Aber sie betonten die Autonomie des Individuums, das sich nicht der Autorität der Bibel zu unterwerfen brauche. Denn die Bibel sei ein Erzeugnis ihrer Zeit und nicht der unumstössliche Ausdruck von Gottes Willen. In Christus sahen sie einen reinen, gotterfüllten Menschen, und sie zweifelten an der Unsterblichkeit der Seele und an ihrer Auferstehung. So suchten sie die Lehren des Christentums in Einklang zu bringen mit der Vernunft und mit der Idee des Fortschrittes. Das Hauptgewicht legten sie nicht auf den Glauben, sondern auf das Tun in christlichem Sinne.

Für die "Positiven" dagegen stand im Mittelpunkt ein klares Bekenntnis zum Christentum, wie es in der Heiligen Schrift niedergelegt sei. Es solle nicht durch Bibelkritik relativiert werden. Erlösung aus der Sündenschuld des Menschen gebe es nur durch den Glauben an Christus, den Sohn Gottes. Dazu legten die "Positiven" viel Gewicht auf christliche Lebensformen wie den regelmässigen Besuch von Gottesdienst und Abendmahl, auf Gebet, Bibellektüre und Sonntagsheiligung.

Zu den Führern der "Reformer" zählte Albert Bitzius, der Sohn Jeremias Gotthelfs, der zuerst als Pfarrer namentlich in Twann und dann als Regierungsrat wirkte. Als schärfere Kämpfer an seiner Seite galten die Brüder Friedrich und Eduard Langhans, Professoren für Dogmen- und Religionsgeschichte beziehungsweise für systematische Theologie an der Berner Universität. Eduard Langhans hatte zuvor jahrzehntelang am Staatsseminar in Münchenbuchsee gewirkt, dessen Direktor sein Vater früher gewesen war. Seine Streitschrift von 1865 "Die Heilige Schrift, ein Leitfaden für den Religionsunterricht in höhern Lehranstalten wie auch zum Privatgebrauch für denkende Christen" erbitterte die "Positiven" und verstärkte bei ihnen den Eindruck, die Schule und namentlich die Lehrerbildung stünden in Bern ganz unter dem Eindruck der "Reformer" und rücke immer weiter von der traditionellen Christlichkeit weg zu betonter Weltlichkeit hin. So blieben Spannungen und Misstrauen zwischen den beiden Gruppen erhalten.

Immerhin gab es auch Kräfte, die dem entgegenwirkten. So war Albert Bitzius 1878 Leiter der Erziehungsdirektion geworden, und ausgerechnet er als "Reformer" setzte nun Zeichen der Versöhnlichkeit, indem er an die theologische Fakultät auch "positive" Professoren berief, die dort bisher gefehlt hatten. Dämpfend wirkten zudem Einflüsse von der gesamteidgenössischen Politik her. Dort hatte Bundesrat Karl Schenk das Schulwesen stärker zentralisieren und überhaupt den Einfluss der freisinnigen Bundesbehörden in diesem Bereich verstärken wollen. Am 26.November 1882, dem Konraditag, unterlag aber seine von den Gegnern so getaufte "Schulvogt"-Vorlage in der eidgenössischen Volksabstimmung derart deutlich – auch im Kanton Bern –, dass die Konservativen und die "Positiven" sich für die nächste Zukunft vor ähnlichen Übergriffen sicher fühlten.

Zwischen diesen beiden Gruppen stand die an Zahl kleine Schar der "Vermittler" um Edmund von Steiger, der als Pfarrer wirkte, bevor er nach der Staatskrise von 1878 zum Regierungsrat gewählt wurde. Sie suchte einen Weg zwischen dem religiösen Gefühl des Individuums und dem dogmatischen Beharren auf der Autorität Christi hindurch, fand aber bei beiden Hauptrichtungen wenig Verständnis und galt ihnen als lau und "halbbatzig".

Das neue Kirchengesetz, das 1874 vom Volke angenommen wurde, war geprägt vom Kulturkampf und vom Bestreben der radikalen Regierung und besonders des Kirchendirektors Wilhelm Teuscher, Macht und Einfluss der Kurie besonders im katholischen Nordjura einzudämmen. Für die Reformierten blieb zwar eine Landeskirche bestehen, die nach aussen hin geschlossen erschien, deren Autorität aber stark eingeschränkt war. Immerhin zerfiel sie nicht in einzelne Religionsgemeinschaften, wie es ein Entwurf vorgesehen hatte, und sie löste sich auch nicht auf in eine Staats- und eine Freie Kirche wie in einigen Kantonen der Westschweiz. Der Einfluss der Landeskirche nahm aber fortan ab, auch wenn die konservative Grundhaltung des Bernervolkes diesen Rückgang bremste und ihn nicht sofort augenfällig werden liess. Neues Leben ging eher aus von freikirchlichen Vereinigungen. Gruppen, die mehr Aufsehen erregten, wie die Heilsarmee, waren um 1880 noch nicht bis nach Bern vorgedrungen, und auch neue kirchliche Richtungen wie die Religiös-Sozialen bildeten sich erst später.7

Die Gegensätze um Fragen von Kirche und Glauben waren mannigfach verhängt mit jenen von Bildung und Erziehung, wie es die Beispiele der Gründung betont evangelischer Schulen in den 1850er Jahren oder der Streit um das Wirken der Brüder Langhans bereits gezeigt haben. Konservative und kirchlich "Positive" fürchteten, die herrschenden Radikalen würden die öffentliche Schule im Sinne ihrer Weltanschauung gestalten und für die Durchsetzung ihrer politischen Zwecke missbrauchen. Tatsächlich war in den Augen der Radikalen die moderne, von Einflüssen der Kirche möglichst ganz befreite Schule ein Indikator für Zivilisation und Fortschritt. Sie prägte die Heranwachsenden stärker als früher, denn der Schulzwang setzte sich im grossen und ganzen allmählich durch und überliess die Kinder damit länger als zuvor dem Einfluss der Schule, die nicht nur Kenntnisse vermittelte, sondern auch disziplinierend wirkte. Zwar war die Welle der Neugründungen von staatlichen Lehrerseminarien und der Universität während der Regeneration nun ausgelaufen in eine Phase der Konsolidierung, die namentlich die Zahl der Sekundarschulen mehrte und die Klassengrössen allmählich senkte. Aber bis gegen Ende des 19.Jahrhunderts beanspruchten die Kosten der Bildungspolitik immerhin rund 20% der Ausgaben der öffentlichen Hand im Kanton.

Es geschah also einiges im bernischen Schulwesen. Deshalb waren Überraschung und Enttäuschung gross, als die 1875 eingeführten pädagogischen Rekrutenprüfungen des Bundes erlaubten, Kenntnisse und Fähigkeiten der angehenden Wehrmänner im Lesen, Schreiben, Rechnen und in der Vaterlandskunde kantonsweise miteinander zu vergleichen. Die Publikation der Ergebnisse schloss jeweilen eine Rangliste der Kantone ein, auf der Bern regelmässig weit hinten landete. 1876 war es sogar der 21. von 25 Kantonen, hinter Ständen wie Obwalden, Schwyz, Freiburg, Tessin und Uri, in denen zum Teil noch geistliche Lehrschwestern wirkten, denen die bernische Regierung im Kulturkampf die Fähigkeit, einen genügenden Unterricht zu erteilen, kurzerhand abgesprochen hatte. Innerhalb des Kantons fanden sich die städtischen Bezirke Bern und Biel, aber gewöhnlich auch Wangen, Aarwangen und Neuenstadt bis 1880 weit vorne, Schwarzenburg, die Freiberge und Frutigen dagegen meist hinten. Zwar zeugten starke Abweichungen von Jahr zu Jahr von Unzulänglichkeiten der Statistik. Dennoch galt sie als Gradmesser für Schulerfolg und Bildung. Abhilfe suchte Bern mit der Schaffung von Nachhilfeunterricht für Schulentlassene, aus dem später die Fortbildungsschulen erwuchsen. Rabiater ging der frühere radikale Regierungsrat Weingart vor: als eidgenössischer Oberexperte bei den Prüfungen überschritt er seine Kompetenzen weit, indem er Noten aus anderen Kantonen senkte, worauf Bern dann etwas besser dastehen sollte. So schwer trug Bern am Verlust seines Prestiges im Erziehungswesen!8

II. KAPITEL: BEWAHRUNG UND ERNEUERUNG IN KONFLIKTEN ZU STADT UND LAND

1. ULRICH DÜRRENMATT UND DIE GRÜNDUNG DER VOLKSPARTEI

Beim Abstimmungskampf von 1877 um die nachträgliche Genehmigung der "Vorschussmillion" war den Gegnern der freisinnig dominierten Kantonsregierung unerwartete Hilfe erwachsen durch die Flugschrift "Mutz, wach' uf! Brief vo Chrischte Frymueth a's Bärner Volch: Isch's Bärner Regiment 935000 Fränkli wärth?" Ihr Verfasser distanzierte sich zwar von den "Ultramontanen und den Herren vom Eidgenössischen Verein" sowie von den "katholischen und konservativen Blättern", aber er selber feuerte in seiner dreissigseitigen Broschüre Breitseiten gegen die bisherige Exekutive wie auch gegen den Grossen Rat und die Radikalen überhaupt, obwohl er sich an die "freisinnigen und freidenkenden und freiglaubenden Berner" wandte. Für seine Argumente griff er erstaunlicherweise viel stärker auf die Ereignisse beim Kulturkampf im Nordjura zurück als auf die Eisenbahnaffäre. Wirkte die Prosa von "Mutz, wach' uf!" gelegentlich noch etwas weitschweifig, so fielen die Hiebe des gleichen Verfassers 1878 wuchtiger und zielsicherer, als er mit dem Bändchen "Bärentalpen" nochmals in den politischen Tageskampf eingriff. Es vereinigte knappe, prägnante Gedichte, teils in Mundart, teils in Hochdeutsch, oft als Parodien den Texten oder Melodien bekannter Volkslieder und Balladen nachgestaltet, die den Gegner mit ätzendem Spott und sicheren Pointen trafen. Erst die "Neuen Bärentalpen" von 1882 lüfteten das Geheimnis um den Autor: "Chrischte Frymueth" war Ulrich Dürrenmatt.

Er war am 20.April 1849 als jüngstes von neun Kindern einer Kleinbauernfamilie in Guggisberg geboren worden. Der Dorflehrer entdeckte und förderte die Talente des Knaben, und so trat Dürrenmatt 1865 ins Lehrerseminar ein – nicht etwa in das betont evangelisch-christliche am Muristalden, wie man es von seiner späteren Entwicklung her vielleicht vermutet hätte, sondern in das staatliche in Münchenbuchsee. Hier übernahm er liberale Ideen für die Politik bereitwillig, während er im Bereich des Glaubens den positiv-christlichen Traditionen seines Elternhauses treu blieb.

Von 1868 an wirkte Dürrenmatt an verschiedenen Schulen und studierte daneben als Autodidakt unter anderem alte Sprachen. Entsprechend dem Geist, in dem er im Lehrerseminar erzogen worden war, gehörte er dem radikalen Lehrerklub und dem Grütliverein an.

Von 1873 an unterrichtete er (in französischer Sprache) am Progymnasium in Delsberg und veröffentlichte hier als "U. Présec" einzelne Artikel in der Presse. In Gemeindefragen stritt er sich mit dem späteren Regierungsrat Albert Gobat, und die beiden gerieten auch später immer wieder aneinander.

Der Kulturkampf trieb Dürrenmatt in eine kritische Haltung der Berner Kantonsregierung gegenüber. Deshalb wurde seine Stellung nach und nach unerquicklich, und so zog er (mit kurzen weiteren Zwischenstationen) nach Thun ans Progymnasium. Daneben betätigte er sich immer stärker als Politiker und Journalist, und bald führte sein Tadel an der bernischen Eisenbahnpolitik und an den Behörden überhaupt zum Bruch mit den Freisinnigen und zum Übertritt zu den Konservativen.

Zu seinem Parteiwechsel dichtete er:

"Den glänzend schwarzen Kirschen, Seht, Freunde und gewahrt's: Ist's just wie mir gegangen – Erst röthlich und dann schwarz.

Und also geht's im Leben, Ich glaub'es fest und steif: Wer roth, ist noch nicht zeitig, Wer schwarz ist, der ist reif."

Sein alter Freund Hans Nydegger erwarb 1877 Verlag und Redaktion der bisher liberalen "Berner Volkszeitung" in Herzogenbuchsee, an der auch Dürrenmatt mitarbeitete. Das sagte ihm immer besser zu, und da ihm auch in Thun politisch begründeter Widerstand erwuchs, gab er 1880 die Schule auf, übernahm den Posten eines alleinverantwortlichen Redaktors und erwarb 1882 auch das Eigentum an der "Berner Volkszeitung" und ihrer Druckerei.

Mit den Konservativen aus der Stadt Bern hatten Dürrenmatt und sein Anhang den Hauptgegner gemeinsam, nämlich die Radikalen. Sonst aber verband die beiden Gruppen wenig, und es gelang nie, Animositäten und ein gewisses Misstrauen zwischen ihnen völlig auszuräumen, nicht einmal für die Zeit, während der sie bei Abstimmungs- und Wahlkämpfen enger zusammenarbeiteten9.

Nach der Staatskrise von 1877/78 war es die dringendste Aufgabe der Politiker, die Löcher bei den Staatsfinanzen so gut wie möglich zu stopfen und eine tragfähige Basis für die künftige Entwicklung zu suchen. Finanzdirektor Alfred Scheurer war zwar freisinnig, aber nicht doktrinär und strebte sein Ziel auch durch Massnahmen an, wie sie die Konservativen immer wieder verlangt hatten, nämlich durch strenge Sparsamkeit. Darüber hinaus suchte er zusätzliche Einnahmen durch eine Stempelsteuer, höhere Gebühren für Wirtschaftspatente und höhere Tarife fFCr mancherlei Amtshandlungen, doch fiel ein guter Teil dieses Programms im Mai 1879 bei der Volksabstimmung durch. Ein Jahr später fand dann eine gemilderte Vorlage Gnade, die sich zum Teil mit Anleihen behalf.

Bis diese Zwischenlösung gefunden war, traten die politischen Kämpfe etwas in den Hintergrund. Aber diese Atempause ging spätestens mit den Nationalratswahlen von 1881 zu Ende. Damals konnten die Konservativen als einzigen Sitz jenen des Berner Stadtpräsidenten Otto von Büren halten. Von Büren siegte gegen den Freisinnigen Gottlieb Ott, einen "Eisenbahnbaron", den Ulrich Dürrenmatt schon 1878 in seinen "Bärentalpen" verspottet hatte:

"Wer nur den lieben Ott lässt walten und hoffet auf ihn allezeit, dem wird er wunderbar entfalten der Staatsfinanzen Herrlichkeit."

Den Wahlkampf führte Ulrich Dürrenmatt in seiner "Berner Volkszeitung" aggressiv und mit grobem Geschütz. Er war 1881 Redaktor, aber noch nicht Eigentümer des Blattes. Seine Geldgeber waren Stadtberner Patrizier, denen Ott nun vorwarf, sie hätten Dürrenmatt zurückbinden müssen. Damit löste er eine Kaskade halb lächerlicher, halb tragischer Vorfälle aus: Verschiedene Politiker, teils im Grade von Obersten, forderten einander zu Duellen heraus, von denen dann aber doch keines stattfand. Wenig später starb Ott auf ungeklärte Weise, als er Ende November 1882, nach der Verwerfung der "Schulvogt"-Vorlage in der eidgenössischen Volksabstimmung, eine Siegesfeier der Stadtberner Konservativen im Kasino durch Radau stören wollte. Er musste nach kurzem Handgemenge weichen und ertrank darauf in einem Seitenkanal der Aare, weil er, nach Angaben der Polizei, betrunken den Weg verfehlt hatte.

Diese Ereignisse liessen zwischen Ulrich Dürrenmatt und den konservativen Patriziern Verstimmung zurück. Der streitbare Journalist sah in der Haltung seiner bisherigen Gönner Schwächlichkeit und begegnete ihnen fortan mit distanziertem Misstrauen. Durch den Erwerb von Verlag und Druckerei der "Volkszeitung" machte er sich 1882 finanziell von ihnen unabhängig. Umgekehrt empfanden die Patrizier Dürrenmatts Schreib- und Kampfweise als grobschlächtig und polemisch. So zeichnete sich die Trennung der beiden Gruppen ab, und es bestand wenig Aussicht auf eine gedeihliche Zusammenarbeit und ein wohlwollendes Einvernehmen zwischen ihnen.

Vorfälle wie die Affären um Gottlieb Ott erregten Aufsehen und förderten die Abneigung gegen derart unritterlich ausgetragene Kämpfe. Dem suchte Regierungsrat Edmund von Steiger entgegenzuwirken, indem er Männer um sich sammelte, die für mehr Fairness, wie man heute sagen würde, in der Politik eintraten. Es waren teils Linkskonservative, teils betont christlich Denkende, namentlich Lehrer an der sogenannten Lerberschule, dem späteren Freien Gymnasium. Aber die beiden Gruppen fanden sich nicht zusammen, weil sie sich nicht darFCber einigen konnten, ob ein Parteiprogramm sich ausdrücklich zu pietistisch-orthodoxen Grundwerten bekennen müsse. Deshalb bildete sich ein "christlich-sozialer Verein", der später in der bernischen Volkspartei aufging, und – um Edmund von Steiger – ein "Verein der Unabhängigen", dessen Anhang jedoch bescheiden blieb und der bei seinem Bemühen um Vermittlung zwischen den traditionellen Parteien wenig eigenes Profil gewann.

Aber schon kurz nach der Staatskrise von 1877/78 brachten die Nationalratswahlen von 1881 und die Grossratswahlen von 1882 dem Freisinn wieder Gewinne und seinen Gegnern Enttäuschungen. Neuen Auftrieb erhielten die Konservativen dafür, als im November 1882 bei einer eidgenössischen Volksabstimmung die "Schulvogt"-Vorlage (auch im Kanton Bern) eine böse Abfuhr erlebte. Sie wollte dem Bund im Bildungswesen auf Kosten der Kantone mehr Einfluss geben. Die Berner Stadtkonservativen kämpften dagegen, weil sie ihre christlichen Bekenntnisschulen wie die Neue Mädchenschule oder das Lerbergymnasium gefährdet glaubten. An ihrer Seite stand Ulrich Dürrenmatt als Föderalist und als Gegner des Urhebers des Plans, des radikalen Bundesrates Karl Schenk.

Nach ihrem Sieg hofften die beiden Gruppen, bei der verbreiteten Missstimmung das freisinnige "System" im Kanton Bern entscheidend zu schwächen, und gründeten in dieser Absicht nach Vorberatungen in Oberburg um den Jahreswechsel 1882/83 die "Bernische Volkspartei". Ihr Programm zielte nicht auf langfristige Lösungen der Probleme von Staat und Wirtschaft, sondern auf rasche Erfolge im politischen Tageskampf. Deshalb appellierte es an die Unzufriedenheit über hohe Staatsausgaben und Steuerlasten, über die Herrschaft von Beamten und Advokaten, über Verarmung namentlich bei Handwerkern und Kleinbauern. Materialistischer Gesinnung, wie sie im Freisinn herrsche, setzte es traditionelle Werte wie Glauben, Arbeitsfleiss und Achtung vor Sitte und Herkommen entgegen, und es schreckte auch nicht zurück vor dem Ruf nach Wiedereinführung der Todesstrafe. Zu den Patriziern hielt es allerdings Distanz, damit die Volkspartei nicht als "Herrenpartei" gelte und auf dem Lande an Zugkraft verliere.

Daneben erhob das Programm auch Forderungen, die in die Zukunft wiesen, etwa das Begehren nach Volkswahl der Regierungs- und der Ständeräte, nach der Gesetzesinitiative im Kanton und dem obligatorischen Gesetzesreferendum im Bund sowie nach einer gerechteren Einteilung der Wahlkreise.

