Geschichte des Kantons Bern seit 1798: Band II
Beat Junker
4.1. Die "Fusion"
4.2. Die Anfänge der Eisenbahn im Kanton Bern
4.3. Die Juragewässerkorrektion
4.4. Das Armenwesen
4.5. Die "demokratische Bewegung" im Kanton Bern
4.6. Der Kulturkampf im Berner Jura
4.7. Der Weg zur Staatskrise von 1877/78
4.1.1. Die Wahlen von 1854
Die Grossratswahlen vom Mai 1854 liefen ohne den Schwung und die Erregung ab, welche vier Jahre früher die Berner erfasst und mehr von ihnen zur Teilnahme bewegt hatten als je zuvor. Jetzt fehlte der Glaube daran, es falle ein Entscheid, der eine Wende bringen könne. Gedichte und Lieder zur Tagespolitik erklangen nur noch selten, und die Parteien musterten ihre Gefolgschaft nicht mehr in Volksversammlungen wie jenen auf der Leuen- und auf der Bärenmatte in Münsingen. Zudem mangelte es - abgesehen vom "Prügelgesetz" - an zugkräftigen Themen für den Wahlkampf. Eine echte Gefahr der Rückkehr zur Patrizierherrschaft sah kaum noch jemand, wenn auch die Radikalean den Gegensatz zwischen der Hauptstadt und der Landschaft kräftig weiter schürten. So beteiligten sich beim ersten Wahlgang am 7.Mai 1854 weniger Bürger als vor vier Jahren, aber auch weniger als bei den Nationalratswahlen von 1851 oder bei der Abberufungsabstimmung vom April 1852. Dabei verlangte das Gesetz immer noch obligatorische Stimmabgabe, doch wurde die Einhaltung dieser Vorschrift kaum kontrolliert und durchgesetzt.
Nach dem ersten Wahlgang lagen beide Parteien fast gleichauf, und der Entscheid fiel erst vierzehn Tage später bei der Besetzung der rund dreissig Sitze, für welche in der ersten Runde keine gültige Wahl gelungen war. Das Resultat liess "Schwarze" wie "Weisse" auf Siegesfeiern verzichten: je nachdem, wie man einige "Unsichere" einordnete, behaupteten die Konservativen einen Vorsprung von sechs bis acht Vertretern. Ihre Mehrheit war also gegenüber 1850 ungefähr um die Hälfte geschrumpft, und dieses schwache Fundament trug künftig keine konservative Regierung mehr. Aber auch den Radikalen war es nicht gelungen, die Macht zurückzuerobern.
Die Verschiebungen ergaben sich im allgemeinen aus Gewinnen und Verlusten da und dort. So hatten nun im Wahlkreis Wohlen bei Bern wieder die Radikalen die Oberhand, die Konservativen dagegen in Rapperswil. Deutlichere Akzente setzten zwei weit voneinander entfernte Landesteile: im Jura, wo die "Weissen" bereits den Süden beherrschten, gewannen sie nun zusätzliche Mandate in den Ämtern Moutier, Delsberg und Pruntrut. Hier hatte offensichtlich die "loi sur la Schlague" gewirkt. Dafür fielen im Oberland den "Schwarzen" die zwei Sitze des Amtes Saanen zu, ferner Mandate in Frutigen, im Amt Thun und im Obersimmental.
Unter den Gewählten fanden sich deutlich weniger Patrizier als 1850. Bei den neuen Grossräten fehlten alt Scahultheiss Friedrich Emanuel von Fischer, aber auch Prominente der Gegenseite wie Alexander Funk, Präsident des Verfassungsrates von 1846, Nationalrat Weingart und vor allem Xavier Stockmar. Er war 1854 wieder zum Kampf angetreten, verzichtete jedoch auf den zweiten Wahlgang, nachdem er im ersten das absolute Mehr verfehlt hatte.
Schon nach den knappen Ergebnissen der Grossratswahlen von 1850 war die Frage aufgetaucht, ob es sinnvoll sei, den Regierungrat allein aus Mitgliedern der Mehrheitspartei zu bilden, und die vier seither verflossenen Jahre hatten die Schwierigkeiten einer Exekutive aufgedeckt, welche nur auf eine so kleine Überzahl in der Legislative rechnen durfte, dass einige Nachwahlen leicht die bisherigen Stärkeverhältnisse umkehren konnten.
Nun schrumpfte 1854 der Vorsprung der Konservativen noch zusammen, so dass für "Schwarze" und "Weisse" nicht endgültig feststand, wer die Mehrheit und wer die Opposition bilden werde, solange der neue Grosse Rat nicht über Beschwerden gegen mehrere Wahlen entschieden hatte, bei denen Unregelmässigkeiten vorgekommen seien. Als zwischen den beiden Wahlgängen vom 7. und vom 21.Mai sich einzelne Vertreter beider Parteien einander näherten, um eine Zusammenarbeit anzubahnen, wussten sie also noch nicht, welche Rolle ihrer eigenen Gruppe in der kommenden Amtsperiode zufallen werde. Deshalb lag es in ihrem Interesse, keinem der beiden Partner übermässige Vor- und Nachteile zuzuschieben.
Schon die Zeitgenossen durchschauten in den Einzelheiten nicht, welche Wege schliesslich zur "Fusion" führten, und welche Personen dazu am meisten beitrugen, denn die Annäherung geschah vorerst im Hintergrund und anscheinend an mehreren Stellen ungefähr zur gleichen Zeit. Die Vorgänge liefen nicht nach einem ausgeklügelten Plan und organisiert durch die kantonalen Parteispitzen ab, sondern die Kontakte ergaben sich in den einzelnen Regionen und öfters spontan, vorab zwischen Männern, die in ihrer Partei nicht zur engeren Prominenz zählten.
Gerüchte behaupteten, erste Fäden zwischen "Schwarzen" und "Weissen" hätten sich bereits in der harmonisch-freudigen Stimmung des Bundesfestes von 1853 gesponnen. In ihrer Propaganda für die Wahlen von 1854 riefen die Radikalen dann immer wieder nach "Versöhnung", und im ersten Kommentar nach geschlagener Schlacht behaupteten sie: "Es herrscht in hohem Grade das Bedürfniss nach Friede und Vereinigung". Das knappe Resultat des ersten Wahlgangs gab dem Verlangen nach einer Verständigung Auftrieb, und im Stillen fanden sich nun Einzelne aus beiden Parteien zu Gesprächen, so Grossräte wie die Konservativen Gottlieb Bühlmann in Grosshöchstetten oder alt Regierungsrat Gustav Röthlisberger in Walkringen und die Radikalen Johann Hubler in Burgdorf oder Johann Ulrich Gfeller in Signau. Beteiligt waren ferner die amtierenden oder ehemaligen Oberrichter Albert Kurz und Karl Bitzius (ein Vetter von Jeremias Gotthelf), beide aus der Stadt Bern sowie Abraham Jakob Kernen von Reutigen - alles Konservative - und Jakob Steiner von Zielebach als Radikaler. Nach dem "Oberländer Anzeiger" hätten überdies Bundesrat Ulrich Ochsenbein sowie radikale Bundespolitiker aus anderen Kantonen im Hintergrund die Annäherung zwischen den Parteien gefördert.
Diese Liste nennt kaum alle Beteiligten, zeigt aber doch Schwerpunkte der Vermittlungsbemühungen. Sie gingen vor allem vom Emmental und den daran grenzenden Regionen aus sowie von Stadtbernern ausserhalb des Patriziates. Periphere Landesteile, namentlich Oberland und Jura, blieben der Annäherung misstrauisch fern. Dabei mag mitspielen, dass hier der Gegensatz zwischen "Schwarzen" und Weissen" öfters als im übrigen Kanton verquickt war mit lokalen und persönlichen Rivalitäten. Nach Eduard Blösch hätten "die Massen beider Parteien" die "Fusion" instinktmässig gewünscht und den Führern aufgenötigt. Diese hätten sich zurückgehalten, waren doch ihre Personen Steine des Anstosses. Durfte man ihnen zumuten, neben ihren Widersachern in der Exekutive zu sitzen? Solchen Bedenken wollte eine Idee entgegenkommen, die vorübergehend auftauchte: es sei eine Regierung ohne Blösch und Stämpfli zu bilden, das heisst aus lauter Gemässigten, die allerseits Anklang fänden.
Widerstand fehlte namentlich bei den Konservativen nicht, und einzelne Grossräte begründeten ihn anschaulich. So meinte August von Gonzenbach, es sei ein Irrtum zu glauben, "man könne eine Regierung zusammensetzen, die weder schwarz noch weiss wäre, sondern grau", und noch drastischer warnte sein Gesinnungsgenosse von Steiger (Riggisberg): "Wir hätten acht Pferde am Staatswagen, von denen vier 'hüst`, vier 'hott` ziehen würden." Der frühere Regierungsrat Dr. J.R.Schneider dagegen hielt Zusammenarbeit auch unter bisherigen Gegnern für möglich: "Thut die Leuen und die Bären in einen Kratten zusammen; probirt es! Probiren geht über Studieren".
Als der neugewählte Grosse Rat am 1.Juni 1854 zu seiner ersten Sitzung zusammentrat, lag die Frage in der Luft, "ob es nicht möglich wäre, die beiden politischen Parteien irgendwie zu verständigen". Mit diesem Problem sollte sich nun auf den Vorschlag des radikalen Grossrats Gfeller aus Signau eine Kommission befassen, der ursprünglich bloss zugedacht war, dass sie die Akten über umstrittene Wahlen in mehreren Bezirken vorprüfe und dann dem Plenum Anträge stelle. Sie bestand aus je vier Konservativen und Radikalen sowie dem Stadtberner Albert Kurz als Vorsitzendem. Er war an sich ein "Schwarzer", suchte aber seit langem den Ausgleich mit dem politischen Gegner so betont, dass er dafür Kritik aus den eigenen Reihen erntete. Dieser Ausschuss einigte sich bald auf den Vorschlag für eine Regierung aus je vier Konservativen und Radikalen. Der neunte Sitz sollte jener Partei zufallen, von der es sich erwies, dass sie im Rate die Mehrheit besitze - ein Kompromiss, der sich bereits vorher in unverbindlichen Gesprächen zwischen einzelnen "Schwarzen" und "Weissen" als aussichtsreichste Lösung abgezeichnet hatte.
Auch über die Personenfragen hatte die Kommission beraten und weitgehend ein Einvernehmen erreicht. Jedenfalls liefen am 6.Juni 1854 die Wahlen in den Regierungsrat reibungslos ab und zwar nach dem Muster, dass auf einen Konservativen stets ein Radikaler folgte, ohne dass je ein zweiter Wahlgang nötig wurde. Jeder Vorgeschlagene gewann also auf Anhieb das absolute Mehr. Gegenstimmen gab es zwar gelegentlich recht viele, doch sammelten sie sich nicht bei einem bestimmten Kampfkandidaten, sondern sie verstreuten sich auf viele Vereinzelte. Gewählt wurden in dieser Reihenfolge: Eduard Blösch mit 200 (von 217) Stimmen, Jakob Stämpfli mit 138 (von 218), Ludwig Fischer (von Reichenbach) mit 149 (von 220), Paul Migy in Courtelary mit 186 (von 220), Friedrich Fueter von Bern mit 200 (von 210), Oberrichter Jakob Steiner in Zielebach mit 194 (von 215), Johann Brunner von Meiringen mit 151 (von 217) sowie Samuel Lehmann in Bern mit 137 (von 219). Den neunten Sitz gewann ganz knapp der Konservative Jakob Dähler von Oppligen vor Gerichtspräsident Adolf Botteron aus Laufen.
Offensichtlich stimmten die Grossräte beider Parteien - anders als 1850 - diesmal nicht nach einer straffen Gruppendisziplin und nicht nur für Kandidaten der eigenen Seite. Einzelne Gewählte, wie zum Beispiel Blösch argwöhnten sogar, man habe sie vor allem deshalb mit Spitzenresultaten erkoren, um ihnen psychologisch zu verunmöglichen, eine Wahl auszuschlagen. Tatsächlich verlangten alle neun neuen Regierungsräte 24 Stunden Bedenkzeit, schon nur, weil sie sich nicht endgültig binden wollten, bevor die Namen sämtlicher ihrer neuen Kollegen bekannt waren. Schliesslich nahmen aber alle an, wenn auch zum Teil mit wenig Begeisterung.
Ausser Migy und Steiner hatten alle Gewählten früher schon im Regierungsrat gesessen. Aber nicht die ganze einstige Prominenz kehrte in die Exekutive zurück. Bei den Radikalen fehlten zum Beispiel Dr. Johann Rudolf Schneider, Jakob Imobersteg oder Xavier Stockmar, bei den Konservativen Henri Parrat und Simon Bandelier, so dass fortan fürs erste nur noch ein einziger Jurassier der Kantonsregierung angehörte. Regierungspräsident wurde Blösch, der später neben der Direktion des Inneren auch das Kirchenwesen FCbernahm. Stämpfli befasste sich mit Entsumpfungs- und Eisenbahnfragen. Die Erziehungsdirektion ging an Lehmann, die Justiz an Migy, das Militär an Steiner und das Armenwesen an Fischer.
4.1.2. Der Krebsgang der Konservativen nach 1854
Schon die Zeitgenossen bezeichnten den Übergang von der Ein- zur Mehrparteienregierung als "Fusion", und dieser Name für die Ereignisse von 1854 und ihre Folgen hat sich in der bernischen Geschichtsschreibung eingebürgert, obwohl er nicht das Wesentliche trifft, denn die beiden Parteien verschmolzen ja nicht. Vordergründig mochten die Konservativen wie Sieger aussehen, hatten sie doch im Regierungsrat einen Sitz mehr gewonnen als ihre Gegner. In Wirklichkeit arbeitete die Zeit für die Radikalen, denen es gelang, ihre Geschlossenheit zu bewahren, während sich ihre Gegner gerade über der "Fusion" zerstritten. Namentlich im Oberland und im Jura, aber auch im Patriziat der Stadt Bern sah mancher Konservative in einer Politik der Versöhnung Schwächlichkeit und Verrat an Grundsätzen und Tradition. Der "Oberländer Anzeiger" etwa, der 1850 noch die "Schwarzen" in ihrem Kampfe angeführt und viel zu ihrem Sieg beigetragen hatte, fiel von Regierung und Parteiführung ab und übte fortan erbarmungslos Kritik an ihnen. Das bewog wenig später Eduard Blösch zur pessimistischen Diagnose, "dass die konservative Partei unwiederbringlich aufgelöst sei".
Emil Blösch, Sohn und Biograph von Eduard Blösch, sah eine fast sinnbildliche Bedeutung für den damaligen Wandel darin, dass im Sommer 1854 kurz nacheinander zwei Männer starben, die während einiger Zeit den Geist des öffentlichen Lebens in Bern mitgeprägt hatten: im Mai verschied in Solothurn der greise Karl Ludwig Haller und im Juli in Küsnacht am Zürichsee Ludwig Snell, einer der Väter der "jungen Schule". Für die bernischen Parteien von 1854 waren sie allerdings kaum mehr repräsentativ. Näher als der "Restaurator" stand den Berner Konservativen der dritte, weit bedeutendere grosse Tote des Jahres 1854, Jeremias Gotthelf. Richtig sah Blösch aber, dass "die Periode des grossen Kampfes staatsrechtlicher Theorien" sich ihrem Ende zuneigte, und dass künftig in der schweizerischen Politik die Bürger sich weniger nach Weltanschauungen oder nach Parteifarben scheiden würden, sondern nach den Interessen ihrer Region und ihrer Berufsgruppe - eine Tendenz, die sich schon früher abzuzeichnen begonnen hatte, zum Beispiel beim "grossen Märit" um die Kantonsverfassung von 1846.
Als die "Fusion" von 1854 zustandekam, schien auf den ersten Blick eine Zeit einseitiger Parteiherrschaft zu enden und eine Aera der Zusammenarbeit zwischen "Schwarzen" und "Weissen" anzubrechen. Aber bald folgten Rückschläge. Zwar fanden sich Blösch und Stämpfli weit besser als erwartet zu gemeinsamem Wirken im Regierungsrat, doch Ende 1854 wurde Stämpfli anstelle von Ochsenbein in den Bundesrat gewählt, und ungefähr zur selben Zeit gab Regierungsrat Ludwig von Fischer auf, aus Rücksicht auf seine Gesundheit und weil er keine Möglichkeit sah, die Armennot zu beheben, die schwer auf dem Kanton lastete. Über die Nachfolge existierten keine Abmachungen, doch herrschte wohl überall die Meinung, an die Stellen der beiden Demissionäre sollten wieder je ein Radikaler und ein Konservativer treten. Die erste Wahl erfolgte in diesem Sinne: Stämpflis Platz im Regierungsrat nahm fortan sein Freund und Helveterkollege Karl Schenk ein, der 32jährige Pfarrer von Schüpfen, Sohn des "Mechanikus" und Erfinders Christian Schenk. Karl Schenk widmete sich in der Exekutive besonders dem Armenwesen.
Auf den anderen der beiden Sitze verzichtete ein Gewählter, und dann siegten mehrmals hintereinander Radikale, weil nicht alle Konservativen ihren offiziellen Kandidaten Ludwig Kurz unterstützten, den jüngeren Bruder von Grossratspräsident und Nationalrat Christoph Albrecht Kurz. Die ersten unter den Erkorenen schlugen eine Wahl noch aus. Christian Sahli von Wohlen nahm sie aber dann an, ein Jurist aus Stämpflis Freundeskreis, der in Blöschs Augen als "gemässigt radikal" galt und ihm deshalb annehmbar erschien.
Damit hatte sich die Zusammensetzung der Kantonsregierung nach Parteien verändert. Weit stärker wurde dann das Gleichgewicht der beiden Gruppen in der Exekutive gestört, als kurz hintereinander wegen Krankheit zuerst Eduard Blösch und wenig später auch Friedrich Fueter ersetzt werden mussten. Das geschah für Blösch im Frühjahr 1858, für Fueter bei der Gesamterneuerung des Regierungsrates im Frühsommer 1858.
Die Grossratswahlen, die im Mai 1858 vorangegangen waren, bedeuteten das Ende für die "Fusion", denn sie brachten kein Kopf-an-Kopf-Rennen, sondern eine deutliche Mehrheit von über fünfzig Sitzen für die Radikalen. An eine Halb-Halb-Regierung war unter diesen Umständen nicht mehr zu denken, doch kehrte man auch nicht zur ausschliesslichen Herrschaft einer einzigen Partei zurück wie zwischen 1846 und 1854. Vielmehr blieben weiterhin "Schwarze" und "Weisse" in der Exekutive vertreten, die Radikalen allerdings stärker. Sie überliessen ihren Gegnern gewöhnlich einen oder zwei der neun Sitze, weil sich mit diesem Zugeständnis der politische Friede im Kanton eher erhalten liess. Einfluss auf die Regierungsgeschäfte vermochten die Vertreter der Konservativen aber höchstens zu gewinnen, wenn sie als Persönlichkeiten ausserordentliches Format besassen.
So bestand der Regierungsrat nach 1858 aus den radikalen Bisherigen Karl Schenk, Paul Migy, Dr. Samuel Lehmann und Christian Sahli. Zu ihnen war im April 1857 als Nachfolger Jakob Steiners der ebenfalls radikale Johann Jakob Karlen, Regierungsstatthalter aus Diemtigen, gestossen, und zur gleichen Parteifarbe bekannten sich die 1858 neu gewählten Johann Weber von Alchenflüh und Jakob Scherz von Aeschi. Einziger Konservativer neben ihnen war der Stadtberner Ludwig Kurz, der jetzt doch noch zum Zuge kam, nachdem andere eine Wahl ausgeschlagean hatten. Friedrich Kilian von Aarberg schliesslich wurde bald der einen, bald der anderen Seite zugerechnet. Ausgeschieden aus der Exekutive waren die beiden bisherigen Konservativen Jakob Dähler und Johann Brunner. Der erste der beiden hatte sich nicht mehr um eine Wiederwahl bemüht, währen der Oberhasler Brunner in mehreren Anläufen Stimmen erzielte, aber dabei immer wieder einem Konkurrenten unterlag. Auch Xavier Stockmar gelang keine Rückkehr in den Regierungsrat, obwohl er 1858 zum Kampf um den letzten Sitz angetreten war.
Verwirrend war die Situation bei der Bestellung des Nationalrates im Herbst 1854, also weniger als ein halbes Jahr nach den Berner Grossratswahlen, welche zur "Fusion" geführt hatte. Nicht Abwehr gegen äussere Gefahren schien jetzt in erster Linie nötig, sondern Zusammenarbeit zur Bewältigung von Aufgaben wie Eisenbahnbau oder Kampf gegen die Armennot. Im Sinne gegenseitiger Verständigung empfahl der Regierungsrat, man möge sich auf gemischte Listen mit Kandidaten aus beiden Parteien einigen, und mit diesem Appell zur Aussöhnung diente Bern anderen Kantonen als Vorbild. Aber nur einzelne der Landesteile leisteten dem Aufruf Folge, wobei bald die "Weissen" aus der Reihe tanzten und bald die "Schwarzen". Bei diesen schwelte zudem der Streit zwischen Gegnern und Anhängern der "Fusion" weiter, so dass aus ihrem Lager in verschiedenen Gegenden mehrere Listen eingereicht wurden, die sich gegenseitig konkurrenzierten.
Bei geringer Stimmbeteiligung änderte sich im Herbst 1854 im alten Kantonsteil an der Sitzverteilung wenig. Die Konservativen behaupteten das Mittelland, die Radikalen Oberland, Seeland, Oberaargau und Emmental, wobei hier immerhin ein Gemässigter zum Zuge kam, der die "Fusion" mit herbeigeführt hatte. Im Jura jedoch eroberten die Radikalen auch jene beiden Mandate, welche die Konservativen bisher noch behauptet hatten. Mit bloss vier oder fünf von dreiundzwanzig Vertretern blieb der Anteil der "Schwarzen" also bescheiden, während sie doch bei den Grossratswahlen kurz zuvor noch die Hälfte aller Sitze gewonnen hatten.
Zu den Durchgefallenen gehörte auch Ulrich Ochsenbein, der sich nach damaligem Brauch als Bundesrat bei den Nationalratswahlen zum Wettkampf stellen musste. Er unterlag in seiner Seeländer Heimat deutlich. Ochsenbein war allmählich immer weiter vom Radikalismus weg und zu den Konservativen hin gerückt. Dieser Mangel an eindeutigem Bekennertum wurde ihm nun zum Verhängnis. Im Dezember 1854 wählte die Bundesversammlung an seiner Stelle seinen alten Rivalen Jakob Stämpfli in die Landesregierung. Damit schied Ochsenbein, erst 43 Jahre alt, zunächst aus der bernischen Politik aus. Er diente dann für einige Jahre im Frankreich Kaiser Napoleons III. als General und verbrachte darauf den Rest seines Lebens bis 1890 vorwiegend als Gutsbesitzer und Fürsprecher in Bellmund und Nidau.
Auch im Ständerat ging der Anteil der Berner Konservativen rasch wieder zurück. An die Stelle ihres Vertreters Christoph Albrecht Kurz trat Ende 1854 für einen Augenblick Jakob Stämpfli, bevor er gleich in den Bundesrat weiterzog. Ihm folgte sein Schwager Niklaus Niggeler. Damit bildeten wieder lauter Radikale die Berner Delegation in der Ständekammer, und dabei blieb es bis weit ins 20.Jahrhundert hinein.
Das andere bernische Ständeratsmandat ging 1855 für kurze Zeit von Abraham Boivin an Aimé Rossel in Courtelary, doch bereits 1856 fiel es Regierungsrat Karl Schenk zu. Mit dieser Wahl wandte sich der Grosse Rat von einer ungeschriebenen Regel ab: bisher war - unter radikaler wie unter konservativer Herrschaft - stets einer der beiden Berner Ständeräte Jurassier gewesen. Nun beanspruchten die Deutschberner beide Sitze, und abgesehen von kurzen Zwischenspielen dauerte es bis in unser Jahrhundert, ehe der neue Kantonsteil wieder zum Zuge kam.
Im Grunde war also bereits Ende der Fünfzigerjahre nicht mehr die Rede von einer "Fusion", wenn man darunter die enge Zusammenarbeit zweier Parteien von ungefähr gleicher Stärke versteht. Die Radikalen oder Freisinnigen, wie man sie nun öfters nannte, besassen in Legislative und Exekutive des Kantons und erst recht in seiner Abordnung in die Bundesversammlung ein deutliches Übergewicht.
Dennoch kehrten nicht einfach die Verhältnisse aus den Jahren von 1846 bis 1850 zurück. Zwar blieb der Gegensatz zwischen Konservativen und Freisinnigen bestehen, doch traten andere neben ihn, und er überschattete die Kantonspolitik nicht mehr völlig, wenn auch altes Misstrauen selbst bei Auseinandersetzungen über Wirtschafts- und Verkehrsfragen noch nachwirkte. Im Grunde genommen war die Herrschaft des Freisinns fortan kaum gefährdet. Wohl erlitt er bei Wahlen gelegentlich Misserfolge, etwa wenn die Kantonsregierung die Staatsfinanzen strapazierte oder weite Kreise durch Provokationen gegen verbreitete religiöse Anschauungen herausforderte, oder wenn freisinnige Berner lautstark für eine kriegerische Aussenpolitik der Schweiz eintraten. Solche Rückschläge verkleinerten jeweilen die freisinnige Übermacht etwas, doch nie geriet die Partei deswegen im Kanton in die Minderzahl.
Das lag zum grossen Teil an den Konservativen, die seit ihrer Regierungszeit von 1850 bis 1854 und seit den darauffolgenden Meinungsverschiedenheiten über die Ratsamkeit einer "Fusion" nie mehr zu Einigkeit, Kampfgeist und Glauben an die eigene Zukunft zurückgefungen hatten. Eduard Blösch wurde des Widerstandes allmählich müde, und zudem schwächte ihn Krankheit. Nach seinem Tode 1866 fehlte den Berner Konservativen für lange Jahre eine herausragende Führerpersönlichkeit.
Von diesen Rückschlägen erholte sich die konservative Partei des Kantons Bern nie mehr, und erst Jahrzehnte später formierte sie sich neu, in anderer Form, mit anderen Köpfen und mit Schwerpunkten in anderen Regionen als früher.
4.2.1. Der Vertrag mit der Centralbahn-Gesellschaft
Probleme rund um die Eisenbahn traten in der bernischen Politik ungefähr seit 1840 auf, wenn auch vorerst bloss am Rande. Kantonsregierungen verschiedener Parteifarbe mussten sich damit auseinandersetzen, und wir fassen deshalb hier in einem besondern Abschnitt Entwicklungen zusammen, die neben den Änderungen der Staatsverfassung und dem Wechsel in der Zusammensetzung von Exekutive und Grossem Rat abliefen. Dabei schieden sich die Geister selten nach Weltanschauungen, sondern eher nach den Interessen von Regionen oder Wirtschaftsgruppen.
Kurz vor der Mitte des 19.Jahrhunderts fuhren in England und auf dem europäischen Kontinent schon eine Reihe von Eisenbahnen, auch in Gegenden nahe der Eidgenossenschaft. Diese spürte also die Wirkungen des neuen Verkehrsmittels auf jeden Fall, auch wenn sie selber sich ihm nur zögernd erschloss. Ihr Gelände bot für Bahnbauten mancherorts Schwierigkeiten, und die Alpen galten vorerst noch als unüberwindlich. Zudem besass sie im internationalen Vergleich gute Strassen und Posteinrichtungen, welche den meisten Bedürfnissen genügten. Ihr föderalistischer Aufbau gestaltete bis 1848 den Erwerb einer Konzession oder Gespräche über Streckenführung schwierig, konnte sich doch eine Eisenbahngesellschaft dafür nicht an einen einzigen Partner wenden, sondern musste mit einer Vielzahl von Kantonen verhandeln.
