Geschichte des Kantons Bern seit 1798: Band II
Beat Junker
1.1. Vorboten und Träger des Umschwungs
1.2. Die Petitionsbewegung
1.3. Das Ende der patrizischen Regierung und das Werden der neuen Verfassung
1.4. Die Kantonsverfassung von 1831 und die Übergabe der Gewalt
1.5. Konflikte zwischen den Kantonsbehörden und der Stadt Bern
1.6. Erreichtes und Unbewältigtes
1.7. Der Abgang der Brüder Schnell
1.8. Der Jura während der Regeneration
1.1.1. Das eidgenössische Schützenfest von 1830
Die französische Revolution und Napoleon hatten Europa Jahrzehnte fortwährender Unruhe und Veränderungen beschert. Als der Kaiser dann von seinem Throne stürzte, sehnten sich viele Menschen nach Stille und Beständigkeit, und die Periode der Restauration kam ihren Wünschen entgegen. Zwar stellte sie in Bern wie anderswo das Ancien régime nicht völlig wieder her, aber sie führte doch recht nahe an jene Verhältnisse heran. Dabei erlosch die Erinnerung an die vorangegangenen Zeiten der Helvetik und der Mediation nicht einfach. Der Fremdherrschaft und der Abhängigkeit vom Auslande trauerte freilich kaum jemand nach. Doch besonders die gebildeteren und wirtschaftlich erfolgreichen Mittelschichten zu Stadt und Land behielten im Gedächtnis, dass damals das ganze Volk den Gang der Politik mitbestimmen konnte und nicht bloss das Patriziat der Hauptstadt. Vor allem in diesen Kreisen fanden die sogenannten Liberalen ihren Anhang. Je weiter 1798 in die Vergangenheit rückte, desto deutlicher regte sich bei ihnen das Verlangen nach Wechsel und Bewegung statt nach Beschaulichkeit. Vorweg forderten sie für den einzelnen Bürger Grundrechte wie die Presse- und die Petitionsfreiheit, aber auch die Gleichheit, das heisst die Beseitigung von Privilegien, wie sie das Patriziat noch genoss. Der Staat ruhte ihrer Meinung nach auf der Souveränität des Volkes. Dieses war also zuständig für oberste Entscheidungen, etwa über eine Verfassung. Es sollte die Behörden frei wählen; in seinem Namen führte die Regierung ihr Amt und nicht aus angeborener Macht. Für solche Lehren beriefen sich die Liberalen einerseits auf verschwundene frühere Zustände einer "alten Schweizerfreiheit", namentlich aber auf die Ideen der Aufklärung, wonach die Natur jedem Individuum Vernunft und Fähigkeit zu selbständigem Urteil verliehen habe. Das Patriziat, das in Bern regierte, hielt im allgemeinen wenig von solchen Theorien, doch bildeten seine Angehörigen keine politische Einheit. Die "Ultras" oder "Unbedingten" unter ihnen hätten am liebsten das Rad der Entwicklung bis hinter die Niederlage im Grauholz zurückgedreht. Ihnen gingen im Grunde schon jene bescheidenen Zugeständnisse zu weit, welche die "Urkundliche Erklärung" von 1815 den Nichtpatriziern gewährte.
Zu gewissen Konzessionen bereit waren die Gemässigten, bei denen der betagte Niklaus Rudolf von Wattenwyl hervorragte, der Landammann der Schweiz aus der Mediationszeit. Zwar rüttelte auch er nicht daran, dass Gott dem Patriziat die Aufgabe des Regierens übertragen habe. Aber er wäre anderen Volksgruppen entgegengekommen und hätte ihnen beispielsweise mehr Sitze in den Räten zugebilligt, als sie bisher besassen. Die Demokratie dagegen lehnte er ab. Bei allen Reformen müsse die Obrigkeit die Zügel in ihren Händen behalten, und nie dürfe man den Weg gesetzlichen Vorgehens verlassen. Ähnlich wie Wattenwyl dachte auch sein jüngerer Kollege im Schultheissenamt, Emanuel Friedrich von Fischer, indessen gingen die Auffassungen der beiden Politiker über das praktische Verhalten in Detailfragen auseinander.
Als eigentliche Liberale bekannten sich höchstens vereinzelte Patrizier, etwa Philipp Emanuel von Fellenberg, der weitberühmte Schöpfer der Erziehungsanstalten von Hofwil, doch galt er in den Kreisen seiner Herkunft als Abtrünniger und Aussenseiter. Liberales Gedankengut keimte wohl ebenfalls bei einigen Studenten aus dem Patriziat, welche an der Akademie zu Füssen des neugesinnten Professors Samuel Schnell sassen und seine Rechtslehre in sich aufnahmen.
Von den übrigen Einwohnern der Hauptstadt fühlten sich die nichtpatrizischen Burger mit Recht zurückgesetzt, denn sie konnten nur bei gnädiger Zustimmung der Wahlkommission, die aus Patriziern bestand, in den Grossen Rat gelangen. Zudem wurden sie nach 1815 von der Führung der städtischen Geschäfte wieder weitgehend ausgeschlossen. Ferner reduzierte der Verlust von Waadt und Aargau die bernische Verwaltung um manche Posten. Deshalb bewarben sich nun Patrizier auch um Stellen, die früher meist nichtpatrizischen Burgern zugefallen waren. Solche Konkurrenz steigerte die Reizbarkeit zwischen den beiden Gruppen.
Das bernische Patriziat hatte Handel und Gewerbe nie in der eigenen Schicht oder Stadt monopolisiert - im Gegenteil. Das erleichterte einer neuen, wirtschaftlich starken Mittelschicht in Landstädten und grossen Dörfern den Aufstieg. Sie hielt sich den Patriziern an Wohlstand und moderner Bildung für ebenbürtig und anerkannte in ihrem Selbstbewusstsein keine Vorherrschaft eines Standes als naturgegeben. Zwar konnten die Patrizier beim Landmann noch mit viel Zuneigung rechnen, doch durften sie sich deshalb nicht in trügerischer Selbstsicherheit wiegen. Denn auch hier war ihre Distanz zum Volke gewachsen. Manche von ihnen führten nach den materiellen Verlusten der Revolutionsjahre und bei den bescheidenen Besoldungen der Restaurationszeit ihre herkömmliche Lebensweise nur mühsam weiter und verkauften daher allmählich ihre Landgüter. Statt Bürger des ganzen Kantons waren sie ausgeprägter als zuvor Städter, welche ihre Untergebenen nur mehr wenig von direkten persönlichen Kontakten her kannten.
Allmählich sammelte sich Gärstoff, und im Sommer 1830 reiften die Dinge einer Entscheidung entgegen. Damals war Bern Vorort der Eidgenossenschaft, so dass die Tagsatzung hier zusammentrat. Die konservative patrizische Regierung empfand darob eher Unbehagen und suchte die Sitzungsperiode möglichst abzukürzen, bekannten sich doch manche Politiker aus anderen Kantonen ungescheut zu liberalen Ideen. Sie blieben deshalb kühl und abweisend, als Schultheiss von Fischer in seinem Präsidialvortrag gegen die Presse loszog, welche Neuerungen begünstige.
Wenig Beifall ernteten die Vertreter der Kantonsbehörden auch am eidgenössischen Freischiessen, das zur gleichen Zeit in der Enge vor den Toren Berns stattfand. Den prominenten Liberalen aus anderen Teilen der Schweiz aber wogte brausender Applaus entgegen. Zudem wollte das Organisationskomitee ursprünglich über Lieder und Ansprachen eine diskrete Zensur verhängen, um Äusserungen zu unterdrücken, aus denen sich ein Aufruf zu politischen Veränderungen herauslesen liess. Einzelne Sektionen reagierten auf eine solche Bevormundung empfindlich und drohten, das Fest vorzeitig zu verlassen. Der Streit spitzte sich schliesslich zu wegen eines harmlosen Liedes der Burgdorfer Schützen, das übrigens ausgerechnet von einem Konservativen stammte, nämlich vom Pfarrer und Volksdichter Gottlieb Jakob Kuhn. Die Weise beklagte, dass alte Schweizerart und alte Schweizerlieder nicht mehr Mode seien und schloss am Schützenfest mit dem zusätzlichen Refrain "Drum fort mit der Zensur". Nur um den Verzicht auf jede Beeinflussung von Reden und Gesang erkauften sich die Veranstalter schliesslich den ungestörten Ablauf des Anlasses.
1.1.2. Die Pariser Julirevolution und ihre Wirkung
Das Schützenfest war eben zu Ende gegangen, und die Tagsatzung stand vor ihrem Abschluss, als erregende Nachrichten aus Paris eintrafen. Dort hatte König Karl X. zuerst seine Stellung etwas gefestigt, als seine Truppen Algier eroberten. Doch dann fegte ihn Ende Juli 1830 eine Revolution vom Throne, und an seine Stelle trat der "Bürgerkönig" Louis Philippe.
Dieser Umsturz wirkte auch auf die benachbarte Schweiz, und ein bekannter Burgdorfer Liberaler strich als Zeichen der Freude und der Sympathie die Blechfahnen auf dem Dach seines Gartenhäuschens in den Farben der Trikolore. Er und seine Gesinnungsgenossen fassten wieder Mut, und oft meint man, erst der Umsturz in Frankreich habe die Bewegung ausgelöst, welche in der Eidgenossenschaft bald die Regeneration genannt wurde. In Wirklichkeit aber hatten schon vorher die Kantone Tessin, Luzern und Waadt ihre Verfassungen entweder ganz revidiert oder wenigstens in wichtigen Teilen geändert, und bald ergriff die Strömung weitere Stände, vor allem im Mittelland.
Konnte sich Bern auf die Länge aus dieser Entwicklung heraushalten? Seine Regierung versuchte zuerst, die Ansteckung des Volkes durch neue Ideen zu unterdrücken, indem sie die Pressezensur streng weiterführte, doch versagte dieses Mittel bei Schriften, die ausserhalb des Bernbiets gedruckt wurden. Deshalb verhängte die Obrigkeit Einfuhrsperren gegen die "Neue Zürcher Zeitung" und die "Appenzeller Zeitung", als sie fand, diese Blätter hätten unsachlich über Bern berichtet, und die Behörden der Herkunftsorte sich weigerten, Redaktoren sowie Drucker zur Rechenschaft zu ziehen. Aber solche Massnahmen mehrten Unmut und Opposition eher, statt sie zu dämpfen.
Unterdessen griff in Europa die Unrast weiter um sich und führte zu Aufständen in Belgien, Polen sowie in manchen deutschen und italienischen Einzelstaaten. Im Kanton Bern kam es allerdings vorderhand nur in Pruntrut zu einzelnen separatistischen Sympathiebezeugungen für Frankreich.
Dagegen erregten die Söldner Besorgnis, die aus dem Dienst der Bourbonenkönige entlassen worden waren und nun in die Heimat zurückkehrten. Konnten diese rund tausend (nach ihrer Uniform genannten) "Roten" neues unerwünschtes Gedankengut auf die Berner übertragen? Sollte die Obrigkeit sie anwerben, einmal um sie vor Arbeitslosigkeit zu bewahren, aber auch, um mit dieser Truppe die geltende Ordnung zu beschützen und ihre Gegner einzuschüchtern? Schultheiss von Fischer stellte einen Antrag in diesem Sinne und drang damit im Geheimen Rate durch, nicht aber im entscheidenden Grossen Rate. Dieser lehnte am 16.April 1830 das Vorhaben ab, nicht zuletzt unter dem Einfluss von Schultheiss von Wattenwyl, der darin eine Provokation für Neugesinnte erblickte. Tatsächlich schafften diese Pläne der Regierung für eine "Leibgarde" in der Öffentlichkeit böses Blut. Vor allem aber schadete es den Behörden, dass ihre Uneinigkeit und Unsicherheit wieder zu Tage getreten war. Das ermunterte die Opposition fortan zu kühnerem und planmässigerem Vorgehen.
Die Regierung ihrerseits sah der Zukunft voll Misstrauen und Besorgnis entgegen. In Europa schien zeitweilig ein Krieg unter Grossmächten zu drohen, und vom frühen Herbst 1830 an störten immer wieder unliebsame Zwischenfälle die öffentliche Ruhe in der Hauptstadt. Plakate unbekannter Herkunft verunglimpften die Behörden, Strassenlaternen wurden eingeschlagen, und besonders an Markttagen erschreckten zu nächtlicher Stunde Knallkörper, sogenannte "Mordschläpfe", die Bewohner. Ausländische Zeitungen schwelgten in Gerüchten und behaupteten bereits, in Bern sei ein Volksaufstand ausgebrochen. Standen hinter solchen Anschlägen Gruppen, die zielbewusst auf eine Revolution hinarbeiteten, oder machten bloss einige Ausgelassene ihrem Tatendrang und Übermut durch allerhand Streiche und Bürgerschreck Luft?
Die Räte suchten sich für den schlimmeren Fall zu wappnen. Sie wiesen die Oberamtmänner zur Wachsamkeit an gegen aufwieglerische Reden in Wirtshäusern und auf Märkten und verstärkten etwas später die Garnison der Stadt Bern. Im Rückblick erscheinen einige dieser Massnahmen als übertrieben und als blosse Reaktion auf Geschehenes, statt als klarsichtiges, vorausschauendes Handeln. Aber die Obrigkeit zerfiel eben, wie das Patriziat als Ganzes, in Gruppen, welche sich gegenseitig hemmten und lähmten, so dass man oft nicht über Halbherzigkeiten hinauskam.
1.1.3. Die Brüder Schnell und die Opposition vom Lande
Am tätigsten regte sich die Gegnerschaft in den Landstädten und besonders in Burgdorf. Wortführer waren die drei Brüder Schnell, Vettern des Professors Samuel Ludwig Schnell, des Schöpfers des neuen bernischen Zivilgesetzbuches. Johann Ludwig Schnell (geboren 1781) wirkte in Burgdorf zuerst als Amts- und dann als Stadtschreiber und sass seit 1816 im Grossen Rat. Über seine Frau, eine geborene Gatschet, verband ihn Verwandtschaft mit stadtbernischen Patriziern. Diese Beziehung und sein Naturell liessen ihn den Kampf gegen die bisherige Regierung gemässigter führen als seine beiden jüngeren Brüder.