In den einzelnen Landesteilen erschienen neue Zeitungen als Organe der Volkspartei, doch gingen die meisten davon bald wieder ein. Einzig die "Emmenthaler Nachrichten" in Münsingen hielten sich länger, entfernten sich aber allmählich von der Linie der Partei. So blieb ihr nur die "Berner Volkszeitung" als einflussreiche Stimme. Ihr Redaktor Ulrich Dürrenmatt gehörte den leitenden Gremien der Kantonspartei zwar erst seit 1885 an. Trotzdem galt er schon vorher als Verkörperung der Partei und wurden ihre Anhänger als "Dürremätteler" bezeichnet. 1891 trat er dann als Präsident an ihre Spitze und blieb bis zu seinem Tod 1908 auf diesem Posten.

Beim Aufbau der Volkspartei wirkte manches improvisiert, und bei den leitenden Organen herrschte ständiger Wechsel. Anstelle des schwerfälligen Apparates leisteten bei Wahl- und Abstimmungskämpfen oft "engere Komitees" die eigentliche Arbeit. In manchen Gegenden gewann die Partei nur mit Mühe Persönlichkeiten, die sich in der Öffentlichkeit exponierten und die neben Ansehen auch organisatorisches Talent mitbrachten. Finanziert wurde die Partei weniger durch regelmässige Mitgliederbeiträge als durch Zuschüsse einzelner von Fall zu Fall, namentlich für Wahl- und Abstimmungskämpfe. So hatte sie trotz Dürrenmatts Popularität wenig Aussicht, auf die Länge eine ebenbürtige Rivalin der Freisinnigen zu werden10.

2. POLITISCHE UND BAULICHE ÄNDERUNGEN IN DER STADT BERN

Eine Verschiebung der Gewichte im konservativen Lager ergab sich um den Jahreswechsel 1887/88 durch Vorgänge in der stadtbernischen Politik. Die Einwohnergemeinde Bern war als selbständige politische Einheit mit eigener Verwaltung 1832 entstanden und mehr als ein halbes Jahrhundert später im wesentlichen immer noch gleich geordnet wie damals. Patrizier versahen viele der meist unbesoldeten Gemeindeämter und hatten dadurch bedeutenden Einfluss bewahrt. Doch der Zuzug von aussen her senkte den Anteil der Konservativen an der Bevölkerung und hob jenen der Freisinnigen. Diese riefen nach Reformen, drangen aber nicht in einem einzigen Anlauf durch. 1871 war neben dem Gemeinderat und der Gemeindeversammlung als vorberatendem Organ ein "Grosser Stadtrat", amtlich "erweiterter Gemeinderat" genannt, eingeführt worden. Die Entscheide fällte aber weiterhin die Gemeindeversammlung mit Handmehr, und der Gemeinderat umfasste immer noch 17 ehrenamtliche Mitglieder, welche die Geschäfte in Kommissionen leiteten und nicht in Direktionen, die einzelnen zugeteilt gewesen wären. Die Exekutive der Stadt war also damals ähnlich organisiert wie jene des Gesamtkantons zwischen 1831 und 1846.

Eine weitere Änderung des Gemeindereglementes nahm das Stimmvolk im Dezember 1887 an. Sie brachte das Stimm- und Wahlrecht für alle Einwohner, das Urnensystem anstelle der Gemeindeversammlung und einen 80köpfigen Stadtrat, der vor allem beriet und beaufsichtigte, endgültig aber nur in einem recht engen Finanzrahmen entscheiden durfte. Weitergehendes unterlag der Volksabstimmung. Als Exekutive diente fortan ein Gemeinderat, bestehend aus dem Stadtpräsidenten und 3 ständigen sowie 5 nebenamtlichen Mitgliedern.

Die Neuwahlen vom Jahr 1888 brachten einen Sieg der Freisinnigen. Aus ihren Reihen wurde der Jurist Eduard Müller Stadtpräsident, der dann 1895 für Karl Schenk in den Bundesrat nachrückte. Der "rote Müller" trug seinen Beinamen, weil er als Gerichtspräsident 1877 bürgerliche Angreifer gegen einen Demonstrationszug für ihre Tätlichkeiten empfindlich bestraft hatte. Müller löste als Stadtpräsident den konservativen Otto von Büren ab, der die Stadt 24 Jahre lang vorbildlich geleitet und verkörpert hatte.

Das neue Gemeindereglement sah Wahlen mit gedruckten Parteiwahlzetteln vor und erforderte damit von den politischen Gruppen eine straffere Organisation. Das bewog die alten Stadtkonservativen, den "Christlich-sozialen Verein" um Dr.Gottlieb Beck und andere Lehrer des Lerbergymnasiums sowie die "Unabhängigen" um Regierungsrat Edmund von Steiger, sich im Januar 1888 zusammenzuschliessen zum "Verein der Vereinigten Konservativen", meist kurz die "Vereinigten Konservativen" genannt. So entstand neben dem Anhang Dürrenmatts im Oberaargau ein weiterer Schwerpunkt konservativer Politik im alten Kantonsteil.

Eine Frucht der Fusion in der Stadt Bern war die Gründung des "Berner Tagblatts" Ende 1888, dessen Redaktion recht gegensätzlichen Erwartungen genügen sollte, welche die verschiedenen Gruppen der "Vereinigten Konservativen" in ihre neue Zeitung setzten.

Der Gegensatz zwischen Radikalen und Konservativen verlor allerdings in der zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts an Schärfe, und statt weltanschaulicher Unterschiede traten wirtschaftliche Interessen stärker in den Vordergrund. Das hatte sich bereits bei der Eisenbahnpolitik gezeigt, wo die Grossräte einer Partei durchaus nicht immer gleich stimmten. Bei Urnengängen entschied der Souverän auch in traditionell freisinnigen Gegenden öfters gegen die radikalen Kantonalbehörden und damit gemäss der Parole der Konservativen. Umgekehrt gaben bei den Konservativen namentlich die Männer um Regierungsrat Edmund von Steiger die reine Oppositionspolitik gegen den modernen Staat auf und versuchten, mit den Mitteln der Demokratie mitzuhelfen bei der Lösung der neuen wirtschaftlichen und sozialen Probleme.

Aber auch im Freisinn erwarteten Berufs- und andere Interessengruppen immer deutlicher, dass die Partei ihre materiellen Anliegen verfechte, selbst wenn sie damit andere ihrer Mitglieder vor den Kopf stosse. Hatte man solche interne Spannungen und Konflikte bisher innerhalb der Partei ausgetragen, so deuteten sich nun einzelne Abspaltungen an, welche den Verlauf der innenpolitischen Fronten ändern konnten11.

Wie im Kanton, so nahm die Bevölkerung auch in der Stadt Bern zwischen 1800 und 1900 stark zu, doch rührte hier der Zuwachs von der Zuwanderung her und nicht von einem Geburtenüberschuss, und er erfolgte namentlich in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts mit einem Schwerpunkt kurz vor dessen Ende. Um 1818 hatten erst 18000 Personen in der Stadt Bern gewohnt, 1831 knapp 20000, 1846 dann 25000, 1870 rund 35000 und 1880 gut 43000. Ein deutlicher Ruck ergab sich nicht etwa nach der Wahl zur Bundesstadt, sondern später, nach dem Anschluss an das Eisenbahnnetz. Zwischen 1850 und 1860 wuchs die Bevölkerung im Jahr um 0,5%, zwischen 1860 und 1880 dann aber durchschnittlich um 2%.

Dieser Bevölkerungsvermehrung entsprach vorerst keine ähnliche Vergrösserung der überbauten Fläche. Um 1818 zählte die Stadt 1612 Häuser, um 1860 erst 1667. Zu den ersten grösseren Bauschüben kam es 1860 bis 1870 (von 1667 auf 2051 Häuser) und 1870 bis 1880 (von 2051 auf 2688). Eine Erweiterung war vorerst nur gegen Westen möglich und wurde erleichtert, als vor allem in den 1830er Jahren die Stadtmauern und Schanzen fielen. So bildete sich allmählich das Länggassquartier. Im Osten, Norden und Süden stiess die Stadt an die Aare, über welche am Jahrhundertanfang nur die Untertorbrücke führte. Als erste Hochbrücke wurde dann 1844 die Nydeggbrücke eröffnet, die dem Verkehr diente, aber im Raum des heutigen Schosshalden- und Obstbergquartiers noch keine stärkere Bautätigkeit auslöste, sieht man ab von einzelnen Villen begüterter Berner, zwischen denen viel Land frei blieb.

Als Professor Wilhelm Snell sich 1834 in der Lorraine niederliess, galt das noch als Wohnsitz ausserhalb der Stadt. Erschlossen wurde jene Gegend, seit von den 1850er Jahren an die Eisenbahn dort durchführte. Man erreichte sie über den damals erstellten Altenbergsteg zwar weniger bequem als heute, aber doch einfacher als zuvor. Damit war die Lorraine zum Aussenquartier der Stadt geworden, wo vor allem Arbeiterwohnungen entstanden12.

3. DER KAMPF UM DEN CHRISTOFFELTURM

Als Bern zur Bundesstadt aufstieg und kurz darauf an die Eisenbahn angeschlossen wurde, änderte sich sein Aussehen nicht auf einen Schlag. Das Bundesratshaus – das heutige Bundeshaus-West – wurde 1857 seiner Bestimmung übergeben, und ungefähr zur gleichen Zeit entstanden auch der Berna-Brunnen davor und der Bernerhof, ein Hotel, das seit 1923 der Bundesverwaltung dient. Vor diesen Gebäuden zog sich nun die Bundesgasse hin, die aber noch nicht über den alten Mauerring hinausreichte und an der Christoffelgasse bei der "Kleinen Schanze" ihr Ende fand. Dieser Park erstreckte sich damals noch viel weiter nach Norden als heute und umfasste mehr Raum als die gegenwärtige Anlage.

Zwischen Nydegg und Käfigturm verliefen die Strassenzüge ungefähr wie heute. Zwischen Käfigturm und Christoffelturm dagegen gab es manche Plätze und Gassen, die – anders als jetzt – nicht rechtwinklig aufeinandertrafen, manche Höfe, Werkstätten und verwahrloste Gärten offenliessen und auch wenig vermöglichen Bevölkerungsschichten eine Behausung boten. Damit stand die Rückseite der alten Schauplatzgasse in grellem Kontrast zu den neuen Monumentalbauten für Behörden und Verwaltung der Eidgenossenschaft, und sie schien manchem Anhänger eines "fortschrittlichen" Zeitgeistes zu unansehnlich und zu wenig repräsentativ für die Stadt in ihrer neuen Würde. Solche Kreise wünschten das Prestige Berns zu heben durch imposante Sandsteinbauten auch vis-à-vis der Bundeshäuser und durch eine Verlängerung der Bundesgasse über die "Kleine Schanze" hinaus. So sollte das Stadtbild gegen Westen hin an Eindrücklichkeit gewinnen.

Doch fand auch die alte Form von Bauten und Strassenzügen ihre Verteidiger. Der Streit spitzte sich zu beim Kampf um Erhaltung oder Zerstörung des Christoffelturms, bei dem keineswegs nur Fragen von Architektur, Städtebau und Verkehrsführung mitspielten, sondern ebenso Politik und Weltanschauung, wie es ähnlich schon bei der Schleifung der Grossen Schanze zur Regenerationszeit oder bei Polemiken um den Fall der Stadtmauern von Basel und von Genf geschehen war.

Zu den unversöhnlichsten Feinden des Christoffelturmes zählte Jakob Stämpfli, erst recht, nachdem er 1863 als Bundesrat zurückgetreten war und die Leitung der Eidgenössischen Bank übernommen hatte, deren Gebäude an der Christoffelgasse durch den Turm Licht und Helle einbüsste. An Stämpflis Seite fochten der freisinnige Kantonsbaumeister Friedrich Salvisberg, aber auch Oberst Albert Kurz, der noch 1850 auf der "Leuenmatte" in Münsingen zu den "schwarzen" Führern gezählt und 1854 die "Fusion" gefördert hatte. Erst nachher rückte er allmählich von den Konservativen weg und näher zu den Radikalen hin. Er starb im Frühjahr 1864 an einem Herzschlag gut ein halbes Jahr vor dem Abschluss des Kampfes um den Christoffelturm. Die letzte Entscheidung fiel am Donnerstag, den 15.Dezember 1864, von 9 Uhr morgens an bei der Versammlung der Einwohnergemeinde in der Heiliggeistkirche, nachdem jahrelange Debatten und Polemiken mit widersprüchlichen Zwischenergebnissen vorausgegangen waren. Nun sprachen 415 Stimmen für und 411 gegen den Abbruch. Das war um so verwunderlicher, als bei einem vorangehenden Wahlgeschäft der konservative Kandidat mit 351 gegen 318 Stimmen über seinen freisinnigen Rivalen gesiegt hatte. Zwar empfand mancher Zeitgenosse die Angelegenheit als einen Kampf um Alt- oder Neu-Bern, doch schieden sich die Fronten nicht säuberlich nach den politischen Parteien der Konservativen und der Radikalen.

Jedenfalls setzten sich keineswegs alle Burger, nicht einmal alle Patrizier geschlossen und mit voller Kraft für den Christoffelturm ein. Manchen von ihnen schien der Bau eines neuen "Museumsgebäudes" für Konzerte und gesellige Anlässe – das heutige Haus der Kantonalbank am Bundesplatz – dringlicher und der finanziellen Unterstützung eher würdig. Andere waren bereit, den Christoffelturm zu opfern, um im Gegenzug vielleicht einen grösseren Teil der "Kleinen Schanze" erhalten zu können. Übrigens hatten ungefähr zur selben Zeit andere Verluste wertvoller Bauten kaum Aufsehen oder Widerstand ausgelöst, etwa der Abbruch des Marzilitores 1855 oder die Zerstörung des Chorlettners im Münster für die Errichtung einer Tribüne beim eidgenössischen Sängerfest 1864. Dazu kam, dass just damals innere Gegensätze die Burgerschaft spalteten. Aus ihrer Mitte hatte eine Gruppe reformfreudiger Männer um den freisinnigen Nationalrat Rudolf Brunner die Auflösung der Burgergemeinden und ihre Verschmelzung mit den Einwohnergemeinden vorgeschlagen. Zwar scheiterte dieser "Burgersturm" an mannigfachem Widerstand, aber er band Kräfte, die dann bei anderen Auseinandersetzungen fehlten.

Dazu schwand überhaupt der Respekt vor dem Überlieferten, wollten doch zum Beispiel kritische Historiker ungefähr zur gleichen Zeit auch die Führerschaft Rudolf von Erlachs in der Schlacht bei Laupen ins Reich der Legende verweisen. Und schliesslich war wenig vorher das Hauptwerk Charles Darwins erschienen, aus dem Traditionsgegner ableiten konnten, auch an Bauten sei nicht erhaltenswert, was im "Kampf ums Dasein" unterliege.

Der Abbruch des Christoffelturms wurde sofort vollzogen und war bereits Mitte Januar 1865 abgeschlossen13.

4. DIE ERWEITERUNG DER STADT BERN UM DIE JAHRHUNDERTWENDE

Das Wachstum der Stadtbevölkerung von Bern forderte zusätzlichen Wohnraum, der Rang als Bundesstadt Gebäude für Verwaltung, Wirtschaft und Repräsentation. Diese Bedürfnisse sprengten mehr und mehr den Raum des Aarebogens. Zu ihrer Befriedigung bot sich vor allem die Entwicklung gegen Westen an, die nach dem Fall des Christoffelturmes noch leichter wurde als zuvor. In den anderen Richtungen bot der Fluss ein Hindernis, über das zuerst nur die alte Untertorbrücke, dann die niedrigen Übergänge im Altenberg und – seit 1872 – im Dalmazi sowie von 1844 an Berns erste Hochbrücke, die Nydeggbrücke aus Stein, führten.

Ideen für Brücken auch in der Nord-Süd-Richtung tauchten schon kurz nach der Mitte des 19.Jahrhunderts auf, namentlich gegen das Kirchenfeld südlich der Altstadt hin. Pläne einheimischer Unternehmer und Architekten scheiterten vorerst. Doch dann kaufte 1881 die englische "Berne-Land-Company Ltd." das Kirchenfeld von der Burgergemeinde Bern und verpflichtete sich, auf der unbebauten Weite Strassen nach einem vereinbarten Plan zu erstellen und gratis eine Hochbrücke zu bauen. Die Wahl fiel, auch aus finanziellen Gründen, auf eine Eisenkonstruktion, die erste für eine Hochbrücke über die Aare. Die bernische Firma Ott schuf in weniger als zwei Jahren das Werk, das den Fluss in zwei weiten Bogen überspannte. Im September 1883 wurde es mit einem Volksfest und mit dem ersten bernischen Velorennen eröffnet. Es gab den Zugang frei zu einem Quartier, das vor allem Villen oder Wohnungen für Wohlhabende umfasste, aber auch markante Bundesgebäude wie die eidgenössische Münzwerkstätte, die eidgenössische Landestopographie und das Bundesarchiv, das ursprünglich zugleich der Landesbibliothek Unterschlupf bot.

Das Kirchenfeld ist von allen Teilen der Stadt Bern am klarsten nach einem Gesamtplan entstanden und hat mehr gute Bauten aus seiner Entstehungszeit in die Gegenwart retten können als andere, obwohl das Historische Museum am Helvetiaplatz in den 1890er Jahren einen Akzent setzte, der schlecht zu den originalen Ideen passte, die wohl von Architekt Horace Edouard Davinet ausgegangen waren.

Rund ein Jahrzehnt später erhielt auch die Nordseite der Aareschleife eine eiserne Hochbrücke, diesmal auf Rechnung der Stadt selber. Beim zähen Ringen um ihren Brückenkopf über dem linken Ufer siegte schliesslich der Standort beim Kornhaus über jenen beim Waisenhaus. Die neu erschlossenen Gebiete im Spitalacker und im Breitenrain folgten weit weniger einer einheitlichen Bauplanung als zuvor jene im Kirchenfeld. Nun strömte der Verkehr ebensosehr in der Nord-Süd- wie bisher in der Ost-West-Richtung und schuf sich neue Bahnen, aber auch neue Engpässe und Verwicklungen, namentlich in der Gegend des Zeitglockens.

1910 wurde der Wettbewerb für eine weitere Hochbrücke ausgeschrieben, diesmal zur Lorraine hinüber. Es dauerte jedoch nachher zwanzig Jahre, bis das Projekt von Ingenieur Robert Maillart – in Stein – ausgeführt wurde.

Von der Ausbreitung Berns zeugte es zudem, dass ausserhalb der Altstadt Kirchgemeinden und Kirchen errichtet wurden, 1893 die Johanneskirche für Lorraine und Breitenrain, 1905 die Pauluskirche in der Länggasse und, nach dem Ersten Weltkrieg, die Friedenskirche für Holligen und Fischermätteli.

Die Stadt wuchs also weiter hinaus als zuvor und bedeckte grössere Flächen. Zur gleichen Zeit entwickelte sich auch die Infrastruktur, welche half, die neuen Räume wohnlicher zu gestalten und die grösseren Distanzen zu bewältigen.

1843 entstand im Marzili das erste Gaswerk der Schweiz. Es diente der Gasbeleuchtung, die fortan die Gassen erhellte, bis vom Jahrhundertende an allmählich das elektrische Licht an ihre Stelle trat. Von den 1860er Jahren an fassten vorerst private Gesellschaften Quellen in der weiteren Umgebung Berns und später auch im Emmental und ermöglichten es, fliessendes Wasser bis in die einzelnen Haushaltungen zu leiten.

Auch bei der Erschliessung von Aussenquartieren für den Verkehr gingen Private voran. Sie eröffneten von den 1880er Jahren an Tramlinien, deren Wagen zuerst von Pferden gezogen wurden, bevor man zur pneumatischen, dann zur Dampftraktion überging. 1899 übernahm schliesslich die Stadt die Tramway-Gesellschaft und begann mit der Umstellung auf elektrischen Betrieb.

Direkter als solche Neuerungen für Versorgung und Verkehr fielen dem Beschauer Wandlungen im Stadtbild und in der Silhouette ins Auge, die den Anblick Berns namentlich gegen Süden hin veränderten.

