Geschichte des Kantons Bern seit 1798: Band II

Die Entstehung des demokratischen Volksstaates 1831-1880

Beat Junker


2.1. Wegbereiter der Umwälzung
2.2. Anfänge der Bewegung für eine neue Kantonsverfassung
2.3. Vom Entwurf zur endgültigen Form der neuen Verfassung
2.4. Der Inhalt der Kantonsverfassung und die Probleme der neuen Regierung
2.5. Bern und der Übergang zum schweizerischen Bundesstaat

Zweiter Teil: Der Aufstieg der Radikalen 1846-1850

2.1. Wegbereiter der Umwälzung

2.1.1. Bern und die Machtkämpfe in der übrigen Eidgenossenschaft
Die Geschehnisse im Bernbiet lassen sich für die späteren Dreissiger- und für die Vierzigerjahre des 19.Jahrhunderts nicht trennen von gleichzeitigen gesamteidgenössischen Vorgängen. Im Vordergrund stand dabei die Bundesrevision, das heisst das Bemühen, das lockere Band zwischen den 22 Ständen zu straffen und eine starke Zentralgewalt einzuführen. Ein Versuch in dieser Richtung war 1833 und 1834 fehlgeschlagen, doch gaben seine Anhänger Kampf und Hoffnung nicht auf. Sie schlossen sich in Langenthal über die Kantonsgrenzen hinweg im Schutzverein zusammen und - soweit sie Studenten waren - in der Verbindung "Helvetia". Diese löste sich von der älteren "Zofingia", die national Gesinnten zu lau und zu konservativ vorkam. "National" wurde mehr und mehr zur Parteibezeichnung, ungefähr für dieselben Kreise, für die sich später auf die Länge der Name "Radikale"durchsetzte.

Nationale, das heisst gesamtschweizerische Fragen waren es auch, denen Charles Neuhaus immer stärker sein Interesse und seinen Einsatz zuwandte und darob oft Bernisches vernachlässigte. Sein Ansehen bei seinen Gesinnungsfreunden in der übrigen Eidgenossenschaft war noch gestiegen, seit Zürich nach dem "Züriputsch" von 1839 und Luzern mit seiner Verfassung von 1841 wieder konservativ geworden waren. Nun trug also von den drei Vorortskantonen allein Bern ohne Einschränkung die Fahne der Zentralisation im Bunde. Neuhaus suchte die Konfrontation mit den Foederalisten und hatte wenig Bedenken, dabei eidgenössisches Recht zu verletzen. Das Volk stehe höher als ein geschriebener Vertrag, und es dürfe sich über diesen hinwegsetzen, wenn Gewissen und Überzeugung es ihm geböten.

Bern war eben wieder Vorort geworden, als 1841 ein erster schwerer Konflikt ausbrach. Die liberale Mehrheit im Aargau hatte dem Kanton eine neue Verfassung gegeben, durch welche sich die konservative und katholische Minderheit gefährdet glaubte. Als die Freiämter sich bewaffnet erhoben, schickte Neuhaus auf Bitten der Regierung in Aarau drei Bataillone ins Aufruhrgebiet. Nachträglich bot der bernische Regierungsrat noch weitere Truppen auf. Gegen ausdrückliche Vorschriften des Bundesvertrages von 1815 hob nun der Kanton Aargau die Klöster in seinem Territorium auf, weil sie die Empörung geschürt hätten. Neuhaus als Leiter des Vorortes gab den übrigen Ständen davon erst Kenntnis, als die Räumung bereits vollzogen war und die Tagsatzung vor vollendeten Tatsachen stand. So deckte er begangenes Unrecht und suchte Andersdenkende einzuschüchtern durch die Drohung mit der Macht der 40'000 bernischen Bajonette.

Von diesem "Aargauer Klostersturm" war der Weg nicht mehr weit zu den Freischarenzügen gegen Luzern in den Jahren 1844 und 1845. Dort hatte der Grosse Rat - sozusagen als Antwort auf die Provokationen aus dem benachbarten Aargau - Vertreter des Jesuitenordens für Aufgaben im Kirchen- und im Schulwesen herbeigeholt, und die Stimmbürgerschaft billigte das Vorhaben stillschweigend, indem sie eine sogenannte Veto-Bewegung gegen den Beschluss nicht unterstützte.

Die Berufung der Jesuiten widersprach dem Bundesvertrag von 1815 nicht und lag in der Kompetenz Luzerns. Trotzdem wirkte sie auf Liberale wie eine Provokation, denn für sie waren die Jesuiten eine besonders beliebte Zielscheibe und galten als Verkörperung von Unfreiheit und Rückschrittlichkeit. Bald riefen Versammlungen von Radikalen Gleichgesinnte aus der ganzen Schweiz auf, bewaffnet ins Luzernische einzudringen und dort die konservative Regierung samt den Jesuiten zu verjagen.

Beim ersten solchen Einfall, dem sogenannten ersten Freischarenzug, brachen im Dezember 1844 auch Studenten der Berner Hochschule unter der Führung eines Professors auf. Sie erreichten aber die Grenze gegen Luzern erst, als dort die Regierungstruppen Freischärler und aufständische Luzerner Liberale bereits vertrieben oder gefangengenommen hatten, so dass die Berner ohne Kriegstaten still in ihre Heimat zurückkehrten.

Doch gleich darauf rüsteten die Unterlegenen für eine neue Invasion, im Bernbiet sozusagen unter den Augen der Obrigkeit. Charles Neuhaus war damals bereits durch Krankheit gezeichnet und folgte einem Zickzackkurs, den die Freischärler als Aufmunterung empfanden. Einer ihrer Führer, der spätere Bundesrat Ulrich Ochsenbein, rekognoszierte insgeheim in der Innerschweiz und erhielt dafür eine Entschädigung aus der Berner Staatskasse. Als die Aufrührer Ende März 1845 erneut aufbrachen, führten sie Kanonen mit sich, die sie mit Duldung der Behörden aus bernischen Amtssitzen mitgenommen hatten. Es traf also nicht nur einzelne Heisssporne, sondern die ganze bernische Regierung, als auch dieser zweite Freischarenzug mit einer unerwarteten und unrühmlichen Niederlage der Angreifer endete. Statt Luzern zu überrumpeln und durch einen Handstreich einzunehmen, lösten sich die Freischaren im entscheidenden Augenblick in Unordnung auf, und die Eindringlinge landeten zu Hunderten in luzernischer Gefangenschaft. Ulrich Ochsenbein und Jakob Stämpfli als prominenteste Berner Teilnehmer gelangten immerhin auf Nebenwegen heimlich wieder nach Hause.

Als kleiner Trost konnte ihnen dienen, dass es ihren radikalen Gesinnungsfreunden in der Waadt kurz zuvor gelungen war, durch einen bewaffneten Marsch auf Lausanne die bisherige Regierung zum Rücktritt zu zwingen und unter Henri Druey selber die Führung im Kanton zu übernehmen.

2.1.2. Die Brüder Snell
Neuhaus hatte zuerst die Brüder Schnell und dann Stockmar als Rivalen ausgeschaltet. Aber er sass nicht ungefährdet im Sattel, denn bereits arbeiteten neue Kräfte gegen ihn. Beim Umschwung von 1831 hatten die Berner Liberalen noch den Eindruck einer Einheit erweckt, die in sich verbunden war durch den Kampf gegen den gemeinsamen Feind, nämlich die früher Regierenden und die Macht der Tradition überhaupt. Nun zeigte der scheinbar feste Block Spalten, die sich schon vorher als kleinere Risse angekündigt hatten.

Unruhe ging zum Beispiel aus von Lehrern der Hochschule, namentlich von Deutschen, die sich aus politischen Gründen in die Schweiz geflüchtet und zuerst in Basel oder Zürich als Dozenten oder Journalisten einen Namen erworben hatten.

Die bekanntesten unter ihnen waren die Brüder Ludwig und Wilhelm Snell aus Nassau, geboren 1785 und 1789, also ungefähr gleich alt wie Karl und Hans Schnell. Wilhelm, der jüngere, lehrte nun in Bern an der juristischen Fakultät und wurde zum ersten Rektor der Universität erkoren. Ihm zur Seite trat als ausserordentlicher Professor für Staatsrecht bald sein Bruder Ludwig, der ursprünglich Theologie und Philosophie studiert hatte. Daneben blieb er Redaktor am "Schweizerischen Republikaner" und griff hemmungslos in die Tageskämpfe ein. Mit seinem geschriebenen Wort packte er eine breite Leserschaft, wie sein Bruder vom Katheder her die Studenten. Hingegen waren beide keine Volksredner, schon nur, weil sie die Mundart nicht beherrschten.

Ludwig und Wilhelm Snell standen zur Regierung, solange sie die Flüchtlinge schützte und förderte. Sie erhoben aber scharfe Kritik, als sie glaubten, die Behörden seien dem Ausland gegenüber zu nachgiebig und nähmen das Ansehen des freiheitlichen Kleinstaates gegen die dynastischen Grossmächte nicht genugsam wahr. Das führte vom Savoyerzug der Polen an zu immer neuem Zank.

Dazu kam, dass manche Studenten in Bern wie deutsche Burschenschafter auftraten und den Konflikt mit den vorwiegend konservativen Städtern sowie mit Polizei und Militär geradezu suchten. Die Gegenseite griff den Fehdehandschuh gerne auf, und bald häuften sich allerhand - an sich wenig bedeutende - Krawalle und Schlägereien, etwa im Theater oder beim Ständli am Zeitglocken, dem Treffpunkt der Studenten in der Nähe der Hochschule. So erwuchs Unmut, den die Brüder Snell und andere Professoren noch mehrten, indem sie bei gemeinsamem Zechen bis zu Unzeiten den Studenten Beifall für ihr Tun spendeten.

Zum offenen Ausbruch kam der Streit zwischen den Brüdern Schnell und Snell durch eine Pressepolemik nach dem Steinhölzlihandel. Der "Republikaner" hatte die Berner Regierung massiv angegriffen, und Hans Schnell, der - wohl zu Unrecht - Ludwig Snell als Autor des Artikels vermutete, antwortete in einer anderen Zeitung mit derben Worten. Etwas später, im Sommer 1836, wurde Ludwig Snell festgenommen unter dem Verdacht, er stehe in geheimer Verbindung zu verschwörerischen Gruppen von Ausländern im Umkreis Mazzinis. Beweise fehlten, so dass man den Angeschuldigten aus der Haft entliess, ihn aber aus dem Kantonsgebiet verbannte. Das verstiess nicht gegen die damaligen Gesetze, weil Ludwig Snell erst verhältnismE4„ssig kurz zuvor Schweizer geworden war. Auf seine Professur hatte er von sich aus verzichtet, um einer befürchteten Absetzung zuvorzukommen. Fortan wirkte er von anderen Wohnorten aus in der eidgenössischen Politik und kehrte auch dann nicht mehr für längere Zeit nach Bern zurück, als der Kanton 1840 die Verbannung aufhob. Er starb 1854 im zürcherischen Küsnacht, das ihm schon 1831 das Ehrenbürgerrecht verliehen hatte.

Wilhelm Snell hielt sich etwas länger. Er wohnte für damalige Verhältnisse "auf dem Lande", nämlich in der Lorraine. Von den Studenten, die er als Untermieter annahm, stiegen Jakob Stämpfli und Niklaus Niggeler später in höchste politische Ämter des Kantons auf. Da sie Töchter ihres Kostgebers heirateten, erhielt dieser den Übernamen "Schwiegervater des Vaterlandes". Wilhelm Snell zeigte dem liberalen Regierungsrat gegenüber eine gewisse Selbständigkeit, auch wenn ihn das in die Nähe der Konservativen zu rücken schien. So hätte er eine Amnestie für die im "Erlacherhof-Prozess" Verurteilten begrüsst, und er lehnte das Verbot des "schwarzen" Sicherheitsvereins ab.

Nun packten ihn die Behörden bei seinem Hang zum Alkohol, der öffentliches Ärgernis errege. Das war insofern nicht gerecht und geschickt, als diese Neigung Snells bereits 1834 bei seiner Wahl nach Bern bekannt gewesen war. Trotzdem wurde er ja damals sogar Rektor der neuen Hochschule in ihrem Gründungsjahr, und auch jetzt fand er prominente Verteidiger wie Philipp Emanuel von Fellenberg. So blieb es vorderhand bei Ermahnungen, und wenn wir im folgenden auch das Ende seines Wirkens in Bern schildern, eilen wir damit den übrigen Ereignissen etwas voraus.

Da Wilhelm Snell bei den Freischarenzügen die Studenten öffentlich zu weiteren ungesetzlichen Einfällen in den Kanton Luzern aufrief, wurde er im Mai 1845 abberufen und aus dem Bernbiet weggewiesen. Allerdings stürzte im Jahr darauf die von Neuhaus dominierte Regierung, und fortan gaben Männer den Ton an, die zum Teil bei Wilhelm Snell studiert hatten. Sie holten ihn im Herbst 1846 von Liestal nach Bern zurück, wo aber seine Professur bereits an einen Nachfolger übergegangen war. Snell bezog nun gemäss einem Urteil des Obergerichts zum Ärger vieler seine Besoldung, obwohl er erst 1849 seine Vorlesungen wieder aufnahm und schon im Jahr darauf erkrankte. Er starb 1851, als die politische Entwicklung im Kanton Bern seinen Anhängern schwere Rückschläge gebracht hatte.

2.1.3. Die politischen Gruppen in Bern
Wohl hatten die Freischarenzüge vorübergehend einen Teil des Drängens nach Veränderung in Räume ausserhalb des Kantons abgelenkt, doch blieb auch das Bernbiet selber aufgewühlt. Hier hatte sich seit 1831 in den politischen Verhältnissen manches gewandelt, allerdings nicht abrupt, so dass sich zwischen Altem und Neuem keine scharfe zeitliche Grenze ziehen lässt. Zudem schieden sich damals die Gruppen nach Programm und Organisation weniger klar voneinander als heute.

Die deutlichste Ablehnung erfuhr die Regierung unter Charles Neuhaus immer noch beim Berner Patriziat, das freilich in der Politik wenig mehr hervortrat. Sein Einfluss beschränkte sich im wesentlichen auf die Hauptstadt, und Gerüchte über Putschpläne von dieser Seite nützten sich allmählich ab und verloren ihre Wirkung. Die Patrizier hatten eingesehen, dass sich die Verfassung von 1831 nicht mehr beseitigen liess, und sie suchten sie nun zu revidieren, etwa beim Wahlverfahren für die Legislative oder bei den Volksrechten. Es mag dahingestellt bleiben, ob hinter solchen Reformvorschlägen jeweilen das gesamte Patriziat stand. Doch seine Angehörigen waren jetzt nicht mehr einfach "konservativ" im Sinne eines Immobilismus, der jegliche Änderung abgelehnt oder gar die Rückkehr zum Ancien régime gefordert hätte.

Etwa zur gleichen Zeit wuchs der innere Abstand der altgesinnten Berner zu den Konservativen der Innerschweiz. Als Reformierte misstrauten sie den Jesuiten und wurden durch deren Aufwertung in Luzern kopfscheu. Die Innerschweizer Urheber der Jesuitenberufung entfremdeten sich also durch ihr Vorprellen bisherige Freunde und arbeiteten damit ungewollt ihren eigenen Gegnern in die Hand.

Von den Brüdern Schnell war Mitte der 1840er Jahre nur noch Hans politisch aktiv. Seit 1843 sass er wieder im Grossen Rat, trat aber dort selten hervor. Er näherte sich dem Juste-milieu, ja zum Teil dem Patriziat, doch war eine echte Zusammenarbeit mit diesen Kreisen nicht möglich. Zuviele und zu tiefe Wunden hatte man sich früher gegenseitig geschlagen.

An die Spitze der Burgdorfer Liberalen und ihres Anhangs rückte mehr und mehr Eduard Blösch, der Herkunft nach ein Bieler wie Charles Neuhaus, zehn Jahre jünger als dieser und entfernt mit ihm verwandt. Nach dem Studium der Rechte trat Blösch 1830 ins Büro von Johann Ludwig Schnell ein und heiratete später die Tochter seines Prinzipals. Aber trotz äusserlich guter Voraussetzungen gelang es auch Blösch nicht, den Gegensatz zu Neuhaus zu überbrücken. Zwar verstanden sich die beiden anfänglich nicht schlecht, doch als Blösch bereits 1841, drei Jahre nach seiner Wahl in den Grossen Rat, zu dessen Präsidenten und damit zum Landammann gewählt wurde, witterte Neuhaus in ihm einen Rivalen, und im Umfeld der Freischarenzüge klafften dann ihre Auffassungen über Sachfragen weit auseinander.

Nach heutigen Bezeichnungen links von den Liberalen gewannen die Radikalen eigenes Profil. Wie einst die Brüder Schnell oder nun Neuhaus traten auch sie gegenüber den europäischen Reichen forsch auf und sympathisierten mit Demokraten und Revolutionären im Ausland und mit gleichgesinnten Flüchtlingen in der Schweiz. Aber für den Kanton Bern genügte ihnen nicht, was 1831 erreicht worden war. Sie forderten mehr politische Rechte für das Volk. Zum Beispiel solle der Grosse Rat statt durch Wahlmänner direkt durch die Bürger gewählt werden, und zwar ohne dass ein Zensus das Stimmrecht den Wohlhabenden vorbehielt. So kämen dann die breiten Schichten des Landvolkes ebenfalls zum Zuge und nicht bloss vermögende Bauern und kleinstädtische Bürger wie bisher.

Das war ganz im Sinne Wilhelm Snells, der mit seinen Vorlesungen über das Naturrecht viele Radikale geprägt hatte. Dort verkündete er, für alle Menschen gelte gleich und unverzichtbar das Recht der Vernunft und somit der sittlichen Selbstbestimmung. Im Staat führe das zur Volkssouveränität: "Das Volk fühlt sich frei und stark, wird sein eigener Herr und macht sich selbst sein Gesetz." Dabei dürfe es hinweggehen über die Schranken älterer Vorschriften. Die Vernunft verwerfe "... Anordnungen, wodurch die jedes Mal lebende Generation durch Beschlüsse abgetretener Generationen gebunden sein soll". "Wozu der Mensch moralisch verpflichtet ist, dazu hat er immer ein Recht." "Wenn nämlich die Behörde des Staates ... die Fortbildung der Staatsformen beharrlich verhindert, so wird bei wachsenden Volksbedürfnissen endlich die Form gesprengt, und die Revolution eine rechtliche Notwendigkeit. ... Ja, wenn die Nation selbst die Verfassung für unabänderlich erklärt, kann sie an eine solche Erklärung rechtlich nicht gebunden sein; denn eben dieser Wille, woraus ein solcher Beschluss hervorgeht, kann diesen zu jeder Zeit wieder aufheben.".

Solche Auffassungen unterscheiden sich auf den ersten Blick nicht allzusehr von Meinungen, die auch Neuhaus vertrat, etwa als er 1841 beim "Aargauer Klostersturm" den Bruch des eidgenössischen Bundesvertrages zu rechtfertigen suchte: "Bedeutet ein Vertrag alles? Bildet er die Nation? Und besteht ein Volk nicht ohne Vertrag? Ich antworte mit Nein. Mit einem vollkommen eingehaltenen Grundsatz kann eine Nation kein wirkliches Dasein haben und kann ohne Wiederkehr beim ersten politischen Sturm verschwinden.

Mit einem verletzten Vertrag und selbst ohne Vertrag kann ein Volk ein sehr kräftiges Dasein haben." Doch baute Neuhaus nicht auf dem Gedankenfundament der Snell'schen Naturrechtslehre, sondern seine Sätze flossen eher aus dem individuellen Bewusstsein von der Macht Berns.

Die Radikalen stellten neben oder über das Individuum den Staat und dachten ihm bedeutsame Aufgaben zu, auch in der Wirtschaft. Für viele Zeitgenossen - zum Beispiel für Jeremias Gotthelf - galten sie deshalb als "Kommunisten", die eine gleichmässigere Verteilung der irdischen Güter anstrebten, und sie wiesen diesen Namen nicht unbedingt von sich. Doch schloss er keine Verpflichtung auf die Lehren von Karl Marx und Friedrich Engels in sich, hatten doch diese beiden damals ihr "Kommunistisches Manifest" noch nicht veröffentlicht.

In ihrer Presse schlugen die Radikalen weit respektlosere und aggressivere Töne an, als sie bisher erklungen waren, obwohl ja etwa ein Karl Schnell seine Hiebe seinerzeit auch nicht zimperlich ausgeteilt hatte. Auf alles Überlieferte, namentlich auf die Kirche und auf den Glauben der Väter ergoss sich ätzender Spott der genussfreudigen Anhänger des Fortschritts und der Weltlichkeit, die Gott und die Unsterblichkeit der Seele für überflüssig erklärten. Mit dieser schrillen Tonart und mit ihrem rüden Vokabular entfremdeten sich die Radikalen manche Berner, die die Reformen von 1831 noch begrüsst hatten, wie zum Beispiel Jeremias Gotthelf. Auch wer für ihre Forderung nach mehr Einheit und einer starken Zentralgewalt in der Eidgenossenschaft Verständnis aufbrachte, war nicht ohne weiteres bereit, für dieses Ziel Gewalt und Bürgerkrieg in Kauf zu nehmen und für legitim zu erklären.

Radikale Ideen verfochten zum Teil Männer, die noch vor der Jahrhundertwende geboren worden waren und die sich bereits 1831 für Neuerungen eingesetzt hatten, so Regierungsrat Franz Daniel Albrecht Jaggi (Jaggi jünger; 1796-1870) und sein Bruder, Grossrat und später Oberrichter Christian Emanuel Jaggi (1794-1868), beide aus Gsteig im Saanenland und nicht zu verwechseln mit ihrem Zeitgenossen "Jaggi älter", Regierungsrat Johannes Jaggi (1799-1852) von Reichenbach bei Frutigen.

Bald aber traten Persönlichkeiten in den Vordergrund, die fast eine Generation jünger waren, wie Ulrich Ochsenbein (geboren 1811) aus Nidau oder Jakob Stämpfli (geboren 1820) aus Janzenhaus bei Büren. Sie waren meist zwischen 25 und 35 Jahre alt, als nun neue Verfassungsstürme ausbrachen. Manche von ihnen hatten als Bauernbuben nur eine bescheidene Primarschulbildung erhalten und später in zähen Freizeit- und Nachtstudien das nötigste Wissen erworben, um an der Berner Hochschule studieren zu können, die ja damals für die Immatrikulation noch kein Maturitätszeugnis verlangte. Die Führungsschicht dieser Jungradikalen oder der "jungen Schule", wie sie bald hiess, stammte - anders als 1831 - weniger aus Kleinstädten als aus Dörfern, namentlich des Seelandes.

2.1.4. Jakob Stämpfli
Die treibende Kraft bei den Jungradikalen war Jakob Stämpfli, obwohl er sich anfangs nicht in den Vordergrund drängte. Als Selfmademan hatte er sich aus den bescheidenen Verhältnissen im bäuerlichen Heimwesen seiner Eltern über eine Lehrzeit in einer Amtsschaffnerei zum Studenten emporgearbeitet, der als Zwanzigjähriger mit einer schmalen Bildungsgrundlage die Universität bezog und hier im Kreise der Verbindung "Helvetia" Gefährten fand, die seine politischen Auffassungen teilten. Seine geistige Nahrung bezog er vornehmlich von Wilhelm Snell, der ihm auch Logis bot und dessen Tochter er später heiratete.

Von Snell übernahm Stämpfli die Auffassung, der Staat stehe allem anderen voran, und mit urtümlichem Ehrgeiz strebte er nach Macht in diesem Staate. In harter Jugend im Volke aufgewachsen, traf er mit der Feder und auf der Rednertribüne den Ton, den der einfache Mann verstand und auf den er ansprach. Dafür ging Stämpfli der Sinn für religiöse und seelische Bedürfnisse und für die Anhänglichkeit an das Hergebrachte ab.

Mit 24 Jahren stürzte sich Stämpfli nach bestandenem Fürsprecherexamen in die Politik und rief 1844 - mit anderen Helvetern als Stütze im Hintergrund - die "Berner Zeitung" ins Leben, in welcher er als unerbittlicher Kämpfer in derber Schwarz-Weiss-Manier gegen alles loszog, was seinen Ansichten zuwiderlief. Selbst die radikalen unter Berns Blättern, wie der "Berner Verfassungsfreund", genügten ihm nicht, und so erschien vom Neujahr 1845 an die "Berner Zeitung" vorerst dreimal, aber schon zwei Jahre später dann sechsmal pro Woche, mit Stämpfli als alleinigem Redaktor, der freilich auf die Hilfe zahlreicher Mitarbeiter aus dem Kreis seiner Gesinnungsfreunde bauen konnte.

Dass sich Jakob Stämpfli für den politischen Kampf eine eigene Zeitung schuf, war im Bern der 1840er Jahre nichts Einmaliges. Neuland betrat er dagegen mit der Gründung des "Volksvereins", der ersten politischen Partei hierzulande.

Noch 1830 hatten sich in Bern wie anderswo die liberalen Führer vornehmlich auf ihre Gefolgschaft im Grossen Rat und auf den Familienanhang der einzelnen Parlamentarier gestützt. Etwas später entstanden zwar dann Gruppen wie die Schutzvereine der Liberalen, der Sicherheitsverein der Konservativen oder der Nationalverein der Radikalen, bei denen wohl eine politische Haltung im Mittelpunkt stand; doch war die Verbindung unter den Mitgliedern noch locker und die Lebensdauer der Vereinigungen kurz. Oft zerbrachen sie am Streit Einzelner um die Macht, und leicht wurden dabei ehemalige Kampfgefährten zu Rivalen und Widersachern, wie wir es etwa ablesen am Verhältnis von Charles Neuhaus zu den Brüdern Schnell, zu Xavier Stockmar und später zu den Radikalen der "jungen Schule". Noch vermochte sich ein ausgeprägtes Individuum wie etwa Neuhaus nicht in eine Partei einzugliedern. Umgekehrt hatte der politische Führer noch keine geschlossene Partei im Rücken, die ihm seine Position sicherte. So blieb er im Grunde oft einsam und entschied als Einzelgänger.

Die Ordnung von 1831 rief nicht nach politischen Parteien, welche die öffentliche Meinung geformt und gelenkt hätten: Volksabstimmungen waren ja nur vorgesehen bei Verfassungsänderungen, und bei den Wahlen für den Grossen Rat bestimmte der Bürger bloss die Wahlmänner, ein Vorgang, der wenig Interesse und Lust zur Teilnahme weckte. Damals misstraute man dem Wort und der Sache "Partei" noch, denn man sah dabei vor allem Trennendes und Spaltendes, das die Einheit des Volkes gefährde. Stämpfli erfasste, dass hier eine Lücke bestand, doch auch er nannte im Sommer 1845 seine Gründung nicht Partei, sondern "Volksverein fFCr den Kanton Bern". Die Quellen geben nicht Auskunft darüber, ob er nach einem klaren, ins Weite blickenden Plan handelte oder - wohl eher - aus der Intuition und den Umständen des Augenblicks heraus. Er knüpfte an die Freischaren-Organisation des sogenannten Volksbundes von Ende 1844, der zur gewaltsamen Vertreibung der Jesuiten aufgerufen hatte. An dessen Spitze stand ein Zentralkomitee, das sich auf Zweigkomitees auch ausserhalb des Bernbiets stützte. Stämpfli verwandelte nun diesen Bund in einen unbewaffneten "Volksverein", der auf die Leserschaft der "Berner Zeitung" als Anhang rechnen konnte. Doch war die Organisation straffer und klarer als bei früheren Verbindungen. Die Mitgliedschaft ergab sich aus der Bezahlung eines Eintrittsgeldes von 10 Batzen und dann eines monatlichen Beitrags von zehn Kreuzern. Wer in den Amtssektionen mitmachte, bekannte sich zu einem Programm, das unter anderem die endgültige Regulierung der Feudallasten, eine Revision des Armenwesens und Vereinfachung der Staatsverwaltung verlangte - nicht aber eine Revision der Berner Kantonsverfassung, obwohl just dieses Begehren kurz darauf zu einer Hauptforderung Stämpflis wurde und ihm einen steilen politischen Aufstieg eröffnete. Mit der eindeutigen Mitgliedschaft, dem Aufbau nach Sektionen, dem gemeinsamen Programm und dem Mitgliederbeitrag zeigte der "Volksverein" die Merkmale einer politischen Partei, und nach kurzer Zeit liess er es sich auch gefallen, dass man ihm diese Bezeichnung in der Öffentlichkeit beilegte.