Notar und Dr.iuris Karl Schnell - "ds Dökti", wie er im Volksmund hiess - (geboren 1786) war von leidenschaftlichem und empfindlichem Wesen. Er blieb zeitlebens unverheiratet und auch sonst ein Einzelgänger; sein Leben fand schliesslich - lange nach dem Abschluss seiner politischen Laufbahn - unter nicht völlig geklärten Umständen in den Fluten der Aare ein einsames Ende. Immer fühlte er sich gekränkt und nicht seinem Wert gemäss behandelt, besonders durch Vertreter der alten Ordnung. So staute sich in ihm ein Hass gegen die dominierende Stadt Bern und ihr Patriziat, das er unerbittlich bekämpfte, unter anderem durch manchen gepfefferten Beitrag für die "Appenzeller Zeitung". Er war ein Volksredner, der sein Publikum mitriss. Noch stärker galt das für den jüngsten der drei, Hans Schnell (geboren 1793), welcher zündenden Formulierungen zuliebe öfters übertrieb und sich bewusst war, dass man seine Worte deswegen nicht immer buchstabengetreu auffassen durfte. Hans Schnell hatte ursprünglich Medizin studiert und lehrte nun seit 1827 als Professor für Botanik an der Berner Akademie. Verheiratet war er mit einer Tochter seines Vetters Samuel Ludwig Schnell.
Alle drei Brüder Schnell schienen von ihrer Veranlagung her eher für ein ruhiges Land- und Gelehrtenleben vorbestimmt als für die Politik, mit der sie sich ursprünglich mehr aus Pflichtgefühl und aus Begeisterung für die liberalen Ideen befassten. Dabei kam ihnen zugute, dass sie auf einen weiten Kreis von Bekannten und Gleichgesinnten in den verschiedensten Gegenden des Kantons zählen durften. Zum Teil handelte es sich dabei um alte Beziehungen: Als 1814 Oberländer gegen die Obrigkeit rebellierten, hatten sie vorher mit den Brüdern Schnell Verbindung aufgenommen, und nach dem Fehlschlag des Unternehmens verfasste Karl Schnell die Verteidigungsschrift für einige von ihnen. Auf jene Zeit ging wohl die Verbindung mit Peter Seiler in Bönigen und mit Peter Schilt in Brienzwiler zurück. Sie und andere Liberale sammelten bereits im Spätsommer 1830 ihren Anhang, also noch bevor die Aktivität der Burgdorfer in der Öffentlichkeit auffiel. Erfolg hatten sie dabei vor allem im Raum Interlaken, im unteren Simmental und in der Region Thun, wo die Familie Mani aus Diemtigen grossen Einfluss ausübte mit Jakob Mani, mit seinem Bruder sowie seinem Neffen, Johann Mani Vater und Sohn. Andere Fäden spannten sich in den Oberaargau, nach Pruntrut und ins Seeland. Sie liefen teilweise zu Persönlichkeiten, die später zu höchsten bernischen Staatsämtern aufstiegen wie Charles Neuhaus oder Eduard Blösch, beide in Biel. Dessen Bruder Caesar Blösch war eine weitere Kontaktperson, und andere fanden sich in Nidau, Büren und Aarberg.
Schließlich stärkte es den Liberalen vom Lande den Rücken, dass sie am Anfang der Regenerationsbewegung einen grossen Teil der nichtpatrizischen Burgerschaft aus der Stadt Bern auf ihrer Seite wussten. Dort ragten als Führer angesehene Juristen hervor, darunter auch Politiker, die ihre Sporen bereits in der Helvetik abverdient hatten wie Karl Koch. Zwar stand Burgdorf im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, aber entscheidend war, dass diese Ortschaft nicht allein kämpfte, sondern es verstand, einflussreiche Mitstreiter im ganzen Kanton zu gewinnen und damit weit mehr zu entfesseln als nur eine Lokalrevolte.
Es ist nicht völlig klar, ob die Liberalen ursprünglich auf eine Zusammenarbeit mit gemässigten Patriziern hofften und glaubten, Verbesserungen liessen sich auch ohne Änderungen der Staatsgrundlagen und auf dem Wege der Evolution erreichen. Einzelne Äusserungen der Brüder Schnell deuten in diese Richtung, ebenso Kontakte etwa zwischen Johann Ludwig Schnell und dem Sohn des Schultheissen von Wattenwyl. So berichtete später Eduard von Wattenwyl in einem Brief an den Luzerner Philipp Anton von Segesser: "Hätte nun unser Patriciat seine Zeit begriffen, es hätte in seines und des Landes Interesse sich Anno 1830 eine breitere Basis verschafft - eine grössere Volksvertretung selbst angeordnet und sich wieder an die Spitze der Geschäfte gestellt - keine Revolution wäre möglich gewesen. Diese Rolle war dem Schultheissen von Wattenwyl zugedacht - von den Schnell`s; er wurde dringend darum angegangen. Allein er war zu alt, ohne die nöthige Energie, und der Einfluss seiner Standesgenossen trübte seinen sonst sehr freien Blick. Er fühlte und wusste was Noth that, aber ihm fehlte die Kraft zur Ausführung."
Aber welches Entgegenkommen wäre nötig gewesen, damit man sich auf ein für beide Seiten annehmbares Programm hätte einigen können? Schultheiss von Fischer und alt Schultheiss von Mülinen waren zwar ohne Bedenken bereit, einige Steine des Anstosses zu beseitigen, etwa gewisse unbeliebte Abgaben. Doch sie wollten alle Reformen durch die Behörden selber bestimmen und durchführen lassen. Diese sollten nicht auf Druck aus dem Volke hin handeln. Der Bürger begehre - so glaubten sie - gar nicht selber zu regieren.
Deutlich weiter gingen die Vorstellungen des Schultheissen von Wattenwyl. Er wünschte das Neue gemeinsam mit Volksvertretern anzupacken und den Grossen Rat in einem Verfahren zu bestimmen, das Landleuten und nichtpatrizischen Stadtbernern mehr Spielraum beim Wählen und mehr Einfluss geboten hätte. Zudem hätte er die Pressezensur geopfert und mehr wirtschaftliche Freiheiten gewährt. Aber am 5. November 1830 lehnte der Kleine Rat solche Anregungen von Wattenwyls deutlich ab. Die Nachricht von seiner Niederlage drang in die Öffentlichkeit und half dort, die Fronten zu versteifen.
Soweit waren die Dinge bis im Herbst 1830 gediehen. Jetzt hatte der Landmann seine Feldarbeiten im wesentlichen beendet und fand besser als zuvor Zeit, um Versammlungen oder das Wirtshaus zu besuchen und sich überhaupt mit dem öffentlichen Leben zu beschäftigen. Die Spannung stieg. Sieht man von den Knallereien in der Hauptstadt ab, so hatte sich Unmut erst in einzelnen Ortschaften des Juras in sichtbaren Ausbrüchen entladen. Nun aber erhoben sich im Seeland da und dort Freiheitsbäume, und Oberländer murrten vernehmlich. Zudem beschleunigte sich die Entwicklung bald in anderen Kantonen, zum Teil auch in benachbarten wie Luzern, Freiburg, Solothurn und Aargau. Die Liberalen mobilisierten hier in grossen Zusammenkünften imposante Volksmassen, vor denen die bisherigen Regierungen zurückwichen und erneuerte Verfassungen in Aussicht stellten.
Im Bernbiet ging die Initiative für das weitere Geschehen von Burgdorf aus. Hier trafen sich neugesinnte Bürger regelmässig in der sogenannten Leistgesellschaft, und aus ihrem Kreise wuchs im Oktober 1830 der Vorschlag, Burgdorf möge über seine Gemeindebehörden die Kantonsregierung bitten, eine Verfassungsreform einzuleiten. Der junge, politisch noch unerfahrene Oberamtmann Friedrich Ludwig von Effinger verlor die Fassung und die Übersicht und wusste mangels Präzedenzfällen nicht, wie er sich verhalten sollte bei einem Begehren, das er eher als Schritt zum Aufruhr ansah, denn als Vorschlag für politische Innovation. Tatsächlich kannte ja die Urkundliche Erklärung von 1815 keine Grundrechte und damit auch keine Petitionsfreiheit. Schon bevor eine Eingabe eingereicht war, reagierte die Obrigkeit deshalb abweisend und betonte, kommunale Instanzen seien nicht befugt, sich mit Angelegenheiten des Gesamtkantons zu befassen. Die Burgdorfer antworteten umgehend mit der Frage, welches denn der gesetzliche Weg sei, um ihre Anliegen vorzubringen. Die Regierung verwies sie auf ihre Vertreter im Grossen Rat, zu denen auch Johann Ludwig Schnell gehörte. Aber besass er eine Chance, dort gegen die patrizische Mehrheit durchzudringen?
In einer gespannten Atmosphäre riefen die Brüder Schnell auf den 3.Dezember 1830 Gleichgesinnte zusammen, um mit ihnen die Lage und das weitere Vorgehen zu besprechen. Dabei war anfänglich niemandem ganz klar, ob bloss ein kleiner Kreis eigentlicher Vertrauensleute zusammenkommen werde oder eine imposante Schar von Sympathisanten, wie sie gerade damals in anderen Teilen der Eidgenossenschaft an Volksversammlungen strömte. Sicher ging es auch darum, die Gegenseite zu beeindrucken, und dieses Ziel erreichten die Veranstalter, vereinigten sich doch in Burgdorf weit mehr Männer als erwartet, nämlich gegen 300, und zwar nicht bloss aus der Umgebung, sondern aus den verschiedensten Teilen des Kantons. Geschickt und selbstbewusst spielten alle drei Brüder Schnell ihre Rolle als Volksführer und -redner, während der Oberamtmann in seinem Bemühen unbeholfen wirkte, die Menge nicht zu brüskieren, gleichwohl aber Würde und Autorität der Obrigkeit zu wahren. So hob der 3.Dezember den Zusammenhang und das Vertrauen in die eigene Stärke bei den Liberalen.
Bei der Regierung wuchs dagegen die Unsicherheit, umsomehr, als sie gleichzeitig anderswo einen weiteren Misserfolg einstecken musste. Zwar begrüsste sie es, dass damals die Stadt Bern eine Bürgerwache schuf, aber nun wählte dieses Korps als Kommandanten zwei nichtpatrizische Burger. Die patrizische Obrigkeit konnte sich also auf die neue Truppe nicht verlassen und fühlte zudem, wie ihr Anhang selbst in der Hauptstadt schwand.
1.2.1. Eigenständigkeit und Anlehnung in den Eingaben
Als der Grosse Rat am 6.Dezember 1830 zusammentrat, brauchte Johann Ludwig Schnell gar keinen Antrag zu begründen; die Regierung selber empfahl, eine Kommission möge "alle an uns gelangende Anträge, Vorschläge und Wünsche sammeln, untersuchen, dem Inhalt nach ausscheiden, sondern und die vollständige Anzeige darüber ... noch in dieser Wintersitzung dem Grossen Rath vorlegen". Die Proklamation war in einem versöhnlichen Tone gehalten und hätte den Weg zu einer gütlichen Lösung ebnen können. Zugleich sollten der Consumo (ein Gewichtszoll) und der ausserordentliche Stempel wegfallen, zwei unpopuläre Gebühren, die 1820 zur Abtragung der Staatsschuld eingeführt worden waren und deren Abschaffung man schon seit einiger Zeit plante.Es mag überraschen, dass der Rat die Vorschläge einstimmig guthiess, sich also bei den Altgesinnten kein Widerstand regte. Diese hofften wohl, ihre Zugeständnisse bei den Abgaben hätten der Opposition den Wind aus den Segeln genommen. Nun fehle der Zündstoff, und die Berner wFCrden sich in ihrer Mehrheit immer noch hinter die alte Obrigkeit stellen. Vor allem musste auch den innerlich uneinigen und recht ratlosen Konservativen ein Verfahren willkommen sein, das nicht sofort Entschlüsse forderte, sondern Zeitgewinn brachte. Ihre Spekulationen erwiesen sich jedoch als falsch, und eine Bewegung nahm ihren Lauf, die sich nicht mehr aufhalten liess. Es wäre fortan undenkbar gewesen, die Verfassung des Kantons ganz unverändert zu lassen oder das Volk überhaupt nicht an ihrer Revision zu beteiligen. Damit wurde der 6.Dezember 1830 zu einem Tag der Entscheidung und der Wende. Deutlicher als die Stadtberner Patrizier spürten das die Burgdorfer, welche ihren Erfolg noch am gleichen Abend mit einem Fackelzug feierten.
Die Petitionen mussten bis Ende 1830 bei der Regierung eintreffen, also innert weniger als Monatsfrist. Dabei durften sich Einzelpersonen, Behörden und Korporationen äussern, aber nur jede für sich, das heisst nicht in Sammeleingaben.
Aus allen Teilen des Kantons gingen insgesamt 592 Antworten ein, wobei rund zwei Drittel von Gemeinden stammten, die übrigen von Privaten oder zum Beispiel von den Zunftgesellschaften der Städte Bern und Biel. Über den Inhalt hatten gewöhnlich die Gemeindevorgesetzten beraten, mancherorts unterstützt durch weitere Ausgeschossene, und öfters stimmte dann noch die Gemeindeversammlung über den Text ab.Dieser verrät bloss ausnahmsweise, ob hinter einer Forderung die Bürger fast geschlossen standen oder nur mit knappem Mehr. Von inneren Spannungen zeugten separate Briefe Einzelner oder ganzer Gruppen, die sich von der Haupteingabe ihres Dorfes distanzierten. Öfters rügten sie dabei auch Verfahrensmängel oder zogen ihre ursprüngliche Zustimmung nachträglich zurück.
Kollektivpetitionen waren verboten. Aber viele Bittschriften lauteten ähnlich oder sogar völlig gleich. Gelegentlich hatte sie zudem derselbe Schreiber zu Papier gebracht, so dass sie bloss bei den Unterschriften voneinander abwichen. Einige Gemeinden kopierten die Fassungen anderer Ortschaften, und daneben liefen Vorlagen um, die als Muster dienten. Im Niedersimmental und im Raume Biel etwa trafen sich im Dezember 1830 Liberale aus mehreren Dörfern, um ihre Begehren aufeinander abzustimmen.