Schon in der ersten Hälfte des 19.Jahrhunderts war – angeregt auch durch den damaligen Ausbau des Kölner Doms – der Gedanke aufgetaucht, Bern möge den Turm seines Münsters ebenfalls vollenden und ihn statt mit der bisherigen "Nebelkappe" mit einem Spitzhelm krönen. Dieses Projekt schien just jenen Zeitgenossen angemessen, die den Abbruch des Christoffelturmes als einer Verkörperung von Veraltetem und "Verzopftem" durchgesetzt hatten. Ein Münsterbauverein nahm sich der Aufgabe an, und Ende November 1893 konnte der Schlussstein eingesetzt werden. Der Turm war nach dem Plan von Münsterbaumeister August Beyer in Ulm auf eine Höhe von hundert Metern gewachsen und dominierte nun die Altstadt weit markanter als sein Vorgänger, der sich diskret in ihr Ganzes eingefügt hatte.

Ein ähnlich augenfälliger Blickpunkt erhob sich zehn Jahre später etwas weiter westlich. Hier war an die Stelle des alten Casinos und des alten Inselspitals das Bundeshaus-Ost getreten, und die Lücke zwischen ihm und dem Bundeshaus-West schloss seit 1902 das Parlamentsgebäude mit seiner monumentalen Kuppel, errichtet nach den Plänen des Wiener Architekten Hans Wilhelm Auer.

Die Front der Bundeshäuser schloss seit 1911 das Hotel Bellevue gegen die Kirchenfeldbrücke hin ab, und auf der anderen Seite ihres stadtseitigen Brückenkopfs gegen das Münster hin erhob sich das 1908 vollendete neue Casino, das weit massiver wirkte als vorher die alte Hochschule am gleichen Ort.

Nicht zur Südfront der Stadt gehörten zwei Repräsentationsbauten, die beide 1903 eingeweiht wurden, das Stadttheater am Kornhausplatz und das Universitätsgebäude auf der Grossen Schanze. Sie spiegelten noch einmal die Fülle bernischen Selbstbewusstseins und bernischer Prestigepflege, die nach dem Bericht der "Basler Nachrichten" auch die Einweihungsfeier für die Universität prägten. Danach formierte sich am 5.Juni 1903 "der überaus malerische Festzug, in dem nichts von eidgenössischem Staatsgedanken zu verspüren war, sondern der Berner Mutz einzig und allein herrschte. [...] Weder die Bundesbureaukratie, noch jemand aus den Räten oder gar aus dem Bundesrat hatte einen Unterschlupf gefunden, ein echt bernischer Föderalismus, der einem offen gestanden imponierte, namentlich in einer Stadt, wo die ‘Bundesindustrie' doch die hervorragendste ist, die es überhaupt gibt. Berner Regierungsrat, Berner akademischer Senat, Berner Gemeinderat, Zünfte der Stadt Bern, nur Berner Behörden marschierten, abgesehen von akademischen Ehrengästen, an der Spitze des Zuges. Nous sommes de Berne, das war Trumpf heute und mit Recht"14.

III. KAPITEL: DER MÜHSAME WEG ZU EINER NEUEN KANTONSVERFASSUNG

1. ABLENKUNGSVERSUCHE DER RADIKALEN WÄHREND DER STAATSKRISE

Während manche andere Kantone der Eidgenossenschaft im 19.Jahrhundert ihre Verfassungen sehr häufig neuen Verhältnissen anpassten, blieb in Bern der Text von 1846 unangetastet, auch als die Umstände ihn längst überholt hatten, etwa als die Schweiz 1848 ein Bundesstaat wurde und sich 1874 eine neue Bundesverfassung gab, oder als der Kanton 1869 – ohne Verfassungsänderung – das Referendum für Gesetze und grössere Finanzbeschlüsse einführte. Diese Beständigkeit des Verfassungsbuchstabens konnte eine Ruhe vortäuschen, die keineswegs bestand, erst recht nicht, seit der Kulturkampf die Beziehungen Altberns zum Jura und namentlich zu seinem Norden erneut belastet hatte. Solche Spannungen der Tagespolitik wendeten die Gedanken von den grundsätzlichen Fragen eher ab und schufen ungünstige Voraussetzungen für eine gründliche, wohlüberlegte Gesamterneuerung der Kantonsverfassung.

Besonders ungeeignet für eine Verfassungsrevision war die Zeit der Staatskrise. Dennoch schlugen just damals Freisinnige ein derartiges Vorhaben vor, um abzulenken von der Finanzmisere und vom Vertrauensschwund zwischen Volk und Behörden im Zusammenhang mit der "Vorschussmillion".

Der Grütliverein und der freisinnige "Volksverein" in der Stadt Bern unterstützten ein Volksbegehren für eine Verfassungsrevision, und im Südjura sammelte man bereits Unterschriften dafür. Nötig wären deren 8000 gewesen, doch noch bevor diese Zahl erreicht war, suchten freisinnige Grossräte den Initianten ihre Arbeit abzunehmen. Ihrer 22 empfahlen im September 1877 in einem "Anzug", die Legislative selber möge dem Volk die Frage der Verfassungsrevision zur Abstimmung vorlegen, und der Grosse Rat stimmte am 19.September 1877 diesem Begehren unter Namensaufruf mit 96 gegen 81 Stimmen zu.

Eine Kommission erarbeitete einen Bericht zu dem Antrag, und während sie tagte, liefen weitere Unterschriften ein. Als ihre Zahl 8000 überschritten hatte, setzte der Grosse Rat die Volksabstimmung zur Frage "Verfassungsrevision Ja oder Nein?" auf den 13.Januar 1878 fest, nicht auf Grund seines eigenen Vorstosses, sondern wegen der eingegangenen Unterschriften. Doch gab man dem Begehren wenig Chancen.

Am vorgesehenen Termin – also mitten in der Staatskrise – verwarf das Volk die Verfassungsrevision mit 28468 gegen 12355 Stimmen. Von den Bezirken nahmen einzig Biel, Nidau, Neuenstadt, Courtelary und Laufen (dieses mit bloss zwei Stimmen Mehrheit) an, und im Amt Erlach hielten sich je 173 Ja und Nein die Waage. Die übrigen Gebiete lehnten ab, am deutlichsten das Emmental und am massivsten dabei das Amt Trachselwald. Der Unwille richtete sich anscheinend weniger gegen das Vorhaben einer Verfassungsrevision. Eher zeugte er von Verärgerung und Misstrauen. Als erstes wollte man die Finanzlage geklärt sehen, und zudem fehlte der Glaube, mit den Politikern, die bisher den Ton angegeben hatten, liessen sich echte Verbesserungen und Lösungen der Probleme erreichen15.

Damit war das Problem der Verfassungsrevision für den Augenblick in den Hintergrund gedrängt, aber nicht gelöst, und es tauchte fast von selber wieder auf, als sich die Frage stellte, ob man die Zahl der Regierungsräte von 9 auf 7 senken wolle, nachdem es jahrelang nicht gelungen war, genug Kandidaten für alle Sitze zu finden. Sollten damit noch weitere Reformen verbunden werden?

Bereits im Spätjahr 1879 ertönte im Grossen Rat von neuem der Ruf nach einer Revision der Kantonsverfassung. Darauf legte die Exekutive im November 1880 einen Bericht über mögliche Inhalte einer Verfassungsänderung vor, doch lehnte es die Legislative Ende Januar 1881 unter Namensaufruf mit 49 gegen 154 Stimmen ab, das Geschäft im gegenwärtigen Moment weiter zu verfolgen. Namentlich Grossräte aus dem alten, traditionellen Freisinn sträubten sich gegen Änderungen, weil ihnen die bisherige Ordnung eine solide Machtstellung garantierte. Hingegen setzten sich die sogenannten Jungfreisinnigen für zusätzliche politische Volksrechte ein. Auch die Konservativen verhielten sich nicht einheitlich, und ebensowenig taten es die Vertreter der einzelnen Landesteile16.

2. DER REVISIONSVERSUCH VON 1883/85 SCHEITERT

Wieder war die Erneuerung der Kantonsverfassung hinausgeschoben worden. Doch nun griff die oppositionelle Volkspartei Ulrich Dürrenmatts die Frage auf und sammelte im Frühjahr 1883 Unterschriften für eine Verfassungsrevision, beflügelt von ihrem Erfolg bei der eidgenössischen Volksabstimmung über den "Schulvogt" am "Konraditag", dem 26.November 1882.

"Jitze wei mir revidiere! Ja es ist die höchsti Zyt! Und ke Stund ist meh z'verliere, wil der Find am Bode lyt! Grad jitz nam Konraditag wei mir führe Schlag uf Schlag, Keine söll vom Schlachtfäld furt, Kari, s'het no nid versurrt!"

Einerseits erstrebte die Volkspartei Verbesserungen für die Minderheit, etwa durch neue politische Volksrechte und durch ein anderes Wahlverfahren. Andererseits aber hoffte sie, vor allem die momentane Schwäche des Freisinns auszunützen, ihm neue Wunden zu schlagen und die eigene Stellung in der kantonalen Politik zu stärken. Einzelne Freisinnige wollten dem Vorhaben des Gegners den Wind aus den Segeln nehmen, indem sie verlangten, dass der Grosse Rat von sich aus und sofort dem Volk die Revisionsfrage zur Abstimmung vorlege. Damit wäre man der Volkspartei zuvorgekommen und hätte – bei einer Verwerfung – ihr Begehren gegenstandslos gemacht. Der Grosse Rat ging aber auf dieses Manöver nicht ein, und im April 1883 konnte die Volkspartei die in kurzer Zeit gesammelten nötigen 8000 Unterschriften einreichen. Damit war die Regierung verpflichtet, das Volk erneut anzufragen, ob es eine Verfassungsrevision wünsche, und – wenn ja – ob der Grosse Rat oder ein eigens gewählter Verfassungsrat sie vorzunehmen habe. Bereits am 3.Juni 1883 sollten die Berner darüber entscheiden.

Freisinnige wie Konservative traten beide für eine Revision ein, freilich mit ganz verschiedenen Zielvorstellungen. So kam es, dass das Volk – bei verhältnismässig geringer Beteiligung – den Vorschlag mit rund 27000 Ja gegen 12000 Nein begrüsste. Von den Amtsbezirken verwarfen einzig Neuenstadt und Schwarzenburg. Erarbeitet werden sollte der neue Text durch einen Verfassungsrat, dessen 184 Mitglieder das Volk am 12.August 1883 wählte, bei einer Beteiligung, die deutlich höher lag als bei der Grundsatzabstimmung vom 3.Juni.

Die Konservativen schnitten gut ab und eroberten 74 Sitze, blieben aber damit immer noch in der Minderzahl gegen die 110 Freisinnigen. Es waren eher Konservative aus der Stadt Bern als ländliche Vertreter aus dem Umkreis Dürrenmatts. Dieser selber gehörte dem Verfassungsrat nicht an. Unter den Gewählten fand sich ein Grossteil der politischen Prominenz des Kantons, alle Regierungsräte, viele Grossräte, manche National- und beide Ständeräte sowie eine Anzahl von Lehrern und Pfarrern, darunter als bekanntester Gottfried Strasser, der Dichter des Grindelwaldnerliedes17.

Dieser Verfassungsrat trat am 3.September 1883 im Rathaus des Äusseren Standes in Bern zum ersten Mal zusammen und wählte den freisinnigen Jurabahn-Direktor Eduard Marti zu seinem Präsidenten. Dann bestimmte er eine "Vorberatungskommission" unter dem Vorsitz des freisinnigen Stadtberner Nationalrates Rudolf Brunner. In dieser "Vorberatungskommission" war – anders als 1831 und 1846 – auch die Minderheit vertreten, freilich mit bloss 8 von 33 Sitzen nicht entsprechend ihrer Stärke im Plenum des Verfassungsrates.

Die "Vorberatungskommission" ermunterte am 6.September in einer knappen Kundgebung die Öffentlichkeit, bis zum 15.Oktober Wünsche und Vorschläge für die neue Kantonsverfassung einzusenden. Trotz der knappen Frist folgten zahlreiche Gruppen der politischen Rechten wie der Linken dem Aufruf, ebenso Behörden von Einwohner- und Burgergemeinden, nicht genauer bezeichnete Versammlungen bestimmter Ortschaften oder Gegenden sowie Einzelpersonen. Viele der Eingaben nannten einfach Begehren, ohne die Forderungen näher zu begründen.

Die "Vorberatungskommission" erörterte auf Grund der Vorarbeiten eines fünfköpfigen Redaktionsausschusses vom 5. bis zum 30.November 1883 und vom 4. bis zum 23.Februar 1884 einen Entwurf zuhanden des Plenums des Verfassungsrates. Dieser behandelte die Vorlage vom 5. bis zum 24.Mai und vom 10. bis zum 28.November 1884.

Hauptstreitpunkte waren die Ausweitung der politischen Volksrechte, etwa mit der Wahl der Regierungs- und der Ständeräte sowie der Regierungsstatthalter durch das Volk – statt durch den Grossen Rat wie bisher –, der Übergang zur Steuerprogression, die Weiterführung der geltenden Sonderregelung für den Jura bei der Armenfürsorge und überhaupt Probleme des Armen- und des Gemeindewesens, die sich zuspitzten bei der Frage, ob die Burgergemeinden und ihre Burgergüter beizubehalten oder den Einwohnergemeinden zuzuschlagen seien.

Entscheide über Anträge fielen oft knapp und mit wechselnder Tendenz, da namentlich der Freisinn in der Frage der Volksrechte gespalten war. Bei den Burgergemeinden entschieden die Verfassungsräte ohnehin eher nach der Stimmung in ihrer engeren Heimat als nach der Parteifarbe. Am auffälligsten trat das Hin und Her der Meinungsbildung zu Tage beim Wahlverfahren für Regierungsräte, Ständeräte und Regierungsstatthalter. Während die "Vorberatungskommission" diese Befugnis immer noch dem Grossen Rat zuwies, entschied sich der Verfassungsrat als Ganzes in der ersten Lesung am 12.Mai 1884 knapp für die Volkswahl, schwenkte dann aber in der zweiten Lesung, am 12.November 1884, auf die alte Linie ein, nachdem die "Vorberatungskommission" auf ihrer Meinung beharrt hatte.

Für die Burgergemeinden und ihr Vermögen drängten Radikale wie Regierungsrat Gobat oder Rudolf Brunner – obwohl er selber Bernburger war – auf eine Lösung, welche die Burgergemeinden entweder beseitigen oder sie jedenfalls auf bereits lebende Personen beschränken und ihnen so den Nachwuchs abschneiden wollte. Nach verschiedenen Wandlungen verlangte Artikel 39 des Entwurfes schliesslich: "Die Gemeinde ist der Verband aller in ihrem Bezirk wohnhaften Personen. In einem und demselben Gemeindebezirk besteht nur eine Gemeinde." Das öffnete den Weg zur Abschaffung der Burgergemeinden und weckte deshalb leidenschaftlichen Widerstand.

Namentlich im Steuerwesen verwies das Projekt für viele Neuerungen auf künftige Gesetze, da sich manche Einzelheiten nicht in der Verfassung lösen liessen. Beim misstrauischen Bürger wuchs dadurch der Verdacht, die Behörden würden nicht mit offenen Karten spielen, und es entstünden später finanzielle Lasten, die man jetzt noch verheimliche.

Ähnlicher Argwohn verbreitete sich im Jura, dessen besondere Wünsche, speziell in Gemeinde- und in Armenfragen, hoch abgelehnt worden waren. Hier fürchtete man, der Landesteil werde durch die neu vorgesehene Möglichkeit einer Partialrevision der Kantonsverfassung noch stärker dem Diktat der zahlreicheren Stimmbürgerschaft Altberns ausgeliefert.

Umgekehrt bot die Vorlage wenig Mitreissendes, das zur Annahme ermuntert hätte, erweiterte sie doch die politischen Volksrechte nur bescheiden durch die Einführung der Initiative für Gesetze und Dekrete18.

Auf solchen Missmut in der Öffentlichkeit wies der Präsident der "Vorberatungskommission", Rudolf Brunner, bereits am 23.Februar 1884 hin, also noch bevor im Plenum des Verfassungsrates die Verhandlungen überhaupt begonnen hatten. Ähnlich pessimistisch klang die Predigt an der religiösen Feier für alle Konfessionen vom 5.Mai 1884 im Berner Münster, mit welcher Pfarrer Ammann aus Lotzwil die Session des Verfassungsrates einleitete, dem er selber angehörte. Er sprach über den Text "Werfet das Vertrauen nicht weg, welches eine grosse Belohnung hat" (Hebräer 15,35) und klagte: "Das Volk, nächst Gott unser höchster Souverain, verhält sich kühl bis an's Herz hinan gegenüber dem Werk, dessen Anhandnahme es selbst beschlossen und mit dessen Ausführung es uns betraut. Man sagt uns laut genug, dass wir nur in's Blaue laufen, und dass die Möglickeit der Verwerfung unserer Arbeit näher liege, als ihre Billigung. [...] Eine gedrückte Stimmung legt sich wie trüber, dichter Nebel über unser Land; man ist in verschiedenen Beziehungen an einer fortschreitenden Entwicklung irre geworden; viele sonst wohlgesinnte Bürger glauben, dass zur Stunde die grösste politische Weisheit sich zusammenfassen lasse in dem Wörtlein: Nein!"

Schliesslich war es kein gutes Vorzeichen für den Entwurf, dass sich in der Schlussabstimmung vom 27.November 1884 nur 96 Verfassungsräte zu ihm bekannten, 63 ihn aber verwarfen, unter ihnen auch die Regierungsräte von Steiger, von Wattenwil und Scheurer.

Um zu retten, was zu retten war, schlug die "Vorberatungskommission" vor, das Volk solle über die Verfassung nicht als Ganzes in einem einzigen Urnengang entscheiden, sondern sozusagen portionenweise, nämlich in fünf Teilabstimmungen über einzelne Sachbereiche; doch lehnte der Verfassungsrat diesen Ausweg ab. Namentlich Jurassier fürchteten, bei einem solchen Verfahren werde ihr Landesteil vom übrigen Kanton majorisiert.

In der Volksabstimmung vom 1.März 1885 verwarfen die Berner bei einer ausserordentlich hohen Beteiligung von über 80% den Verfassungsentwurf mit rund 56000 Nein gegen 31000 Ja. Von den Amtsbezirken nahmen nur Bern, Biel, Laupen, Signau, das Obersimmental und (knapp) Saanen an. Alle übrigen lehnten ab, besonders massiv der Nordjura, aber auch der Oberaargau, wo die Burgergemeinden stark verwurzelt waren19.

3. DER KOMPROMISS VON 1893 ALS AUSWEG

Gegen aussen hin schien die Volkspartei zu triumphieren, welche ihre Anhänger vorwiegend unter den Eingesessenen auf dem Lande fand. Gegen ihren Willen liess sich offensichtlich kaum eine Neuerung durchsetzen, jedenfalls nicht eine, welche die Burgergemeinden antastete. Aber just die Volkspartei hatte ja 1883 die Verfassungsrevision ausgelöst, die nun gescheitert war. Damit blieb ihr Begehren nach mehr politischen Volksrechten unerfüllt. Sie selber war nicht stark genug, um eigene Anliegen gegen den Freisinn durchzusetzen.

Von einem vorübergehenden Aufschwung der Konservativen zeugten ungefähr zur gleichen Zeit Erfolge auch bei Wahlen, die aber mit Niederlagen abwechselten. Bei den Nationalratswahlen vom Herbst 1884 verloren die bernischen Konservativen zwar ihren letzten Vertreter, bei den Grossratswahlen vom Frühjahr 1886 jedoch gewannen sie immerhin 90 Mandate – die Freisinnigen allerdings fast doppelt so viele. Damals zog Ulrich D Crrenmatt in die bernische Legislative ein und blieb darin bis in sein Todesjahr 1908. Bei Ersatzwahlen in den Nationalrat nach 1886 eroberten die Berner Konservativen – freilich nur für kurze Zeit – drei Sitze. Als Zeichen der Kräftigung konnte auch gelten, dass sich die Berner konservativen Grossräte von 1886 an organisatorisch in einer Fraktion zusammenschlossen.

Dieses Auf und Ab der Stärke beider Hauptparteien und Dürrenmatts Geschick, bei Volksabstimmungen mit Verwerfungsparolen breite Schichten hinter sich zu scharen, erschwerten die Lösung der dringenden Sachprobleme des Kantons. Vor allem die Finanzen, das Armen- und das Gemeindewesen und das Verhältnis Altberns zum Jura duldeten kaum mehr weiteren Aufschub.