In Bern befassten sich Einzelne bereits mit Eisenbahnfragen, als in der kantonalen Exekutive noch Charles Neuhaus den Ton angab. In den 1840er Jahren streckte der Basler Ingenieur Andreas Merian Fühler zu dem ihm befreundeten Berner Regierungsrat Dr. J.R. Schneider aus und erörterte im Briefwechsel mit ihm, wie sich eine geplante Eisenbahnlinie von Basel nach Olten am günstigsten ins westliche Mittelland fortsetzen liesse, ob dem Jurafuss entlang oder auf einem Trassee über Burgdorf und Bern, also ungefähr entsprechend der heutigen Linienführung. Es blieb vorläufig beim Gedankenaustausch, und erst nach mehr als einem Jahrzehnt galt es, zu dieser Streitfrage ausgereifte Projekte zu beurteilen.
Auch das "Freischarenregiment" griff Eisenbahnfragen auf. Noch bevor die erste binnenschweizerische Strecke erstellt war, beantragte es der Tagsatzung im Sommer 1846, "dass alle in der Schweiz zu erbauenden Eisenbahnen nach einer übereinstimmenden, von der Tagsatzung festzusetzenden Spurweite ausgeführt werden sollen", beharrte dann aber nicht auf der Forderung, "da von verschiedenen Seiten Zweifel an der Befugniss der Tagsatzung, über diesen Gegenstand einen Beschluss zu fassen, geäussert wurden".
Das bernische Begehren hatte für eine Teilfrage dem Staat Einfluss auf die Eisenbahnen sichern wollen. Das entsprach den Auffassungen Jakob Stämpflis, in dessen Augen Bau und Betrieb von Eisenbahnen Sache der Eidgenossenschaft war. Im Nationalrat unterlag er aber dem Zürcher Alfred Escher, so dass ein Bundesgesetz vom Sommer 1852 diese Aufgaben den Kantonen und der Tätigkeit Privater überliess.
Populär waren die Eisenbahnen im Bernbiet nicht, und es ist bezeichnend, wie sie im "Tagblatt des Grossen Rathes des Kantons Bern" zum ersten mal erschienen, nämlich im Sommer 1852 bei einem Vorstoss des Historikers Eduard von Wattenwyl und vierzehn anderer Volksvertreter, die vom Regierungsrat wünschten, "dass im Kanton Bern Eisenbahnen weder auf dem Wege der Zinsgarantie, noch auf demjenigen des Staatsbaues möchten errichtet werden".
Just in jener Zeit zwang aber ein Konzessionsgesuch der Basler Centralbahn-Gesellschaft die bernischen Behörden zu einem Grundsatzentscheid. Der Regierungsrat befasste sich damit "mit Widerstand, soweit es sein Gefühl betrifft - dennoch geleitet durch den Verstand, nachdem er sich sagen musste, es liege nicht in unserer Macht, die Eisenbahnen von der Grenze unsers Kantons fernzuhalten". "Lutter contre la force des choses n'est pas d'un homme sage - sagte Napoleon unseren Abgeordneten bei der sogenannten Konsulta" wie Grossrat Dr. von Gonzenbach mahnte.
Für Eduard Blösch griff die Frage sogar in die Tiefen des Glaubens: "Wahr ist, dass die Eisenbahnen einen grossen Einfluss ausüben werden, dass nun ein grosser Theil unserer Mitbürger seine Wirthschaft anders einrichten muss, dass eine Störung der Beschäftigung Vieler eintritt, wie bei der Einführung der Dampfschiffahrt." Aber man solle "auch den Gang der Vorsehung anerkennen, der nach meiner Ansicht nie ein nothwendiges Übel schafft". Nicht die Bahngesellschaften brächten die Eisenbahnen, sondern eine höhere Gewalt "und mit dem einzigen Worte, dass sie es ist, will ich micht nicht widersetzen; aus diesem einzigen Grunde, weil ich annehmen muss: es ist ein weltgeschichtlicher Prozess, den die Vorsehung zulässt, dem ich mich beuge, den ich als einen in letzter Instanz nothwendigen und wohltätigen anerkennen muss". Dazu kam noch, dass das neue Bundesgesetz über die Eisenbahnen der Mehrheit des eidgenössischen Parlamentes erlaubte, einem störrischen Kanton eine Bahn aufzuzwingen, wenn diese den Interessen des ganzen Landes diente.
Blösch und wohl noch andere Mitglieder der Kantonsregierung fühlten sich von der technischen Seite des Problems überfordert und zogen deshalb mehrere vorberatende Gremien bei, was damals noch nicht für jedes Geschäft des Grossen Rates üblich war. Der wohl wichtigste dieser Ausschüsse, die 28köpfige sogenannte grosse Eisenbahnkommission, empfahl im Oktober der Legislative "ohne Lust, aber mit Einstimmigkeit", dem Antrag aus Basel zuzustimmen.
Die Beratung am 24.November 1852 erreichte ein hohes Niveau, zum Teil wohl deshalb, weil dem Geschäft mit Parteischlagwörtern nicht beizukommen war. Entschlossen gegen die Vorlage sprach fast nur Altschultheiss Friedrich Emanuel von Fischer. Er anerkannte zwar, der Bahnbau bringe Arbeitslosen Beschäftigung, wenn auch nur für begrenzte Zeit. Dagegen belaste die Verzinsung des nötigen fremden Kapitals das Land, und um die Lokomotiven zu heizen, werde man an den Wäldern Raubbau treiben. Vor allem glaubte Fischer, "es werden durch die Einführung von Eisenbahnen eine Menge von Interessen und Lebensbedingungen geradezu aus dem Sattel gehoben. ... Man mag darüber mehr oder weniger gleichgültig hinweggehen, in meinen Augen indessen ist es eine sehr beherzigenswerte Sache, die ihre gefährlichen Folgen haben kann; denn diese Gefahr tritt immer ein, wenn in einer Republik Bürger in einem Arbeits- oder Lebensverhältnisse, das sie sich angewöhnt, gestört werden. Daran knüpfe ich eine weitere Besorgniss, die zwar mehr auf einer Ahnung beruht als auf einem fixen Raisonnement, aber ich habe nun einmal die Überzeugung, dass die Eisenbahnen die Einrichtung sein werden, durch welche mit der Zeit die Unabhängigkeit der kleinen Staaten mittelst der Lokomotive zum Lande hinausgeführt wird. Es liegt in den grossartigen Bestrebungen, die sich überall kundgeben, ein Zug ungeheuerer Kraft nach gewissen Zentren; lasst sie losbrechen, diese Kraft und seht dann, wie ihr den hereinbrechenden Gefahren begegnen wollt!" Fischer schwieg darüber, wie er sich die Zukunft von Technik und Verkehr vorstellte. Doch war er kein gegenwartsferner Lobredner auf die gute, alte Zeit. Er, und nicht etwa ein Vertreter der Linken, mahnte als einziger, dass man beim Eisenbahnbau die Arbeiter vor Ausbeutung durch die Unternehmer schütze.
Klar sahen mehrere Redner wirtschaftliche Wirkungen voraus: die erleichterte Zufuhr billigerer Produkte senke die Preise landwirtschaflicher Erzeugnisse, namentlich des Getreides und gefährde auf die Länge den heimischen Ackerbau. Freilich sollten die Preise künftig auch weniger schwanken und also berechenbarer werden. Zudem bot die Bahn bei Missernten Hilfe gegen Hungerkatastrophen und Teuerung, wie sie noch 1845 die Schweiz heimgesucht hatten. Unterschätzt wurde, dass der Schienenweg neben dem Import auch den Export erleichterte, wovon namentlich der Käse profitieren konnte. Die Industrie im Kanton Bern, die damals vor allem Leinen und Uhren herstellte, versprach sich von den Bahnen wenig direkten und raschen Nutzen. Dagegen erschlossen sie vielleicht dem Fremdenverkehr, der bisher den Wohlhabenden vorbehalten war, neue Schichten.
Die Bahnen förderten zur Hauptsache die zentralen Gebiete, durch die sie führten, und die Ortschaften, welche sie verbanden. Randregionen dagegen rückten noch mehr ins Abseits. Deshalb versuchte Dr. J.R. Schneider, für das Seeland Versprechungen auf eine rasche Korrektion der Juragewässer oder für Strassenbauten nach dem Oberland und dem Jura herauszuholen. Aus diesen beiden abgelegenen Landesteilen selber meldete sich aber kein einziger Redner. Blösch warnte mit Erfolg vor einem neuen "Märit" - wie bei den Debatten um die Kantonsverfassung von 1846 - und der Grosse Rat folgte ihm. Mit 146 zu 21 Stimmen beschloss er Eintreten und genehmigte wenig später die ganze Vorlage mit einer ähnlichen Mehrheit. Die Meinungen schieden sich also nicht nach den Parteien. Das Wort pro und contra hatten vorwiegend Konservative ergriffen, unter denen sich auch eifrige Förderer der Bahn fanden, wie der Seidenindustrielle Anton Simon, der schon 1831 bei der Regenerationsbewegung hervorgetreten war und nun zu den Prominenten der Regierungspartei in der Stadt Bern gehörte.
Durch seinen Entscheid hatte der Grosse Rat einem Vertrag zwischen dem Kanton Bern und der schweizerischen Centralbahn-Gesellschaft zugestimmt. Darin verpflichtete sich diese, binnen vier Jahren "in Verlängerung der Linien Basel-Olten-Murgenthal, eine Eisenbahn von Murgenthal in der Richtung von Langenthal und Herzogenbuchsee, und von da einerseits nach Wynigen, Burgdorf, Schönbühl mit Ausmündung auf dem linken Aareufer nach Bern, anderseits bis zur solothurnischen Grenze gegen Solothurn zu bauen". Als Arbeiter waren vorzugsweise Kantonsangehörige zu berücksichtigen. Von Murgenthal bis Herzogenbuchsee sollte die Bahn "mit zweispurigem Unterbau angelegt, vorläufig jedoch nur mit einem Geleise versehen werden".
Die Gesellschaft versprach, "eine wenigstens zweimal tägliche Kommunikation für Reisende zwischen sämmtlichen Endpunkten der Bahn zu unterhalten", wobei man für Reisenden-Transporte mindestens mit einer durchschnittlichen Schnelligkeit "von 5 Wegstunden in einer Zeitstunde" rechnete. Der Fahrpreis durfte für Personen in der dritten Klasse 25 Rappen, für Vieh 10-80 Rappen pro Stunde nicht überschreiten. Überstieg der Reingewinn der Gesellschaft zehn Prozent, so stellte sie eine Reduktion der Tarife in Aussicht. Für ihre Anlagen genoss die Gesellschaft im Kanton Bern Steuerfreiheit und erhielt zudem ein Privileg, das für die Zukunft viel Ärger und Probleme in sich barg, und das wohl kaum ein Grossrat 1852 in seiner vollen Bedeutung durchschaute: "Im Falle der Konzessionsertheilung für Verlängerungen oder für Zweigbahnen soll der Centralbahn-Gesellschaft jeweilen zu gleichen Bedingungen der Vorrang vor anderen Bewerbern zugesichert sein.
Die Konzession für folgende Linien ist ihr zu den Bedingungen des gegenwärtigen Aktes für die nächsten fünf Jahre von jetzt an zugesichert:
a. von Biel bis zur solothurnischen Grenze bei Grenchen;
b. von Biel in südlicher Richtung zur Anknüpfung an die Herzogenbuchsee-Bernlinie oder an deren Verlängerung nach Westen;
c. von Bern in der Richtung nach Westen nach Neuenburg oder gegen Murten;
d. von Bern nach Thun.
Für Bahnen in gleicher Richtung wie die im gegenwärtigen Akt konzessionirten, also namentlich für Bahnen zwischen dem Jura und der Murgenthal-Bernlinie, verpflichtet sich die Regierung, während den nächsten dreissig Jahren an keine andere Gesellschaft eine Konzession zu ertheilen, ebensowenig den Bau und Betrieb davon selbst zu übernehmen." Damit liess sich der Kanton Bern für das Bestreben der Centralbahn-Gesellschaft einspannen, unliebsame Konkurrenz von ihren Linien fernzuhalten und Nebenbuhler im Wettbewerb um die profitabeln Strecken auszustechen.
4.2.2. Der Bau der ersten Linien im Kanton Bern
Die "Eisenbahnangelegenheit", wie die Materie im "Tagblatt des Grossen Rates" offiziell bezeichnet wurde, schien damit fürs erste geregelt. Dennoch gelangte sie nicht zur Ruhe. Eine Petition von Gemeinden aus dem unteren Emmental wollte auf die Linienführung zurückkommen und die Bahn von Herzogenbuchsee weg nicht entlang der sogenannten Kastenstrasse durch das Wynigental nach Westen führen, sondern entlang der "grossen Zürichstrasse" über Koppigen und Kirchberg und somit Burgdorf umfahren, doch fand dieses Begehren 1854 im Grossen Rat kaum Unterstützung.
Zudem geriet die Centralbahn-Gesellschaft bald in Schwierigkeiten. Ihre Aktien erreichten vorerst guten Absatz, und ihre Kurse stiegen als Folge von Spekulationen auf ungeahnte Höhe, doch folgte darauf ein brüsker Absturz. Um der Zwangsliquidation zu entgehen, reduzierte die Gesellschaft ihr Aktienkapital von 36 auf 14,5 Millionen Franken, eine Summe, welche für die Erstellung der geplanten Linien nicht genügte.
Das wirkte zurück auf den Kanton Bern, der im Vertrag von 1852 noch keine finanziellen Verpflichtungen übernommen hatte. Vielmehr betonte damals Eduard Blösch, "dass der bernische Fiskus für die Eisenbahnen keinen Heller auszugeben brauche" und dass "wir gar nichts beitragen als die Unterschrift des Präsidenten des Grossen Rathes und des Sekretärs".
Nun blieb dem Kanton kaum etwas anderes übrig, als Aktien der Centralbahn zu zeichnen, wollte er den Bau der Strecken in seinem Gebiet und die erhoffte Arbeitsbeschaffung retten. So übernahm Bern Aktien für vier Millionen Franken, und zwar zur einen Hälfte der Kanton, während sich in die andere Hälfte die Gemeinden Bern, Biel, Burgdorf, Thun, Langenthal und Herzogenbuchsee teilten, wobei der Stadt Bern der Löwenanteil von einer Million zufiel. Der Grosse Rat genehmigte das entsprechende Dekret im Dezember 1854. Vorbereitet worden war es bereits durch den Regierungsrat der "Fusion", und man glaubt dabei die Handschrift Jakob Stämpflis zu erkennen, dem die stärkere Verpflichtung des Staates für die Bahnen zusagte, zumal der Bericht der Regierung an den Grossen Rat die Risiken für die Kantonsfinanzen optimistisch beurteilte.
Die Regionen, welche nicht direkt an den geplanten Linien lagen, wurden von der Regierung in vagen, unverbindlichen Formulierungen auf künftige Strassenbauten vertröstet. Ein jurassischer Grossrat, der für die nächste Session einen Dekretsentwurf verlangte "über die unverzügliche Korrektion der Strassen sowohl im Jura als auch in den anderen Landestheilen, welche von der Eisenbahn keinen Nutzen ziehen", fand in der Legislative für seinen Vorstoss keine Mehrheit. Immerhin wies Eduard Blösch darauf hin, Arbeiten am Bau einer Strasse durch das Taubenloch seien seit den 1840er Jahren im Gange, doch konnte die neue Verbindung erst 1859 eröffnet werden. Überdies hatte der Grosse Rat bereits im Spätjahr 1853 eine Übereinkunft genehmigt, welche die Gesellschaft der "Eisenbahn durch den industriellen Jura" ermächtigte und verpflichtete, "in Verlängerung der Linie Besançon-Brenets-Converts, eine Eisenbahn in der Richtung von Converts durch das St.Immerthal auf die Ebene des Seelandes mit Anknüpfung an die Linie Solothurn-Biel zu bauen", doch wurde dieses Projekt trotz der erteilten Konzession nicht ausgeführt.
Während den späteren der eben geschilderten Grossratsdebatten liefen bereits die ersten Bauarbeiten an den Eisenbahnen im Kanton Bern. Begonnen hatten sie im Januar 1854 bei Hindelbank. Eine Linie von Aarburg über Herzogenbuchsee nach Biel wurde 1857 in Betrieb genommen und kurz darauf auch die bedeutsamere Verbindung von Herzogenbuchsee nach Bern. Sie endete fürs erste bei einem provisorischen Bahnhof aus Holz auf dem Wylerfeld, bis gut ein Jahr später auch die Brücke für die Überquerung der Aare (neben der heutigen Lorrainebrücke) fertiggestellt war, und die Züge den Bahnhof auf der sogenannten Hundsmatte zwischen Heiliggeistkirche und Burgerspital erreichen konnten. Ihre Eisenkonstruktion ruhte auf zwei steinernen Pfeilern und öffnete in ihrem Unterbau Fussgängern und leichten Fuhrwerken einen Weg nach der Lorraine, die sich nun allmählich zum Vorort der Stadt entwickelte. Diesen Dienst versah die Eisenbahnbrücke bis zur Einweihung der Lorrainebrücke im Jahre 1930, jene für den Schienenverkehr sogar bis gegen die Mitte des 20.Jahrhunderts. Die Eisenbahnbauten forderten zudem eine Verlegung des Bärengrabens vom Bollwerk an den jetzigen Standort bei der Nydeckbrücke, wohin die Wappentiere im Mai 1857 unter Kanonendonner und zu den Klängen des Berner Marsches umzogen. Im Sommer 1859 begann der Betrieb auf der Strecke Bern-Thun, und ein Jahr später suchte eine Linie Bern-Thörishaus die Verbindung mit Bahnen aus der Westschweiz.
4.2.3. Die Ost-West-Bahn-Gesellschaft und ihr Zusammenbruch
Die Centralbahn-Gesellschaft wollte von Basel aus Verbindungen namentlich ins Mittelland herstellen, vor allem durch den Hauensteintunnel nach Olten und von da nach Bern und gegen die Romandie, wo etwas später die Linie vom Genfersee über Oron in Richtung Deutschschweiz entstand. Mit der Centralbahn hatte Bern seine ersten Eisenbahnverträge abgeschlossen, und in ihren Händen lag eine ganze Reihe von Strecken, die aus dem Bernbiet hinausführten und auf die der Kanton für den Anschluss an andere Landesgegenden angewiesen blieb. So wusste die Centralbahn-Gesellschaft um die Stärke ihrer Position und trat selbstbewusst auf. Sie genoss Wohlwollen bei konservativen Berner Politikern, namentlich solchen aus der Hauptstadt.
Zu Spannungen zwischen dem Kanton und der Centralbahn kam es bald einmal vor allem wegen der Linie Bern-Thun. Die Gesellschaft besass dafür eine Konzession, doch eilte es ihr - zum Ärger der Oberländer - nicht mit dem Bau, und sie suchte die Ausführung von weiteren Zugeständnissen Berns abhängig zu machen. Vor allem trachtete sie noch nach einer Konzession für die Strecke Biel-Neuenstadt und zwar weniger, um dort selber bald zu bauen, als um andere Unternehmen daran zu hindern, dies zu tun. Ihr Wunsch erfüllte sich jedoch nicht. So errichtete sie endlich die Bahn von Bern nach Thun, die 1859 eröffnet wurde und die zwei Jahre später eine Fortsetzung bis Scherzligen fand, was den Anschluss an die Kurse der Dampfschiffe ermöglichte, welche seit 1835 den Thunersee befuhren.
Neben die Centralbahn trat dann im bernischen Raum die Ost-West-Bahn, welcher einige prominente Radikale nahestanden. Sie huldigte der sogenannten Konkurrenzidee und wollte der Verbindung zwischen Ost- und Westschweiz über Olten, Bern und Oron eine weitere entgegensetzen, welche von Bern aus nach Langnau und von da durch das Entlebuch nach Luzern und weiter nach Zug führen sollte. Während dem Emmental viel an diesem Projekt lag, hielt sich Luzern zurück und gab vorderhand keine öffentlichen Gelder dafür frei. Der bernische Grosse Rat hingegen erteilte der Ost-West-Bahn 1857 die Konzession f Cr eine Linie von Bern bis Kröschenbrunnen an der Kantonsgrenze, ferner eine Konzession für die Strecke Biel-Bern und eine Subvention von zwei Millionen Franken.
Damit setzte der Kanton Bern zum ersten Mal eigene Mittel für ein Eisenbahnunternehmen ein, und deshalb stiess die Subvention im Grossen Rat auf erheblichen rhetorischen Widerstand, wurde dann aber mit deutlichem Mehr bewilligt. Die Auszahlung erfolgte in Form von Centalbahn-Aktien und zwar, wie vorgesehen, als die Ost-West-Bahn dargelegt hatte, bei ihr seien anderweitig bereits zehn Millionen an Aktienkapital eingegangen. Die Belege, welche die Gesellschaft dafür präsentierte, erwiesen sich bald als gefälscht. Das war den von der bernischen Regierung beauftragten Prüfern entgangean, obweohl konservative Politiker im Grossen Rat auf Anzeichen für eine schlechte Finanzlage der Ost-West-Bahn hingewiesen und auch der radikale Finanzdirektor Scherz im Regierungsrat Bedenken angemeldet hatte. Bei der vorherrschenden Vertrauensseligkeit gewährte die Exekutive der Ost-West-Bahn über die Subvention von zwei Millionen hinaus noch ein zusätzliches Darlehen von 625'000 Franken, womit sie ihre Befugnisse überschritt, wenn sie auch im Interesse des Staates zu handeln glaubte. Auf die Länge liess sich aber die schlimme Lage der Ost-West-Bahn - der O Wetsch-Bahn, wie sie nun im Volksmunde hiess - nicht verheimlichen, und schliesslich stand sie vor dem Bankrott, bevor sie auch nur eine einzige der Strecken zu Ende gebaut hatte, für welche sie Konzessionen besass.
Dem Kanton Bern blieb nun kaum etwas anderes übrig, als unter grossen finanziellen Einbussen die unvollendeten Linien zu kaufen und sie in eigener Regie zu vervollständigen. So entstand im Sommer 1861 die "Bernische Staatsbahn", welche "im Staatsbau unter der Aufsicht und Leitung der Staatsbehörden" die Strecken von Biel bis Neuenstadt und von Gümligen bis Langnau fertigstellen und die noch fehlende Linie von Biel bis Zollikofen bauen sollte. Für den Verkehr von Gümligen und von Zollikofen bis Bern konnten dann die bereits vorhandenen Anlagen der Centralbahn benützt werden.
Der Staatsbahn stand ein Direktorium von drei Mitgliedern und zwei Ersatzleuten vor. Der Grosse Rat besetzte es durch lauter Radikale, mit Xavier Stockmar an der Spitze, doch kamen auf leitenden Beamtenposten und als Vearwaltungsräte auch Konservative zum Zuge.
Auf diese Weise gelangte Bern, ohne es eigentlich zu wollen, zu einer Staatsbahn und zum Bau von Bahnlinien durch den Kanton, wie es einzelne Radikale, namentlich aus dem Seeland und aus dem Jura, schon früher gefordert hatten. In diesen beiden Landesteilen herrschte besonders starkes Misstrauen, die Centralbahn suche den Verkehr vom Jura zum Mittelland ganz an die Hauensteinlinie zu ziehen und die Entstehung konkurrierender Strecken zu verhindern. Wenn der neue Kantonsteil aber nicht günstige, direkte Verkehrsverbindungen mit Altbern erhielt, so konnten dort die Trennungsgelüste wieder wachsen.
Für zwei bekannte Berner Politiker war die Ost-West-Bahn-Affäre nicht bloss eine Angelegenheit des Kantons, sondern sie griff in ihr persönliches Schicksal ein. Christian Sahli, 1825 in Ortschwaben bei Bern geboren, hatte, ähnlich wie sein Vorbild und Mit-Helveter Jakob Stämpfli, ohne höhere Schulbildung an der Universität Bern Jurisprudenz studiert und sich dabei von Wilhelm Snell prägen lassen. Er wurde 1856 anstelle des Konservativen Ludwig von Fischer in den Regierungsrat gewählt, wo er die Direktion der "Eisenbahnen und Entsumpfungen" übernahm.Auf ihn zielten die Vorwürfe am deutlichsten, die Exekutive habe es der Ost-West-Bahn gegenüber an Sorgfalt und Aufsicht fehlen lassen. Deshalb trat er im Sommer 1861 "aus Gesundheits- und Familienrücksichten" zurück, wurde aber kurz darauf, am 26.Juni desselben Jahres, sozusagen als sein eigener Nachfolger, wieder erkoren. Diese Demonstration des Grossen Rateas als Wahlbehörde bot ihm Genugtuung, und so konnte er es sich leisten, die Wiederwahl auszuschlagen. Von 1864 bis 1879 vertrat er dann den Kanton Bern mit einigen Unterbrüchen im Ständerat.
Schwerer traf das Ost-West-Bahn-Debakel den radikalen Nationalrat und ehemaligen Regierungsrat Dr. Johann Rudolf Schneider. Ihm schwebte vor, Bern zu einem Eisenbahnzentrum zu machen und besonders Seeland und Jura durch das neue Verkehrsmittel besser zu erschliessen. In diesem Bestreben hatte er - vor allem aus dem Vermögen seiner Frau - vertrauensselig Ost-West-Bahn-Aktien in grösserer Zahl erworbean und bei der Gesellschaft das Amt eines Verwaltungsratspräsidenten übernommen, obwohl sein Beruf als Arzt ihm nicht die nötige Zeit liess, um das Unternehmen gehörig zu überwachen, und ihm dafür auch Fach- und Wirtschaftskenntnisse sowie die nötige Dosis Misstrauen gegen schöne Versprechungen fehlten. So vermochte er nicht Nein zu sagen und durchschaute weder die finanzielle Schwäche der Bahn noch den fragwürdigen Charakter einiger ihrer Vertreter.
Nun erlitt Schneider beim Konkurs der Ost-West-Bahn Verluste, die sich schwer genau beziffern lassen, welche aber auf die für einen Privaten damals enorme Summe von gegen 100'000 Franken anstiegen. Das bedeutete für ihn und seine Familie nicht nur eine finanzielle Einbusse, sondern auch eine psychische Belastung just zu der Zeit, wo sein Hauptwerk, die Juragewässerkorrektion, in einer entscheidenden Phase stand und Schneiders vollen Einsatz forderte.
4.3.1. Frühere Versuche zur Entsumpfung des Seelandes
Das Werden eines Eisenbahnnetzes im Kanton Bern zog sich über Jahrzehnte hin und lässt sich nicht dem Einfluss oder der Regierungszeit einer einzelnen Partei zuordnen. Gleiches gilt für den Kampf gegen Wassernöte im Seeland, einen Vorgang, der noch früher begonnen hatte, sich im 19.Jahrhundert öfters mit der Entwicklung der Eisenbahnen kreuzte und von ihr abhing, sie aber gelegentlich auch beeinflusste. Bereits beim Übergang zur Regeneration meldete die patrizische Regierung in ihrem Bericht zur Staatsverwaltung von 1814 bis 1830: "Schon seit einem Jahrhunderte hatten die Überschwemmungen des Bielersees, der Aar und der Zihl in dem Seeland die Aufmerksamkeit der Regierung auf sich gezogen". Doch erst die Vereinigung des alten Kantons mit dem ehemaligen Bistum Basel habe ein planmässiges Vorgehen ermöglicht. Als Experten berief Bern 1816 Ingenieur Johann Gottfried Tulla aus dem deutschen Baden, der bereits zur Linth-Korrektion Entscheidendes beigetragen hatte. Er schlug vor, den Neuenburger- und den Bielersee tiefer zu legen, doch scheiterte das Projekt an den vorgesehenen hohen Anforderungen von zwei Millionen Franken, an denen sich die Nachbarstände Freiburg, Waadt und Neuenburg nicht beteiligen wollten. Ähnlich gering war die "Bereitwilligkeit der dabei interessirten Gemeinden und Partikularen zu Beiträgen an die Kosten". Zudem betrachtete man damals die Wassernot im Seeland als ein Problem neben mehreren ähnlichen im Kanton. So waren seit 1824 auch beträchtliche Summen ausgelegt worden für die Korrektion der Aare zwischen Thun und Bern, Beträge, die weit über den ursprünglichen Voranschlägen lagen, das Misstrauen gegen derartige Berechnungen vermehrten und den Eindruck erwecken konnten, der Wasserbau verschlinge ohnehin bereits zu viel öffentliche Gelder.