2.2. Anfänge der Bewegung für eine neue Kantonsverfassung

2.2.1. Der Ruf nach einer Verfassungsrevision
Siegesgewiss und voll hoher Erwartungen waren die Berner Freischärler ausgezogen. Nach dem blamablen Scheitern ihres Unternehmens herrschte Katzenjammer, und der Zorn der Bevölkerung wandte sich auch gegen die Kantonsbehörden, die den Rechtsbruch geduldet und begünstigt hatten, hinterher aber gegen Beamte und Offiziere unter den Teilnehmern vorgehen wollten. Zu diesen gehörte Leutnant Jakob Stämpfli, der zwar bisher wie Neuhaus gegen Konservative und Foederalisten aufgetreten war, jetzt aber von ihm abrückte, erst recht, als die Regierung im Mai 1845 Stämpflis künftigen Schwiegervater Wilhelm Snell als Professor abberief und aus dem Bernbiet auswies. Nun wandten sich Stämpfli und seine Jungradikalen endgültig gegen Neuhaus und suchten ihn von der Macht zu verdrängen. Dabei konnten sie das wirksamste Propagandamittel nicht einsetzen, nämlich den Jesuitenhass, denn hier teilte der Schultheiss ihre eigenen Auffassungen. Deshalb traten für Stämpfli und seine Mitkämpfer die Bundesprobleme vorübergehend in den Hintergrund, bis die Verfassung des Kantons Bern revidiert sei. Denn dieses Begehren schrieben sie nun auf ihre Fahne und hofften dabei auf Zuzug von Unzufriedenen, bei denen sich Unmut angestaut hatte über den Gang der jüngsten Ereignisse und über die harzigen Fortschritte der Gesetzgebung.

Zwar war der Ruf nach Verfassungsrevision schon vorher und von anderer Seite ergangen: die konservative "Allgemeine Schweizer Zeitung" hatte im Februar 1845 gefragt, ob nicht direkte Wahlen für den Grossen Rat und das sogenannte Veto (ein Vorläufer des heutigen Referendums) die Erregung im Volk dämpfen könnten. Aber das Blatt fand für seine Vorschläge kein Echo. Der "Volksfreund", das Organ der Burgdorfer Liberalen um die Brüder Schnell, warf sich zum Hüter des Werkes von 1831 auf und verbat sich jede Änderung .

Das Gründungsprogramm des "Volksvereins" vom Sommer 1845 hatte noch keine Verfassungsänderung gefordert. Aber schon kurz darauf nahm Stämpfli das Begehren in seiner "Berner Zeitung" auf, ohne dass es sich eindeutig ergibt, woher es ihm zufiel. Fortan kam er in seinen Artikeln immer wieder darauf zurück, und am 31.Juli 1845 benützten radikale Redner die üblichen Feiern zur Erinnerung an die Verfassung von 1831, um deren Erneuerung zu verlangen.

Der kranke Neuhaus hatte seine alte Selbstsicherheit verloren, und so reagierte die Regierung ungeschickt auf die Herausforderung. Sie klagte dutzendweise Zeitungen der verschiedensten Richtungen für ihre Artikel ein und gründete sogar ein eigenes Organ, den "Landboten", der von Ende Juli 1845 an dem (1832 gegründeten) Amtsblatt einmal pro Woche unentgeltlich beilag. Sofort machten die übrigen Blätter einmütig Front gegen den neuen Konkurrenten, dem die hohen Posttaxen erspart blieben, und der mit öffentlichen Geldern allein die Regierungsmeinung vertrat. Zudem scheiterte der erste Redaktor, ein Deutscher, an seiner Aufgabe, und so ging der "Sesselbote", wie ihn Stämpfli verspottete, schon Ende 1845 wieder ein.

Aber auch gegen die Freischaren hin suchte die Regierung zu beschwichtigen: Sie versprach nun durch den Grossen Rat den Teilnehmern Amnestie und kaufte die noch in Luzern Gefangenen frei.

Schwankend verhielt sich die Regierung ebenfalls bei der Frage einer Verfassungserneuerung. Zwar entwarf das Politische Departement eine Vorlage für eine Teilrevision, die vor allem Exekutive und Verwaltung vereinfachen wollte, doch lehnten Regierungsrat und Sechzehner das Projekt knapp ab, weil der Zeitpunkt ungünstig sei. Im September 1845 sprach der Grosse Rat der Regierung nochmals ausdrücklich das Vertrauen aus, nachdem diese gedroht hatte, sie trete sonst zurück.

Damit war eine Atempause gewonnen, aber kein Problem gelöst. Das zeigte sich schon einen Monat später, als die Kartoffelkrankheit in Europa umging und grosse Teile der Ernte vernichtete, wie es Gotthelf in "Käthi die Grossmutter" schildert. Damals waren Teilerneuerungswahlen für den Grossen Rat fällig, die den Radikalen Gewinne brachten und ihnen neuen Schwung verliehen, obwohl sie selber vielleicht noch grössere Erfolge erwartet hatten. Jedenfalls entwertete das Volk auf diese Weise das Zutrauensvotum des alten Grossen Rates ein Stück weit.

So führte Stämpfli den Kampf für eine neue Verfassung fort, und damit das Begehren als ein Anliegen breiter Kreise erscheine, organisierte der "Volksverein" zahlreiche Petitionen und Versammlungen. Aber deutlicher als fünfzehn Jahre zuvor kam dabei fast nur eine bestimmte Richtung zu Worte.

2.2.2. Die Verhandlungen im Grossen Rat und die Volksabstimmung vom 1.Februar 1846
Als der Grosse Rat Ende November 1845 zusammentrat, glaubte die Regierung, sie könne den Radikalen mit einigen Zugeständnissen den Wind aus den Segeln nehmen, und sie brachte deshalb ein Gesetz über die Ablösung der Zehnten ein. Es wurde aber durch die weitere Entwicklung überholt und in der vorgeschlagenen Form nie ausgeführt. Dagegen verschob der Grosse Rat die eigentliche Verfassungsrevision angesichts der überladenen Traktandenliste auf eine spätere Session.

Doch weder solche Verzögerungen noch Konzessionen, wie jene in der Zehntfrage brachen den Elan der Radikalen. Volksversammlungen und Artikel in der "Berner Zeitung" forderten weiterhin die Änderung der Verfassung, jetzt aber nicht mehr durch die kantonale Legislative, welche zu sehr der Regierung willfahre, sondern durch eine von der Stimmbürgerschaft eigens für diese Aufgabe bestellte Instanz. So lautete die Frage bald einmal nicht mehr "Verfassungsrevision Ja oder Nein?" sondern "Verfassungsrevision durch den Grossen Rat oder durch einen Verfassungsrat?".

Eigentlich gaben die Paragraphen 95 und 96 der Verfassung von 1831 eine klare Antwort: Jede Verfassungsänderung sei vom Grossen Rate zweimal zu behandeln, wobei zwischen den beiden Lesungen mindestens ein Jahr verstreichen müsse. Werde der Vorschlag im Rate angenommen, so entscheide darüber endgültig die "Gesamtheit der Staatsbürger" in den Urversammlungen.

Als erster warf Ulrich Ochsenbein die Idee eines Verfassungsrates in die Öffentlichkeit. Überhaupt trat er nun eine Zeitlang mindestens so sehr wie Jakob Stämpfli in den Vordergrund des politischen Kampfes. Er war eben in den Grossen Rat gewählt worden und unterschied sich von manchem Jungradikalen durch sein etwas höheres Alter. Geboren 1811, hatte er noch die alte Akademie durchlaufen und war deshalb nicht von den Brüdern Snell geprägt. Er stammte aus Fahrni bei Thun, verbrachte seine Jugend zum Teil in der Waadt, liess sich dann in Nidau nieder und galt deshalb als Seeländer.

Früh wandte er seine Sympathie den liberalen Ideen zu, und mit wenig mehr als neunzehn Jahren nahm er 1831 am Volkstag von Münsingen teil. Sein Studium schloss er 1834 ab und wirkte darauf als Advokat sowie in verschiedenen Gemeindeämtern Nidaus. Als Offizier und glänzender Redner gewann er mit seiner imposanten Gestalt die Herzen, namentlich auch der Frauen. Der zweite Freischarenzug hob trotz der Niederlage die Popularität des Führers und verschaffte ihm den Glorienschein eines Helden. Aber in seinem Inneren blieb Ochsenbein empfindlich und reizbar. Neben Stämpfli stand er als herausragende Gestalt im Streit für eine Kantonsverfassung, doch prallte er über Kleinem schon jetzt mit dem leidenschaftlichen, oft aggressiven Kampfgenossen zusammen, so dass im Rückblick das spätere Zerwürfnis der beiden fast unausweichlich erscheint.

Obwohl das geltende Recht gegen sie sprach, gaben die Radikalen ihren Kampf nicht auf. Sie behaupteten, das Volk könne jederzeit aufheben, was es früher gutgeheissen habe. Zwar verhielten sich Mittelland und Emmental im allgemeinen ruhig, und der Jura stand völlig beiseite. Vor allem im Seeland und im Oberland jedoch traten neue Volkstage zusammen und drohten mit einem gewaltsamen Marsch nach Bern. Dass das nicht leere Worte bleiben mussten, hatte rund ein Jahr zuvor die Waadt gezeigt, wo eine liberal-konservative Regierung vor bewaffneten Scharen abgedankt und ihre Befugnisse den Radikalen unter der Führung des späteren Bundesrates Henri Druey überlassen hatte.

So war die Stimmung gespannt, als sich der Berner Grosse Rat am 12.Januar 1846 zu einer ausserordentlichen Session versammelte. Gegen eine Totalrevision der Kantonsverfassung erhob sich kaum mehr jemand, doch gingen die Meinungen auseinander über den richtigen Weg für dieses Vorhaben. Nach einer dreitägigen Redeschlacht nahm das Plenum mit 112 zu 99 Stimmen den Vorschlag der Regierung an, die Legislative möge die Verfassungsänderung selbst anpacken und durch eine Kommission aus ihrer Mitte vorbereiten. Hinzu traten zwei Zusätze: Gemäss einem Antrag des Patriziers Ludwig von Fischer (von Reichenbach) sollte das Volk gleich zu Beginn des Verfahrens in einer Abstimmung darüber entscheiden, ob es mit diesem Ablauf einverstanden sei. Im Falle einer Verwerfung - so schlug Staatsschreiber Hünerwadel vor - sei Art.96 der bestehenden Verfassung separat so zu ändern, dass er fortan die Einsetzung eines Verfassungsrates erlaube. Dieses Vorgehen deckte sich zwar immer noch nicht völlig mit dem Wortlaut der Verfassung von 1831, kam aber den Forderungen des Rechtes schon näher.

Im Hauptpunkt hatte die Regierung also gesiegt, doch fiel ihr Mehr mit bloss dreizehn Stimmen knapper aus als erwartet. Eduard Blösch etwa hatte vor dem Entscheid geglaubt, hinter den Radikalen stünden nur ungefähr neunzig Grossräte. Diese triumphierten vollends bei der Wahl der 41köpfigen Kommission zur Vorbereitung der neuen Verfassung: Zwar wurde als erster Neuhaus mit 142 Stimmen erkoren, aber mit 138 folgte Ochsenbein dichtauf. Im Ganzen blieben die achtzehn Regierungstreuen in der Minderheit gegen die 23 Radikalen. Schon am 17.Januar 1846 erläuterte eine Proklamation dem Volke die Absicht der Behörden und ihre Begründung, weshalb die Ordnung von 1831 der Erneuerung bedürfe: "Wie alle Werke der Menschen, war auch diese Verfassung ein Werk der Zeit, hervorgerufen durch die Bedürfnisse und geschaffen für die Forderungen jener Zeit. Wie Alles, was aus Menschenhand hervorgegangen, ist auch sie der Vervollkommnung fähig. Eine neue Zeit ist angebrochen; sie fordert Befriedigung anderer Wünsche und eine dem geistigen Fortschritte und der geläuterten Einsicht des Volkes angemessene Entwicklung."

Bereits zwei Wochen später sollte das Volk über die Beschlüsse des Grossen Rates abstimmen, nE4„mlich am 1.Februar 1846. Diese knappe Frist reichte nach heutigen Begriffen nicht aus für die Bildung eines wohlbegründeten Urteils, doch ging es immerhin um Fragen, die seit dem Sommer 1845 in der Luft lagen und in der Öffentlichkeit diskutiert wurden.

Aus dem kurzen Abstimmungskampf sticht eine Episode hervor, die an sich nicht bedeutsam war, aber hinterher die Gemüter erregte und in späteren Auseinandersetzungen wieder aufgegriffen wurde: Am 29.Januar brandmarkten Neuhaus und acht weitere Regierungsräte den Verfassungsrat ohne eine vorangehende Änderung von Artikel 96 als eine Verfassungsverletzung. Ihr Aufruf lag dem Amtsblatt bei und erschien bereits einen Tag zuvor auch im "Schweizerischen Beobachter" und im "Intelligenzblatt". Hier kam er zufällig neben eine Abstimmungsempfehlung von Patriziern zu stehen, woraus Übelwollende schlossen, Neuhaus und seine Anhänger steckten mit der Stadtberner Aristokratie unter einer Decke.

Bei der Volksabstimmung vom 1.Februar triumphierten die Radikalen in mehr als einer Hinsicht. Einmal gelang es ihnen, etwas mehr als die Hälfte der Bürger an die Versammlungen zu bringen, nämlich über 38'000 oder gut 8'000 mehr als 1831. Genauer lässt sich die Beteiligung nicht beziffern, weil amtliche Verzeichnisse der Stimmberechtigten noch fehlten, und es deshalb nicht feststeht, wievielen Bernern von über 23 Jahren durch Zensus, Geltstag oder Armenunterstützung eine Äusserung verwehrt blieb.

Sodann stimmten gemäss der radikalen Parole 26'320 Berner gegen, und bloss 11'533 für den Antrag der Regierung. Die Vorlage war also im Verhältnis 1:2 abgelehnt. Von den Ämtern nahmen im alten Kantonsteil einzig Bern, Burgdorf, Seftigen und - ganz knapp - Trachselwald an, dazu im Jura Courtelary, Moutier und - ausserordentlich hoch mit 1004:244 - die Freiberge. Alle übrigen Bezirke verwarfen, besonders massiv Aarberg (93:1156), Büren (61:1151), Nidau (34:1397), Frutigen (108:1049), Wangen (211:1334), Delsberg (257:1014) und Pruntrut (343:2003). In elf Gemeinden fand sich kein einziges Ja, bei 141 Nein in Gottstatt, 131 in Mett oder 100 in Gampelen. Dittingen im Laufental meldete ein Ergebnis von 0:0, denn hier weigerte sich die Urversammlung der Bürger, auf das Geschäft einzutreten und einen Stimmausschuss zu bilden.

Von den Landesteilen lehnten Seeland, Oberland und Oberaargau geschlossen ab. Gespalten war der Jura, wo Zustimmende wie Verneinende sowohl reformierte, katholische wie traditionell liberale Ämter für sich gewannen. Die Fronten liefen also anderen Linien entlang als bei früheren Gelegenheiten. Auch ertönten diesmal im Abstimmungskampf keine Rufe nach einer Trennung von Bern.

2.2.3. Die Wahl eines Verfassungsrates
Die Abstimmung vom 1.Februar 1846 schuf eine verwickelte Situation und deckte auf, wie wenig sich die Bedürfnisse des Augenblicks mit dem geltenden Recht in Einklang bringen liessen: Der Grosse Rat selber durfte die Verfassung als Ganzes nicht mehr revidieren. Wollte er aber ihren Artikel 96 ändern, um einen Verfassungsrat zu ermöglichen, so dauerte das Verfahren dafür nach den gültigen Vorschriften immer noch mindestens ein Jahr. Würden die Radikalen so lange ruhig bleiben oder käme es vorher zu gewaltsamen Erhebungen? Eilige fanden ohnehin, Bern sollte seine neue Verfassung bereits am 1.Januar 1847 besitzen, wenn es nach dem Turnus wieder an der Reihe sei als Vorort der Eidgenossenschaft.

Für das weitere Vorgehen lag dem Grossen Rat eine verwirrende Vielfalt von Anträgen vor. Er zerhieb den gordischen Knoten, indem er am 12.Februar 1846 mit 129 gegen 25 Stimmen die Wahl eines Verfassungsrates beschloss. Damit folgte er der These der Radikalen, durch die Volksabstimmung vom 1.Februar sei Artikel 96 der Verfassung von 1831 ausser Kraft gesetzt worden. Das traf der Form nach nicht zu, obwohl mancher Bürger sein "Nein" so gemeint haben mochte, und Petitionen mit Tausenden von Unterschriften diese Deutung verfochten.

Tags darauf begann der Grosse Rat mit dem Ausarbeiten einer Wahlordnung, für welche Jakob Stämpfli in Artikeln der "Berner Zeitung" bereits Forderungen aufgestellt hatte, die nun in der Legislative durchdrangen. Anders als bisher für den Grossen Rat, erfolgten die Wahlen für den Verfassungsrat direkt, das heisst ohne die Zwischenstufe von Wahlmännern und zwar ohne Zensus. Beteiligen konnte sich jeder über 20 Jahre alte Berner, wählbar waren die über Fünfundzwanzigjährigen.

Die Bürger wählten gemäss der Volkszählung von 1837 auf 3'000 Seelen einen Abgeordneten, insgesamt ihrer 139. Das geschah in 66 Wahlkreisen, welche 1-3 Vertreter stellten. Am meisten Delegierte traf es auf die Amtsbezirke Bern mit 14 (davon 7 für die Stadt), Konolfingen mit 9, Aarwangen und Trachselwald mit je 8, Burgdorf, Signau und Thun mit je 7.

Die Stimmberechtigten schrieben die Namen ihrer Erkorenen auf einen Zettel, den sie in eine Urne legten, und zwar an einer Versammlung an einem Orte ungefähr in der Mitte des Wahlkreises. Das begünstigte die betreffenden Dörfer und benachteiligte dafür die Randgebiete. Von Abländschen aus war zum Beispiel eine Teilnahme unmöglich, und auch aus Schangnau erschien kein einziger Einwohner, weil er fünf Stunden Marsch hätte auf sich nehmen müssen.

Zudem wurde der Anlass auf Montag, den 2.März angesetzt. Dass an einem Werktag nicht jedermann abkömmlich war, nahm man in Kauf. Denn an einem Sonntag wären die Wahlgeschäfte zu spät fertig geworden, wenn sie erst nach dem Gottesdienst begonnen hätten und jedermann noch gleichentags heimkehren wollte. Andere Lokalitäten von genügender Grösse als die Kirchen standen aber nicht überall zur Verfügung.

Nach den geschilderten Grossratsbeschlüssen blieben bis zur Wahl des Verfassungsrates bloss gut zwei Wochen. Aber selbst in dieser kurzen Zeit fand die kantonale Exekutive noch Gelegenheit für einen wenig würdigen Epilog zur Aera Neuhaus, während dringende Geschäfte wie die Reform des Strafgesetzes liegen blieben. Die Nachwelt könnte versucht sein, mit Schweigen oder einem milden Lächeln über dieses Satyrspiel hinwegzugehen, doch zeigt das erbitterte Duell zwischen absteigenden und künftigen Führern des Kantons noch einmal, wieviel Unverständnis und Gehässigkeit hier aufeinanderprallten.

Im Abstimmungskampf vor dem 1.Februar hatten neun Regierungsräte, darunter als bedeutendster Charles Neuhaus, öffentlich geäussert, die Einsetzung eines Verfassungsrates sei ein Bruch der Verfassung von 1831, zu dem sie nicht beitragen möchten. Das Volk entschied gegen sie, und wenig später unterstellten rund sechzig Radikale, meist Grossräte, in zwei Eingaben den Unterzeichnern jener Proklamation, sie könnten die loyale Zusammenarbeit mit dem Verfassungsrat verweigern, obwohl keine weiteren Voten oder gar Handlungen in diese Richtung deuteten. In Wirklichkeit ging es darum, Neuhaus zu demütigen und ihn wenn möglich in eine Lage zu manövrieren, bei der als einziger ehrenhafter Ausweg der Rücktritt aus der Exekutive übrigblieb. Es wäre dem Altschultheissen ein Leichtes gewesen, sich mit einer unverbindlichen Formulierung als Antwort zu behelfen, doch gaben Stolz und Unnachgiebigkeit ihm das nicht zu. Neuhaus selber warf nun das Wort "Hochverrat" ins Gespräch und forderte seine Gegner auf, ihn dieses Verbrechens anzuklagen, wenn sie ihn für schuldig hielten. Manches bei diesen Vorgängen erinnert an die erbarmungslosen Kämpfe, bei denen Neuhaus sieben Jahre zuvor mit Stockmar abgerechnet hatte, nur dass jetzt die Rollen anders verteilt waren.

Unter ständigem Streit um Verfahrensfragen schlossen die Grossräte vorweg am 19.Februar 1846 die neun Regierungsräte von den Verhandlungen aus und setzten ihnen dann eine kurze Frist, innert welcher sie die geäusserten Bedenken zerstreuen könnten. Darauf sprach Neuhaus - auch im Namen seiner Kollegen - schneidend und selbstbewusst, weshalb der Rat sich für unbefriedigt erklärte. Den Entscheid über weitere Massnahmen verschob er um gut eine Woche auf den 4.März, weil die Präsenz ständig abnahm und mancher Abgeordnete fürchtete, er erreiche den Postkurs für die Heimfahrt nicht mehr.

Dieser Unterbruch der Session brachte heilsame Abkühlung: er gewährte Bedenkzeit, und zudem wohnten danach weit mehr Grossräte den Verhandlungen bei als zuvor. Vor allem aber hatten inzwischen - am 2.März 1846 - die Wahlen in den Verfassungsrat stattgefunden, wobei verschiedene Wahlkreise auch einzelnen der neun Umstrittenen ihr Vertrauen geschenkt hatten, zum Beispiel Péry im Amt Courtelary dem Altschultheissen Neuhaus oder Oberdiessbach und Biglen im Amt Konolfingen den Regierungsräten Dähler, Bandelier und Bigler.

So war nun die Stimmung etwas weniger verkrampft, und auf den Antrag des Geschichtsschreibers Anton von Tillier begnügte sich eine Mehrheit von 96 Grossräten mit der versöhnlichen Aussage, sie bedauere, dass die Erklärung der Neun vom 29.Januar 1846 Anlass zu Missverständnissen und Misstrauen gegeben habe. Achtzig Grossräte dagegen hätten die Neun abberufen wollen. Die Radikalen drangen also diesmal nicht durch und mussten ihre Grenzen erkennen. Neuhaus war allerdings im Grunde ebenfalls unterlegen, doch konnte er wenigstens sein Gesicht wahren, und der schlimmste Schimpf, den ihm die Radikalen zugedacht hatten, blieb ihm erspart. Diesen glimpflichen Abgang verdankte er aber nicht seinem früheren Anhang, sondern den Konservativen und anderen, gegen die er einst ohne Schonung gekämpft hatte.

An den Wahlen für den Verfassungsrat beteiligten sich am 2.März rund 33'000 Bürger, also etwa 5000 weniger als bei der Abstimmung vom 1.Februar 1846, obwohl jetzt bereits die Zwanzigjährigen mitmachen durften und kein Zensus mehr den Zugang hemmte. Die Gewählten lassen sich weniger leicht einer Parteirichtung zuordnen als heute, denn noch trennten nicht scharfe Grenzen die verschiedenen Gruppen. Gut zwei Drittel der Verfassungsräte - also gegen hundert - mochten zu den Radikalen zählen, darunter ihre von den Freischarenzügen her bekannten Führer aus dem Seeland, die Juristen Jakob Stämpfli, Ulrich Ochsenbein und sein Schwager Eduard Sury, Obergerichtspräsident Alexander Funk und Friedrich Kohler, dazu Jakob Imobersteg aus dem Simmental, Pfarrer Albrecht Weyermann in Gsteig bei Interlaken und der wortreiche Lehrer und Journalist Johann August Weingart.

Die Konservativen schnitten schlecht ab, hatten sie sich doch für die Wahl in keiner Organisation zusammengeschlossen. So blieb ihr Häuflein klein. Aber ihr Führer Eduard Blösch genoss Respekt über die eigenen Reihen hinaus, denn er überragte an Tiefe und Gründlichkeit die meisten übrigen Votanten im Rate. Ähnlich wie er dachten die beiden Patrizier Robert von Erlach (von Hindelbank) und Ludwig von Fischer (von Reichenbach) sowie Bendicht Straub, der einstige Führer der Liberalen von 1831 im Amte Seftigen.

Gemeinsam mit den altbernischen Konservativen stimmten öfters Jurassier wie Xavier Péquignot, der als letzter Landammann den Grossen Rat präsidiert hatte, Regierungsrat Adolphe Eugène Bandelier und sein Namensvetter Alphonse Bandelier. Der bekannteste Vertreter des neuen Kantonsteils aber war Xavier Stockmar, dem der Grosse Rat anfangs März 1846 durch eine Amnestie die Rückkehr aus Frankreich erlaubt und damit eine glanzvolle Wahl in den Verfassungsrat ermöglicht hatte. Die jurassischen Delegierten liessen sich schwer einer Parteirichtung zuordnen, denn stärker als eine bestimmte Weltanschauung einte sie das Bestreben, die besondere Stellung und die Rechte ihres Landesteils ungeschmälert durch die Revisionsbewegung hindurchzuretten. Wenn die Debatten vornehmlich das alte Bernbiet betrafen, hielten sich die Abgeordneten aus dem Jura stärker zurück als 1831, als sie - besonders in den vorberatenden Kommissionen - die Verfassung für den gesamten Kanton entscheidend mitgeprägt hatten.

Die Gliederung des Verfassungsrates nach Berufen ist schwer auszumachen, da das amtliche Verzeichnis den Namen gewöhnlich nur Titel wie Regierungsstatthalter, Amtsrichter oder Grossrat beifügt. Ohne Zweifel waren ein grosser Teil der Gewählten Bauern und zwar vornehmlich solche aus der Oberschicht. Vertreter des ländlichen Proletariates dagegen finden sich kaum, obwohl man das nach dem Wegfall des Zensus vielleicht erwartet hätte.

Anders als 1831 ordneten nun auch jene Gegenden fast lauter Einheimische ab, welche damals noch auf auswärtige "Kapazitäten" gegriffen hatten. Nicht der Städter - weder der aus Bern, noch der aus Burgdorf, Biel oder Thun - gab 1846 im Verfassungsrat den Ton an, sondern der Mann vom Lande.

2.3. Vom Entwurf zur endgültigen Form der neuen Verfassung

2.3.1. Der Verfassungsrat und seine Redaktionskommission
Am 16.März 1846 trat der Verfassungsrat im Grossratssaal in Bern zum ersten Mal zusammen, nur einen Tag nach den Ersatzwahlen, die durch Ablehnungen oder Doppelwahlen nötig geworden waren. Nach kurzen Ansprachen wählte er fünf seiner radikalen Mitglieder als Kommission, die ein Beratungsreglement vorbereiten sollte. Dann begann er die Arbeit mit einer "kirchlich-religiösen Eröffnung", allerdings nicht mehr in einer einzigen Feier wie 1831, sondern getrennt nach den beiden Hauptkonfessionen. In der Heiliggeistkirche sprach Pfarrer Weyermann aus Gsteig die Reformierten an als "Geliebte, im Namen Gottes hier versammelte Mitchristen" und stellte sie unter das Wort aus Matthäus 7,24 und 25: "Wer diese meine Rede höret, und thut sie, den vergleiche ich einem klugen Manne, der sein Haus auf einen Felsen bauete. Da nun ein Platzregen fiel und ein Gewässer kam und weheten die Winde und stiessen an das Haus, fiel es doch nicht; denn es war auf einen Felsen gegründet." Der Prediger pries zuerst die Verfassung von 1831. Was es jetzt zu schaffen gelte, sei eher eine Weiterentwicklung davon als ein Gegensatz dazu: "Jetzt wollen wir das Kleid, das lange uns schützte, lange uns warm hielt, ausziehen, weil es uns zu enge geworden ist und uns in unseren freien Bewegungen hindert". Vom neuen Werk erhoffte der Redner, es trage dazu bei, "dass wir alle, das ganze Volk, zu grösserer Tugend, zu reinerer Frömmigkeit, zu höherer Tüchtigkeit heranwachsen, dass die Zukunft unseres Landes von Tag zu Tag schöner, glückliger und thatkräftiger werde".