Sollte eine Reform aber Chancen auf Annahme durch das Volk besitzen, so mussten die Politiker viel menschliches, allzumenschliches Parteiengezänk hinter sich lassen und überdies mit einer Schwierigkeit des Verfahrens fertig werden: die immer noch geltende Kantonsverfassung von 1846 sah nur ihre Total-, nicht aber eine Teilrevision vor. Doch hatte man diese Vorschrift auch schon früher weitherzig ausgelegt.

So geriet viel Kontroverses wieder in Bewegung, als der freisinnige Grossrat Johann Burkhardt aus Köniz Ende 1887 beantragte: "Da eine Abhülfe der Missstände im Armenwesen nicht möglich ist ohne eine Revision der Verfassung, so ist der Regierungsrath eingeladen, Bericht und Antrag einzubringen, ob nicht die Frage der Verfassungsrevision neuerdings dem Volke vorgelegt werden soll." Hinter diesem Begehren stand ein Komitee aus Angehörigen beider grossen Parteien. Freilich fand es auch in beiden Parteien prominente Gegner, welche den heiklen Bereich rund um die Burgergüter nicht schon wieder anfassen mochten oder fürchteten, eine Erneuerung der Verfassung könnte leicht über das vorgesehene Teilgebiet hinausgreifen und auch Unerwünschtes bescheren. So verschanzte sich namentlich der Regierungsrat hinter dem Argument, die Verfassung erlaube keine Partialrevision und Reformen im Armenwesen liessen sich durch blosse Gesetzesänderungen ebenfalls erreichen. Trotzdem nahm der Grosse Rat im Mai 1888 die Motion Burkhardt mit 92 gegen 88 Stimmen an, und im September 1888 bekräftigte er diese Meinung noch etwas deutlicher mit 73 Ja gegen 50 Nein.

In der Abstimmung vom 25.November 1888 verwarf dann das Bernervolk erneut die Einleitung einer Verfassungsrevision mit rund 29000 Nein gegen 23000 Ja. Die Zahl der zustimmenden und der ablehnenden Bezirke hielt sich fast die Waage. Wieder überwog das Nein in allen Ämtern des Juras (im Süden wie im Norden) und im Oberaargau. Die übrigen Landesteile zeigten kein einheitliches Bild. Am gleichen Tag wiesen übrigens die Berner auch ein neues Wirtschaftsgesetz noch weit deutlicher zurück, was auch auf die Verfassungsabstimmung abgefärbt haben mag.

Anscheinend empfanden es manche Berner als Zwängerei, wenn sie so kurz nach der Absage vom 1.März 1885 nun ein ähnliches Vorhaben billigen sollten, dem Verfahrensmängel anhafteten, das im Grossen Rat ursprünglich nur knapp gebilligt worden war und alte Wunden wieder aufriss. Im Rückblick erkennt man in der Auseinandersetzung von 1888 aber auch Keime der Hoffnung für die spätere Entwicklung: die Ablehnung war schwächer ausgefallen als dreieinhalb Jahre zuvor, und bei der Vorbereitung hatten sich Politiker aus beiden Lagern zu gemeinsamer Vorarbeit gefunden20.

Auf diesen Ansatz zur Harmonie folgte freilich als Zwischenspiel eine Posse, in der Rechthaberei und Machtgefühl den Ton angaben. Am 3.Juni 1890 hatte Ulrich Dürrenmatt eine Motion eingereicht, die den Regierungsrat einlud, "in der nächsten Grossratssession Bericht und Antrag vorzulegen über die Erweiterung der Volksrechte auf dem Wege der Gesetzgebung". Dabei dachte er vor allem an die Gesetzesinitiative und an die Wahl der Ständeräte durch das Volk.

Die Freisinnigen waren damals erbittert und gereizt wegen ihrer schweren Niederlage vom Mai 1890 bei der kantonalen Volksabstimmung über ein neues Steuergesetz, die sie Dürrenmatt zuschrieben. Deshalb verlangte der freisinnige Grossrat Fritz Bühlmann aus Grosshöchstetten am 28.Juli 1890 – also fast zwei Monate später als Dürrenmatt – seinerseits in einer Motion "Bericht und Antrag über die einzuleitende Revision der Staatsverfassung". Die freisinnige Mehrheit des Rates setzte sich nun über die geltenden Fristen-Vorschriften hinweg, traktandierte beide Vorstösse für dieselbe Sitzung und beschloss dann, denjenigen Dürrenmatts gar nicht zu behandeln, damit die Volkspartei bei einer künftigen Lösung der Verfassungsprobleme keine Lorbeeren für sich beanspruchen könne21.

Es war vor allem das Verdienst des Regierungsrates, dass sich aus dieser verfuhrwerkten Situation heraus schliesslich doch noch ein Weg öffnete, der zu einer neuen Kantonsverfassung führte. Die Exekutive nahm an, das Volk habe die bisherigen Vorlagen auch deshalb verworfen, weil es deren Auswirkungen – besonders für die Finanzen – nicht abzuschätzen vermochte.

Deshalb solle man nun anders vorgehen und das Verfahren nicht mit dem Volksentscheid "Verfassungsrevision – ja oder nein?" eröffnen. Vielmehr möge der Grosse Rat vorweg ein Programm zusammenstellen, das den ungefähren Inhalt der vorgesehenen Neuerungen erkennen lasse. Damit lief man zwar Gefahr, Arbeit zu leisten, die sich hinterher – bei einem Volksnein – als vergeblich erweisen konnte, doch gab die weitere Entwicklung den Überlegungen der Exekutive recht.

Sie schlug zudem vor, die Verfassungsrevision sei auf das Allerdringlichste zu beschränken, nämlich auf das Armen- und auf das Steuerwesen, auf die Ausdehnung der Volksrechte (Partialrevision der Verfassung und Initiative) sowie auf die Beseitigung der zwischen altem und neuem Kanton noch bestehenden Ungleichheiten. Damit zog sie die Lehre aus dem Misserfolg von 1883/85, bei dem man sich "im vollen Sinne des Wortes ‘überlüpft'" habe, wie Nationalrat Brunner später bekannte.

Mit seinem Revisionsprogramm vom Herbst 1891 blieb der Regierungsrat im eben genannten Rahmen und stellte nur vereinzelte weitere Details zur Diskussion, etwa eine Reduktion der Zahl der Grossräte.

Schon bevor dieser Text vorlag, ernannte das Bureau des Grossen Rates im Mai 1891 eine 15köpfige Kommission. Im Herbst des gleichen Jahres erweiterte es sie auf 40 Mitglieder, damit darin "alle Landestheile und Parteirichtungen, von der äussersten Rechten bis zur äussersten Linken, und vom äussersten Jura bis zum äussersten Oberhasli" vertreten seien. Tatsächlich fanden sich unter den Gewählten Koryphäen des Freisinns wie Rudolf Brunner und Eduard Müller aus der Stadt Bern, Fritz Bühlmann aus Grosshöchstetten und Arnold G. Bühler aus Frutigen, Führer der Volkspartei wie Ulrich Dürrenmatt, der nordjurassische Katholik Casimir Folletête sowie der Bieler Grütlianer Hans Mettier. Dieses Entgegenkommen an die Opposition ging anscheinend vor allem auf Rudolf Brunner zurück, der die Kommission präsidierte und – anders als andere Radikale – einsah, dass sich eine Verfassungsrevision allein mit den Kräften des Freisinns beim Volk nicht durchsetzen liess.

Die Kommission wies einzelne Themen Unterausschüssen zu und erarbeitete dann in sechs Gesamtsitzungen vom 28.März 1891 an Anträge, die zumeist mit jenen des Regierungsrates übereinstimmten oder wenigstens in ihrer Nähe lagen.

Sie empfahl die Einführung der Volksinitiative für Gesetze und Dekrete (mit 12000 Unterschriften), die Möglichkeit der Partialrevision der Kantonsverfassung, die Verkleinerung des Grossen Rates von ungefähr 270 auf rund 180 Mitglieder und die Wahl der Regierungsstatthalter und der Gerichtspräsidenten durch die Stimmbürger der betreffenden Amtsbezirke (statt wie bisher durch den Grossen Rat).

Reformen im Armen-, Gemeinde- und Steuerwesen sollten durch Gesetze erfolgen. Dabei würden die Unterschiede zwischen Altbern und dem Jura dahinfallen, die Burgergemeinden und ihre Güter aber nicht angegriffen werden. Beibehalten wollte die Kommission jene Bestimmungen des Kirchengesetzes von 1874, welche der Nordjura als Angriff gegen seine römisch-katholische Konfession empfunden hatte.

Dagegen schob sie einiges für später auf, um das Gesamtwerk nicht zu gefährden, um so mehr, als ja nach einer Annahme der Neuerungen künftige Revisionen leichter erfolgen konnten als bisher.

So verzichtete man vorderhand auf die Wahl der Ständeräte und der Regierungsräte durch das Volk und auf den Proporz für die Grossratswahlen. Der Kommissionsbericht schwieg zur Frage der Steuerprogression, und er forderte auch keine Stimmpflicht bei Volksabstimmungen oder zusätzliche Staatsbefugnisse zur Förderung von Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe, wie sie das Programm des Regierungsrates verlangt hatte.

Wie Präsident Brunner vor dem Grossen Rat hervorhob, fielen innerhalb der Kommission "die Abstimmungen in den meisten Fällen nicht nach den beiden Hauptparteien, der mehr vorwärts schreitenden und der mehr beharrenden, wenn Sie wollen der liberalen und der konservativen Partei, [...] vielmehr haben sich die Vertreter dieser Parteien sehr häufig gemischt". Schliesslich verweigerten nur gerade Ulrich Dürrenmatt und ein weiteres Mitglied dem Projekt ihre Zustimmung, und auch diese nicht aus grundsätzlicher Opposition gegen eine neue Verfassung, sondern weil sie zusätzliche Verbesserungen wünschten22.

Damit war ein Entwurf entstanden, hinter den sich auch die meisten Grossräte stellen konnten. In nur zwei Sitzungen berieten sie im Plenum das Programm am 23. und am 24.Mai 1892. Bedenken aus dem Jura zum Armen- und zum Steuerwesen suchten sie durch beruhigende Erklärungen im Protokoll zu dämpfen, hielten aber fest an den Bestimmungen gegen die katholischen Orden und gegen den Einfluss Geistlicher in Schulen.

In der Schlussabstimmung unter Namensaufruf sagten 190 Grossräte ja, 9 lehnten ab, nämlich drei katholische konservative Nordjurassier, Ulrich Dürrenmatt und vier weitere Oberaargauer sowie der Patrizier Arnold von Steiger aus Kirchdorf.

So war der Weg bereitet für die Volksabstimmung vom 20.November 1892 zur Grundsatzfrage, ob überhaupt eine Gesamterneuerung der Kantonsverfassung stattfinden solle, wobei die Botschaft die Bürger ausdrücklich darauf hinwies, der Grosse Rat werde – falls man ihn mit der Aufgabe betraue – "dieselbe nach dem vom Regierungsrath aufgestellten und durch die Vierzigerkommission modifizierten und ergänzten Programm ausführen".

Nun trugen die sorgfältigen, breit abgestützten Vorarbeiten Früchte. 25000 gegen 17000 Bürger und 19 gegen 11 Amtsbezirke stimmten zu. Widerstand zeigte sich besonders deutlich im Nordjura und im Oberaargau, aber auch im Südjura. Noch war nicht alles Misstrauen geschwunden.

Dass man die Weiterführung der Revision nicht einem besonderen Verfassungsrat überwies, sondern dem Grossen Rat, verstand sich fast von selbst, nachdem die Legislative das Geschäft ja schon bisher betreut und bis nahe zur Reife geführt hatte.

Die Beratungen über den eigentlichen Verfassungstext begannen im Grossen Rat am 10.Januar 1893 für die erste und am 25.April 1893 für die zweite Lesung. Beide Male dauerten sie nur kurz, denn man konnte ja nicht wesentlich abweichen vom Programm, das man dem Volk als Plattform und Leitschnur für die Revision präsentiert hatte. Das war wohl auch ein Grund dafür, dass nun weit weniger Petitionen die Ratsarbeit begleiteten, als bei den Verfassungsarbeiten von 1831 und 1846.

In der zweiten Lesung drang ein Antrag durch, es sei je ein Grossrat zu wählen auf 2500 Einwohner (statt auf 2000 wie in der bisherigen Verfassung oder auf 3000 wie in den früheren Entwürfen). Neu eingefügt wurde ferner ein Artikel: "Der Staat anerkennt den Grundsatz der Sonntagsruhe und trifft schützende Bestimmungen gegen gesundheitsschädliche Arbeitsüberlastung", an dem besonders Regierungsrat von Steiger viel lag23.

Zu heftigen Auseinandersetzungen kam es fast nur bei Fragen, die den jurassischen Landesteil besonders nahe berührten, wobei jeweilen weniger der Wortlaut der betreffenden Paragraphen die Zungen löste als die Befürchtungen, die man daraus ableitete. Der Jura hatte bisher ein eigenes Armenwesen gekannt, das im Norden wie im Süden im wesentlichen auf der Betreuung der einheimischen Armen durch die Burgergemeinden ruhte. Zuzüger von aussen fielen den Einwohnergemeinden zur Last. Diese fürchteten angesichts der immer stärkeren Zuwanderung von Altbernern um ihr finanzielles Gleichgewicht, wenn nun im gesamten Kanton die örtliche Armenpflege durch die Einwohnergemeinden besorgt werden sollte, wie es der Verfassungsentwurf vorsah. Höhere Armenleistungen als bisher zu erbringen, lehnten namentlich die Burgergemeinden des Oberaargaus ab, und auf ihre Stimmkraft musste man nach den Erfahrungen von 1885 Rücksicht nehmen. So blieb es bei dehnbaren Formulierungen, welche zur Hauptsache auf künftige Gesetze verwiesen, aber daran festhielten, dass auch der Jura das bisherige altbernische System der Armenpflege übernehme. Als kleine Beschwichtigung für den Jura sollte Artikel 107 der Übergangsbestimmungen dienen: "Der Staat wird im französischen Staatsgebiet mit thunlicher Beförderung und je nach Massgabe des Bedürfnisses folgende Anstalten errichten: eine Rettungsanstalt für Knaben, eine Arbeitsanstalt für Männer, eine Rettungsanstalt für Mädchen, eine Arbeitsanstalt für Weiber".

Minim war das Entgegenkommen an den katholischen Nordjura bei Kirchen- und Schulfragen: Die verschwindend kleine christkatholische Kirche blieb Landeskirche im gleichen Rang wie die römisch-katholische, und das Niederlassungsverbot für fremde Orden und das Verbot für das Wirken von Geistlichen in Schulen – auch privaten – ging viel weiter als die entsprechenden Vorschriften der Bundesverfassung.

Als einziges Zugeständnis verzichtete der Grosse Rat ganz knapp auf das leicht umgehbare "Plazet", das "Genehmigungsrecht des Staates für Erlasse und Verordnungen kirchlicher Oberbehörden".

In der Schlussabstimmung vom 26.April 1893 stimmten 179 Grossräte der neuen Kantonsverfassung zu, darunter rund zwei Dutzend Jurassier. Die neun Ablehnenden stammten – mit Ausnahme des sozialistischen Stadtberner Schriftsetzers Siebenmann – alle aus dem Nordjura. Die Grossräte der Volkspartei, die rund ein Jahr zuvor das Programm der Vierzigerkommission noch verworfen hatten, nahmen nun an, weil sie die Burgergemeinden jetzt für genügend geschützt hielten.

Am 4.Juni 1893 gingen bei der Volksabstimmung von den rund 114000 Stimmberechtigten etwa 72000 zur Urne: gut 56000 davon sagten ja, nicht ganz 16000 nein. Doch verteilten sich die Stimmen ungleich: alle altbernischen Bezirke nahmen an, alle jurassischen verwarfen, auch jene des Südens, und das deutschsprachige Laufental, der Süden im Verhältnis von 1 zu 3, der Norden sogar mit 1 zu 724.

So einheitlich hatte sich der Jura in all den Verfassungsabstimmungen der letzten fünfzehn Jahre noch gar nie verhalten. Offensichtlich herrschte in diesem ganzen Landesteil die Meinung vor, mit der Vereinheitlichung des Rechts-, Steuer- und Armenwesens im Kanton beschere die neue Verfassung dem Jura mehr Nach- als Vorteile.

Die Verfassung von 1893 ist kein Wendepunkt in der Geschichte des Kantons Bern. Sie bereitete, namentlich indem sie die Partialrevision ermöglichte, den Weg zu künftigen Reformen. Was sie daneben an bedeutsameren Neuerungen brachte, war bescheiden: die Gesetzesinitiative und die Volkswahl von Regierungsstatthaltern und Gerichtspräsidenten. Anderes schob sie auf die lange Bank, damit man das Fuder nicht überlade, namentlich die Volkswahl der Regierungsräte und der Ständeräte und den Proporz für die Grossratswahlen. Nur halbherzig hatte man die Sitzzahl im Grossen Rat reduziert, und von sieben statt neun Regierungsräten war nicht mehr die Rede, obwohl dieses Begehren seinerzeit die Verfassungsrevision ausgelöst hatte. Auch vom Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft seit 1846 zeugten höchstens vereinzelte Stellen des Verfassungstextes, sieht man ab von der offenen Formulierung des Wortlauts über das Steuerwesen, welcher – anders als bisher – die Einführung der Progression nicht mehr verhinderte. Sicher fühlen konnten sich fortan die Burgergemeinden. Rufe nach ihrer Auflösung galten künftig als aussichtslos.

Anders als 1846 gab es 1893 keinen "grossen Märit", bei dem die einzelnen Landesteile mit Zugeständnissen für die Annahme der Verfassung geködert worden wären. Im alten Kanton traten die Landesteile ohnehin wenig mehr mit Sonderanliegen hervor, ausser dass das Emmental immer noch über seine Armenlast klagte. So war es praktisch allein der Jura, dem man zumutete, seine bisherigen Besonderheiten im Armen- und im Steuerwesen aufzugeben, ohne dass er dafür andere Vorteile gewonnen hätte. Den Nordjura stiess man zusätzlich vor den Kopf durch die Bestätigung der meisten antikatholischen Bestimmungen aus der Zeit des Radikalismus und aus dem Kulturkampf.

So gewann der Kanton wohl eine äussere Einheit, erkaufte sie aber mit inneren Spannungen in der Zukunft.

Ebenfalls anders als 1831 und 1846 prägte 1893 nicht einfach die Mehrheitspartei der Verfassung ihren Stempel auf, sondern sie arbeitete mit den Minderheiten zusammen, soweit sie für den schliesslichen Volksentscheid auf ihre Stimmkraft angewiesen war – also eher aus einer gewissen Notlage heraus und auf der Suche nach dem Weg des geringsten Widerstandes. Die Nachwelt erkennt deutlicher als die Zeitgenossen, dass man damals ohnehin vor einer Wendung der Fronten stand: nicht mehr Konservative und Freisinnige führten künftig den Kampf gegeneinander, sondern Bürgerliche und Arbeiterschaft.

4. EIN NACHSPIEL: DER ÜBERGANG ZUR VOLKSWAHL DES REGIERUNGSRATES 1906

Bei der Totalrevision der Kantonsverfassung von 1893 wollte man unbestrittene Neuerungen nicht gefährden durch weitere Reformen, die zwar in der Luft lagen, deren Annahme aber nicht sicher schien. Man verschob sie deshalb auf spätere Partialrevisionen, die ja nun möglich wurden.

Dazu gehörte die Wahl des Regierungsrates durch das Volk. Diese Forderung war schon bei der demokratischen Bewegung von 1869 aufgetaucht und hatte sich in verschiedenen Phasen der Verfassungsrevision vorübergehend durchgesetzt. Zuletzt verwies man sie aber doch auf die Wartebank. Erledigt war das Problem nicht. Bereits 1896 befasste sich der Grosse Rat wieder damit, denn ein Volksbegehren des Grütlivereins verlangte die Wahl des Regierungsrates und der beiden Ständeräte durch das Volk, jene des Regierungsrates und des Grossen Rates zudem nach dem Proporzverfahren. Die rund 17000 Unterschriften für die Initiative – 15000 wären nötig gewesen – kamen mehrheitlich aus den Städten Bern und Biel und ihrer Umgebung sowie aus dem Nordjura, während das Oberland nur sehr wenige beigesteuert hatte.