Im Amt Courtelary und in den Freibergen verwiesen die meisten Gemeinden einfach auf eine andere Eingabe, nämlich im einen Fall auf Sonvillier, im anderen auf Saignelégier, was ebenfalls von Absprachen zeugt. Aus den Petitionen vom Dezember 1830 redet also nicht die spontane Meinung des gesamten Berner Volkes, sondern es gab treibende Kräfte und Mitläufer, ja Nachbeter. Unbegreiflich ist das nicht, angesichts des niedrigen Bildungsstandes und der geringen politischen Erfahrung der Landleute von damals. Die Gemeinde Oberösch rechtfertigte sich gegen Vorbehalte in dieser Hinsicht: "Es ist den verschiedenen Gemeinden und Partikularen vorgeworfen worden, sie wünschten Dinge die sie grössten theils selbst nicht verstuhnden, und mithin auch nicht erklären könnten. Darüber muss Oberoesch bemerken, dass eine Person sich unwohl fühlen könne, ohne desswegen im Stand zu seyn, die Midtel selbst zu kennen, die Ihr wieder zur Gesundheit helfen können; in solchen Fällen geht aber der Kranke zum Doktor und frägt diesen um Rath. So geht es der Gemeinde Oberoesch mit der Politik! Gewiss ist es dass sich diese Gemeinde bey ihrer politischen Richtigkeit schon lange unwohl gefühlt hat, aber eben so gewiss ist es, dass sie sich schon lange gerne geheilt gesehen hätte; und da sie sich zu schwach fühlt, die Midtel zu dieser Heilung selbst anzugeben, das Rezept selbst zu verschreiben so hat sie sich in dieser höchst wichtigen Angelegenheit zu jemandem verfügt, der ihr Vertrauen von jeher besessen hat und noch besitzt, und von welchem diese Gemeinde sowohl in ihrer Gemeinde Angelegenheiten als auch in ihrer Privatangelegenheiten manchmal berathen worden ist. Diese Gemeinde hat sie über seine Ansichten hinsichtlich dieser Wünsche befragt; die Ansichten dieses Jemands haben der Gemeinde eingeleuchtet, sie hat die angetroffenen Gründe gebilliget sie hat die vorgeschlagenen Midtel für zweckmässig erachtet und beschlossen dieselben anzuwenden. Sollte in dieser Handlungsweise etwas unzulässiges liegen? die Gemeinde wüsste nicht warum und wesswegen! Sie befolgt den nemlichen Gang in allen wichtigen Gemeinde-Angelegenheiten. Kömt ihr etwas schwierig vor so fragt sie. Und wie oft fragt nicht selbst ein Oberamtmann seinen Amtschreiber was er zu thun habe? Wird der Amtliche Beschluss weniger gültig seyn, weil die Idee von dem Amtsschreiber herrührt? Gar nicht! Der Beschluss ist dessen ungeachtet ein Amtlicher Beschluss, wen gleich der Amtmann denselben nicht aus seinem eigenen Gehirn geschöpft hat, und selbst wenn der Amtmann persönlich nicht im Stande seyn sollte die Gemeinde durchzuführen auf welche sich dieser Beschluss stützt! Eine ähnliche Bewandniss hat es mit den Wünschen der Gemeinde Oberoesch. Die Politik ist eine Saite, die sie bisher noch selten hat tönen hören, um mit diesen Tönen vertraut zu werden, muss man die Gemeinde erst davon Gebrauch machen lassen; Erfahrung bringt Wissenschaft! Die Gemeinde wünscht diese Wissenschaft zu erlangen und desswegen auch die Erfahrung zu machen, überzeugt, dass sie sich in nicht sehr langer Zeit zu dergleichen Angelegenheiten eben so gut eignen werde als die Bewohner der Gemeinden in der Waadt und im Aargau. Biss dies der Fall seyn wird, adoptirt Oberoesch die Ansichten von Männern, deren Rath sie früher schon mit gutem Erfolg benuzt hat, und begreift diese Ansichten gut genug, um ihnen mit vollem Zutrauen anzuhangen".
Bollodingen dagegen war stolz darauf, sich keiner "äussern künstlichen Feder" zu bedienen, und der Verfasser der Eingabe von Siselen wies darauf hin, er sei "kein Gelehrter, kein auf hohen Schulen studierter Jurist ... kein Bürger der Hauptstadt oder eines Landstädtchens, kein Kapitalist, auch kein tief auf uns herabsehender städtischer Schreiber, dessen Worte, obschon nicht zu unserer Überzeugung passend, wir theuer hE4tten erkauffen müssen", und Laupen betonte: "Was wir hier aussprechen, sind unsere eigenen und nicht fremde Ansichten, auch nicht blosses Nachsprechen".
Hob man hier die geistige Eigenständigkeit hervor, so erklärten sich umgekehrt manche Gemeinden für inkompetent und überfordert, so die Guggisberger als "ungebildete Gebirgsbewohner", die Blumensteiner als "allzu kurzsichtig" oder die Gysensteiner als zu wenig "aufgeklärt". Die Bürger von Müntschemier fühlten sich als "ungelehrte Landmänner viel zu schwach", um alles Nötige zu nennen, und Madiswil meinte, die Aufgabe erfordere mehr Erwägung und Untersuchung "als sich eine schlichte Landgemeinde zutrauen kann". Matten nahm an, in den Petitionen anderer stehe alles Wünschbare, und manche Ortschaft wusste mindestens für die eigentliche Verfassung keine Vorschläge zu nennen oder begnügte sich damit, ihre Zufriedenheit mit den bisherigen Zuständen und Regierenden kundzugeben. Der Drang nach Mitsprache bei Angelegenheiten des gesamten Kantons hielt sich also in Grenzen.
Stimmen aus verschiedenen Gegenden rieten, Reformen auf ruhigere Zeiten zu verschieben. Andere forderten aber just ein rasches Vorgehen. Sonst wachse die Gärung ins Unermessliche, der Gegensatz zwischen Stadt und Land verschärfe sich weiter und Bern isoliere sich in der Eidgenossenschaft. Besonders vom Oberland her wurde deshalb öfters verlangt, dass der Grosse Rat innert kurzer Frist - meist nannte man den 10.Januar 1831 als Termin - im Grundsatz Eintreten auf die Verfassungsrevision beschliesse und damit die Gemüter beruhige.
Ein Gerücht behauptete, die Regierung suche möglichst viele und unvernünftige Eingaben zu provozieren, um so die Unreife des Volkes zu demonstrieren. Deshalb wollten einzelne Vorlagen die Wünsche in bestimmte Bahnen lenken. Am bekanntesten und verbreitetsten als Modell war das "Burgdorfer Blättlein" aus der Feder Karl Schnells. Es konzentrierte sich auf Grundfragen der eigentlichen Politik und der Rechtsprechung. Alltagsklagen wie jene über unbeliebte Abgaben oder unerwünschte Vorschriften liess es beiseite, wohl in der Annahme, Beschwerden dieser Art würden sonst schon häufig genug vorgebracht und könnten die prinzipiellen Anliegen der Liberalen in den Hintergrund drängen. So erhob es folgende 18 Forderungen: "1) Anerkennung der Volkssouverainität; infolgedessen 2)Abschaffung aller Vorrechte des Orts, der Geburt, der Personen oder Familien, als welche Vorrechte mit Herstellung allgemeiner Zufriedenheit durchaus unverträglich seien. 3)Volksvertretung nach dem Grundsatz der Bevölkerung; selbst für den Anfang wenigstens zwei Drittheile der Repräsentation für die Landschaft, höchstens ein Drittheil für die Hauptstadt. 4)Leichte Bedingungen um wählen, noch leichtere, um gewählt werden zu können. 5)Abschaffung der Lebenslänglichkeit aller Stellen. 6)Dauer der Stellen im gesetzgebenden Rathe auf vier, höchstens sechs Jahre. 7)Strenger Ausschluss von Verwandten in den Staatsbehörden. 8)Weit strengere Ausscheidung der Gewalten als bisher; kurz, gänzliche Trennung derselben. 9)Dass der erste Vollziehungs-Beamte der Regierung im Amtsbezirk aller Orten, wo sich taugliche Männer befinden, aus dem Amtsbezirk genommen werde. 10)Der Vorschlag zu den Stellen des ersten Exekutiv-Beamteten und der Richter erster Instanz sollte von einem Amts-Kollegio ausgehen. 11)Im Obergerichte sollen lauter studierte Iuristen oder geprüfte Rechtspraktikanten sitzen. Der Präsident des Gerichts erster Instanz soll ein Rechtserfahrener sein. 12)Öffentliche Rechnung über den Staatshaushalt. 13)Eine freisinnige Gemeindeverfassung.
14)Unverzügliche Bearbeitung eines Kriminalgesetzes und Kriminalprozesses. 15)Je in 15 Jahren Revisionsperiode der Verfassung. 16)Unterordnung des Kleinen Raths unter den Grossen; Initiative auch beim Grossen Rathe, so wie Zusätze, Verbesserungen von Gesetzen. 17)Als Garantien der verfassungsmäßigen Rechte Öffentlichkeit der Verhandlungen des Grossen Rathes; Öffentlichkeit der Verhandlungen des Obergerichts; Pressefreiheit. Ein Artikel der Verfassung soll die Unmöglichkeit enthalten, die Zensur wieder herzustellen. 18)Der Verfassungsentwurf soll dem gesammten Volke zur Genehmigung oder Verwerfung vorgelegt werden".
Solche Wünsche fanden sich in vielen der fast 600 Petitionen, aber keine einzige von diesen - nicht einmal diejenige Burgdorfs - übernahm den Text ohne Zusätze, Abstriche oder andere Abweichungen. Besonders die Begehren über die Wahl der Oberamtmänner (9 und 10) sowie über das Strafgesetz (14) und über das Verhältnis von Grossem und Kleinem Rat (16) waren für den einfachen Mann anscheinend zu wenig verständlich und anschaulich oder aus anderen Gründen nicht populär und wurden oft weggelassen.
1.2.2. Die verbreitetsten Forderungen
Zwar verlangten viele Gemeinden Volkssouveränität und eine bessere Vertretung der Landschaft in der Legislative. Aber verschiedene Ortschaften erklärten doch auch, sie seien zufrieden mit der bisherigen Verteilung der Sitze und billigten der Hauptstadt weiterhin einen Einfluss zu, der ihrem Vorsprung an Bildung und politischer Erfahrung entsprach und nicht ihrer Bevölkerungszahl. Gerzensee etwa war "der festen Überzeugung, dass die Leitung eines Schiffes nur denen gebühre, die der Schiffahrt kundig und gewohnt sind". Manche Stimmen lehnten ein Übergewicht des ländlichen Elementes und erst recht eine Bauernregierung ausdrücklich ab, wobei sie sich mitunter auf schlechte Erfahrungen während der Helvetik beriefen. So wollte Lotzwil von "keiner andern Verfassung etwas wissen, eingedenk der unheilvollen und traurigen Folgen und Wirkungen, die uns vor 30 Jahren eine rein demokratische Verfassung gebracht hat", und Frutigen erinnerte an die "bittern Folgen, welche die schweizerische Staatsumwälzung 1798 und die wilden Stürme in den vier Revolutionsjahren herbeiführten".
Entgegen dem Wortlaut des "Burgdorfer Blättleins" verlangten Münsingen und vereinzelte andere Gemeinden einen Zensus, also die Voraussetzung eines Mindestvermögens für die Wahl in den Grossen Rat. Von den Grundrechten wurden praktisch nur die Pressefreiheit und das Petitionsrecht gefordert. Dass sie im Vordergrund standen, erklärt sich aus der strengen Zensur, die bisher in Bern geherrscht hatte und aus der verworrenen Vorgeschichte des Dekrets vom 6.Dezember 1830, aber auch aus der Überzeugung Vieler, das Richtige werde sich von selbst durchsetzen, wenn der Bürger eine Garantie dafür besitze, dass er seine Anträge jederzeit vorbringen und verbreiten dürfe.
Die bisher genannten Begehren galten dem Gesamtstaat. Sie waren grundsätzlicher Art und betrafen zum Teil Abstraktes. Deshalb wirkten sie oft eher angelesen. Aus dem Innersten aber kam dem Berner die Klage über Einzelvorschriften, die ihn in seiner nächsten Umgebung und im Alltag einengten und belasteten.
Dazu gehörte das sogenannte Maternitätsgesetz, das seit 1820 die ausserehelichen Kinder nach Namen und Heimat der Mutter zuwies (statt wie früher dem Vater). Viele Eingaben behaupteten, seither hätten die unehelichen Geburten und damit die Armenlasten der Gemeinden stark zugenommen. Seit 1823 wurden ferner die sogenannten Vogtrechnungen nur noch in den Bezirkshauptorten aufbewahrt und nicht mehr in den einzelnen Ortschaften, was in Vormundschaftsfragen zu vielen Gängen nötigte und den Ablauf der Geschäfte komplizierte. Häufig ertönten Klagen über lange und kostspielige Prozesse, über die grosse Zahl und die hohen Tarife der Advokaten, über allzubeschwerliche, schwer verständliche Gesetzestexte und über die Abschaffung der Untergerichte, so dass man nun auch kleine Rechtshändel vor dem oft recht weit entfernten Amtsgericht als der untersten Instanz austragen musste.
Einsparungen wollten manche bei den Besoldungen der Beamten erzielen, und besonders auf die Landjäger, deren Zahl übersetzt schien, ergoss sich Unmut oder Spott: "Die vielen prächtig ausstaffierten, nur vom Dorfe ins Schloss und wieder zurück im Nichtsthun herumschlendernden Parademänner müssen den, sein Brod mit saurer Mühe und Arbeit kümmerlich erwerbenden, in schlechte Fetzen eingehüllten Landmann nicht immer in die beste Stimmung versetzen. Ihre Kleidung ist zu glänzend, als dass es ihnen so leicht gelingen könnte, einen Vagabunden oder Schelmen, die ihnen immer auszuweichen wissen, einzufangen". Beim Militär stiessen sich die Landleute am sogenannten Garnisonsdienst, zu dem man die Soldaten als zu einer Art von Wiederholungskurs in die Stadt aufbot. Hier lerne der junge Landmann sein Geld unnütz ausgeben und verderbe seine Sitten. Die Dispensationsgebühr für Männer, die wegen Untauglichkeit oder aus andern Gründen vom Dienst entbunden wurden, sei zu hoch, und schliesslich sahen manche Gemeinden nicht ein, warum sie die Amtsschützengesellschaften durch Beiträge unterstützen sollten. Finsterhennen zum Beispiel glaubte, dass "dieses Schiessen bloss zur Belustigung und zum Zeitvertreib derjenigen Klasse dient, die in dringender Gefahr des Vaterlandes, mit den kostbaren Stutzern, die der unvermögliche Landmann nicht anzuschaffen vermag, kaum einen Feldzug mitmachen würden". Dazu kamen Beschwerden aus dem Bereich der ländlichen Wirtschaft, etwa über die Vorschrift, jede Gemeinde habe einen Zuchtstier zu halten und ihn zweimal jährlich einer Aufsichtskommission vorzuführen, oder über eine Verordnung von 1828, die zur Verminderung der Feuergefahr für neue Gebäude nur noch Ziegel- oder Schiefer-, aber keine Stroh- und Schindeldächer mehr erlaubte. Ebensowenig Anklang fand der Tarif der Gebäude- Brandversicherung, der steinerne Bauten bei den Prämien begünstigte, oder die Verpflichtung für jede Gemeinde, eine Feuerspritze anzuschaffen.