So stockten Planung und Arbeiten für einige Jahre, und zwar weniger wegen technischer Schwierigkeiten, als wegen der komplizierten Ausgangslage, die sich aus der Natur der Landschaft und aus dem Aufbau der Eidgenossenschaft ergab. Das Überschwemmungsgebiet der Juragewässer lag zur Hauptsache im Kanton Bern, zu kleineren Teilen jedoch auch in der Waadt, im Freiburgischen, Neuenburgischen und Solothurnischen. Diese Stände bekamen also Veränderungen im Guten wie im Schlechten ebenfalls zu spüren und mussten deshalb ihre Einwilligung geben. Aber für sie war die Juragewässerkorrektion ein weniger zentrales Anliegen, und bei ihnen entstand leicht der Argwohn, Bern wolle sie wohl zu Beiträgen heranziehen, den Hauptgewinn aus den Verbesserungen jedoch selber davontragen. Das Unternehmen setzte also ein Mindestmass an Zusammenarbeit unter den beteiligten Kantonen voraus. Das zu erreichen war schwierig, aber nicht unmöglich, wie es die Linth-Korrektion zu Beginn des Jahrhunderts bewiesen hatte.
Anders als heute floss damals die Aare von Aarberg mit vielen Windungen in nordöstlicher Richtung, ungefähr dem Lauf der heutigen Alten Aare folgend und ohne den Bielersee zu berühren, bis sie in der Gegend von Meienried die Zihl in sich aufnahm. Immer wieder überschwemmte sie das Land mit Geschiebe und zerstörte bei Hochwasser Ufer, Gebäude und den Ertrag von Äckern und Wiesen. Namentlich zwischen den drei Juraseen trug ein grosser Teil des Bodens als Sumpfland von geringem Wert höchstens Streu, und die Eigentumsrechte daran waren für Gemeinden und Private nicht überall klar ausgeschieden worden. Es liess sich also schwer abschätzen, um wieviel der Wert des Terrains nach einer Korrektion steigen würde, und wem dieser Mehrwert zufallen solle. So entstanden fast zwangsläufig selbst unter den Seeländern Meinungsverschiedenheiten über die Verteilung der Kosten.
Wie schlecht man mit diesem Wasserbauproblem zurecht kam, zeigt beiläufig seine Einordnung im Staatsverwaltungsbericht. Dort erscheint es zuerst unter "Entsumpfungen" als ein Unternehmen neben anderen, wie etwa den Meliorationen im Oberhasli, und erst nach und nach wird ihm ein eigenes Stichwort "Jura-Gewässer-Korrektion" zugebilligt und damit angedeutet, es liege eine Aufgabe von eigenem Gewicht und gesamtkantonaler Bedeutung vor, bei der es um mehr und um Komplizierteres gehe, als bloss um die Trockenlegung von Moorland. Untergebracht waren die genannten Stichwörter zuerst bei der Baudirektion, dann bei den Geschäften des Gesamtregierungsrates, später bei der Direktion des Inneren und schliesslich in den Fünfzigerjahren wieder bei der Baudirektion, die nun eine eigene Abteilung "Entsumpfung und Eisenbahnen" umfasste. Dieses Hin und Her zeugt von einer gewissen Ratlosigkeit und Unentschlossenheit der Behörden angesichts ihrer riesigen Aufgabe.
4.3.2. Johann Rudolf Schneider und seine Anstösse zu einer Juragewässerkorrektion
Trotzdem erlahmte der Kampf gegen die Wassernot im Seeland nicht. Das war zum grossen Teil das Verdienst eines Einzelnen, nämlich von Johann Rudolf Schneider. Er wurde 1804 als Bauernsohn in Meienried geboren, mitten im Raume ständiger Überschwemmungen, und die Eindrücke solcher Katastrophen haben ihn für sein ganzes Leben geprägt. Er blieb seiner heimatlichen Region treu, nachdem er in Bern und in Berlin Medizin studiert hatte. Seine Praxis als Arzt eröffnete er 1828 in Nidau. Wenig später begann er eine politische Laufbahn. Von 1835 an sass er im Grossen Rat und seit 1837 im Regierungsrat. Er zählte zu den Radikalen, hatte aber sein öffentliches Wirken lange vor 1846 begonnen und war weniger doktrinär als Jakob Stämpfli oder andere durch Wilhem Snell geformte Juristen der "Jungen Schule", von denen er sich auch durch sein höheres Alter unterschied.
Schneiders erstes Anliegen war es, den Gedanken einer Juragewässerkorrektion in breite Schichten hinauszutragen, ja wenn möglich eine Volksbewegung dafür auszulösen. Er gründete einen Verein, der in diesem Sinne wirken sollte, eröffnete für die Kosten von Vorbereitungsarbeiten eine Subskription, von der er sich eine Art von Plebiszit-Wirkung erhoffte, und er schrieb etwas später eine populäre Broschüre "Gespräche über die Überschwemmungen im Seelande der westlichen Schweiz".
Unterdessen hatte sich auch die Regenerationsregierung der Sache angenommen und meldete für 1833 im Staatsverwaltungsbericht: "Einladung an alle Wasserbausachverständige des Inn- und Auslandes zu Mittheilung ihrer Ansichten über die Möglichkeit und die Ausführung der Entsumpfung des Seelandes durch Tieferlegung der Gewässer". Besonders angefragt wurde der polnische Wasserbaufachmann Oberstleutnant Jean Lelewel, der 1833 mit vielen anderen seiner Landsleute als Flüchtling in die Schweiz gekommen war. Er schlug vor, die Seen am Jurafuss um anderthalb Meter zu senken, die Sümpfe auszutrocknen und Zihl und Aare in möglichst geraden Betten gegen Solothurn hin zu führen, damit ihr Abfluss sich beschleunige - ein Projekt, das schliesslich vor allem an Bedenken der übrigen betroffenen Kantone scheiterte.
Damit trat für einige Jahre ein gewisser Stillstand ein. Um die Vorarbeiten wieder vom Fleck zu bringen, übertrug sie der Grosse Rat von der überlasteten Baudirektion auf eine Fünferkommission unter dem Präsidium von J.R.Schneider, welche direkt dem Gesamtregierungsrat unterstand. Sie beantragte, die Juragewässerkorrektion nicht durch den Staat selber besorgen zu lassen, sondern durch eine Aktiengesellschaft, und die Legislative fasste im Frühjahr 1839 einen entsprechenden Beschluss, in Erwägung "dass solche Unternehmungen zweckmässiger durch Privatgesellschaften als durch Regierungsbehörden ausgeführt werden".
Dank Schneiders Vorarbeiten konnte bereits im September 1839 eine Aktiengesellschaft in Ins gegründet werden. Anders als eine heutige Aktiengesellschaft war sie nicht eine gewinnorientierte Vereinigung, sondern eine Organisation von Einzelnen und Gemeinden zur Förderung der Korrektionsarbeiten und gemeinnütziger Ziele. Die Initianten empfingen erfreulich viele Zeichnungen von Anteilscheinen und zudem Signale des guten Willens zur Zusammenarbeit aus Nachbarkantonen. So mass man nun zum Beispiel mit einem System von Pegeln die Wasserstände regelmässig über längere Zeiträume hinweg. Bedeutsamer war es, dass die Gesellschaft im September 1840 Richard La Nicca als Experten berief, der sich in seiner Heimat Graubünden, aber auch in verschiedenen Gegenden des Auslandes als Ingenieur im Fluss- und Strassenbau hervorgetan hatte. Bereits nach etwas mehr als einem Jahr lieferte er einen Bericht ab. Kernstück seiner Ideen war die Ableitung der Aare von Aarberg durch einen Kanal bei Hagneck in den Bielersee, damit sie dort ihr Geschiebe ablagere. Gemeinsam mit der Zihl sollte sie dann bei Nidau den See wieder verlassen, in einem Kanal bis gegen Büren und von da an in ihren alten Lauf zurück geführt werden. Ein System von Kanälen hätte überdies die Sümpfe, namentlich das Grosse Moos, trocken zu legen.
Ungefähr nach diesen Vorstellungen wurde später die Juragewässerkorrektion ausgeführt, und im Rückblick erscheint deshalb der Beizug La Niccas als entscheidender Schritt, welcher das Vorhaben auf den richtigen Weg brachte. Damals jedoch geriet es vorerst eher ins Stocken. Der Grosse Rat bestellte 1844 eine Fünferkommission, aber gerade ihr Präsident, Charles Neuhaus, war in den folgenden Jahren ganz beansprucht durch Freischarenzüge, Sonderbundskrieg und Entstehung des Bundesstaates sowie durch den Wandel im Kanton Bern. Zwar legte der Regierungsrat - es war bereits der radikale - im Sommer 1847 den Entwurf für ein "Gesetz betreffend die Korrektion der Gewässer des Seelandes" vor, doch verschob der Grosse Rat die Behandlung, was praktisch einer Ablehnung gleichkam. Vielerlei Bedenken überwogen: die Sorge um den Staatshaushalt, den ja schon die Zehntablösung strapazierte; die Furcht, der Kanton lade sich mit dem Riesenwerk zu viel auf einmal auf; Rivalit 4ten anderer Landesteile, die argwöhnten, sie selber kämen zu kurz, wenn so viel Geld dem Seeland zufliesse. Auch diesmal schieden sich die Meinungen nicht nach den Parteien. Es waren zum guten Teil Konservative von Stadt und Land, die als Redner für die Anliegen des Radikalen Schneider eintraten. Bei diesem blieb Enttäuschung zurück, obwohl die Legislative dann im Herbst 1847 eine abgeschwächte Fassung des ursprünglichen Entwurfs doch noch genehmigte.
Dennoch gab Schneider nicht auf. Aber er vollzog eine Kehrtwende beim Weg, den er einschlagen wollte: nicht mehr eine Privatgesellschaft sollte nun seiner Meinung nach das Unternehmen ausführen, sondern der Staat. Anscheinend hatte er angesichts der damaligen Finanzkrise in Europa den Glauben daran verloren, es lasse sich für das Vorhaben eine private Vereinigung finden oder gründen.
Zwar meldeten in den folgenden Jahren mehrmals Gesellschaften aus dem In- und Ausland Interesse an, doch zielten sie meist so offensichtlich darauf, für den neu zu erschliessenden Boden reichen Gewinn einzustreichen, dass die Behörden kein Vertrauen zu ihnen fassten. Zudem wuchs zwischen den beteiligten Kantonen, ja sogar unter den Seeländern selber die Uneinigkeit darüber, ob La Niccas Pläne als Ganzes in Angriff zu nehmen seien oder vorerst bloss Teile davon.
Die Eisenbahnprojekte der 1850er Jahre hätten eigentlich die Juragewässerkorrektion fördern sollen. Denn solange das Seeland nicht entsumpft war, konnten dort keine grossen Verkehrswege entstehen, wie Jakob Stämpfli schon 1847 vor dem Grossen Rat betonte. Schon bei den ersten Kontakten mit dem Basler Ingenieur Andreas Merian hatte deshalb Regierungsrat Schneider - allerdings ohne Erfolg - versucht, die Basler Centralbahn-Gesellschaft zum Versprechen zu bewegen, sie übernehme die Ausführung der Juragewässerkorrektion in eigenen Kosten, falls ihr für die von ihr gewünschten Linien eine Konzession erteilt werde.
Viele der vorgesehenen Eisenbahnverbindungen zwischen der Ost- und der Westschweiz berührten das Überschwemmungsgelände oder mindestens seine Ränder. Der Regierungsrat betrachtete deswegen "die beiden Unternehmungen der Juragewässerkorrektion und der schwimmenden Eisenbahnen als zusammenhängend und ein Ganzes bildend", als 1856 die Brüder H. und C.Rappard eine Bewilligung zur Anlage "schwimmender Eisenbahnen zwischen Biel und Iferten" erbaten, das heisst für eine Bahn, bei der die Wagen die Landstrecken wie üblich auf Schienen zurückgelegt hätten, die Seestrecken jedoch auf Fähren. Der Grosse Rat stimmte im Juni 1856 dem Gesuch grundsätzlich zu, wenn auch noch offen blieb, wer das Werk errichten würde. Schliesslich wurde es aber doch nicht verwirklicht.
4.3.3. Die Ausführung des Werkes unter der Aufsicht des Bundes
Die Kantone im Raum der Juraseen wären für die Lösung ihrer Hochwasserprobleme vielleicht noch lange nicht über blosse Erörterungen und Wünsche hinausgelangt, hätte nicht die Bundesverfassung von 1848 in ihrem Artikel 21 der Eidgenossenschaft die Befugnis zugesprochen, öffentliche Werke zu fördern und finanziell zu unterstützen. Im Dezember 1863 entschieden nun National- und Ständerat, diese Bestimmung gelte auch für die Juragewässerkorrektion auf Grund der Ideen La Niccas, und sie bewilligten dafür einen Bundesbeitrag. Damit kam das Geschehen wieder in Gang, und diesmal führte es zu einem Ergebnis. Bis dahin dauerte es freilich noch Jahrzehnte, und wir eilen dem übrigen Geschehen voraus, wenn wir hier diese Entwicklung bis zu ihrem vorläufigen Abschluss gegen Ende des 19.Jahrhunderts schildern.
Im Jahre 1866 einigten sich die beteiligten Kantone dahin, es führe jeder von ihnen unter eidgenössischer Oberaufsicht diejenigen Arbeiten aus, die auf seinem eigenen Gebiete nötig wurden, das heisst Waadt und Neuenburg die Korrektion der oberen Zihl und die Senkung des Neuenburgersees sowie Freiburg die Korrektion der Broye und die Senkung des Murtensees. Die grössten Brocken fielen Bern zu mit der Umleitung der Aare in den Bielersee durch die Erstellung des Hagneckkanals und mit dem Bau des Nidau-Büren-Kanals, der ungefähr dem Lauf der alten Zihl vom Ausfluss aus dem Bielersee bis in die Gegend von Meienried folgen sollte. Ferner galt es, den Bielersee abzusenken und in einer sogenannten Binnenkorrektion das neugewonnene Land durch Kanäle zu entwässern und der Kultivierung zuzuführen.
Zur Finanzierung trug der Bund fünf Millionen Franken bei, die vor allem dem Kanton Bern zugute kamen, der ja auch die schwierigsten Werke zu bewältigen hatte. Von den verbleibenden Kosten im Berner Seeland übernahm der Staat Bern ein Drittel und die Grundeigentümer zwei Drittel, ein Verhältnis, das sich im Laufe der Zeit verschob: die Grundeigentümer wurden allmählich auf Kosten des Staates entlastet. Ihr Beitrag galt als Ausgleich dafür, dass sie zusätzlichen Boden von besserer Qualität gewannen, doch liess sich dieser Mehrwert erst nach und nach abschätzen, was Verzögerungen im Verfahren, Unsicherheiten und gelegentlich Missmut der Beteiligten nach sich zog. Die Behörden bemühten sich aber mit Erfolg um die Information der Seeländer und um ein gutes Verhältnis zu ihnen. Betroffene Private und Gemeinden waren vertreten in einer Abgeordnetenversammlung, welche - ausserhalb der rein technischen Belange- den Ablauf der Arbeiten beratend und überwachend begleitete. Dabei verstand sich die positive Haltung der Einheimischen zu dem grossen Werk nicht von selbst. Widerstand gegen La Niccas Pläne erhob sich vorerst beim Streit um die Streckenführung der Eisenbahnlinie Biel-Bern, von dem an anderer Stelle die Rede sein wird. Zudem sprangen die Vorteile für den Landwirt nicht sogleich ins Auge. Denn früher hatte sich in der Mooslandschaft Lische - freilich von geringem Wert - mit wenig Mühe gewinnen lassen. Nun aber verlangte der neu erschlossene Ackerboden viel Arbeit und Pflege und lieferte seinen höheren Ertrag erst nach Zwischenjahren der Umstellung. Zudem kreidete der frühere Bundesrat Ulrich Ochsenbein La Niccas Projekt in einer 150seitigen Schrift die verschiedensten Mängel an, wobei ihn wohl seine persönliche Abneigung gegen J.R.Schneider leitete. Doch beeindruckte er damit den Grossen Rat nicht. Dieser genehmigte am 31.Januar 1866 unter Namensaufruf mit 128 gegen 29 Stimmen den Grundsatzbeschluss, und am 10.März 1868 - nachdem man sich mit den übrigen beteiligten Kantonen über das Vorgehen geeinigt hatte - fast einhellig das "Dekret über die Ausführung der Juragewässerkorrektion".
Das Werk vollzog sich unter der Oberaufsicht der Eidgenossenschaft, welcher Richard La Nicca als Inspektor diente, der eigentliche Schöpfer des Projektes. Für das bernische Seeland lag die Leitung bei Oberingenieur Gustav Bridel, einem 1824 geborenen Bieler Maschineningenieur, der in Paris Bauten für die Weltausstellung von 1855 errichtet hatte, bevor er in die Heimat zurückkehrte. Hier arbeitete er mit La Nicca zusammen und verbesserte dessen Pläne für die Juragewässerkorrektion in verschiedenen Einzelpunkten. Allerdings blieb Bridel nicht bis zuletzt im Dienste des Unternehmens. In den frühen 1870er Jahren wechselte er zu den Jurabahnen hinüber und später noch zur Gotthardbahn. Seine Stelle als Oberingenieur übernahm der Stadtberner Karl von Graffenried.
Grosse Verdienste um die Juragewässerkorrektion erwarb sich durch sein unauffälliges, aber hartnäckiges Wirken Johann Weber, als Regierungsrat Leiter der Direktion für Entsumpfungen. Ursprünglich Landwirt, sass er seit 1858 in der kantonalen Exekutive und stand der demokratischen Bewegung nahe, die von 1863 an das Bernbiet erfasste. Er schied 1872 aus der kantonalen Politik aus, weil ihn die Gotthardbahn als einen ihrer drei Direktoren nach Luzern berief. Eher im Hintergrund blieb während der Bauführung der geistige Vater des ganzen Werkes, Dr. Johann Rudolf Schneider, der nun keine politischen Ämter mehr bekleidete, nachdem er 1850 aus dem Regierungsrat und 1866 aus dem Grossen Rat wie aus dem Nationalrat ausgeschieden war.
Am 17.August 1868 gab der erste Spatenstich das Zeichen für den Bau des Nidau-Büren-Kanals, der vorab erstellt werden musste, damit mehr Wasser aus dem Bielersee abfliessen konnte. Von Aarberg bis Hagneck hob man nur einen recht schmalen sogenannten Leitkanal aus und überliess es dem Wasser, ihn auf die vorgesehene Breite auszuweiten. Just zehn Jahre nach dem Beginn des Werkes, im August 1878, floss erstmals ein Teil der Aare durch den Kanal dem Bielersee zu, doch noch 1882 nahm weniger als die Hälfte des Flusses diesen Weg, und erst 1887 hatte er die letzten Reste des Aushubmaterials in den Bielersee geschwemmt. Beide Kanäle wurden 1891 ihrer Bestimmung übergeben und das Werk damit abgeschlossen. Dass rund hundert Jahre nach der ersten Juragewässerkorrektion eine weitere nötig würde, ahnte damals noch niemand. Die Schlussabrechnung auf den 31.Dezember 1891 wies Baukosten von gut 12 Millionen Franken aus, an welche der Kanton über vier Millionen beitrug, während für die FCbrigen Auslagen zum grösseren Teil die Grundeigentümer aufkamen, zum kleineren der Bund.
Von den Hauptförderern des Werkes lebte damals niemand mehr: La Nicca war 1883 gestorben, Bridel 1884, Weber 1878 und Schneider 1880. Er hatte immerhin 1878 noch mit Genugtuung zusehen können, wie die Aare ihren neuen Weg einschlug, und man erzählt sich, er habe darauf mit Genuss eine Zigarre geraucht, die ihm gut zehn Jahre früher bei der Einigung der Westschweizer Kantone über das Vorgehen geschenkt worden sei, und die er sich aufgespart habe bis zu dem Tag, an welchem seine Wünsche und Pläne Wirklichkeit würden.
Durch die beiden Kanäle beim Bielersee und durch Schleusen in Aarberg und Nidau wurde es möglich, fortan Schwankungen des Wasserstandes gering zu halten. Die Aare lagerte nun Geschiebe und Schutt im See ab, statt wie früher weite Landstriche damit zu überschwemmen und zu verwüsten, und Sumpfland verwandelte sich bei sorgsamer Bearbeitung und Pflege allmählich in fruchtbare Ackererde. Dazu brach am Schluss noch eine neue Zeit herein und eröffnete Aussichten, an die bei Beginn der Planung noch niemand hatte denken können: 1891 erteilte der Regierungsrat einer Vereinigung von Gemeinden der Bielerseegegend die Konzession zur Nutzung der Wasserkräfte des Hagneckkanals für die Gewinnung elektrischer Energie.
Freilich fehlten im Umfeld der Juragewässerkorrektion auch Fehlschläge nicht. So hatte anfangs der Siebzigerjahre eine "landwirtschaftliche Gesellschaft" unter der Führung von Amtsnotar Witz in Erlach und mit Jakob Stämpfli als weiterer treibender Kraft zu einem billigen Preis über 800 Hektaren neuerschlossenes Land zwischen Ins und der Broyemündung aufgekauft. Doch erwartete sie Erträge, bevor sie genügend Zeit und Arbeit an die Verwandlung des früheren Moosbodens in Ackerland verwendet hatte und geriet schliesslich 1879 in Konkurs. Später erwarb der Kanton Bern das Terrain und errichtete darauf die Strafanstalt Witzwil, welche die Erinnerung an den Initianten des Unternehmens bis in die Gegenwart weiterträgt.
Bereits vor dem Beginn der Juragewässerkorrektion hatte vor allem Oberst Schwab aus Biel zahlreiche Überreste aus prähistorischen Siedlungen an den Juraseen, den sogenannten Pfahlbauten, entdeckt und mit seiner Sammlung an der Pariser Weltausstellung von 1867 Aufsehen erregt. Als nun die Spiegel der Seen sanken, traten viele derartige Zeugnisse früherer Zeiten zutage und wurden von Fischern oder anderen Anwohnern zusammengetragen und auf Märkten korbweise verkauft. Ein staatliches Ausbeutungsverbot fruchtete nicht viel, doch gelang es wenigstens, den heimischen Museen den Vorrang bei der Verteilung des Fundgutes zu sichern.
Die Juragewässerkorrektion war ein gewaltiges Werk. Aber der Staat Bern vernachlässigte darob andere Gegenden mit ähnlichen Problemen nicht. So begann 1866 nach langwierigen Vorbereitungen die Entsumpfung des Haslitals und die Korrektion der Aare in diesem Gebiet. Die Arbeiten dauerten dreizehn Jahre und bürdeten den Einheimischen, trotz Beiträgen von Bund und Kanton, Lasten auf, die für manchen Eigentümer den Wert des gewonnenen Bodens überstiegen und an denen er jahrzehntelang zu tragen hatte. Das war der Preis für die Zähmung der Naturgewalten, welche früher das Tal in kurzen Abständen immer wieder verwüstet hatten.
4.4.1. Erfolglose Versuche zur Behebung der Armennot
Zu den Erleichterungen, welche die Schöpfer der Kantonsverfassung von 1846 beim "grossen Märit" den Landesteilen versprochen hatten, gehörte eine Neuordnung des Armenwesens. Sie sollte die Gemeinden von der gesetzlichen Pflicht zur Unterstützung der Bedürftigen befreien. In die Lücke hätten private Armenvereine zu treten. Gemeinden, die noch Armentellen erhoben, also Abgaben vom Vermögen zu Fürsorgezwecken, könnten deren Bezug während einer Übergangsfrist allmählich reduzieren und spätestens 1852 ganz einstellen. Dafür dürften besonders belastete Gemeinden ebenfalls während einer Übergangsfrist Beiträge des Kantons beziehen. Zudem wollte der Staat auf seine Kosten eine Reihe von Anstalten errichten und unterhalten, nämlich Armenerziehungs- und Rettungsanstalten für Erwachsene, Verpflegungsanstalten für Arbeitsunfähige sowie eine Irrenanstalt. Darüber hinaus werde der Kanton bestehende Privaterziehungsanstalten finanziell unterstützen. Das Gesetz vom 8.September 1848 über die Einführung von Armenanstalten nannte genaue Termine, bis zu denen die Institutionen eröffnet sein müssten, damit die Zusagen nicht leere Worte blieben. Dennoch erwies es sich bald, dass der Kanton mehr versprochen hatte, als er halten konnte.
Auch sonst entwickelten sich die Verhältnisse nicht wie erhofft. Wohl entstand bis im Frühjahr 1847 unter der Leitung von Regierungsrat Dr. Johann Rudolf Schneider ein neues Armengesetz, das versuchte "den Übergang vom Grundsatz der obligatorischen Armenunterstützungen zu demjenigen einer freiwilligen Wohltätigkeit im Interesse der Gemeinden und der Armen möglichst zu erleichtern". Aber Teuerung und Wirtschaftskrise namentlich um 1846 erhöhten die Zahl der Armen und der Arbeitslosen massiv. Zudem nahmen die Veränderungen in der Eidenossenschaft die Behörden des Kantons dermassen in Beschlag, dass er mit seinem Programm zur Erstellung von Anstalten arg in Verzug geriet. Auch die Armenvereine bildeten sich nur zögernd und lösten sich zum Teil schon nach kurzer Zeit wieder auf, und Gemeinden, welche glaubten, ohne Armentellen nicht auszukommen, erhoben diese über den gesetzlich festgelgten Termin hinaus. So erwies sich die geplante Armenreform als Fehlschlag, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob jeweilen eine "weisse" oder eine "schwarze" Regierung am Ruder war. Vor 1850 war der Radikale Dr. Schneider für das Armenwesen zuständig, nachher der Konservative Ludwig von Fischer. Aber keinem von beiden gelang ein entscheidender Fortschritt.
Das war nicht erstaunlich, denn der Kanton Bern stand, wie das übrige Europa, einer neuen Form der sozialen Not gegenüber, der Massenarmut, dem sogenannten Pauperismus. Ungefähr um die Mitte des 19.Jahrhunderts entfiel im Kanton Bern ein von der Öffentlichkeit unterstützter Armer auf 12 Einwohner, im schweizerischen Durchschnitt auf 20, in Frankreich auf 25, in Engalnd auf 6. Hatte man früher vorzeitige Heiraten - etwa als Folge des Kiltgangs -, einzelne Jahre mit Missernten, Hunger und Teuerung, Züge ansteckender Krankheiten sowie Arbeitsscheu und Liederlichkeit der Betroffenen für die sozialen Probleme verantwortlich gemacht, so wirkten nun ganz andere Faktoren.
Eine enorme Bevölkerungszunahme hatte bereits im späten 18.Jahrhundert begonnen, und sie fand für Bern ihren Höhepunkt in der ersten, für viele andere Kantone erst in der zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts. So wuchs die Einwohnerzahl des Kantons Bern zwischen 1818 und 1846 von 333'000 auf 446'000. Die Aufhebung der Niederlassungsbeschränkung erleichterte den Wechsel des Wohnortes, und der Wegfall von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fesseln, zum Beispiel von Zunftvorschriften, vereinfachte Änderungen im Beruf.
Dem Wachstum der Bevölkerung stand im Bernbiet keine entsprechende Zunahme der Arbeitsplätze gegenüber. Industrie im modernen Sinne des Wortes hatte sich im alten Kantonsteil noch fast keine entwickelt, und der Grossteil der Einwohner lebte immer noch von der Landwirtschaft. Diese veränderte sich in einer Weise, die dem Armen wenig Verheissung bot. Der moderne Verkehr setzte den schweizerischen Getreidebau immer stärker der internationalen Konkurrenz aus, so dass seine Preise zusammenbrachen und er immer mehr zurückging. Dafür nahm die Milchwirtschaft zu und namentlich die Produktion von Käse, die zwar gute Einkünfte aus dem Export bot, deren Erzeugnisse als Luxuswaren aber grossen Schwankungen von Absatz und Erlös ausgesetzt waren. Eine stärkere Arbeitsteilung setzte ein, der Grad der Selbstversorgung ging zurück, und der Geldbedarf stieg, auch für wohlhabende Bauern. Sie konnten ihn jetzt einfacher als früher bei den neuen Banken decken, und so wuchs oft ihre Verschuldung. Bei der intensiven Graswirtschaft nutzte der Landwirt nun auch Hecken, Schachengebiete oder Börder, welche bisher der Ziege des Bedürftigen etwas Futter geboten hatten. Zudem trieb die Käseproduktion den Preis der Konsummilch in die Höhe. Sie wurde für viele unerschwinglich, und an ihre Stelle trat häufig billiger Schnaps von schlechter Qualität, der sich schnell verbreitete, seit man vom Anfang des 19.Jahrhundert an nicht mehr bloss Obst und Rückstände der Weinproduktion brannte, sondern auch Kartoffeln. Die Wirkungen waren verheerend, und 1839 sprach der Staatsverwaltungsbericht deshalb von einer "Branntweinpest".