Die Initiative war als eine Einheit eingereicht worden, doch zerlegte die Legislative sie auf Antrag der Exekutive in drei Teilvorlagen (je eine für die Wahl des Grossen Rates, des Regierungsrates und der Ständeräte). Im Grossen Rat überwog bei der Debatte die Abneigung gegen den Proporz jene gegen die Volkswahl, doch verzichtete er auf eine Botschaft mit Empfehlungen an die Stimmbürger.

Am 3.Mai 1896 lehnte das Bernervolk bei einer Beteiligung von rund 52% alle drei Begehren der Initiative in ähnlichem Stimmenverhältnis ab, die Wahl des Regierungsrates durch das Volk und nach dem Proporz mit rund 33000 Nein gegen 28000 Ja. Angenommen hatten Bern, Biel und seine Umgebung, der Oberaargau, Schwarzenburg und der Nordjura, also vor allem Gebiete mit verhältnismässig starken Minderheitsgruppen wie Dürrenmatts Volkspartei, die katholischen Konservativen und die Sozialdemokraten. Deutlicher als der übrige Kanton verwarfen der Südjura und das Oberland.

Es lag nahe, dass nach ihrer eher knappen Niederlage die Anhänger der Volkswahl des Regierungsrates bald neue Vorstösse unternähmen. Ihnen wollten die Freisinnigen zuvorkommen, indem ihr Grossrat Gottlieb Lenz keine drei Wochen nach dem Urnengang in einer Motion von der Exekutive Bericht und Antrag zur Frage der Volkswahl des Regierungsrates verlangte. Der Grosse Rat stimmte dem Vorschlag zu und setzte zum gleichen Thema eine eigene Kommission ein. Der Regierungsrat, der im Vorfeld der Volksabstimmung von 1896 noch auf eine Stellungnahme verzichtet hatte, weil er in dieser Sache befangen erscheinen könnte, bekämpfte nun die Volkswahl verbissen, namentlich mit staatstheoretischen Überlegungen und mit der Behauptung, der Bürger wünsche gar keine zusätzlichen politischen Rechte. Hinter dieser Argumentation stand anscheinend vor allem Regierungsrat Albert Gobat, und der Grosse Rat folgte ihm Ende September 1897, indem er es unter Namensaufruf mit 64 gegen 48 Stimmen ablehnte, einzutreten auf einen Antrag der Kommissionsminderheit, welche eine Volkswahl des Regierungsrates vorschlug25.

Doch das Thema kam nicht zur Ruhe. Im Frühjahr 1902 forderte Karl Moor im Grossen Rat Bericht und Antrag zur Volkswahl der Regierung in einer Motion, die von Sozialdemokraten, aber auch von jurassischen Konservativen sowie von Ulrich Dürrenmatt und anderen Vertretern der Volkspartei mitunterzeichnet worden war. Der Grosse Rat nahm sie nach kurzer Debatte an. In seiner knappen Antwort lehnte der Regierungsrat eine Volkswahl nochmals ab. Die Kommission des Grossen Rates empfahl zwar nun die Volkswahl, aber nur mit dem Stichentscheid ihres Präsidenten. Im Plenum des Rates wurde dann nach rund zweitägiger Diskussion Eintreten auf das Geschäft mit 113 gegen 76 Stimmen verweigert. Ein Vergleich der Abstimmungen unter Namensaufruf von 1897 und 1904 zeigt, dass von den früheren Anhängern der Volkswahl eine Anzahl zu den Gegnern übergelaufen war.

Damit war klar, dass für die nächste Zeit weder vom Grossen Rat noch vom Regierungsrat ein Umschwung zugunsten der Volkswahl zu erhoffen war. Die Mehrheit in diesen Behörden war nicht bereit, an ihrer Position der Stärke rütteln zu lassen und anderen Zugeständnisse zu gewähren. So blieb nur der Weg über ein Volksbegehren. Es ging aus von Linksfreisinnigen und Journalisten, fand aber auch bei den Minderheitsparteien guten Anklang. Die Initiative verlangte neben der Volkswahl für den Regierungsrat auch, dass ein Mitglied der Exekutive nicht länger als zwei Amtsdauern der gleichen Direktion vorstehen dürfe. Das zielte auf Erziehungsdirektor Gobat, dem Teile der Lehrerschaft Selbstherrlichkeit vorwarfen.

Die Initiative gewann ungefähr 20000 Unterschriften, also rund 3000 mehr als ihre Vorläuferin von 1896, welche über die Volkswahl der Regierungsräte hinaus noch die Volkswahl der Ständeräte und den Proporz für die Grossrats- und die Regierungsratswahlen verlangt hatte. Im Nordjura machte diesmal bei der Unterschriftensammlung nur der Bezirk Laufen mit; dafür beteiligte sich nun das Oberland etwas stärker als 10 Jahre zuvor. Der Grosse Rat verzichtete für den Volksentscheid vom 4.März 1906 auf eine Botschaft mit Empfehlungen an die Stimmbürger.

Bei einer Beteiligung von ungefähr 37% nahmen 38000 Berner die Vorlage an, gegen 11000 verwarfen sie. Von den Amtsbezirken hiessen alle die Vorlage gut ausser Courtelary und La Neuveville, wo man anscheinend um die Vertretung des Juras in der Exekutive bangte. Der Nordjura stimmte zu, wenn auch knapper als der Kanton als Ganzes. Im Amtsbezirk Nidau fanden sich in den Urnen bloss 1471 Ja, während hier seinerzeit 1641 Bürger die Initiative unterschrieben hatten26.

Die Volkswahl der Exekutive setzte sich also trotz der reservierten Haltung der Behörden unerwartet deutlich durch, und zwar auch in Kreisen, auf welche die unentwegten Verfechter des überlieferten Verfahrens früher hatten bauen können. Noch im Jahr 1900 hatte der Kanton Bern bei einer eidgenössischen Volksabstimmung die Volkswahl des Bundesrates hoch verworfen. Wie ist diese Wende zu erklären?

Einmal wählten nur noch wenige andere Kantone ihre Regierung durch die Legislative. Die Volkswahl war also nicht mehr eine unerprobte Neuerung voller Risiken. Zudem hofften einzelne Wirtschaftsgruppen, mit der Volkswahl gelinge es ihnen eher, Vertreter ihrer besonderen Interessen in die Exekutive zu entsenden.

Dazu kam ein Malaise um die Kantonsregierung, ausgelöst durch Verlegenheitswahlen der jüngsten Zeit. Parteigrössen des Freisinns wie Fritz Bühlmann (Grosshöchstetten) oder Gottlieb Bühler (Frutigen) zogen ihr Nationalratsmandat und ein Wirken als einflussreiche Anwälte und als Dominatoren ihrer engeren Heimat einem Regierungssitz vor. So fiel 1904 beim überraschenden Rücktritt von Finanzdirektor Alfred Scheurer die Wahl auf den Bieler Notar Gottfried Kunz, der dem Grossen Rat nicht angehört hatte und deshalb der Öffentlichkeit kaum bekannt war. Erst recht ging die politische Erfahrung dem Jurassier Louis Joliat ab, der auf der Staatskanzlei als Übersetzer gearbeitet hatte und 1896 Nachfolger von Josef Stockmar wurde, welcher vom Regierungsrat zur Direktion der Jura-Simplon-Bahn hinüberwechselte. Joliat war seinem Amt als Polizeidirektor nicht gewachsen, und bald warf man ihm "gelegentliche zu weit gehende Nachsicht und Schonung gegenüber Leuten vor, welche mit der Justiz in Konflikt gekommen sind". Einen solchen Missgriff aus Gutherzigkeit bauschten Zeitungen zum Skandal auf, worauf Joliat 1904 in die Demission flüchtete und sich auf private Tätigkeiten zurückzog. Solche Vorfälle erschütterten den Glauben an die Behauptung, der Grosse Rat vermöge die Qualitäten eines Kandidaten besser zu beurteilen als die Stimmbürgerschaft.

Bereits zwei Monate nach der Volksabstimmung, am 6.Mai 1906, wählten die Berner ihren Regierungsrat zum ersten Mal an der Urne, doch blieben Überraschungen aus. Gut 61000 Bürger, das heisst etwa 46% der Stimmberechtigten, bestätigten alle neun bisherigen Regierungsräte für eine weitere Amtsdauer. Demonstrative Zeichen von Beifall oder Ablehnung fehlten, lagen doch die höchste Stimmenzahl (43688) und die niedrigste (41890) nahe beisammen. Die Änderung des Wahlverfahrens wirkte sich also im Ergebnis nicht aus.

Länger als bei der Volkswahl des Regierungsrates dauerte es, bis der Proporz für die Wahl des Grossen Rates durchdrang. Ihm missrieten noch weitere Anläufe, bevor er sich anfangs der 1920er Jahre schliesslich durchsetzte, in einem Umfeld, das anders war als jenes bei der Revision der Kantonsverfassung von 189327.

IV. KAPITEL: DIE ANFÄNGE DER ARBEITERBEWEGUNG IM KANTON BERN

1. DIE ABLÖSUNG DER ARBEITER VON DEN RADIKALEN

Die Gruppen, welche die Rolle heutiger politischer Parteien spielten, vereinigten bis ins spätere 19.Jahrhundert Leute ähnlicher Weltanschauung, die vor allem über den Wert von Tradition und Hergebrachtem und über die Förderung von Neuerungen und "Fortschritt" ungefähr gleich dachten und fühlten. Sie stammten aus allen Gegenden und Schichten, aus Stadt und Land, aus der Bauernsame ebensogut wie aus dem Gewerbe, aus Handel und Industrie oder aus freien und intellektuellen Berufen. Das änderte nichts daran, dass in der Politik auch wirtschaftliche Interessen mitspielten oder dass einzelne Gruppen ein Schwergewicht in bestimmten Regionen oder Personenkreisen besassen. Aber sie erhoben doch alle den Anspruch, Volksparteien zu sein, die nach dem Nutzen und Wohl des Gesamten trachteten und nicht nach Partikularvorteilen und die das ganze Volk repräsentieren würden und nicht nur Teile davon. Auf die Länge liessen sich aber die einander teilweise stark widerstrebenden Anliegen kaum unter einen Hut bringen, und mindestens einzelne Kreise mussten sich neben anderen vernachlässigt vorkommen. Das führte innerhalb der Parteien zu Spannungen, ja zu Abspaltungsversuchen. Im Kanton Bern wurde das deutlich am Verhältnis der Radikalen zur Arbeiterschaft und zu den Vorkämpfern für deren Rechte.

Zusammenschlüsse von Arbeitern gab es auch im Bernbiet bereits in der ersten Hälfte des 19.Jahrhunderts. Die Beteiligten waren meist Handwerksgesellen und ihrer Herkunft nach Ausländer, insbesondere Deutsche. Bei ihrer Tätigkeit, aber auch bei den Abwehrgefühlen, die sie bei Einheimischen häufig auslösten, lassen sich Soziales und Nationales nicht immer auseinanderhalten. Anstoss erregten sie zum Beispiel beim Steinhölzli-Handel von 1834 oder 1852, als die konservative Regierung die Sektionen des Grütlivereins verbot – Ereignisse, von denen bereits im zweiten Band berichtet worden ist.

Der Grütliverein war 1838 in Genf gegründet worden und wollte das Los des Arbeiters vor allem dadurch verbessern, dass er ihn geistig hob, nach dem Motto "Durch Bildung zur Freiheit!" Noch war nicht die Rede vom Klassenkampf, und die Auffassungen der Grütlianer standen jenen des linken Flügels der Radikalen nahe. Sie arbeiteten oft mit ihm und mit der Studentenverbindung Helvetia zusammen, etwa bei Wahlkämpfen um die Jahrhundertmitte. Damals existierten im Kanton bereits sieben Grütli-Sektionen, und zwar nicht nur in Städten wie Bern, Biel, Burgdorf und Thun, sondern auch in Ortschaften wie St-Imier, Langenthal und Langnau. Die Grütlianer waren zwar politisch ebenfalls aktiv, etwa mit Initiativen zugunsten der Arbeiterschaft, aber auch anderer materiell Notleidender. Doch versuchten sie nicht, sich getrennt von den Radikalen zu organisieren.

Umgekehrt setzten sich die Berner Radikalen auch für Arbeiteranliegen ein, um so mehr, als in ihren Reihen ein eigentlicher Industriekapitalismus weitgehend fehlte. Ausdrücke wie "Sozialisten" oder "Kommunisten" tauchten zwar in der öffentlichen Diskussion bereits auf, doch bezeichneten sie landläufig weniger die Anhänger einer klar bestimmten politischen Weltanschauung oder Lehre, sondern alle, die auf irgendeine Weise an den bestehenden Eigentumsverhältnissen rütteln wollten. Ein eigentliches klassenbewusstes Proletariat bestand aber noch nicht im Bernbiet, das ja auch weniger industrialisiert war als manche andere Gegend der Schweiz.

Neben dem Grütliverein bildeten sich bald Gewerkschaften, welche die Interessen der Beschäftigten in bestimmten Branchen wahrnahmen, zuerst bei den Typographen, dann bei den Schreinern, Schneidern, Schuhmachern, Steinhauern, Zimmerleuten und Dachdeckern. Oft ging es darum, Einrichtungen wie Kranken- und Hilfskassen für die Mitglieder zu schaffen. Einige dieser Verbindungen waren von kurzer Lebensdauer und erstanden später in ähnlicher Form unter anderem Namen neu. Das erschwert uns heute den Überblick und führt leicht zu Verwechslungen.

Schon um die Mitte des 19.Jahrhunderts, auf dem Höhepunkt der Kämpfe zwischen "Schwarzen" und Radikalen, hatte der aus der Ajoie und aus ärmlichen Verhältnissen stammende Arzt und Journalist Pierre Coullery mit seinem "Berner Reformverein" versucht, eine politische Gruppe zu bilden, die im Bernbiet das Proletariat zusammenfasste. Wohl gewann er für kurze Zeit einen starken Anhang unter Kleinbauern, Handwerkern und Arbeitern, die von den beiden traditionellen Parteien enttäuscht waren, doch holte vor allem der Radikalismus die Abtrünnigen bald wieder zu sich zurück. Coullery führte seinen Kampf fortan im Kanton Neuenburg, hauptsächlich in La Chaux-de-Fonds, weiter.

Zwar ist die Arbeiterbewegung in der Schweiz zu einem guten Teil aus eigenen Wurzeln gewachsen. Wesentlichen Auftrieb verdankt sie aber auch der 1864 in London gegründeten Internationalen Arbeiter-Assoziation, der sogenannten Ersten Internationalen von Karl Marx und Friedrich Engels. Eine Sektion von ihr, der "Berner Arbeiterverein", entstand in der Stadt Bern 1867, spielte aber nur eine bescheidene Rolle und verschwand bald wieder. Auch in der übergeordneten "Allgemeinen Arbeitergesellschaft Bern" dominierten sozialreformerische Gruppen wie der "Liberale Verein der Stadt Bern", welcher der "Jungen Schule" des freisinnigen Nationalrates Rudolf Brunner nahestand und mit einem sozial gefärbten Liberalismus eine klassenmässige Abspaltung der Arbeiterschaft vom Freisinn zu verhindern hoffte.

In Bern entstand dann 1875 ein "Sozialdemokratischer Verein", aber er rekrutierte sich zum grossen Teil aus Ausländern, die der Lehre des Anarchismus huldigten. In sogenannten Märzfeiern erinnerten sie 1876 und 1877 an den Pariser Commune-Aufstand von 1871 und trugen bei diesen öffentlichen Demonstrationen rote Fahnen mit. Bürgerliche Berner empfanden das als Provokation und lösten Schlägereien aus, die Prozesse mit Gefängnisstrafen für Teilnehmer sowie Arbeiter-Entlassungen nach sich zogen. Mit dieser massiven Abwehr im Stil der bismarckschen Sozialistengesetze trafen aber die Berner Behörden und alteingesessenen Stadtberner auch die Arbeiterschaft als Ganzes, die dem Anarchismus fern stand. So ergab sich eine Stimmung, die es einem geschickten Führer erlaubte, die Arbeiterschaft in eine klassenbewusste und klassenkämpferische Partei umzuformen.

1875 hatten sich in der Stadt Bern eine Reihe von Gewerkschaften und Arbeitervereinen zusammengeschlossen zu einer lokalen Arbeiterunion. Vorerst pflegte sie noch wie früher Beziehungen zum Freisinn und zum Grütliverein. Aber nach den Märzkrawallen von 1876 und 1877 und während der Staatskrise verwandelte sie sich formell in eine "Sozialdemokratische Partei Bern", die bald – vorderhand allerdings ohne Erfolg – Fühler in den übrigen Kanton ausstreckte. Bei den Wahlen für den Grossen Rat im Frühling 1878 stellte sie in der unteren und in der oberen Gemeinde der Stadt Bern eigene Kandidaten auf, und bei den Nationalratswahlen vom Herbst desselben Jahres portierte sie teils eigene Anwärter, teils unterstützte sie Linksfreisinnige. Sie gewann dabei ungefähr 10% der Stimmen, aber keine Sitze.

Die Ablösung der Arbeiterschaft von den Radikalen geschah also nicht auf einen Schlag, sondern in kleinen Schritten und oft wohl auf beiden Seiten im Glauben, man könne sich einander später wieder nähern. Das Auseinanderrücken war vorerst weniger als Bruch gemeint, sondern als ein Suchen nach den besten Wahlchancen angesichts der Tücken des Majorzverfahrens.

Treibende Kraft bei diesen Vorgängen war die schillernde Persönlichkeit Karl Moors. 1852 als illegitimer Sohn eines österreichischen Freiherrn geboren, besuchte er das Gymnasium in Nürnberg und lebte dann jeweilen für kurze Zeit in verschiedenen Ländern Europas. 1876 tauchte er als Student an der juristischen Fakultät der Berner Hochschule auf, und von da an wirkte er auch in der Arbeiter-Union Bern, und zwar ganz im Sinne der Lehren von Karl Marx, das heisst, er suchte nicht Reformen, sondern sah in den vielen bürgerlichen Kleinexistenzen Berns die Proletarier der Zukunft, welche dereinst die Mehrheit gewinnen und die grosse soziale Revolution vollziehen würden. Vorläufig aber hielt es Karl Moor nicht in Bern. Er verliess es 1878 oder 1879 und kehrte erst in den 1890er Jahren dahin zurück28.

Für die Arbeiterbewegung als Ganzes war das eben geschilderte Geschehen in Bern bloss von lokaler Bedeutung. Internationalen Rang gewannen dagegen ungefähr zur gleichen Zeit Vorgänge in der Westschweiz, die den bernischen Jura mindestens am Rande mit erfassten. Hier war in den Uhrenregionen die Ausgangslage anders als in ausgesprochenen Fabrikgebieten. Uhren wurden damals noch weitgehend in Heimarbeit hergestellt durch qualifizierte Kräfte, die sich mit Hilfspersonal nicht ohne weiteres durch ein gemeinsames Klassenbewusstsein verbunden fühlten, die zum Teil auf eigene Rechnung arbeiteten und so Einkommen und Stellung durch ihre Leistung mit beeinflussen konnten. Sie empfanden sich deshalb stärker als Individuen und nicht einfach als Glieder des Proletariates, das in seiner Gesamtheit die Herrschaft übernehmen müsse, wie Karl Marx glaubte. Was sie an dessen Lehre und Wirken besonders abstiess, war sein Zentralismus. Ihnen schwebte eher Selbsthilfe vor durch kooperativen Zusammenschluss und durch Betriebe, welche durch die Arbeiter selber geführt wurden. Manche von ihnen waren auch offen für den Anarchismus, nicht in seiner terroristischen Abart, sondern als Grundhaltung, der ein autoritäts- und herrschaftsloses Zusammenleben der Menschen in Gleichheit, Gerechtigkeit und Brüderlichkeit vorschwebte.