Manche Eingaben forderten, der Bauer solle Selbsterzeugtes, wie eigenen Wein oder Schnaps ungehindert über die Gasse verkaufen dürfen; schliesslich stiessen sich viele daran, dass ihr Geld, besonders die sogenannten Brabäntertaler, von Fall zu Fall mit unterschiedlichen Kursen an Zahlung genommen wurden. Vereinzelte Petitionen gingen deshalb so weit, gleiche Währung für alle Kantone und weitere Vereinheitlichungen in der gesamten Eidgenossenschaft zu verlangen. Dagegen fehlen im Bernbiet Stimmen, wie sie sich gleichzeitig in Zürich finden, die ein Verbot von Maschinen und Fabriken verlangen würden. Mindestens der alte Kantonsteil war von der Industrialisierung praktisch noch nicht erfasst worden.
1.2.3. Die Anträge aus der Stadt Bern und aus dem Jura
Die bisher genannten Forderungen wurden in den verschiedensten Gegenden des Kantons erhoben. Regionale Eigenarten zeigten sich vor allem bei den Wünschen aus der Stadt Bern und bei jenen aus dem Jura.
In der Stadt Bern hatten über hundert nichtpatrizische Burger schon vor dem 6.Dezember 1830 eine - wahrscheinlich von Jeremias Gotthelf redigierte - Bittschrift unterzeichnet, für die man noch einen Überbringer an die Behörden suchte, als das Dekret vom 8.Dezember Kollektiveingaben verbot. Deshalb ging nun der leicht abgeänderte Text als Petition der Grossräte Isenschmid und Küpfer in die offizielle Sammlung ein. Die Verfasser mahnten zu einem Vorgehen ohne Überstürzung und "auf dem Wege ruhiger Prüfung mit obrigkeitlichem freiwilligem Entgegenkommen", also ohne Störungen der öffentlichen Ordnung und nicht unter dem Druck von Volksaufläufen. Als besondere Anliegen nannte die Eingabe ein neues Wahlverfahren, das den Burgern eine bessere Vertretung im Grossen Rat bescheren würde sowie eine von der Kantonsexekutive deutlich getrennte Stadtregierung. Einzelne weitere Punkte deckten sich mit den Begehren der Burgdorfer, etwa der Ruf nach dem Petitionsrecht,nach öffentlichen Ratsverhandlungen und nach periodischen Erneuerungswahlen (statt Stellenbesetzungen auf Lebenszeit). Diese Begehren hielten Mass und beschränkten sich auf die Revision einzelner Bestimmungen statt der Verfassung als Ganzem.
Der Jura hatte sich anderthalb Jahrzehnte nach seiner Vereinigung mit Bern noch nicht im neuen Kanton eingelebt, und seine Begehren zeigten deshalb manche andere Züge als jene aus dem alten Bernbiet. Das "Burgdorfer Blättlein" schimmerte kaum irgendwo als Vorbild durch, obwohl die eigentlichen politischen Postulate ähnlich tönten und ebenfalls mehr Volksrechte, eine bessere Repräsentation der Landschaft in der Legislative oder das Petitionsrecht verlangten. Aber daneben traten viele Spezialwünsche, die sich aus der anderen Landessprache oder aus der Nachbarschaft und der überlieferten Verbindung zu Frankreich ergaben.
Aufrufe aus Pruntrut für eine Trennung vom Kanton Bern schlugen sich in den Petitionen selber nur nieder als Verwahrungen gegen derartige Ideen. Immerhin regte der Stadtrat von Pruntrut eine weitgehende Autonomie des Juras innerhalb des Kantons an. Andere Bittschriften forderten ein französisches Appellationsgericht im Jura, (ein Begehren, das schon 1815 - ohne Erfolg - erhoben worden war), eine französischsprachige Kanzlei in Bern und die Beibehaltung des französischen Zivilgesetzbuches für den Jura. Ferner sollten die bernischen Gesetze auch französisch publiziert werden. Man spürt hier etwas von den Problemen einer sprachlichen Minderheit. Aber fast noch beredter klagte das Laufental, welches ein eigenes Oberamt bilden wollte, über seine Zuteilung zu Delsberg: "Vor allem dürfen wir mit recht sagen und behaupten, dass obgleich unter dem Schutze einer und der nemlichen Regierung, wir weniger glücklich und frey uns fühlen und wirklich es sind als jeder andre Theil des Cantons, und so weise und gerecht wir von hochdenselben auch regiert werden, wir dennoch nie glücklich und gleich andern freye Cantonsangehörige seyn können, es sey denn, dass der deutsche Theil des Oberamts Delsberg in jeder Hinsicht getrennt und unabhängig sey von dem französischen Theile desselben. ... Wenn gleich der deutsche Theil dieses Oberamts seine Regierung hochschätzt und preiset und ihr von Herzen zugethan ist, so ist doch nicht weniger wahr, dass jeder gutgesinnte Bürger mit beklommenem Herzen im Stillen über das Übel seufzt, mit Delsberg vereiniget zu sein. ... Wie kann ein Kind zum Herzen seines Vaters reden, wenn dieser seine Sprache nicht versteht und es des Organs eines Dollmetschers sich bedienen muss. Ist doch der Oberamtmann Vater seiner Angehörigen!"
Bei den Alltagsanliegen rief der Jura deutlicher als der alte Kantonsteil nach besseren Strassenverbindungen, aber auch nach Entlastungen beim Strassenunterhalt. Bei den Besoldungen wollte er wohl jene der Préfets reduzieren, gleichzeitig aber auch die der Ortsgeistlichen erhöhen. Trotz solcher Unterschiede war die Petitionenbewegung vom Dezember 1830 die erste grössere Aktion, bei der es zu einigen, wenn auch noch lockeren Kontakten zwischen politisch ähnlich Gesinnten aus dem Jura und aus dem alten Bernbiet kam, und bei der Jurassier sich intensiver mit der Zukunft des ganzen Kantons und nicht bloss ihrer eigenen Region befassten.
1.3.1. Die Versammlung von Münsingen
Im Dezember 1830, während die Bittschriften einliefen, nahm die Spannung in der Öffentlichkeit zu. In Kantonen wie Zürich, Luzern, Freiburg, Solothurn, Waadt und Aargau gaben die alten Regierungen ihre Macht ab und wichen dem Begehren nach Neuerungen. Jenseits der Landesgrenzen stieg die Erregbarkeit ebenfalls, und Gerüchte sagten bereits einen europäischen Krieg oder mindestens die Mobilisation in Nachbarstaaten voraus. Deshalb trat Ende Dezember 1830 die Tagsatzung zu einer ausserordentlichen Session zusammen, kurz bevor Berns Zeit als Vorort auslief. Sie beschäftigte sich aber nicht nur mit Aussenpolitik, sondern bekundete zudem fast einhellig, es sei Sache jedes einzelnen Kantons, über seine Verfassung zu entscheiden. Berns Patriziat durfte also auf keine Hilfe aus andern eidgenössischen Ständen hoffen, wenn es sich Reformwünschen entgegenstellen würde.
Wie bei den Behörden, so wuchs die Nervosität auch beim Volke. Besonders im Jura, aber ebenfalls im Seeland und im Oberland, strömten bei Aufläufen Bewaffnete zusammen, so dass die Regierung ihrerseits Truppen aufbot. Noch weiter gingen einzelne Patrizier, die "Rote" anwarben, das heisst ehemalige Söldner, die eben aus französischen Diensten zurückgekehrt waren. Das blieb nicht verborgen und erregte viele Bürger, glaubten sie doch, hier bilde sich der Kern einer stehenden Truppe zur Unterdrückung Neugesinnter.
Anderes hätte beruhigend wirken können. Bereits am 6.Dezember 1830 hatte der Grosse Rat eine elfköpfige Kommission gewählt, welche die einlaufenden Petitionen sichten sollte. Präsident war Schultheiss von Wattenwyl; neben ihm sassen drei weitere Patrizier und zwei nichtpatrizische Stadtberner sowie fünf Grossräte vom Lande, meist Leute, die in der Kantonspolitik bisher wenig hervorgetreten waren. Dieses Gremium arbeitete aussergewöhnlich rasch und legte bereits am 7.Januar 1831 einen Bericht vor, also bloss eine Woche nach dem Eintreffen der letzten Bittschriften. Es empfahl darin, die meisten der vorgebrachten politischen Begehren zu erfüllen, etwa die Wünsche nach Volkssouveränität, besserer Vertretung des Landvolkes in der Legislative, Petitionsrecht und Pressefreiheit. Der Grosse Rat möge sogleich entsprechende Vorlagen ausarbeiten. In einer zweiten Runde könnten etwas später auch die Beschwerden wegen unbeliebter Abgaben und Vorschriften behoben werden. Aber dieses Entgegenkommen genügte nicht mehr, um eine Verständigung herbeizuführen, umso mehr als die erwähnten Truppenwerbungen von Patriziern die Stimmung in der Öffentlichkeit völlig verdorben hatten.
Selbst die Burgdorfer fürchteten allmählich, das Steuerruder entgleite ihnen und die Bewegung splittere sich auf in unkoordinierte und unkontrollierte Einzelaktionen. Das hätte das Ganze gefährdet und vielleicht bei einer Herrschaft der breiten Massen geendet statt bei der Führung durch die Gebildeten aus den vermögenden Schichten. So beschlossen die Brüder Schnell, auf den 10.Januar 1831 ihre Gesinnungsfreunde zu einem Volkstag in der Kirche von Münsingen einzuladen, um das Geschehen wieder in ruhigere Bahnen zu lenken.
Die Männer, die hier zusammenkamen, bildeten mehr als bloss ein Komitee von Vertrauensleuten, waren es doch ihrer weit über tausend aus allen Gegenden des Kantons. Gleichwohl ging es nicht um eine Massenveranstaltung wie bei den kurz zuvor abgehaltenen Volkstagen der Zürcher in Uster und der Solothurner in Balsthal, wo fünf- bis zehnmal soviele Leute zusammenströmten, um ihren Kantonsregierungen mit hohen Teilnehmerzahlen zu imponieren und sie so unter Druck zu setzen. Der Tag von Münsingen war auch kein geschlossener Anlass der Liberalen, denn ausser Neugierigen erschienen ebenfalls einzelne Patrizier sowie konservative Landleute. Ebensowenig ging es um ein heimliches, konspiratives Treffen: Die Organisatoren empfingen den Schlüssel des Gotteshauses aus der Hand des Oberamtmanns des Bezirks Konolfingen.
Hans Schnell eröffnete als Vorsitzender die Zusammenkunft in versöhnlichem Tone und gab sich als der Starke, der dem Gegner überlegen sei. Das Patriziat verglich er mit einem Spatz, den das Volk in seiner Faust halte und jederzeit erdrücken könne. Trotzdem war die Stimmung von Anfang an erregt, vor allem, weil mancher Berner glaubte, hinter den Werbungen stecke insgeheim die Regierung selber, und sie halte sich also nicht mehr an den Beschluss der Legislative vom August 1830. Just am 10.Januar 1831 diskutierte der Grosse Rat wieder über die Söldnerangelegenheit und erliess schliesslich ein Werbeverbot, doch gelangte die Nachricht davon erst gegen 15 Uhr nach Münsingen. Sie brachte Ruhe und Vertrauen in die Behörden aber nicht mehr völlig zurück.
Zwar hatte Hans Schnell die Versammlung geschickt hingehalten, als die Spannung immer höher stieg. Aber plötzlich riss sein Bruder Karl - anscheinend ohne Absprache zwischen den beiden - die Zügel an sich und forderte in mehreren Voten hartnäckig, die Revision der Verfassung dürfe nicht dem amtierenden Grossen Rat übertragen werden, sondern das Volk müsse dafür einen besonderen Verfassungsrat wählen. Diese Idee war nicht neu: mehrere andere Kantone waren eben auf diese Weise vorangegangen. Von den bernischen Petitionen hatten allerdings nur wenige einen Verfassungsrat verlangt - nicht einmal das "Burgdorfer Blättlein" Karl Schnells. Doch schliesslich gewann er mit seinem unnachgiebigen Beharren die Anwesenden für seinen Antrag, wobei nicht ganz klar ist, ob darüber formell abgestimmt wurde. Die Münsinger Versammlung ging auseinander, ohne dass jemand zu Aufruhr oder Umsturz aufrief, und alles in allem trug sie wohl eher zur Beruhigung der Gemüter bei.
1.3.2. Die Abdankung des Patriziates
Drei Tage später, am 13.Januar 1831, trat der Grosse Rat zu einer ausserordentlichen Sitzung zusammen. Noch hatte er ja nicht über den Vorschlag der Elferkommission beschlossen, welcher den politischen Anliegen aus den Petitionen entgegenkam. Doch nun eröffnete Schultheiss von Fischer die Tagung mit einem Antrag, der viel weiter ging, und auf den manche Anwesende kaum vorbereitet waren: es möge das Patriziat von der Regierung zurücktreten und die Revision der Staatsordnung einem vom Volk gewählten Verfassungsrat überlassen.
Er glaubte, das Patriziat dürfe nicht mehr auf das Vertrauen des Volkes zählen, das als Fundament der überlieferten Staatsordnung gegolten habe. Dabei stand er ebensosehr unter dem Eindruck der Petitionen wie des Tages von Münsingen. Dabei hatten ja viele Bittschriften die Anhänglichkeit ihrer Gemeinde für die alten Regenten bezeugt, und die Versammlung von Münsingen war insofern nicht repräsentativ, als die Regierungstreuen daran nicht gemäss ihrem Anteil an der Bevölkerung teilgenommen hatten. Fischer mochte auch der Meinung sein, die Elferkommission habe bereits zu viel Entgegenkommen gezeigt, und nun lasse sich der Lauf der Ereignisse nicht mehr aufhalten.
Das Patriziat konnte den Postulaten der Liberalen keine Alternative entgegensetzen, und ebensowenig liess sich ein Mittelweg erkennen, der für beide Teile gangbar gewesen wäre. Es gelte jetzt nicht "zu untersuchen und zu beschliessen, was das Beste für die Zukunft sein möchte, sondern was bei der jetzigen Krisis zu thun sey, um der Anarchie abzuhelfen und den Ausbruch eines Bürgerkriegs zu verhindern".
So sahen die Aristokraten in der Abdankung das einzige Mittel, um einen bewaffneten Konflikt zu vermeiden, wie er wenige Tage später in Basel zwischen der Stadt und der Landschaft entbrannte, umso mehr als im Jura Xavier Stockmar Truppen für einen gewaltsamen Kampf gegen Bern sammelte. In einer Debatte von fünf Stunden wehrten sich zwar die "Ultras" gegen jede Änderung und damit gegen Fischers Vorschlag, doch in der Schlussabstimmung siegte dieser mit 200 gegen 19 Stimmen überraschend deutlich.
Noch am gleichen Tag verkündete eine Proklamation dem Bernervolk den Entscheid: "Wir Schultheiss, Kleine und Große Räthe der Stadt und Republik Bern, thun kund hiermit:
Nach dem Beyspiele Unserer in Gott ruhenden Vorfahren haben Wir Uns stets bestrebt, die Uns anvertraute Verwaltung gewissenhaft, der bestehenden Verfassung, den Gesetzen und Unsern beschwornen Eiden getreu, zum Besten von Stadt und Land zu führen.