Die Möglichkeiten zum Nebenerwerb gingen zurück, da die Milchwirtschaft weniger Hilfskräfte benötigte, und zum Beispiel beim Dreschen da und dort bereits Maschinen die menschliche Arbeit ersetzten. Etwas Erleichterung auf dem Arbeitsmarkt brachten zwar die Eisenbahnbauten, der Krimkrieg von 1853 bis 1856, der Einzelne in den Solddienst lockte, und die leicht zunehmende Bautätigkeit. Alles in allem blieb die Arbeitslosigkeit jedoch hoch, und um die Mitte des 19.Jahrhunderts bezogen im alten Teil des Kantons Bern 8% der Bevölkerung eine Unterstützung durch die Öffentlichkeit.
Dabei lagen die Verhältnisse nicht für alle Regionen gleich, ohne dass sich für die Unterschiede immer ausreichende rationale Erklärungen finden lassen. Vor allem verfügten die Gemeinden über sehr ungleiche Armengüter, das heisst Fonds, welche in früheren Zeiten für die Hilfe an Bedürftige angelegt worden waren. Bescheiden blieben sie meist im Emmental, das vor allem in den Bezirken Signau und Trachselwald weit stärker litt als der Durchschnitt des Kantons. Hier war die Leinenindustrie zusammengebrochen, welche einst Verdienst geboten hatte. Dazu trieb das Erbrecht, das im Emmental den väterlichen Hof ungeteilt dem jüngsten Sohn zusprach, die übrigen Geschwister oft in die Armut.
Von Natur aus ebenfalls arm, aber meist mit reichlicheren Armengütern versehen war das Oberland, wo zudem Fremdenverkehr und Holzschnitzerei Auswege boten. Im Oberaargau brachten Gewerbe und Handel ansprechende Verdienstmöglichkeiten, und im Seeland blieb die Zahl der Unterstützten deutlich unter dem Kantonsdurchschnitt. Diesem kam das Mittelland nahe, wobei freilich der Amtsbezirk Schwarzenburg weit schlechter abschnitt als die übrigen. Hier erreichte die Armut einen ähnlichen Stand wie im Emmental, und die Guggisberger waren dafür berüchtigt, dass sie nach der Getreideernte zum Ährenlesen ins Unterland strömten und dort die Bewohner durch ihren Bettel belästigen würden.
So herrschte anfangs der Fünfzigerjahre im bernischen Armenwesen Verwirrung und Ratlosigkeit. Was Verfassung und Gesetz an Massnahmen vorsahen, reichte in der Praxis nicht einmal, um die bereits bedürftig Gewordenen im Augenblick wirksam zu unterstützen, geschweige denn, um die soziale Not an der Wurzel zu packen und ihre Ursachen zu bekämpfen.
Doch fehlen in diesem düsteren Gesamtbild Lichtpunkte nicht. So hatte Eduard Blöschs Gemeindegesetz vom 6.Dezember 1852 in seinen Artikeln 10 bis 14 festgelegt, die Armenpflege trage örtlichen Charakter, das heisst, es sei an der Wohnsitzgemeinde, den hier Ansässigen zu helfen, und also nicht an der Heimatgemeinde, für die Weitverstreuten zu sorgen, welche ihr Heimatrecht besassen. Damit setzte sich Blösch in Widerspruch zu zahlreichen seiner konservativen Parteifreunde, die wieder zur sogenannten heimatlichen Armenpflege zurückkehren wollten. Dafür trug er dazu bei, erstarrte Fronten aufzulockern und den Weg für eine Entwicklung zum Besseren zu ebnen. Auch die "Fusion" brachte die Hauptbeteiligten einander näher und erleichterte so die Zusammenarbeit.
4.4.2. Karl Schenks Armengesetze
In der Kantonsexekutive war auch nach 1854, wie schon zuvor, Regierungsrat Ludwig von Fischer für das Armenwesen zuständig. Er nahm sogleich Vorarbeiten für eine Erneuerung der Armengesetzgebung auf, doch schied er auf Ende Mai 1855 wegen Gesundheitsrücksichten aus dem Amt, bevor das Geschäft spruchreif geworden war. Seinen Aufgabenkreis und damit auch die Betreuung der Reformpläne übernahm Regierungsrat Karl Schenk, der sich gleich über die Materie ins Bild zu setzen suchte, indem er den Gemeinden einen Fragebogen mit weit über 200 Fragen zusandte. Zudem studierte er das Wirken seiner Vorgänger so gründlich, dass er nach weniger als einem Jahr eine fast 300seitige Schrift über "Die Entwicklung der Armenverhältnisse im Kanton Bern" veröffentlichen konnte, um damit die Meinungsbildung zu erleichtern und in die gewünschten Bahnen zu lenken. Kurz darauf liess Schenk Vorschläge für eine Reform des Armenwesens durch neue Gesetze folgen. Sie bauten auf der Verfassung von 1846 auf. Denn ein Vorschlag zu deren Revision wäre aussichtslos gewesen, hätten doch die Landesteile dahinter den Versuch gewittert, ihnen die Vorteile bereits wieder abzujagen, welche sie seinerzeit beim "grossen Märit" ergattert hatten.
Schenks Neuerungen verteilten sich auf mehrere Gesetze. Da er die Armenpflege als Aufgabe der Wohnsitzgemeinde übertrug, war es wichtig, dass ein Niederlassungsgesetz den Wohnsitz als Begriff definierte sowie seinen Erwerb und Wechsel regelte. Es galt, für einen Stichtag alle Bürger dem Wohnsitzregister jener Gemeinde zuzuordnen, in der sie sich aufhielten, und nachher die Freizügigkeit für Bedürftige soweit einzuschränken, dass Gemeinden nicht durch liederliche Arme überschwemmt wurden, dass aber Arbeitssuche weiterhin möglich blieb.
Schenk unterschied zwischen Aufenthalt oder Niederlassung, je nachdem, ob der Bewerber einen eigenen Haushalt führen und einen Beruf auf eigene Rechnung ausüben wollte oder nicht. Schenk knüpfte beide Formen an strenge Bedingungen. Wer länger als dreissig Tage an einem Orte blieb, hatte Ausweisschriften zu hinterlegen und mit allerlei Zeugnissen nachzuweisen, dass er arbeitsfähig und nicht von vorneherein auf öffentliche Wohltätigkeit angewiesen sei. Für einen grundsätzlich Liberalen waren diese Einschränkungen der Niederlassungsfreiheit stossend, und zudem stellten sie hohe Ansprüche an die Verwaltung der Gemeinden. Aber niemand hatte andere, bessere Vorschläge zu bieten.
Die Hauptbürde der Neuregelung fiel den Städten und den Ortschaften mit etwas Industrie zu, wo Arbeitswillige eher ihr Glück versuchten, und dann im Verarmungsfall der Gemeinde zur Last fielen. Aber gerade sie waren bis jetzt von schweren Armenlasten oft verschont geblieben, denn das bisherige System der heimatlichen Armenpflege beschwerte vor allem die Dörfer mit einer grossen Zahl oft auswärts wohnender Heimatberechtigter, wie sie sich namentlich im Emmental fanden.
Solchen Überlegungen fügte sich der Grosse Rat. Er erklärte das Niederlassungsgesetz nach der ersten Lesung vom November 1857 provisorisch in Kraft und genehmigte es dann im April 1858 endgültig.
Zur gleichen Zeit hiess die Legislative auch ein Armenpolizeigesetz gut, das den Gemeindebehörden erlaubte, Arme disziplinarisch mit Arrest oder öffentlicher Arbeit zu bestrafen, wenn sie bettelten, sich störrisch betrugen oder ihre Kinder aufreizten. Der Konservative August von Gonzenbach wollte sogar die Prügelstrafe einführen und unterlag mit diesem Antrag bloss um zwei Stimmen. Im Grunde befriedigten die vorgesehenen Repressionsmassnahmen kaum, doch wusste man sich damals nicht anders zu helfen, und die Vorlage wurde schliesslich ohne grössere Änderungen gutgeheissen.
Gewichtiger als das Niederlassungs- und das Armenpolizeigesetz war aber das eigentliche Armengesetz. Den Entwurf dafür hatte Schenk im Regierungsrat gegen die Bedenken des konservativen Finanzdirektors Fueter durchgesetzt, und er verteidigte ihn vom Dezember 1856 an auch im Grossen Rat mit Erfolg. Allerdings erzwang der Neuenburgerhandel, bei dem ein Krieg zwischen Preussen und der Eidgenossenschaft drohte, einen Unterbruch der ersten Lesung, die deshalb erst im Februar 1857 zu Ende ging.
Schenk setzte als eigentliche Trägerin der Armenpflege die Einwohnergemeinde ein. Sie hatte einen Armenetat zu führen, der unterschied zwischen "Notharmen", das heisst Personen "welche gänzlich ohne Vermögen, und zudem ohne die leiblichen oder geistigen Kräfte zu einem für ihren Unterhalt hinlänglichen Erwerb durch Arbeit sind" (also etwa Waisenkinder, Alte oder Invalide) und "Dürftigen", nämlich Menschen, "welche arbeits- und erwerbsfähig sind, aber dennoch zeitweise an den unentbehrlichen Bedürfnissen des Lebens Mangel leiden" (wie zum Beispiel Kranke oder Arbeitslose).
Diese beiden Kategorien wurden gesondert unterstützt, die Notarmen durch den Einwohnergemeinderat unter der Aufsicht von Armeninspektoren. Die Mittel dafür flossen aus Rückerstattungen für empfangene Gaben, Verwandtenbeiträgen und Leistungen der Armengüter, welche bisher meist nur zur Hilfe an Heimatberechtigte der betreffenden Gemeinde gedient hatten. Reichten diese Gelder nicht aus, so ergänzte der Staat das Fehlende bis zum Gesamtbetrag von 500'000 Franken; denn diese Limite hatte die Kantonsverfassung von 1846 in ihrem Artikel 85 festgelegt. Die Verteilung der Summe auf die einzelnen Gemeinden erfolgte nach einem "Durchschnittskostgeld", das nach den Auslagen von 1854 berechnet war. Schenk ging davon aus, damals sei die Armut im Kanton Bern besonders krass gewesen, und sie werde auch später kaum je höher steigen - eine Annahme, die sich als trügerisch erwies.
Für die Dürftigen sorgten Spendkassen, gespiesen aus freiwilligen Beiträgen, wobei der Staat nur Gemeinden unterstützte, die solche Spendkassen tatsächlich schufen. Damit wollte er verhindern, dass die freiwillige Armenpflege bloss auf dem Papier bleibe, wie die Armenvereine, welche das Armengesetz von 1847 vorgesehen hatte.
Schenks Entwurf ging bei der ersten Lesung überraschend leicht durch. Gegen Eintreten sprach niemand, so dass gleich die artikelweise Beratung begann. Dabei wiesen Konservative darauf hin, alle übrigen Kantone würden ihre Armenpflege auf die Burgergemeinden abstützen. Schenks Gesetz sei verfassungswidrig, denn es gefährde das Privateigentum, wenn es die burgerlichen Armengüter für Aufgaben des Staates auch an Niedergelassenen heranziehe. Doch fanden Abänderungsanträge keine Mehrheit.
Da nutzten die Konservativen ein Mittel, das bisher vor allem die Radikalen angewendet hatten. Zwischen erster und zweiter Lesung entfachten sie eine Massenbewegung mit Volksversammlungen und Eingaben. Gegen 150 Petitionen liefen ein. Die Hälfte davon stammte von Burgergemeinden, namentlich aus dem Seeland, aber auch aus dem Oberland und aus dem Amt Seftigen. Sie verlangten meist, dass der Gesetzesentwurf gar nicht weiter behandelt werde, und sie gewannen insofern einen Achtungserfolg, als der Grosse Rat im Juni 1857 die zweite Lesung nicht - wie beim ersten Mal - ohne Grundsatzdebatte begann. Jetzt wurde Eintreten nur gegen eine ansehnliche Minderheit, mit 119 gegen 72 Stimmen, beschlossen.
In der Detailberatung machte Schenk den Petitionen das Zugeständnis, der bisherige Bestand der Armengüter - also ihr weitaus grösster Teil - sei bloss für notarme Burger zu verwenden. Notarme Ansässige dagegen dürften aus den Armengütern nur empfangen, was darauf durch Tellen aller Einwohner wieder ersetzt werde. Mit dieser Änderung wurde Schenks Entwurf am 1.Juli 1857 angenommen und auf den 1.Januar 1858 in Kraft gesetzt.
Die Armenreform von 1858 stellte an die Einwohnergemeinden hohe Ansprüche. Sie hatten fortan Wohnsitzregister zu führen, Ortspolizeidiener anzustellen und Arrestlokale zu errichten sowie über Notarmenhilfe und Spendkasse detailliert Rechnung abzulegen. Besonders kleine Gemeinden, deren Präsident "oft der einzige ist, der schreiben und Rapporte verstehen kann", waren häufig überfordert, und viel hing von den Fähigkeiten der Gemeindeschreiber ab. Wie schon früher, ertönten wieder Klagen über die Kompliziertheit der Gesetze und über "Vielschreiberei". Im Ganzen und auf die Länge gewannen die Einwohnergemeinden und ihre Verwaltungen aber durch die Armenreform an Stärke und Selbstbewusstsen.
Die Armengesetzgebung von 1857 brachte Ordnung in das Durcheinander, das beim Armenwesen vorher geherrscht hatte, und die Zahl der Bedürftigen ging zurück, absolut wie auch im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung. Das war freilich nicht nur die Frucht neuer Bestimmungen, sondern ebenfalls eine Folge der besseren Wirtschaftslage. Reichlichere Ernten, vor allem an Kartoffeln, liessen die Lebensmittelpreise sinken, und auch die Zahl der Arbeitsplätze nahm etwas zu. So konnten die neuen Vorschriften unter günstigen Bedingungen zu wirken beginngen und erste Erfolge ernten. Die Bewährungsprobe in eigentlichen Krisenzeiten stand ihnen allerdings noch bevor.
4.4.3. Der Staat Bern und die Auswanderung
Mit den Versuchen zur Entlastung von Kanton und Gemeinden im Armenwesen hing der ganze Problemkreis der Auswanderung eng zusammen. Er war bis in die Achtzigerjahre des 19.Jahrhunderts Sache der einzelnen Stände und wurde erst danach durch Bundesvorschriften geregelt.
Während der napoleonischen Kriege war die Auswanderung aus der Eidgenossenschaft nach Übersee durch die äusseren Umstände zum Erliegen gekommen. Gleich nachher setzte sie aber wieder ein, namentlich nach den Hunger- und Teuerungsjahren 1816 und 1817. Die bernische Obrigkeit verbot die Auswanderung nicht, warnte aber vor ihren Gefahren. Wer ohne genügende Geldmittel auszog, konnte oft schon in den europäischen Häfen die Überfahrt nicht mehr bezahlen, oder er wurde bei seiner Ankunft in der neuen Welt ausgebeutet. Dann kam er meist mittellos in die Heimat zurück und fiel hier der Fürsorge zur Last.
Es gab Gemeinden, welche Bedürftige loszuwerden suchten, indem sie diese zur Auswanderung ermunterten unter der Bedingung, dass sie ihr Heimatrecht aufgäben, womit bei einer Heimkehr Unterstützungsansprüche erloschen wären. Doch schon in der Restaurationzeit erklärte der Kleine Rat ein solches Vorgehen für ungültig.
Während der Restaurationszeit verliessen im Jahr schätzungsweise 400 Personen das Bernbiet. Die Regierung hielt sich dabei zurück und förderte einzig 1819 das freiburgische Unternehmen zur Gründung einer Kolonie Neu-Freiburg in Brasilien, indem sie für gegen 500 Auswanderer, darunter rund 130 Heimatlose aus dem Jura, die Reise finanzierte. Die Siedlung ging jedoch bald darauf zugrunde, was Amtsstellen nicht ermunterte, weitere Kolonialprojekte zu fördern oder gar selber an die Hand zu nehmen. Der Übergang von 1831 zu einer neuen Ordnung und zu neuen Führern änderte im Kanton Bern vorerst wenig an der Haltung der Behörden in Auswanderungsfragen. Sie suchten zu vermeiden, was die persönliche Freiheit des Büergers hätte mindern können und hielten sich an eine Regel, die 1844 ein Regierungsrat im Ausspruch zusammenfasste: "Hierseits sieht man die häufigen Auswanderungen auch für kein Unglück an, glaubt aber, man solle dieselben weder hindern, noch befördern, sondern der Sache ihren natürlichen Lauf lassen." Ein solches "Laisser-Aller" fiel um so leichter, als der Drang zur Emigration während der wirtschaftlich recht guten Dreissigerjahre eher abnahm.
Nach 1840 stieg er aber mit der materiellen Not wieder. Es waren im Bernbiet namentlich Leute aus der Landwirtschaft, die auszogen und dabei oft durch falsche Versprechungen oder Betrügereien von Auswanderungsagenten in Not gerieten, häufig noch bevor sie Europa verlassen hatten. Nicht ohne Grund gab es etwa in Marseille, Bordeaux, Paris und Amsterdam private Hilfsgesellschaften für notleidende Schweizer im Ausland. Staatlichen Schutz genossen die Auswanderer dagegen nicht, waren sie doch unter sich kaum organisiert, und auch sonst vertrat keine stärkere Gruppe ihre Interessen. Eine öffentliche Aufsicht über das Auswanderungsgewerbe bestand zum Beispiel noch nicht. Hingegen war die Regierung nun nicht mehr grundsätzlich abgeneigt, in anderen Erdteilen Land zu kaufen und dort bernische Arme oder Strafgefangene anzusiedeln, um so heimatliche Fürsorgeeinrichtungen zu entlasten. Pläne für derartige Unternehmen zerschlugen sich jedoch.
Erfolg versprach dafür zuerst ein anderes Projekt für eine Schweizerkolonie, das freilich ohne Mithilfe staatlicher Instanzen aus der Eidgenossenschaft entstand. Sein Initiant war Xavier Stockmar. Nach seinem unfreiwilligen Ausscheiden aus Regierung und Politik des Kantons Bern bereiste er 1840 auf Kosten Frankreichs Algerien und entwarf darauf mit wohlwollender Hilfe französischer Regierungsstellen Ideen für eine Niederlassung von etwa 100'000 Schweizern bei Bône. Sie sollte den Gesetzen Frankreichs unterstehen, in ihrem Inneren aber eine gewisse Gemeindeautonomie geniessen und aus Paris Geld für Reisekosten sowie für den Bau von Strassen, Wasserversorgungen, Schulen und dergleichen erhalten.
Ohne Stockmars Zutun wurde dieser Plan in der Schweiz bekannt. Der französische Botschafter bei der Eidgenossenschaft meldete seiner Regierung, Stockmar sei seinerzeit des Separatismus' verdächtigt worden. Das leistete dem Argwohn Vorschub, er könnte sich auch diesmal emanzipieren wollen, sobald seine Kolonie eine gewisse Grösse erreicht habe. Nun wurden die französischen Behörden misstrauisch und zurückhaltend, unterstützten Stockmars Vorhaben kaum mehr und verlangten Änderungen daran, zu welchen er sich nicht bereitfand und schliesslich verzichtete. Dennoch konnte Stockmar nach 1846 als Fachmann in dieser Materie auftreten, als der bernische Grosse Rat das erste Auswanderungsgesetz des Kantons erarbeitete.
Die Jahre nach 1845 brachten noch einmal Missernten, Hunger, Teuerung und Arbeitslosigkeit und liessen damit die Emigration wachsen. Versammlungen und Eingaben von Vereinen oder lokalen Behörden forderten, der Kanton Bern möge Auswanderer finanziell unterstützen und durch staatliche Massnahmen vor Ausbeutung schützen. Noch in der Aera Neuhaus erhielt Regierungsrat Dr. Johann Rudolf Schneider als Leiter des Departementes des Innern den Auftrag, alle Fragen in diesem Zusammenhang zu prüfen und Anträge zu stellen. Er liess sich mit dem Sammeln von Unterlagen so viel Zeit, dass sein Bericht erst 1848 erschien, allerdings nun als fundierte Abhandlung mit reichem Zahlenmaterial. Schneider bestritt, dass man im Kanton Bern von Überbevölkerung sprechen könne, und er glaubte, "es habe der Staat, vom Standpunkt des Staatszweckes, keine Pflicht, sich bei der Auswanderung der Staatsbürger zu betheiligen, und er habe in der Regel dieselbe weder zu begünstigen, noch ihr hinderlich entgegenzutreten, ausnahmsweise aber könne er dieselbe unterstützen, und zwar aus Gründen der Humanität, die im Staatszwecke liegen". Für solche aussergewöhnliche Fälle dachte er an Landkäufe in Übersee durch den Staat zur Weitergabe an Auswanderer, ferner an Beratungsstellen im In- und Ausland, schliesslich für Notzeiten auch an Vorschüsse an Auswanderer zur Bestreitung der Reise- und der ersten Einrichtungskosten. "Mache man sich klar, was wir wollen und was wir können. Was wir können, ist dass wir eine schützende Hand halten über unsere Brüder, die ihr Vaterland verlassen und eine neue Heimath suchen, mehr vermögen wir in der Regel nicht, ohne die Kräfte des Staats und der Gemeinden zu erschöpfen. Was wir wollen, ist den Auswandern bei ihrer Unerfahrenheit in Erreichugn ihres Zwecks mit Rath und Tath beizustehen, aber eben um dieses Zweckes willen auch Alles zu vermeiden, was diesen gefährden könnte, und was sie zu ihrem eigenen Besten nothwendig selbst thun müssen. Wer den hohen Werth der Zeit, der Arbeit, der Ordnungsliebe und Sparsamkeit schon kennen und im Leben anzuwenden gelernt hat, bedarf der direkten Hülfe des Staats nicht, die Andern müssen in die Schule der Ausdauer und Geduld, und wenn ihr und ihrer Kinder Glück gegründet werden soll, so kann ihnen weder Staat noch Gemeinde diese Prüfung abwenden, denn nur diese Feuerprobe ist für sie der Weg zu Fleiss und Ordnung, so wie zu ihrer sittlichen Ergebung und geistigen Wiedergeburt."
Schneiders Vorschläge für ausserordentliche Fälle gingen einigen seiner Kollegen im Regierungsrat bereits zu weit, und erst recht liess der Grosse Rat bei einer Debatte im Februar 1849 davon nur gerade die Anregung übrig, Bern möge sich bei der Bundesversammlung dafür verwenden, dass die Eidgenossenschaft zur Unterstützung der Emigranten ein Zentralbüro in der Schweiz sowie Agenturen in europäischen Häfen und in Amerika errichte.
Interessanter als dieser substanzlose Beschluss war die dreitägige Debatte, die dazu geführt hatte und die zeigte, wie stark selbst innerhalb der Exekutive die Meinungen auseinanderlagen. Johann Rudolf Schneider baute letztlich ganz auf das Individuum und seine Initiative. Jakob Stämpfli dagegen wollte "viel radikalere Mittel ergreifen. Und geben wir uns keinen Täuschungen hin; radikal muss geholfen werden, wenn die sogenannten sozialen Fragen mit Erfolg gelöst werden sollen. Ich will keine Gütergemeinschaft. Allein zu anderen sozialen Reformen möchte ich zu rechter Zeit Hand bieten. Ich beschwöre Sie , schauen Sie der Zukunft offen ins Auge und schrecken Sie nicht vor Worten zurück, die Ihnen jetzt noch vielleicht als gräulich erscheinen mögen. Die Besitzenden müssen in Gottes Namen zu den nothwendigen Reformen Hand bieten, wenn nicht einst gewaltsame Ausbrüche kommen sollen, wie sie bereits in andern Staaten stattgefunden haben oder noch stattfinden werden, sofern nicht Änderungen eintreten. ... Es gibt noch 20'000 Familienväter, die kein Grundeigenthum besitzen. Es ist ein grosser Unterschied, ob Allmenden selbst bearbeitet oder nur pachtweise benutzt werden. Hauptsache ist, dass Parcellen entstehen, und dass sie unter diejenigen kommen, welche arbeitsam sind. ... Ich würde ferner ein Maximum des Güterbesitzes feststellen, so dass jeder Partikular nicht mehr als ein bestimmtes Mass von Liegenschaften besässe. Es würde dann nicht mehr Bauern geben, welche 4-500 Jucharten besitzen; keiner würde mehr als z.B. 100 oder 80 Jucharten haben." Das klang manchem Grossrat "kommunistisch". Jedenfalls offenbarte es, wie unterschiedliche sozialpolitische Vorstellungen in den Köpfen führender Berner Radikaler damals Platz fanden.
In der Diskussion hatte Johann Rudolf Schneider betont, für die Reduktion der Zahl von Armen sei die Auswanderung höchstens ein Palliativmittel. Eduard Blösch wollte sie nicht einmal als solches gelten lassen, da ja gerade die Tüchtigen und Arbeitsamen auszögen und nicht die Bedürftigen. Dennoch gelangten nach 1850 auch die konservative Regierung und ihr Direktor des Innern, Ludwig von Fischer, zur Überzeugung, der Staat müsse die Emigration fördern, um die Armenlast zu senken. Rgierungsrat von Fischer riet, durch Anleihen jährlich 100'000 Frenken zu beschaffen und damit Gemeinden zu unterstützen, welche mittellosen Auswanderern unter bestimmten Bedingungen Hilfe gewährten. Aber auch von diesem Projekt liess der Grosse Rat nur klägliche Reste übrig. Schon die Staatswirtschaftskommission halbierte den vorgesehenen Beitrag, und schliesslich nahm das Plenmu der Legislative in den Voranschlag für 1852 bloss 20'000 Franken zur Förderung der Emigration auf.
Die Debatten von 1857 über ein Auswanderungs-Dekret waren von Polemik zwischen Radikalen und Konservativen geprägt, und manchem Redner ging es weniger darum, Probleme der Zukunft lösen zu helfen, als dem politischen Gegner und seinem Wirken in der Vergangenheit die Schuld für die Schwierigkeiten in der Gegenwart zuzuschieben. Namentlich Stockmar erging sich trotz wiederholter Ermahnungen durch den Ratspräsidenten in Spott und Hohn auf das bernische Patriziat, das mit seiner schlechten Gesetzgebung während Jahrhunderten und mit seiner Vernachlässigung der Volksbildung die Schuld an der Misere trage. Darauf entwickelte er ein ganzes Programm von Arbeitsbeschaffungsmassnahmen durch die Erstellung öffentlicher Gebäude und Strassen, die Melioration von Sumpfgebieten und die Rodung von Wäldern. Dazu forderte er eine Änderung des Erbrechtes, das den jüngsten Sohn begünstige. Das hing mit dem Thema, über welches der Rat debattierte, nämlich mit der Auswanderung, nur indirekt zusammen, und zudem sprachen die jurassischen Deputierten als unbeteiligte Dritte, denn gemäss der bernischen Verfassung von 1846 galt das vorgesehene Dekret als Bestandteil der Fürsorgegesetzgebung ohnehin nur im alten Kantonsteil.
Hatte die Eintretensdebatte vom Oktober 1851 zu den Anträgen der Regierung die Gemüter erhitzt, so verliefen die beiden Lesungen der Detailberatung im Januar und im November 1852 weit ruhiger und drehten sich zum guten Teil um Fragen der Formulierung. Misstrauen entstand durch den Vorschlag der Regierung, die Gemeinden dürften zur Unterstützung von Auswanderern direkte Steuern erheben. Argwöhnische glaubten, hier kehre durch eine Hintertüre die Armentelle zurück, welche die Kantonsverfassung von 1846 für abgeschaftt erklärt hatte, doch fand sich schliesslich eine Fassung, die jedermann befriedigte.