Im Raum des Neuenburger und des südlichen Berner Juras entwickelte sich die sozialistische Bewegung stark in dieser Richtung, unter Führern, zu denen auch Adhémar Schwitzguébel aus Sonvillier im St.-Immertal gehörte. Neben ihnen übte der russische Emigrant Michail Bakunin, einer der bekanntesten Theoretiker des Anarchismus, starken Einfluss aus. Vor allem in Bakunin sah Karl Marx bald seinen Erzfeind, und Machtkämpfe zwischen den beiden prägten die Versammlungen der Ersten Internationalen. Bakunin unterlag schliesslich und wurde 1872 aus der Internationalen Arbeiter-Assoziation ausgeschlossen. Seine Mitkämpfer von der "Fédération jurassienne" wirkten zwar noch weiter, aber unter dem Einfluss der Wirtschaftskrise und des Übergangs von der Heim- zur Fabrikarbeit bei der Uhrenproduktion erlahmte ihre Aktivität um 1880 endgültig. Schon vorher war Bakunin 1876 in Bern gestorben, wo er ärztliche Behandlung gesucht hatte. Er ruht heute noch auf dem Bremgartenfriedhof als der weltweit bekannteste Tote, der hier bestattet worden ist29.

2. PARTEI UND FÜHRER DER BERNER SOZIALDEMOKRATEN

Eine eigentliche sozialdemokratische Partei entwickelte sich im Kanton Bern erst spät. In der Eidgenossenschaft als Ganzem waren 1870 und 1880 Versuche zur Parteigründung gescheitert. Erst beim dritten Anlauf entstand 1888 eine Organisation von Dauer. Ihr geistiger Vater war der Berner Jurist Albert Steck, geboren 1843 aus einer burgerlichen Familie, ein Enkel Johann Rudolf Stecks, welcher nach 1798 der Helvetischen Republik auf hohen Verwaltungsposten wichtige Dienste geleistet hatte. Albert Steck war 1878, also direkt nach der Staatskrise, in den Grossen Rat gewählt worden, aufgestellt durch gemässigt konservative Splittergruppen. Seine Wiederwahl im Frühling 1882 verdankte er dann den Freisinnigen, doch demissionierte er als Grossrat schon im Herbst des gleichen Jahres aus gesundheitlichen Gründen. Von einem Kuraufenthalt in Davos kehrte er als überzeugter Sozialdemokrat nach Bern zurück, allerdings nicht als Anhänger der Lehre vom Klassenkampf. In seinen Augen sollte sich der Sozialismus und namentlich ein Recht auf Arbeit mit den Mitteln der nationalen Demokratie durchsetzen. Steck richtete sein Wirken mehr auf die gesamte Eidgenossenschaft aus als auf den Kanton Bern. Sein im besten Sinne vornehmes Wesen und seine wenig robuste Natur waren der Rücksichtslosigkeit damaliger Kämpfe auch innerhalb der eigenen Partei nicht gewachsen, und so starb Steck 1899 verhältnismässig jung und von allem Einfluss abgedrängt.

Steck war eine integre Persönlichkeit gewesen, an welcher der Hass politischer Gegner abprallen musste. Dieser konzentrierte sich deshalb auf Dr.Nikolaus Wassilieff, einen russischen Arzt, der um 1880 als 28jähriger Flüchtling in die Schweiz gereist war und bald in seinem Wohnort Muri bei Bern eingebürgert wurde. Er konnte also politische Ämter bekleiden und durfte nicht aus der Eidgenossenschaft ausgewiesen werden. Die Bürgerlichen nannten ihn den "Waschlisepp" und richteten ihre Angriffe ganz auf ihn, wobei Fremdenfeindlichkeit und Antisozialismus ineinanderflossen. Freilich reizte Wassilieff auch zum Widerspruch, denn er verfocht klassenkämpferische Auffassungen. Er vollbrachte nun, was bisher niemandem – auch Steck nicht – gelungen war, nämlich die Arbeiterschaft zu einer grossen Organisation und zu einem geschlossenen Auftreten zu führen. Bei den Wahlen stellte sie nun jeweilen eigene, von den Linksbürgerlichen unabhängige Listen auf und brachte so von 1890 an bis zum Jahrhundertende ein gutes Dutzend Sozialdemokraten in den Grossen Rat.

Nikolaus Wassilieff wurde 1890 zum Sekretär der neugegründeten Arbeiterunion Bern gewählt (ihre Vorläuferin von 1876 war längst wieder eingeschlafen), und zwar als erster vollamtlicher Funktionär der Arbeiterschaft einer Schweizer Stadt. Seine Aktivität kam Bürgerlichen unheimlich vor. Er suchte auch bisher schwer erreichbare Berufsgruppen, wie die Serviertöchter, gewerkschaftlich zu organisieren, drang mit der Gründung einer eigenen Genossenschaftsbäckerei in Bereiche vor, die bisher dem Gewerbe vorbehalten waren, und schockierte namentlich durch seine "Freie Schule der Arbeiterunion", eine Art von privater Volkshochschule für Erwachsene, die mit Kursen atheistischer Tendenz das Bürgertum vor den Kopf stiess.

Die Gegenkräfte fanden sich im November 1892 im "Einwohner-Verein Bern" zusammen – dem "Yvornerverein", wie seine Gegner spotteten. Er verlangte von den Behörden ein Einschreiten "mit allen ihnen zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mitteln gegen diese zersetzende Propaganda, sei es Wassilieffs, sei es anderer Hetzer und Wühler".

Von der Stärkung der Berner Arbeiterbewegung und von ihrer Lösung vom Freisinn zeugte auch die Gründung einer eigenen Zeitung, der "Berner Tagwacht", im Spätjahr 1893. Zwar hatte schon Albert Steck den "Schweizer Sozialdemokraten" herausgegeben, der aber nie über eine Auflage von bescheidenen 1000 Stück hinauskam. Die "Tagwacht" dagegen stieg bald auf über 4500 und konnte seit 1894 zweimal in der Woche erscheinen. Geprägt wurde sie durch ihren Redaktor Karl Moor, der wieder in Bern auftauchte, das er zur Zeit der Staatskrise verlassen hatte. Sein Journalismus war geistreich und schlagfertig, verschm 4„hte aber auch Polemik, Demagogie und billige Effekte nicht. Damit kam Moor gut an bei einer Leserschaft ohne grosse geistige Bedürfnisse, stiess aber zugleich Persönlichkeiten wie Steck ab. Moors Wesen und Wirken polarisierte und löste in der bernischen Arbeiterschaft scharfe Gruppenkämpfe aus, aus denen sich Steck zuletzt angewidert auf sich selbst zurückzog.

Mit Wassilieff hatte Moor zuerst zusammengearbeitet, doch kühlte sich ihr Verhältnis Ende der 1890er Jahre ab, und Wassilieff verliess Bern um 1900 endgültig. Er wirkte fortan zuerst als Arbeitersekretär in Basel und kehrte dann nach der Revolution von 1905 in seine russische Heimat zurück, wo sich seine Spuren verlieren. So schien Moors Stellung durch keinen Rivalen gefährdet, doch untergrub er selber sein Ansehen und seine Position bei der Arbeiterschaft durch Sittlichkeitsvergehen. Zwar reichten die Beweise für eine gerichtliche Verurteilung nicht aus, doch als er auch seine Arbeit für die "Tagwacht" öfters nachlässig erledigte, wurde er als Redaktor ersetzt. Der starke Mann unter seinen Nachfolgern wurde Robert Grimm, der die bernische Sozialdemokratie in der ersten Hälfte des 20.Jahrhunderts prägte30.

Wie andere Gruppen beteiligten sich Organisationen der Arbeiterschaft an Wahlen, schon bevor sie sich als politische Parteien bezeichneten. Für den Grossen Rat taten sie es seit 1878 gelegentlich und seit 1890 regelmässig, mit wechselndem Erfolg. Dabei stieg die Zahl der Wähler zwischen 1890 und 1910 von ungefähr 1800 auf gegen 17000. Seit 1890 bildeten die Sozialdemokraten im Grossen Rat eine Fraktion, die zu Beginn des 20.Jahrhunderts mit 15 Vertretern gut 6% aller Mandate besass.

Eine verhältnismässig starke Position gewannen die Sozialdemokraten in Orten wie Bern und Biel, aber auch in Courtelary, Tramelan und Delsberg. Ländliche Wahlkreise dagegen boten ihnen vorderhand kaum Aussicht auf Sitzgewinne. Doch auch hier wurden bisweilen Kandidaten aufgestellt, um Agitation und Ausbreitung der Partei zu fördern.

Ihre Fortschritte verdankten die Sozialdemokraten zum Teil ihren Wahlkoalitionen, meist mit Linksfreisinnigen, mitunter – im Oberaargau – aber auch mit Dürrenmatts Volkspartei als einer anderen Minderheitsgruppe. Zudem spielte mit, dass die Sozialdemokraten durchaus nicht nur Arbeiter portierten, sondern auch Intellektuelle, die bis weit ins Bürgertum hinein Ansehen genossen, wie die späteren Bundesrichter Alexander Reichel und Karl Zgraggen oder den Arzt August Rikli aus Wangen an der Aare, der 1908 als erster bernischer Sozialdemokrat in den Nationalrat einzog.

Die Stärke der bernischen Sozialdemokraten um die Jahrhundertwende lässt sich nicht eindeutig festlegen, da sie bei Nationalrats-, Grossrats- und Gemeindewahlen unterschiedlich abschnitten. Wir können ausgehen von einem Anteil zwischen 5 und 10% der Stimmberechtigten. Ihre Schwerpunkte besass die Partei im Mittelland, im Seeland und im Südjura. Schwächer Fuss gefasst hatte sie im Oberaargau und im Oberland, und bloss in Ansätzen war sie im Emmental und im Nordjura vertreten. In der Stadt Bern erreichte sie zur selben Zeit rund 17% der Stimmberechtigten, und in Biel stellte sie 1907 mit Gottfried Reimann sogar den ersten sozialdemokratischen Stadtpräsidenten der Schweiz. Um Biel herum bildeten übrigens Ortschaften wie Mett, Nidau, Port und Lengnau einen "roten Gürtel" mit sozialdemokratischen Mehrheiten in der Gemeindepolitik.

Im Grossen Rat gewannen die Sozialdemokraten unter dem herrschenden Majorzwahlrecht nur verhältnismässig wenige Sitze. Immerhin stellten sie vom Beginn des 20.Jahrhunderts an jeweilen ein rundes Dutzend Vertreter, die seit 1898 eine Fraktion bildeten. Damit konnten sie natürlich im Kanton keinen Schutz der Arbeiterschaft über die Vorschriften des eidgenössischen Fabrikgesetzes von 1877 hinaus durchsetzen. Eine Erleichterung erreichte immerhin der konservative Regierungsrat Edmund von Steiger, der in die Kantonsverfassung von 1893 den Artikel 82 einführte: "Der Staat anerkennt den Grundsatz der Sonntagsruhe und trifft schützende Bestimmungen gegen gesundheitsschädigende Überlastung." Doch stand dabei weniger die Hilfe für sozial Schwache als die Sonntagsheiligung im Vordergrund, so dass 1905 dem entsprechenden Ausführungsgesetz sogar Ulrich Dürrenmatt und sein Anhang zustimmten. Nur bei solchen besonderen Umständen drangen vorderhand im Kanton Bern Arbeiteranliegen durch31.

3. DER KÄFIGTURMKRAWALL VON 1893

Zur Erregung zwischen Sozialdemokraten und Bürgerlichen trugen auch Streiks bei, in Bern namentlich jene der Schreiner von 1887, der Typographen von 1889 und der Schmiede- und Wagnergesellen vom Frühjahr 1893. Missfallen riefen zudem die Feiern zum 1.Mai hervor, die in Bern wie in der übrigen Welt von 1890 an die Einführung des Achtstundentages anstrebten. Anderseits litt vor allem die Unterschicht unter der herrschenden Wohnungsnot und den schlechten Wohnverhältnissen besonders in Arbeiterquartieren wie der Matte oder der Lorraine.

Solche Spannungen entluden sich nun beim Käfigturmkrawall vom 19.Juli 1893, wobei die Nachwirkungen bedeutsamer waren als die Ereignisse des Tages.

Seit der Agrarkrise im späten 19.Jahrhundert strömten vermehrt Personen vom Lande in die Stadt, wo sie zum Beispiel als Handlanger Arbeit zu finden hofften. Doch seitdem im Baugewerbe der Backstein den Sandstein zu verdrängen begann, stellten die Meister lieber Italiener ein, welche die neue Technik besser beherrschten und erst noch weniger Lohn forderten als die Einheimischen. Das weckte bei den Übergangenen Erbitterung gegen die ausländischen Konkurrenten wie gegen die Unternehmer.

Am Samstag, den 17.Juni 1893, erschien im Berner "Stadt-Anzeiger" ein anonymes Inserat, das für den darauffolgenden Montag zu einer Maurer- und Handwerkerversammlung aufrief. Es stammte – wie sich später herausstellte – von einem arbeitslosen Bauarbeiter namens Zuber, einem "Wilden", der keiner Gewerkschaft angehörte. Vorstellungen über Zweck und Ablauf des Anlasses hatte er anscheinend nicht. Er wollte vor allem der Wut und Enttäuschung Luft machen, die sich in ihm bei der langen Suche nach Beschäftigung angesammelt hatte. Die Polizei liess die Zusammenkunft von Anfang an beobachten und hielt Reserven bereit. Vielleicht fürchtete sie eine Störung des Balles in der Inneren Enge zugunsten eines Bubenberg-Denkmals, der ebenfalls am Montag stattfinden sollte. Spannung lag zudem in der Luft, weil das bürgerliche Bern am gleichen Wochenende eine sozialistische Initiative für die Einführung des Proporzes bei den Gemeindewahlen an der Urne bachab schickte.

Am Montag, den 19.Juni, fanden sich bei schwülem Wetter am angegebenen Ort beim Bahnhof einige Dutzend Maurer und Handlanger – zum Teil arbeitslose – ein. Sie wirkten vorerst eher ratlos und zogen schliesslich, nachdem der Haufe auf ein gutes halbes Hundert angewachsen war, auf den Vorschlag eines Maurers namens Aebi ins Kirchenfeld, wo es zu Prügeleien mit Italienern und Polieren, zur Beschädigung von Baugerüsten und zu einigen Festnahmen kam. Damit ging der erste Teil der Demonstration zu Ende, die in diesem Stadium deutlich gegen Ausländer und Unternehmer zielte.

Am späten Nachmittag folgte dann ein zweiter Teil mit anderer Stossrichtung, nämlich gegen Polizei und Behörden. Vor dem Käfigturm sammelte sich eine Menschenmenge, verlangte die Freilassung der Gefangenen und warf Steine. Die Polizei, verstärkt durch die Feuerwehr und durch Freiwillige aus der Bürgerschaft, spritzte Wasser gegen die Demonstranten, gab Warnschüsse ab und räumte den Platz schliesslich mit blankem Säbel. Nach Mitternacht griffen von Thun her angereiste Truppen ein, die Stadtpräsident und Oberstdivisionär Eduard Müller ohne Rücksprache mit kantonalen oder Bundesinstanzen direkt beim befreundeten Vorsteher des eidgenössischen Militärdepartementes angefordert hatte. Gegen fünf Uhr in der Frühe herrschte wieder Ruhe. Im ganzen waren rund 80 Personen verhaftet und mindestens 40 ernsthaft verwundet worden, darunter auch unbeteiligte Zuschauer.

Zu weiteren Ruhestörungen kam es nicht mehr. Dennoch blieb noch einen vollen Monat lang Militär in der Stadt Bern, und es strömten weitere Freiwillige zu einer Bürgerwehr zusammen, die freilich nach einiger Zeit auseinanderfiel, weil ihr die Möglichkeit zum Einsatz fehlte.

Nachspiele zum Krawall gab es in den Parlamenten von Stadt und Kanton und vor Gericht. Im Grossen Rat tat Regierungspräsident Marti die sozialen Nöte der Arbeitslosen mit der Bemerkung ab, jeder von ihnen könnte "per Tag mit Leichtigkeit 4–5 Franken zusammenbetteln". Die Behörden hielten an der Behauptung fest, die Ruhestörung sei geplant und vorbereitet gewesen, und sahen von Anfang an in Wassilieff den Anstifter, obwohl eine mit grossem Aufwand an Polizei und Truppen durchgeführte Haussuchung in seiner Wohnung nichts Belastendes zutage brachte und Wassilieff sich am Krawall auch nicht beteiligt hatte. Dennoch verurteilte ihn im April 1894 ein Geschworenengericht zu 1½ Jahren Zuchthaus wegen "Anstiftung zum Aufruhr". Wegen Verfahrensmängeln musste der Prozess jedoch wiederholt werden, und nun lautete das Urteil nur noch auf drei Monate Korrektionshaus (abzüglich 80 Tage bereits ausgestandener Haft) wegen "Anstiftung zur Befreiung Gefangener".

Die Härte dieser Strafen stach krass ab von den Vorgängen im Tessin 1890. Dort hatten Freisinnige in einer bewaffneten Revolution die konservative Kantonsregierung gestürzt und dabei sogar einen Regierungsrat erschossen. Dennoch sprach ein eidgenössisches Geschworenengericht sie frei, und die Bundesbehörden erliessen dem Tessin – zwei Tage vor dem Käfigturmkrawall – die Kosten, die aus der Besetzung des Kantons durch Bundestruppen erwachsen waren. Wurden also Vergehen unterschiedlich beurteilt, je nachdem, ob sie von der Regierung Nahestehenden oder vom politischen Gegner begangen worden waren?

Professor Alexander Reichel erhielt von der Erziehungsdirektion einen scharfen Verweis, weil er zusammen mit anderen sozialdemokratischen Gross- und Stadträten auf einem Maueranschlag für Wassilieff eintrat. Am 26.Juli 1893 verbot der Regierungsrat zudem im ganzen Staatsgebiet "das Tragen oder Führen der roten Fahne, in welcher Gestalt es sei, unter freiem Himmel, das Aufpflanzen derselben im Freien, in Wirtschaften oder an andern öffentlichen Orten", weil "unter den obwaltenden Umständen der Gebrauch der roten Fahne als eine Provokation erscheint, geeignet, die öffentliche Ruhe und den bürgerlichen Frieden zu stören und Unordnung hervorzurufen", obwohl er noch im April ein entsprechendes Begehren des Einwohnervereins abgewiesen hatte und rote Fahnen beim Käfigturmkrawall nirgends aufgetaucht waren.

Wenn Rückschlüsse von den zahlreichen Verhafteten auf die Gesamtheit der Beteiligten erlaubt sind, so darf festgestellt werden, dass der Käfigturmkrawall eine Angelegenheit von Männern war, die ihre Jugendjahre deutlich hinter sich hatten und schon einige Zeit in der Stadt wohnten, also nicht von Halbwüchsigen oder Flottanten, und zwar stammten sie für die zweite Phase – also für die Auseinandersetzungen vor dem Käfigturm – aus den verschiedensten Berufsgruppen. Maurer und Handlanger waren hier nicht mehr stärker vertreten als andere. Die Verhafteten waren nicht miteinander verbunden durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Organisation. Hingegen fällt auf, dass sie weitgehend aus Quartieren mit unbefriedigenden Wohnverhältnissen stammten. Fremdenfeindlichkeit spielte mit beim Zug ins Kirchenfeld, nicht aber bei den Kämpfen am Abend. In diesen entlud sich eher das Gefühl der Ohnmacht gegenüber sozialen Missständen und politischen Machtverhältnissen. Das waren Zeichen von Wachstumskrisen des Gemeinwesens, wie sie auch in anderen Städten zu beobachten waren.

Der Käfigturmkrawall wühlte beide Seiten tief in ihren Gefühlen auf, was auf Berichte und Urteile über die Vorfälle abfärbte und dadurch der Nachwelt eine gerechte Würdigung erschwert. Die Härte, mit welcher die Behörden auf den Krawall reagierten, zeugte im Grunde von Hilflosigkeit und vom Unvermögen, auf die tieferen Ursachen der Unruhen einzugehen. Hatte der tonangebende Freisinn bisher – jedenfalls in Bern – politisch zur Linken gezählt und sich auch für Anliegen der Arbeiterschaft eingesetzt, so konnte er diese Stellung zwischen den Wirtschaftsgruppen nun nicht mehr halten. Er musste Farbe bekennen und schlug sich auf die Seite der Unternehmer und damit der politischen Rechten. Fortan sahen die Radikalen – einst selber "Rote" genannt – ihren Hauptfeind in den "roten" Sozialdemokraten und nicht mehr in den "schwarzen" Konservativen.