Noch am selben Vormittag begann der Verfassungsrat mit der Diskussion über ein Reglement für seine Verhandlungen. Er sollte als beschlussfähig gelten, wenn mindestens 80 der 139 Mitglieder zugegen waren - eine Limite, die er in der Folge oft nur mit Mühe erreichte. Damit der Inhalt der Debatten möglichst schnell publiziert werden konnte, hielten Stenographen den Text der Reden fest. Es erleichterte ihre Aufgabe nicht, dass die Votanten aus dem alten Kantonsteil gewöhnlich berndeutsch sprachen.

Eine neunköpfige Kommission sichtete die eintreffenden Petitionen, eine andere siebenköpfige, überwachte die Redaktion des Verfassungsentwurfes. Für dessen Inhalt war ein Ausschuss von 27 Männern verantwortlich, die sogenannte Vorberatungskommission, der beinahe die ganze Prominenz der Radikalen angehörte, während Blösch, von Fischer und von Erlach unter der nötigen Stimmenzahl für eine Wahl blieben. Damit waren die Konservativen von den Vorbereitungsarbeiten ausgeschlossen und konnten ihre Einwände und Ideen erst im Plenum vortragen.

Am 20.März 1846 bestellte der Verfassungsrat sein Büro mit Alexander Funk aus Nidau als Vorsitzendem und vertagte sich dann als Ganzes, bis sich die 27er-Kommission für einen Text entschieden hatte. Dieser diente offiziell bloss als Diskussionsgrundlage, wies aber in Wirklichkeit für manche Belange den künftigen Entscheiden bereits die Richtung.

Schon drei Tage später begann die Arbeit der Redaktionskommission, welche aus Funk, Stämpfli, Ochsenbein, Stockmar, Oberrichter Belrichard, dem Juristen Friedrich Kohler aus Nidau und Ingenieur Friedrich Immer aus Thun bestand. Sie beriet - ausser an Sonn- und Feiertagen - fast ohne Unterbruch, so dass sie bereits nach rund drei Wochen einen Entwurf vorlegen konnte. Er war in so kurzer Zeit entstanden, dass er sich vermutlich auf Vorlagen stützte, über welche jedoch keine volle Klarheit besteht, da von den Verhandlungen der Kommission keine Protokolle vorliegen. Die "Berner Volkszeitung" meldete, der Text sei im Büro Stämpflis geschaffen worden und zwar im Beisein radikaler, teils deutscher Universitätsdozenten, die dem Verfassungsrat nicht angehörten. Ochsenbein bestritt diese Behauptung in der Vorberatungskommission heftig, doch schliesst auch seine Version nicht aus, dass Stämpfli zuerst ein eigenes Projekt präsentiert hätte, damit aber in wesentlichen Punkten nicht durchgedrungen wäre.

Überhaupt lassen sich die Anteile Stämpflis und Ochsenbeins nicht reinlich aussondern. Aber von diesen beiden Männern stammt zweifellos in erster Linie der Entwurf der Redaktionskommission. Am 11.April verabschiedete sie ihn und verbreitete ihn gleich im Druck, noch bevor die 27köpfige Vorberatungskommission oder gar der Verfassungsrat als Ganzes sich damit befasst hatten. Sie hoffte, so die öffentliche Diskussion anzuregen, und tatsächlich trafen zahlreiche Petitionen ein. Die Bittschriftenbewegung lief aber 1846 parallel zu den Verhandlungen des Verfassungsrates, während sie ihnen 1831 voraufgegangen war.

Anders als damals gaben nun zudem manche Eingaben weniger die Meinung einer ganzen Gemeinde wieder, als die von radikalen Vereins- oder Volksversammlungen.

Der Entwurf umfasste 108 Artikel, also ein Dutzend mehr als die Verfassung von 1831 und unterschied sich von ihr vor allem in einem Punkte markant: Statt am Anfang sprach er erst im IV.Kapitel von den Rechten des Bürgers, nach den Vorschriften über Wahlen, Behörden und Gemeinden. Nicht das Individuum stand mehr im Vordergrund, sondern der Staat, die Stärkung seiner Gewalt und die Straffung seiner Organisation.

Dazu kamen mancherlei Differenzen im Einzelnen: Nach der Verfassung von 1831 genoss das Wahlrecht, wer über 23 Jahre alt war. Der Entwurf sah es schon mit 21 Jahren vor, nachdem man es bei den Verfassungsratswahlen vom März 1846 sogar auf 20 Jahre gesenkt hatte. Damals hatte der Bürger zudem ohne Zensus gestimmt und zwar in einer Versammlung seines Bezirks statt in der Wohngemeinde. Beides wollte der Entwurf auch für die Zukunft übernehmen.

Tiefer griff die schärfere Trennung der Gewalten: Beamte und Geistliche sollten dem Grossen Rate nicht mehr angehören, ebensowenig die Mitglieder des Regierungsrates. Dieser würde künftig nur noch neun Personen umfassen statt 17 wie bisher und die Verwaltung nicht nach dem Departementalsystem leiten wie 1831. An der Spitze eines Bereiches stände nicht eine Kommission, sondern ein einzelner Regierungsrat. Dieses sogenannte Direktorialsystem hat sich im Kanton Bern in seinen Hauptzügen bis zur Gegenwart gehalten.

Der Entwurf legte die Mitgliederzahl des Grossen Rates nicht mehr starr fest, sondern sah auf 2000 Seelen je einen Volksvertreter vor. Sie sollten alle aus direkten Wahlen hervorgehen, das heisst ohne dass Wahlmännerversammlungen oder der Grosse Rat selber Abgeordnete bestimmten, wie es die Verfassung von 1831 noch verlangt hatte.

Schliesslich liess sich voraussehen, dass einige Artikel des Projektes in der Vorberatungskommission und im Verfassungsrat nicht ohne Widerstand und hitzige Debatten durchgehen würden, etwa jene, die das Gerichtswesen völlig anders ordnen wollten als bisher oder die Bestimmungen über die Aufhebung der Feudallasten und andere wirtschaftliche Erleichterungen. Diskussionen konnten auch entstehen über Neuerungen, die in der Luft lagen, aber im Entwurfe fehlten, etwa das sogenannte Veto, eine Vorform des späteren Gesetzesreferendums.

2.3.2. Die Vorberatungskommission
Kaum hatte die Redaktionskommission ihr Werk vorgelegt, begann bereits am 16.April die 27köpfige Vorberatungskommisssion darüber zu diskutieren. Sie war homogen radikal. Meinungsverschiedenheiten brachen in ihrem Schoss deshalb eher an praktischen als an weltanschaulichen Fragen auf. Auch bestand das Gremium zur Hälfte aus Juristen, die gewöhnlich die Verhandlungen dominierten und mit ihren Gesichtspunkten prägten. Diese einseitige Zusammensetzung erschwerte aber die Terminplanung: die Vorberatungskommission konnte praktisch nicht tagen, wenn gleichzeitig das Obergericht Sitzung hielt, denn viele ihrer Mitglieder wurden als Richter oder Anwälte dort beansprucht.

Bei den Debatten stach Ulrich Ochsenbein hervor. Er hatte als Berichterstatter die Verhandlungen über jedes Thema einzuleiten und musste dann wiederum in einem Schlussrapport die gefallenen Voten kurz erörtern und "geäusserte Zweifel lösen, allfällige Missverständnisse aufklären und den gestellten Hauptantrag gegen Einwendungen rechtfertigen". Das forderte von ihm ständige Anwesenheit und geistige Präsenz, auch dann, wenn er am Vorabend im radikalen Hauptquartier, dem "Bären", lange mit Gleichgesinnten beraten und getrunken hatte. Kein Wunder, dass er sich gelegentlich unwohl fühlte und über unmässige Belastung klagte. Gaben dann die anderen seinen Wünschen nicht nach, zum Beispiel auf Verschiebung einer Sitzung, so schmollte er zuweilen in der Art einer Primadonna und machte sich kostbar, wusste er doch, dass ihn auf die Länge keiner ersetzte. Deshalb nahm er sich - vor allem später im Plenum des Verfassungsrates - hie und da Freiheiten heraus und unterschied in seinen Rapporten nicht streng zwischen seiner persönlichen Vorliebe und der Meinung der Kommissionsmehrheit, wenn diese beiden Auffassungen sich nicht deckten.

Stämpfli gab sich schweigsamer. Er sprach häufig und mit Überzeugung, wenn es sich um Fragen des Staatsaufbaus oder um wirtschaftliche Erleichterungen handelte. Aber bei den Beratungen über die Bezirks- und Gemeindeorganisation oder über die Grundrechte meldete er sich ganze Tage lang nicht zum Wort.

Die Vorberatungskommission erörterte vom 16.April bis zum 15.Mai 1846 im Rathaus des Äusseren Standes an der Zeughausgasse den Entwurf der Redaktionskommission und veränderte ihn an verhältnismässig wenigen Stellen, dort dann aber öfters gleich markant.

So setzte sie die untere Grenze des Stimmrechtsalters auf 20 (statt auf 21) Jahre an, wohl wissend, dass es für die politische Reife keinen absoluten Massstab gibt. "Der Oberländer, der Simmenthaler, ist früher reif als der Seeländer" hatte Regierungsrat Schneider aus Nidau ausgerufen - eine Behauptung, die freilich just vom Bödeli her Widerspruch fand.

Der Nachweis eines Mindestvermögens wurde nicht mehr verlangt. Zwar wünschten mehrere Verfassungsräte, darunter auch Radikale wie Sury und Kohler, dass man einen Zensus beibehalte, ohne welchen die von ihren Brotherren abhängigen und daher leicht beeinflussbaren Dienstboten oder Fabrikarbeiter verhängnisvollen Einfluss gewinnen könnten. Bei der Abstimmung bekannten sich aber in der Vorberatungskommission nur gerade zwei, im Plenum elf Abgeordnete zu solchen Gedanken. Für die Wahl des Verfassungsrates im März 1846 hatte man ja die Senkung des Stimmrechtsalters und die Abschaffung des Zensus bereits vorweggenommen. Eine Rückkehr zu den alten Vorschriften wäre vom Bürger als Krebsgang empfunden und kaum verstanden worden.

Weitete hier die Vorberatungskommission die politischen Volksrechte etwas aus, so lehnte sie hingegen ein Lieblingsanliegen Ochsenbeins ab, das in ähnliche Richtung zielte, nämlich das sogenannte Abberufungsrecht. Danach hätte ein Wahlbezirk seinen Grossräten auch während der Amtsdauer Vertrauen und Mandat entziehen und eine Neuwahl herbeiführen können.

Überhaupt fanden verschiedene Neuerungen, die allzuweit vom Bestehenden und Gewohnten abwichen, weniger Anklang als erwartet, vor allem, wenn sie in die Verwaltung von Gemeinden und Bezirken eingreifen wollten. So hatte der Entwurf der Redaktionskommission für jeden Amtsbezirk einen Amtsrat von drei Mitgliedern vorgesehen, der den Regierungsstatthalter unterstützen und entlasten sollte. Die Vorberatungskommission billigte den Vorschlag zuerst mit grossem Mehr, verwarf ihn aber gut vierzehn Tage später in der zweiten Lesung, weil die Öffentlichkeit ihn ungnädig beurteilt hatte.

Ebenfalls mit Rücksicht auf das Volk nahm die Vorberatungskommission in die Formel für den Beamteneid den Satz "So wahr mir Gott helfe!" wieder auf, welchen die Redaktionskommission gestrichen hatte.

Für die Rechtspflege wollte die Redaktionskommission die Amtsgerichte abschaffen und sah an ihrer Stelle für den ganzen Kanton sechs Bezirks- und vier Kriminalgerichte vor, besetzt durch lauter Rechtskundige.

Hier hakte eine verbreitete Ablehnung ein, die den studierten Juristen misstraute und Wert auf kleinere Gerichtseinheiten und damit auf nahe Gerichtsorte legte, welche sich bei den damaligen Möglichkeiten des Verkehrs ohne unmässige Schwierigkeiten erreichen liessen. Deshalb entschied sich die Vorberatungskommission, die doch selber zur Hälfte aus Juristen bestand, im wesentlichen für das Fortbestehen der bisherigen Struktur mit Friedensrichtern und mit Amtsgerichten, in denen auch Laien zum Zuge kamen, sowie mit einem Obergericht. Neben sie sollten neu noch Geschworenengerichte treten.

Auch in anderen Fällen gab die Vorberatungskommission Wünschen und Vorstellungen nach, die in Petitionen oder anderswie an sie herangetragen wurden. Solche Begehren, namentlich aus dem Jura, forderten etwa mehr Schutz und Sicherheit für die Güter der Burgergemeinden. Darauf fügte die Vorberatungskommission in den Entwurf den Satz ein: "Den Gemeinden, Burgerschaften und Korporationen ist ihr Vermögen gewährleistet", während sich die Redaktionskommission mit der mehrdeutigen Fassung begnügt hatte: "Den Gemeinden und Korporationen bleibt die Verwaltung ihres Vermögens unter der Aufsicht des Staates überlassen." Sie weckte Argwohn, hob sie sich doch deutlich ab vom Artikel 94 der Verfassung von 1831, welcher versicherte: "Alle Burgergüter sollen ausschliesslich unter der Verwaltung der Burger der betreffenden Gemeinde stehen; auch sollen sie als Privateigenthum angesehen werden, über welche die Regierung bloß das Recht der Oberaufsicht auszuüben hat".

Wohl das wichtigste Anliegen war 1846 dem Durchschnittsberner die Erleichterung seiner "Staats-, Feudal- und Armenlasten". Die Redaktionskommission versprach dafür in einem einzigen Satz "eine auf dem Grundsatz der gleichmässigen Belastung beruhende Ausgleichung". Falls neue Auflagen nötig würden, sollten sie "möglichst gleichmässig auf alles Vermögen, Einkommen oder Erwerb gelegt werden", eine Formulierung, die fast wörtlich aus der Verfassung von 1831 übernommen war. Die Vorberatungskommission wünschte aber konkretere Zusagen, die nun bereits die Aufhebung der Feudallasten mit einer Befreiung der Gemeinden von Aufgaben im Armenwesen verknüpften. Das erlaubte, den Wünschen mehrerer Landesteile gleichzeitig entgegenzukommen, und so deutete sich schon der "grosse Märit" an, zu dem die Verfassungsrevision von 1846 in ihrem Schlussstadium ausartete.

2.3.3. Die Debatten im Plenum des Verfassungsrates
Am 15.Mai 1846 hatte die Vorberatungskommission ihre Arbeit abgeschlossen und ihren Entwurf veröffentlicht. Am 2.Juni begann der Verfassungsrat als Ganzes mit den Beratungen darüber. Für ein vertieftes Studium und für überlegte Meinungsäusserungen aus dem Volke reichten diese zweieinhalb Wochen Pause nicht. Aber die Zeit drängte, wollten doch die Radikalen die Volksabstimmung am 31.Juli 1846 durchführen, genau am Tage des Entscheides über die Verfassung von 1831, und dafür sorgen, dass die neue Ordnung bereits in Kraft sei, wenn Bern auf den 1.Januar 1847 wieder für zwei Jahre Vorort der Eidgenossenschaft werde. Bei längerem Zuwarten hätte die bevorstehende Heuernte manchem Verfassungsrat vom Lande den Besuch der Sitzungen erschwert, und interessierte Beobachter kannten die Vorlage einigermassen aus den Berichten im "Amtlichen Tagblatt der Verhandlungen" und in den Zeitungen.

Neu an den Debatten im Plenum war, dass - anders als in der Redaktions- und in der Vorberatungskommission - jetzt auch Konservative mitsprachen und ihre Bedenken und Vorbehalte anmeldeten. Bei ihrer kleinen Zahl konnten sie freilich nie eine Mehrheit gewinnen, und sie hofften kaum, ihre Gegner zu überzeugen und zu bekehren. Aber ihr Gewissen verbot ihnen zu schweigen.

Unter ihnen ragte Eduard Blösch heraus, der - selbst bei improvisierten Voten - durch reiche Kenntnisse beeindruckte und in die Tiefe der Probleme bohrte, wo seine Gegenspieler oft an der Oberfläche blieben. Gelegentlich strapazierte er mit dieser Gründlichkeit allerdings die Zuhörer, so wenn er beim Armenwesen weit in die Vergangenheit zurückgriff. Damals dauerte seine Rede volle zwei Stunden und füllte in den gedruckten "Verhandlungen" dreizehn Seiten. Sie erschöpfte den Rat dermassen, dass er nachher die Sitzung sogleich aufhob.

Es lag den Konservativen nicht, mit anderen Gruppen zusammenzuspannen - etwa mit Jurassiern oder mit Abgeordneten vom Lande - um Anliegen der Radikalen zu Fall zu bringen. Dazu fehlte ihnen die Organisation, bei ihrem Beharren auf Grundsätzen aber auch die Beweglichkeit und der Wille zum Taktieren.

Die Jurassier dagegen trafen sich gelegentlich zu besonderen Sitzungen und traten öfters als geschlossener Block auf, über die weltanschaulichen Unterschiede hinweg, die es auch bei ihnen gab. Ihr Hauptanliegen war es, die Einheit des Juras unter seinen bisherigen Gesetzen und seinem bisherigen System der Verwaltung und der Abgaben zu bewahren. Dabei war ihre Haltung defensiv. Sie begehrten nicht zusätzliche Leistungen für sich selber. Vielmehr fürchteten sie, sie müssten künftig Beiträge erbringen, die dann vor allem dem alten Kanton zugute kämen, etwa für die Ablösung der Zehnten oder für die Erleichterung der Armenlasten, denn diese Probleme stellten sich im Jura mit seinen anderen Formen der Steuern und der Fürsorge nicht.

Waren die Jurassier bei der Verfassungsbewegung von 1831 eine treibende Kraft gewesen, die mit Veränderungen im ganzen Kanton auch Verbesserungen für ihre engere Heimat suchte, so hielten sie sich 1846 zurück, wenn sie nicht direkt betroffen waren, und Neuerungen, etwa für die politischen Volksrechte, fanden diesmal bei ihnen eher wenig Unterstützung.

Straff disziplinierte Fraktionen wie in heutigen Parlamenten gab es um die Mitte des 19.Jahrhunderts noch nicht, und auch Abgeordnete, die man gewöhnlich zu den Radikalen rechnete, folgten nicht ohne weiteres den Parolen der "jungen Schule". In der Redaktionskommission war diese praktisch unter sich gewesen, und in der Vorberatungskommission hatte sie mindestens den Ton angegeben. Nun aber sah sie sich einer stattlichen Anzahl vor allem von Landleuten gegenüber, die scharf auf das Wohl und den materiellen Vorteil ihrer engeren Heimat achteten und welche die Bremse zogen, wenn sie Gebräuche oder Anliegen ihrer Gemeinden oder Landesteile gefährdet glaubten.

Wer so dachte, meldete sich freilich nicht immer zum Wort, wie denn überhaupt aus dem Kreise der Radikalen auch jetzt wieder vor allem Mitglieder der Redaktions- und der Vorberatungskommission sprachen, die ja den Stoff am besten kannten. Dabei hatte Regierungsrat Johann Schneider (älter) gemahnt, "dass die Mitglieder der 27er Kommission nicht mehr reden sollen, als absolut nothwendig ist, sondern es denjenigen überlassen, welche bis jetzt noch nicht Gelegenheit gehabt haben, sich über die einzelnen Bedingungen des Entwurfs auszusprechen". Deshalb fielen Abstimmungen gelegentlich anders aus, als man es nach dem Lauf der Debatten erwartet hätte, denn nicht jene Meinung siegte, für welche die Mehrzahl der Votanten aufgetreten war. Manche Verfassungsräte hörten also schweigsam zu und verzichteten auf Entgegnungen, obwohl sie mit Argumenten oder Schlagwörtern der Gegenseite nicht einverstanden waren.

Überhaupt waren die Wege der Meinungsbildung verschlungen und nicht immer leicht zu erkennen. So verwarf der Verfassungsrat am 10.Juni einen Antrag Jakob Stämpflis für ein Abberufungsrecht des Volkes gegen den Grossen Rat als Gesamtheit hoch, nahm ihn aber tags darauf an, als er erneut vorgebracht wurde. Gelegentlich gingen solche überraschende Entscheide wohl auf den Eindruck eines Schlussvotums zurück.

Auch lastete auf der Versammlung je länger je mehr Zeitdruck, der kein geruhsames Erwägen erlaubte. Das Übergangsgesetz zum Beispiel lag ihr für die Beratung nur in einer deutschen Fassung vor, weil die Zeit für eine Übersetzung nicht mehr gereicht hatte. Zudem häuften sich - besonders an Samstagen und Montagen - die Absenzen. So stellte die Verfassung von 1846 ihrer Entstehung nach zum guten Teil tatsächlich ein "Werk des Augenblicks" dar, wie der jurassische Abgeordnete, Pfarrer Bandelier, tadelte, das "Werk einer Parthei, die unter dem Einflusse ihres Triumphes steht und welche den Letzteren auf immer fortpflanzen möchte". Anderer Meinung war allerdings der Radikale Friedrich Kohler: "Wir sollen nicht in der momentanen Stimmung des Volkes den Leitfaden suchen, den wir zu befolgen hätten, denn unsere Aufgabe ist es nicht, ein Gesetz zu machen für die Gegenwart, sondern eine Verfassung, welche, so Gott will, längere Zeit in Kraft bleiben und Generationen durchlaufen soll".

Für die eigentliche Staats- und Behördenordnung änderte der Verfassungsrat am Projekt der Vorberatungskommission wenig. So sollte nun der Grosse Rat und nicht der Regierungsrat die Regierungsstatthalter wählen, und das Kassationsgericht wurde in das Obergericht eingebaut. Auf einen Antrag aus dem neuen Kantonsteil hin stellte der Verfassungsrat zudem die Bedingung, Regierungsräte müssten "der beiden Landessprachen kundig" sein. Damit schützte sich der Jura vor Exekutivmitgliedern, die seine Sprache nicht verstanden. Zugleich minderte er jedoch die politischen Aufstiegschancen seiner eigenen Einwohner, da diese seltener das Deutsche beherrschten als Altberner das Französische.

2.3.4. Der Streit um Burgergüter und Armenwesen
Nicht auf die eigentlichen Verfassungsfragen richtete sich das Hauptinteresse der Öffentlichkeit, sondern auf die Ablösung der Zehnten und anderer Abgaben, die verknüpft war mit einer Neuverteilung der Armenlasten und diese wiederum mit den Armen- und Burgergütern. Gerade für diesen Bereich hatte der Entwurf der Vorberatungskommission im Lande, und ganz besonders im Jura, Misstrauen und den Verdacht geweckt, die Radikalen planten einen Beutezug gegen die Burgergemeinden. Eine mangelhafte Übersetzung des Textes ins Französische verstärkte diesen Argwohn noch.

Ein Theatercoup zeugte von der allgemeinen Gereiztheit und verschärfte sie weiter. In der Morgensitzung vom 17.Juni 1846 berichtete Präsident Funk, am Vorabend hätten im Kasino der Stadt Bern Abgeordnete aus Burgergemeinden der verschiedensten Landesteile getagt und Wünsche zuhanden des Verfassungsrates verabschiedet sowie ein siebenköpfiges Komitee gewählt, "um den Gang der Berathungen des Verfassungsrathes zu überwachen, damit je nach Umständen die weitern geeigneten Massnahmen getroffen werden können, um den Beschlüssen der Versammlung Nachdruck zu verschaffen".

Funk und andere radikale Führer stellten diese Zusammenkunft als eine Art Verschwörung gegen die neue Verfassung und ihre Schöpfer hin und hofften, wenn sie solche Gefahren an die Wand malten, die Reihen der Radikalen wieder zu schliessen und sie geeinter hinter ihre Leiter zu scharen. Ihre Verdächtigungen beriefen sich unter anderem darauf, dass dem Siebnerausschuss auch Hans Schnell angehörte, den man leicht als einen Ewiggestrigen ausgeben konnte, der Vergangenes wieder zurückführen wolle.

Nebenbei ging es den Radikalen wohl auch darum, die alte Regierung, die ja noch immer im Amte stand, in eine delikate Lage zu manövrieren und sie vor aller Öffentlichkeit daraufhin zu prüfen, ob sie energisch genug gegen Personen vorgehe, die ihr zum Teil sympathischer waren als die Radikalen. Tatsächlich entsprach die Regierung einem Begehren, das der Verfassungsrat mit 120 gegen 2 Stimmen gestellt hatte, und sie erklärte das Siebnerkomitee für aufgelöst. Immerhin wahrte sie dabei die Form einigermassen und entschied erst, nachdem sie vom Regierungsstatthalteramt Bern einen Bericht über die Kasinoversammlung erhalten hatte, mit dem sich der Beschluss notdürftig rechtfertigen liess. Auch Charles Neuhaus behauptete, der Siebnerausschuss beruhe auf "anmassenden Usurpationen" und gefährde die Würde des Verfassungsrates. Damit rückte er an die Seite der Radikalen, die ihn von der Macht verdrängt hatten. In diesem Falle schienen sie ihm das kleinere Übel als sein alter Widersacher Hans Schnell.

Der Verfassungsrat schloss das Zwischenspiel ab mit einer Proklamation an das Volk, welche die Stimmung anheizen und die Meinung verbreiten sollte, die angestrebten Verfassungsänderungen und Reformen stünden in Gefahr. Wer sich um die Burgergüter sorgte, wurde durch die Bekanntmachung nicht beruhigt. Sie konnte in dieser Hinsicht auch gar keine Versprechen abgeben. Denn Debatte und Entscheid über die betreffenden Artikel standen im Verfassungsrat erst noch bevor, und gerade in der Hoffnung, ihre eigene Position dafür zu stärken, hatten die Radikalen diesen Sturm im Wasserglas entfacht.

Niemand bestritt, dass im Augenblick die Stimmung des Volkes für eine Abschaffung der Burgergemeinden und der Burgergüter ungünstig sei, und deshalb stellte auch weder in der Vorberatungskommission noch im Verfassungsrat jemand einen entsprechenden Antrag. Aber das genügte nicht zur Besänftigung der Gemüter. Denn in den vorbereitenden Gremien hatten einzelne Redner mit Genugtuung behauptet, die Zeit arbeite ohnehin auf eine Auflösung der Burgergemeinden hin. Wenn die radikalen Führer nichts gegen diese Institutionen im Schilde führten, warum wichen sie denn ab vom Text des Artikels 94 der Verfassung von 1831, der die Burgergüter als Privateigentum bezeichnete und ihre Verwaltung ganz den Burgern der betreffenden Gemeinde überliess? Die Redaktionskommission hatte diese Garantien massiv beschneiden wollen. Ihre schroffe Fassung unterlag in der Vorberatungskommission zum Teil nur knapp gegen beschwichtigende Formulierungen, einmal sogar bloss mit dem Stichentscheid des Präsidenten.

Im Plenum des Verfassungsrates warf die Debatte dann weniger Wellen, wohl weil der Problemkreis der Armenlasten vorweg behandelt worden war und ein vermittelnder Text für den Bereich der Burgergüter etwas Entspannung gebracht hatte. Freilich sank damit auch das Interesse, und die Anwesenden erreichten zeitweise nur noch knapp jene Zahl, die das Reglement für die Verhandlungsfähigkeit vorschrieb. Ochsenbein und Blösch hatten sich weitgehend über einen Wortlaut verständigt, der kaum mehr Anstoss erregte, auch wenn er in der zweiten Lesung noch etwas verwässert wurde.

Im Ganzen war also der Angriff radikaler Führer auf burgerliche Einrichtungen und Vermögen fehlgeschlagen. Erfolgreicher Widerstand war dabei weniger aus der Hauptstadt gekommen, als von der Landschaft und ihren Abgeordneten und ganz besonders hartnäckig vom Jura. Künftige Anläufe gegen die Burgerschaften konnten also nicht mehr durchdringen, wenn sie nur alte antistädtische Ressentiments anriefen.