Unsere Kraft lag in dem Zutrauen des Volkes; Unsere Belohnung suchten Wir in seiner Liebe; der Zweck Unseres Bestrebens war sein Glück. Als Glied des eidgenössischen Bundes trachteten Wir in guten wie in bösen Tagen die Rechte und Freyheiten des Bernischen Staates und des Schweizerischen Vaterlandes zu bewahren, und nach der Väter Sitte ohne Rückhalt Unsern Verpflichtungen treu zu verbleiben.
In steigender Gährung, deren Ursache zu bezeichnen nutzlos wäre, entfremdeten sich die mehrsten Gemüther; das Band des Zutrauens wurde öffentlich als aufgelöst erklärt; und in mehrern hundert Bittschriften und Begehren ward Uns der Wunsch bezeugt, die Verfassung auf ganz andere Grundlagen zu bauen. Mit tiefer Wehmuth sahen Wir Unsere ernstlichen Bemühungen dahin schwinden; Unsere Worte konnten das Vertrauen nicht mehr herstellen. Mit banger Besorgnis für dieses, noch vor wenigen Monaten so glückliche und ruhige Land, erfüllten Uns die Merkmale der zerrütteten öffentlichen Ordnung, der schwindenden Achtung vor dem Gesetz.
Mit dem ruhigen Bewusstseyn treu erfüllter Pflicht bleibt Uns unter solchen Umständen eine Einzige zu erfüllen übrig: diejenige, diesem verderblichen Zustande ein Ende zu machen. Und da wir nach den Ereignissen der vor Uns liegenden Eingaben die Hoffnung nicht hegen können, solches von Uns aus mit Erfolg zu thun; da Wir denn auch ohne andere Rücksichten einzig das künftige Wohl von Stadt und Land wünschen: so entsagen Wir anmit der Befugniss, die Verfassung zu berathen, die nach den von der gesammten Bevölkerung des Cantons anerkannten bisherigen Grundgesetzen Uns zugestanden wäre".
Der Text nahm Gedanken auf, wie sie Schultheiss von Fischer schon in seiner Ansprache an den Grossen Rat formuliert hatte: "Zwar rathschlagen wir heute, aber bereits ist die Frage ausser uns entschieden; wir befinden uns allbereits in der Revolution. ... Fassen wir den Standpunkt ins Auge, auf dem wir uns heute befinden, so müssen wir es uns gestehen, es fragt sich nicht mehr: Was wollen wir thun zum Besten unseres Landes, wie wollen wir helfen nach unserer Väter Vorbild, unseres Herzens Zug, unserer Pflichten Vorschrift? Es fragt sich: Was können wir noch thun, um grösseres Unheil zu verhindern, um eine letzte Pflicht also zu erfüllen, dass wir, wie schwache Menschen zu thun vermögen, auch dort Rechenschaft ablegen können, wo keine Triebfeder verborgen bleibt, und dass wir hier Feinden und Freunden in`s Auge schauen dürfen? ...
Im Zutrauen des Volkes lag unsere Kraft, in seiner Liebe fanden wir unsere Belohnung, in seinem Glück das Ziel unseres Bestrebens. Es ist daher jetzt unsere Wirksamkeit gelähmt. Wir haben es gelobt, das Gute zu thun, das Böse zu wenden. Vermögen wir diess nicht mehr, so hat Gott gesprochen, und wir sollen uns bescheiden. ...
Wohlan denn, wir sind nicht um unsertwillen dagestanden; hat die Leidenschaft die Gemüther uns als Obrigkeit entfremdet, so möge dereinst Billigkeit und Wahrheit unser Andenken retten und ehren; dazu ist aber nöthig, dass wir der Zukunft nicht vorgreifen,keinen Grundsatz aufstellen, der als Hinderniss oder Hemmung zukünftiger Gestaltung - die ohnehin mit vielen Schwierigkeiten zu ringen haben wird - angesehen werden könnte. Wo unser gesetzliches Wirken aufhört, da möge frei und ungestört dasjenige beginnen Derer, die an unsere Stelle treten werden. Ihnen werde mit der unvermeidlichen Verantwortlichkeit auch die ungeschmälerte Fähigkeit, Gutes zu wirken".
Nannte diese offizielle Erklärung wirklich alle Motive der Abtretenden? Früh unterschoben Gerüchte den Patriziern, sie hätten durch ihren Rückzug aus der Politik das Land in ein Chaos stürzen und ihre eigene Unentbehrlichkeit vor Augen führen wollen, in der Hoffnung, man rufe sie dann auf ihre Posten zurück. Solche Deutungen werden dem Charakter und der Haltung des Schultheissen von Fischer nicht gerecht, doch bekamen sie Auftrieb, als bald darauf manche seiner Standesgenossen die Mitarbeit im liberal geleiteten Staate verweigerten. Noch weiter ging die Behauptung, die bisherigen Führer seien zurückgetreten, weil sie damit gerechnet hätten, eine Intervention der europäischen Mächte werde sie in ihre Ämter zurückbringen. In den Akten fehlen aber Hinweise auf entsprechende Zusagen der ausländischen Gesandten.
1.3.3. Der Verfassungsrat und seine Arbeitsweise
Mit den Vorkehrungen für die Bestellung des Verfassungsrates betraute der Grosse Rat die Standeskommission, welche schon die Petitionen begutachtet hatte. Bereits am 16.Januar 1831 legte sie die Wahlen auf die erste Hälfte Februar fest. Jeder Amtsbezirk sollte auf 3000 Einwohner einen Vertreter bezeichnen. Man stellte also allein auf die Kopfzahl ab, ohne Rücksicht auf den Vorsprung an Bildung und politischer Erfahrung in der Hauptstadt, und ihr Amtsbezirk entsandte nur noch elf von insgesamt 111 Mitgliedern. Immerhin brauchte ein Gewählter nicht in der Gegend zu wohnen, die ihn abordnete, und es stand ländlichen Gebieten frei, Städter ihres Vertrauens zu delegieren. Das Stimmrecht kam allen erwachsenen Männern zu, ohne dass sie sich über eine bestimmte Höhe ihres Vermögens oder Bildungsstandes ausweisen mussten. In einem indirekten Verfahren erkoren die Bürger Wahlmänner, und erst diese bestimmten in einer besonderen Versammlung die eigentlichen Verfassungsräte. Verzögerungen ergaben sich, da verschiedene Gewählte ihr Mandat nicht annahmen, oder weil sich mehrere Bezirke für dieselbe Person entschieden hatten, so dass Nachwahlen nötig wurden.
Vielen Verfassungsräten mangelte die Erfahrung im öffentlichen Leben: das bisher regierende Partiziat stellte schliesslich deren zwölf, nachdem von den ursprünglich gewählten ihrer vier verzichtet hatten und nur zwei durch Standesgenossen ersetzt worden waren. Zu den Ablehnenden gehörten Schultheiss von Wattenwyl und sein Sohn. Sie nahmen Rücksicht auf Freunde und Verwandte, die die Mitarbeit im neuen Staate als unschicklich betrachteten. Weniger Bedenken solcher Art trugen die beiden bisherigen Mitglieder des Kleinen Rates, Karl Friedrich Tscharner und Karl von Lerber, die aber in ihren Kreisen als Abtrünnige galten. Sie standen in ihrem Denken den Liberalen nahe,ebenso Philipp Emanuel von Fellenberg, der Schöpfer und Leiter der Hofwiler Anstalten, ein ausgesprochener Einzelgänger. Schultheiss von Fischer hatte sich eine Wahl in den Verfassungsrat von vorneherein verbeten.
Nichtpatrizische Burger aus der Stadt Bern wurden sieben delegiert, als erfahrenster unter ihnen Karl Koch. Von der liberalen Prominenz stiessen Charles Neuhaus aus Biel und Xavier Stockmar aus Pruntrut dazu sowie Johann Ludwig und Hans Schnell (dieser als Abgeordneter des Niedersimmentals), während ihr Bruder Karl sich fernhielt.
Der Verfassungsrat trat am 28.Februar 1831 zum ersten Male zusammen und wählte die beiden Mitglieder des bisherigen Kleinen Rates, Karl Friedrich Tscharner zum Präsidenten und Karl von Lerber zum Vizepräsidenten. Damit suchte er nicht etwa durch eine Geste das Stadtberner Patriziat zu versöhnen, denn dort sah man ja die Beiden als Abtrünnige. Anscheinend waren sie weitaus am bekanntesten, denn weitere Kandidaten erhielten nur vereinzelte Stimmen. Johann Ludwig Schnell und Charles Neuhaus amteten neben anderen als Sekretäre. Ferner beschloss die Versammlung, Übersetzer zu bezeichnen, "weil die Deputierten des Jura selten deutsch verstehen, besonders wenn es schnell gesprochen werde".
Der Rat hatte einzig den Auftrag, eine Verfassung zu schaffen. Aufgaben einer Legislative kamen ihm nicht zu, und neue Gesetze mussten warten, bis auf Grund der zu erarbeitenden Verfassung wieder ein Grosser Rat gewählt war. Für die laufenden Exekutivgeschäfte sorgte noch die alte Regierung, bis ihre Nachfolgerin ihr Amt antreten konnte.
Der Rat begann sein Wirken mit einem Gottesdienst in der Heiliggeistkirche und beriet fortan jeden Vormittag ausser an Sonntagen. Selbst am Festtag von Mariae Verkündigung gingen nach der Predigtzeit die Verhandlungen weiter, ebenso am Ostermontag. Bei solcher Beanspruchung liess die Disziplin der Deputierten gelegentlich nach und konnte in den späteren Phasen nur mit regelmässigem Namensaufruf und mit der Publikation der Unentschuldigten wiederhergestellt werden.
Der Verfassungsrat mit 111 Mitgliedern war zu gross, um in seinem Plenum den Text einer Verfassung zu erarbeiten. Deshalb bereitete eine 17köpfige Kommission das Geschäft vor, doch handelte es sich nicht um einen Ausschuss in der Art heutiger parlamentarischer Kommissionen, denn er spiegelte keineswegs im Kleinen die Stärkeverhältnisse des Gesamtrates wieder. Man achtete weder auf die gleichmässige Berücksichtigung von Stadt und Land, einzelner Wirtschaftszweige oder politischer Gruppen, sondern der Rat erkor jene, die sein Vertrauen genossen und die ihm für die gestellte Aufgabe am geeignetsten schienen. Auch so fand er die vorgesehenen 17 Mitglieder nur mühsam. Vorweg wurden mit Karl Koch,Samuel Hahn und Gottlieb Wyss drei liberale Juristen aus den nichtpatrizischen Burgern der Stadt Bern gewählt, ferner die beiden Patrizier Karl von Lerber und Philipp Emanuel von Fellenberg sowie Hans Schnell, dazu die vier Jurassier Franz Josef Vautrey, Xavier Stockmar, Johann Gottlieb Watt und Karl Morel. Der neue Kantonsteil stellte also fast ein Viertel der Kommissionsmitglieder und erhielt hier ein Gewicht, wie er es in einem gesamtbernischen Gremium bisher kaum je besessen hatte. In einer zweiten Runde kamen dann mit Johann Ludwig Schnell, Charles Neuhaus und Johann Jakob Knechtenhofer aus Thun Vertreter der deutschbernischen Landstädte zum Zuge, eigentliche Dorfbewohner dagegen erst im dritten Wahlgang. Ein Unterausschuss von fünf Mann (Koch, Hahn, J.L.Schnell, Watt und Vautrey) sollte für Redaktionsfragen zuständig sein.
Präsident der Kommission war ihr überragender Kopf und spiritus rector Karl Koch, einst führender Politiker der Helvetischen Republik. Trotz Behinderung durch Krankheit entwarf er in wenigen Tagen eine Verfassung, die der Kommission vom 18.März 1831 als Grundlage für ihre Debatten diente. Auch sein Schöpfer wusste, dass an diesem rasch niedergeschriebenen Text in Aufbau und Formulierung mancherlei Mängel hafteten.
Die Kommission beriet fortan jeden Werktag, doch kam sie dabei nach der Meinung verschiedener Verfassungsräte zu wenig schnell vorwärts. Diese hätten dem Volke möglichst bald Neuerungen vorweisen und dem Ausbruch eines Krieges zuvorkommen wollen, der im Frühjahr 1831 in Europa zu drohen schien. Besonders die Brüder Schnell wurden bald ungeduldig und protestierten bereits nach vier Tagen gegen Fellenbergs "theoretische Abhandlungen" in der Kommission. Einen Antrag, die Kommissionsverhandlungen abzubrechen und Kochs Projekt direkt dem Plenum vorzulegen, lehnte der Verfassungsrat allerdings ab.
Weitere Komplikationen ergaben sich, als vom 12.April 1831 an die drei Stadtberner Juristen Koch, Hahn und Wyss den Kommissionssitzungen fernblieben, weil ihre Anträge immer wieder von den übrigen Mitgliedern überstimmt würden. Die Verhandlungen liefen nun unter der Leitung des bisherigen Vizepräsidenten von Lerber etwas harziger als vorher, doch wurden sie nicht abgebrochen, wie es die drei Protestierenden vielleicht gehofft hatten. Abgesehen von redaktionellen Bereinigungen verabschiedete die Kommission schon am 26.April 1831 die neue Verfassung, und gleich darauf begann die Arbeit daran im Verfassungsrat als Ganzem.
1.3.4. Die wichtigsten Streitpunkte
Hier dauerten die Beratungen noch einmal gut zwei Monate. Neue Argumente tauchten in den Debatten selten auf, und die Meinungen waren wohl zum grossen Teil von Anfang an gemacht. Auch jetzt standen die meisten Stadtberner gegen die Vertreter der Landschaft, besonders beim "eigentlichen Lebensprincip der Verfassung", nämlich den Fragen um Zusammensetzung und Wahl des Grossen Rates. Der Streit drehte sich um mehrere, ineinander verzahnte Teilprobleme. Sollte die Stadt Bern nur etwa einen Zwanzigstel der Grossräte stellen, wie es ihrem Anteil an der Kantonsbevölkerung entsprach, oder kamen ihr weit mehr Mandate zu, wegen der "natürlichen, alle Constitutionen überlebenden, nicht zu unterdrückenden Vorrechte der Bildung, der Tugend, der Erfahrung, der Geschäftsgewandtheit, des auf geleisteten Diensten der Vorfahren beruhenden historischen Namens"? Und musste nicht eine ansehnliche Zahl von Grossräten im Hauptort wohnen, damit die einzelnen Kommissionen auch in der Zeit zwischen den Sessionen arbeitsfähig blieben?