Am 30.November 1852 genehmigte der Grosse Rat das Dekret, das "zur Verhütung von Unordnung und Missbräuchen ... die Auswanderung ... unter die Leitung und die schützende Aufsicht des Staates" stellte. Mehr Wirkung als von seinen sechs Artikeln ging wohl vom fast gleichzeitig entstandenen "Dekret betreffend die Auswanderungsagenten" aus, das von der Justizdirektion unter Regierungsrat Elsässer erarbeitet worden war. Es verlangte von Personen, die mit Auswanderungswilligen Transportverträge abschlossen, eine staatliche Bewilligung und die Hinterlegung einer Kaution von 5000 Franken. Zwar herrschte Einigkeit, dass derartige Bestimmungen besser vom Bund für die gesamte Eidgenossenschaft erlassen würden. Da dies aber vorderhand nicht geschah, spielte Bern die Rolle eines Pioniers und regelte in den beiden Dekreten als erster Kanton das Auswanderungswesen durch öffentliche Vorschriften, welche in den folgenden Jahren einer Reihe anderer Stände als Vorbild dienten.
Der Kanton Bern setzte seine knappen finanziellen Mittel für die Auswanderung vor allem so ein, dass sich die Armenlasten verringerten, das heisst, er und die Gemeinden versuchten, besonders Bedürftige, aber auch Bettler und Landstreicher aus den Strafanstalten abzuschieben. Ungefähr ab Mitte der Fünfzigerjahre ging die Emigration allerdings für einige Zeit deutlich zurück; denn Eisenbahnbau und Entsumpfungen boten im Lande selber mehr Arbeit, und von 1857 an erleichterte im Kanton Bern das neue Armengesetz die Gemeinden beim Fürsorgewesen. Anderseits erlebten die Vereinigten Staaten eine Depression, und während des Sezessionskrieges von 1861 bis 1865 zogen kaum mehr Schweizer zurNiederlassung dorthin. Wer es trotzdem versuchte, lief Gefahr, dass man ihn in Nordamerika für den Dienst in einer der beiden Armeen einzog.
Die erneuerte Bundesverfassung von 1874 brachte in einem bei der Revision wenig beachteten Abschnitt den Grundsatz der Bundesaufsicht über das Auswanderungwesen, und anfangs der Achtzigerjahre trat ein entsprechendes Gesetz in Kraft. Ungefähr zur selben Zeit stieg die Emigration aus der Eidgenossenschaft auf rund 10'000 Personen im Jahr, einen Stand, den sie vor- und nachher nie erreichte. Dabei lag der Anteil des Kantons Bern dauernd über dem eidgenössischen Durchschnitt.
Wenn die Einwohnerzahl Berns als des weitaus bevölkerungsreichsten Kantons in der zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts weniger stark zunahm als in anderen Gegenden der Schweiz, so fiel dabei stärker als der Auszug nach Übersee die Binnenwanderung innerhalb der Eidgenossenschaft ins Gewicht. Verlässlichere Zahlen darüber besitzen wir allerdings erst seit 1850. Damals wohnten in anderen Kantonen 37'000 Berner, 1860 bereits 57'000, 1870 waren es 73'000 und 1880 sogar 95'000. Ihre Zahl wuchs also pro Jahrzehnt um rund 20'000.
Bern, das in seinem alten Kantonsteil noch kaum Fabriken kannte, spürte die Industrialisierung also trotzdem. Denn Berner, meist bäuerlicher Herkunft, ersetzten in den verschiedensten Gegenden des Landes jene Leute, welche die heimatliche Scholle verliessen, um an der Maschine zu arbeiten. Ähnliches geschah übrigens auch innerhalb des Kantons, wobei freilich das zu wenig detaillierte statistische Material von damals den lückenlosen Nachweis des Vorganges nicht erlaubt: immer mehr Jurassier gaben namentlich im Süden des Landesteils ihre Höfe auf und verlegten sich ganz auf die Uhrmacherei. An ihre Stelle rückten dann oft Altberner nach. Die höhere Mobilität der Bevölkerung wirkte sich also nicht nur im Armenwesen aus, sondern verschob auch unter Normalbegüterten soziale Schichtungen und veränderte damit die Voraussetzungen für Entwicklungen der Zukunft.
4.5.1. Der "Aarberger Sturm"
Von 1846 bis 1850 und von 1850 bis 1854 hatte im Kanton Bern jeweilen eine der beiden Parteien allein die Regierung gebildet und den Missmut der in ihren Erwartungen Enttäuschten auf sich gezogen. Das änderte nun mit der "Fusion". Zudem wirkten Einflüsse aus anderen Gegenden der Eidgenossenschaft ins Bernbiet hinein und bewegten das Parteiengefüge.
Die Konservativen hatten spätestens 1858 die Aussicht verloren, an die Macht zurückzukehren. Aber sie behielten einiges Gewicht, und wenn Unzufriedene oder sonst Abtrünnige aus der dominierenden Partei zu ihnen stiessen, konnten sie den Radikalen immer noch gefährlich werden. Diese mussten also eine Spaltung ihres Anhangs möglichst vermeiden und waren deshalb in ihrem Handeln weniger frei als ihre Gesinnungsgenossen in Baselland oder in Zürich, wo eine konservative Opposition nicht oder nicht mehr bestand. Hier kam es zu Absplitterungen von den Radikalen und zur Bildung neuer Gruppen, während sich in Bern die Auseinandersetzungen innerhalb der überlieferten Parteien abspielten.
Anstoss zu Meinungsverschiedenheiten gab neben Sachfragen - etwa rund um den Eisenbahnbau - vor allem die Forderung nach mehr politischen Volksrechten. Sie ertönte, was überraschen mag, zuerst bei den Konservativen. Ihnen lag daran, die Vorstellung zu berichtigen, als seien sie autoritäre Gegner der Demokratie und verstockte Kämpfer gegen jede Neuerung. Da sie künftig für lange oder wohl für immer in der Minderheit bleiben würden, konnten ihnen erweiterte Volksrechte gute Möglichkeiten im Kampf gegen den herrschenden Gegner bieten. Mit solchem Bemühen um eine Modernisierung standen die Berner Konservativen übrigens nicht allein, denn in ähnlicher Richtung strebten auch Konservative anderer Kantone und des Auslandes, zum Beispiel Grossbritanniens.
Schon im Verfassungsrat von 1846 hatte seinerzeit der Patrizier Ludwig von Fischer - ohne Erfolg - einen "Landrat" vorgeschlagen, in welchem etwa 800 Vertreter der einzelnen Gemeinden über Gesetze abstimmen sowie Regierungsrat und Obergericht wählen sollten. Eduard Blösch nahm den Gedanken 1854 in einer Broschüre wieder auf. Der Vorschlag blieb beim Repräsentativsystem, hätte aber etwas wie einen "Landsgemeinde-Ersatz" gebracht und die Gemeinden politisch aufgewertet.
In den Augen der Radikalen dagegen bot die Kantonsverfassung mit der Presse- und der Petitionsfreiheit, dem Wahlrecht und dem Abberufungsrecht gegen den Grossen Rat dem Volk genug Mittel, um seinen Willen kundzugeben und durchzusetzen. Die bernische Verfassung von 1846 blieb wie ihre Vorgängerin von 1831 und wie die Bundesverfassung von 1848 auf dem Boden der repräsentativen Demokratie. Über Gesetze und ähnliche Erlasse befand allein der Grosse Rat und nicht der einzelne Bürger. Ein Referendum im heutigen Sinne des Wortes existierte nicht, und ebensowenig kannte Bern - im Gegensatz zu einzelnen anderen Kantonen - ein sogenanntes Veto, bei welchem die gemeindeweise versammelten Bürger in einem komplizierten und meist wenig wirksamen Verfahren neue Gesetze anfechten konnten. Der Verfassungsrat hatte 1846 eine solche Einrichtung ausdrücklich abgelehnt und ihren Anhängern als Trostpflästerchen in Artikel 6 bloss den Satz geboten, die Bürger dürften abstimmen "über diejenigen Gegenstände, welche ihnen durch Gesetze zur Entscheidung übertragen werden". Der Grosse Rat hätte also von sich aus und freiwillig bestimmte Fragen dem Stimmvolk vorlegen können, machte jedoch von dieser Befugnis nie Gebrauch.
Aber auch bei den Radikalen wandelte sich Hergebrachtes allmählich. Die sogenannte demokratische Bewegung setzte zuerst im Kanton Baselland ein und forderte anfangs der 1860er Jahre das obligatorische Referendum für Gesetze, die Gesetzesinitiative und die direkte Wahl des Regierungsrates durch das Volk. Damit begann die Entwicklung vom repräsentativ gesinnten Liberalismus und Radikalismus der Jahrhundertmitte zum modernen schweizerischen Freisinn, welcher der direkten Demokratie zustrebte. Im Kanton Bern vollzog sich diese Änderung allerdings in einer Reihe von Schritten, verteilt über mehrere Jahrzehnte.
Zu einem Vorgeplänkel kam es im Sommer 1861, als der Grosse Rat den Antrag der Regierung behandelte, der Kanton möge von der finanziell angeschlagenen Ost-West-Bahn die angefangenen Linien Biel-Neuenstadt und Gümligen-Langnau kaufen und sie auf eigene Kosten fertigstellen. Die Konservativen wandten sich aus Sorge um die Staatskasse gegen dieses Vorhaben, und der Stadtberner Alfred Ganguillet forderte, das Volk möge über dieses Geschäft abstimmen, was nicht genau dem Wortlaut, wohl aber, nach der Meinung des Antragstellers, dem Sinn von Artikel 6 der Verfassung entsprach. Ganguillet war kein grundsätzlicher Anhänger der direkten Demokratie, sondern er suchte nach einer "Ausgabenbremse". Der Grosse Rat lehnte seinen Vorschlag ab, denn radikale Regierungsräte bezweifelten die Kompetenz des Volkes für Sachentscheide. So glaubte Paul Migy, es gebe "Fälle, wo es unzweckmässig wäre, das Volk zu konsultieren, namentlich bei Fragen, die einen Blick in die Zukunft voraussetzen, wo die Masse des Volkes vielleicht die Tragweite eines Vorschlages nicht ganz ermessen kann". Sein Kollege Jakob Scherz warnte davor, "unnöthigerweise das Volk in Harnisch zu jagen, wobei doch nichts anderes als Zweitracht entstehen könnte und müsste", und Christian Sahli meinte kurz und bündig, Einrichtungen wie das Veto eigneten sich vielleicht für kleine Kantone, Bern aber sei "ein repräsentativ, nicht ein absolut demokratischer Kanton". Freilich dachten nicht alle Regierungsräte so. Der führende Kopf in der Exekutive, Karl Schenk, erklärte nämlich rund einen Monat später bei einer Feier für die bernische Verfassung, diese werde erst vollendet sein, wenn auch das Volk bei der Gesetzgebung mitwirken könne.
Stärker in Bewegung gerieten die Dinge durch den "Aarberger Sturm" um die Linienführung der Eisenbahn zwischen Biel und Bern. Für die heikle Überquerung der noch unkorrigierten Aare sahen Eisenbahndirektor Karl Schenk und der Grosse Rat einen "Krump" über Aarberg vor, der zwar die Strecke um sieben Kilometer verlängert, aber dafür diese Ortschaft an den grossen Verkehr angeschlossen und die Bahn durch weniger hochwassergefährdetes Gebiet geführt hätte als ein Trassee über Busswil.
Gegen diesen Beschluss des Grossen Rates erhob sich Widerstand einmal bei der "Männerhelvetia", einer Vereinigung ehemaliger Helveter, welche Jakob Stämpfli nahestand, dann aber auch bei den Bewohnern betroffener Gegenden. Sie wehrten sich mit Petitionen und Zeitungsartikeln und erreichten, dass der Grosse Rat im Februar 1862 eine ausserordentliche Session einschaltete, im April 1862 auf Antrag einer Kommission seinen ursprünglichen Entscheid zurücknahm und jetzt die kürzere Variante über Busswil bevorzugte. Kundgebungen aus dem Volke hatten also die Legislative von ihrer Meinung abbringen und damit das reine Repräsentativsystem ritzen können.
Gegner der Eisenbahnpolitik des Regierungsrates aus den Lagern beider Parteien stiessen nun nach und beriefen Ende April 1862 - eine Woche vor den Grossratswahlen - eine Volksversammlung nach Aarberg, zu der rund 8'000 Bürger herbeiströmten. Von der Teilnehmerzahl her konnte sie also an den Tag von Münsingen zwölf Jahre zuvor erinnern. Sie forderte eine Volksabstimmung über den Ankauf der Ost-West-Bahn und einen Gesetzesentwurf über das Abstimmungsrecht des Volkes.
Als Petition fand dieses Begehren Unterstützung bei fast 14'000 Bernern aus allen Landesteilen, mehrheitlich aus Gegenden, welche an der umstrittenen Linienführung nicht direkt interessiert waren. Von den Bezirken trug Aarberg mit 2450 am meisten Unterschriften bei, aber auch aus Interlaken kamen 979, aus Konolfingen 894, aus Delsberg 689, aus Saanen 432 und aus Schwarzenburg 342. Keine Unterschriften lieferten bloss die Ämter Neuenstadt, Biel, Courtelary, Laufen, Signau, Frutigen sowie Ober- und Niedersimmental. Die Aarberger Bittschrift zeugte also von mehr als nur lokalem Unmut, und der Regierungsrat würdigte denn auch "das Gewicht einer solchen Willensäusserung von Seite eines grossen Theils des souveränen Volkes". Den Kauf der Ost-West-Bahn wollten allerdings weder er noch der Grosse Rat erneut zur Diskussion stellen. Aber beide meinten, "dass es zeitgemäss sei, die Bestimmung des § 6, Art. 4 der Verfassung durch ein Gesetz zu normieren", und so erteilte die Legislative der Regierung den Auftrag, einen entsprechenden Entwurf auszuarbeiten.
Bis zur Annäherung an die direkte Demokratie blieb aber der Weg noch weit, und im Rückblick erscheint der "Aarberger Sturm" als ein blosses Vorspiel, bei dem die meisten Kämpfer eher taktische Mittel für die Eisenbahnpolitik suchten als eine grundsätzliche Erweiterung der Rechte des Volkes, das sie als reif für bedeutendere Entscheide als bisher betrachtet hätten.
4.5.2. Die "Junge Schule" und die Grossratswahlen von 1866
Nach dem "Aarberger Sturm" verebbte die Referendumsbewegung im Kanton Bern mindestens vordergründig für einige Zeit. Es galt nun, den Gesetzesentwurf abzuwarten, den die Regierung vorlegen musste, doch zeigte sie keine Eile dafür. Immerhin trat nicht völlige Ruhe ein; denn in Nachbarkantonen ertönte der Ruf nach mehr Volksrechten von neuem, und zwar von Liberalen wie von Konservativen.
Zudem erhob sich ein Streit zwischen Altbern und dem Jura. Die Verfassung von 1846 garantierte diesem Landesteil sein System der Grundsteuer. Trotzdem erklärte es der Grosse Rat für zulässig, auch hier eine Einkommenssteuer einzuführen, damit im ganzen Kanton Einheit der Abgabeordnung herrsche. Empört über diesen Verfassungsbruch blieben die jurassischen Grossräte jeder Parteirichtung den Verhandlungen einige Tage fern und appellierten an die Bundesbehörden. Diesen gelang es zu beschwichtigen, doch waren durch den Zwischenfall neue Risse in der radikalen Parteigruppe zutage getreten. Einzelne suchten nun einen Ausweg aus dem Konflikt, indem sie eine Vereinheitlichung des kantonalen Rechtes auf dem Wege der Verständigung anstrebten. Dabei wollten sie auch die Befugnisse des Volkes so erweitern, dass es bei der Gesetzgebung mitwirken konnte.
Solche Vorschläge verfocht das "Berner-Blatt", das seit dem Sommer 1863 erschien. Hinter ihm stand die "Junge Schule", die nicht zu verwechseln ist mit der "Jungen Schule" von 1846, welche unterdessen "alt" geworden war. Sie forderte mehr politische Volksrechte, obwohl ihre beiden bekanntesten Vertreter Jakob Stämpflis Umkreis angehörten, und dieser immer noch nicht weiter gehen wollte als bis zur repräsentativen Demokratie. Beide lehrten an der juristischen Fakultät der Berner Hochschule: Gustav Vogt war neben Jakob Stämpfli Redaktor der "Berner Zeitung" gewesen, und Jakob Leuenberger hatte sich, ähnlich wie der nur wenig ältere Mithelveter Jakob Stämpfli, seinerzeit das Rüstzeug für die Zulassung an der Universität zur Hauptsache im Selbststudium erworben. Er hatte Bern bereits im National- und im Ständerat vertreten, starb dann aber schon 1871, erst 48jährig.
Redaktor und Verleger des "Berner Blatts" war Johann Jakob Allemann, der später nach Südamerika auswanderte und dort das "Argentinische Tageblatt" gründete. Vogt, Leuenberger und Allemann standen der "Männerhelvetia" nahe, einer Vereinigung, die 1858 entstanden war und vorwiegend ehemalige Mitglieder der Studentenverbindung "Helvetia" sammelte. Sie suchte vor allem Jakob Stämpfli zu stützen bei seinem Einsatz für eine kämpferische Aussenpolitik und gegen den Einfluss der "Eisenbahnbarone". In der Frage der Volksrechte ging die "Männerhelvetia" aber deutlich weiter als Stämpfli selber.
Auseinandersetzungen zwischen der alten Garde der Radikalen und der "Jungen Schule" entstanden natürlich bei kantonalen und eidgenössischen Wahlen. Jene für den Grossen Rat von 1862 verliefen zwar erstaunlich ruhig und brachten wenig Veränderungen, obwohl ihnen die Volksversammlung, welche den "Aarberger Sturm" auslöste, nur um eine Woche vorausgegangen war.
Hingegen führten die Nationalratswahlen von 1863 zu einer Verstimmung. Der Vertrauensmann der "Jungen Schule" auf der freisinnigen Liste, Gustav Vogt, blieb ohne Erfolg, weil die altradikale "Berner Zeitung" empfohlen hatte, neben Niggeler und Jakob Stämpfli noch die beiden Konservativen Eduard Blösch und Albert Kurz zu unterstützen. Als Folge dieser Streitereien setzte sich Stämpfli erst im zweiten Wahlgang durch, und Niggeler wurde verdrängt durch den zwar ebenfalls freisinnigen, aber jüngeren und für neue Anliegen offeneren Unternehmer Wilhelm von Graffenried, den Gründer der Spinnerei Felsenau. So blieben die Spannungen bei den Radikalen bestehen. Eine Artikelserie vom Herbst 1863 im "Berner Blatt" sprach den bisherigen Führern die Fortschrittlichkeit ab, namentlich weil sie sich gegen die Erweiterung der Volksrechte sträubten. Sie seien im Grunde konservativ geworden. Auch nicht in Frage kam für die "Junge Schule" ein Zusammengehen mit den "Schwarzen", da bei diesen der autoritäre Geist der 50er Jahre noch zu sehr dominiere. Was die "Junge Schule" suchte, war nicht die Zerstörung der alten radikalen Partei, sondern ihre Erneuerung von innen her.
Im Sommer 1862 hatte die Regierung von der Legislative den Auftrag erhalten, den Entwurf für ein Gesetz über Volksabstimmungen vorzulegen. Als dieser auf sich warten liess, reklamierten Stimmen aus dem Amt Trachselwald, wo man unzufrieden war mit der Linienführung der Staatsbahn Richtung Luzern über Langnau statt über Huttwil. Bereits früher hatte Peter von Känel, einer der Führer des "Aarberger Sturms", mit weitern Grossräten die Exekutive aufgefordert, ihrer Pflicht nachzukommen. Das Plenum des Grossen Rates unterstützte diese Mahnung, und nun bequemte sich der Regierungsrat, eher widerwillig, einen Text zu verabschieden, den die Justizdirektion vorbereitet hatte. Er wollte einfach dem Grossen Rat das Recht geben, von sich aus Vorlagen dem Volke zu unterbreiten. Dieses aber hätte keine Möglichkeit gehabt, selber eine Abstimmung zu verlangen.
In der fünfköpfigen Kommission bildeten der Jurassier Chopard und Jakob Stämpfli die Minderheit. Stämpfli hatte auf Ende 1863 die schweizerische Landesregierung verlassen, um die Leitung der neugegründeten Eidgenössischen Bank zu übernehmen. Schon im Herbst 1863 war er - noch als amtierender Bundesrat - bei einer Ersatzwahl sozusagen vorsorglich gleich wieder für einen Sitz im Grossen Rat designiert worden, damit er dort im Januar 1864 seine politische Tätigkeit im Kanton Bern ohne Verzug wieder aufnehmen könne. Stämpfli lehnte ein Volksveto ab, weil es unzweckmässig sei und nicht dem Sinn der Verfassung von 1846 entspreche. Die Kommissionsmehrheit dagegen wollte Gesetze und Vorlagen mit Kostenfolgen von über zwei Millionen Franken (mit gewichtigen Ausnahmen) dem Volke obligatorisch zur Abstimmung vorlegen.
In der Ratsdebatte vom 5.Februar 1864 ging es, wie in der Kommission, um Grundsatzfragen, aber auch um das Problem der Opportunität. Namentlich die Jurassier fürchteten, ein Veto verhindere den Bau einer Eisenbahn im Jura. Sie stimmten deshalb praktisch einhellig gegen Eintreten, das denn auch mit 112 gegen 65 Stimmen verworfen wurde. Für die Vorlage hatten sich vor allem jüngere Radikale und die Mehrzahl der Konservativen entschieden, dagegen die alte radikale Führerschaft, aber auch einzelne "Schwarze" wie Eduard Blösch. Damit war das Geschäft für den Augenblick ad acta gelegt, und die Bewegung für mehr Volksrechte im Kanton Bern ruhte einige Zeit.
Dafür gerieten die Dinge von der Gesamteidgenossenschaft her in Fluss. Hier gewährte der 1867 mit Frankreich abgeschlossene Handelsvertrag aus wirtschaftlichen Gründen allen französischen Bürgern in der Schweiz Niederlassungsfreiheit, während die Bundesverfassung dieses Recht nur den Schweizern christlicher Konfession zusicherte. Ausländer wären also gegenüber schweizerischen Juden bevorzugt gewesen. Deshalb drängte sich eine Anpassung der Niederlassungsvorschriften von 1848 auf. Wenn aber die Bundesverfassung revidiert werden sollte, lag es für Kreise um die "Männerhelvetia", den "Grütliverein" oder das "Berner-Blatt" nahe, auch gleich mehr politische Volksrechte zu fordern, etwa die Befugnis, den Bürger über wichtige Gesetze abstimmen zu lassen. Unterstützung fanden sie in den Kantonen Graubünden und St.Gallen, wo Anhänger einer Lukmanierbahn hofften, sie könnten mit dem Referendum finanzielle Bundeshilfe für die Gotthardbahn verhindern.
In der Herbstsession 1865 zog dann aber die Mehrheit der eidgenössischen Räte für die Verfassungsrevision ein Minimalprogramm mit neun Einzelpunkten aber ohne zusätzliche Volksrechte vor. Von den Berner Radikalen hätten mehrere die Einführung des Referendums begrüsst, und Kreise der "Männerhelvetia" liebäugelten mit dem Gedanken, für die eidgenössische Volksabstimmung die Nein-Parole auszugeben und mit 50'000 Unterschriften eine Totalerneuerung der Bundesverfassung anzustreben. Die Unterschriftensammlung wurde zwar eingeleitet, aber bald abgebrochen, als die Spannungen zwischen Preussen und Oesterreich einen Krieg in Mitteleuropa heraufbeschworen.
Am 14.Januar 1866 verwarf das Schweizervolk acht der neun Änderungsvorschläge und genehmigte nur gerade die Niederlassungsfreiheit für Nichtchristen. Im Kanton Bern hatte nicht einmal dieser Punkt Gnade gefunden. Doch sprach aus der Ablehnung weniger Misstrauen gegen politische Neuerungen als ein verbreiteter Unwille gegen die Behörden von Bund und Kanton.
Unterdessen war im Kanton Bern die Diskussion um die demokratischen Postulate weitergegangen. Für diese setzte sich zum Beispiel der "Bund" ein, der 1850 gegründet worden war. Diese Zeitung stand dem neuen Bundesstaat nahe und vertrat keinen bernischen Kreis. Mehrere Redaktoren der Frühzeit waren Bündner, welche von der Tradition ihrer Heimat her demokratische Strömungen begrüssten. Daneben hatte im März 1865 ein Einzelkämpfer seine Stimme erhoben, nämlich der Fürsprecher und Schriftsteller Johann Jakob Romang in seiner Broschüre "Öffnet die Augen im Bernerland!", in welcher er Stämpfli als Leiter der "Eidgenössischen Bank", aber auch andere Führer der Berner Radikalen leidenschaftlich angriff und ihnen die Verantwortung für viel soziale Not zuwies.
Auf die Grossratswahlen vom Frühjahr 1866 hin genehmigten die Berner Radikalen ein Programm, das unter anderem die Einführung des Referendums im Kanton forderte. Diese Konzession an die "Junge Schule" ging zum guten Teil darauf zurück, dass am politischen Himmel Berns ein neuer Stern aufgegangen war, dessen Glanz die alten Führer zu überstrahlen drohte. Fürsprecher Rudolf Brunner, geboren 1827 und aus einem alten Stadtberner Burgergeschlecht stammend, dachte von Hause aus konservativ, öffnete sich aber früh neuen Ideen und erlebte als Student in Deutschland die Revolution von 1848. Im Frühjahr 1866 trat er - einige Tage bevor die Radikalen über ihr Programm entschieden - mit seinen Gedanken in einer Broschüre an die Öffentlichkeit. Er forderte ein obligatorisches Referendum für weittragende Finanzbeschlüsse und ein fakultatives für alle Gesetze. Dafür sei keine Verfassungsänderung nötig, wohl aber für die Jurafrage. Deren Lösung suchte Brunner über die Vereinheitlichung des Steuer- und des Armenrechts im ganzen Kanton, und eine gemeinsame Finanzierung der Eisenbahnen im Jura durch den Staat Bern und durch die Gemeinden jenes Landesteils. Brunner wollte sich von den traditionellen Parteien deutlich abgrenzen. Deshalb nannte er sein Programm das "demokratische" und seine Anhänger "Unabhängige" oder "Independenten".
Wie vier Jahre zuvor Eisenbahnfragen, so dominierten nun am 29.April 1866 die demokratischen Postulate die Grossratswahlen, an denen rund 75'000 Bürger oder 75 Prozent der Berechtigten teilnahmen, somit etwa 8'000 mehr als 1862. Obwohl der Kampf gegen aussen ruhig verlief und nicht auf grössere Erregung hindeutete, war die personelle Erneuerung weit stärker als früher. Von den insgesamt 235 Sitzen wurden rund hundert, also fast die Hälfte, neu besetzt. Da die traditionellen Parteien nicht überall offizielle Anwärter bezeichnet hatten und ihnen an den Nominierungsversammlungen oft durch Dissidente Konkurrenz erwuchs, war es schliesslich bei manchem Gewählten schwierig, ihn zweifelsfrei einzuordnen. Von den 235 Grossräten rechnete die Presse etwa die Hälfte zu den Radikalen und ungefähr 90 zu den Konservativen. Wohin die restlichen rund 30, darunter Rudolf Brunner und sein Freund Gustav König, gehörten, blieb umstritten. Jedenfalls hatten die Radikalen ihre bisherige sichere Mehrheit verloren, so dass eine kleine Gruppe wie die "Independenten" unter Umständen das Zünglein an der Waage spielen und viel Einfluss gewinnen konnte.
Die wirklichen Stärkeverhältnisse erwiesen sich, als der Rat im Juni 1866 erstmals zusammentrat und im zweiten Wahlgang Jakob Stämpfli zum Präsidenten erhob, mit 119 Stimmen gegen 99, welche auf den konservativen Stadtberner Otto von Büren fielen. Vizepräsidenten wurden zwei Neugewählte, nämlich der jungradikale Fürsprecher Friedrich Hofer aus Thun und Rudolf Brunner - ein Hinweis, wieviel man sich von jugendlichen Kräften erhoffte. Dagegen misslang die Erneuerung beim Regierungsrat, in den einzig der Jurassier Pierre Jolissaint neu einzog, weil die Jungen sich hier als Kandidaten nicht zur Verfügung stellten und andere Gewählte nach einer Bedenkzeit das Amt ausschlugen.