Eng mit den Burgergemeinden und den Burgergütern verknüpft waren die Armengüter und die Armenversorgung überhaupt. Diese lastete besonders schwer auf dem Emmental, und vor allem hier musste manche Gemeinde Armentellen erheben, um ihren zahlreichen bedürftigen Einwohnern helfen zu können. Sie wünschten deshalb Erleichterung, sozusagen als Ausgleich für die Aufhebung der Zehnten, welche vornehmlich anderen Landesteilen zugute kam, namentlich dem Seeland. Das Oberland war mit Armenlasten weniger beschwert und fürchtete deshalb, es gewinne bei der geplanten Regelung nicht so viel wie andere Regionen. Im ehemaligen Bistum Basel sorgten nicht die Gemeinden für die Unbemittelten, sondern private Institutionen. Deshalb argwohnten die Jurassier, eine Neuordnung des Armenwesens werde ihnen bisher unbekannte Pflichten auferlegen oder von ihnen Leistungen verlangen, die nur wegen der Zustände im alten Kanton nötig seien und allein diesem zugute kämen.

Zum Armenwesen hatte die Redaktionskommission in ihrem Entwurf bloss "eine auf dem Grundsatz der gleichmässigen Belastung beruhende Ausgleichung der bestehenden Staats-, Feudal- und Armenlasten" vorgesehen. Die Vorberatungskommission wollte die Absichten der Behörden verdeutlichen und legte fest, zur Unterstützung der Armen seien fortan nicht mehr die Gemeinden verpflichtet. Wenn private Wohltätigkeit und der Ertrag der Armengüter zur Deckung der Kosten nicht genügten, könnten die Gemeinden besondere Tellen erheben und der Staat Zuschüsse gewähren. Die Armengüter blieben jedoch in der Hand der Gemeinden. Dem Jura sicherte die Verfassung gemäss seinem Wunsche die Weiterführung der bisherigen "besonderen Verwaltung im Armenwesen" zu und versprach: "Die vermehrten Ausgaben für das Armenwesen im alten Kantonstheile berühren ihn nicht."

2.3.5. Der "grosse Märit"
Mit dem Armenwesen hing der Problemkreis der völligen Aufhebung der Zehnten und anderer Grundlasten zusammen und damit wiederum die Frage, woher der Staat Ersatz beschaffen könne für die Einnahmen, die ihm bisher aus solchen Quellen zugeflossen waren.

Die Redaktionskommission hatte sich mit dem Hinweis begnügen wollen, derartige Abgaben würden beseitigt und neue, kommende Auflagen entsprächen dem Grundsatz gleichmässiger Belastung. Alles übrige sollten spätere Gesetze regeln. Jakob Stämpfli hatte wohl gehofft, bei seiner Popularität brächten ihm Verfassungsrat und Volk fast unbegrenztes Vertrauen entgegen und nähmen eine Formulierung an, die weiten Spielraum liesse. Doch schon die Vorberatungskommission, die ja aus lauter Radikalen bestand, gab sich nicht mit pauschalen Versprechungen zufrieden, und forderte Handfesteres, das der Wählerschaft klarere Aussichten auf geplante Erleichterungen eröffnete.

So weitete sich der Text des Artikels 84 und gewährte nun (als Artikel 85 der endgültigen Vorlage) für die Pflichtigen den kostenlosen Wegfall von Zehnten und Bodenzinsen. Bisherige private Bezüger solcher Einkünfte sollten durch den Staat entschädigt werden, ebenso wer sich schon früher selber losgekauft hatte und sich nun geprellt vorgekommen wäre, wenn andere die gleiche Erleichterung gratis erhielten.

Jakob Stämpfli hielt es für legitim, dass die Verfassung auch wirtschaftliche und finanzielle Wünsche der Bürger erfülle: "Man sagt, man solle die gegenwärtige Bewegung nicht gleichsam beflecken durch Hereinziehung materieller Interessen, sondern man solle diese Bewegung in ihrer idealen Bedeutung rein erhalten. Ich könnte dieser Einwendung Rechnung tragen, wenn man vom Grundsatze ausgehen könnte, dass Revolutionen und politische Bewegungen nur in idealen Motiven ihren Grund haben, und wenn die Menschen Engel wären, die nicht an die Erdscholle gebunden sind. Da aber dieses leider nicht der Fall ist, da vielmehr in allen grossen staatlichen Bewegungen der Grund immer in einem materiellen Drucke zu suchen ist, so müssen wir auch hier von diesem Boden ausgehen. Bloss dadurch, dass wir die ideale und die materielle Richtung der Bewegung zusammen verschmelzen, gelangen wir auf einen menschlichen Standpunkt, zu einer menschlichen Richtung und erhalten in unserem Werke etwas für die menschliche Gesellschaft Passendes."

Doch zeigten die Debatten bereits in der Vorberatungskommission, dass die Zehntaufhebung "mit dem nassen Finger", das heisst durch blosses Auswischen alter Verpflichtungen, nicht überall Beifall fand und besonders bei den Oberländern zu Unwillen führte. Stämpfli suchte die Unzufriedenen zu gewinnen, indem er an antistädtische Instinkte appellierte und zur Einheit aller Landleute aufrief: "Das Oberland ist freilich nur ein kleiner Theil des Ganzen, aber ich möchte es nicht überstimmen, sondern es überzeugen und dahin bringen, dass es als ein freies Volk die Zweckmässigkeit und Gerechtigkeit der vorgeschlagenen Massregel einsehe. Wenn daher bloss ein vorübergehendes Interesse des Oberlandes durch die Reform verletzt wird, so wäre ich geneigt, durch irgend eine Gegenleistung dasselbe zu entschädigen, sei es durch Errichtung einer Hypothekenbank, sei es durch Zusicherung einer Strasse über den Brünig, sei es sonst etwas Anderes, das ihm Noth thut. Nach meiner Ansicht soll in diesem Augenblicke unser Hauptprinzip sein die Verständigung der Landschaften gegenüber den Städten; das Oberland soll einsehen, dass wir Landschaften uns verständigen müssen, um die Staatslasten auch auf die Reichen, die Kapitalisten, auf die Kauf- und Gewerbsherren, auf die Städte, und zwar namentlich auf die Stadt Bern zu wälzen." Mit dem Angebot derartiger Zugeständnisse kündigte sich bereits am Ende der Diskussion in der Vorberatungskommission der "grosse Märit" an, das Feilschen um die Gunst der Landesteile durch Konzessionen verschiedenster Art, mit welchen später im Plenum des Verfassungsrates die Auseinandersetzungen über Feudal-, Armen- und Steuerlasten enden sollten: Oberrichter Imobersteg kommentierte erbost: "Unsere Verhandlungen sind zu einem Pferdemarkte ausgeartet, man sucht sich gegenseitig zu überlisten und zu hintergehen."

Schliesslich bekannte sich die Vorberatungskommission, wie vorher schon die Redaktionskommission, zur Erhebung direkter Steuern, die der alte Kanton bisher nicht gekannt hatte. Dabei floss ohne grosse Debatten über diesen Punkt und fast nebenher der Zusatz ein, solche Abgaben sollten Vermögen und Einkommen "nach dem Grundsatz einer billigen Progression" belasten.

Was die Vorberatungskommission zu Feudallasten und Steuern vorschlug, hatte kaum Chancen durchzudringen, bevorzugte sie doch einseitig das Seeland, während Jura und Oberland leer ausgingen. Eine Ablehnung des ganzen Entwurfes in der Volksabstimmung schien möglich, wenn es nicht in letzter Stunde gelang, einen allseits anerkannten Kompromiss zu finden.

Deshalb schob man die Behandlung dieser Fragen im Plenum des Verfassungsrates so weit als möglich hinaus und einigte sich schliesslich nach einer viertägigen Redeschlacht im "grossen Märit" erst über den Inhalt neuer Bestimmungen. Die Formulierung der Artikel sollte später durch die Redaktionskommission erfolgen. Ein Antrag aus dem Oberland, zur Prüfung sämtlicher Änderungsvorschläge einen besonderen Ausschuss einzusetzen, in dem möglichst alle Landesteile vertreten wären, fand keine Gnade, worauf drei Abgeordnete vom Bödeli aus Protest längere Zeit den Sitzungen fernblieben.

Überhaupt klafften Gräben weniger zwischen Gesinnungsgruppen als zwischen den Landesteilen, wobei besonders die Oberländer und die Jurassier geschlossen auftraten. Die ermüdeten Abgeordneten mochten das Ende der Verhandlungen kaum erwarten, und so kam es noch mehrmals zu Konfusionen und überraschenden Wendungen, aus denen Entscheide hervorgingen, die zum Teil deutlich abwichen von dem, was die Vorberatungskommission vorgesehen hatte.

Für Zehnten und Bodenzinsen fand man sich zuletzt nach verworrenen Debatten auf eine Fassung, welche zwar die Feudallasten aufhob, aber nicht "mit dem nassen Finger", also nicht unentgeltlich, wie es die Vorberatungskommission vorgeschlagen hatte. Die Pflichtigen mussten für ihre Besserstellung bezahlen, aber nur mehr halb so viel, wie rund ein halbes Jahr früher das Zehntgesetz vom Dezember 1845 verlangt hatte. Private Inhaber bisheriger Zehntrechte wurden durch den Staat entschädigt, und dieser erstattete auch jenen Personen ihre Ablösesummen teilweise zurück, die sich früher von solchen Aufgaben freigekauft hatten.

Der Jura behielt seine eigene Gesetzgebung, sein Grundsteuersystem, seine besondere Armenfürsorge und bekam die Zusicherung, höhere Ausgaben für die Bedürftigen im alten Kantonsteil dürften ihn nicht belasten.

Schliesslich sollte eine Hypothekarkasse entstehen, die zwar dem ganzen Kanton diente, aber vor allem als Vergünstigung für das Oberland gedacht war und an Bezüger aus diesem Landesteil Gelder zu ausserordentlich vorteilhaften Bedingungen gewähren musste.

Am 13.Juli 1846, dem letzten Tag der Verhandlungen über die eigentliche Verfassung, versuchte Ochsenbein eines seiner Lieblingsanliegen doch noch durchzusetzen und den Rat mit einem Rückkommensantrag zu überrumpeln. Danach sollte der Regierungsrat und nicht der Grosse Rat die Regierungsstatthalter wählen. In einer Sitzung am Vorabend hatte Ochsenbein die Vorberatungskommission für diesen Vorschlag gewonnen, doch jetzt änderte eine Reihe ihrer Mitglieder die Meinung wieder, so dass Ochsenbein deutlich unterlag. In der Schlussabstimmung nahmen 88 Verfassungsräte den Entwurf als Ganzes an, 9 lehnten ab, mehrheitlich Konservative, aber auch Ochsenbein und sein Schwager Sury, denen die Vorlage zu viele Wünsche nicht erfüllte. Zu den 42 Verfassungsräten, die abwesend waren oder sich sonst nicht am Entscheid beteiligten, gehörte auch Charles Neuhaus, der nachträglich erklärte, er hätte verworfen.

2.3.6. Die Volksabstimmung
Ebenfalls am 13.Juli 1846 genehmigte der Rat ohne grössere Diskussion das Übergangsgesetz, das diesmal bloss in zwölf nüchternen Artikeln die Übergabe der Befugnisse an die neuen Behörden und die weitere Gültigkeit bisheriger Vorschriften regelte, während jenes von 1831 noch in mehr als doppelt so vielen Paragraphen mit Begeisterung und Pathos ein Programm für die Entwicklung von Volk und Kanton in der Zukunft entworfen hatte.

Gleich anschliessend nahm der Verfassungsrat die Verordnung zur Volksabstimmung über die Verfassung an, welche in den meisten Punkten derjenigen von 1831 entsprach. Nur waren die Bürger nun vom 20. und nicht erst vom 23. Altersjahr an stimmberechtigt, und es durften sich auch im Kanton Bern wohnhafte Zürcher, Aargauer, Waadtländer und Baselbieter beteiligen, weil diese Stände dort angesessenen Bernern bei entsprechender Gelegenheit Gegenrecht hielten.

Obwohl das Volk am 1.Februar 1846 und bei der Wahl des Verfassungsrates geheim abgestimmt hatte, und die neue Verfassung für die Bestellung des Grossen Rates ebenfalls geheime Wahlen vorsah, mussten die Bürger ihr "Ja" oder "Nein" zur neuen Verfassung wieder in Gemeinde-Versammlungen mündlich vor aller Öffentlichkeit bekanntgeben.

Entscheiden sollte der Bürger wie 1831 am 31.Juli, "einem ohnehin durch die Einführung der bisher geltend gewesenen Staatsverfassung dem bernischen Volke liebgewordenen Jahrestage". Nur fiel dieses Datum nun nicht auf einen Sonntag, sondern auf einen Freitag. Trotzdem hielten die Radikalen daran fest in der Hoffnung, an die Stimmung von damals anzuknüpfen und so wieder eine überwältigende Annahme herbeizuführen. Damit nicht widerborstige Arbeitgeber ihnen unterstellte Bürger am Besuch der Abstimmungsversammlung hindern könnten, bestimmte Artikel 4: "Dieser Tag wird zu einem bürgerlichen Festtage erklärt, an welchem alle Feldarbeiten und Gewerbe eingestellt sind" - eine Vorschrift, welche Bauern mitten in der Erntezeit nicht begeisterte. Dass der 31.Juli zugleich der Tag des heiligen Ignatius von Loyola war, des Gründers des verhassten Jesuitenordens, beachtete kaum jemand.

Eine Proklamation des Verfassungsrates vom 14.Juli 1846 mahnte, jeder Berner möge "vor Gott und seinem Gewissen redlich und getreulich das Werk prüfen, das wir Euch nun vorlegen. Alle wollen wir den Blick über die engen Schranken der Dorfschaften, Amtsbezirke und Landestheile erheben und unverrückt die allgemeine Wohlfahrt unseres Landes ins Auge fassen! Gewitterwolken, die immer schwerer und finsterer sich zusammenziehen, drohen über unserm schweizerischen Vaterlande sich zu entladen. Möchten wir beim nahenden Sturm ein sicheres Obdach im neuerbauten Hause finden. Mit den eigenen Angelegenheiten beschäftigt, konnten wir unsere Stelle in den Reihen der eidgenössischen Kantone nicht mit dem Nachdrucke behaupten, wie es für Bern sich geziemt; unsere Brüder sehen sich ängstlich nach uns um.Ja bald werden wir wieder eintreten in die Reihe als ein starkes, freiheitliebendes Volk".

Bis zum 31.Juli 1846 blieben gut zwei Wochen, also noch weniger Zeit als 1831. Doch waren die Meinungen wohl ohnehin gemacht, und es ging im Grunde weniger um den Befund über eine Sachvorlage, als um eine Vertrauens- und Beifallskundgebung für die Schöpfer der Verfassung. Auch Ochsenbein, der bei der Schlussabstimmung im Verfassungsrat noch verärgert verworfen hatte, warb nun öffentlich für ein Ja.

Am Volksentscheid beteiligten sich von den rund 80'000 Berechtigten gut 35'000, also weniger als am 1.Februar 1846 (gut 38'000), aber doch etwas mehr als bei der Wahl des Verfassungsrates (ungefähr 33'000).

Im ganzen nahmen 34 079 Berner an, bloss 1257 verwarfen. Alle Amtsbezirke hiessen die neue Verfassung gut, Büren, Laupen, Nidau und Schwarzenburg sogar ohne ein einziges Nein. Von den Gemeinden des alten Kantons verwarf einzig Ringgenberg mit 31:52, dazu kamen im Jura Nenzlingen, Saint-Brais, Les Breuleux, Genevez, Lajoux und Mervelier. Nenzlingen und St.Brais hatten bereits 1831 abgelehnt. In Brislach hielten sich die Ja und Nein mit 17:17 die Waage, ebenso in Walkringen mit 24:24. Habkern schliesslich weigerte sich abzustimmen.

So leuchteten wie stets seit fünfzehn Jahren am Abend des 31.Juli 1846 im Bernerland Freudenfeuer. Aber nun feierten sie die Verfassung der Radikalen und nicht mehr jene von 1831, deren Väter jetzt zu den Unterlegenen gehörten. Doch auch ihren Nachfolgern leuchtete die Zukunft nicht so glänzend, wie man es nach ihrem Siegeslaufe hätte meinen können. Er sollte schon wenige Jahre später jäh unterbrochen werden.

2.4. Der Inhalt der Kantonsverfassung und die Probleme der neuen Regierung

2.4.1. Behörden, Volksrechte und Abgaben
Die "Staatsverfassung des Kantons Bern" von 1846 war wie ihre Vorgängerin aus dem Geiste der politischen Aufklärung und des Liberalismus' in einem weiten Sinne des Wortes erwachsen, aber sie führte in verschiedenen Richtungen deutlich weiter weg vom alten Bern als die "Verfassung der Republik Bern" von 1831. In der Regeneration hatten für die Brüder Schnell und ihre Freunde das Individuum und sein Freiraum im Mittelpunkt gestanden, und deshalb begann ihre Verfassung mit dem Bekenntnis zu den Menschenrechten. Den Radikalen dagegen ging es um "die Gesamtheit des Bernervolkes in seiner politischen Einheit", wie Alexander Funk als Präsident des Verfassungsrates verkündete, und dementsprechend setzten sie an den Anfang Bestimmungen über die Organisation des Staates. Die Menschenrechte hingegen waren für Ochsenbein "mehr Verzierung oder ... das Ameublement des Hauses". In der Vorberatungskommission hatte sich auch noch ein Radikaler aus dem alten Kanton wie Weingart dafür eingesetzt, den Menschenrechten ihren alten Platz zurückzugeben. Doch im Plenum des Verfassungsrates nahmen nur Jurassier diesen Antrag auf, hartnäckig zwar, aber ohne Erfolg. Jeder Zuzug blieb aus; denn den Altberner Konservativen lag an diesem Begehren wenig.

Andere Abweichungen vom Hergebrachten betrafen nicht die Anordnung des Stoffes, sondern den sprachlichen Ausdruck. Traditionsreiche Titel wie "Schultheiss" oder "Landammann" fielen nun sozusagen diskussionslos dahin und machten den prosaischen "Präsidenten" des Regierungsrates und des Grossen Rates Platz. Die Legislative mochte man freilich nicht umbenennen. Vorschläge, sie künftig als "Kantonsrath", "Nationalrath" oder "Landrath" zu bezeichnen, gewannen nur einzelne Stimmen. Es blieb also beim "Grossen Rath".

Anders als ihre Vorgängerin nannte die Verfassung von 1846 die Zahl der Amtsbezirke nicht mehr ausdrücklich. So war es einfach, bereits im September 1846 Laufen von Delsberg und Neuenstadt von Erlach zu lösen und sie zu eigenen Amtsbezirken zu erheben, wie man es für Biel bereits 1832 mit der Trennung von Nidau getan hatte.

Die Verfassung von 1831 hatte erst bescheidene Schritte zur Demokratie hin gewagt. Nun ging man etwas weiter, senkte das Stimmrechtsalter und beseitigte den Zensus. Im übrigen blieb die Ausweitung der politischen Rechte für das Volk bescheiden. So konnten fortan die Legislative oder 8000 Stimmberechtigte eine Revision der Verfassung verlangen, worauf das Volk über diesen Antrag entschied und bei einer positiven Antwort auch bestimmte, ob der Grosse Rat oder ein Verfassungsrat die Änderung an die Hand nehmen solle. Man hatte also aus dem Wirrwarr vom voraufgegangenen Frühjahr gelernt und die Befugnisse klarer geordnet als seinerzeit 1831.

Ebenfalls 8000 Stimmberechtigte vermochten zudem eine Volksabstimmung herbeizuführen über die Frage, ob der Grosse Rat als Ganzes abzuberufen und eine vorzeitige Neuwahl durchzuführen sei.

Hingegen unterlag 1846 in Bern noch das sogenannte Veto , das verschiedene andere Kantone bereits kannten. Bei diesem Vorläufer des heutigen Referendums fand über ein neues Gesetz eine Volksabstimmung statt, wenn genügend Bürger an Gemeindeversammlungen ein solches Begehren unterstützt hatten. Die Meinungen über das Veto waren auch unter den Radikalen geteilt. Zahlreiche Petitionen hatten es verlangt, doch Ochsenbein wandte sich dagegen, ebenso Stämpfli in der Vorberatungskommission , denn das Volk sei "im Allgemeinen der idealen Richtung der Gesetze nicht Freund, beziehungsweise der höhern Lehranstalten der Volksschule, des Erziehungswesens, ebensowenig der Reformen, wobei grössere Ausgaben bevorstehen als bisher". Im Plenum des Verfassungsrates wechselte Stämpfli dann zur Gegenseite, während Ochsenbein an der Ablehnung festhielt. Gleich wie er stimmten neben anderen auch Blösch, Neuhaus und Stockmar. So konnte sich der Radikale Weingart bestätigt fühlen in seinem Spott: "Das Volk ist nur dann gut, wenn das Staatsschiff auf einer Sandbank sitzt, um es wieder flott zu machen; nur wenn man im Pech ist, lässt man den jungen, kräftigen Volkslöwen los, hat er aber die Sache in's alte Geleise gebracht, so kettet man ihn wieder an, man schrotet ihm die Nägel und bricht ihm die Zähne aus."

Das Veto drang also noch nicht durch, aber Stämpfli sah richtig voraus, man werde es früher oder später unter dem Druck des Volkes doch einführen müssen. Für den Augenblick blieb den Unterlegenen als kleiner Trost der vierte Abschnitt von § 6 der Verfassung. Er erlaubte den Ortsversammlungen zu befinden "über diejenigen Gegenstände, welche ihnen durch Gesetze zur Entscheidung übertragen werden". Dieser Passus sollte die Unterlegenen beschwichtigen und wurde ohne viele Gedanken über seine praktische Ausgestaltung in den Text eingefügt. Niemand ahnte, dass er Jahrzehnte später ausnehmend weitherzig ausgelegt würde, damit sich das Referendum in der heute noch gebräuchlichen Form leichter einführen lasse.

Bei den Behörden brachte die Verfassung von 1846 für den Grossen Rat die Wahl direkt durch den Bürger statt wie bisher durch Wahlmänner. Auch die Selbstergänzung durch den Rat, wie sie zuvor für vierzig Sitze gegolten hatte, fiel nun weg. Deutlicher als 1831 wurden die Gewalten getrennt, denn unvereinbar mit einem Grossratsmandat wurden "alle geistlichen und weltlichen Stellen, welche vom Staate besoldet sind oder von einer Staatsbehörde besetzt werden". Bis jetzt hatte die Legislative zu einem grossen Teil aus Beamten bestanden und sich deshalb gefügig nach den Wünschen der Regierung gerichtet.

Der Regierungsrat umfasste nur noch rund halb so viele Mitglieder wie 1831, nämlich neun, und sechs von ihnen leiteten nun als Einzelne je die Direktionen des Innern, der Justiz und Polizei, der Finanzen, der Erziehung, des Militärs und der öffentlichen Bauten. Die Regierungsräte ohne eigene Direktion gedachte man vermehrt einzusetzen für Aufgaben, die sich unvermittelt stellten, zum Beispiel als Kommissäre bei Krisensituationen oder als Gesandte an die Tagsatzung - eine Vorstellung, welcher die spätere Wirklichkeit allerdings nur selten entsprach.

Die Regierungsstatthalter wählte nun der Grosse Rat und nicht mehr der Regierungsrat. Das Gerichtswesen schliesslich behielt seinen Aufbau bei mit je einem Amtsgericht für jeden Amtsbezirk und darüber einem Obergericht für den ganzen Kanton. Neu wurden für "Kriminal-, politische und Pressevergehen" Geschworenengerichte geschaffen, die Volk und Rechtspflege näher zueinander führen sollten.

Artikel 75 der Verfassung schloss in seinem zweiten Abschnitt über "Zehnten, Bodenzinse, Ehrschätze und andere Feudallasten" die Entwicklung eines halben Jahrhunderts ab. Schon die Helvetik hatte versucht, diese Abgaben aufzuheben, aber weder damals noch während er Mediation und der Restauration gelang die Lösung dieses Problems. Auch die Regenerationsregierung kam damit nicht zurecht und schob es vor sich her, so dass mancher enttäuschte Bürger zweifelte, ob sie zu echten Reformen willens und fähig sei. Denn die Feudallasten waren schon 1831 ein wichtiger Grund für die damalige Unzufriedenheit und somit für den Umschwung gewesen.

Die Verfassung von 1846 beseitigte nun diese Abgaben endgültig, und zwar hatten die Verfassungsräte dem künftigen Grossen Rat als der eigentlich zuständigen Legislative die Entscheide weitgehend vorweggenommen. So konnte das Ausführungsgesetz bereits im September 1846 folgen. Damit löste Bern endlich die Zehntfrage, später als etwa die Waadt oder Solothurn, aber immer noch früher als Schaffhausen, Zürich oder Luzern.

Der Loskauf erfolgte nicht unentgeltlich, schmälerte jedoch die Einnahmen des Staates beträchtlich und belastete ihn gleichzeitig durch die Entschädigungen an bisherige private Inhaber von Zehntrechten und an Pflichtige, die sich schon früher freigekauft hatten. Schon im Verfassungsrat gingen die Meinungen darüber auseinander, wie stark sich das Staatsvermögen vermindern werde. Für Stämpfli schien diese Reduktion erwünscht: eine Regierung mit einem bedeutenden Staatsschatz handle selbstsicher und folge nicht mehr den Wünschen des Volkes und seiner Vertreter.

Ersatz für die wegfallenden Einnahmen sollte eine direkte Steuer auf Einkommen und Vermögen bieten, wie sie der alte Kantonsteil zuvor noch nie gekannt hatte, wohl aber der Jura. Hier war nämlich während der Zugehörigkeit zu Frankreich der Zehnten aufgehoben und durch eine Steuer auf Grundbesitz ersetzt worden, die gemäss den Bestimmungen der Vereinigungsurkunde von 1815 auch nach dem Übergang des ehemaligen Bistums Basel an Bern in Kraft blieb.

Stämpfli hatte ursprünglich gehofft, mit einem einheitlichen Steuersystem auch die innere Einheit des Kantons zu fördern, und Regierungsrat Dr.Schneider rief in der Finanzdebatte aus: "Jeder fühlt, dass der Augenblick gekommen ist, wo man endlich Berner und nur Berner werden soll. Bis dahin war man mehr Oberländer, Seeländer, Emmentaler, Jurassier, Oberaargauer".

Von diesen hochfliegenden Gedanken rettete sich wenig durch den "grossen Märit" hindurch, und nur mit Konzessionen an die einzelnen Landesteile brachten die radikalen Führer ihr Werk bei Verfassungsrat und Volk durch die entscheidenden Abstimmungen. So hielt der dritte Abschnitt des § 85 fest: "Der neue Kantonsteil behält dem Grundsatze nach seine Gesetzgebung und seine besondere Verwaltung im Armenwesen sowie sein Grundsteuersystem bei".

Diese Formulierung anerkannte stillschweigend, die Vereinigungsurkunde von 1815 gelte weiter, während Ochsenbein gegen heftigen Widerspruch von Jurassiern behauptet hatte, diese sei durch die Verfassung von 1831 hinfällig geworden. Einem Entscheid über diese Frage wich der Verfassungsrat aus, so dass der Streit darüber bis ins zwanzigste Jahrhundert andauerte.

Der Jura war also seit 1831 kaum näher an den alten Kanton herangerückt, und die Sonderstellung, welche ihm nun die neue Verfassung gewährte, hielt ihn weiterhin auf Distanz. Zudem führte im katholischen Nordjura die betonte Kirchen- und Jesuitenfeindlichkeit der Radikalen jetzt schon zu Geplänkeln, die wie Vorboten des späteren Kulturkampfes anmuten.

Aber auch das Oberland war durch die Zugeständnisse beim "grossen Märit" höchstens äusserlich und für den Augenblick beschwichtigt worden. Im Grunde fühlten sich die Bewohner immer noch zurückgesetzt und fürchteten, sie müssten Leistungen erbringen, die vornehmlich anderen Regionen zugutekämen. Das Zusammengehörigkeitsgefühl richtete sich hier nicht auf den Kanton als Ganzes, wie Stämpfli es sich als Wirkung der Verfassungsbewegung gewünscht hatte, sondern immer noch auf die engere Heimat.