Vor 1798 hatte die Stadt Bern sämtliche Grossratssitze beansprucht, nach 1815 immerhin noch 200 von 299. Jetzt ging niemand mehr soweit, die Mehrheit der Mandate für die Hauptstadt zu fordern. Aber der Entwurf Karl Kochs sah einen Grossen Rat mit 300 Sitzen vor. Diese hohe Zahl sollte bewirken, dass auch ländliche Bezirke bei ihrem Mangel an "Kapazitäten" und überhaupt an abkömmlichen Persönlichkeiten, öfters Städter delegieren würden. Die Landberner lehnten das nicht grundsätzlich ab, wollten aber stets genügend Auswahl behalten, damit sie dabei nicht auf Konservative ausweichen müssten, die nicht ihrer eigenen, liberalen Gesinnung entsprächen. Deshalb schlugen sie eine Legislative mit bloss 240, 200 oder - besonders die Jurassier- sogar mit nur 150 Sitzen vor. Es schien ihnen angebracht, den Rat zu verkleinern, obwohl der Kanton 1815 an Fläche und Bevölkerung zugenommen hatte. Denn bisher hätten der Behörde auch "Nullitäten" angehört, ebenso Mitglieder, die an den Sitzungen gar nicht teilnahmen, etwa Oberamtleute oder Offiziere in fremden Diensten. Schliesslich entschied sich der Verfassungsrat für eine Legislative mit 240 Sitzen, während die Kommission bloss bis 200 hatte gehen wollen.
Dabei sollten 40 Mandate nicht durch die Wahlmänner besetzt werden, sondern durch die eben erkorenen 200 Grossräte. Diese teilweise Selbstergänzung war ein Entgegenkommen, das man dem Hauptort nach mühsamem Hin und Her gewährte; denn vermutlich würden diese letzten Wahlen auf Persönlichkeiten fallen, die im ganzen Kanton bekannt waren, und das traf im allgemeinen für Stadtberner eher zu.
Am Rande spielte der Gegensatz von Stadt und Land auch in den Streit um die Grösse der Wahlkreise hinein. Kochs Projekt schlug zehn vor, die je 2-4 Amtsbezirke umfassten. Ihr ansehnlicher Umfang werde von "Ortsgeist" und Lokalinteressen ablenken und die Blicke auf die Fähigsten ziehen, auch wenn diese zum Beispiel in der Stadt Bern wohnten. Doch fand dieser Antrag bei Kommission und Verfassungsrat keine Gnade. Nach ihrem Willen sollte jedes Oberamt für sich entscheiden. So kenne man die Kandidaten besser, und die Grossräte würden sich gleichmässiger auf alle Gebiete des Kantons verteilen.
Für die eigentliche Wahl des Grossen Rates bevorzugte der Verfassungsrat fast einhellig das indirekte Verfahren. Der Bürger bezeichnete also bloss Wahlmänner, die dann ihrerseits die Mitglieder der Legislative erkoren. Stimmberechtigt bei den Wahlen war jeder über 23 Jahre alte bernische Staatsbürger. Wohnte er nicht in seiner Burgergemeinde, so musste er sich allerdings noch über "den Besitz eines Grundeigenthums oder eines auf Grundeigenthum versicherten Kapitals von mindestens fünfhundert Schweizerfranken" ausweisen - wollte er selber Grossrat werden sogar über das Zehnfache (ausser wenn er einen wissenschaftlichen Beruf ausübte).
Die Verfassungsräte fragten nur selten, ob dieser Zensus nicht dem Gebot der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetze widerspreche, sondern verteidigten die Beschränkungen mit Nützlichkeitserwägungen, deren Spitze besonders gegen die städtischen Unterschichten zielte: "Es müsse dem Radicalismus mit Ernst entgegengearbeitet werden. Man müsse sich hüten, während man die Fehler der jetzigen Verfassung zu heben gedenke, nicht viel gefährlichere neue zu gründen. Nur Mässigung, nicht Extreme führen zum Guten. Herrschaft der Armen, derjenigen die nichts zu verlieren haben, die bei strengem Recht und guter Polizeiordnung nicht interessiert seien, müsse im eigentlichen Sinne gefürchtet und durch alle Mittel vermieden werden. Eigenthum sei die Garantie, Güterbesitzer die Grundsäulen eines geordneten Staates. Wer der neuen Ordnung Kraft und Bestand wünsche, stemme sich gegen das Extrem der Demokratie". Reichtum zeuge von Tüchtigkeit, Armut also von Unfähigkeit oder Fleissmangel. "Vermögensbesitz ist in der Regel ein Anzeichen, dass der Besitzer Fähigkeiten hat, denn, hat er es selbst erworben, so spricht dies schon einiger Fähigkeit auf seiner Seite das Wort, hat er es ererbt, so ist in der Regel anzunehmen, er habe eine Erziehung erhalten, die einige Fähigkeiten in ihm entwickelt habe". Zudem schütze ein Zensus gegen die Käuflichkeit von Wählern und Abgeordneten. In die gleiche Richtung wies, dass man Bezüger von Armenunterstützungen vom Stimmrecht ausschloss, es sei denn, sie hätten das seinerzeit Empfangene später zurückerstattet. Diese Vorschriften benachteiligten nicht nur Unbemittelte, sondern auch Bürger, deren Vermögen nicht in Grundbesitz ruhte, zum Beispiel manche Handelsleute oder Gewerbetreibende. Ihr Eigentum galt als zu wenig sicher: "Einzig der Besitz von Grundeigenthum, oder Capitalien auf Grundeigenthum versichert, kann als sicheres und im Lande bleibendes Vermögen angesehen werden; das Vermögen eines Handelsmannes, eines Geldspekulanten, so wie das Vermögen, das durch keine Hypothek gesichert ist, hängt allzu sehr vom Zufalle ab, um Sicherheit gewähren zu können".
Über Zweifel an solchen Überlegungen setzte sich Karl Koch recht leicht hinweg: "Es ist kein Unglück, nicht an`s Ruder des Staats berufen zu werden, was immer mit bedeutenden Opfern verbunden ist. Ein Census von L.5000 ist gewiss nicht übertrieben, wer diesen nicht bescheinigen kann, der ist auch nicht im Stande dem Vaterlande dieses Opfer zu bringen."
Die Verfassung von 1831 war also wohl demokratischer als die Ordnung des Ancien régime, aber sie brachte nicht die Gleichberechtigung, sondern die Vorherrschaft jener Schichten, welche die andern an Bildung und Besitz übertrafen. Etwas später, im Jahre 1832, drückte Hans Schnell es in einer Grossratsdebatte über Zehntfragen drastisch aus: "Ich habe in meiner ganzen Carriere immer eher zu denen Sorge getragen, welche etwas gehabt, als zu denen, welche nichts hatten. Wenn ich vom Volke rede, so meine ich die Vermöglichen darunter".
Verwandt mit der Zensusfrage war das Problem, ob die Grossräte für ihre Bemühungen und zusätzlichen Auslagen ein Taggeld empfangen sollten. Kochs Projekt sah nichts dergleichen vor und hätte die Legislative damit weitgehend zum Reservat der Wohlhabenden gemacht. Er und andere Verfassungsräte, namentlich aus der Stadt Bern, wollten die Staatskasse schonen und glaubten zudem, eine Vergütung in Geld sei beinahe entwürdigend bei einem Amt, das man um der Ehre willen ausübe und bei dem man gerne Opfer auf sich nehme. Auch kämen die Abgeordneten sonst in den Verdacht, sie suchten ihr Mandat finanzieller Vorteile wegen oder zögen die Sitzungen über Gebühr hinaus, um ihre Einkünfte zu vergrössern. Aber manche Verfassungsräte vom Lande sowie eine Reihe von Petitionen forderten das Taggeld. Sonst schliesse man Fähige vom Grossen Rate aus. Ärmere und entferntere Gebiete wären in ihrer Wahlmöglichkeit beschränkt, weil sie praktisch nur Wohlhabende delegieren könnten. So träte allmählich eine neue Aristokratie an die Stelle der alten.
Die Verfassungsräte - die für ihre eigene Arbeit keine Entschädigung bezogen - entschieden sich zuletzt für ein Taggeld, das erst später im Gesetz genau festgelegt werden, aber bescheiden bleiben sollte. Auch floss es nur, wenn die Sessionen länger dauerten als üblich und bloss für Abgeordnete, die nicht in Bern oder in der Nähe wohnten und denen deshalb höhere Kosten erwuchsen. Allerdings stand dieser Beschluss in einem gewissen inneren Widerspruch zum Zensus. Er garantierte ja, dass in die Legislative nur Leute einziehen konnten, die auf Taggelder nicht unbedingt angewiesen waren.
Noch bereitete die redaktionelle Bereinigung des Verfassungstextes viel Arbeit. Wenn es darum ging, für alle Teile akzeptable Formulierungen zu finden, so zeichnete sich neben Kommissionspräsident Karl Koch auch Staatsschreiber Albrecht Friedrich May durch besonderes Geschick aus, beides Männer, die schon in hohen Staats- und Verwaltungsämtern der Helvetischen Republik Erfahrungen gesammelt hatten.
Am 22.Juni 1831 führte der Verfassungsrat die eigentliche Debatte zu Ende, und an den drei folgenden Tagen entschied er noch in einer Art zweiter Lesung über einige zurückgestellte Artikel. Er vermied es also, eine grosse Diskussion im Volke über die Ergebnisse der Verhandlungen zu entfachen, obwohl er dabei vielleicht noch neue Wünsche und Anregungen für die abschliessenden Sitzungen erhalten hätte. Das Publikum sei genügend orientiert worden durch den laufenden Abdruck der Protokolle im "Tagblatt der Verhandlungen des Verfassungsrathes des Cantons Bern", und tatsächlich zeugten dort Einsendungen sowie neue Petitionen von einem gewissen Echo in weiteren Kreisen.
1.3.5. Das Übergangsgesetz und die Volksabstimmung
Zur Eile fühlte man sich gedrängt, weil manche Stimmen ungeduldig nach raschen, greifbaren Verbesserungen riefen. Längeres Zuwarten hätte vielleicht den Entwurf gefährdet, da Schultheiss von Wattenwyl am 24.Juni 1831 ein eigenes Verfassungsprojekt veröffentlichte, das näher beim bisher Gültigen blieb und sich ein Stück weit an der Ordnung für den Kanton Bern während der Mediationszeit inspirierte. Es kam zu spät, um die Verhandlungen noch zu beeinflussen, konnte aber in der Volksabstimmung die offizielle Vorlage gefährden.
Deshalb genehmigte der Rat auch gleich ein "Gesetz über die Annahme der Verfassung" und ein sogenanntes Übergangsgesetz. Dieses regelte die Ablösung der alten durch die neuen Behörden und enthielt zudem eine Art von Regierungsprogramm, welches zeigen wollte, dass jene Volkswünsche nicht vergessen seien, über die sich der Verfassungstext ausschwieg, weil sie auf Gesetzes- oder Dekretsebene erfüllt werden sollten, oder wie sich Albrecht Friedrich May später im Grossen Rat ausdrückte: "Nun waren da eine Menge Gegenstände zur Sprache gekommen welche nicht in die Verfassung gehörten, aber doch der zukünftigen gesetzgebenden Behörde zu bestimmen übergeben werden sollten. Man hatte also da gleichsam eine Drucke für allerhand Sachen, und diese Drucke nannte man Übergangsgesetz".
Das Gesetz über das Abstimmungsverfahren ging darauf aus, der Vorlage von vornherein die Annahme zu garantieren. Zuerst dachte man daran, alle Nichtstimmenden als Annehmende zu zählen, wie das zum Beispiel 1802 beim Entscheid über die Helvetische Verfassung geschehen war. Nach längerem Hin und Her verzichtete der Verfassungsrat darauf, verlangte aber gemeindeweise Versammlungen, bei denen der Bürger sich in der Kirche öffentlich für Ja oder Nein erklären musste, und dieses Votum sogar in Namenslisten protokolliert wurde. Es gab also kein Stimmgeheimnis, wohl aber ungezählte Möglichkeiten der Beeinflussung und des Drucks auf Andersdenkende.
Das Volk wurde schon für den 31.Juli 1831 zum Beschluss aufgerufen. Nach dem Abschluss der Ratsverhandlungen blieb somit für die Information des Bürgers und für die Meinungsbildung nicht einmal ein Monat übrig. In 127 Gemeinden wagte sich kein einziges Nein hervor, so in sämtlichen Ortschaften der Bezirke Büren, Laupen und Saanen. Im alten Kantonsteil verwarfen einzig die Stadt Bern, Kappelen bei Aarberg, Stettlen, Frutigen, Wimmis und Blumenstein, dazu im Jura Glovelier, Nenzlingen, St.Brais, Les Enfers, Epauvillers, Montfavergier, Beurnevesin, Chevenez, Damphreux, Montenol, Montignez, Montmelon, Roche d`Or, Seleute und St.Ursanne.
Im ganzen zählte man 27 802 Ja gegen bloss 2153 Nein. Die Angaben über die Stimmbeteiligung schwanken, weil damals keine amtliche Statistik die genaue Zahl der Berechtigten festhielt. Von ihnen hatte nach der Meinung des alt Schultheissen von Fischer ein Drittel, nach neueren Schätzungen des Historikers Richard Feller etwa die Hälfte ihre Meinung kundgetan. Es fehlte noch die Gewöhnung, denn es war das erste Mal in der Geschichte Berns, dass das Volk über eine Kantonsverfassung entscheiden durfte.
1.4.1. Der Inhalt der Verfassung
Die Verfassung verkündete als Grundrechte die Glaubens-, die Presse- und die Lehrfreiheit, ebenso die Freiheit von Niederlassung und Beruf sowie die Unverletzlichkeit der Person und des Eigentums. In diesen Belangen sollte der Bürger also geschützt sein vor Eingriffen des Staates in seinen privaten Bereich. Er konnte die Politik auch aktiv mitgestalten, galt doch der Grundsatz der Volkssouveränität. Ausser für Verfassungsrevisionen waren allerdings keine Volksabstimmungen vorgesehen, sondern der Bürger ordnete Grossräte als seine Vertreter ab, die dann endgültig über die Gesetzgebung beschlossen. Ein Referendum in der heutigen Art existierte nicht; eingeführt wurde eine repräsentative Demokratie, nicht eine direkte.
Massgebende Behörde im Kanton war der Grosse Rat. Die Aufzählung seiner Befugnisse füllte in der gedruckten Verfassung beinahe zweieinhalb Seiten. Unter anderem wählte er die wichtigsten weiteren Behörden, so den Regierungsrat und das Obergericht. Seine Amtszeit betrug sechs Jahre, wobei sich alle zwei Jahre ein Drittel der Mitglieder zur Wahl stellen musste.