Bereits in der ersten Sessionswoche wurden zwei Anzüge eingereicht, welche Ausführungsbestimmungen zu Artikel 6, Ziffer 4 der Kantonsverfassung verlangten. Die eine Eingabe stammte von etwa vierzig Konservativen, sah ein obligatorisches Referendum "für alle Gesetze und Beschlüsse des Grossen Rathes von ausserordentlicher Tragweite" vor und betrachtete das neue Volksrecht in erster Linie als Mittel zum Sparen. Der andere Vorstoss verzichtete auf Detailforderungen und war getragen von zehn Grossräten aus beiden Hauptparteien, darunter auch vier Patrizier. Zu dieser Gruppe gehörten beide Vizepräsidenten des Rates, Brunner und Hofer, dazu mit Fürsprecher Carl Zyro ein weiterer Thuner Jungradikaler, der Aarberger Peter von Känel und Gottlieb Ott, einer der Gründer des "Berner-Blatts". Schon in seiner nächsten Sitzung überwies der Rat die beiden Begehren ohne Diskussion und auch ohne Widerstand von Seiten der Exekutive. Als die Wahlen etwas weiter zurücklagen, weigerte sich der Grosse Rat allerdings dann im Spätjahr 1866, die Regierung in dieser Angelegenheit zu grösserer Eile zu mahnen.
4.5.3. Die Einführung des Gesetzes- und des Finanzreferendums
Noch länger liess sich nun die Einführung des Referendums wohl nicht hinausschieben, umso weniger, als in den Jahren 1867 und 1868 in anderen Kantonen eine mächtige "demokratische Bewegung" das Volk erfasst hatte. Namentlich in Zürich führte sie zum Sturz des bisher allgewaltigen Alfred Escher und zu einer neuen Kantonsverfassung mit mehr Volksrechten. In Bern fehlte zwar eine vergleichbare Grundwelle, aber die öffentliche Diskussion dauerte auch hier an. Freilich suchte die Regierung Zeit zu gewinnen, wohl nicht zuletzt, damit sie gewichtige Geschäfte wie die Finanzierung der Eisenbahn im Jura oder die Juragewässerkorrektion noch unter Dach bringe, bevor sie der Volksabstimmung unterstellt werden müssten.
Im Sommer 1868 schlug dann der Regierungsrat einen Entwurf vor: "Alle Gesetze sind dem Volke zur Annahme oder Verwerfung vorzulegen". Gleiches gelte für die Finanzpläne, und die Kommission des Grossen Rates fügte noch hinzu "diejenigen Beschlüsse des Grossen Rathes, welche eine Gesammt-Ausgabe für den gleichen Gegenstand von wenigstens fr. 500'000 zur Folge haben".
Opposition erhob sich wieder bei den Jurassiern, die befürchteten, das Volk des alten Kantons werde ihren Landesteil stets in Minderheit versetzen und ihm die nötigen Mittel vorenthalten. Jakob Stämpfli dagegen wehrte sich nun nicht mehr und meldete sich überhaupt nicht zum Wort, freilich wohl vor allem, weil er den Rat präsidierte. Der altradikale Emmentaler Karrer empfahl ein bloss fakultatives Referendum, bei welchem für ein Begehren auf Volksabstimmung Unterschriften gesammelt werden müssten. Dem von Genf nach Bern gezogenen Elie Ducommun dagegen ging die Vorlage zu wenig weit. Er wollte dem Volke gleich auch noch die Gesetzesinitiative geben.
Mit Regierungsrat Weber und Grossrat Brunner war die Versammlung einig, die Neuerung verlange keine Revision der Kantonsverfassung, da sie ja bloss im Sinne einer Ausführungsbestimmung ältere Vorschriften präzisiere. Da ohnehin vorgesehen war, das Volk über die Einführung des Referendums entscheiden zu lassen, spielte der Unterschied zwischen Gesetzes- oder Verfassungsänderung in diesem Falle für das praktische Vorgehen auch keine grosse Rolle mehr.
Das Referendum verschob die Gewichte zwischen Bürgerschaft und Räten. Der Jurassier Bernard sah darin eher einen "Blitzableiter, dessen sich die Behörde bedienen will, um die Verantwortlichkeit von sich abzuwälzen und dem Volke aufzulegen".
Anders urteilte Regierungspräsident Weber: "Wird der Entwurf vom Grossen Rathe zum Gesetz erhoben und vom Volk gutgeheissen, so wird dadurch eine Reform in unser öffentliches Leben gebracht, welche an grundsätzlicher Bedeutung einer theilweisen Revision der Staatsverfassung gleichkommt. Der Grosse Rath, der gegenwärtig in Sachen der Gesetzgebung und Verwaltung endgültig und mit unbeschränkter Vollmacht beschliesst, würde in Zukunft, soweit es Gesetze und wichtige Fragen der Finanzverwaltung betrifft, nur unter Ratifikationsvorbehalt des Volkes Beschlüsse fassen. Der Grosse Rath würde somit auf einen Theil seiner Souveränetät zu Gunsten des souveränen Volkes Verzicht leisten und dadurch einen Akt grossherziger Vaterlandsliebe abgeben. Dadurch würde auch die einzig sichere Grundlage geschaffen, auf welcher das gegenseitige Vertrauen zwischen Volk und Behörden für alle Zukunft wieder hergestellt werden könnte, nämlich die Grundlage der reinen Volksgesetzgebung". Noch weihevoller formulierte der Stadtberner Konservative Dr. Manuel, "dass wir allerdings Grund haben, heute in einer etwas feierlichen Stimmung zu sein, indem wir die bisher in unseren Händen befindlichen Reichsinsignien, Reichsapfel und Scepter, in die Hände unserer Vollmachtgeber zurücklegen".
Schliesslich lehnte der Rat alle Änderungsanträge ab und genehmigte die Vorlage samt dem Zusatz der Kommission nach der ersten Lesung mit 115 Ja gegen 27 Nein und nach der zweiten mit 117 Ja gegen 48 Nein. In beiden Fällen stimmten die Jurassier fast einmütig gegen das Gesetz. Zu ihnen gesellten sich einzelne Altberner, und zwar Konservative wie Altradikale.
Die Volksabstimmung wurde auf Sonntag, den 4.Juli 1869 angesetzt. Für Verwerfung warben namentlich katholisch-konservative Blätter im Jura, aber auch radikale Zeitungen wie das "Emmenthaler Blatt", die "Berner Zeitung" oder der Bieler "Handels-Courier". Annahme empfahlen dagegen die "Berner Tagespost", welche seit anfangs 1869 das "Berner Blatt" ersetzte, der "Seeländer Bote" sowie weitere kleinere Zeitungen aus verschiedenen Landesteilen.
Bei einer Beteiligung von ungefähr 50 Prozent wurde die Vorlage mit rund 32'000 gegen 22'000 gutgeheissen. Gegen sie entschieden sich mit hohem Mehr alle französischsprachigen Bezirke des Juras, ebenso Signau und - etwas weniger deutlich - Trachselwald. Diese beiden Ämter fürchteten anscheinend, ähnlich wie die Jurassier, die Mehrheit im Kanton werde auf Minderheiten und Randgebiete kaum Rücksicht nehmen. In allen übrigen Amtsbezirken, also auch in Laufen, überwogen die Ja. Im Detail war das Ergebnis uneinheitlicher als der Gesamteindruck. Fast überall nahmen einzelne Gemeinden anders Stellung als ihr Bezirk als Ganzes. Ohne eine einzige Gegenstimme votierten die Bürger von Abländschen (10:0) für, jene von Saulcy (0:57), Courchapoix (0:50), Fahy (0:33), Grandfontaine (0:164) und von Coeuve (0:36) gegen die Vorlage.
Gleich nach der ersten Lesung für das Referendumsgesetz nahm der Grosse Rat die Revision der Vorschriften über das Verfahren bei Wahlen und Abstimmungen an die Hand. Er erklärte die Ausübung des Stimmrechtes zur moralischen Bürgerpflicht, verzichtete aber wieder auf den Stimmzwang, der 1851 eingeführt worden war. Ohnehin hatten viele Gemeinden ihn nicht beachtet und die Busse von einem Franken für seine Verletzung - das "Wahlfränkli" - nicht eingezogen. Und der Berichterstatter der Kommission erklärte: "Die Gleichgültigen mögen zu Hause bleiben; es ist besser, sie betheiligen sich bei den Abstimmungen nicht. Das Resultat der Abstimmung wird ein viel besseres, richtigeres und ernsteres sein, wenn an derselben der freie Bürger ungezwungen theilgenommen hat".
Gab man hier etwas auf, was nur kurz gedauert und sich nicht bewährt hatte, schnitt die andere wichtige Änderung tiefer in die Tradition ein. Bisher hatte sich der Bürger für Abstimmungen und Wahlen nach Wahlkreisen in einer Kirche zusammengefunden. Der konservative August von Gonzenbach sah in solchen Versammlungen vaterländische Festanlässe, welche an die Feierlichkeit der Landsgemeinde erinnern könnten. Aber selbst die meisten seiner Parteifreunde wiesen eher auf praktische Unzukömmlichkeiten beim bisherigen Verfahren hin, etwa auf den grossen Zeitverlust für alle Beteiligten, die zur Verhütung von Missbräuchen mehrere Stunden lang in einem abgeschlossenen und von Polizei bewachten Gebäude ausharren mussten, "so dass man oft für die Befriedigung gewisser Bedürfnisse sich nicht entfernen konnte". An die Stelle dieses Vorgehens trat nun nach dem Vorbild anderer Staaten und Kantone, namentlich solchen der Westschweiz, das Urnensystem ungefähr in der gleichen Form, wie wir es heute noch kennen, wenn auch mit kürzeren Öffnungszeiten der Stimmlokale.
Schliesslich wurde die Grösse der Wahlkreise für das Kantonsparlament gleichmässiger festgelegt als bis anhin. Diese Neuerungen fanden wenig Widerstand. Der Grosse Rat genehmigte sie am 30.August 1869 mit 109 gegen 19 Stimmen, und das Bernervolk nahm sie in der ersten Abstimmung auf Grund des neuen Referendumsgesetzes am 31.Oktober 1869 an, zusammen mit einem Gesetz über die Branntwein- und Spiritusfabrikation und einem über den Handel mit geistigen Getränken. Mit fast 38'000 Ja gegen etwas über 7'000 Nein wurde die Vorlage in allen Bezirken - auch im Jura - hoch angenommen und trat dann auf Neujahr 1870 in Kraft.
Während andere Kantone der Eidgenossenschaft das 19.Jahrhundert hindurch ihre Verfassung sehr häufig erneuerten und änderten, führte Bern das obligatorische Referendum durch ein blosses Gesetz ein, zumal die Verfassung von 1846 die Möglichkeit ihrer Partialrevision nicht vorsah. Dennoch handelte es sich um einen Wandel von hoher Bedeutung. Zwar hatte sich die politische Prominenz auch bisher schon immer wieder auf den Willen des Volkes berufen, wie er sich in Massenpetitionen und -versammlungen kundgebe, in Manifestationen also, welche sich durch einflussreiche Persönlichkeiten und Gruppen steuern liessen. Fortan sprach aber die Bürgerschaft ihr Urteil direkter und hatte damit ein weit wirksameres Mittel als zuvor in ihrer Hand, um Kritik und Misstrauen gegen ihre Führer anzuzeigen.
4.6.1. Vorgefechte um Feiertage und Lehrschwestern
Der sogenannte Kulturkampf der 1870er Jahre wurde nicht nur im Kanton Bern ausgetragen, sondern ebenso - zum Teil schon früher und heftiger - in anderen Teilen der Eidgenossenschaft und im Ausland, namentlich im Preussen Bismarcks. Aber es gilt, Besonderheiten des bernischen Geschehens hervorzuheben. Wohl standen hier wie anderswo eine selbst- und sendungsbewusste Staatsgewalt und eine unnachgiebige katholische Kirche einander gegenüber, doch verquickte sich dieser Gegensatz mit anderen Spannungen, namentlich zwischen Altbern und dem Jura, welche nicht nur aus konfessionellen Unterschieden erwuchsen.
Für den Radikalismus, der seit der Mitte des 19.Jahrhunderts die bernische Politik prägte, verkörperten die Mächte der Überlieferung und namentlich die Kirche die Rückständigkeit. Fortschritt erwartete er nur vom Staat und seiner Autorität. Damit stiess er auch bei reformierten Christen an, etwa bei Jeremias Gotthelf oder bei jenen Kreisen, die in der Stadt Bern zwischen 1850 und 1860 die Neue Mädchenschule, das Lehrerseminar Muristalden und das Freie Gymnasium gründeten, als betont christliche Gegenpole zur betont unkonfessionellen Staatsschule.
Der Katholizismus war den Bernern fremd und wohl auch etwas unheimlich geblieben, obwohl ihr Kanton ja seit 1851 selbst Gebiete dieses Glaubens umfasste. Zwar hatten während der Restaurationszeit Verbindungen zwischen führenden Familien Berns und der Innerschweiz bestanden, aber spätestens mit Karl Ludwig von Hallers Übertritt zur katholischen Kirche und vollends mit der Berufung der Jesuiten nach Luzern kurz vor der Jahrhundertmitte brach das alte Misstrauen wieder durch.
Unbereinigtes aus früheren Zeiten lastete jedoch besonders auf dem Verhältnis Altberns zu seinem jurassischen Landesteil und zu dessen katholischem Norden. Noch waren die Badener Artikel der 1830er Jahre nicht vergessen, durch welche die Regierungen Berns und anderer Kantone die katholische Kirche ihres Gebietes hatten zurückbinden wollen, ebensowenig die Zwangsmassnahmen gegen das Wirken von katholischen Ordensschwestern an jurassischen Schulen.
Über das Konfessionelle hinaus reichte die Streitfrage, ob die Vereinigungsurkunde von 1815 immer noch gelte, oder ob sie durch die Kantonsverfassungen von 1831 und 1846 dahingefallen sei. Aber auch andere Garantien für Sonderrechte der jurassischen Minderheit wankten. So versprach Artikel 85 der Verfassung: "Der neue Kantonstheil behält dem Grundsatze nach seine Gesetzgebung und seine besondere Verwaltung im Armenwesen, sowie sein Grundsteuersystem bei." Aber namentlich altbernische Radikale stiessen sich an dieser Zusage, die Bestrebungen nach mehr Einheit und zentraler Führung im Kanton hemme. Deshalb setzte sich der Grosse Rat zum Beispiel 1863 und 1865 gegen den Protest der jurassischen Deputierten über diese Einschränkung hinweg und unterwarf auch den Berner Jura der Einkommenssteuer.
In Bewegung gerieten die Dinge freilich nicht vom engen bernischen oder jurassischen Raum her, sondern durch grosse, internationale Auseinandersetzungen. Die katholische Kirche hatte sich seit den Sturmzeiten der französischen Revolution immer mehr in eine Abwehrstellung zurückgezogen, von der aus sie sich gegen Neuerungen wie Liberalismus oder Nationalismus, ja im Grunde überhaupt gegen Änderungen an der bisherigen Ordnung in Europa wandte. Verkörperung dieser ablehnend-beharrenden Einstellung war Pius IX., der seit 1846 auf dem päpstlichen Throne sass und miterleben musste, wie ihm während er italienischen Befreiungskriege nach und nach sein Kirchenstaat bis auf einen kleinen Rest der Stadt Rom verloren ging. Sozusagen als Kriegserklärung verkündete er 1864 den "Syllabus errorum", ein Rundschreiben mit einer "Zusammenstellung der hauptsächlichsten Irrtümer unserer Zeit", die Pantheismus, Rationalismus, Sozialismus und Kommunismus ebenso verwarf wie die Auffassung, der Papst könne und solle sich mit "Fortschritt" und "moderner Bildung" aussöhnen und vertragen. Das Dokument blieb in der Negation stecken und zeigte keine neuen Wege auf. Es erregte in der Schweiz nur für eine kurze Zeit Aufsehen und förderte die Polarisierung zwischen papsttreuen und liberalen Katholiken. Erst recht erschwerte es Protestanten - selbst kirchlich denkenden -, sich mit Katholiken zu solidarisieren, etwa für eine gemeinsame Abwehrfront gegen die Radikalen. Diesen aber lieferte es neue Argumente für Warnungen vor dem "Ultramontanismus", das heisst vor einer Gefährdung der inneren Verhältnisse eines Staates durch die Einmischung der obersten Kirchenleitung vom Ausland her.
Für die kirchliche Organisation gehörten die Katholiken des Berner Juras zum Bistum Basel, dem seit 1863 Eugène Lachat vorstand, später eine der zentralen Figuren des Kulturkampfs in der Schweiz. Im Jahr 1819 in der Ajoie geboren, wurde er früh Waise, durchlief die Ausbildung zum Priester in Frankreich und Italien und wirkte darauf im Elsass, bevor er in seine Heimat zurückkehrte. Er kannte also hier die politischen Verhältnisse vorerst wenig und hielt sich deshalb aus ihnen heraus, was ihm ungewollt das Zutrauen Berns eintrug. Bei der Bischofswahl empfahl dann besonders Xavier Stockmar, einen Jurassier zu wählen, wohl ohne dabei Lachat im Auge zu haben. Das werde den Jura näher an Bern und die Eidgenossenschaft heranbringen. Tatsächlich setzte sich die Berner Kantonsregierung kräftig für Lachat ein. Dass er die deutsche Sprache nur mangelhaft kannte, nahm man in Kauf.
Fromm und ohne grössere intellektuelle Ambitionen, aber ohne diplomatisches Geschick, verteidigte Lachat später die Rechte der Römischen Kurie mit einer gewissen Starrheit. Anfänglich aber war er durchaus zu entgegenkommenden Gesten bereit, etwa wenn er im Sommer 1866 beim eidgenössischen Militärlager in Thun eine Messe zelebrierte. Auch innerhalb des jurassischen Klerus, der keinen einheitlichen Block bildete, wirkte er ebenfalls ausgleichend. In die Rolle des unnachgiebigen und zuletzt verbitterten Kämpfers drängten ihn zu einem guten Teil die Verhältnisse und die Herausforderungen seiner Gegner.
Die Auseinandersetzungen zwischen kirchentreuen Katholiken im Jura und den kantonalen Behörden Berns waren während der späten 1869er Jahre eher Scharmützel, welche Stärke und Konzessionsbereitschaft des Gegners erkunden wollten. Zuerst ging es um den alten Streitpunkt der katholischen Feiertage. Ihre Zahl war im Jura nach 1815 weit stärker erhöht worden als in anderen Gegenden. Das missfiel nun Wirtschaftskreisen als lästige Beschränkung, und so reduzierte sie der Grosse Rat 1867 wieder auf sechs, nämlich auf Weihnachten, Auffahrt, Mariae Himmelfahrt, Allerheiligen, Fronleichnam und Neujahr. Jurassier wie Altberner waren in ihren Meinungen geteilt, doch ging die Vorlage schließlich mit 140 gegen 18 Stimmen durch, obwohl sie schlecht vorbereitet worden war. Die Kommission dafür bestand zum Beispiel mehrheitlich aus Deutschbernern und Protestanten und wurde erst am Tage vor den Verhandlungen des Ratsplenums ernannt. Einige katholische Grossräte beschwerten sich darauf beim Bundesrat, dieses Gesetz verletze die Glaubensfreiheit. Die Landesregierung wies jedoch den Rekurs zurück, war sie doch gerade im Vorfeld der damaligen Revision der Bundesverfassung auf ein gutes Einvernehmen mit dem wählerstärksten Kanton angewiesen.
Die Streitigkeiten in der Feiertagsfrage legten sich erst, als das eidgenössiche Fabrikgesetz 1877 den Sonntag als Ruhetag für die Arbeitnehmer festsetzte und den Kantonen freistellte, höchstens acht weitere Festtage ohne Fabrikarbeit zu bestimmen. Diese flexible Regel erlaubte es, auf hohe Feiertage beider Konfessionen wie auch auf lokale Bräuche Rücksicht zu nehmen.
Kurz nach dem Kampf um die Feiertage bliesen die bernischen Behörden zu einem weiteren Angriff gegen katholische Institutionen. Führer dieser Attacke war der radikale Erziehungsdirektor Johann Jakob Kummer, der vor seiner Wahl in den Regierungsrat 1862 reformierter Pfarrer gewesen war und dadurch leicht in den Verdacht geriet, er lasse sich von Vorurteilen und von Feindschaft gegen die andere Konfession leiten. Lehrschwestern, namentlich Französinnen aus dem Orden der Ursulinerinnen, wirkten an jurassischen Schulen bereits seit dem 17.Jahrhundert mit einem Unterbruch während und kurz nach der französischen Revolution. Nun proklamierte die bernische Kantonsverfassung von 1846: "Die Befugniss zu lehren ist, unter Vorbehalt gesetzlicher Bestimmungen, freigestellt." Aber sie schränkte in ihrem nächsten Artikel gleich wieder ein: "Keine dem Kanton fremde religiöse Korporation oder Orden, und keine mit denselben verbundene Gesellschaft kann sich auf dem Staatsgebiete niederlassen, und kein, einer solchen Korporation, Orden oder Gesellschaft angehörendes Individuum darf im Staatsgebiete Unterricht ertheilen, als mit der Bewilligung des Grossen Rathes." Dennoch blieben die Schwestern in ihrem Amt, schon nur, weil andere Lehrkräfte oft fehlten. Den Radikalen war dieser Zustand ein Dorn im Auge, und Kummer verlangte jetzt die Beseitigung der Religiosen, weil ihre Leistung häufig nicht genüge, und es ihnen nicht möglich sei, den Gehorsam gegen ihre Ordensoberen mit den Vorschriften über das staatliche Schulwesen in Einklang zu bringen. Der Grosse Rat folgte ihm und nahm am 22.November 1867 mit 128 gegen 75 Stimmen in erster, und am 5.März 1868 mit 134 gegen 50 Stimmen in zweiter Lesung ein "Gesetz betreffend die Ertheilung von Primarunterricht an den öffentlichen Schulen durch Angehörige religiöser Orden" an, dessen einziger Artikel lautete: "Als Primarlehrer oder Lehrerinnen dürfen von nun an nicht patentirt oder angestellt werden Personen, welche einem religiösen Orden angehören; ebenso sind in Zukunft bereits patentirte oder an öffentlichen Primarschulen angestellte Lehrer und Lehrerinnen, welche einem religiösen Orden beitreten, als auf Patent und Anstellung verzichtend anzusehen." Die Meinungen schieden sich nicht rein nach Glauben und Landesgegend. Auch Reformierte aus dem alten Bernbiet kämpften gegen die Vorlage, Jurassier katholischer Konfession aber radikaler Weltanschauung dafür, etwa Regierungsrat Pierre Jolissaint aus St.Imier oder Edouard Carlin aus Delsberg.
Kirchentreue Katholiken im Jura empfanden das Gesetz als Angriff auf ihren Glauben und als Vergewaltigung durch die Mehrheit, welcher sie bei den Stärkeverhältnissen im Bernbiet schutzlos ausgeliefert seien. Denn gegen die Übermacht der Freisinnigen, Deutschberner und Reformierten im Grossen Rat war nicht aufzukommen, und die Einführung des Referendums 1869 konnte den Freiraum für Minderheiten noch zusätzlich einengen. Der Jura lehnte denn auch diese Vorlage - im Gegensatz zum übrigen Kanton - 1869 bei der Volksabstimmung deutlich ab.
So wuchs die Solidarität unter den praktizierenden Katholiken des Juras, und der Graben zwischen diesem Landesteil und Altbern klaffte weiter und tiefer als zuvor. Das kam nicht unerwartet. In der Grossratsdebatte hatten Redner vor einer solchen Entwicklung gewarnt und die Lage der Jurassier mit jener der unterdrückten Iren und Polen verglichen. Regierungsrat Kummer ging über derartige Bedenken leicht hinweg. Nach ihm hatte sich der Mutz im Jura bisher "eine Ohrfeige nach der anderen geben lassen", und durch das neue Gesetz werde "der Jura mehr und mehr, eben durch das Mittel der öffentlichen Schule, dem Kanton Bern näher gebracht werden, so dass er, im gleichen republikanischen und toleranten Geiste erzogen, mit ihm einig vorwärtsschreiten wird".
Hilfe gegen solche Weltgläubigkeit fanden die jurassischen Katholiken nur bei einem Teil der reformierten Konservativen aus dem alten Kanton. Auch Petitionen an die eidgenössischen Behörden mit Tausenden von Unterschriften sowie Rekurse an die Landesregierung halfen nichts. Denn im Bundesrat steuerte gerade der Berner Karl Schenk einen kulturkämpferischen Kurs, und im Nationalrat fehlten konservative Nordjurassier. Weil der Jura als Ganzes einen einzigen Wahlkreis bildete, unterlagen sie stets den Radikalen, die der bevölkerungsreichere Süden erkor.
Immerhin ist nicht zu übersehen, dass auch der Jura und selbst sein Nordteil nicht eine Einheit bildeten, sondern dass mehrere Vorkämpfer gegen die katholische Kirche, der sie nominell selber angehörten, aus dieser Gegend stammten. Der streitbare Vorsteher der Kirchen-, sowie der Polizei- und Justizdirektion, Wilhelm Teuscher, war zwar Oberländer, aber an seiner Seite fochten Pierre Jolissaint, Regierungsrat von 1866 bis 1873, Jurist und Helveter wie Teuscher, und Regierungsrat Constant Bodenheimer, dessen Familie jüdischer Abstammung aus dem Elsass in den Nordjura eingewandert war. Gegen solche Angreifer traten namentlich zwei Pruntruter Advokaten als unermüdliche Verteidiger der katholischen Kirche auf, nämlich Grossrat Casimir Folletête und Ernest Daucourt, der Gründer und erste Redaktor der konservativen Zeitung für den Jura "Le Pays. Aber auch ein prominenter Reformierter unterstützte Folletête öfters, nämlich Auguste Moschard,ein Mitglied der konservativen Kantonsregierung nach 1850.
4.6.2. Das erste Vatikanische Konzil und der Höhepunkt der Kämpfe
Einem Höhepunkt steuerten die Auseinandersetzungen zwischen Staat und katholischer Kirche zu, als im Spätjahr 1869 im Vatikan ein Konzil zusammentrat, welches im Sommer 1870 das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes bei Entscheiden über Glaubensfragen verkündete. Von den Schweizer Teilnehmern hatte der Bischof von Genf, Gaspard Mermillod, besonders eifrig dafür geworben, während Eugène Lachat an den Sitzungen weniger hervortrat. Dafür exponierte er sich durch einen zustimmenden, bekennerhaften offenen Brief im Berner "Bund".
Das liberale Bürgertum beider Konfessionen empfand die demonstrative Machterhöhung des Papstes als Provokation und Gefährdung des modernen Staates durch den Ultramontanismus, welcher die Katholiken durch ihr Gewissen auf eine Autorität "ultra montes", also jenseits der Landesgrenzen, verpflichte. Deshalb verlangten fünf der sieben Diözesanstände, das heisst der Kantone des Bistums Basel, nämlich Aargau, Baselland, Bern, Solothurn und Thurgau, von Eugène Lachat, dass er das neue Dogma in seinem Sprengel nicht verkünden lasse. Luzern und Zug beteiligten sich an diesem Vorstoss nicht. Lachat sprach jedoch den Kantonsregierungen die Befugnis ab, seine Erlasse an eine Genehmigung durch weltliche Instanzen zu binden. Im Grunde bedeutete es wenig, ob der Klerus das Dogma, das rechtskräftig beschlossen und durch die politische Presse bereits überall bekannt geworden war, noch von den Kanzeln aus verlese. Aber beide Seiten rüsteten nun zur Machtprobe.
Im Oktober 1872 exkommunizierte Lachat zwei Pfarrer, einen Luzerner und einen Solothurner, die sich weigerten, das Dogma anzuerkennen. Darauf erklärten ihn die fünf Diözesanstände nach kurzem Geplänkel am 29.Januar 1873 für abgesetzt. Der Kanton Solothurn wies ihn aus, so dass Lachat seine angestammte Residenz verlassen und sich nach Luzern zurückziehen musste.