Zwar hatten die Radikalen bei den Wahlen in den Verfassungsrat und bei der Volksabstimmung über die Verfassung mit gewaltigen Mehrheiten gesiegt. Aber es war ihnen dabei zugute gekommen, dass ihren konservativen Gegnern eine Organisation fehlte, und dass sie selber das Verfahren zu ihrem eigenen Vorteil einzurichten wussten. Namentlich die Debatten über die Burgergüter hatten zudem gezeigt, dass mancher Berner Änderungen wohl begrüsste, wenn sie ihm materielle Vorteile bescherten, dass er sonst jedoch Neuem eher misstraute und am Herkömmlichen festhielt. Die Radikalen konnten also auf sichere Gefolgschaft im Volke nur zählen, wenn sie wirtschaftliche Erleichterungen versprachen. Mindestens für bestimmte Landesteile kam die Bereinigung der Zehntfragen einem seit langem verbreiteten Begehren entgegen. Die übrigen Neuerungen waren kaum von einer Grundwelle im Volke getragen und nicht frei von Improvisationen. Denn der "jungen Schule" ging es weniger darum, Wünsche zu erfüllen, als mit raschem Zugriffe die Gunst des Augenblicks zu nutzen und Charles Neuhaus aus dem Sattel zu heben.

Dennoch hielt sich die Verfassung von 1846 dreimal so lange wie ihre Vorgängerin von 1831. Erst 1893 wurde sie als Ganzes revidiert, und sie hat in manchen Belangen die politische Ordnung des Kantons bis zur Gegenwart geprägt. Dabei begann ihr Wirken nicht unter besonders verheissungsvollen Umständen. Kurz nachdem Bern 1847 wieder Vorort geworden war, wühlten Kämpfe um die Gestalt des Bundes die Eidgenossenschaft zutiefst auf und drängten das Geschehen in den einzelnen Kantonen in den Hintergrund.

2.4.2. Die Wahlen in den Grossen Rat und in den Regierungsrat
Die Wahlen für den neuen Grossen Rat fanden bereits am 16.August 1846 statt, gut zwei Wochen nach der Annahme der Verfassung durch das Volk. Hatten sich damals über 35'000 Bürger an die Versammlungen bemüht, so waren es jetzt nur 29'459, obschon sie nun ihre Stimme nicht mehr vor aller Öffentlichkeit abzugeben brauchten. Der weite Weg zu den Wahlplätzen hielt wohl von der Teilnahme ab. Auch lag manchem Berner die Politik noch fern, und es überforderte ihn, wenn er innert bloss sieben Monaten schon zum vierten Mal zum Entscheid aufgerufen wurde.

Von den 226 Grossräten hatten rund die Hälfte bereits in der bisherigen Legislative oder im Verfassungsrat (oder in beiden zusammen) gesessen. Die politische Ausrichtung der Behörden änderte sich also wenig, nur dass die Radikalen jetzt noch deutlicher dominierten. Ihnen rechnete man etwa 180 der Gewählten zu, den Konservativen ungefähr 40. Genauer lässt sich die Stärke der beiden Gruppen nicht angeben, da sie eher auf lockerer Gesinnungsgemeinschaft beruhten, als auf straffer Organisation mit klar abgegrenzter Mitgliedschaft.

Konservative setzten sich namentlich in den Amtsbezirken Konolfingen und Seftigen durch, sowie - anders als bei den Wahlen für den Verfassungsrat - in der Stadt Bern, wo sie nun neun von zwölf Vertretern stellten. Unter den Politikern, die im neuen Grossen Rate fehlten, war Charles Neuhaus der prominenteste. Auch Hans Schnell blieb fern. Er hatte schon im Verfassungsrat nicht mehr mitgewirkt, wohl aber in der bisherigen Legislative.

Der Grosse Rat trat am 27.August 1846 im Rathaus des Äusseren Standes an der Zeughausgasse zu seiner ersten Sitzung zusammen. Das betagteste Mitglied, Maire Franz Xavier Moritz aus Pruntrut, verzichtete auf das Amt eines Alterspräsidenten "mit Hinweis auf nicht genügende Kenntnisse der deutschen Sprache". Ohne besondere Feierlichkeiten nahm die Versammlung ihre Arbeit auf mit der Bereinigung des Ratsreglementes.

Tags darauf bestimmte sie die neun Regierungsräte. Sie siegten durchwegs mit deutlichem Vorsprung auf ihre Konkurrenten, auch wenn sie zum Teil das absolute Mehr nicht im ersten Durchgang erreichten. Die Wahl fiel der Reihe nach auf Alexander Funk, Ulrich Ochsenbein, Jakob Stämpfli, Johann Schneider (Schneider älter), Dr.Johann Rudolf Schneider (Schneider jünger), Xavier Stockmar, Friedrich Immer, Albrecht Jaggi (Jaggi jünger) sowie auf Cyprien Revel. Sie waren alle Radikale. Einzig Stockmars starke Persönlichkeit liess sich nicht in ein Parteischema einordnen und erregte bei altbernischen Radikalen gelegentlich Anstoss, weil er im Jura auch bei Kirchentreuen Ansehen und Vertrauen genoss.

Die Exekutive war also der politischen Richtung nach fast homogen, und Minderheiten fanden darin keinen Platz. Die Regionen waren ungleich vertreten: Funk, Ochsenbein, Stämpfli und Dr.Schneider kamen alle aus dem Seeland, Stockmar und der Neuenstädter Revel aus dem Jura, der Thuner Immer und der Saaner Jaggi aus dem Oberland und der Langnauer Johann Schneider aus dem Emmental. Mittelland und Oberaargau gingen leer aus.

Senior des Kollegiums war Johann Schneider mit 54 Jahren, jüngster Stämpfli mit 26. Vom Beruf her dominierten die Juristen, mit Funk, Ochsenbein, Stämpfli, Jaggi und Revel. Johann Schneider war ursprünglich Pädagoge gewesen, Dr.Schneider Arzt, Immer Bauingenieur und Stockmar ein Mann der Wirtschaft. Beide, Schneider und Jaggi hatten schon zur bisherigen Exekutive gehörte.

Gleich nach der Wahl wurden die sechs Direktionen verteilt. Die drei Bisherigen erhielten Gebiete zugewiesen, in denen sie schon früher gewirkt hatten, nämlich Dr.Schneider das Innere, Johann Schneider die Erziehung und Jaggi Justiz und Polizei. Stämpfli bekam die Finanzen, Ochsenbein das Militär und Immer die öffentlichen Bauten. Ohne eigene Direktion blieben Funk, der erste Präsident des Regierungsrates, sowie die beiden Jurassier Stockmar und Revel.

Nicht geprüft hatte man bei den Wahlen, ob die Kandidaten "der beiden Landessprachen kundig" seien, wie es die neue Verfassung verlangte. Das gleiche Erfordernis - und überdies noch jenes, dass man rechtskundig sei - galt auch für Oberrichter, und bei deren Wahl sorgte der Saaner Romang für Verwirrung mit seinem Bekenntnis: "Ich bin kein Jurist, ich bin weder der deutschen noch der französischen Sprache mächtig, ich besitze von beiden bloss Bruchstücke". Tags darauf schwächte er ab: "Die Versammlung mag jetzt entscheiden, ob ein Mann, der ein Rechtsagentenpatent besitzt und Gerichtspräsident ist, rechtskundig sei oder nicht. Ferner habe ich erklärt, ich sei weder der deutschen noch der französischen Sprache mächtig ... denn einer Sprache mächtig sein, heisst, dieselbe durch und durch studiert haben. Schreiben und lesen kann ich französisch und deutsch ein wenig, aber ganz mächtig bin ich beider Sprachen nicht". Ein Votant meinte darauf: "Wollte man untersuchen, wer der französischen Sprache mächtig sei im Regierungsrathe, so würde man vielleicht nicht Einen finden, ausser denjenigen, deren Muttersprache sie ist". Mit diesem Hinweis auf den feinen Unterschied zwischen den Ausdrücken "einer Sprache kundig" und "einer Sprache mächtig" gab sich der Grosse Rat zufrieden und verliess das Thema ohne weitere Grübeleien über die Kenntnisse der Neugewählten.

Von den neuen Regierungsräten kam Immer schon im September 1846 auf einer amtlichen Reise bei einer Feuersbrunst ums Leben. An seine Stelle wählte der Grosse Rat Dr.Samuel Lehmann, Arzt am Äusseren Krankenhaus in Bern. Zwei weitere Wechsel folgten im Laufe des Jahres 1848: im Sommer trat Schneider (älter) wegen Differenzen mit den Radikalen amtsmüde zurück und wurde durch Oberrichter Jakob Imobersteg aus Zweisimmen ersetzt, und als Ulrich Ochsenbein im November in den Bundesrat aufrückte, folgte ihm in der bernischen Exekutive für kurze Zeit Johann Ulrich Lehmann aus Lotzwil. Die Mehrheit der 1846 in den Regierungsrat Gewählten hatte zuvor an den Freischarenzügen teilgenommen oder wenigstens deutlich Sympathie dafür gezeigt. So bürgerte sich für sie bald die Bezeichnung "das Freischarenregiment" ein.

Zum Präsidenten wählte der Grosse Rat nicht einen ausgesprochen Radikalen, sondern den Geschichtsschreiber Anton von Tillier aus der Stadt Bern, der zwischen Tradition und Erneuerung einen mittleren Weg suchte. Er vertrat den Kanton als Gesandter an der Tagsatzung in Zürich, so dass an seiner Stelle der Vizepräsident die Verhandlungen leitete, nämlich der 29jährige Jurist Niklaus Niggeler, als Schwiegersohn Wilhelm Snells und somit als Schwager Stämpflis einer der Hauptrepräsentanten der "jungen Schule". Er redete dem neuen Rat ins Gewissen: "Durch Nichtausführung und Nichtachtung der Volkswünsche, durch Unterlassen der Arbeit im Fache der Gesetzgebung ist die abtretende Regierung dem Volke missliebig geworden. Hüten wir uns daher, in denselben Fehler zu verfallen; befleissigen wir uns in jeder Beziehung, den Fortschritt anzustreben und dasjenige, was das Volk erwartet und die Verfassung uns zur Pflicht macht, möglichst bald zu erfüllen."

Darauf teilte der Rat dem Volk in einer knappen Proklamation den Übergang der Staatsverwaltung auf die neuen Behörden mit und verband auch damit Mahnungen für die Zukunft: "Die Pflichten, welche die neuen Behörden auf sich geladen, die Erwartungen, welche das bernische Volk von diesen hegt, sind gross. Der Grosse Rath wie der Regierungsrath haben den festen Willen, dieselben, soweit es in ihren Kräften liegt, zu erfüllen. An Euch, Mitbürger, ist es, sie hierin zu unterstützen; nehmt fleissig Theil an der Sache des Vaterlandes und wachet mit für die Freiheiten, die Rechte und die Ehre des Volkes; dann werden wir glücklich und stark sein, und Gott, der Erhalter aller Dinge, wird uns schützen und segnen."

2.4.3. Bevölkerung und Wirtschaft im Kanton Bern
Die Berner Radikalen waren an die Macht getragen worden durch Bürger, die weniger auf politische, als auf wirtschaftliche und soziale Reformen hofften. Aber gerade in diesem Bereich standen die neuen Behörden vor gewaltigen Schwierigkeiten, wie sie auch anderswo das frühe 19.Jahrhundert prägten: eine aussergewöhnliche Zunahme der Einwohnerschaft rief nach mehr Arbeitsplätzen, just als das einheimische Gewerbe immer stärker an die Wand gedrückt wurde durch auswärtige Industrie, die unter günstigeren Voraussetzungen produzieren konnte.

Über die Entwicklung der Bevölkerung des Kantons in der damaligen Zeit sind wir gut informiert dank den Volkszählungen von 1818, 1831, 1836/37, 1846 und 1850. Gemäss der Verfassung von 1846 sollten weitere Zählungen in Abständen von je zehn Jahren folgen, was auch deshalb nötig schien, weil ja fortan die Grossratsmandate nach der Einwohnerzahl auf die Wahlkreise verteilt wurden.

Zwischen 1800 und 1850 wuchs die Bevölkerung im Kanton Bern stärker als in der ganzen Eidgenossenschaft und auch stärker als später in der zweiten Jahrhunderthälfte. Sie stieg von 333'000 Personen im Jahre 1818 auf 408'000 (1837), 447'000 (1846) und 458'000 (1850). Damit zählte der Kanton fast doppelt so viele Einwohner wie Zürich als nächstgrösster Stand (250'000 im Jahre 1850), und Berns Anteil an der Gesamtbevölkerung der Schweiz machte über 19% aus. Heute sind es nur noch gut 14%.

Die Stadt Bern umfasste 27'600 Einwohner oder 6% der Kantonsbevölkerung (1850); 1818 waren es noch 17'550 Einwohner oder 5,26% gewesen. Burgdorf meldete 3600 Einwohner, Biel 3500, Thun 3400 und Pruntrut 2900 (1850).

Überall im Kanton lag die Einwohnerzahl um 1850 deutlich höher als jene vom Beginn des Jahrhunderts. Sie hatte also auch in den Randgebieten zugenommen, etwa im Jura und im Oberland, dort allerdings in manchen Bezirken schwächer als im Kantonsdurchschnitt.

Dem Bevölkerungszuwachs stand keine entsprechende Vermehrung der Arbeitsplätze gegenüber. Industrie im modernen Sinne des Wortes gab es im alten Kantonsteil nicht, und staatliche Berichte bezeichneten als "Industrie" immer noch Unternehmungen des Gewerbefleisses in Handwerk und Heimarbeit, die nicht bloss für den Markt der nächsten Umgebung produzierten, sondern auch für den Absatz in entfernteren Gebieten.

Wohl war besonders seit dem 18.Jahrhundert im Oberaargau und zum Teil auch im Emmental die Herstellung und Verarbeitung von Leinwand aufgeblüht und hatte vielen Händen Beschäftigung geboten. Doch nun erlag sie mehr und mehr der ausländischen Konkurrenz, die billigere Baumwollwaren anbot.

Eigentliche Fabriken mit Maschinen und grosser Belegschaft fanden sich um die Mitte des 19.Jahrhunderts fast nur im ehemaligen Bistum Basel, so in Biel ein Betrieb zur Erzeugung von Indienne, der freilich 1842 einging, eine Baumwollspinnerei mit 230 und ein Drahtzug mit etwas über hundert Arbeitern. Die Uhrmacherei mit Kleinbetrieben einzelner Meister hielt in dieser Stadt erst kurz nach 1840 Einzug. Im eigentlichen Jura hatte sie sich schon früher eingebürgert, namentlich in den Freibergen, wo sie kurz vor der Jahrhundertmitte bereits über 900 Arbeiter beschäftigte, aber auch in den Ämtern Courtelary, Delsberg und Pruntrut.

Kein Wunder, dass die Idee auftauchte, dieses Gewerbe auch ins Oberland zu verpflanzen; es blieb jedoch bei blossen Erörterungen, die in der Bergbevölkerung wenig Echo fanden. Bereits 1833 hatte der Staatsverwaltungsbericht der Regierung gerügt: "Während die Bewohner des Jura sich durch Thätigkeit und industrielles Fortschreiten selbst die Bahn brechen, muss der Sinn für Gewerbefleiss im Oberlande erst gelockt werden, und man vermisst selbst bei den verdienstlosen Klassen die Neigung dazu." Im Oberland zeige sich "nur bei Einzelnen Eifer und Beharrlichkeit, denn im ganzen ist dort selbst die verdienstlose Classe wenig zu regelmässiger häuslicher Arbeit geneigt".

Der Regierungsrat sah also ein, dass Landwirtschaft allein nicht sämtliche Einwohner des Kantons zu ernähren vermochte. Dennoch begegnete er eigentlichen Fabriken mit Misstrauen: "Nur die Industrie und die Vervollkommnung der Gewerbe können der immer wachsenden Zahl von Verdienstlosen zu Hülfe kommen. ... Indessen ist auf jeden Fall die häusliche Industrie, in so weit solche möglich ist, derjenigen vorzuziehen, die in grössern Fabriken getrieben werden muss. Die Nachtheile dieser letztern für Gesundheit und Sittlichkeit sind bekannt genug. In denselben kommt auch der Gewinn nur dem Einzelnen zu; wer hingegen zu Hause und für eigene Rechnung arbeitet, hat den Gewinn selbst und wird dadurch zum Fleiss und zur Vervollkommnung angespornt". Solche Wirtschaftsgesinnung wuchs aus alten Wurzeln, wie es Karl Geiser in seiner "Geschichte des Armenwesens im Kanton Bern " von 1844 aufdeckt: "In Zürich, Basel, St.Gallen, Genf etc. fanden sich zu Anfang dieses Jahrhunderts in Händen der städtischen Bevölkerung bedeutende Kapitalmassen, die mit Vorliebe in industrielle Unternehmungen gesteckt wurden. Das bernische Patriziat hatte es dagegen schon im 18.Jahrhundert verschmäht, sich mit Handel und Gewerbe zu beschäftigen. ... Überschüssige Kapitalien wurden in Ländereien, grundpfändlich versicherten Gültbriefen oder ausländischen Wertpapieren angelegt. Das blieb auch bis in unser Jahrhundert hinein noch so. Patrizier, die sich an Handels- und Industriegeschäften beteiligten, gehörten zu den Ausnahmen."

Aber nicht nur die städtische Oberschicht mied die Industrie und selbst das Gewerbe, sondern auch der vermögende Bauer, wenn man dem Staatsverwaltungsbericht von 1841 glauben darf, der behauptet, "dass der etwas wohlhabendere Landmann seine Söhne ein Handwerk lernen zu lassen verschmähe, während der Ärmere das Lehrgeld nicht zahlen könne. Wie einst der Patrizier in Bern es nicht unter seiner Würde gehalten habe, einen Ausschenkkeller, wohl aber ein Handelscomptoir zu halten, so helfe nun ein Statthalter oder Gemeindspräsident seinem Sohne weit eher zu einer Pinte als zu einem Berufe."

Die Schicht, die jetzt im Kanton den Ton angab, drängte also nicht auf eine Erneuerung der Wirtschaft, und sie sah darin auch nicht eine Aufgabe der Regierung. Schon bei der Debatte im Verfassungsrat über die Gewerbefreiheit hatte Ulrich Ochsenbein verkündet, der Staat nutze am meisten, wenn er "einfach die Hindernisse wegräumt, welche im Wege stehen, im Übrigen die Leute machen lässt. ... Der Staat wirkt einzig dann wohltätig auf Handel und Gewerbe, wenn er negativ eingreift, wenn er Hindernisse beseitiget, Zölle und Weggelder so tief als möglich setzt, theils gänzlich abschafft".

So dominierte in der bernischen Ökonomie immer noch die Landwirtschaft, die damals von der Natural- zur Geldwirtschaft überging. Die Abgaben waren nun statt in Naturprodukten in Geld zu entrichten, und auch die Ablösesummen für die Aufhebung der Feudalabgaben schufen einen höheren Geldbedarf. Dieser liess sich verhältnismässig einfach befriedigen bei der Kantonalbank und bei der neuen Hypothekarkasse. Diese beiden Institutionen des Kantons förderten vorerst eher die Verschuldung, als dass sie - wie ursprünglich erhofft - zu kräftiger Schuldentilgung beigetragen hätten.

Zwar fehlen für den Kanton Bern in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts umfassende Wirtschaftsstatistiken, aber auch aus unvollständigen Unterlagen erkennt man leicht, dass der Bauer sich immer mehr auf die Haltung von Vieh und auf die Produktion von Milch und Käse verlegte. Von 1819 bis 1847 stieg der Bestand an Rindvieh im Kanton Bern von 158'000 auf 177'000 Stück, jener der Kühe allein von 87'000 auf 118'000. Damit war das Wachstum für diesen Zeitraum eher bescheiden und jedenfalls geringer als die Zunahme der Bevölkerung. In der zweiten Jahrhunderthälfte kehrte sich dieses Verhältnis dann um: damals vermehrte sich der Viehstand fast doppelt so stark wie die Einwohnerschaft.

Wichtigster Ausfuhrartikel war der Käse, dessen Preis langsam aber stetig stieg. Freilich galt er im Ausland als Luxusware, so dass sein Absatz schwankte und bei ungünstiger Entwicklung der Wirtschaft rasch sank. Für Käse- wie für Viehexporte brachte die Eisenbahn Erleichterung. Sie reichte nun schon nahe an die Schweiz heran und ermöglichte eine einfachere, sicherere und schnellere Beförderung der Güter.

Der Ackerbau dagegen schrumpfte zusehends, und er vermochte die umfassende Versorgung der Einwohnerschaft mit Lebensmitteln nicht mehr zu sichern, zumal er stark vom Wetter abhing. So kam es um die Jahrhundertmitte zu schlimmen Missernten, besonders bei den Kartoffeln, wie Jeremias Gotthelf es in "Käthi die Grossmutter" ergreifend beschrieben hat. Noch sorgten keine raschen Transporte aus Überschussgebieten für Hilfe und Erleichterung, so dass Hunger, Teuerung und soziale Not herrschten. Es war hierzulande wohl die letzte Agrarkrise, die aus zu geringen und nicht aus übermäßigen Ernten erwuchs.

2.4.4. Die Gründung der Hypothekarkasse
In der Verfassungsbewegung von 1846 fühlten sich namentlich die Oberländer benachteiligt, denn sie profitierten kaum von der Zehntablösung, weil sie oder ihre Vorfahren einen grossen Teil der Bodenlasten bereits früher auf eigene Kosten losgekauft hatten. Im "grossen Märit" suchte man sie zu beschwichtigen mit dem Versprechen auf Gründung einer Hypothekarkasse, welche zwar für den ganzen Kanton errichtet werden, aber ganz besonders dem Oberland zugute kommen sollte.

Die Errichtung dieser Bank erfolgte nun in einem für heutige Begriffe horrenden Tempo: Am 31.Juli 1846 war die Verfassung vom Volke angenommen worden. Nicht ganz einen Monat später, am 27.August, trat der neugewählte Grosse Rat zu seiner ersten Session zusammen. Damals lag ihm bereits ein Entwurf für ein Hypothekarkassen-Gesetz vor, der zum Teil noch von der alten, inzwischen abgetretenen Regierung und von der Verfassungskommission vorbereitet worden war. Der neue Regierungsrat arbeitete den Vorschlag dann kräftig um. In der ersten Hälfte November debattierte der Grosse Rat darüber, und bereits am 15.Dezember 1846 nahm die Bank ihren Betrieb auf.

Sie war die erste reine Bodenkreditanstalt in der Schweiz und kam vor allem bäuerlichen Bedürfnissen entgegen, während die Kantonalbank namentlich dem Handel, der Industrie und dem Gewerbe diente und nur Geldgeschäfte pflegte, so dass sich die beiden Institute nicht konkurrenzierten. Dennoch ahmte kein anderer Stand Berns Beispiel mit zwei Staatsbanken im selben Kanton nach.

Da auch die bernischen Privatbanken den Bodenkredit nicht pflegten, war man bisher für solche Geschäfte auf Private als Geldgeber angewiesen. Solche hatten sich früher in genügender Zahl gefunden. Doch liess die technische und wirtschaftliche Entwicklung im In- und Ausland einen wachsenden Finanzbedarf voraussehen. Vor allem aber gehörten diese "Kapitalisten", wie man sie damals nannte, gewöhnlich zum Patriziat oder jedenfalls zu den Konservativen, so dass andersdenkende Schuldner befürchteten, sie könnten Pressionen ihrer Gläubiger ausgesetzt sein.

Die Hypothekarkasse war ungewöhnlich eng an den Staat gebunden und bildete anfangs einfach eine Abteilung der kantonalen Finanzverwaltung, ein "Anhängsel der Finanzdirektion", wie sich ein späterer Regierungsrat ausdrückte. Der Verwalter als oberster Beamter der Bank arbeitete unter "der unmittelbaren Aufsicht und Leitung des Direktors der Finanzen" und vom Finanzdirektor sowie vom gesamten Regierungsrat ging der bestimmende Einfluss aus. Der Finanzdirektor entschied zum Beispiel über Personalfragen, Geldbeschaffung oder das Vorgehen bei Pfandverwertungen, so dass die Verwaltung als umständlich und bürokratisch galt.

Untergebracht war die Kasse bei ihrer Eröffnung in einem Teil des Stiftsgebäudes am Münsterplatz in Bern. In den Sechzigerjahren zog sie dann um an die heutige Bundesgasse, gegenüber dem Bundeshaus-West. Zweigstellen in anderen Ortschaften des Kantons besass die Hypothekarkasse nicht. In ihren Anfängen 1846 zählte die Hypothekarkasse sieben Beamte und Angestellte, wobei Verwalter, Kassier und Buchhalter in ihrer Besoldung den entsprechenden Chargen bei der Kantonalbank gleichgestellt waren.

Nach dem Wortlaut der Verfassung sollte die Kasse mindestens während den ersten dreissig Jahren ihres Bestehens "zum Voraus drei und je nach Bedürfnis bis fünf Millionen Schweizerfranken in den Amtsbezirken Oberhasle, Interlaken, Frutigen, Niedersimmenthal, Obersimmenthal und Saanen zu fünf vom Hundert jährlich" anlegen. Die Verwaltung dieser privilegierten Darlehen nannte man die "Oberländer Kasse", über die eine eigene Rechnung zu führen war neben jener der "Allgemeinen Hypothekarkasse".

Wer bei der Hypothekarkasse ein Darlehen aufnehmen wollte, hatte "vor allem eine Schatzung der zu verpfändenden Liegenschaft zu veranstalten". Diese erfolgte durch drei Schätzer, ernannt von der Gemeinde, in welcher sich die Liegenschaft befand. Vom Betrag der Schätzung konnte der Gesuchsteller zwei Drittel als Darlehen empfangen. Er hatte dafür jährlich 5% zu bezahlen, wovon 4% als Zins und das übrige als Beitrag an die Tilgung des Kapitals galten. Vorher waren als Belehnungsgrenze nicht zwei Drittel üblich gewesen, sondern bloss die Hälfte. Mit der neuen Regel hoffte man, überhöhte Schatzungen zu vermeiden. Zugleich konnte der Bürger nun mit mehr Fremd- und weniger Eigenkapital als bisher Grundeigentum erwerben. Namentlich in der Landwirtschaft stieg die Nachfrage, während der vermehrte Kredit manchem Besitzer das Durchhalten erleichterte. So sank das Angebot und mancherorts erhöhten sich die Güterpreise.

Um das Vertrauen der Geldanleger zu gewinnen, schrieb das Gesetz über die Hypothekarkasse in § 24 vor, die Gemeinde habe für die Entscheide der von ihr ernannten Schätzer eine Garantie zu leisten, das heisst, sie werde zahlungspflichtig, wenn ein Grundpfand bei einer gerichtlichen Liquidation nicht den vorgesehenen Betrag erreiche. Diese Vorschrift war im Grossen Rat umstritten, ging aber schliesslich mit deutlichem Mehr durch, obwohl kein anderer Kanton eine derartige Regelung kannte. Eine weitere Sicherheit bot es dem Gläubiger, dass auch das bernische Staatsvermögen für alle Geldaufnahmen der Hypothekarkasse haftete.

Die Eröffnung der Hypothekarkasse fiel in Jahre ausgesprochener Teuerung und wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Dazu wurden die Staatsfinanzen noch strapaziert durch die Ablösung der Zehnten und Bodenzinsen, durch Ausgaben für den Sonderbundskrieg und durch zusätzliche Aufwendungen im Armenwesen, im Strassenbau und auf anderen Gebieten. So erwies es sich bald als unmöglich, die Bank mit dem vorgesehenen Kapital von wenigstens fünf Millionen Schweizerfranken zu versehen. Dabei hatte Finanzdirektor Jakob Stämpfli noch in der Grossratsdebatte um das Hypothekarkassen-Gesetz in Aussicht gestellt, man werde voraussichtlich bald auf neun Millionen gehen können, indem man Kapital zurückziehe, das im Ausland angelegt sei. Dies hätte sich in vielen Fällen nur mit grossem Verlust erreichen lassen, so dass die Hypothekarkasse bis Ende 1847 vom Staat nur gut 1,7 Millionen erhielt, das heisst weit weniger, als schon nur für die in Verfassung und Gesetz versprochenen Darlehen an das Oberland nötig gewesen wären. Kaum etwas blieb übrig für die "Allgemeine Hypothekarkasse", das heisst für Gesuche aus dem Unterland. Das enttäuschte umso mehr, als die Debatten um die Hypothekarkasse grosse Hoffnungen geweckt hatten. Mit ihrer Errichtung hatten sich die Radikalen beeilt, um dem Volk möglichst bald Leistungen vorweisen und Erleichterungen gewähren zu können. Nun erwies sich gerade dieses Unternehmen vorderhand als ein Fehlschlag, der ihnen viel Vertrauen raubte und dazu beitrug, dass sie bereits nach wenigen Jahren vorübergehend die Führung der Exekutive an ihre Gegner abtreten mussten.