Die ausführende Gewalt lag bei einem Regierungsrat von 17 Mitgliedern, die ihren Sitz im Grossen Rat beibehielten. Anders als heute leitete dabei nicht ein Einzelner je eine Direktion, sondern die Verwaltung war gegliedert in sieben sogenannte Departemente. Jedes davon betreute ein bestimmtes Sachgebiet und wurde durch ein Kollegium von gewöhnlich sieben Personen geführt, teils Regierungsräten, teils Grossräten und Aussenstehenden. Alljährlich wählte der Grosse Rat zudem die sogenannten Sechzehner, welche den Regierungsrat bei der Vorbereitung gewisser Geschäfte unterstützten.
Neu geschaffen wurde ein Obergericht mit elf Richtern. Der Kanton war eingeteilt in 27 Amtsbezirke, in denen je ein Regierungsstatthalter die kantonale Exekutive vertrat. Gewählt wurde er vom Regierungsrat, erweitert um die Sechzehner. Dabei war die Wahlbehörde nicht an Vorschläge aus dem betreffenden Bezirk gebunden, denn ein entsprechender Antrag hatte sich im Verfassungsrat nicht durchgesetzt.
Die Verfassung konnte frühestens nach sechs Jahren revidiert werden, und zwar durch den Grossen Rat und nicht mehr durch einen besonderen Verfassungsrat wie 1831. Der letzte Entscheid sollte aber wiederum dem Volke zustehen.
Die Verfassung galt für die "Republik Bern" und nicht für "Stadt und Republik Bern" wie bisher. Der Stadt kam also kein Vorrang mehr zu, ja § 43 setzte ihr sogar eine Schranke, die für keine andere Gemeinde galt: dem Grossen Rat durften nie mehr als ein Drittel Stadtberner angehören, was schon das "Burgdorfer Blättlein" gefordert hatte. Die Furcht, das Land ordne allzuviele Männer aus der Hauptstadt als seine Vertrauensleute ab, erwies sich bald als unbegründet. In der Stadt Bern aber empfand man diese Vorschrift durchwegs als Kränkung, und sie trug dazu bei, dass hier Patrizier und übrige Burger einander wieder näher rückten.
Vor sprachlichen Fragen stand der Verfassungsrat nicht nur bei der Benennung des Staatswesens. Er entschied sich für "Regierungsrat" statt "Kleiner Rat", für "Amtsbezirk" statt "Oberamt" und für "Regierungsstatthalter" statt "Oberamtmann" oder gar "Landvogt" wie früher. Der Vorsitzende des Grossen Rates hiess nun - mit Anklängen an ein anderes Amt der Mediationszeit - "Landammann". Der "Schultheiss" verschwand nicht, aber er bezeichnete jetzt nur noch den Präsidenten des Regierungsrates. Immerhin gab es Grenzen bei der Abkehr vom Traditionellen. Als ein Mitglied der Verfassungskommission die Frage aufwarf "Bleibt der Bär im Standeswappen?", beschloss das Plenum Nichteintreten, denn es seien "dergleichen Veränderungen der Nationalzeichen immer misslich und können nicht nur den Parteigeist wecken und vermehren, sondern sie dienen öfters noch bei Reaktionen zu einer nachteiligen Ausscheidung der Parteien".
Die Verfassung anerkannte Französisch und Deutsch als Volkssprachen, doch galt bei Gesetzen und öffentlichen Urkunden das Deutsche als Ursprache. Eine besondere französischsprachige Kanzlei entstand nicht, wohl aber wenigstens ein Übersetzungsdienst. Es blieben also Postulate der Jurassier unerfüllt. Dennoch schrieben ihnen einzelne Altberner zuviel Einfluss zu. In einer Petition bedauerte die Gemeinde Frutigen "das dem Wohl des Vaterlandes so augenfällig nachtheilige radikale Streben mehrerer Verfassungsräte aus dem Bisthum, und ist keineswegs gesinnet, sich die Gerichtsgebräuche und Formen dieses Landestheiles aufdringen zu lassen. Abtrennung desselben vom alten Canton Bern wäre vielleicht für Letztere das Zuträglichste und Wünschenswertheste!?".
Durch die Verfassung von 1831 trat Bern in die Reihe der regenerierten Kantone. Ein Vergleich mit dem "Burgdorfer Blättlein" von 1830 zeigt allerdings, dass nicht alle Wünsche von damals erfüllt worden waren, etwa bei der Trennung der Gewalten oder beim Wahlrecht. Die meisten wirtschaftlichen Änderungen hatte man für spätere Zeiten aufgeschoben. Bei genauerem Zusehen enthielt das Werk noch viel Traditionelles, und es war in seinem Aufbau und in seinen sprachlichen Formulierungen nicht durchwegs ein Vorbild . Bereits nach anderthalb Jahrzehnten wurde es denn auch als Ganzes ersetzt. Aber trotz dieser kurzen Geltungsdauer war die Verfassung von 1831 als Glied der Entwicklung bedeutsam. Sie verhalf Neuerungen zum Durchbruch, die später nie mehr beseitigt wurden: weder die Vorherrschaft der Stadt über das Land noch jene des Patriziates sind je wieder zurückgekehrt.
1.4.2. Die neuen Behörden und der Wahlverzicht der Patrizier
Weniger als einen Monat nach der Annahme der Verfassung traten die Wahlmänner zusammen, um für jede von 31 Wahlversammlungen "die ihr nach dem Verhältniss der Bevölkerung zukommende Zahl von Gliedern in den Grossen Rath" zu bestimmen. Die Wahlkreise deckten sich in der Regel mit einem der 27 Amtsbezirke, doch waren deren vier unterteilt, nämlich Bern (Bern-Stadt und Bern-Land), Delsberg (Delsberg und Laufental), Erlach (Erlach und Neuenstadt) sowie Nidau (Nidau und Biel). Am meisten Grossräte stellten Konolfingen (zwölf), Aarwangen, Thun und Trachselwald (je elf) und Bern-Stadt, Bern-Land, Burgdorf und Signau (je zehn). Am wenigsten entfielen auf Neuenstadt und Biel (je zwei), auf das Laufental, Erlach, das Oberhasli und Saanen (je drei) sowie auf Büren, die Freiberge, Laupen, Nidau und das Obersimmental (je vier).
Der erste Wahlgang fand überall am 25.August 1831 statt. Mancherorts folgten in den Wochen danach weitere - oft bereits bei stark gelichteten Reihen - falls Ersatzwahlen nötig wurden, weil Gewählte ihr Mandat ausgeschlagen hatten. Am 29.September 1831 waren die Zweihundert endlich beisammen, und diese durften nun noch vierzig weitere Kollegen zuwählen, wie es die Verfassung vorsah.
Die offiziellen Behördenverzeichnisse von 1831 geben nur lückenhaft Auskunft über die Berufe der Gewählten, denn sie nennen neben dem Namen vorwiegend bloss den militärischen Grad oder Titel wie Amtsrichter oder Amtsverweser. Immerhin bezeichnen die Wahlprotokolle und das "Regimentsbuch der Republik Bern" 28 der 240 Grossräte als Handelsleute, 14 als Ärzte oder Apotheker, 12 als Fürsprecher oder Rechtsagenten, 7 als Notare, 9 als Wirte und 12 als Gutsbesitzer. Der Grossteil der ländlichen Abgeordneten bestand aber jedenfalls aus Bauern.
Demonstrativ häufig gewählt wurden der Präsident und der Vizepräsident des Verfassungsrates, nämlich Karl Friedrich Tscharner in 14 und Karl von Lerber in elf Bezirken. Für Karl Schnell entschieden sich vier Wahlkreise, je drei für Ratsherr Samuel Bürki und für den Geschichtsschreiber Anton von Tillier, beide aus der Stadt Bern, sowie für den Bieler Charles Neuhaus. Neben Karl Schnell zog sein Bruder Hans erst bei der Kooptation durch die Zweihundert in die Legislative ein, nachdem er zuvor eine Wahl im Amt Konolfingen ausgeschlagen hatte. Auch Johann Ludwig Schnell hielt sich konsequent zurück, ebenso der Vetter der drei Brüder, Professor Samuel Ludwig Schnell, der verschiedene Nachwahlen ablehnte, die auf ihn fielen. Prominenz aus der Zeit der Helvetik war vertreten mit dem greisen Ludwig Bay, einst Direktor der Helvetischen Republik, mit Karl Koch, seinerzeitigem Präsidenten des helvetischen Grossen Rates und mit Albrecht Friedrich May, einst Sekretär des helvetischen Direktoriums. Philipp Emanuel von Fellenberg wies zwar eine Wahl zurück, doch zog sein Sohn Wilhelm in den Grossen Rat ein, desgleichen für das Obersimmental Samuel Joneli, dessen gleichnamiger Vater Senator des Kantons Oberland gewesen war.
Im Artikel 43 schrieb die Verfassung vor, höchstens ein Drittel des Grossen Rates dürfe aus der Einwohnerschaft der Stadt Bern gewählt werden. Nun hatten sich auf dem Lande so viele "Kapazitäten" gefunden, dass man sogar bloss etwa ein Viertel Stadtberner zählte, nämlich rund 60, davon 18 Patrizier. Weitere 18 ihrer Standesgenossen schlugen ein Mandat aus, wobei nicht alle dieselben Bedenken hatten. Manche stellten sich die Gewissensfrage: wenn sie seinerzeit die Verfassung verworfen hatten und sie innerlich auch jetzt noch ablehnten als einen Bruch alter Rechte und Verträge, durften sie dann einen Posten annehmen? Hätte man sie nicht mindestens vorher förmlich von den Eiden entbinden müssen, die sie der alten Regierung geschworen hatten? Zudem meinten sie, die Verfassung wecke im Volke trügerische Erwartungen, was zu Enttäuschungen, ja zum Schwund des Vertrauens in die Behörden führe, oder sie vermuteten, ohne erfahrene Politiker und Verwaltungsleute erleide das neue Regime ohnehin bald Schiffbruch, und diesen Ablauf wollten sie nicht bremsen. Gott dulde eine Ordnung nicht lange, die auf Unrecht ruhe. In den Augen der "Ultras" war die Verfassung von 1831 ohnehin Importware aus Frankreich, und der neue Zustand beinahe gleichzusetzen mit der Helvetik. Auch suchten sie jeden Anschein zu meiden, als seien sie mit der "Revolution" von 1831 einverstanden. Andere Patrizier fühlten sich durch den Tonfall der Presse im Wahlkampf abgestossen und glaubten auch nicht daran, sie könnten in der Legislative eine wirksame Opposition bilden. Schliesslich fiel mehreren Patriziern auf, dass sie in Bezirken erkoren worden waren, mit denen sie überhaupt keine persönliche Beziehung verband. Die Wahlen seien also durch liberale Gruppen gesteuert worden, und als Werkzeuge oder Marionetten von Drahtziehern im Hintergrund wollten sie sich nicht hergeben.
Mit solchen Argumenten begründete etwa der spätere Geschichtsschreiber Johann Ludwig Wurstemberger, der bisher eher als liberal gegolten hatte, in einem Brief ausführlich, warum er seine Wahl im Amt Trachselwald ablehnte. Kürzer fasste sich Schultheiss von Fischer: "Die Motive zu diesem Entschluss auseinanderzusetzen, wäre überflüssig. Ohne Hoffnung, unter den obwaltenden Umständen für mein Vaterland Nutzen zu fördern oder Schaden zu wenden, bitte ich zu Gott, dass er dasselbe bewahren möge".
Dabei war gerade er von Gemässigten mehrmals aufgerufen worden, durch seine Mitarbeit eine Entwicklung zum Allerschlimmsten zu verhindern. Aber der Ruf der "Ultras" nach Ablehnung einer Wahl galt bald als innerlich verpflichtende Parole für den Stand der Patrizier. Nur wenige wagten es, ihr entgegen zu handeln, und wer es tat, wurde - von der Damenwelt noch entschiedener als von den Männern - als Abtrünniger geächtet und bei Einladungen oder ähnlichen Anlässen übergangen.
Ohne dass sie deswegen mit der neuen Ordnung und ihren Führern durchwegs eines Sinnes gewesen wären, nahmen doch einige Patrizier eine Wahl an, etwa Staatsschreiber Albrecht Friedrich May oder der Geschichtsschreiber Anton von Tillier, bei dem Ehrgeiz und der Wunsch nach einer Karriere mitspielen mochten. Zusammen mit anderen suchten sie im Grossen Rate eine Gruppe um sich zu scharen, die den liberalen Führern nicht blindlings folgte, aber auch keine Rückkehr zur Herrschaft der Aristokratie anstrebte. Nicht als Grossräte, wohl aber auf wichtigen Posten der Verwaltung stellten sich zudem eine Reihe jüngerer Patrizier dem neuen Regime als Sekretäre zur Verfügung und blieben also im Staatsdienst, der ihnen allein Hoffnungen für ihre Zukunft bot.
Klein war die Zahl jener Patrizier, die eindeutig auf die Seite der Liberalen traten, allen voran Karl Friedrich Tscharner (der nun das "von" vor seinem Namen wegliess) und Karl von Lerber, die schon im Verfassungsrat an herausragender Stelle mitgearbeitet hatten. Noch während der Restaurationszeit zählte man beide eher zu den "Ultras", oft freilich weniger wegen ihrer Überzeugung, als wegen ihrer Abneigung gegen damals regierende Persönlichkeiten, denen sie allerhand Misserfolge und Zurücksetzungen nachtrugen. Auch jetzt ging ihre Haltung wohl stärker auf Geltungsdrang zurück als auf einen echten Gesinnungswandel. Doch stand Tscharner immerhin seit langem mit Professor Samuel Ludwig Schnell auf vertrautem Fusse, und von Lerber wirkte in gesamtschweizerischen gemeinnützigen Vereinigungen, die als Horte neuen Denkens galten.
Etwas anders lag der Fall bei Karl von Tavel. Als Individualist im religiösen Bereich zeigte er Verständnis für liberale Ideen. Mit seinen Standesgenossen hatte er sich überworfen, weil sie vor 1831 Gruppen von Gläubigen ausserhalb der offiziellen Kirche verfolgten, denen er mit seiner Familie selber nahestand. Von Tavel verstand es, weltmännisch gewandt mit den fremden Gesandten zu verkehren, ein Vorzug, welcher den liberalen Führern vom Lande abging. Ihnen war von Tavel deshalb willkommen, wie sie überhaupt anpassungswillige Patrizier gerne als Aushängeschild benützten.
Durch das Ausschlagen von Mandaten geriet das Patriziat als Ganzes mancherorts in den Verruf, es sei ein schlechter Verlierer, wolle sich einem Entscheid des Volkes nicht fügen und suche eine Entwicklung zu hemmen, die sich nicht aufhalten lasse. Ja man verdächtigte es, es traure seiner früheren Macht und den entsprechenden Einkünften nach.