Der Streit um Lachat stand im Schatten äußerlich ähnlicher Vorgänge in Genf, wo Bischof Mermillod die staatlichen Stellen weit stärker herausgefordert hatte als der Jurassier, worauf er unter grosser Publizität von den weltlichen Behörden ebenfalls seines Postens für verlustig erklärt wurde. Selbstverständlich war die Amtsenthebung eines Bischofs nach Kirchenrecht nicht Sache politischer Instanzen und deshalb für kirchentreue Katholiken in beiden Fällen ungültig. Auf die Entfernung Lachats hatten vor allem aargauische und solothurnische Politiker hingewirkt, während sich die Berner Regierung eher im Hintergrund hielt. Aber auch sie befahl nun allen katholischen Geistlichen des Kantons, jeden Kontakt mit dem Abgesetzten abzubrechen, was alle jurassischen Priester in einem feierlichen Protest ablehnten. Für sie blieb Lachat ihr rechtmässiger Oberhirte, solange er nicht zurücktrat oder durch den Papst von seinen Pflichten entbunden wurde. Die Berner Regierung betrachtete diese Erklärung als Rebellion und liess die 97 Unterzeichner durch das Obergericht ihres Amtes entheben. Zudem untersagte sie ihnen das Ausüben priesterlicher Funktionen, also etwa das Predigen, den Unterricht oder die Mitwirkung bei Beerdigungen. Einen Rekurs gegen diesen Entscheid lehnte der Bundesrat ab, der selber mit der römischen Kurie auf gespanntem Fuss stand und kurz zuvor die diplomatischen Beziehungen zum Heiligen Stuhl abgebrochen hatte.
Die Priester wurden nun mit Gewalt aus ihren Pfarrhäusern und Kirchen im Jura vertrieben und versteckten sich bei Privaten oder liessen sich nahe der Grenze im Ausland nieder. Verfolgt von der Polizei feierten sie in Scheunen oder unter freiem Himmel Gottesdienst. Schliesslich verwies sie die bernische Regierung im Januar 1874 des Kantonsgebietes. Die Bevölkerung hielt zu ihnen und unterstützte sie durch Petitionen, namentlich aber durch Prozessionen mit Massenbeteiligung, besonders zur Kapelle Vorbourg bei Delsberg. Die bernischen Behörden waren gegen solche Demonstrationen machtlos, erst recht, wenn der Zielpunkt ausserhalb des Kantonsgebietes lag wie zum Beispiel das Kloster Mariastein im Solothurnischen.
Eine Grossratsdebatte vom März 1873 über die regierungsrätlichen Massnahmen hatte weitgehend Alibicharakter, denn ihr Ergebnis stand zum vorneherein fest. Hatten doch 174 Grossräte - also weit mehr als die Hälfte des Plenums - die Sitzung verlangt, damit "der Grosse Rath dem Vorgehen des Regierungsrathes in den Diözesanangelegenheiten seine Zustimmung" gebe. Entsprechend fiel die Abstimmung aus. Ein Antrag des Konservativen von Gonzenbach, die Sache "zu gütlichem oder rechtlichem Entscheide den Bundesbehörden" zu übergeben, gewann zwar in einer Vorabstimmung noch 39 Stimmen (gegen 158, die ihn ablehnten). Beim Hauptentscheid billigten aber 161 Grossräte das Vorgehen der Regierung und nur 15 - mit einer Ausnahme lauter Jurassier - lehnten es ab, während 13 Mitglieder, meist Stadtberner, sich der Stimme enthielten.
Unterdessen bemühte sich die Kirchendirektion um Ersatz für die vertriebenen Priester. Regierungsrat Bodenheimer bereiste zu diesem Zweck sogar Frankreich und Belgien, freilich mit geringem Erfolg, denn wer eine Pfarrstelle im Jura annahm, dem drohte die Exkommunizierung aus der römisch-katholischen Kirche. Zu alledem verfiel die Regierung bei ihren ersten Wahlen noch auf einige Personen, die wegen sittlicher Vergehen oder sonstwie wegen dubioser Vergangenheit anderswo untragbar geworden waren. Jedenfalls lehnten die Einheimischen die "Intrus", die Eindringlinge, ab, und diese predigten meist vor leeren Bänken. Aber auch so gelang es nicht, alle Pfarreien zu besetzen, selbst als ein Dekret vom Herbst 1873 deren Zahl im Jura von 74 auf 28 reduzierte.
Vor diesem Hintergrund entstand unter Regierungsrat Teuschers Führung das neue Kirchengesetz, das für alle Konfessionen gelten sollte und welches das Schwergewicht in die einzelnen Kirchgemeinden verlegte. Sie hatten zum Beispiel ihren Pfarrer in einer Volkswahl zu bestimmen, was den katholischen Vorschriften zuwiderlief. Ferner wollte das Gesetz die Bildung von Rom unabhängiger, sogenannt alt- oder christkatholischer Gemeinden und die Schaffung einer christkatholischen Fakultät an der Hochschule ermöglichen. Der Entwurf ging im Grossen Rat ohne bedeutendere Änderungen durch, zumal sich die Mitglieder aus dem katholischen Jura an den Debatten nur selten beteiligten, ebensowenig an der Schlussabstimmung. Nicht von ihnen stammten die 29 Nein (gegen 154 Ja), sondern überwiegend von Altberner Konservativen.
In der Volksabstimmung vom 18.Januar 1874 genehmigten die Berner die "Lex Teuscher" mit dem demonstrativen Mehr von 69'478 Ja gegen 17'133 Nein. Ebenso markant verwarfen freilich die Bezirke des Nordjuras: die Freiberge mit 239:2012, Delsberg mit 822:2216, Pruntrut mit 1430:3782, knapper dagegen Laufen mit 608:699. Dabei kamen die Nein vor allem vom Lande, während in städtischen Gemeinden wie Pruntrut, Delsberg oder Laufen die Ja überwogen. Der Entscheid galt weniger dem Inhalt des vorgelegten Gesetzes, sondern er bekräftigte oder verweigerte als Plebiszit der Kantonsregierung das Vertrauen des Bürgers.
Die Exekutive des Kantons wusste also die Stimmbürgerschaft Altberns in ihrer grossen Mehrheit hinter sich, und sie zog nun die Schraube der Gewaltmittel nochmals an, da die bisher angewandten Methoden den passiven Widerstand im Nordjura nicht gebrochen hatten. So schickte der Regierungsrat von Mitte Januar 1874 an - schon kurz vor der Volksabstimmung über das Kirchengesetz - Militär in den Nordjura, insgesamt etwa 600 Mann. Aber es gelang ihnen weder, die Einheimischen mürbe zu machen, noch sie zu bedeutenden Ausschreitungen zu provozieren.
4.6.3. Der lange Weg zur Normalisierung
Mit diesem Einsatz von Truppen hatte die Kraftprobe einen Höhepunkt erreicht. Eine leichte Entspannung brachte kurz darauf die Annahme der revidierten Bundesverfassung durch das Schweizervolk am 19.April 1874. Der Nordjura allerdings verwarf die Vorlage deutlich. Der gutgeheissene Text war an sich kirchenfeindlicher als eine erste, 1872 abgelehnte Fassung, und hätte die Gegensätze eher noch verschärfen können. Aber sie enthielt auch das Verbot der Ausweisung eines Schweizers aus seiner Heimat, womit die Vertreibung der römisch-katholischen Pfarrer aus dem Jura hinfällig wurde. Zwar bedurfte es eines recht massiven Drucks der Bundesbehörden, bis sich der Kanton Bern dieser Bestimmung fügte, und sich bequemte, die Priester zurückkehren zu lassen. Er versuchte nun, sie in ihrem Wirken zu behindern durch das auf die neue Situation zugeschnittene "Gesetz betreffend Störung des religiösen Friedens" vom Oktober 1875, welches durch mannigfache Verbote in dehnbaren Formulierungen den Geistlichen ihre Tätigkeit zu erschweren trachtete. Im Grossen Rat ging es mit 118 Ja gegen 27 Nein (meist von Nordjurassiern) durch, und auch das Volk nahm es am 31.Oktober 1875 hoch an, am gleichen Tag, an dem es den Nationalrat neu wählte. Dabei verwarfen allerdings wieder alle nordjurassischen Amtsbezirke und - mit einem Zufallsmehr - Saanen.
Die Regierung hätte also mit ihrer Konfrontationspolitik fortfahren können, doch versprach das wenig Erfolg. Die Grossratswahlen vom Frühjahr 1874 hatten den Konservativen im Nordjura einen triumphalen Sieg beschert: von den 30 Sitzen der Amtsbezirke mit überwiegend katholischer Bevölkerung eroberten sie 27, darunter alle sieben des Wahlkreises Pruntrut, die bisher von Freisinnigen gehalten worden waren. Freilich blieben sie auch so im Ratsplenum noch bei weitem in der Minderheit, und dieses wählte f Cr den Nordjura als Regierungstatthalter und als Gerichtspräsidenten meist andere Kandidaten, als die einheimische Bevölkerung vorgeschlagen hatte.
Praktische Folgen für die politischen Stärkeverhältnisse im genzen Kanton hatten die Grossratswahlen somit kaum. Aber sie bewiesen doch, dass sich die Nordjurassier nicht einschüchtern liessen, und dass der Druck der Berner Regierung bei ihnen Widerstandsgeist und inneren Zusammenhalt stärkte.
Zudem hatte sich das Umfeld allmählich verändert. Seit der Mitte der Siebzigerjahre beschäftigte eine Wirtschaftskrise im In- und Ausland die Öffentlichkeit mehr als die Kirchenpolitik. Der Fremdenverkehr im Berner Oberland ging zurück, woran man dem Kulturkampf eine Mitschuld zuschrieb, und es zeigte sich, dass die Bundesrevision von 1874 namentlich im Militärwesen weit höhere zusätzliche Ausgaben nach sich zog, als mancher Bürger erwartete hatte. Solche Umstände förderten Kritik an den hohen Kosten des Kirchenkampfes für den Staat Bern im Jura.
Katholische Zeitungen stiessen sich an unmässigen Repräsentationskosten etwa bei Pfarrinstallationen, an der verdeckten Unterstützung der altkatholischen Presse durch den Kanton oder daran, dass die christkatholischen Pfarrer eine doppelt so hohe Besoldung bezogen wie zuvor die römisch-katholischen. Die Kirchendirektion bestritt in ihrem Bericht vom Oktober 1875 nicht, dass Gelder zugesprochen worden seien, "die unter gewöhnlichen Umständen niemals hätten bewilligt werden dürfen", doch rechtfertigten sich ihrer Ansicht nach solche "mit einem geordneten Rechnungswesen unvereinbaren Unregelmässigkeiten" durch den Ausnahmezustand im katholischen Jura. Es müssten "die normalen Regeln der Staatsverwaltung mitunter den durch das natürliche Recht der Selbsterhaltung geforderten ausserordentlichen Mitteln weichen". Der Grosse Rat billigte die Ausgaben nachträglich, zum Teil wohl auch im Bestreben, weitere ausgiebige gehässige Diskussionen zu vermeiden.
Die personellen Voraussetzungen für eine Wende im Kulturkampf brachte dann das Jahr 1878, in welchem Papst Pius IX. starb, der in den Augen seiner Feinde den Ultramontanismus verkörperte. Sein Nachfolger Leo XIII. war weit beweglicher und diplomatischer und suchte nach Möglichkeit alte Gegnerschaft abzubauen und Beziehungen zu normalisieren. Im Kanton Bern waren die Voraussetzungen dafür besonders günstig. Denn ohne direkten Zusammenhang mit dem Konflikt im Jura verschwanden hier auch auf der Seite der Staatsgewalt unnachgiebige Kämpfergestalten wie Wilhelm Teuscher oder Constant Bodenheimer von der politischen Bühne. Im August 1877 hatte das Bernervolk in einer Abstimmung die Eisenbahn- und Finanzpolitik seines Regierungsrates desavouiert und die einer Eisenbahngesellschaft insgeheim und verfassungswidrig aus Staatsmittel gewährte "Vorschussmillion" deutlich missbilligt. Darauf trat die kantonale Exekutive geschlossen zurück, und es bot sich die Chance, eine Versöhnung zu suchen unter Männern, die nicht durch früher Vorgefallenes belastet waren. Zu ihnen gehörten, nachdem sich die neue Kantonsregierung mit einigen Schwierigkeiten gebildet hatte, die beiden reformierten Theologen Albert Bitzius, der Sohn Jeremias Gotthelfs, als Freisinniger und Edmund von Steiger als Konservativer, aber auch Joseph Stockmar, der mit 27 Jahren Regierungsrat wurde, ein Neffe Xavier Stockmars. Sie alle arbeiteten nun auf Ausgleich und Befriedung hin.
Am 12.September 1878 genehmigte der bernische Grosse Rat ohne Gegenstimme ein Dekret, welches den seinerzeit abgesetzten römisch-katholischen Priestern im Jura Amnestie gewährte, worauf sie wieder in ihre früheren Ämter gewählt werden konnten. Das geschah, nachdem auch von kirchlicher Seite her die Voraussetzungen dafür bereinigt worden waren. So kehrten die Vertriebenen allmählich in ihre Gemeinden und Kirchen zurück, während der letzte "curé intru" 1885 den Jura verliess.
Noch galt es, eine Lösung für Eugène Lachat zu finden. Nur von einem kleinen Teil der Kantonsregierungen seines Gebietes anerkannt, lebte er in Luzern in einer unerquicklichen Lage. Schliesslich fand er sich bereit, auf das Bistum Basel zu verzichten und dafür das neugeschaffene Apostolische Vikariat im Tessin zu übernehmen. Damit blieb sein Rang dem bisherigen ähnlich und Lachat konnte sein Gesicht einigermassen wahren. Er starb 1886 in Lugano.
An seine Stelle in Solothurn trat 1885 Dr.Friedrich Fiala als neuer Bischof von Basel, ein konzilianter, verständigungsbereiter Historiker, der 1817 in Nidau geboren worden war und auch zwei Jahre als Sekundarlehrer in Laufen gewirkt hatte. Er war bereits 1863 als Kandidat genannt worden, und es lässt sich darüber nur spekulieren, wie die Kulturkampfzeit in Bern und seinem Jura verlaufen wäre, hätte man schon damals Fiala auf den Bischofsstuhl erhoben, statt - auf Drängen der Berner Regierung und Xavier Stockmars - Eugène Lachat.
Damit war der Kulturkampf für den Kanton Bern im wesentlichen abgeschlossen. Er liess tiefe Wunden zwischen Altbern und dem Nordjura zurück, die Jahrzehnte später noch nicht vernarbt waren. Aber auch unter den Jurassiern selber blieben Spaltungen zwischen Freisinnigen und kirchentreuen Katholiken. Unter diesen war zwar die Solidarität durch den gemeinsamen Widerstand gewachsen, aber sie beschränkte sich auf Glaubensgenossen konservativer Gesinnung und engte damit den Begriff des politisch aktiven Katholiken ein, schloss sie doch jene davon aus, welche aus der Kirche zwar nicht ausgetreten waren, politisch jedoch für den Freisinn einstanden.
Als Illusion erwies sich die Hoffnung der kulturkämpferischen Kantonsregierung, es werde sich unter den Katholiken eine grosse Gruppe von der überlieferten Kirche lösen und eine eigene, von Rom unabhängige Gemeinschaft bilden. Gerade im Kanton Bern fand diese Bewegung wenig Anhang, und christkatholische Gemeinden entstanden nur in Laufen, St.Imier, Biel und Bern. Den Christkatholiken der Stadt Bern sprach die Kantonsregierung - ohne Entschädigung an die bisherige Besitzerin - diejenige Kirche zu, die die katholische Pfarrgenossenschaft gut ein Jahrzehnt zuvor auf eigene Kosten neben dem Rathaus erstellt hatte. Der römisch-katholische Gottesdienst wurde deshalb zuerst im Konzertsaal des Museums und dann in einer improvisierten "Notkapelle" im Gasthaus zur "Krone" an der Gerechtigkeitsgasse abgehalten.
Ein Artikel des Kirchengesetzes von 1874 ermöglichte zudem die Schaffung einer christkatholischen Fakultät an der Hochschule. An ihr lehrten sieben ordentliche oder ausserordentliche Professoren, die sich gewöhnlich ungefähr gleich vielen Studierenden gegenübersahen. Nur im Wintersemester 1877/78 stieg deren Zahl ausnahmsweise auf 17 an. Auch damit liess sich die römisch-katholische Kirche nicht aus den Angeln heben, nicht einmal im bescheidenen Raume des Kantons Bern.
4.7.1. Die Jurabahnen
Das Eisenbahnnetz im Kanton Bern entwickelte sich nicht nach einem Gesamtplan, sondern nach den - bisweilen eher zufälligen - Interessen der beteiligten Gesellschaften. Dem Staat blieb wenig Einfluss, und so erschlossen die Strecken vorerst nur die stärker bevölkerten und wirtschaftlich interessanten Gegenden im geographischen Mittelland. Dagegen wurden bis in die Sechzigerjahre das Oberland und namentlich der Jura bloss gestreift.
Rund um das ehemalige Bistum legten sich im In- und Ausland Schienenwege und zogen einen grossen Teil des bisherigen Verkehrs an sich. Aber neben wirtschaftlichen sprachen auch politische Gründe für gute Verbindungen zwischen Altbern und dem Jura. Denn dieser Landesteil unterschied sich vom übrigen Kanton nicht nur durch seine Sprache und -im Norden - durch seine Konfession, sondern hier galten zum Teil immer noch andere Gesetze, ein anderes Steuersystem, eine andere Ordnung des Armenwesens, und seit 1815 waren noch keine kräftigen inneren Bindungen zwischen den beiden Partnern gewachsen. Sollten nun die Möglichkeiten des Verkehrs den Zugang eher zu anderen Regionen erleichtern als zu Bern, so konnte daraus eine eigentliche Entfremdung entstehen, umso mehr als in den Sechzigerjahren auch Reformpläne für die Burgergemeinden und Projekte für die Beseitigung der jurassischen Besonderheiten im Rechts- und im Steuerwesen das Verhältnis zwischen Bern und dem Jura belasteten und dem Separatismus Auftrieb gaben.
Verschiedenes spielte mit, wenn die Bahnen bisher nicht ins Innere des Juras vorgedrungen waren. Sein zerklüftetes, in viele kleine Räume aufgegliedertes Gelände bot natürliche Hindernisse, und als Wirtschaftsraum fehlte ihm die nötige Bedeutung für Anschlüsse an landesweite oder gar internationale Verbindungen. In der Region selber sträubten sich - ähnlich wie im alten Kantonsteil - traditionell Eingestellte und Nutzniesser des herkömmlichen Verkehrs wie Wirte und Fuhrleute gegen Neuerungen. Die Centralbahn-Gesellschaft bremste, damit nicht eine Parallelstrecke ihre Linie durch den Hauenstein konkurrenziere, und schliesslich ermunterten Fehlschläge wie jener der Ost-West-Bahn den Eifer für neue Unternehmen nicht.
Der Anstoss zum Handeln kam aus dem Jura selber. Setzten sich zuerst kleinere, lokale Gruppen für Teilstrecken ein, so bildeten wenig später vor allem Persönlichkeiten aus Delsberg ein "Zentralkomitee für die jurassische Eisenbahn". Unter dem Vorsitz von Xavier Stockmar fasste es ein ganzes Netz ins Auge. Seine Strecken sollten (mit einer Seitenlinie ins St.Immertal) von Biel nach Delsberg führen und sich dort nach Basel und Pruntrut verzweigen. Obwohl die Konzessionen erteilt wurden, kam es nicht zum Bau, denn es mangelte an Geld, Vorstudien und Plänen von Fachleuten. Dafür bot sich dem Vorhaben eine neue Chance, als Xavier Stockmar 1862 nochmals in den Regierungsrat gewählt wurde und dort die Eisenbahndirektion zugewiesen erhielt. Allerdings starb er bereits im Juni 1864, bevor er in seinem neuen Ressort Grösseres hätte verwirklichen können.
Zwar lag dem Grossrat schon im Februar 1864 ein Antrag vor, welcher den Kanton verpflichten wollte, sich am Bau von Eisenbahnen im ehemaligen Bistum zu beteiligen. Die Legislative strapazierte aber die Geduld der Jurassier, indem sie einen endgültigen Entscheid volle drei Jahre lang immer wieder hinausschob. Endlich genehmigte sie im Februar 1867 nach einer fünftägigen Redeschlacht einen Text, wonach die jurassischen Eisenbahnen im Privatbau erstellt würden, der Staat jedoch für die Linien Biel-Sonceboz-Tavannes, Sonceboz-Convers und Pruntrut-Delle Aktien im Betrag von 6'950 000 Franken übernehme. Einer Gesellschaft, die später die Strecken Tavannes-Basel und Delsberg-Pruntrut hinzufügen werde, stellte er weitere Hilfe in Aussicht.
In der Schlussabstimmung unter Namensaufruf genehmigte der Rat das Dekret mit 137:87 Stimmen. Sämtliche Grossräte aus dem Jura und aus Biel votierten dafür, während die Altberner praktisch zu gleichen Teilen Ja und Nein sagten. Die Ablehnenden trugen Bedenken wegen des schlechten Standes der Staatsfinanzen und scheuten nach dem Ost-West-Bahn-Debakel vor Verpflichtungen zurück, deren endgültiges Ausmass sich nicht eindeutig abgrenzen liess. Anhänger der "demokratischen Bewegung" verwarfen überdies, weil ihr Antrag mit 129:95 Stimmen unterlegen war, die Kantonsbürgerschaft solle den definitiven Entscheid über das ganze Geschäft in einer Volksabstimmung fällen.
Eine ganz neue Lage schuf der deutsch-französische Krieg von 1870/71, nach dessen Ende Frankreich das Elsass dem Deutschen Reich abtreten musste. Damit verlor die Linie Paris-Belfort den Anschluss an Basel und die Schweiz über französisches Territorium. Ersatz konnte eine neue Strecke durch den Berner Jura bieten, dessen Bahnen damit von lokalen Einrichtungen zu Teilen internationaler Verbindungen aufstiegen. Die französische Ostbahn-Gesellschaft beteiligte sich mit 4½ Millionen, der Kanton Basel Stadt mit einer halben Million Franken am Kapital der bernischen Jurabahn-Gesellschaft. Deren Finanzierung war damit gesichert, und am 26.Februar 1873 genehmigte der Grosse Rat mit demonstrativer Einstimmigkeit durch 232 Ja ihren Finanzausweis. Eine grosse Last übernahmen auch die Einwohner- und Burgergemeinden des Juras, die für insgesamt über 7 Millionen Aktien zeichneten und zur Beschaffung dieser Summen zum Teil ihre Wälder übermässig ausbeuteten.
Zwischen 1872 und 1877 konnten allmählich alle vorgesehenen Linien des Netzes zwischen Biel, Convers, Delle und Basel eröffnet werden, und gemäss einem Grossratsbeschluss von 1873 ging auch die Strecke Bern-Biel-Neuenstadt von der Staatsbahn an die Jurabahn-Gesellschaft über. Diese entwickelte sich - anders als andere Unternehmen aus der Frühzeit der bernischen Eisenbahnen - auch finanziell erfreulich und konnte von 1880 an sogar eine Dividende auszahlen. Das war zum Teil das Verdienst zweier fast gleichaltriger Männer: der Jurassier Pierre Jolissaint und der Altberner Eduard Marti waren beide um 1830 geboren, studierten Jurisprudenz und gehörten der Studentenverbindung "Helvetia" an. Beide waren während der Sechzigerjahre Nationalrat und galten als "Eisenbahnbarone". Jolissaint stand seit 1866 als Regierungsrat den bernischen Eisenbahnen vor und gehörte nach seinem Rücktritt 1873 der Direktion der Jura-Bern-Bahn an, welche von Marti als Präsident geführt wurde. Das erfolgreiche Wirken dieses Zweigespanns rückte nun die Klagen in den Hintergrund, Altbern habe die Erschliessung des Juras durch den modernen Vekehr gebremst und verzögert.
Während die Bahnen des alten Kantonsteils oft von gewinnorientierten, ausländisch beeinflussten Gesellschaften abhingen, waren sie im Jura weit stärker in der Region verankert und von ihren Gemeinden getragen, über innere Gegensätze hinweg. So konnte Eduard Marti 1877 vor dem Grossen Rat bezeugen: "Wo stehen sich die Parteien schroffer gegenüber als im Jura? Dennoch haben dort seit vollen sechs Jahren alle Parteien, die ganze Bevölkerung ihre Kräfte vereinigt, um das Gelingen des grossen Unternehmens zu ermöglichen. Im Verwaltungsrathe der Jurabahn sehen wir Protestanten und Neu- und Altkatholiken, Konservative und Radikale friedlich nebeneinander sitzen, und ich erinnere mich kaum, dass bei irgend einem Beschlusse auch nur eine Meinungsdifferenz herrschte".
Allerdings heilte auch der Bau neuer Verkehrswege die Wunden nicht, welche der Kulturkampf geschlagen hatte. Bereits 1868 - also noch vor dem Höhepunkt der Auseinandersetzungen zwischen Kirche und Staat formulierte es Xavier Kohler aus Pruntrut in einer Grossratsdebatte drastisch: "Man hat gesagt: Warten wir noch einige Monate; wenn die Jurassier die Jurabahnen haben, werden sie befriedigt sein, und mit den Ordensschwestern wird man schnell fertig werden. Diess ist, soweit es den katholischen Jura betrifft, ein grosser Irrthum. Die Religion steht dort über den materiellen Interessen; das Kreuz geht bei uns der Lokomitive vor."
4.7.2. Die Bahnverbindung von Langnau nach Luzern
Aus der Liquidationsmasse der Ost-West-Bahn war 1861 die bernische Staatsbahn entstanden, welche von Anfang an ständig mit Widerwärtigkeiten zu kämpfen hatte. So suchte ihr die Centralbahn den Bau der Strecke von Bern nach Luzern zu hintertreiben, indem sie selber eine Konkurrenzlinie von Langenthal nach Wauwil zu erstellen begann. Diese blieb unvollendet, und Einzelobjekte wie zugemauerte Tunnel zeugen im Gelände noch heute von jenen Rivalitäten.
Am 29.August 1861 entschied der Grosse Rat, die noch bestehenden Lücken bei den Staatsbahnlinien zwischen Biel und Bern sowie zwischen Bern und Langnau schliessen zu lassen, und zwar durch den Kanton selber. Das gab Anlass zum Missverständis, die Legislative habe sich für alle Zukunft auf den Staatsbau festgelegt, und der Rat sah sich zu einer Klarstellung genötigt. Im Augenblick blieb ihm aber kaum eine andere Wahl, als die Aufgabe selbst zu übernehmen. Eduard Blösch meinte, es gelte "B zu sagen - A haben wir bereits gesagt, und ich fürchte, wir kommen wahrscheinlich bis zum W".
Streitigkeiten in der Öffentlichkeit gab es vorerst um die Linienführung zwischen Biel und Bern. Sollte die Bahn dem kürzesten Weg folgen und die noch unkorrigierte Aare bei Busswil überqueren, oder erschloss ein "Krump" über Aarberg zusätzliches Publikum und bot erst noch mehr Sicherheit? Über diese Frage gerieten die Berner in Massenversammlungen und Ratsdebatten, in der Presse und in Petitionen hart aneinander, wie es bereits kurz geschildert worden ist. Schliesslich siegte die Busswiler Variante, und am 1.Juni 1864 begann der Betrieb auf der Strecke Biel-Bern. Gewichtiger war auf die Länge, dass die Volksbewegung über diesen Eisenbahnstreit dem Kanton Bern das Gesetzes- und Finanzreferendum bescherte.
Der andere Ast der Staatsbahn, von Bern nach Langnau, brachte naturgemäss Defizite, solange ihm eine Fortsetzung nach Luzern fehlte. Die Chancen für einen Ausbau in dieser Richtung wuchsen, als die Idee einer Gotthardbahn Gestalt annahm, und eine Verbindung mit dieser geplanten Linie neue Aussichten eröffnete. Schon 1863 beantragte der Regierungsrat, Bern möge der "Übereinkunft zu Anstrebung einer Gotthard-Eisenbahn" beitreten, dem sogenannten Gotthardkomitee, welchem bereits mehr als ein Dutzend anderer Kantone angehörten. Dem Grossen Rat eilte es jedoch damit nicht. Er befasste sich erst 1866 mit der Frage und schob den Entscheid über eine Kostenbeteiligung an der Gotthardbahn hinaus, bis die Ausführung dieses Werkes und des Zubringers von Langnau nach Luzern gesichert seien. Damit gelang es, die Verantwortung der neuen Legislative zuzuschieben, welche im Frühjahr 1866 bei den umkämpften Grossratswahlen mitten im Streit um die Einführung des Referendums erkoren wurde.