2.4.5. Erfolge und Fehlschläge der radikalen Regierung
Wer die Jahre nach 1845 oberflächlich betrachtet, könnte meinen, die Berner Radikalen seien damals von Erfolg zu Erfolg geeilt: sie stürzten Charles Neuhaus, sie setzten die Kantonsverfassung von 1846 durch und sie gaben bei den Freischarenzügen, im Sonderbundskrieg und bei der Bundesrevision mit den Ton an. Doch dieser Eindruck täuscht: in Wirklichkeit drangen 1846 im Kanton längst nicht alle Anliegen der "jungen Schule" durch, ebensowenig 1848 in der Eidgenossenschaft. Für die Bundesverfassung hatte ja Stämpfli den Bernern Ablehnung empfohlen und gehörte also zu den Verlierern.

Es zeigte sich, dass der Berner, soweit er sich an politischen Entscheiden beteiligte, zwar nicht einfach am Bestehenden festhielt, und dass er Änderungen und Reformen nicht rundweg zurückwies. Doch sollten sie in kleinen Schritten erfolgen, sich nicht allzuweit vom Hergebrachten und Gewohnten entfernen und neben mehr Volksrechten und mehr nationaler Einheit auch materielle Vorteile bringen. Was der Berner als extrem empfand, lehnte er ab, selbst Errungenschaften, die uns heute vertraut und selbstverständlich geworden sind.

Die Radikalen konnten deshalb nicht sicher auf Unterstützung durch breite Schichten rechnen, und ihre Anliegen waren von keiner Grundwelle im Volke getragen. Dennoch mässigten sie weder ihre Tonart noch ihre Begehren, obwohl sie die Ergebnisse einzelner Nachwahlen in den Grossen Rat oder die Volksabstimmung über die Bundesverfassung hätten warnen können.

Zudem standen die neuen Regierenden 1846 wieder vor einem Problem, das in vergleichbarer Form bereits 15 Jahre früher aufgetreten war: der Bürger, soweit er sich für Politik überhaupt interessierte, erwartete von einer Wende rasche Reformen und Erleichterungen und überforderte damit den Gesetzgeber. So verbreiteten sich nach 1831 rasch Ernüchterung und Enttäuschung. Dem suchte man 1846 vorzubeugen durch Artikel 98 in den Schlussbestimmungen der Kantonsverfassung. Er zählte sechzehn Gesetze einzeln auf, welche die Legislative unverzüglich ändern oder erlassen müsse und nannte bei fünf für das Vorhaben eine Frist bis Ende 1847, also von wenig mehr als einem Jahr. Das erschwerte zwar die Verschleppung von Dringlichem, aber der Grosse Rat arbeitete nun oft überhastet und unsorgfältig. Sein Gesetz über die Schuldbetreibung vom Sommer 1847 zum Beispiel musste bereits ein Jahr später zu erneuter Behandlung zurückgezogen werden, weil es sich in der Praxis nicht bewährte.

So blieb von dem riesigen gesetzgeberischen Programm manches unvollendet und harrte der Bewältigung durch spätere Generationen. Freilich war in manchen Belangen der Spielraum der Legislative klein, da die Verfassung von 1846 einzelne Materien detailliert regelte und so den Inhalt der Ausführungsgesetze vorwegnahm. Das gilt besonders für die Ablösung der Feudallasten. Schon am 4.September 1846, weniger als einen Monat nach seiner Wahl, verabschiedete der Grosse Rat das "Gesetz über die Liquidation der Zehnten, Bodenzinse, Ehrschätze und Primizen" nach einer Beratung von nicht einmal einem ganzen Tag. Es reduzierte, gemäss den Vorschriften der Verfassung, die Loskaufssumme für die Pflichtigen auf den siebenfachen Wert des Jahresertrags bei den meisten Zehnten und auf den zehnfachen Wert des Jahresertrags für die Bodenzinse. Diese Summe war in Amortisationen zu erlegen, welche spätestens nach rund siebzehn Jahren zur Tilgung der gesamten Schuld führten.

Der Loskauf erfolgte also zu einem niedrigen Preis. Noch neun Monate zuvor hatte das vorangehende Zehntaufhebungsgesetz vom Dezember 1845 doppelt so hohe Ansätze genannt. Privatinhaber von Zehntrechten erhielten eine gleich hohe Entschädigung, wie sie 1845 vorgesehen war, doch wurde diese nun zur Hälfte von den Pflichtigen und zur Hälfte vom Staat ausgerichtet. Wer sich schon in früheren Zeiten von den Bodenlasten losgekauft hatte, bekam einen bescheidenen Ersatz für seine damaligen Auslagen, und zwar in Form von Schuldscheinen des Staates, welche dieser spätestens nach 25 Jahren in Bargeld einlösen musste. Finanzdirektor Jakob Stämpfli glaubte, wenn er diese Verpflichtung des Kantons über ein Vierteljahrhundert verteile, lasse sie sich aus laufenden Ersparnissen begleichen, ein Optimismus, der vor der Wirklichkeit der kommenden Zeiten nicht standhielt.

Damit waren Zehnten und Bodenzinsen endgültig abgelöst und ein Problem bewältigt, das seit 1798 die verschiedensten Gegenden der Eidgenossenschaft beschäftigt hatte. Bern hatte es bisher immer wieder vor sich hergeschoben, statt es mit dem festen Willen zur Liquidation anzupacken. So bereinigte Bern diesen Fragenkreis später als manche andere Stände, aber immerhin nicht als letzter der Kantone.

Bis 1846 hatte der bernische Finanzhaushalt auf den Einkünften aus Zehnten und ähnlichen Gefällen, auf indirekten Abgaben und auf dem Ertrag des Staatsvermögens geruht. Das entsprach der Tradition, war dem Bürger seit jeher bekannt und verlangte von ihm keine Umstellungen auf bisher Ungewohntes. Doch passte dieses System nicht mehr zu der neuen Lehre von möglichst grosser Freiheit auch in der Wirtschaft, und zudem verteilte es die Lasten ungleich. Sie lagen vor allem auf den Landleuten, während die Städter davon weit weniger spürten. Nun verringerte sich das Staatsvermögen durch Zahlungen an private Zehntberechtigte und an Personen, die sich bereits früher von ihren Verpflichtungen losgekauft hatten. Vom Herbst 1846 bis Ende 1849 sank es - trotz höherer Schätzung der Domänen und Verkäufen von Staatsland und Pfrundgütern - von rund 30 auf etwas über 27 Millionen Franken.

In Stämpflis Augen war das kein Unglück, hatte er doch schon seinerzeit im Verfassungsrat erklärt, eine Regierung, die über einen ansehnlichen Staatsschatz verfüge, fühle sich allzu unabhängig und richte sich kaum mehr nach Wünschen und Bedürfnissen des Volkes. Dieses könne seinen Willen weit eher durchsetzen, wenn die Exekutive auf Steuern angewiesen sei.

Allerdings glaubte Stämpfli als Finanzdirektor, vorerst ohne grosse neue Belastungen auszukommen, wenn er die Verwaltung vereinfache und Stellen abbaue, indem er die Zahl der Amtsbezirke reduziere und Gemeinden zusammenlege. Doch drang er mit diesem Vorschlag im Grossen Rate nicht durch, obwohl ja hier die Radikalen die Mehrheit besassen.

Besondere Schwierigkeiten entstanden aus den Zeitumständen: so wurde der Zehnten bereits 1846 nicht mehr bezogen, während die neuen Steuern wegen der Kriegsereignisse erst 1848 einliefen. Zudem hatte Stämpfli der Tagsatzungsarmee für den Kampf gegen den Sonderbund fast zwei Millionen Franken vorgeschossen, die erst nach und nach zurückerstattet wurden, und die Loskaufgelder, die Bern dem Kanton Luzern für gefangene Freischärler bezahlt hatte, liessen sich bei den Nutzniessern der Aktion nicht eintreiben. Schliesslich verschlang auch der Kampf gegen die Lebensmittelnot und die Teuerung von 1846 und 1847 unvorhergesehene Summen.

Zwar erliess der Grosse Rat bereits im April 1847 ein Gesetz über die Vermögens- und Einkommenssteuer. Es sah Abgaben auf Grundeigentum, Kapitalien und Einkommen vor, wobei der Grosse Rat jeweilen bei der Budgetberatung den Steuersatz festlegte. Für 1848 waren es für Grund- und Kapitalsteuer je ein Promille der betreffenden Werte, für das Einkommen 1½ Prozente.

Der Ertrag liess sich schwer vorausschätzen, unter anderem weil es noch keinen Katasterplan gab. So schlossen die Staatsrechnungen für die Jahre 1846 und 1848 mit kräftigen Fehlbeträgen, und erst für 1849 ergab sich wieder ein leichter Überschuss. Stämpfli sprach deshalb von einem "Normaldefizit", welches das Kantonsvermögen bald einmal aufzehren werde. Die Ursache dafür wollte er in Verhältnissen sehen, die bereits vor 1846 bestanden hätten. Dennoch haftete ihm und seinen Regierungskollegen künftig der Ruf an, unter ihren Händen sei der Besitz des ehemals wohlhabenden Standes Bern zerflossen. Zudem waren die direkten Steuern neu und unvertraut und wurden deshalb als besonders lästig empfunden. Die Klagen über sie ertönten weit lauter als Stimmen der Erleichterung über die Abschaffung des Zehnten und anderer bisheriger Abgaben.

Die Erwartungen, die 1846 geweckt worden waren, erfüllten sich also im Bereich der Finanzen nur zu einem geringen Teil. Ähnliches galt für das Armenwesen, wo die Verfassung im § 85 die Leitlinien für das Ausführungsgesetz festgelegt hatte, das bei der Direktion des Innern unter Regierungsrat Dr.J.R. Schneider entstand. Der Grosse Rat verabschiedete es im April 1847, genau zur selben Zeit wie das Steuergesetz. Sein Ziel war es, an die Stelle der obligatorischen Armenunterstützung die freiwillige Wohltätigkeit treten zu lassen, die durch Armenvereine in jeder Kirchgemeinde getragen werden sollte. Aber sie bildeten sich weit langsamer als erhofft. Auch die vorgesehenen staatlichen Erziehungs-, Kranken- und Zwangsarbeitsanstalten blieben zum grossen Teil auf dem Papier und wurden Opfer der Finanzschwierigkeiten, der schlechten wirtschaftlichen Lage und der politischen Spannungen und Spaltungen im Kanton. Dass der Staat übernommene Verpflichtungen so mangelhaft erfüllte, weckte im Volke Unwillen, umso mehr als die Gemeinden von einer Entlastung durch Kantonsbeiträge weit weniger spürten, als sie geglaubt hatten. Die freiwilligen Beiträge Privater flossen ebenfalls spärlicher als angenommen, so dass Karl Geiser in seiner "Geschichte des Armenwesens im Kanton Bern" von 1894 urteilt: "Das Resultat war ein vollständiger Misserfolg, und die 10 Jahre von 1847-1857 gehören zu den schlimmsten für unser Armenwesen."

Dabei vermochte das radikale Regime diese Rückschläge nur zu einem kleinen Teil durch besondere Erfolge auf anderen Gebieten zu kompensieren. Im Erziehungswesen nahm es zwar die Revision von Schulgesetz und Hochschulgesetz an die Hand, kam aber damit nicht zu Ende, bevor es 1850 wieder abtreten musste, ebensowenig mit dem Entwurf für ein Gesetz über Bau und Unterhalt der Strassen. Die Justizdirektion brachte ein "Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Zivilrechtsachen" zum Abschluss, ebenso ein "Gesetz über die Organisation der Gerichtsbehörden", das einlässlicher regelte, was die Verfassung bereits in grossen Zügen vorschrieb. Doch schon das "Gesetz über das Vollziehungsverfahren in Schuldsachen", das Betreibungsgesetz, bedurfte weniger als ein Jahr nach seiner Fertigstellung der Überarbeitung, weil es sich bei der Anwendung als unpraktisch erwies.

Zu den Leistungen der radikalen Regierung gehörte die Erweiterung des Strassennetzes im Kanton, etwa durch die Brienzerseestrasse, wobei Baudirektor Stockmar öfters Projekte abschloss, welche bereits die Vorgänger-Regierung eingeleitet hatte. Das galt auch für die Tiefenaubrücke und für die von ihr nach Bern führende Engestrasse. Neuhaus hatte sie gefördert als direktere und raschere Verbindung zwischen seiner Bieler und Seeländer Heimat und dem Kantonshauptort. Zudem sollte sie angeblich der Nydeckbrücke den Rang ablaufen, die durch eine Gesellschaft von Aktionären aus der Stadt Bern getragen war. Über der Tiefenaubrücke stand kein guter Stern. Sie kostete weit mehr als vorgesehen, und der Boden kam immer wieder ins Rutschen wegen der vielen Dämme und Geländeeinschnitte, die man angelegt hatte, um eine möglichst gerade Strecke zu erhalten. Schliesslich stürzte im Juni 1847 ein Gerüst ein und riss dreizehn Arbeiter in den Tod. Altgesinnte Berner sahen darin eine Strafe für ein überflüssiges und vermessenes Unterfangen.

Alles in allem hielten die Radikalen nach 1846 für Bern weniger, als sie versprochen und als sie sich selber vorgenommen hatten, schon nur, weil ihr Interesse und ihre Aktivitäten sich bald wieder stärker der Eidgenossenschaft als dem Kanton zuwandten.

2.4.6. Der Teuerungskrawall von 1846
Wirtschaftliche Nöte waren nicht die einzigen Schwierigkeiten, denen die radikale Regierung bei ihrem Amtsantritt im Spätsommer 1846 gegenüberstand. Noch schwelte alte politische Glut weiter, im Kanton von den Kämpfen um die Verfassungsrevision und ihren Begleiterscheinungen, in der Eidgenossenschaft von den Freischarenzügen und ihren Nachwehen her. Es brauchte nur einen kleinen Windstoss, damit wieder Flammen aufflackerten.

Das geschah bereits im Oktober 1846 im sogenannten Äpfelkrawall beim Markt der Stadt Bern. An sich war das Ereignis unbedeutend. Aber es rückte verdrängte Probleme wieder ins Rampenlicht der öffentlichen Aufmerksamkeit und stellte die neuen Behörden vor eine erste Bewährungsprobe. Der Streit entzündete sich an Unzulänglichkeiten, die nun wegen Teuerung und Lebensmittelmangel besonders krass hervortraten. Bevor die einheimische Kundschaft zum Zuge kam, hatten oft fremde Händler und sogenannte Fürkäufer gleich bei Beginn der Auffuhr grosse Warenmengen bereits an sich gezogen, die sie dann anderswo teuer weiterveräusserten und so die Preise in die Höhe trieben.

Als Wortführer der Unzufriedenen legte ein städtischer Gewerbeverein am Sonntag, den 4.Oktober 1846 einer Volksversammlung auf der Schützenmatte eine Bittschrift an den Regierungsrat vor. Sie wünschte, dass dieser die Einfuhrzölle abschaffe und dafür Ausfuhrzölle erhebe, dass er gegen Wucher einschreite, Nahrungsmittel aufkaufe und billig an die Bevölkerung abgebe, und dass er den Fürkauf erst von elf Uhr an gestatte. Dieses Begehren wurde mit weit über tausend Unterschriften der Regierung eingereicht, welche es am 16.Oktober behandelte, eine Einschränkung des Fürkaufs jedoch ablehnte, weil sie die Freiheit von Handel und Gewerbe schmälern und den städtischen Konsumenten gegenüber dem ländlichen Produzenten begünstigen würde. Diese Absage drang sofort an die Öffentlichkeit, nicht aber, dass der Regierungsrat in der gleichen Sitzung einem Teil der übrigen Forderungen entsprochen hatte.

So kam es tags darauf, am Samstag den 17.Oktober, beim Markt in der Nähe des heutigen Café "Du Théâtre" zu Ausschreitungen, als Fürkäufer auf besonders provokative Weise auftraten. Marktkörbe und später sogar Fuhrwerke wurden umgeworfen und ihre Besitzer bedroht. Die Zeughauswache griff mit blanker Waffe ein, doch zogen sich die unerfahrenen Rekruten vor einem Hagel von Äpfeln und Steinen zurück, und ein bereits verhafteter Demonstrant wurde wieder befreit. Schliesslich gelang es Studenten und anderen Unbeteiligten, die Aufgebrachten zu beruhigen. Diese wollten nun, nach einer Absprache mit Regierungspräsident Funk, den Regierungsrat in einer neuen Eingabe bitten, seinen Beschluss über den Fürkauf nochmals zu erwägen. Als sie tags darauf, am Sonntag nach dem Gottesdienst, über Einzelheiten dieses Schreibens auf der Schützenmatte beraten wollten, fanden sie den Ort durch Truppen besetzt, die der Regierungsrat inzwischen eilig zusammengezogen hatte, und die etwas später auf anderen Plätzen der Stadt sogar Kanonen schussbereit machten. Die Versammelten fühlten sich von Funk hintergangen und protestierten gegen die Verletzung des Petitionsrechtes, doch schliesslich trieben die Soldaten und der Regen die Menge auseinander. Das Militär feuerte keine Schüsse ab; trotzdem fehlten nachher über 6000 Patronen, ein Zeichen dafür, dass nicht allein bei den Demonstranten Unordnung geherrscht hatte.

Hinterher spürte die Regierung vielleicht selber, dass sie auf die Vorgänge übermässig reagiert hatte, wohl aus einer inneren Unsicherheit heraus, da sie sich in ihrer neuen Position noch nicht sattelfest fühlte und jeden Tag die Ablehnung durch die städtische Einwohnerschaft empfand. So lag es nahe, die Verantwortung auf diese Kreise und besonders auf das Patriziat abzuschieben. Ihnen schrieben führende Radikale sogar wieder Putschgelüste zu, wie es ihre Vorgänger bei der "Erlacherhofverschwörung" getan hatten. Das mochte teils auf echte Angst zurückgehen, welche freilich den verbliebenen Machtwillen und Einfluss der früheren Regenten überschätzte, teils war es ein Ablenkungsmanöver, das den alten Gegner in Verruf bringen und die eigenen Schwierigkeiten verdecken sollte. Beweise für die Anschuldigungen fehlten.

Die materiellen Probleme, welche die Unzufriedenheit ausgelöst hatten, liessen sich fürs erste mit Hilfe günstiger Umstände leichter beheben als erwartet: in den folgenden Jahren fielen die Ernten wieder besser aus, die Zufuhren, besonders an Getreide aus Nordamerika, strömten reichlich, so dass die Preise allmählich sanken, während vorher diese Wirkung ausgeblieben war, als die Regierung Lebensmittel aus ihren eigenen Vorräten auf den Markt geworfen hatte. Sonst aber betrachteten die Behörden die Linderung der Not im wesentlichen als die Aufgabe Privater und von wohltätigen Vereinen, denen sie allerdings durch Erleichterungen und Geldzuschüsse ihr Wohlwollen bezeugten.

Doch ging es ja nicht bloss um Fragen der Versorgung. Ebenso schwer wog die Arbeitslosigkeit. Sie traf nach dem Urteil Ochsenbeins in der Stadt Bern "weniger die unterste, als vielmehr die Handwerksklasse ... indem in Folge der gegenwärtigen Verhältnisse nichts gebaut wird" und Regierungsrat Dr.Schneider bestätigte, "dass die ganz armen Leute in einer weniger schwierigen Stellung sind, als die Handwerker, diese haben wirklich eine böse Zeit vor sich". Der Geldmangel bei den Bauern als Folge der Missernten mehrerer Jahre wirkte sich nun eben mit etwas Verspätung auf das Gewerbe aus, das weniger Aufträge erhielt und dessen Absatz stockte.

Auch in diesem Bereich sah der Kanton Bern seine Aufgabe nicht in der Arbeitsbeschaffung durch eigene Instanzen. Wohl zog er Projekte zeitlich vor wie den Bau der Tiefenaubrücke und der Zufahrtsstrasse dorthin durch die Enge. Zuständig dafür waren aber private Unternehmer, die zwar die landesüblichen Löhne zahlten, doch blieb davon für den Unterhalt einer Familie wenig mehr übrig, wenn der Arbeiter die Kosten für seine persönliche Verpflegung beglichen hatte.

2.4.7. Der Zellerhandel
Beim Teuerungskrawall von 1846 hatten die Radikalen mit Erfolg den übrigen Kanton gegen den Hauptort ausgespielt. Das Landvolk, welches Marktprobleme der geschilderten Art kaum kannte, stärkte den neuen Regenten den Rücken und drohte in verschiedenen Gegenden, bewaffnet gegen Bern zu ziehen, um so die neue Ordnung samt ihren wirtschaftlichen Erleichterungen zu stützen und zugleich die ereignisarme Zeit nach den grossen landwirtschaftlichen Arbeiten zu beleben. Hier konnte die Regierung also noch auf die Landleute zählen und wusste sie mit sicherem Instinkt für die eigene Sache einzuspannen.

Anders beim sogenannten Zellerhandel, der sich knapp ein halbes Jahr später zutrug. Sein Anlass reichte zurück bis in die Amtszeit der vorangehenden Regierung. Samuel Lutz, Professor für Altes und Neues Testament an der Berner Hochschule, war im Herbst 1844 verstorben, und es bereitete Mühe, ihn zu ersetzen. Da wies der Philosophieprofessor Friedrich Ries, der den Radikalen nahestand, auf den jungen Tübinger Privatdozenten Eduard Zeller hin, über den die theologische Fakultät ein konziliantes, im Ganzen jedoch eher zurückhaltendes Gutachten abgab, dessen Formulierungen sich verschieden auslegen liessen. Eine Wahl erfolgte nicht, wohl weil bald die Ereignisse der Tagespolitik die Behörden in Beschlag nahmen.

Nun griff die neue Regierung den Vorschlag wieder auf und berief am 12.Januar 1847 Zeller als Professor für Exegese des Neuen Testamentes, obwohl dieser bisher vor allem über griechische Philosophen der Antike geforscht hatte. Die Ernennung lag ohne Zweifel in der Kompetenz des Regierungsrates und doch löste sie in der Öffentlichkeit sofort Erregung aus. Das rührte auch von der Ähnlichkeit der Vorgänge mit früheren Ereignissen in anderen Gegenden her. So hatte 1839 die Berufung des Theologen David Friedrich Strauss an die Universität Zürich zum "Züri-Putsch" geführt, in welchem das bewaffnete Landvolk die liberale Kantonsregierung aus der Zeit der Regeneration gestürzt und eine konservative an ihre Stelle gesetzt hatte.

Zeller war Schüler von Strauss und galt als sein Freund. Gegen ihn wie gegen andere Glieder der sogenannten kritischen Tübinger Schule erhob sich der Vorwurf, er glaube weder an den christlichen Gott, noch an die Unsterblichkeit der Seele und eigne sich deshalb nicht zur Ausbildung von Pfarrern. Bald liefen beim Grossen Rat Bittschriften ein, mehrheitlich solche, die sich gegen eine Anstellung Zellers wandten. Sie gingen vor allem aus von der Evangelischen Gesellschaft, die seit 1831 Christen vereinigte, die zwar in der Landeskirche bleiben wollten, in ihr aber nicht volles Genügen für die Bedürfnisse ihrer pietistischen Frömmigkeit fanden. Insgesamt trugen die Eingaben dieser Richtung weit über 2000 Unterschriften, denen die sonst so petitionsfreudigen Radikalen nur wenige entgegenstellen konnten, gewöhnlich Schreiben einzelner Sektionen des "Volksvereins" oder von Studenten, denen sich einzelne Professoren beigesellten, darunter jedoch keine Dozenten der theologischen Fakultät.

Broschüren aus der Feder von Geistlichen fanden den Weg weit in den Kanton hinaus, obwohl manche von ihnen nach Inhalt und Stil hoch über den Köpfen eines breiten Publikums schwebten und theologische Subtilitäten erörterten. Sie waren in der Mehrzahl gegen die Berufung Zellers gerichtet. Für ihn verwendete sich Professor Ries, ferner eine anonyme Schrift mit primitiven Verunglimpfungen aller Gegner. Sie wurde auch durch die Regierung verteilt, und man nahm an, ihr Verfasser sei der jetzige Staatsschreiber und frühere Pfarrer und Freischärler Albrecht Weyermann. Zudem erliess die Regierung eine Proklamation, die am 21.März von den Kanzeln verlesen werden musste. Pfarrer, die sich weigerten oder einen eigenen Kommentar beifügten, wurden den Gerichten überwiesen und Zuchthausprediger Emanuel Ludwig von Fellenberg sogar wegen Anstiftung zu Aufruhr und Hochverrat eingeklagt, weil sich in seiner Broschüre die Wendung fand, es gelte "sich entschieden aufzulehnen gegen die Anmassung der Regierung" - und dies, obwohl gleich zuvor als Richtschnur die Stelle aus dem 13.Kapitel des Römerbriefes bezeichnet worden war "Jedermann sei untertan der Obrigkeit".

Bald lief das Schlagwort um, die Religion sei in Gefahr. Es wandte sich nun gegen die Radikalen, die selber drei Jahre vorher den gleichen Ruf erhoben hatten, als die Luzerner Regierung die Jesuiten in ihren Kanton berief. Das Festhalten an Zeller, der weit herum abgelehnt wurde, vertrug sich auch schlecht mit der These der "jungen Schule", was an der Universität gelehrt werde, müsse sich dem Volke und der Demokratie anpassen. Zwar versicherten die Regierungsräte, sie betrachteten sich als Christen und als Glieder der Landeskirche, doch minderte es ihre Glaubwürdigkeit, dass ein Hetzblatt wie der radikale "Gukkasten" unbehelligt Religion und Kirche in den Dreck ziehen und das Empfinden gläubiger Christen auf unflätige Art verletzen durfte, ja, dass die Behörden seinen Drucker noch mit staatlichen Aufträgen belohnten. Kritik an Kirche und Religion und Lob der Diesseitigkeit waren zwar mindestens seit der Aufklärung nichts Neues. Hatten sie sich aber bisher eher im Bereich des Privaten zurückgehalten, so brüsteten sich die Radikalen nun öffentlich mit einer Respektlosigkeit, die für sie fast zum guten Ton gehörte. Damit stiessen sie die stillen Christen unter den Reformierten ab, welche zwar die Jesuiten ebenfalls als Gefahr für den konfessionellen Frieden ablehnten, aber nicht bereit waren, die Vorbehalte der Radikalen gegen den Katholizismus auch gegen ihre eigene Glaubensgemeinschaft gelten zu lassen.

Am 24.März 1847 diskutierte der Grosse Rat von morgens acht bis abends nach 22 Uhr über die Berufung Zellers. Eine Verlängerung der Debatte in weiteren Sitzungen war unerwünscht, weil am 25.März zur Feier von Mariae Verkündigung die Verhandlungen ausfielen. Da der Regierungsrat für die Wahl von Professoren zuständig war, konnten Zellers Gegner einen Antrag auf Widerruf der Wahl oder wenigstens auf Aufschub des Amtsantrittes juristisch nur schwer begründen. Sie beriefen sich auf das Oberaufsichtsrecht der Legislative und etwa auch auf die ausdrückliche Garantie für die Rechte der Landeskirche in der Kantonsverfassung. Diese könnten aber gefährdet sein, wenn an der theologischen Fakultät ein Dozent wirke, dessen Lehre im Widerspruch stehe zu den religiösen Auffassungen und Anschauungen des Bernervolkes.

Redner, die für die Exekutive eintraten, unterschoben den Petitionen, sie suchten weniger den christlichen Glauben zu verteidigen, als der neuen Regierung Schwierigkeiten zu bereiten. Hinter ihnen stünden letzten Endes die Aristokraten, ja, wie Einzelne argwöhnten, sogar die Jesuiten.