Freilich kam es nicht zu einem abrupten Bruch, sondern zu einem allmählichen Auseinanderrücken. Der Grütliverein zählte weiterhin Freisinnige in seinen Reihen, und bei Abstimmungen oder Wahlen konnten immer noch – besonders im örtlichen Rahmen – Sozialdemokraten und Konservative gemeinsam gegen den dominierenden Freisinn antreten im Bewusstsein, dass sie ihm gegenüber beide nur Minderheiten waren. Und wer mehr nach Tradition oder Neuerung fragte als nach Wirtschaftlichem, kämpfte weiter in den alten Fronten. Ulrich Dürrenmatt beispielsweise sah weiterhin im Freisinn seinen Hauptfeind.

Die Arbeiter empfanden den Käfigturmkrawall und sein Nachspiel als Machtdemonstration des Bürgertums und als Klassenkampf von rechts. Das festigte ihr Klassenbewusstsein und ihre Überzeugung, als Minderheit könnten sie Verbesserungen ihrerseits nur durch Klassenkampf und straffe Organisation erreichen, erst recht, solange für Wahlen noch der Majorz galt. Wassilieff wurde für die Arbeiterschaft zum Märtyrer und nutzte diese Popularität bald auch bei Machtkämpfen innerhalb der sozialdemokratischen Partei und anderen Organisationen der Linken.

Etwas Balsam auf die Wunden der Arbeiterschaft legten die Stimmbürger der Stadt Bern dann im Mai 1895, als sie ihren Entscheid vom Sommer 1893 umstiessen und nun für Gemeindewahlen doch das Proporzverfahren einführten. Dieses Entgegenkommen beschränkte sich aber auf den Hauptort. Für den Kanton scheiterte ein entsprechender Vorstoss am 1.März 1896 in der Volksabstimmung, freilich verhältnismässig knapp, mit rund 28000 gegen 33000 Stimmen. Aber die Trennung der Arbeiter von den Freisinnigen war nicht mehr aufzuhalten32.

V. KAPITEL: KULTUR UND BILDUNG

1. BERN VERLIERT DEN KAMPF UM DAS LANDESMUSEUM

Wie anderswo lagerten auch in Bern manche historische Sehenswürdigkeiten wie Waffen, Banner, Gemälde und archäologische Funde, und von 1837 an bemühte sich eine "Antiquarische Gesellschaft", die vor allem aus Patriziern bestand, solche Gegenstände zu sammeln und einer weiteren Öffentlichkeit zu zeigen. Aber das Echo blieb gering, und nach vielen Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten Ausstellungsräumen löste sich die Vereinigung gut zwanzig Jahre nach ihrer Gründung wieder auf. Immerhin gab es beim heutigen Casinoplatz noch die Bibliotheksgalerie, wegen ihres bekanntesten Schaugutes aus dem Bereich der Ornithologie im Volksmund die "Vögelibibliothek" genannt. Sie barg ebenfalls Ur- und Frühgeschichtliches, etwa die Bronzefunde von Muri mit der berühmten römischen Dea Artio und Objekte zur sogenannten Pfahlbauzeit vom Moossee und von den Seen am Jurasüdfuss.

So hatten sich im Laufe der Zeit namhafte Altertümer angesammelt, die zusätzlichen Raum verlangten. Es bedurfte aber äusserer Anstösse, um die Bestrebungen für ein historisches Museum in Bern zu beleben. Zum einen gingen sie aus vom wohlhabenden Berner Kunstfreund Friedrich Bürki (1819–1880), der von 1850 bis 1862 dem Grossen Rat angehörte und sich nachher vor allem seiner Kunstsammlung widmete. Namentlich Familien und Kirchgemeinden hatten ihm Wertvolles wie Kelche oder Glasmalereien für einen bescheidenen Preis abgetreten, teils um Geld zu gewinnen, teils in der festen Überzeugung, der Junggeselle Bürki werde diese Güter spätestens auf seinen Tod hin einer öffentlichen Sammlung zuleiten, sie damit der Heimat erhalten und vor dem Zugriff fremder Händler und Sammler schützen. Friedrich Bürki selber hatte im Gespräch die Absicht geäussert, in Bern ein historisches Museum zu errichten und auch später noch zu fördern. Es könnte dann Bedeutung über den Kanton hinaus erlangen und zum eigentlichen Landes- oder Nationalmuseum werden, wie es auch andere Staaten geschaffen hatten.

Gross war daher die Enttäuschung, als Bürki am 3.August 1880 durch Selbstmord starb und sein Testament keine Bestimmungen über seine Kunstsammlung enthielt. Anscheinend hatte er in der Angst vor dem Dahinschwinden seiner körperlichen und geistigen Gesundheit nicht mehr die Kraft gefunden, diese Angelegenheit zu regeln. Damit fielen seine Schätze an die nächsten Verwandten, zwei Neffen, die sie in Basel versteigerten und nicht bereit waren, ehemalige Geber ihren einstigen Besitz zu einem Vorzugspreis zurückkaufen zu lassen. Immerhin sammelten Berner mehr als 50000 Franken, mit denen sie an der Auktion einiges für ihre Vaterstadt zurückgewinnen konnten. Viel anderes aber wanderte ins Ausland und war für Bern auf immer verloren33.

1877 entstand an der Waisenhausstrasse (der heutigen Hodlerstrasse) ein Neubau der Burgergemeinde für die naturwissenschaftlichen Sammlungen. Das gab die ganze "Vögelibibliothek" frei für ein historisches Museum, das im Mai 1881 eröffnet wurde. Kurz vorher hatte der Zürcher Kunsthistoriker und Nationalrat Salomon Vögelin vorgeschlagen, es sei ein schweizerisches Nationalmuseum zu schaffen, wie es schon die Helvetik angeregt hatte. Er sah seinen Platz in Bern und hoffte, die bestehenden Museen aus den übrigen Kantonen würden der neuen Institution ihre Bestände zum Teil abtreten. Zwar drang Vögelin vorerst nicht durch, aber das Nachspiel um die Sammlung Bürki gab seinen Ideen neuen Auftrieb, ebenso die Landesausstellung in Zürich 1883, die in einer besonderen Abteilung "Alte Kunst" darauf hinwies, wieviel Kulturgut unser Land noch berge. Das Museum kam vorderhand nicht zustande, doch bewilligten die eidgenössischen Räte 1886 wenigstens einen jährlichen Kredit von höchstens 50000 Franken "zur Erhaltung und Erwerbung vaterländischer Altertümer".

Schon kurz zuvor war an Bundesrat Schenk, den Chef des Departements des Innern, ein Geschäft aus dem Bereich der Urgeschichte herangetragen worden. Der Arzt Dr.Victor Gross in Neuenstadt hatte während der Juragewässerkorrektion rund 6000 Gegenstände aus der "Pfahlbauzeit" zusammengekauft, die zum Teil an den Weltausstellungen von Wien 1873 und Paris 1878 gezeigt worden waren und die er nun der Eidgenossenschaft für 60000 Franken anbot, obwohl angeblich aus dem Ausland höhere Offerten vorlagen. Im Dezember 1884 stimmten National- und Ständerat dem Geschäft zu. Neuenburg, Neuenstadt, Genf, Lausanne, Bern und Biel bewarben sich als Standorte für die Sammlung; aber um für die laufende Diskussion über ein Landesmuseum nichts zu präjudizieren, wies man die Funde nicht einem bestehenden Museum zu, sondern stellte sie im obersten Stock des Bundesratshauses (des heutigen Bundeshauses West) aus, wo sie vom Publikum kaum beachtet wurden.

Derartige Käufe, aber auch Schenkungen Privater, weckten den Ruf nach einem schweizerischen Nationalmuseum von neuem. Im Sommer 1890 beschlossen die eidgenössischen Räte seine Errichtung, liessen aber dabei die Sitzfrage noch offen. Im Kampf um den Standort rivalisierte Bern mit Basel, Luzern und Zürich. Genf hatte ursprünglich ebenfalls Interesse gezeigt, dann aber kein verbindliches Angebot eingereicht. Bern schien vorzüglich für den Kampf gerüstet. Bereits im Frühjahr 1888 hatten sich Kanton, Burgergemeinde und Einwohnergemeinde der Stadt Bern zusammengefunden und – unter Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Stellen der drei Partner – eine gemeinsame Stiftung "Schweizerisches Nationalmuseum" errichtet, deren Kosten die Burgergemeinde ungefähr zur Hälfte, Einwohnergemeinde und Kanton je ungefähr zu einem Viertel tragen sollten. Ein Areal für das Museumsgebäude war vorgesehen "am Helvetiaplatz bei der Kirchenfeldbrücke".

Die Ratifikation durch den Grossen Rat geschah am 1.Februar 1889 nicht ganz einstimmig, obwohl Erziehungsdirektor Gobat und andere freisinnige Prominente wie Regierungsrat Scheurer, der Berner Stadtpräsident Eduard Müller oder "Eisenbahnbaron" Eduard Marti sich dafür einsetzten und sogar konservative Jurassier wie Ernest Daucourt und Casimir Folletête die Vorlage empfahlen. Spielverderber war Ulrich Dürrenmatt, der föderalistische und finanzielle Bedenken vorbrachte, aber nur drei weitere Gleichgesinnte fand, während 177 Grossräte zustimmten.

Berns Chancen schienen gut, um so mehr, als ihm eine Expertenkommission von drei ausländischen Museumsdirektoren im Oktober 1890 nach einer kurzen Besichtigungsreise den Vorzug gab. Dennoch trat ein, was im Berner Grossen Rat noch als "unmöglich" bezeichnet worden war: nach langem Hin und Her entschieden sich National- und Ständerat im Sommer 1891 für Zürich und gegen Bern. Basel und Luzern waren schon früher aus dem Rennen gefallen.

Aber Bern gab nicht klein bei, hatte doch schon 1889 die Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat behauptet: "Auch wenn die Eidgenossenschaft [...] einem anderen Kanton den Vorrang gibt, wird doch jeder Schweizer das Museum in Bern für das schweizerische Nationalmuseum ansehen." So entstand der geplante Neubau trotz allem und öffnete unter dem Namen "Bernisches Historisches Museum" seine Tore im Herbst 1894, vier Jahre früher als das Landesmuseum in Zürich. Dessen erster Direktor wurde Heinrich Angst aus Zürich, der vor und hinter den Kulissen am eifrigsten gegen den Standort Bern gekämpft hatte. Der Nachwelt mag es wie eine heimliche Rache Berns vorkommen, dass Angst dann die Ausschmückung des Waffensaals in "seinem" Zürcher Haus durch Ferdinand Hodler nicht verhindern konnte und von 1900 an die ihm verhassten Marignano-Fresken des Berners stets vor Augen haben musste34.

2. DAS JUBILÄUM VON 1891

Am Ende des 19.Jahrhunderts wurden in der Eidgenossenschaft und in Bern grosse historische Jubiläen fällig, die man nun in einem ganz anderen Stil feierte als noch 1853 die Erinnerung an den Beitritt Berns zum Bund der Waldstätten. Damals war die konservative Regierung Blösch am Ruder gewesen, die sich augenfällig darum bemüht hatte, Zweifel an ihrer Zuverlässigkeit und Bundestreue bei den radikalen Mitschweizern zu zerstreuen. Bei allem Aufwand war der Rahmen eher einfach geblieben, schon nur, weil zu jener Zeit die Eisenbahn Bern noch nicht erreicht hatte.

Doch dann setzte 1886 die 500-Jahr-Feier der Schlacht bei Sempach neue Zeichen und Massstäbe. Sie war geprägt durch das Abflauen des Kulturkampfs und die wachsende Integration einer jüngeren Generation katholischer konservativer Politiker in den Bundesstaat. Ein grosses Festspiel und andere Monumentalveranstaltungen suchten breite Massen zu packen und in einem Europa der Nationalstaaten zu Liebe und Stolz für die Heimat und ihre politischen Institutionen zu erziehen.

Das Gedenken an den 550.Jahrestag der Schlacht bei Laupen hatte sich in Bern 1889 noch in überlieferter, eher schlichter Art auf einige Ansprachen beschränkt. Vielleicht dämpfte auch der eben aufgebrochene Gelehrtenstreit über die Frage, ob Rudolf von Erlach 1339 tatsächlich die Berner angeführt habe und der Held des Tages sei, die Lust nach grösseren Festlichkeiten.

Im Sommer 1891 kamen sich dann zwei Jubiläen zeitlich in die Quere: 600 Jahre waren verflossen seit der Entstehung des Bundesbriefes von 1291, 700 Jahre seit dem überlieferten Gründungsdatum der Stadt Bern. Ein Zusammenlegen der Feiern verbot sich, weil Bern auf ein Prestige-Ereignis nicht verzichten mochte, die betonte Integration politischer Minderheiten in den Bundesstaat aber nach patriotischen Grossanlässen in der Innerschweiz rief. So gedachte man des Bundesbriefes anfangs August in Schwyz, während Bern auf Mitte August auswich.

Streng genommen betraf das Jubiläum nur die Stadt Bern, und ihre Einwohnergemeinde und die Burgerschaft sollten die Hauptlast tragen. Doch galt das Fest "dem ganzen bernischen Land und dem, was es geworden ist". Deshalb bewilligte der Grosse Rat einstimmig und fast ohne Diskussion einen Kantonsbeitrag von 40000 Franken für eine Feier, "wie sie die Schweiz jedenfalls noch nie gesehen hat". Nicht einmal Ulrich Dürrenmatt kämpfte dagegen. Denn er meinte – ohne Illusionen über den Erfolg seiner Mahnungen – analog zur Verbrüderung in der Eidgenossenschaft nach dem Sempacher Tag von 1886 müsste der Freisinn nach 1891 auch in Bern die Minderheit besser zum Zuge kommen lassen. Vor allem aber begrüsste er, "dass man sich mit dieser Feier wieder einmal zu einem erhebenden Schritt aufrafft, der die Lebensfähigkeit des bernischen Staatslebens beweisen soll. Würden wir keine kantonale Subvention bewilligen, so würde man wahrscheinlich noch die Bundesbehörden anbetteln, was doch wahrhaftig die grösste Demüthigung wäre."

Kurz nach dem Entscheid gegen Bern in der Museumsfrage, am Freitag, den 14.August 1891, füllten am späten Nachmittag Ehrengäste als Vertreter von Bund, Kantonen und Stadt Bern das Münster und hörten bei der Eröffnungsfeier eine Rede von Regierungsrat Edmund von Steiger und die "Fest- und Gedenksprüche" von Johannes Brahms, also eines zeitgenössischen Komponisten aus dem Ausland, der immerhin mit Bern mannigfach verbunden war.

Die Bühne für das Festspiel erinnerte in ihrem Umriss an eine mittelalterliche Burg und hätte mit ihren gewaltigen Massen in der historischen Altstadt keinen Platz gefunden. Deshalb baute man sie im eben erst erschlossenen Kirchenfeld auf, am Rande des Dählhölzliwaldes (wo heute noch Namen wie Jubiläumsstrasse und Jubiläumsplatz an den Anlass erinnern). Damit war zugleich angedeutet, die Feier gelte nicht bloss Berns Vergangenheit, sondern auch seiner Gegenwart und seiner künftigen Entwicklung. Anders als 1853 der Umzug, brach nun das Spiel nicht beim "Heldenzeitalter" der Eidgenossenschaft ab, sondern führte über das Debakel von 1798 bis zu Berna und Helvetia als Heroinnen und Mahnerinnen von 1891. Die beiden Aufführungen am Vormittag des Samstags und des Sonntags packten Zehntausende von Zuschauern, und der Autor des Textes, Pfarrer Heinrich Weber von Höngg, der schon das Sempacher Festspiel von 1886 verfasst hatte, und der Komponist der Festspielmusik, Musikdirektor Carl Munzinger in Bern, wurden zu Ehrenburgern ernannt, desgleichen Oberbibliothekar Emil Blösch für seine Leistungen als Historiker. Munzinger erhielt zudem den Ehrendoktor der philosophischen Fakultät der Berner Hochschule.

Auf dem Festgelände gleich neben der Bühne unterhielten am Samstag ein Jugendfest und am Sonntag ein Volksfest das Publikum. Den krönenden Abschluss sollte am Montagvormittag ein historischer Umzug durch die Altstadt bilden, er war aber bereits überschattet von einem Eisenbahnunglück im Vorort Zollikofen, das 17 Tote forderte.

Das Jubiläum von 1891 erinnerte an die Gründung der Stadt, doch wollten die Organisatoren auch das Landvolk einbeziehen. Zudem betonten sie, es müssten "die Frauen und die Jugend [...] als integrierender Bestandtheil unserer Kulturentwicklung die gebührende, hervorragende Stellung" erhalten. In ihren Ansprachen riefen die Festredner dann aber doch nur Mannesmut, Mannestreue und alte Mannskraft an oder beschworen Gedanken, welche die Männerbrust schwellten.

Gegensätze zwischen Wirtschaftsgruppen und Gesellschaftsschichten wurden in den offiziellen Ansprachen kaum angetönt oder höchstens in allgemeinen, unverbindlichen Formulierungen. Auch die Spannungen zwischen Altbern und dem jurassischen Landesteil zeigten sich bloss in Nebenpunkten. So hatte zum Beispiel Professor Virgile Rossel die sogenannte kleine Festschrift – Wolfgang Friedrich von Mülinens "Geschichte Berns von 1191 bis 1891" – ins Französische übersetzt, doch blieben mehr als zwei Drittel der Auflage unverkauft. Und im kleinen Kreis des Abschiedsbanketts für die Ehrengäste führte der alte Haudegen Grossrat Casimir Folletête aus Pruntrut eine klare Sprache. Zwar freue sich der Jura zusammen mit Bern, aber er wolle seine "individualité jurassienne" behalten: "Le peuple bernois sentira mieux le devoir de la justice et de l'équité. Il comprendra qu'il y a des droits qui ne peuvent être atteints par des coups de majorités." Am Patriotismus der Schweizer Katholiken gebe es keine Zweifel; schliesslich seien ja auch die vielgepriesenen Helden von Laupen und Murten Katholiken gewesen. Folletête betonte also die Eigenart des Juras. Aber er argumentierte noch von der Konfession her, nicht von der Sprache und vom Kulturbewusstsein, wie später die Separatisten des 20.Jahrhunderts.

Die Berner Festlichkeiten von 1891 wandten sich vor allem an ein volkstümliches Geschichtsinteresse. Für die Historiker vom Fach blieb der Ertrag eher bescheiden. Eine voluminöse Festschrift fasste den Stand der Forschung – namentlich zu Themen der stadtbernischen Geschichte – übersichtlich zusammen, und im zeitlichen Umfeld des Jubiläums wurden früher begonnene Publikationsreihen gefördert, so die Urkundensammlung der "Fontes rerum bernensium" oder die Edition bernischer Chroniken. Harziger verlief – nach einem guten Beginn 1884 – die Fortsetzung der "Sammlung bernischer Biographien". Am gewichtigsten für die Geschichtspflege war wohl die Schaffung der Stelle eines vollamtlichen Staatsarchivars 1891, die freilich ebensosehr organisatorisch-administrative Verbesserungen anstrebte wie die Förderung der historischen Wissenschaft35.

Als erste Denkmäler im heutigen Sinne des Wortes waren in der Stadt Bern 1847 und 1849 die Statuen Berchtolds V. von Zähringen und Rudolfs von Erlach errichtet worden. Ein neues Monument von ähnlicher Bedeutung erstand erst wieder kurz vor der Jahrhundertwende, als ein Initiativkomitee einen Wettbewerb für ein Bubenberg-Denkmal ausschrieb. Es erhielt bis im Sommer 1891 über zwanzig Entwürfe, zum grossen Teil von namhaften Künstlern, wie von Richard Kissling, dem Schöpfer des Altdorfer Tell-Denkmals, oder von Karl Stauffer, der im Januar 1891 starb, noch bevor die Jury entschieden hatte. Diese legte Wert darauf, dass Adrian von Bubenberg auch als Staatsmann zur Geltung komme und nicht bloss als Krieger. Deshalb fanden Arbeiten keine Gnade, die Bubenberg in Rüstung samt Helm zeigten, wie das Reiterstandbild von Alfred Lanz, für das sich ein besonderer Ausschuss mit vielen Flugblättern und Zeitungsartikeln einsetzte. Ausgeführt wurde das Projekt von Max Leu. Von seiner Enthüllung im Sommer 1897 an stand es bis 1930 vor dem Burgerspital. Dann musste es vor dem wachsenden Verkehr an seinen jetzigen Ort am Nordende des Hirschengrabens weichen36.