Die Zurückhaltung rührte aber auch von schlechten Erfahrungen her, welche Bern früher mit der vorschnellen Unterstützung von Eisenbahnvorhaben gemacht hatte. Zudem entstand den Gotthardplänen Konkurrenz durch das Projekt für einen Grimseltunnel. Es gewann jedoch nie grösseren Anhang, und bei der Alpenbahndebatte im Grossen Rat vom Januar 1866 setzten sich fast nur Jurassier dafür ein.
Als die Gotthardbahn-Gesellschaft dann finanziell auf festeren Füssen stand, bewilligte ihr der bernische Grosse Rat am 10.März 1870 beinahe einhellig eine Subvention von einer Million Franken. Der Beschluss unterstand dem kurz zuvor eingeführten Referendum, und das Bernervolk nahm ihn am 3.April 1870 mit 31'497 Ja gegen 10'364 Nein an. Von allen Bezirken lehnten einzig Laufen und Pruntrut ab, doch lag im Jura auch bei den zustimmenden Ämtern der Anteil Nein deutlich höher als im alten Kanton.
Nachdem der Grosse Rat die Gotthardsubvention bewilligt hatte, genehmigte er in der gleichen Session auch eine Konzession für die Strecke Langnau-Luzern, das heisst für das kleine Stück davon, das über bernisches Gebiet führte. Eine ähnliche Konzession hatte seinerzeit bereits die Ost-West-Bahn besessen, aber nicht ausgenützt.
Nun schloss ein Initiativkomitee für eine Eisenbahnlinie Langnau-Luzern mit den Kantonen Bern und Luzern einen Vertrag, der sich zur Hauptsache mit der Finanzierung des Unternehmens befasste. Der bernische Grosse Rat behandelte diesen Text im November 1871. Widerstand meldete sich namentlich aus dem Amt Trachselwald, wo kurz zuvor Pläne skizziert worden waren, um die Verbindung zwischen dem existierenden Stück der Staatsbahn und Luzern nicht durch das Entlebuch zu führen, sondern über Sumiswald-Affoltern-Huttwil-Willisau und Wolhusen. Hartnäckiger Wortführer war ein junger, eben erst gewählter Grossrat, der später für den Kanton noch bedeutendes leisten sollte: Alfred Scheurer. Er stammte aus dem Seeland und hatte sich nach einer Jugend in dürftigen Verhältnissen mit harter Arbeit Kenntnisse und Mittel für ein Rechtsstudium an der Berner Hochschule erworben. Dann wirkte er zuerst als Gerichtspräsident in Trachselwald und darauf als Fürsprecher in Sumiswald. Ein Praktikum hatte er seinerzeit im Büro des Anwaltes Pierre Jolissaint absolviert, des jetzigen Regierungsrates und Vorstehers der Eisenbahndirektion. Gegen ihn trat Scheurer nun an und unterlag am 3.November 1871 in der Hauptabstimmung bei Namensaufruf mit 91:102 nur knapp. Für den Regierungsvorschlag, also die Bahn durch das Entlebuch, sprachen sich die meisten Stadtberner und Jurassier aus. Formal betraf die Abstimmung einen Verschiebungsantrag, mit dem Scheurer Zeit zu weiteren Verbesserungen für das Unteremmentaler Projekt gewinnen wollte. Ob nicht auch die Regierungsvorlage gründlicherer Prüfung und der Vervollkommnung bedürfe, fragte damals im Grossen Rat kaum jemand, was sich später rächte.
Zusagen für finanzielle Hilfe an geplante Bahnen über den Brünig und von Lyss über Murten ins Broyetal sollten in anderen Landesteilen den Boden für die Entlebucherbahn ebnen, und so siegte sie denn auch in der Volksabstimmung vom 7.Januar 1872 mit 28'523 Ja gegen 11'162 Nein. Von den Bezirken verwarfen Saanen und die Freiberge eher knapp, Trachselwald jedoch gewaltig, mit 341 Ja gegen 2373 Nein. Damit schnitt das Entlebuch-Projekt etwas besser ab als der Subventionsantrag für die Broyetalbahn (25'242 Ja gegen 11'653 Nein), über welchen die Berner Bürger am gleichen Tage entschieden.
Gemäss der vom Grossen Rat und vom Volk genehmigten Vereinbarung ging nun die bereits gebaute und bisher von der bernischen Staatsbahn betriebene Linie Gümligen-Langnau an die neue "Eisenbahngesellschaft Bern-Luzern" über, wofür dem Kanton Bern ein Kaufpreis von 6 Millionen 600'00 Franken zustand. Das Geld für diese Handänderung und für den Bau der Strecke Langnau-Luzern wollte die Gesellschaft durch die Ausgabe von Obligationen und Aktien für über 16 Millionen Franken beschaffen. Davon sollte der Kanton Bern zwei Millionen übernehmen, wobei 250'000 Franken durch "die Gemeinden und Privaten der betheiligten Landesgegenden" gezeichnet würden. Damit war nicht bloss das Emmental gemeint, sondern auch die Stadt Bern.
Diese Partner zeigten wenig Begeisterung für die ihnen zugedachte Rolle. Manche Emmentaler Gemeinde hatte seinerzeit beim Debakel der Ost-West-Bahn schlechte Erfahrungen gemacht und hohe Einbussen erlitten auf Aktien, die schliesslich jeden Wert verloren. Und in der Stadt Bern ging da und dort das Wort um: "Nous sommes satisfaits." Die Eisenbahnwünsche des Hauptortes seien auch ohne den Bau weiterer Linien erfüllt. Das gab dem alten Gegensatz zwischen Stadt und Land wieder etwas Auftrieb, wenn auch nur in einem Nebenpunkt. Wichtiger war, dass nun ein ansehnlicher Teil des bernischen Staatsvermögens in einem Unternehmen steckte, das ganz verschieden beurteilt wurde. Regierungsrat Pierre Jolissaint, Vorsteher der Eisenbahndirektion, sah die Entlebucher Strecke als Teil "der europäischen Centrallinie Bordeaux-Châlons-Dôle-Neuchâtel-Bern-Luzern-Innsbruck-Wien" und betrachtete ihre Verwirklichung als Ehrensache, bei der das Prestige Berns auf dem Spiel stehe. Zurückhaltender war der konservative Regierungsrat Ludwig Kurz, dem der Grosse Rat 1870 einen Wechsel von der Direktion des Inneren auf jene der Finanzen aufgezwungen hatte. Darauf wollte er sich zuerst aus der Exekutive zurückziehen, harrte aber schliesslich doch aus und ahnte wohl bereits, dass gerade diese Eisenbahnvorlage seinen Geschäftsbereich schwer belasten werde.
4.7.3. Die "Vorschussmillion"
Ziemlich genau ein Jahr nach dem Grundsatzentscheid des Grossen Rates vom November 1871 legte die "Eisenbahngesellschaft Bern-Luzern" den Ausweis über genügende Finanzen vor. Sie verfügte Ende 1872 über 14 Millionen in Aktien und Obligationen, während die pessimistischsten Berechnungen die Baukosten auf 13,7 Millionen veranschlagten. Aber bald forderten Landerwerb, Unwetterschäden, Umbauten im Bahnhof Luzern und Unstimmigkeiten mit den Untenehmern weit höhere Auslagen als erwartet. Deshalb bat die Gesellschaft erstmals am 23.Juli 1875 die bernische Regierung, sie möge das nötige Geld für den Abschluss der Bauten vorschiessen, nämlich etwas mehr als zwei Millionen Franken. Eine solche Bewilligung lag weit über der Kompetenzgrenze des Regierungsrates, und die Kantonsbuchhalterei wehrte sich denn auch zuerst dagegen, wurde aber von ihrer Oberbehörde, der Finanzdirektion, im Stiche gelassen. Bereits zwei Tage nach dem Empfang des Gesuches erfüllte die Exekutive den Wunsch der Bahngesellschaft in der Meinung, "dass der Kanton Bern als der bestbetheiligte Aktionär des Bern-Luzernbahnunternehmens im eminentesten Masse dabei betheiligt sei, dass die Linie ohne Störung und Verzögerung ausgebaut, dem Betriebe übergeben und auch im Betrieb erhalten werde, da sonst in erster Linie seine finanziellen Interessen geschädigt würden".
Sie meinte, "nur dasjenige zu thun, was schliesslich doch dem Kanton als dem meistbetheiligten Aktionär auffallen werde, da von einem Aufgeben des ganzen Projektes vor dessen endgültiger Ausführung doch kaum die Rede werde sein können". Zudem sei "nicht aus den Augen zu verlieren, dass der Kanton die fraglichen Summen, wenn auch formell für eine selbstständige Gesellschaft, so doch materiell in eigener Sache verausgabte, da ihm, in seiner Eigenschaft als meistbetheiligtem Aktionär, die Aufgabe der Geldbeschaffung in letzter Instanz doch wiederum obgelegen hätte. Der Regierungsrath sah sich so, da die Betriebseröffnung und Fortsetzung ohne einen Vorschuss von Seiten des Kantons nicht möglich war, einer eigentlichen Nothlage gegenüber, in welcher er durch rasches Handeln die Interessen des Kantons nach Möglichkeit wahren zu sollen glaubte."
Vielleicht rechnete die Regierung aufrichtig damit, es werde der Bahn später gelingen, die Gelder wieder zurückzuzahlen. Ebensosehr suchte sie jedoch, die Finanzmisere der Bahngesellschaft und damit des stark beteiligten Staates Bern mindestens über den Termin der Nationalratswahlen vom Herbst 1875 hinaus vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Jedenfalls überwies die Exekutive dem Unternehmen im Juli, August, September und Oktober 1875 je rund 250'000 Franken, eine Summe, welche als "Vorschussmillion" in den politischen Tageskampf von damals und in die bernische Geschichte eingegangen ist.
Zwar wussten einzelne Grossräte, die im Verwaltungsrat der Bern-Luzern-Bahn sassen, um diese Vorgänge, doch bewahrten sie darüber Stillschweigen. So nahm das Unternehmen im August 1875 seinen Betrieb auf, und die Öffentlichkeit wurde erst im November desselben Jahres aufgeschreckt, als es die Zinsen für seine Obligationen-Anleihen nicht mehr zu zahlen vermochte und eine Basler Bank deshalb Massnahmen zum Schutze der Gläubiger verlangte.
Nun setzte der bernische Grosse Rat eine Kommission ein, welche den ganzen Problemkreis untersuchen sollte. Über ihren Bericht diskutierte das Plenum im Januar 1876 und genehmigte ihn fast einhellig. Der Text begnügte sich mit der milde formulierten Rüge, der Rat spreche "sein Bedauern darüber aus, dass die Regierung durch Ertheilung der Vorschüsse an die Bern-Luzern-Bahn-Gesellschaft ihre verfassungsmässigen Kompetenzen überschritten hat". Der Regierungsrat betonte, die Verantwortung für die umstrittenen Beschlüsse liege beim gesamten Gremium und nicht etwa bloss bei Eisenbahndirektor Hartmann und Finanzdirektor Kurz. Im Ganzen zeigte die Exekutive wenig Einsicht, und Regierungspräsident Teuscher behauptete, "dass wir in der Sache selbst und vom Standpunkt des richtig verstandenen Interesses des Kantons nicht so sehr im Fehler sind, ja vielleicht eher Lob als Tadel verdienen".
War damit das bisher Geschehene für den Augenblick abgetan, so herrschte über die Zukunft wenig Klarheit. Auch die "Vorschussmillion" konnte den Konkurs der Bern-Luzern-Bahn nicht verhindern, und die Versteigerung wurde auf den 15.Januar 1877 festgelegt. Der Kanton Luzern beteiligte sich dabei nicht, so dass sich einzig der Kanton Bern und eine Gesellschaft gegenübertraten, hinter welcher Basler Kreise um die Centralbahn standen. Die fünf Vertreter Berns waren durch den Grossen Rat auf keine Limite verpflichtet worden. Experten des Bundesgericht hatten den Wert der Bahn auf sechs Millionen Franken geschätzt.
Bern musste aber schliesslich für den Zuschlag 8 Millionen 475'000 Franken erlegen, unter Vorbehalt der Ratifikation durch den Grossen Rat und durch das Volk. Diese Ratifikation suchte die Regierung dem Grossen Rat schmackhaft zu machen durch einen ausführlichen Bericht mit einem grossen Aufwand an algebraischen Formeln, welcher beweisen sollte, dass die Bahn auch den höheren Preis wert sei. In einer ausserordentlichen Session genehmigte die Legislative am 7.Februar 1877 den Kauf unter Namensaufruf mit 162 Ja gegen 57 Nein, wobei die Fronten quer durch Parteien und Gegenden liefen. Am 11.März 1877 stimmte auch das Berner Volk mit 41'219 Ja gegen 31'277 Nein zu. Verwerfende Bezirke fanden sich namentlich im nördlichen Jura (Freiberge, Delsberg, Pruntrut) und im Oberland (Frutigen, Interlaken, Saanen), aber mit Büren, Seftigen und Trachselwald auch in den meisten übrigen Landesteilen.
Der Volksentscheid vom 11.März 1877 hatte der Form nach die Eisenbahnangelegenheit in Ordnung gebracht und einen Schlusspunkt gesetzt. Die Jurabahn führte nun den Betrieb auf der Strecke Langnau-Luzern weiter, erwirtschaftete darauf für einige Jahre einen bescheidenen Gewinn und nannte sich seit 1884 Jura-Bern-Luzern-Bahngesellschaft. Nicht verschwunden war jedoch das Misstrauen des Bürgers gegen seine Behörden. Dabei rührte der Unwille auch von Verhältnissen her, die nicht Besonderheiten Berns waren, sondern sich ähnlich auch anderswo fanden.
Nach dem deutsch-französischen Krieg von 1870/71 erlebte die Schweiz eine kurze Wirtschaftsblüte, die Handel und Gewerbe, aber auch der Landwirtschaft zugute kam. Ihre Erträge stiegen, und in ungebremstem Optimismus nahmen Private wie Gemeinden und Kantone ohne Bedenken Geld auf, das überall reichlich angeboten wurde. Doch dieser "Gründerschwindel" fand bald ein Ende. 1876 brach eine Krise herein, überschwemmte Europa mit billigen Lebensmitteln aus Nordamerika und liess die Agrarpreise zusammenfallen. So sanken die Einnahmen der Bauern, während die Ausgaben - namentlich für den Zinsendienst - gleich blieben. Diese Schwierigkeiten übertrugen sich auf weitere Wirtschaftszweige, und es begann eine Notzeit, die bis in den Anfang der Achtzigerjahre hinein dauerte. Sie traf landwirtschaftliche Gebiete noch härter als solche mit Industrie. Vor diesem Hintergrund sind die Eisenbahnaffären von 1877 zu sehen.
Die Behörden Berns hatten sich vorschnell und ohne sorgfältiges Prüfen auf Projekte eingelassen, denen ein solides Fundament fehlte, und es bot wenig Trost, dass auch andere Kantone oder Gemeinden ähnliche Fehler begangen hatten und nun ebenfalls in Nöten steckten. So konnten die Centralbahn und die Nordostbahn nach riskanten Finanzgeschäften 1876 plötzlich keine Dividenden mehr bezahlen, ihre Aktien verloren an Wert, und mancher Kleinsparer stiess sie in einer Art von Panik ab. Spekulanten kauften sie auf und steckten riesige Gewinne ein, nachdem sich die Kurse wieder erholt hatten. So blieb Enttäuschung zurück und schürte die Erbitterung gegen die Eisenbahngesellschaften, was sich auch auf die Berner Regierung übertrug, die ihnen nahestand.
4.7.4. Die Staatskrise
Unerledigt waren auch nach dem 11.März 1877 die Finanzprobleme des Kantons Bern, hatte er sich doch in riesige Schulden gestürzt. Ein Bericht der Regierung vom Frühjahr 1878 legte dem Grossen Rat dar, es seien - entgegen den Voranschlägen - für 1875 und 1876 Defizite von zusammen über 2½ Millionen Franken entstanden, und für 1877 und 1878 liessen sich ähnliche Fehlbeträge voraussehen. Zusammen mit der "Vorschussmillion" ergab das schwebende Schulden von rund 6 Millionen Franken. Dazu kamen über 40 Millionen Franken Eisenbahnschulden, für welche der Kanton zwar Aktien besass, doch war deren Wert in vielen Fällen zweifelhaft. Auf die Öffentlichkeit wirkte der Bericht wie ein Eingeständnis von Fehlern, die man lange verschwiegen und verschleiert habe.
Nun beschlossen Regierung und Grosser Rat, das Volk abstimmen zu lassen über einen Finanzplan mit Nachkrediten zur Deckung der Defizite von 1875 bis 1877 sowie über eine nachträgliche Billigung der "Vorschussmillion". Die Chancen dafür standen schlecht, wobei die meisten Berner weniger über die vorgelegten Anträge urteilen wollten, als darüber, ob sie den amtierenden Behörden weiterhin vertrauen würden oder nicht.
Das Ergebnis des Volksentscheids vom 26.August 1877 war für die Regierung niederschmetternd. Die Berner lehnten beide Vorlagen mit ähnlicher Wucht ab, den Finanzplan mit rund 11'000 Ja gegen 24'000 Nein, die "Vorschussmillion" mit 10`000 Ja gegen 24`000 Nein. Die Ja überwogen - zum Teil ganz knapp - für beide Fragen nur gerade in den Bezirken Oberhasli und Obersimmental, für die "Vorschussmillion" allein in Nidau und für den Finanzplan allein in Biel und Thun. Alle übrigen Ämter verwarfen, also sämtliche Bezirke der Landesteile Mittelland, Emmental, Oberaargau und Jura.
Die Regierungsräte zogen aus dieser Abfuhr die Konsequenz. Es waren nur noch sieben, denn Friedrich Kilian und Jules Frossard hatten ihr Amt bereits im Frühjahr 1877 niedergelegt, ohne dass jemand bereit gewesen wäre, ihre Nachfolge zu übernehmen. Dem jurassischen Demissionär hatte der Grosse Rat damals übrigens ausdrücklich einen "Dank für geleistete Dienste" verweigert. Nun taten am 29.August 1877, drei Tage nach der Volksabstimmung, Wilhelm Teuscher, Rudolf Rohr, Johann Wynistorf, Ludwig Kurz, Constantin Bodenheimer, Johann Jakob Hartmann und Johann Ritschard denselben Schritt und legten alle ihr Amt nieder. Der Grosse Rat entliess sie jedoch nicht sofort, wie sie es gewünscht hatten, sondern erst auf Mai 1878, wenn ohnehin Neuwahlen der kantonalen Exekutive und Legislative nötig wurden.
Bei der Erneuerung des Grossen Rates im Frühjahr 1878 gab das Berner Volk den Freisinnigen die Quittung für ihre Politik und Finanzwirtschaft der letzten Zeit. Sie stellten nun bloss noch gut 140 Vertreter gegen etwas über 100 der Konservativen. In der Stadt Bern unterlagen ihre Prominenten wie Jakob Stämpfli und die bisherigen Regierungsräte.
Bei diesem Stärkeverhältnis von 3 zu 2 wären die Freisinnigen bereit gewesen, den Konservativen in einer Art von "freiwilligem Proporz" drei Sitze im Regierungsrat zu überlassen, falls die Anwärter ihnen als Personen genehm seien. Denn die Zahl der freisinnigen Grossräte war wohl zurückgegangen, aber sie besassen im Wahlgremium immer noch die Mehrheit und konnten missliebige Kandidaten am Erfolg hindern. Die Konservativen beharrten zuerst auf Nominationen nach ihrem eigenen Geschmack und fanden sich erst später bereit zu einem Kompromiss. So setzten sie nur zwei der Ihren durch, nämlich Edmund von Steiger, Pfarrer in Gsteig bei Interlaken, und Albert von Wattenwyl, Regierungsstatthalter in Bern, beide also Patrizier, aber nicht starre Verfechter des Alten. Besonders Steiger galt als offen für nötige Reformen.
Von den Freisinnigen wurde als einziger Bisheriger Rudolf Rohr gewählt, ferner als Neue Albert Bitzius, Pfarrer in Twann, der Sohn Jeremias Gotthelfs, Regierungsstatthalter Niklaus Räz von Aarberg, Fürsprecher Alfred Scheurer von Sumiswald und Joseph Stockmar, Regierungsstatthalter von Pruntrut, ein Neffe Xavier Stockmars. Zwei Sitze blieben - entgegen den Vorschriften der Verfassung - während einer vollen Amtsperiode unbesetzt, weil mehrere gewählte Freisinnige das Amt ausschlugen. Vier Jahre lang zählte der Regierungsrat also nur sieben Mitglieder. Erst 1882 gelang es mit einiger Mühe, ihn wieder auf den vollen Bestand zu bringen durch die Wahl der beiden Freisinnigen Friedrich Eggli, Oberrichter aus dem Seeland und Dr.Albert Gobat aus Delsberg. Doch bald darauf starb Albert Bitzius, so dass schon wieder eine Vakanz entstand, die sich erst nach einiger Zeit beheben liess.
Diese Ereignisse sind unter der Bezeichnung Staatskrise in die bernische Geschichte eingegangen. Damals desavouierte das Berner Volk in erster Linie die Regierungsweise und die Ausschliesslichkeit der herrschenden Radikalen, wie sie sich etwa im Eisenbahnwesen oder beim Kulturkampf kundgetan hatte. Nun mussten die Freisinnigen einsehen, dass es künftig nicht ohne Zusammenarbeit mit der Minderheit abging, und dass sie nicht weiterhin begangene Fehler vertuschen und Sachfragen mit persönlichen Machtansprüchen verquicken konnten. Dabei war die bisherige freisinnige Politik vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandlungen jener Zeit nicht einfach falsch. Sie ging davon aus, es obliege dem Staat, breite Schichten am ökonomischen Fortschritt teilhaben zu lassen. Der Staat solle deshalb Werke des gemeinen Nutzens wie Eisenbahnen ausführen und die Finanzlast dafür tragen. Die Konservativen beschworen dagegen das Gespenst der Staatsallmacht, aber auch der leeren Staatskassen herauf. Sie erhofften Hilfe vom Einzelnen, der seine Verantwortung übernehme, doch liessen sich damit allein die grossen Aufgaben der Zeit nicht mehr lösen.
Beide Parteien bildeten damals keine innere Einheit. Zwar traten die Freisinnigen gegen aussen geschlossen auf, wenn es galt, ihre Machtposition zu verteidigen oder zu mehren und weltanschauliche Gegner zurückzudrängen. Über politische Volksrechte sowie wirtschaftliche und soziale Fragen gingen die Meinungen jedoch auseinander. Die Altradikalen lebten im Grunde immer noch vom Impetus des Umschwungs von 1846 und verteidigten das damals Erreichte starr und ohne Zugeständnisse an neuere Entwicklungen. Ihr eigentliches Haupt war Jakob Stämpfli, der im Mai 1879 starb. Zu ihnen zählten aber auch die Nationalräte Karl Karrer aus dem Emmental und Jakob Scherz aus dem Oberland sowie die beiden "Eisenbahnbarone" Pierre Jolissaint und Eduard Marti.
Neben sie trat die "junge Schule", welche 1869 die Einführung des Referendums durchgesetzt hatte. Sie forderte weitere politische Rechte für das Volk und staatlichen Schutz für die wirtschaftlich Benachteiligten. Ihr Führer war der Stadtberner Rudolf Brunner und von den Regierungsräten standen ihr Albert Bitzius und später Albert Gobat nahe. Die Regierungsräte Scheurer und Räz galten als Vermittler zwischen den beiden Gruppen. Ungeschieden waren noch Freisinn und Sozialismus. Die Führer der Arbeiter gehörten ausser zu Organisationen wie dem Grütliverein auch zur freisinnigen Partei und wurden als ihre Vertreter in Behörden gewählt.
Die Konservativen hatten seit jeher aus einer lockeren Koalition von Gruppen bestanden, denen hauptsächlich die Ablehnung der Radikalen gemeinsam war. Sie fanden immer noch einen starken Rückhalt in der Stadt, namentlich beim Patriziat. Doch besassen sie auch Anhang bei der konservativen Bauernsame, namentlich im Mittel- und im Oberland sowie im Oberaargau, weniger im Emmental und kaum im Seeland. Dagegen spannten die Altberner Konservativen oft mit den katholischen Jurassiern zusammen.
Den Konservativen fehlte eine gemeinsame Doktrin. Die Stadtberner unter ihnen beriefen sich oft auch für die Politik auf die christliche Moral als Richtschnur und hielten am Überlieferten fest, während ihnen ein Programm für die Zukunft und für die Bewältigung der bedrängenden materiellen Gegenwartsprobleme fehlte. Immerhin hatte sich um die Regierungsräte von Steiger und von Wattenwyl ein liberaler linker Flügel gebildet, der nicht jeden Fortschritt ablehnte und für soziale Postulate eintrat. Der Vorteil der Konservativen war es, dass sie häufig "Stille" zu mobilisieren vermochten, die sich gemeinsam mit ihnen gegen Übergriffe des Freisinns stellten, im übrigen aber die Meinung der Konservativen nicht immer teilten. So war eine neue Opposition konservativer Prägung im Werden. Sie bestand aus katholischen Jurassiern und betont christlich gesinnten Altbernern, aus Kleinbauern und Gewerbetreibenden, die unter der Wirtschaftskrise litten, und aus Grossbauern, die neue Steuern fürchteten. Ihr Mittelpunkt wurde später Herzogenbuchsee mit der "Berner Volkszeitung" von Redaktor Ulrich Dürrenmatt.
Parteien und Politiker standen 1877/78 in Bern vor einem Scherbenhaufen. Das zwang sie, mindestens solange zusammenzuarbeiten, bis die Finanzen des Kantons einigermassen ins Lot gebracht waren. Zudem rief das Armenwesen nach neuen Lösungen, die auch an die bisherige Ordnung der Gemeinden rühren mussten, namentlich an das heikle Thema der Burgergemeinden und ihrer Güter. Offen geblieben war auch die Frage einer Ausweitung der politischen Volksrechte, wie sie die "junge Schule" des Freisinns verlangte. Diese Vielfalt an Problemen legte den Versuch nahe, die Kantonsverfassung als Ganzes zu revidieren. Das konnte das Missbehagen des Bürgers ablenken und ihn für die gemeinsame Lösung grosser Aufgaben gewinnen. Damit war der bernischen Politik ein neues Ziel gesetzt. Es wurde nur nach mehreren Anläufen und Misserfolgen und erst anderthalb Jahrzehnte nach der Staatskrise erreicht.
So zeichnet sich für das letzte Viertel des 19.Jahrhunderts ein Wandel ab. Verglichen mit industrialisierten Zonen etwa der östlichen Schweiz blieb Bern zwar immer noch ein Agrarkanton,aber doch weit weniger deutlich als zuvor. Andere Erwerbszweige gewannen auf Kosten der Landwirtschaft an Gewicht, und es bildete sich eine Arbeiterschaft heraus, die auch in der Politik eigene Wege suchte und sich von den traditionellen Politischen Parteien löste. Bei diesen ging die Führung zum Teil an andere Regionen und Schichten als bisher. Der Gegensatz Stadt-Land prägte die kantonale Politik nicht mehr, und im Hauptort Bern gewannen die Gegner der bisher führenden Konservativen immer mehr an Stärke. Schon früher hatte in der Stadt Bern in Architektur, Technik und Wirtschaft ein Wandel eingesetzt: die einstige Hochburg der Tradition und des Altbewährten öffnete sich - auch im Bereich der Gemeindepolitik - für Neues.
Das lief eigentlich der Tendenz im übrigen Europa entgegen, wo ungefähr zur Zeit der bernischen Staatskrise die konservativen Kräfte neuen Auftrieb erhielten. So markieren die Ereignisse von 1877/78 einen Einschnitt, der für die Nachwelt im Rückblick deutlicher hervortritt, als es für die Zeitgenossen geschah.
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