Auf die Grundsatzprobleme ging Blösch am deutlichsten ein. Er mahnte seine konservativen Freunde, sich nun auch da genau an die Bestimmungen des geschriebenen Rechts zu halten, wo diese für einmal zugunsten der Gegner sprächen. Diesen freilich hielt dann Blösch ebenso vor, die Berufung der Jesuiten nach Luzern habe seinerzeit gleichfalls den gesetzlichen Vorschriften dieses Standes entsprochen und sei von Behörden und Volk des Kantons gebilligt worden. Trotzdem hätten die Radikalen sie zum Anlass genommen, um dort bewaffnet einzufallen und zu versuchen, Luzern gewaltsam fremden Willen aufzuzwingen. Konsequent wies Blösch den Gedanken zurück, die Berner Konservativen könnten nun ihrerseits - nach dem Zürcher Vorbild von 1839 - einen Putsch versuchen, wobei er in seinem Tagebuch seine Meinung noch prägnanter formulierte als vor dem Grossen Rate: "Der Radikalismus darf putschen; denn er ist seinem innersten Wesen nach revolutionär; der Konservatismus darf es nicht; dieser beginge, verliesse er die Bahn des Gesetzes, einen Selbstmord." Auf dem Spiele standen für Blösch diesmal nicht gesetzliche Formen, sondern das Vertrauen des Volkes in die christliche Gesinnung der Obrigkeit. Er und andere warnten, auch in Bern könnten sich Anhänger eines traditionellen Christentums von der offiziellen Kirche lösen, wenn diese immer mehr unter den Einfluss eines rationalistischen Staates gerate. Entsprechendes war ja kurz zuvor in der Waadt geschehen mit der Abspaltung der "Eglise libre".

In der langen Grossratsdebatte hatten sich auf beiden Seiten ungefähr gleich viele Votanten geäussert. Weniger ausgeglichen war dann das Ergebnis der Schlussabstimmung am späten Abend. Bloss 23 Grossräte waren für eine Wiedererwägung der Berufung Zellers, 118 dagegen. Bei diesen bleibt offen, ob sie damit die Person Zellers positiv beurteilten oder bloss bezeugten, der Regierungsrat habe seine Befugnisse nicht überschritten und es sei verlorene Zeit, über eine rechtsgültig vollzogene Wahl hinterher ausführlich zu diskutieren. Zum Teil wollten sie wohl bloss der Exekutive im allgemeinen das Vertrauen bekunden, ohne damit ihr Verhalten in allen Einzelheiten zu billigen.

Die Versammlung ging auseinander "unter anhaltendem Klatschen und Bravorufen der Zuhörer", das heisst - nach den Worten eines jurassischen Abgeordneten - vor allem "von Schlingeln, welche zur jetzigen Stunde im Bette liegen sollten".

Die Regierung hatte also gesiegt, und der eben verheiratete Zeller trat im Frühjahr 1847 seine Stelle in Bern an. Dort entsprach er kaum den radikalen Vorstellungen von Volkstümlichkeit, trug er doch Zylinder und Glacéhandschuhe und verkehrte fast nur mit deutschen Kollegen, die er mehr nach ihrem wissenschaftlichen Rang als nach ihrer Parteifarbe auswählte. Über den Streit um seine Person urteilte er sechzig Jahre später in seinen Erinnerungen kühl: "Bei der Wahl, durch welche die Radikalen im Herbst 1846 zur Regierung gekommen waren, hatte wohl den durchschlagendsten Grund ihres politischen Programms eine Zehentablösung gebildet, deren Bedingungen so einseitig zugunsten der Pflichtigen gestellt waren, dass diesen ihre Leistungen mindestens zur Hälfte erlassen wurden. Bern war aber ein ganz überwiegend ackerbautreibender Staat, und die Berner Bauern hätten anders sein müssen, als alle andern, um sich wegen der Berufung eines Professors einen so enormen wirtschaftlichen Vorteil entgehen zu lassen. Dies jedoch wäre unfehlbar der Fall gewesen, wenn der 'Zellerlärm' die radikale Regierung zum Rücktritt gezwungen hätte."

In die Tagespolitik mischte sich Zeller nicht, und bereits nach zwei Jahren nahm er zur Enttäuschung der Radikalen einen Ruf nach Marburg an und verliess Bern. Dieses stand seiner Meinung nach "an Eleganz der Gasthöfe und Kaufläden ... damals hinter Basel und Zürich, Genf und Luzern merklich zurück", und auch die Stadtbibliothek genügte seinen hohen Erwartungen nicht. So fühlte er sich nicht heimisch und noch viel weniger seine Gattin, die sich ausgerechnet mit Frau Ries zerstritt, der Gemahlin des Mannes, der Zellers Berufung nach Bern in Gang gebracht und mit allen Mitteln gefördert hatte. Das belastete natürlich auch das Verhältnis der beiden Ehemänner, was ein Kommentar im "Schweizerischen Beobachter" antönte, den man Jeremias Gotthelf zuschreibt. Er behauptete von Zeller: "Es soll ihm nicht recht wohl gewesen sein in Bern, wahrscheinlich konnte er nicht immer alles philosophisch begründen und zwar auch mit Logik, was seinen Herren gut dünkte und praktisch schien. Vielleicht dass er auch den Glanz nicht ertragen mochte, den Herr Ries um sich wirft, und fürchtete, sein eigener Stern möchte darin erblassen".

Man mag sich fragen, ob es angebracht sei, von einem "Zellerhandel" zu sprechen, wie es sich in der Geschichtsschreibung eingebürgert hat. Wohl waren Broschüren gedruckt, Petitionen eingereicht und Grossratsdebatten gehalten worden, aber gewalttätige oder sonstwie illegale Ereignisse wie etwa beim "Züri-Putsch" unterblieben. Mancher Zeitgenosse mass dem "Zellerhandel" auch deshalb mehr Gewicht zu als spätere Generationen, weil ungefähr zur selben Zeit der Regierungsrat den Sekundarlehrer und Freischärler Heinrich Grunholzer aus dem Appenzellischen als neuen Direktor des Staatlichen Lehrerseminars in Münchenbuchsee berief, dem man eine ähnliche Weltanschauung wie Zeller nachsagte. Seine Gegner fürchteten, er werde die künftigen Schulmeister in ähnlich freigeistigem Sinn beeinflussen wie Zeller die Theologen. So konnte der Eindruck entstehen, die radikale Exekutive besetze wichtige Posten systematisch mit ihren eigenen Anhängern, die dem traditionellen Christentum wenig nachfragten.

Jedenfalls schwelte die Erregung im Volke weiter und half einen Wandel einleiten. Denn auf die Sorge um den Väterglauben und auf die Furcht vor einer "Religionsgefahr" ging es nach übereinstimmendem Urteil von Mit- und Nachwelt zum guten Teil zurück, wenn das Berner Volk bei den Grossratswahlen von 1850 die Radikalen im Stich liess und den Konservativen den Vorzug gab.

2.5. Bern und der Übergang zum schweizerischen Bundesstaat

2.5.1. Der Sonderbundskrieg
Spätestens nach dem Zellerhandel trat für Bern das kantonale Geschehen in den Schatten des eidgenössischen. Nach den Freischarenzügen hatten sich im Dezember 1845 die sieben konservativen und katholischen Stände Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern, Zug, Freiburg und Wallis zum sogenannten Sonderbund zusammengeschlossen, um sich künftig gemeinsam gegen Angriffe aus radikalen Gebieten besser zu schützen, aber auch, um sich mit vereinten Kräften gegen eine Umgestaltung der Eidgenossenschaft zu wehren, welche Befugnisse und Einfluss der Zentralgewalt auf Kosten der Kantone stärken wollte.

Die Radikalen auf der einen, die Konservativen auf der anderen Seite stritten heftig darüber, ob dieses Bündnis dem Bundesvertrag von 1815 widerspreche, und ob die Tagsatzung befugt sei, es aufzulösen. Bern spielte dabei eine besondere Rolle, hatten sich doch seine neuen politischen Führer in dieser Frage immer wieder engagiert, und zudem fiel dem Kanton auf den 1.Januar 1847 für die beiden folgenden Jahre wieder der Rang eines Vorortes der Eidgenossenschaft zu. Als Ulrich Ochsenbein im Mai 1847 zum Präsidenten des Regierungsrates gewählt wurde, erlangte er, der ehemalige Freischarenführer, damit von selber auch die Würde eines Vorsitzenden der Tagsatzung. Diese trat am 5.Juli 1847 in der mit den Burgunderteppichen geschmückten Heiliggeistkirche zur Eröffnungsfeier zusammen und beriet nachher über ihre Geschäfte im Rathaus des Äusseren Standes an der Zeughausgasse.

Zur bernischen Gesandtschaft gehörten neben Ochsenbein die beiden Regierungsräte Johann Rudolf Schneider und Jakob Stämpfli, nachdem Anton von Tillier eine Teilnahme abgelehnt hatte. Diese Delegation erhielt vom Grossen Rat den Auftrag, die sofortige Auflösung des Sonderbundes und die Ausweisung der Jesuiten aus der Eidgenossenschaft zu unterstützen. Die Legislative genehmigte diese Instruktion gegen vereinzelte Stimmen. Auch die Konservativen widersetzten sich ihr also nicht als geschlossene Gruppe.

Es liess sich voraussehen, dass die Tagsatzung ähnliche Anträge, wie Bern sie stellte, annehmen werde, besassen doch nun zwölf Kantone, und damit just die Mehrheit der Stände, liberale oder radikale Regierungen. In Zürich hatten bereits bei den Wahlen von 1845 Radikale die seinerzeitigen Sieger des "Züri-Putschs" wieder verdrängt, und während den beiden nächsten Jahren gewannen sie auch in Genf und in St.Gallen die Oberhand. Dennoch brauchte es noch viele Worte und Mühen, bis diese Gegner der Konservativen sich über Inhalt und Form ihrer Hauptanliegen und über Massnahmen zur Durchsetzung der Beschlüsse einigen konnten.

Am 20.Juli 1847 entschied die Tagsatzung auf Vorschlag Berns, der Sonderbund sei aufzulösen. Weil keine Hoffnung bestand, dass die Unterlegenen sich freiwillig fügen würden, wählte die Versammlung zehn Tage später eine siebenköpfige Kommission, welche die Entwicklung der Lage beobachten sollte. Bern war durch Ulrich Ochsenbein vertreten. Im September vertagte sich die Tagsatzung bis Mitte Oktober, damit verschiedene Kantone ihren Gesandten noch Weisungen darüber erteilen konnten, ob man den Sonderbund mit Gewalt zum Nachgeben zwingen dürfe. Am 18.Oktober trat sie wieder zusammen, und da Vorbereitungen auf beiden Seiten bewaffnete Kämpfe voraussehen liessen, bestimmte sie am 21.Oktober für ihre Truppen einen General, noch bevor es zum eigentlichen Bruch und zur formellen Kriegserklärung gekommen war.

Diese Wahl des Oberkommandanten wurde für Ulrich Ochsenbein zur Enttäuschung. Er hätte diesen Posten für sich selber gewünscht, obwohl ja bereits seine übrigen Ämter seine Zeit, seine Arbeitskraft und seine Nerven in Anspruch nahmen. Aber ein hoher militärischer Rang genoss damals bei den Eidgenossen eher mehr Ansehen als politisches Wirken.

Als die Tagsatzungsgesandten aus vierzehn Kantonen das Geschäft an einer inoffiziellen Sitzung vorbereiteten, erhielt Ochsenbein eine einzige Stimme, nämlich die bernische. Eine weitere - ebenfalls die eigene - entfiel auf den Tessiner Luvini, drei auf den radikalen Genfer Rilliet-de Constant, volle neun jedoch auf dessen gemässigten Landsmann Henri Dufour. Sein Liberalismus entsprach eher jenem der Führer aus den 1830er Jahren und stach vom rücksichtslosen Berner oder Westschweizer Radikalismus ab. Das gewann Dufour die Sympathien der zwar ebenfalls radikalen, aber weit weniger schroffen Ostschweizer, die wie Dufour nach Ausgleich und Behutsamkeit trachteten. Ochsenbein hatte sich zudem Wohlwollen verscherzt, als er nun auch in eidgenössischen Gremien - ähnlich wie 1846 im bernischen Verfassungsrat und seinen Kommissionen - schmollend Sitzungen fernblieb, wenn ein Beschluss nicht seinem Gutdünken entsprach. So war Dufour designiert, und die offizielle Wahl in der Tagsatzung am 21.Oktober 1847 bedeutete nur noch eine Formalität. Er gewann elf von zwölf abgegebenen Stimmen - einzig Ochsenbein versagte ihm die bernische voll Trotz.

Am 3.November 1847 begannen die kriegerischen Aktionen; solange sie vor allem gegen Freiburg zielten, richtete Dufour sein Hauptquartier in Bern ein. Unter den Burgern der Stadt sympathisierten manche mit dem Sonderbund und wollten dem Oberkommandierenden die nötigen Räumlichkeiten zuerst nicht freiwillig zur Verfügung stellen, so dass er den Erlacherhof besetzen lassen musste. Diese Stimmung schlug übrigens wenig später völlig um: im März 1848 schenkte die Burgergemeinde Bern Dufour das Burgerrecht, und Biel und Thun taten desgleichen.

Ochsenbein präsidierte als Vorsitzender der Tagsatzung von Amtes wegen den Kriegsrat, die oberste militärische Behörde der Eidgenossenschaft. Hingegen kam er bei der Ernennung der sechs Divisionskommandanten des eidgenössischen Heeres nicht zum Zuge. Doch stellte Bern so viele Truppen, dass aus seinen Reserven eine ganze Division gebildet werden konnte, und für die Wahl von deren Befehlshaber war nun die Kantonsregierung allein zuständig. So erfüllte sich Ochsenbeins Wunsch doch noch. Er hatte aber so viele Obliegenheiten übernommen, dass sich die Klagen über schlechte Führung der Geschäfte häuften und der Regierungsrat ihn von zivilen Aufgaben entlastete.

Ochsenbeins Division diente zuerst zur Sicherung der Grenzen gegen die Innerschweiz und gegen das Wallis und beteiligte sich dann am Vormarsch gegen Freiburg. Nachher rückte sie durch das Entlebuch gegen Luzern vor, aber die entscheidenden Schläge gegen diesen wichtigsten Ort des Sonderbundes fielen auf anderen Kampfplätzen. In Malters drohten die Berner Truppen im Gedenken an den zweiten Freischarenzug und seine Gefallenen mit Racheakten an der Zivilbevölkerung, doch verhütete Ochsenbein mit einer Ansprache an seine Soldaten Ausschreitungen. Trotzdem klagten Bevölkerung und Behörden Luzerns bei den Bernern weit häufiger als bei Soldaten aus anderen Kantonen über mangelnde Mannszucht, Diebstähle und Übergriffe gegen Wehrlose. Ochsenbein erlebte die Genugtuung, dass er mit seinen Truppen durch das geschlagene Luzern marschieren durfte, das er zwei Jahre zuvor als FreischarenfFChrer nicht hatte einnehmen können. Am 29.November langte er mit seiner Reservedivision wieder in Bern an und liess sich auf dem Bärenplatz in einer Pose, die Napoleon abgeschaut war, von Bevölkerung und Behörden feiern.

Leicht getrübt wurde der bernische Stolz durch Unruhen bei der Mobilisation, Verweigerungen des Eides und Desertionen bei Truppen aus dem jurassischen Landesteil "in denen ein verderblicher Geist herrschte und sie untauglich zum Kriegsdienst machte", wie der Regierungsrat in seinem Rückblick auf den Sonderbundskrieg vor dem Grossen Rat festhielt. Er zeigte wenig Verständnis dafür, dass diese Katholiken mit geringem Eifer gegen ihre Glaubensbrüder im Inneren der Eidgenossenschaft marschierten, doch brachte er wohl richtig die "von einigen pflichtvergessenen Geistlichen und andern von jesuitischer Gesinnung durchdrungenen Personen verbreitete und hervorgerufene Gährung" eher mit den Verhältnisse im Kanton als mit denen in der gesamten Schweiz in Zusammenhang. "Hat etwa die jurassische Bevölkerung über ihre Mitbürger im alten Kantonstheil zu klagen? greift Jemand an ihre Religion? walten in dieser Beziehung nicht die zartesten Rücksichten? oder kann sich der Jura mit Recht in politischer Beziehung als zurückgesetzt und beeinträchtigt ansehen?" Die kriegerischen Auseinandersetzungen erregten also im Kanton nicht überall einen Patriotismus, der innere Spannungen überdeckt oder sogar in gemeinsame Begeisterung für ein grösseres Ganzes aufgelöst hätte.

2.5.2. Der Grosse Rat und die neue Bundesverfassung
Mit der Niederlage des Sonderbundes war der Weg frei für die Bundesrevision. Die Bewegung dafür war seit der Regenerationszeit nie mehr ganz zur Ruhe gekommen, obwohl Anträge für eine Stärkung der Zentralgewalt in der Eidgenossenschaft in den frühen 1830er Jahren bei kantonalen Volksabstimmungen scheiterten. Der Form nach blieb das Thema aber auf der Traktandenliste der Tagsatzungen, und gerade Bern versteifte sich darauf, es immer wieder aufzugreifen, und zwar über alle personellen Wechsel an der Spitze seiner Exekutive hinweg. Für Karl Schnell wie für Charles Neuhaus und für die "junge Schule" gehörte die Bundesrevision zu den besonderen Anliegen, und bei Neuhaus schob sie allmählich das Kantonale immer mehr in den Hintergrund. Freilich erwies Bern der Sache durch sein unablässiges Drängen eher einen Bärendienst. Es verlangte seit 1833 bis zuletzt, dass die Reformen durch einen Verfassungsrat vorbereitet würden, der nach der Einwohnerzahl der Kantone gewählt werden sollte. Das hätte Bern und anderen grossen Ständen ein gewaltiges Übergewicht verschafft, und so machte dieses Begehren auch kleinere Kantone kopfscheu, die eigentlich den Neuerungswünschen günstig gesinnt waren.

Am 16.August 1847, also Monate vor der Auflösung des Sonderbundes, beschloss die Tagsatzung, Änderungen des Bundesvertrages von 1815 an die Hand zu nehmen und setzte dafür eine Kommission mit je einem Vertreter der reformwilligen Stände ein. Für Bern war es Ulrich Ochsenbein. Nach dem Krieg ergänzten Gesandte aus den unterlegenen Kantonen das Gremium, und in dieser Zusammensetzung erarbeitete es im Frühjahr 1848 einen Entwurf, der in den wesentlichen Zügen bereits der Bundesverfassung entsprach, welche dann im Herbst 1848 in Kraft trat.

Das weitere Geschehen spielte sich vor einem anderen Hintergrund ab als zuvor. Im Februar 1848 hatte in Paris eine Revolution König Louis Philippe vom Thron gestürzt und die Republik eingeführt. Gleich darauf erhoben sich liberal und national Gesinnte in vielen Gegenden Mitteleuropas, und zum Teil erwarteten sie von den Schweizer Radikalen nicht bloss Sympathie, sondern auch Waffenhilfe. Diese Ereignisse gaben der Revisionsbewegung vorerst Auftrieb und Schwung, aber bald gewannen im Ausland wieder die alten Kräfte die Oberhand, und viele geschlagene Neuerer strömten als Flüchtlinge in die Schweiz. Es galt, für die Bundesreform Ergebnisse zu sichern, bevor Kriege die Landesgrenzen bedrohten oder Grossmächte sogar an eine gewaltsame Intervention in der Eidgenossenschaft dachten, aber auch, bevor der Elan der einheimischen Reformfreunde nachliess. So lastete fortan enormer Zeitdruck auf der Bundesrevision, und die Beteiligten mussten sich fragen, ob ihre Wünsche nicht allzuhoch zielten, als dass sie sich in angemessener Frist verwirklichen liessen.

Die Berner Radikalen zeigten freilich wenig von solcher Selbstbescheidung. Bei ihnen fand das Projekt der Revisionskommission kaum Anklang, schon nur, weil es kein Verfassungsrat geschaffen hatte. Besonders Jurassier stiessen sich daran, dass sie nicht im vorbereitenden Kollegium vertreten waren und deshalb ihre draufgängerischen welschen Gesinnungsfreunde nicht gegen die zurückhaltenderen Ostschweizer unterstützen konnten.

Als nun die Kantone ihren Gesandten an der Tagsatzung Instruktionen für das Geschäft der Verfassungsrevision erteilten, traten in Bern bereits im Regierungsrat neben Meinungsverschiedenheiten über Sachfragen immer stärker persönliche Gegensätze in den Vordergrund, namentlich zwischen Ulrich Ochsenbein und Jakob Stämpfli. Die beiden hatten ja schon 1846 im bernischen Verfassungsrat nicht immer miteinander harmoniert, sich aber damals schliesslich doch noch schlecht und recht zum gemeinsamen Vorgehen gefunden.

Jetzt aber brach der Konflikt offen aus, am augenfälligsten am 8.Mai 1848: bevor der Grosse Rat wie vorgesehen die Debatte über die Bundesrevision aufnehmen konnte, griff Ochsenbein Stämpfli, Stockmar und andere an, sie seien beteiligt bei heimlichen Werbungen von Söldnern für die Lombardei. Als die Versammlung nicht sogleich eine Untersuchung der Angelegenheit beschloss, demissionierte Ochsenbein kurzerhand als Präsident und Mitglied des Regierungsrates und kam auf diesen Entschluss nur zurück, als ihn der Grosse Rat ausdrücklich darum bat.

Erst nach diesem Zwischenspiel begannen die Verhandlungen über den Verfassungsentwurf der Revisionskommission, in welcher Ochsenbein Bern vertreten hatte. Die Abgeordneten beharrten auf dem alten Begehren nach einem Verfassungsrat, verlangten eine "einheitliche Zentralregierung", das heisst, sie wünschten keinen Ständerat neben dem Nationalrat und wollten, dass der Bund den Kantonen Post und Zölle ohne Entschädigung abnehme sowie Hauptstrassen und Militär ganz an sich ziehe.

Gegen diese Anträge erhob sich kein Widerspruch, auch nicht bei den Konservativen - Blösch war ohnehin entschuldigt abwesend -, und so billigte sie der Rat am 12.Mai mit Handmehr. Durch solche Maximalforderungen brüskierte Bern die übrigen Eidgenossen und hoffte, sie damit unter Druck zu setzen. Auch glaubte mancher Radikale, ein Nachgeben wäre Verrat an der eigenen Überzeugung, und es verletzte seinen Kantonalstolz, dass Bern Konzessionen an Stände machen sollte, die ihm an Rang und Gewicht nicht gleichkamen.

Die Tagsatzung aber suchte den Kompromiss und änderte nur mehr wenig an ihrem Entwurf. Damit lag der fertige Text der Bundesverfassung vor, über den nun noch jeder Stand der Eidgenossenschaft zu entscheiden hatte. Anders als in den übrigen Kantonen, kam es in Bern erst jetzt zu den längsten parlamentarischen Redeschlachten, als sich an der Vorlage nichts mehr ändern liess, und es nur mehr darum ging, dem Bürger für die Volksabstimmung ein Ja oder ein Nein zu empfehlen.

Der Regierungsrat sprach sich anfangs Juli 1848 "mit Rücksicht auf die finanzielle Benachtheiligung unseres Kantons" für Ablehnung aus. Zwar sei es kein Unglück, wenn das Volk anders entscheide, aber es solle das im klaren Bewusstsein um die Folgen tun und die Verantwortung übernehmen. "Finden Sie die Vortheile, die der neue Bund gewähren würde, überwiegend, wollen Sie, will das Bernervolk denselben mit allen seinen Konsequenzen über sich nehmen und nach Voraussicht der materiellen Opfer, die daraus für uns entstehen, diese, ohne sich zu täuschen, tragen, so ist der Regierungsrath weit davon entfernt, einen solchen Beschluss zu bedauern." Freilich stand die Exekutive nicht einhellig hinter ihrem Antrag. Er ging vor allem von Stämpfli und Stockmar aus, denen Imobersteg, Revel und Lehmann folgten - mit wenig Überzeugung, wie es sich bald zeigen sollte. Für Annahme der Bundesverfassung waren Ochsenbein, Dr.Schneider und Albrecht Jaggi (jünger), und ähnlich wie sie dachte auch der Präsident des Regierungsrates, Funk. Der Grosse Rat beriet während vollen drei Tagen, vom 17. bis 19.Juli 1848, mit vielen Tagsatzungsgesandten anderer Kantone als Zuhörern auf der Tribüne.

Hier stand ebenfalls der Streit im Vordergrund, ob Bern durch die vorgesehenen Reformen finanzielle Einbussen erleide, sei es bei den Staatseinnahmen oder bei der Belastung seiner Bürger als Steuerzahler und Konsumenten. Finanzdirektor Stämpfli überschüttete den Rat mit Zahlen und überraschte ihn zudem mit Berechnungen, die noch pessimistischer ausfielen als seine Angaben bei der Debatte im Mai 1848, ja sogar als im noch nicht zwei Wochen alten Bericht und Antrag des Regierungsrates. Nach Stämpfli drohten Bern Ausfälle von etwa 400'000 Franken jährlich. Die Staatswirtschaftskommission dagegen kam auf ein Minus von bloss 28'000 Franken, und Ochsenbein sogar auf einen Gewinn von 119'000 Franken im Jahr. Diese Prognosen liessen sich kaum überprüfen und verwirrten eher, als dass sie überzeugten. Jeder Abgeordnete glaubte in dieser Angelegenheit am ehesten jenen Führern, denen er ohnehin sein Vertrauen schenkte. Mehr als um Sachfragen ging es letztlich darum, wer die grössere Gefolgschaft hinter sich zu scharen vermöge, obwohl Ochsenbein mahnte, über den Inhalt des Entwurfs zu richten und nicht über Personen : "Wenn ich zu einem Gastmahle gehe, so frage ich, ob die Speisen gut seien; ich frage nicht, ob Hans oder Jakob sie gekocht hat".

Da Bern die materiellen Aspekte der Bundesrevision dermassen in den Vordergrund schob, konnten ihm andere Stände unwürdiges Markten und "Batzenpolitik" vorwerfen. Doch Stämpfli betonte, auch er nähme Verluste in Kauf, wenn sie durch politische Fortschritte aufgewogen würden. Hier aber habe man - zum Beispiel mit dem Zweikammersystem - zu viel Wasser in den Wein der Zentralisation gegossen. Damit hob er den Widerspruch nicht auf, dass Bern für die Einheit des Bundes von den anderen Kantonen Opfer an Selbständigkeit und Rechten forderte, während seine Radikalen ihre Wünsche ungeschmälert durchsetzen wollten. Wenn Stämpfli über ausfallende Zölle und dergleichen klagte, stellte er wohl einfach jenes Argument in den Vordergrund, von dem er annahm, es wirke beim einzelnen Grossrat und beim Stimmbürger am kräftigsten.

Der Streit um die künftige Entwicklung drehte sich aber nicht bloss um Materielles, sondern auch um den Rang Berns in der Eidgenossenschaft. Weingart meinte, mit zweiundzwanzig Nationalräten statt einer einzigen Stimme in der Tagsatzung gewinne der Kanton kräftig an Gewicht. Stämpfli jedoch malte schwarz: "Wie wird es bei uns gehen, wenn die neuen Bundesbehörden alle in Thätigkeit sind, wenn der Kanton Bern 25 Personen in den Nationalrath und 2 Personen in den Ständerath, sodann eine Person wahrscheinlich in den Bundesrath und eine in das Bundesgericht abgeben soll? Woher wollt Ihr alle diese Personen nehmen und dann noch alle 240 Personen im Grossen Rathe, im Regierungsrathe u.s.w.? Entweder müsst Ihr diese Leute alle aus der Administration wegnehmen, wodurch unsere Administration gelähmt wird, und ich wenigstens würde festsetzen, dass kein Mitglied der hiesigen Regierungsbehörde zur Nationalversammlung gehen könne, denn diese wird in den ersten Jahren wohl 5 bis 6 Monate lang zusammensitzen müssen."