Anders als beim Jubiläum von 1853 gaben 1891 in Stadt und Kanton Bern die gleichen Kräfte den Ton an wie im Bund, nämlich die Freisinnigen. So brauchte kein Magistrat mehr um Verständnis für Berns Sonderstellung zu werben wie seinerzeit Eduard Blösch. Vielmehr sonnte sich Bern im Glanze seines Prestiges in der Eidgenossenschaft und überspielte mit dem Beschwören seiner glorreichen Vergangenheit den Rückgang seiner Bedeutung besonders für die Wirtschaft der Schweiz. Innerbernisch war der frühere Gegensatz zwischen Stadt und Landschaft zwar weitgehend abgeklungen, aber der Jubel von 1891 täuschte nicht darüber hinweg, dass mehr die Stadt Bern feierte als das gesamte bernische Staatswesen.

3. DER KAMPF UM DIE HÖHERE BILDUNG IM KANTON BERN

Für den höheren Unterricht sah ein Gesetz von 1856 zwei Kantonsschulen vor, von denen die eine in Pruntrut gedieh, während jene in Bern unter der Konkurrenz anderer Schulen in der Stadt litt, namentlich der Realschule, welche auf Studien vorbereitete, die nicht die Kenntnis alter Sprachen voraussetzten, und der privaten evangelischen sogenannten Lerberschule, des späteren Freien Gymnasiums. Nach längeren Verhandlungen zwischen dem Kanton und der Stadt Bern wurde die Kantonsschule in Bern durch ein Gesetz von 1877 aufgehoben und zusammen mit der Realschule übergeführt in das 1880 gegründete Städtische Gymnasium Bern, das 1885 einen imposanten Neubau am Waisenhausplatz bezog. Die Literaturabteilung leitete seit 1886 Georg Finsler, ein aus Zürich berufener Altphilologe mit internationalem Ansehen.

Für die Mädchen, bei denen bis kurz vor 1900 der Besuch des Gymnasiums noch nicht üblich war, bestanden die private evangelische Neue Mädchenschule und die Mädchensekundarschule, die zur Hauptsache von der Einwohnergemeinde Bern getragen wurde. Ihre Vorläuferin hatte der Dichter Josef Viktor Widmann geleitet. Als er 1880 als zu freigeistig nicht mehr wiedergewählt wurde, wechselte er hinüber in die Feuilletonredaktion des "Bund", wo er drei Jahrzehnte lang wirkte und sein eigentliches Lebenswerk schuf. Ausserhalb der Stadt Bern gab es um die Jahrhundertwende im alten Kantonsteil Gymnasien nur in Burgdorf, seit 1872, und in Biel. Hier hatte bereits von 1817 an eine Schule bestanden, die den Anschluss an akademische Studien vermittelte, doch wurde sie 1836 auf ein Progymnasium zurückgestuft und stieg erst 1902 wieder zum alten Rang auf.

Schon bald nachdem Albert Gobat 1882 die Erziehungsdirektion übernommen hatte, brach eine harte Auseinandersetzung um die Gymnasien und um die Rolle der alten Sprachen an ihnen aus. Die Beteiligten trugen den Kampf in Zeitungsartikeln, Flugschriften und parlamentarischen Vorstössen mit aller Schärfe vor der Öffentlichkeit aus, wobei sie ebenso um Sinn und Stundenzahlen einzelner Fächer stritten wie um die Kompetenzen kantonaler und städtischer Behörden.

Gobat entwarf Ende 1885 einen neuen Unterrichtsplan für die Gymnasien, obwohl der bisherige erst sechs Jahre alt und noch nicht an allen Schulen voll eingeführt war. Der Erziehungsdirektor glaubte, die Schüler seien überlastet, und wollte daher an der Literarabteilung des Gymnasiums Latein und Griechisch massiv einschränken und dafür moderne Sprachen und Naturwissenschaften begünstigen, welche eher den Bedürfnissen der modernen Zeit entsprächen. "Wir halten namentlich dafür, dass der Unterricht in den alten Sprachen, wie er eingerichtet ist, einen ganz verderblichen Einfluss auf die Studien ausübt. Er wird viel zu früh angefangen; es wird ihm zu viel Zeit eingeräumt und er wird nicht zweckmässig ertheilt." Tatsächlich begann damals der Unterricht für Latein in der untersten oder zweituntersten, für Griechisch in der drittuntersten Klasse des Progymnasiums, und ein Gymnasiast brachte 51 Jahresstunden für Latein und 34 für Griechisch hinter sich.

Gegen die Pläne der Erziehungsdirektion wehrte sich vor allem Finsler, und er fand Helfer auch in Gobats eigener Partei. So suchte Fritz Bühlmann aus Grosshöchstetten, einer der einflussreichsten Freisinnigen vom Lande, die Neuerungen durch eine Motion hinauszuzögern; doch schliesslich gewann Gobat den Gesamtregierungsrat für sein Vorhaben, und im Januar 1890 trat ein Unterrichtsplan in Kraft, der das Obligatorium für den Griechischunterricht an der Literarabteilung aufhob. An die Stelle dieser Sprache konnten Englisch oder Italienisch treten. Damit war die bisherige Einheit des humanistischen Unterrichts gebrochen, und es entstanden Mischformen zwischen klassischer und naturwissenschaftlicher Richtung, wie sie dem Schwanken des Zeitgeistes zwischen alten und neuen Bildungsidealen entsprachen.

Finsler war in diesem Kampf unterlegen, aber er zog sich nicht aus Bern zurück, trotz Berufungen an Gymnasien oder an die Universitäten Zürich und Basel. Schon früh war der Zürcher ein Stück weit "verbernert". Er feierte das Stadtjubiläum von 1891 nicht weniger begeistert als Alteingesessene, und er widmete dem Festspiel dafür sogar eine wissenschaftliche Arbeit. Seinem Bemühen dankte die Zunft zu Metzgern, indem sie ihn zum Ehrenburger ernannte. Gesellige Erholung und geistige Anregung fand er bis zu seinem Tod 1916 in der "Literarischen Gesellschaft", die er 1889 gründete und nur seinen Freunden und Vertrauten öffnete.

Von 1893 an nahm das Städtische Gymnasium in Bern auch Schülerinnen auf. Von einem besonderen Mädchengymnasium mochte aber die städtische Bürgerschaft in einer Volksabstimmung von 1920 nichts wissen. Bewilligt wurde dagegen ein Neubau am Rande der Stadt, im Kirchenfeld, in dem von 1926 an auch die grösser gewordene Zahl von Schülern Platz fand37.

Nicht der Erziehungsdirektion, sondern der Direktion des Inneren und ihrer Abteilung Volkswirtschaft wurde das Technikum unterstellt, das der Kanton am Ende des 19.Jahrhunderts gründete, ähnlich wie es zuvor der Kanton Zürich in Winterthur getan hatte. Die Anregung dazu war von einer Eingabe des kantonalen Gewerbeverbandes und einer Motion des Stadtberner Grossrates Demme ausgegangen, die 1887 kaum Widerstand fanden. Als Standort dachte man vorerst an Bern, doch empfahl sich auch Biel, das im Mai 1890 auf eigene Faust seine Zeichnungs- und Uhrmacherschule in ein von der Gemeinde getragenes westschweizerisches Technikum umwandelte.

Der Gesetzesentwurf für eine entsprechende kantonale Anstalt beschränkte sich auf 11 Artikel und liess die Sitzfrage offen. So ging er im Grossen Rat fast ohne Diskussion durch, und am 26.Oktober 1890 stimmte ihm das Bernervolk mit 34000 Ja gegen 13000 Nein ebenfalls zu. Auch der Jura nahm deutlich an. Von den Amtsbezirken lehnten einzig Schwarzenburg und Trachselwald ab.

Über den Standort entschied im März 1891 der Grosse Rat ohne öffentliche Diskussion und in geheimer Abstimmung, so dass nicht volle Klarheit herrscht über die Zugkraft der Argumente, mit denen sich die Städte Bern, Biel und Burgdorf empfohlen hatten. Überraschend schlugen im ersten Wahlgang Biel und Burgdorf mit je 91 Stimmen Bern, das bloss 63 erreichte und damit ausschied. In der zweiten Runde gewann dann Burgdorf gegen Biel mit 135 zu 112 Stimmen. Das war eine Schlappe namentlich für die Stadt Bern und für das Bestreben, höhere Schulen möglichst am Kantonshauptort zusammenzufassen. Der Sinneswandel zugunsten von Burgdorf war spät gekommen. Noch in der zweiten Lesung hatte just ein Burgdorfer Grossrat – in der Annahme, das Technikum falle Bern zu – eine höhere Kostenbeteiligung der Sitzgemeinde durchgesetzt als ursprünglich vorgesehen.

Unterlegen war auch Biel, doch blieb sein westschweizerisches Technikum bestehen, ja es wurde von mehr Schülern besucht als jenes in Burgdorf, das 1892 den Betrieb aufnahm. Schliesslich fand sich der Staat Bern 1910 damit ab, die Schule in Biel selber zu übernehmen und in "Kantonales Technikum Biel" umzubenennen. So kam der Kanton innert kurzer Zeit unverhofft gleich zu zwei höheren technischen Lehranstalten. Die Niederlage Berns in der Standortfrage bedeutete für die Stadt eher einen Verlust an Prestige als einen echten, gewichtigen Nachteil. Aber sie zeigte doch, dass der Vorrang des Hauptortes nicht mehr allgemein anerkannt war und dass sich keine Partei geschlossen für seine Anliegen einsetzte38.

4. DAS INTERNATIONALE BERN

Als Bern 1848 Bundesstadt wurde, hob diese Stellung seine Bedeutung und sein Prestige vor allem innerhalb der Eidgenossenschaft. Über die Landesgrenzen hinaus stieg dann seine Bekanntheit, als in der zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts hier immer häufiger Konferenzen und Kongresse mit Delegierten aus den verschiedensten Staaten Europas stattfanden und internationale Ämter und Vereinigungen sich in Bern niederliessen. Die Initiative dafür ging jeweilen nicht von der Stadt oder vom Kanton aus, sondern von Bundesstellen oder Privaten. Kleinstaaten eigneten sich für derartige Anlässe oder Institutionen besonders, denn sie standen nicht im Verdacht, damit verdeckte Machtpolitik zu betreiben. Für die Schweiz sprach zudem ihre zentrale Lage.

Fast von selber ergab sich aus der Entwicklung der Industrie das Bedürfnis nach gemeinsamen Normen für Post, Meldewesen, Eisenbahnen, Masse und Gewichte und den Schutz von Erfindungen. Die Suche danach setzte ein, noch bevor Deutschland und Italien sich zu Grossstaaten vereinigt hatten. Bereits für 1858 berichtete die Chronik des "Berner Taschenbuches" stolz über einen internationalen Telegrafenkongress in Bern mit dem Chef des eidgenössischen Post- und Baudepartements, Bundesrat Näff, als Präsidenten und Delegierten aus Frankreich, Sardinien, Belgien, Württemberg, Holland, Portugal, Baden und der Schweiz. "Es ist das erste Mal, dass eine europäische Angelegenheit auf schweizerischem Boden unter dem Vorsitze eines schweizerischen Staatsbeamten durch einen europäischen Congress berathen wird."

1865 liess sich die internationale Union der Telegrafenverwaltungen in Bern nieder, 1874 der Weltpostverein, 1886 ein Büro für das geistige Eigentum und 1890 das Zentralbüro der internationalen Eisenbahntransporte.

Zu diesen internationalen Organisationen unter staatlicher Oberaufsicht kamen private, wie die "Ligue internationale de la Paix", die seit 1892 in Bern ein internationales Büro führte. Im selben Jahr eröffnete auch die interparlamentarische Union in Bern ein Büro. Dazu traten Vereinigungen, welche die Schaffung einer Weltsprache, etwa des Esperanto, anstrebten.

Im Bereich des Humanitären gewann Bern keine Organisation für sich, die Grösse und Bedeutung des Roten Kreuzes in Genf erreicht hätte, und internationale wissenschaftliche Kongresse tagten wohl bisweilen in Bern, doch ihre ständigen Organisationen liessen sich in den grossen Universitätsstädten Europas nieder.

Auch für die Sozialpolitik beherbergte Bern kein internationales Amt. Gleichwohl konnte die Stadt auf diesem Gebiet als ein Zentrum gelten. Denn hier berieten zwischen 1905 und 1913 dreimal gewichtige internationale Arbeiterschutzkonferenzen, und der Bundesrat unterstützte die 1900 gegründete "Internationale Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz" mit seinem diplomatischen Dienst.

Bern erwarb durch die internationalen Büros verhältnismässig wenig zusätzliche Arbeitsplätze, die Schweiz hingegen "une confortable retraite à ses hommes publics fatigués de la politique", wie sich ein französischer Diplomat ausdrückte. Denn als Direktoren wurden häufig amtsmüde Schweizer Magistraten gewählt. Sie wichen so – im wesentlichen auf Kosten des Auslandes – am Ende ihrer Karriere den Unzukömmlichkeiten aus, welche die eher niedrigen Gehälter der Landesregierung und das Fehlen einer Pensionskasse für Bundesräte vor dem Ersten Weltkrieg verursachten. So wurden die Bundesräte Eugène Borel, Eugène Ruffy und Camille Decoppet Direktoren des Weltpostvereins, Numa Droz und Ludwig Forrer Direktoren des Zentralamtes für den internationalen Eisenbahntransport, Emil Frey Direktor des internationalen Büros der Telegrafenverwaltungen und Robert Comtesse Direktor des internationalen Büros für gewerbliches, literarisches und künstlerisches Eigentum. Bundesräte aus dem Kanton Bern finden sich in dieser Liste allerdings nicht. Der bernische Erziehungsdirektor Albert Gobat leitete – neben seiner Tätigkeit als Regierungsrat – bis 1906 das Sekretariat der interparlamentarischen Union und nachher das internationale Friedensbüro. Für diese pazifistischen Bemühungen erhielt er 1902, zusammen mit dem in Bern ansässigen Genfer Elie Ducommun, den Friedensnobelpreis.

Die internationalen Organisationen verzichteten in Bern auf eigene Repräsentationsbauten und begnügten sich mit gemietetem Raum. So fielen sie im Stadtbild erst auf, als sie 1909 auf der Kleinen Schanze mit dem Weltpost-Denkmal und 1922 auf dem Helvetiaplatz vor dem Historischen Museum mit dem Welttelegrafen-Denkmal vor die Öffentlichkeit traten. Damals zog Bern schon kaum mehr weitere internationale Vereinigungen an, und es unterlag zum Beispiel Den Haag beim Bemühen um den internationalen Schiedshof. Andere Kleinstaaten, namentlich Belgien, liefen nun der Schweiz und Bern den Rang ab39.

Anmerkungen:
1 Gruner von Steiger 58ff., 68ff.
2 Statist. Jb. Schweiz. 1891, 7. – Mitt. Statist. B. Kt. BE 1900, 1, 6, 148. – Ergebnisse Vz. 1888, 16ff. – Mühlemann 138f. – Gruner von Steiger 113.
3 Mühlemann 12, 98, 100ff., 103f. – Gruner von Steiger 113. – StVB 1872, 493.
4 Mühlemann 130f., 142ff., 145f., 148f., 161, 168ff., 170f., 172. – StVB 1857 (Direktion des Innern) 16.
5 Frutigbuch 401ff. – Mühlemann 135. – Gruner von Steiger 150ff.
6 Mühlemann 137, 172, 177, 179, 278ff. – StVB 1870, 377. – Stat.Jb. Kt. BE 4 (1871), 114. – Mitt. Statist. B. Kt. BE 1890, 1, 5.
7 Gruner von Steiger 26ff. – Dellsperger 230ff. – Guggisberg 669ff.
8 Maurer 46. – Bovet Pierre 46.
9 Dürrenmatt Mutz, wach uf! 4, 5, 15. – Dürrenmatt Titelgedichte 1884–1886, 240. – Maurer passim.
10 Gruner von Steiger 48, 68ff., 71f.,73ff. – Maurer 76ff., 81f.,84ff., 90f., 92f.
11 Gruner von Steiger 94ff. – Feller Stadt 288ff., 291ff. – Maurer 93.
12 Freudiger 11ff., 21ff.
13 von Rodt 108. – Bächtiger 181ff., 185, 195, 207, 209, 211, 216.
14 Schweizer 2ff. – INSA 349ff. – Feller Stadt 284f., 297, 300. – Grosjean 147ff. – Basler Nachrichten 1903, 6.Juni, Nr.152, 1.Beilage.
15 Gruner von Steiger 52. – TBlGR 1877, 449, 476ff., 481, 618f., 683ff.; 1878, 5.
16 TBlGR 1879, 306ff., Beilagen 17, 18; 1880, Beilage 20; 1881, 14ff., 39.
17 Gruner von Steiger 76ff., 78, 79ff. – Maurer 153f. – TBlGR 1883, 174f., 252, 325. – VVR 3ff., 5ff.
18 VVR 10ff., 30, 33, 36, 37ff., 113ff., 151ff., 225ff., 625ff.
19 VVR 214, 249ff., 621ff., 876ff., 891. – TBlGR 1885, 54.
20 Gruner von Steiger 93f., 97, 104ff. – Maurer 103. – TBlGR 1888, 34, 38, 324; 1889, 7f.
21 Gruner von Steiger 108f. – TBlGR 1890, 100, 106, 109, 126ff., 137.
22 Maurer 168. – TBlGR 1890, 182f.; 1891, 187, 272, 353, 363, Beilage 43; 1892, 158f., 162, Beilage 7.
23 TBlGR 1892, 157ff., 177, 189, 396, Beilage 12; 1893, 18ff., 31, 184ff.
24 TBlGR 1893, 227, 311.
25 TBlGR 1896, 23ff., 116, 434ff., Beilage 6; 1897, 356ff., 378, Beilage 33.
26 TBlGR 1902, 83f., 262ff.; 1903, Beilage 34; 1904, 69ff., 75, 104, Beilage 6; 1905, Beilage 29; 1906, 139.
27 Gruner von Steiger 195f. – Berner Tagblatt 1904, Nrn.307 und 310; TBlGR 1906, 263.
28 Gruner Arbeiter 406ff., 446ff., 468ff., 536ff., 573ff., 576, 788ff., 791f., 794f., 808, 834ff. – Wyss.
29 Gruner Arbeiter 516ff., 559ff., 600ff., 621ff.
30 Gruner 1988 2/2, 1416; 3, 94, 140. – Bieler 60, 254, 264f., 294. – Aemmer 110f.
31 Gruner 1988 3, 154ff., 159. – Gruner von Steiger 153f. – Aemmer 154ff., 204ff., 224ff., 227, 229f., 236, 249. – Kästli 1989, 72.
32 NBTB 1896, 266; 1897, 320. – TBlGR 1893, 329ff., 332, 346; 1896, 116. – GDuV 1893, 173 und Bieler, Fritzsche, Stauffer.
33 Zimmermann 1992. – Wegeli 3ff.
34 Wegeli 7ff. – Zimmermann1987. – Durrer 115, 138f., 145, 155, 159, 211ff. – TBlGR 1889, 71ff., 74, 77, 84f., 121ff., Beilage 1; 1893, 284.
35 BTB 1891, 300f.; 1893, 303. – Festbericht 1ff., 7ff., 14ff., 27, 52, 69ff., 78, 82ff., 106, 109ff., 124ff., 148ff., 150ff. – TBlGR 1891, 36ff., 39, 371f. – StVB 1891, 10. – GDuV 1891, 458.
36 Wälchli passim.
37 Meyer Paul 27ff., 51f. – Feller Uni 329ff. – Sigg 119. – StVB 1885, 158. – TBlGR 1886, 59, 114, 408ff.; 1887, 34ff.; 1888, 43, Beilage 1; 1889, 85.
38 TBlGR 1887, 210, 246ff.; 1888, 16, 38ff.; 1889, 290ff., Beilage 23; 1890, 181f.; 1891, 112, Beilagen 13 und 15.
39 BTB 1863, 315. – Herren30. – Altermatt 93.


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