Ochsenbein gab Bern gute Chancen, Bundesstadt zu werden, wenn es nicht durch eine Verwerfung die übrigen Eidgenossen vor den Kopf stosse. Grossrat Matthys sah es anders: "Der Kanton Bern wird den Sitz der Bundesbehörden nicht erhalten, und dann wird die Stadt Bern zur einfachen Provinzialstadt herabsinken". Stockmar schliesslich lehnte die Verfassung nicht nur als Schweizer und als Berner ab, sondern auch als Jurassier. Einmal bringe sie dem ehemaligen Bistum höhere Zollasten, da es fast allen Wein aus Frankreich beziehe. Dann aber wünschte er auf lange Sicht, dass sich mehrere Kantone zu einer grösseren Einheit verschmelzen könnten. Hingegen hänge er nicht etwa separatistischen Träumen nach: "Nein, ich möchte keinen Kanton Pruntrut, selbst wenn dessen Bestehen nur allein von meinem Willen abhienge. Weder der Friede, noch das gute Gedeihen, noch eine gute Verwaltung können in einem kleinen Kantone herrschen".

Stämpfli verwarf das Verfassungsprojekt, weil es für seinen Geschmack zu wenig zentralistische Reformen brachte. Auch Albrecht Viktor von Tavel bekämpfte den Entwurf, aber aus dem entgegengesetzten Grund: ihm genügte der Bundesvertrag von 1815 auch noch für die Zukunft. Darin konnten ihm sogar seine patrizischen Standesgenossen im Rat nicht folgen. Robert von Erlach stemmte sich nicht gegen Neuerungen, und Franz Georg von Steiger (von Riggisberg) stimmte ebenfalls zu, immerhin "mit der Beklemmung desjenigen, der nur zwischen Scylla und Charybdis zu wählen hat". Auch die übrigen Konservativen, welche sich äusserten - ob Stadt- oder Landberner - sprachen für Annahme. Blösch ergriff das Wort nicht, doch billigte er die Vorlage, wie es seine Aufzeichnungen belegen.

Hielt also der Block der Konservativen fast ganz zusammen, so wurden von Stämpflis Anhängern gegen das Ende der Debatte einzelne fahnenflüchtig, etwa die drei Regierungsräte Revel, Lehmann und Imobersteg, die in der Exekutive noch zu ihm gehalten hatten. Revel fand, der Spatz in der Hand sei besser als die Taube auf dem Dach, und im Augenblick lasse sich beim Volk für die Zentralisation nicht mehr erreichen, als das Projekt vorsehe. Zudem könnten ja fortan 50'000 Bürger durch eine Volksinitiative eine Änderung der Verfassung beantragen, und auch Imobersteg glaubte, "dass wir später ... und sei es auf dem Wege der Revolution oder der Revision, zu einer durchgreifenden und grundsätzlichen Reform gelangen werden".

Bereits die Zahl der Redner auf beiden Seiten hatte einen Sieg der Befürworter ahnen lassen. Mit 146 gegen 40 Stimmen fiel er am 19.Juli 1848 deutlicher aus als erwartet und zeigte, dass auch unter jenen, die geschwiegen hatten, die Bereitschaft zur Verständigung und zur Beschränkung auf das Mögliche überwog gegenüber der Kompromisslosigkeit Stämpflis und seiner "jungen Schule".

2.5.3. Die Volksabstimmung
Der Grosse Rat empfahl also dem Berner Volk, die Verfassung anzunehmen. Gemäss eidgenössischen Vorschriften musste es vor Ende August 1848 entscheiden, doch drängte Ochsenbein - noch bevor er wusste, ob sich der Grosse Rat hinter ihn oder hinter Stämpfli stellen werde - auf einen möglichst frühen Zeitpunkt. Bern solle die anderen Stände mitreissen und auf seine Seite bringen, damit es nicht etwa bei den Verlierern stehe.

Ochsenbein hätte die Berner am liebsten am 31.Juli abstimmen lassen, am Jahrestag der Entscheide über die kantonalen Verfassungen von 1831 und 1846. Anscheinend versprach er sich davon eine psychologische Wirkung eher für seine eigene als für Stämpflis Parole. Eine Frist von weniger als zwei Wochen zwischen dem Ende der Grossratsverhandlungen und dem Abstimmungstermin erschien aber zu kurz für Übersetzung, Druck und Studium der Vorlage, und so bevorzugten 108 Grossräte den 6.August, während ihrer 68 noch länger hätten zuwarten wollen. Damit tat das Berner Volk seinen Willen immer noch früher kund als die meisten übrigen Kantone.

Am 6.August 1848 gaben von den berechtigen Bernern bloss etwa 14'300 ihre Stimme ab, und mit 19% lag die Beteiligung hier tiefer als in allen übrigen Kantonen. Besonders niedrig war sie im Oberland und im Emmental (11 bis 12%), am höchsten im Jura (rund 38%), und im Amtsbezirk Pruntrut erreichte sie sogar gegen 60%. Wo die Regierungsstatthalter in ihren Begleitbriefen zu den Abstimmungsprotokollen auf den geringen Besuch der Versammlungen eingingen, nannten sie als Gründe die fehlende Agitation, die zu knappe Zeit für Diskussionen über die Vorlage, im Oberland die Abwesenheit der Männer auf den Alpen und im Emmental Erntearbeiten oder die Sichlete, welche am Vorabend stattgefunden habe.

Mit 10'972 Ja gegen bloss 3375 Nein wurde die Bundesverfassung hoch angenommen, freilich bei deutlichen Unterschieden zwischen den Regionen.

Im alten Bernbiet siegte die Vorlage in sämtlichen Amtsbezirken, am imposantesten in Trachselwald mit 443:0. Auch Biel (416:3), Büren (473:11), Oberhasli (111:2) und Wangen (674:8) waren beinahe einhellig. Etwas stärkerer Widerstand regte sich in Ämtern des Oberlandes, so in Interlaken (215:75), Saanen (71:16) und Frutigen (145:36), und ähnlich in den Bezirken Schwarzenburg (64:38), Seftigen (230:77) und Laupen (260:37). Von den Gemeinden des alten Kantons verwarfen einzig Schüpfen, Belp, Wahlern, Schangnau, Gsteig bei Interlaken, Lauterbrunnen und Walperswil. In siebzig anderen dagegen fand sich kein einziges Nein. Das Ergebnis der Gemeinde Bözingen wurde für ungültig erklärt, weil sie aus Irrtum mit Zetteln statt offen abgestimmt hatte.

Weit weniger einheitlich waren die Resultate im Jura. Die Bezirke Neuenstadt (211:1) und Courtelary (839:5) wären zwar auch im alten Kanton nicht aus dem Rahmen gefallen. Aber gegen Norden zu wuchs die Ablehnung. In den Ämtern Moutier (366:109), Delsberg (371:260) und Laufen (193:161) überwogen die Ja noch, in den Freibergen aber bereits die Nein (159:187), und mit eindrücklicher Wucht verwarf Pruntrut (68:1898), wo von 27 Gemeinden 17 kein einziges Ja lieferten. Hier hatte Stockmar gewirkt. Aber neben seinem doktrinären Unitarismus war im Nordjura auch Unzufriedenheit aus wirtschaftlichen Gründen zu spüren, Misstrauen von früheren Konflikten mit Altbern her, Abneigung gegen die Kirchen- und Katholikenfeindlichkeit der Radikalen und Sympathie mit den im Sonderbundskrieg unterlegenen Glaubensgenossen. Der Préfet von Delsberg meldete überdies Gerüchte "que l'autorité fédérale chasserait plus tard nos Curés et nos prêtres comme affiliés aux Jésuites".

Nenzlingen (Amt Laufen) und St.Brais (Amt Freiberge) hatten als einzige Gemeinden im ganzen Kanton bei allen drei Verfassungsabstimmungen - 1831, 1846 und 1848 - verworfen. Wie schon im Grossen Rat unterlagen also auch bei der Stimmbürgerschaft Stämpfli und sein Anhang mit ihren extremen Forderungen und mit dem rüden Ton ihrer Propaganda. Die "junge Schule" beherrschte den Kanton nicht, wenn schon ihr Wort am lautesten tönte.

2.5.4. Die ersten Nationalratswahlen
Am 12.September 1848 setzte die Tagsatzung während ihrer letzten Session die Bundesverfassung in Kraft, nachdem rund 170'000 gegen 72'000 Stimmbürger und 15 gegen 7 Stände ihr zugestimmt hatten. Nun galt es, die neue Legislative der Eidgenossenschaft zu wählen. Dabei traf es auf 20'000 Seelen einen Nationalrat, für Bern mit seinen gut 400'000 Einwohner also zwanzig von insgesamt 111, acht mehr als für Zürich, den nächstgrössten Kanton.

Diese Volksvertreter wurden in sechs Wahlkreisen erkoren, welche von der Tagsatzung gemäss einem Vorschlag des bernischen Regierungsrates festgelegt wurden. Je drei Sitze vergaben der Jura (Amtsbezirke Pruntrut, Delsberg, Laufen, Freiberge, Moutier und Courtelary mit 65'500 Einwohnern), das Seeland (Erlach, Neuenstadt, Biel, Büren, Nidau, Aarberg und Fraubrunnen mit 55'300 Einwohnern), das Emmental (Trachselwald, Signau und Konolfingen mit 68'400 Einwohnern) und der Oberaargau (Burgdorf, Aarwangen und Wangen mit 61'000 Einwohnern). Je vier Abgeordnete stellten das Mittelland (Bern, Seftigen, Schwarzenburg und Laupen mit 80'200 Einwohnern) und das Oberland (Thun, Interlaken, Oberhasli, Frutigen, Saanen, sowie Ober- und Niedersimmental mit 77'800 Einwohnern). Das Seeland kam also etwas zu gut, das Emmental etwas zu schlecht weg, doch verglichen mit der "Wahlkreisgeometrie" späterer Zeiten wogen diese Unterschiede nicht allzuschwer.

An den Versammlungen in jeder Kirchgemeinde übergaben die mehr als zwanzigjährigen Männer ihre Wahlzettel den Stimmenzählern. Gewählt war, wer im ganzen Wahlkreis das absolute Mehr erreichte. Diese Hürde war hoch, denn da es noch keine straffen politischen Organisationen über grössere Räume hinweg gab, verteilten sich die Stimmen auf eine Vielzahl von Anwärtern. Weil moderne Nachrichtenmittel fehlten, kam es zudem leicht vor, dass mehrere Wahlkreise ihre Gunst demselben Kandidaten zuwandten. Die Radikalen begünstigten das noch, indem sie ihre populärsten Führer in verschiedenen Landesteilen gleichzeitig empfahlen, um ihnen die Wahl auf jeden Fall zu sichern und um den Sieg von Konservativen zu verhindern. Ein mehrmals Gewählter konnte jedoch nur eines der Mandate annehmen. An den anderen Orten hatte der Bürger ein weiteres Mal zu entscheiden, denn es rückte nicht ein Ersatzmann mit der nächsthöchsten Stimmenzahl nach wie heute beim Proporz.

Am 8.Oktober 1848 bemühten sich fast genau 20'000 Berner an die Wahlversammlungen, also weit mehr als beim Volksentscheid vom 6.August über die Bundesverfassung. Abgeschlossen war das Verfahren mit dieser ersten Runde allerdings nur gerade für den Oberaargau, der seine ganze Vertretung bestellt hatte. Vierzehn Tage später, am 22.Oktober, waren Jura und Oberland ebenfalls soweit, nicht aber die drei übrigen Wahlkreise. Für jeden von ihnen fehlte noch ein Vertreter, als sich der Nationalrat am 6.November zum ersten Mal versammelte. Nach einem erfolglosen weiteren Anlauf am 5.November kamen die Seeländer am 12.November an ein Ende. Mittelland und Emmental brauchten neben diesen beiden Terminen auch noch den 19. und 26.November, bis alle ihre Sitze vergeben waren. Hier musste sich der Bürger also innert sieben Wochen sechsmal zu Wahlversammlungen bemühen. Kein Wunder, dass - mit wenigen Ausnahmen - die Beteiligung allmählich stark zurückging.

Schliesslich sandte das Berner Volk folgende Männer als seine erste Vertretung in den Nationalrat:

Für den Jura Xavier Péquignot, der 1846 als letzter Grossratspräsident den Titel eines Landammanns des Kantons Bern getragen hatte, sowie die beiden Regierungsräte Xavier Stockmar und Cyprien Revel.

Für das Seeland Charles Neuhaus, Jakob Stämpfli und General Henri Dufour aus Genf.

Für das Emmental Regierungsrat Alexander Funk, den früheren Erziehungsdirektor Johann Schneider (älter) und Karl Karrer, Regierungstatthalter in Trachselwald.

Für den Oberaargau Regierungsrat Dr.Johann Rudolf Schneider (jünger), Major Johann Rudolf Vogel aus Wangen an der Aare und Oberrichter Friedrich Kohler.

Für das Mittelland Ulrich Ochsenbein und die Stadtberner Friedrich Fueter und Anton von Tillier sowie Ludwig von Fischer von Reichenbach.

Für das Oberland den Arzt Johann Karlen von der Mühlematt (bei Thierachern), den Kaufmann Albert Lohner in Thun, Regierungsrat Jakob Imobersteg und Regierungsstatthalter Friedrich Seiler von Interlaken.

Die meisten von ihnen waren Radikale. Als konservativ galten Fueter, von Fischer und Dufour, und zu den gemässigten Liberalen, die geprägt waren durch die Ideen der Regeneration von 1831, rechnete man Péquignot und Schneider älter. Auch Neuhaus dachte in mancher Hinsicht anders als die "junge Schule", und Tillier suchte im Sinne des früheren Juste-milieu einen Weg zwischen den verschiedenen Gruppen.

Von den neuen Regierungsräten fehlten unter den Gewählten einzig Albrecht Jaggi (jünger) und Dr.Samuel Lehmann, obwohl ja Stämpfli noch wenige Monate vor den Wahlen behauptet hatte, ein Mandat in der eidgenössischen Legislative und in der kantonalen Exekutive schlössen einander von Arbeitslast und zeitlicher Beanspruchung her aus.

Dem ursprünglichen Beruf nach überwogen die sechs Juristen gegenüber den schwächer vertretenen Ärzten, Kaufleuten, Industriellen und Gutsbesitzern. Landwirte und Arbeitnehmer fanden sich unter den 1848 gewählten Bernern nicht. Sie hätten die damaligen Ansprüche an einen eidgenössischen Parlamentarier in Bezug auf finanzielle Unabhängigkeit und auf Abkömmlichkeit nicht erfüllen können. Nach einer damals verbreiteten Meinung war es wichtiger, dass das Parlament die Einheit der Nation förderte, als dass es die soziale Schichtung des Volkes widerspiegelte. Deshalb stiess man sich nicht daran, Kandidaten den Vorzug zu geben, die nicht aus dem Wahlkreis selber stammten. Einzig Jura und Oberland ordneten lauter Einheimische ab. Alle übrigen Landesteile schenkten auch Seeländern ihr Vertrauen: das Emmental Funk, der Oberaargau Dr.J.R. Schneider und Kohler und das Mittelland Ochsenbein. Sie alle stammten aus Nidau oder waren dort in der Politik aufgestiegen. Das Seeland selber hatte dafür neben Neuhaus und Stämpfli den Genfer Dufour gewählt.

Besonders der erste Wahlgang brachte mehreren politischen Führern Triumph oder Enttäuschung: Ulrich Ochsenbein siegte in Seeland, Emmental und Mittelland zugleich und gewann auch in den übrigen Landesteilen des alten Kantons viele Stimmen. Er war der Mann des Tages.

Ähnliches erlebte in bescheidenerem Masse Charles Neuhaus, der im Emmental und im Seeland nur wenig hinter Ochsenbein folgte. Er stand im kantonalen öffentlichen Leben seit 1846 im Hintergrund, sass nicht mehr im Grossen Rat und hielt sich für vergessen. Nun erntete er späte Anerkennung dafür, dass er sich für Gesamteidgenössisches bis zuletzt eingesetzt hatte. In zwei Wahlkreisen - Mittelland und Emmental - erkoren wurde ferner Alexander Funk.

Henri Dufours Name tauchte auf bernischen Wahlzetteln im ersten Wahlgang noch nicht auf. Dann aber setzte sich der Genfer gleich in Spitzenposition. Am 5.November verfehlte er zwar im Mittelland und im Seeland noch das absolute Mehr, aber eine Woche später wählten ihn diese beiden Landesteile, dazu auch das Emmental. In der Gemeinde Nods gewann Dufour alle 111 Stimmen, in Diesse 260 von 261 möglichen. Dieser Erfolg war der Popularität des Generals als Person zu verdanken und sagte nicht viel aus über die Stärke der Konservativen, zu denen er zählte.

Wenig Freude brachte der erste Wahlgang für Jakob Stämpfli. Im Mittelland kam er bloss auf den achten Rang und im Seeland stand er um mehrere hundert Stimmen hinter seinen Rivalen Ochsenbein und Neuhaus zurück. Im zweiten Anlauf sicherte er sich dann allerdings die Wahl ohne Probleme.

Schlecht kam Eduard Blösch weg, der Führer der Konservativen. Seine Wahl zu verhindern, war ein Hauptanliegen der Radikalen. Zwar lag Blösch im Emmental vorerst nur knapp hinter Funk, doch steigerte dieser eine Woche später in der entscheidenden Stichwahl seine Stimmenzahl auf mehr als das Doppelte, während Blösch selber nur mehr etwa die Hälfte zulegte. Sein Anhang splitterte sich auf, weil Blöschs Wohnort Burgdorf dem Wahlkreis Oberaargau zugeteilt war und nicht dem Emmental, wo er ebenfalls AnhE4„nger besass, und so genügte sein Resultat an keinem der beiden Orte für einen Erfolg. Chancen besass Blösch zudem im Mittelland, wo die Konservativen am stärksten waren, doch überflügelten ihn hier Stadtberner und Patrizier. So blieben ihm 1848 alle Türen verschlossen, und er konnte erst 1850 in den Ständerat und dann 1851 in den Nationalrat einziehen.

Blösch wurde auch übergangen, als der Grosse Rat am 30.Oktober 1848 die zwei Berner Ständeräte bestimmte. Beide Male unterlag er erst im letzten Wahlgang einem Radikalen, zuerst Fürsprecher Niklaus Niggeler, dem Schwager Jakob Stämpflis, und dann Oberrichter Paul Migy, einem Jurassier. Damit war die erste bernische Delegation im Parlament des Bundesstaates bezeichnet. Sie stellte mit Ulrich Ochsenbein auch den ersten Vorsitzenden des Nationalrates, der freilich bei der Präsidentenwahl Charles Neuhaus nur knapp überflügelte. Ochsenbein rückte allerdings wenige Tage später in den Bundesrat auf, und Neuhaus starb im Juni 1849 an einem Krebsleiden, das ihn schon lange gezeichnet hatte. An ihre Stelle wählten die Landesteile Mittelland und Seeland die beiden Radikalen Johann August Weingart aus Bern und Johann Bützberger aus Langenthal in den Nationalrat.

2.5.5. Bern wird Bundesstadt
Die eidgenössischen Räte versammelten sich am 6.November zum ersten Mal und zwar in Bern, das bis Ende 1848 als Vorort galt. Eine Bundesstadt war noch nicht bezeichnet, und die Verfassung überliess das ausdrücklich einem späteren Gesetz, wohl auch, damit diese Streitfrage den Abstimmungskampf über die Bundesverfassung nicht belaste. Um den Bundessitz bewarben sich mit grossem Aufwand an Zeitungsartikeln, Flugschriften und Reden vor allem Bern und Zürich. Luzern als Haupt des Sonderbundes kam trotz seiner zentralen geographischen Lage im Augenblick kaum in Frage, und die Idee, den Vorort weiterhin periodisch wechseln zu lassen, fand nur noch vereinzelte Anhänger. Wenig Echo hatte auch der Berner Förster und Politiker Karl Kasthofer ausgelöst, als er 1833 in einer anonymen Broschüre den völligen Neubau einer Hauptstadt "womöglich ungefähr in der Mitte des gesamten Vaterlandes" anregte.

Beim Kampf zwischen den beiden Hauptanwärtern fehlte es nicht an Druckversuchen und düsteren Prognosen. So wollte der Winterthurer Jonas Furrer eine Wahl in den Bundesrat zuerst nur annehmen, wenn Zürich Hauptstadt werde, und Friedrich Engels, der im November 1848 in Bern weilte, prophezeite in der "Neuen Rheinischen Zeitung": Wenn Bern nicht gewählt werden sollte, ... so wird hier eine Bewegung ausbrechen, die den Sturz Ochsenbeins, eine Majorität der radikalen Richtung (Stämpfli, Niggeler, Stockmar etc.) und die Revision der kaum eingeführten Bundesverfassung zur Folge haben würde."

Als 1833 im bernischen Grossen Rat Pläne für eine Bundesreform diskutiert wurden, die sich dann durch die Verwerfung in anderen Kantonen von selbst erledigten, hatte sich das Berner Kantonsparlament noch gegen einen Vorschlag des Regierungsrates ausgesprochen, Bern zum Sitz der Bundesbehörden zu erheben. Es wollte am System des wechselnden Vorortes festhalten, nicht zuletzt aus dem Argwohn heraus, dass "der Einfluss des herrschenden Geistes und der jetzigen Spaltungen auf die residierenden Behörden unvermeidlich wäre". Solches Misstrauen gegen die konservative Stadt Bern war nun 1848 auch für Radikale kein Grund mehr, den Bundessitz nicht hierhin zu verlegen.

Am 28.November 1848 fiel der Entscheid, und zwar unter Namensaufruf. In beiden Kammern gewann Bern das absolute Mehr schon beim ersten Durchgang, im Nationalrat mit 58 Stimmen (gegen 35 für Zürich, sechs für Luzern und eine für Zofingen), im Ständerat mit 21 (gegen 13 für Zürich und drei für Luzern). Dabei schieden sich die Geister nicht nach der Parteifarbe, sondern nach Landesgegenden. Nicht selbstverständlich war es, dass alle Berner ohne Ausnahme für die Aarestadt stimmten, hatte doch Stämpfli noch vor kurzem die Annahme der Bundesverfassung bekämpft. Zu den Bernern gesellten sich alle Romands und Tessiner sowie Abgeordnete aus den verschiedensten anderen Regionen. Nicht einmal die Ostschweiz stand geschlossen hinter Zürich und vor allem gewann dieses keinen einzigen Französisch- oder Italienischsprechenden für sich, während der ehemalige Sonderbund keinen Block mehr bildete. Seine Stimmen fielen auf Bern so gut wie auf Zürich.

Bei diesem Abstimmungsergebnis wirkte wohl auch Zufälliges mit, etwa dass Bern eben Vorort war und dass die eidgenössischen Räte deshalb hier tagten. Die Stadt hatte ihnen übrigens anfangs November mit Ehrenpforten an den Toren, Salutschüssen, Illuminationen und einem gewaltigen Bankett einen betont aufmerksamen Empfang bereitet, ähnlich wie schon im August 1848 den Tausenden von Besuchern des schweizerischen Sängerfestes. Zürcher hatten bei anderen Geschäften durch aggressive Voten Abgeordnete mehrerer Kantone verärgert, während Ochsenbein für Bern geschickt zum voraus auf die künftige eidgenössische Universität verzichtete, falls es den Bundessitz erhalte. Anders als Zürich war Bern bereits einmal - in der Helvetik - Hauptstadt gewesen, und seine zentrale Lage empfahl es besonders den Welschen, denen in der neuen Schweiz mehr Gewicht zukam als seinerzeit in der alten Eidgenossenschaft, in welcher Zürich als Vorort ein Prestige genossen hatte, auf das es ungern verzichtete. Der Westschweiz lag Bern nicht nur geographisch näher, sondern auch nach Denkweise und Stossrichtung seines Radikalismus. Seinem unablässigen Drängen verdankte ja der Bundesstaat zum guten Teil sein Werden. Verdiente das nicht augenfälligen Lohn? Dass Bern bei seinem Übergewicht an Einwohnern allzusehr dominiere, wenn es dazu noch den Bundessitz erhalte, befürchteten anscheinend nicht einmal die Konservativen, wie es die Stimmen f Cr die Aarestadt aus dem Sonderbundslager zeigten.

Man konnte Bern aber auch mit mehr Herablassung als Bewunderung gute Seiten abgewinnen. Ähnlich wie man es schon fünfzig Jahre zuvor behauptet hatte, meinte nun ein Einsender im "Nouvelliste Vaudois", Bern biete den Räten ausserhalb der Sitzungen so wenig für Unterhaltung und Bildung, dass sie die Sessionen möglichst abkürzen und damit dem Bund Geld sparen würden. Nach den Worten eines späteren Historikers war Bern auch für damalige Diplomaten "ein Sibirien", über das sie ihren Spott ergossen, so zum Beispiel der Literat Graf Arthur de Gobineau, der kurze Jugendjahre in Biel verbracht hatte und nach 1850 für einige Zeit als Sekretär bei der französischen Botschaft in der Schweiz wirkte, wo er in reichlichen Mussestunden an seinem Werk über die Ungleichheit der menschlichen Rassen schrieb.

Der Ort, der Bundessitz wurde, gewann zwar Ansehen und Ehre, übernahm aber auch schwere Lasten. Denn nicht die Eidgenossenschaft oder der betreffende Kanton, sondern die erkorene Stadt hatten "die für die Bundesbehörden erforderlichen Räumlichkeiten in ausgedehntestem Umfang herzustellen und zu unterhalten". Diese Vorschrift der eidgenössischen Räte bereitete in Bern schon vor der endgültigen Wahl Sorgen, wie der "Courrier Suisse" meldete: "L'enthousiasme a un peu diminuée à la vue des exigences passablement prétentieuses des autorités fédérales. L'ours est très sensible aux caresses et aux amitiés, mais il faut bien qu'il songe à sa bourse, d'autant plus que la dite est actuellement à sec." Auch Anton von Tillier fand, als er im Januar 1849 die Session des bernischen Grossen Rates eröffnete, man könnte "vielleicht nicht mit Ungrund behaupten, dass die an die Bundesstadt gerichteten Zumuthungen, von einem grossherzigen eidgenössischen Nationalstandpunkte aus angesehen, das strenge Mass der Billigkeit überschreiten".

Dennoch nahm die Versammlung der Einwohnergemeinde Bern am 18.Dezember 1848 die Wahl der Bundesstadt an, immerhin nur mit 419 Stimmen gegen 313, welche allerlei Bedingungen vorbehalten wollten. Bis die neuen Bauten erstellt waren, erhielten die Bundesbehörden Provisorien zugewiesen: der Bundesrat den Erlacherhof, der Nationalrat das Kasino (am Ort des heutigen Parlamentsgebäudes) und der Ständerat das Rathaus des Äusseren Standes an der Zeughausgasse.

Hingegen wandelte sich die Bevölkerungsstruktur der Stadt vorderhand kaum. Wohl wohnten die sieben Bundesräte künftig hier, doch kamen sie zunächst mit einem Minimum an Personal aus. Berns Entwicklung zur Beamtenstadt begann erst später. Auch die Bundesbauten, welche das Bild der Stadt veränderten und prägten, entstanden nur allmählich und fügten sich in eine Entwicklung ein, die mit dem Abbruch von Teilen der alten Stadtbefestigungen bereits im frühen 19.Jahrhundert eingesetzt hatte.

Zwar gab es auch Berner, welchen die Erhebung ihrer Stadt zum Bundessitz missfiel. So schrieb der Historiker Eduard von Wattenwyl im Oktober 1848 seinem Freund Philipp Anton von Segesser nach Luzern: "Für Bern bedauere ich, dass es Bundesstadt wird; es verliert dadurch den letzten Hauch bernischer Nationalität, die in dieser flachen Verallgemeinerung untergehen wird".

Nicht bloss die Finanzen und Bauten bereiteten also Sorge. Es waren ja vor allem die Radikalen des Kantons, welche die Wahl Berns betrieben hatten und nun den Gewinn an Prestige ernteten, und nicht die Einwohner der Stadt, die in ihrer Mehrheit konservativ dachten und fühlten. Damit standen sie im Gegensatz zu den meisten National- und Ständeräten aus der übrigen Eidgenossenschaft, die fortan während er Session in Bern logierten und in Wirtshäusern oder politischen Zirkeln ihre Meinung verkündeten. Spannungen liessen sich leicht voraussehen und schwer vermeiden.



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