War dieses Abseitsstehen richtig? Zwar empfanden im Augenblick viele Patrizier ihre Haltung als Ehrensache, doch selbst einem Schultheiss von Fischer stiegen später Zweifel auf. Die Stadt Bern nahm nun nicht einmal soviel Einfluss wahr, wie es ihr der umstrittene Artikel 43 der Verfassung zugestanden hätte. Viele der ehemaligen Regenten zogen sich zurück auf ihre Landgüter oder sie suchten eine Laufbahn im Militärdienst. Besonders aber widmeten sie sich der Verwaltung der Stadt Bern. Damit ergaben sich Gegensätze und Reibungen zwischen dem Hauptort und der neuen Regierung des Kantons bald wie von selber.
Allerdings waren die Patrizier nicht die einzigen Stadtberner im Grossen Rat, denn neben ihnen sassen dort noch 44 nichtpatrizische Burger. Sie fanden sich zur Mitarbeit bereit, obwohl sie mit den Brüdern Schnell längst nicht immer übereinstimmten. Karl Koch und Abraham Rudolf Wyss gehörten sogar zu jenen, die seinerzeit in der Kommission des Verfassungsrates einige Wochen lang aus Protest den Sitzungen ferngeblieben waren. Die meisten der Gewählten stammten aus der bürgerlichen Oberschicht und waren in akademischen Berufen oder in Handel und Industrie tätig. Im Rat sammelten sich viele von ihnen um Karl Koch und neigten der Mitte zu, dem sogenannten Juste-milieu. Zusammen mit gemässigten Patriziern versuchten sie dort bremsend und dämpfend zu wirken, ohne dass sie deswegen die Zustände des Ancien régime erstrebten.
Stärker vertreten waren die Stadtberner in der Exekutive, welche der Grosse Rat in einer seiner ersten Sitzungen erkor, stammten doch zehn der siebzehn Regierungsräte aus der Stadt Bern. Doch zeigte es sich bald, dass diese Behörde an Bedeutung und Einfluss hinter der Legislative deutlich zurückstand.
Solange die Verfassung von 1831 galt, das heisst bis 1846, war der Regierungsrat in seiner personellen Zusammensetzung durch ein Nebeneinander von Konstanz und Wechsel geprägt. Fünf der ersten 17 Mitglieder blieben über den ganzen Zeitraum hinweg (oder bis zu ihrem Tode) im Amt, nämlich als bedeutendster und einflussreichster der Bieler Charles Neuhaus, ferner die drei Stadtberner Karl Friedrich Tscharner, der 1844 starb, Friedrich Tscharner und Abraham Ludwig von Jenner, die beide eher im Hintergrund blieben, sowie Johann Schneider von Eriswil (Schneider älter), der sich vor allem um das Erziehungswesen verdient machte.
Längere Zeit gehörten Karl von Tavel, Karl Anton von Lerber, die Geschichtsfreunde Anton von Tillier und Bernhard Rudolf Fetscherin der Exekutive an; dazu Johann Gottlieb Wyss und Karl Koch, alle aus der Stadt Bern, ferner Fürsprecher Friedrich Kohler aus Nidau, den Jeremias Gotthelf später in seinem "Zeitgeist und Bernergeist" als Regierungsstatthalter von bedenklichem Charakter und Lebenswandel an den Pranger stellte.
Fast ganz ausserhalb des Regierungsrates blieb die Familie Schnell. Einzig Karl gab zweimal ein kurzes Gastspiel von je rund einem Jahr, fühlte sich aber dabei nicht wohl. Die Burgdorfer konnten trotzdem auch in der Exkutive Einfluss ausüben, galt doch Karl Friedrich Tscharner als ihr Vertrauter, der sich gerne von ihnen beraten und führen liess.
Regierungsräte vom Lande, deren Hauptwirken zum Teil erst in die Zeit nach 1846 fiel, waren der Arzt Dr.Johann Rudolf Schneider aus Nidau, der unentwegte Förderer der Juragewässerkorrektion (Schneider jünger), und die beiden Oberländer Namensvettern Johann Jaggi aus Reichenbach (Jaggi älter) und Albrecht Jaggi aus Gsteig bei Saanen (Jaggi jünger).
Der neue Kantonsteil besetzte zwischen 1831 und 1846 von den 17 Regierungsratssitzen nie mehr als zwei aufs Mal. Die meisten seiner Vertreter blieben nur kurze Zeit im Amt und erregten weit weniger Aufsehen als der bekannteste und umstrittenste von ihnen, Xavier Stockmar, dessen Streit mit Charles Neuhaus das Verhältnis zwischen dem Jura und Altbern in die schwerste Krise seit 1815 führte.
1.4.3. Proklamationen zur Amtsübergabe
Sobald die neuen Räte konstituiert waren, übergaben ihnen ihre Vorgänger die Gewalt. Ein letztes Mal erliess Schultheiss von Wattenwyl am 20.Oktober 1831 eine Proklamation, deren Text aus der Feder Emanuel Friedrich von Fischers stammte: "Berner zu Stadt und Land! Die neue Verfassung, unter welcher Unser Vaterland hinfür leben soll, ist eingeführt. Möge dieselbe Euern Wünschen entsprechen, möchte sie Euer Aller Glück und Wohlstand, die Ehre des bernerschen Namens befördern!
Wir treten ab unter die Mitte Unserer Mitbürger, mit gleicher Treue für Unser Vaterland, mit gleicher Ergebenheit an dasselbe, wie Wir sie während Unsrer Verwaltung hegten, Was Wir gethan, darüber wird der Zustand des Landes, werden die Ergebnisse Unsrer Haushaltung Zeugniss reden; was Wir beabsichtigt, darüber vertrauen Wir zu Gott, dessen Auge Irrthum und Schwachheiten nicht nach dem Maasse der Leidenschaften misst. ... "
Tags darauf wandten sich dann Landammann und Grosser Rat der Republik Bern an ihre "lieben und getreuen Mitbürger" und mahnten zur Geduld: "Gross und schwer ist die Aufgabe, bei der Trennung der Gemüther, bei der Verschiedenheit der Ansichten und Bestrebungen, die sich in den letzte Zeiten kund gegeben. Jedoch mit treuem, redlichem, vaterländischen Sinne, mit Kraft und Entschlossenheit hoffen Wir gleichwohl Euern gerechten und billigen Erwartungen entsprechen zu können.
Doch, liebe und getreue Mitbürger! erwartet nicht Unmögliches von Uns. Glaubet nicht, dass es zum Glück führe, mit Übereilung die alten Gesetze und Einrichtungen der Staatsverwaltung abzuschaffen, bevor sie wirklich durch bessere ersetzt werden können, und beherziget, dass es Zeit und reife Berathung erfordert, etwas Besseres zu schaffen. Ohne Zweifel haben die Zeitumstände manche voreilig gefasste Hoffnung erweckt, welche das allgemeine Wohl nicht zu befriedigen erlaubt. Manchen gegründeten Hoffnungen werden Wir zu entsprechen suchen; doch wird es erst im Verlauf der Zeit geschehen können, weil ihre Erfüllung Vorbereitungen erheischt, deren Wirkung mit Geduld und Ruhe erwartet werden muss. Die Erndte kann nicht sogleich der Aussaat folgen! Glaubet nicht, die Freiheit eines Volkes bestehe darin, dass ein Jeder thun könne, was ihm beliebt, oder dass Parteien im Volke der Regierung ihren Gang vorschreiben dürfen. Das ist nicht Freiheit, sondern Anarchie und Zügellosigkeit. Die Freiheit kann nur da blühen und edle Früchte tragen, wo die strenge Ehrfurcht vor dem Gesetze herrscht, vor dem sich Alle, die Vorsteher und die Regierten, beugen müssen, und wo das Volk seinen Vorstehern mit Vertrauen und willigem Gehorsam entgegen kommt. ... " Wer die spätere Entwicklung kennt, könnte aus dieser Warnung vor allzu radikalen Begehren und vor individualistischer Masslosigkeit eine Vorahnung künftiger Spannungen im Lager der Sieger von 1831 herauslesen.
Bei den unterlegenen Patriziern wirkte es fast wie ein Mahnmal, dass Niklaus Rudolf von Wattenwyl schon am 10.August 1832 starb, und ihm wenige Monate spE4ter sein langjähriger Amtskollege Niklaus Friedrich von Mülinen ins Grab folgte. Der Nachwelt prägte sich deshalb Emanuel Friedrich von Fischer als letzter bernischer Schultheiss der alten Ordnung ein, obwohl 1831 ein Amtsjahr von Wattenwyls gewesen war.
So begann Neues und endete Altes. Doch daneben fehlen Zeichen der Kontinuität nicht. So trugen beide Proklamationen vom 20. und 21.Oktober 1831 neben der Unterschrift des jeweiligen Standeshauptes auch diejenige Albrecht Friedrich Mays, der dem patrizischen wie dem liberalen Regime als Staatsschreiber diente.
1.5.1. Eidverweigerungen durch Offiziere und Postpächter
Die neuen Behörden konnten ihre Zeit und Kraft nicht gleich voll für gesetzgeberische Arbeiten einsetzen, denn vorerst überschatteten andere Probleme den politischen Alltag, und weiterhin blieb der Gegensatz zwischen der Stadt Bern und der Landschaft, zwischen den Patriziern und den neuen Regenten, im Vordergrund. Er entzündete sich nochmals am Fahneneid, den die Regierung Ende Dezember 1831 von allen bernischen Truppen forderte. Sie sollten schwören "der Republik Bern Treue und Wahrheit zu leisten; derselben Nutzen zu fördern und Schaden zu wenden; ihre bestehende Verfassung, ihre Regierung, Religion und Rechte gegen innere und äussere Feinde zu vertheidigen." Ähnlich wie kurz zuvor bei den Grossratswahlen, galt es bald in weiten Kreisen des Patriziates als Ehrensache, dieses Gelöbnis zu verweigern. Wer öffentlich vor Gott einer Verfassung Treue verspreche, die er bekämpft habe und innerlich noch immer ablehne, sei unredlich. Besonders jüngern Patriziern ging es allerdings nicht nur um Gewissensbisse, sondern auch um demonstrative Opposition. Sie glaubten durch den Umschwung ihre materielle Existenz und ihre Karriereaussichten gefährdet und nützten deshalb die Gelegenheit, um - wie sie glaubten - der Regierung Unannehmlichkeiten zu bereiten, in der Hoffnung, ihr Beispiel verleite auch einfache Soldaten in grösserer Zahl zu passivem Widerstand, was jedoch nicht eintrat.
Um den Eid nicht leisten zu müssen, baten 17 meist patrizische Offiziere um ihren Abschied und erhielten ihn auch. Hundert andere weigerten sich, zu schwören und wurden entweder aus der Dienstpflicht entlassen oder ihres Grades für verlustig erklärt. Manches deutet darauf hin, die Regierung sei im Grunde eher froh gewesen, missliebige Personen auf diese Weise kaltzustellen. In diesem Falle verpuffte also die Opposition der Patrizier ins Leere. Sie verschloss den jüngeren unter ihnen die militärische Laufbahn und setzte ihren Stand als Ganzes der Missdeutung aus, er wende sich gegen das Wohl des Vaterlandes. Denn ausserhalb ihres eigenen Kreises fanden die ehemaligen Regenten wenig Verständnis für ihre Haltung, und die innere Entfernung zwischen ihnen und den breiteren Volksschichten wuchs.
Der Eid auf die Verfassung spielte auch in einem anderen Streit eine Rolle, nämlich bei der Auseinandersetzung um die bernische Post. Diese war - abgesehen von einem kurzen Zwischenspiel während der Helvetik - seit über 150 Jahren durch die Familie von Fischer mit Erfolg geführt worden und zu internationalem Ansehen gelangt. Dabei wirkte die Familie von Fischer als Pächter des Staates, und zum letzten Male hatte der Grosse Rat diesen Auftrag noch verlängert, als er nach dem 13.Januar 1831 bereits nur mehr als provisorische Behörde wirkte.
Hier hakte die neue Regierung ein: die alte Legislative sei zu diesem Schritt gar nicht mehr befugt gewesen. Schwerer als dieses formale Bedenken wog allerdings die Überzeugung, man dürfe einen für das öffentliche Leben derart wichtigen Verwaltungszweig nicht Privaten überlassen, schon gar nicht solchen, welche das liberale Regime ablehnten. Zudem sollte der Pachtzins erhöht werden. Die Familie von Fischer ihrerseits betrachtete die Postpacht als einen Vertrag, den man nur im Einvernehmen beider Partner ändern dürfe.
Statt nun diese unterschiedlichen Auffassungen in Verhandlungen unter den Beteiligten oder durch ein Gericht klären zu lassen, forderte die Regierung von den Postpächtern einen Schwur auf die Regenerationsverfassung. Diese lehnten ab, aus ähnlichen Gründen wie seinerzeit der Grossteil der patrizischen Offiziere. Nun nahm der Grosse Rat diese Eidverweigerung zum Anlass, um in einem Dekret vom 25.Juni 1832 "Die Postverwaltung für den ganzen Kanton Bern unmittelbar für Rechnung des Staates durch eine eigene Regie" zu übernehmen.
Damit fand ein ruhmvolles Unternehmen sein Ende, denn die Familie von Fischer beugte sich dem Entscheid. Auf alt Schultheiss Emanuel Friedrich von Fischer lasteten aber sicher noch Nachwirkungen dieser Streitigkeiten und machten ihn erregbar, als er kurz darauf im Mittelpunkt anderer, neuer Kämpfe mit den liberalen Führern stand.
1.5.2. Die Verwaltung der Gemeinde Bern
Schärfer spitzten sich die Gegensätze im nächsten Konflikt zu, der sich um die letzte gewichtige Position des Patriziates drehte, nämlich um die Verwaltung der Stadt Bern. Diese hatte bis 1798 stets eine Einheit gebildet mit jener des Gesamtstaates Bern, doch dann trennte die Helvetik die beiden Bereiche. Während der Mediation erhielt die Stadt Bern für die ihr erwachsenden Kosten den Ertrag mehrerer Güter zugewiesen, die sogenannte Dotation. Mit der Restauration fiel die selbständige Stadtverwaltung wieder dahin, und die eigentliche Stadtregierung bestand fortan aus den 200 burgerlichen Mitgliedern des Grossen Rates. An ihre Seite trat eine 34köpfige Kommission, bei deren Bestellung die burgerlichen Gesellschaften mitentscheiden durften.
Nun schuf der Rücktritt der Regierung vom 13.Januar 1831 Unklarheit. Die Patrizier waren der Meinung, sie hätten damit nur auf die Leitung im Kanton verzichtet, nicht aber auf die Führung in der Stadt, welche von ihren Ahnen geschaffen und unter ihnen gross geworden sei. Auch fürchteten sie um das Stadtvermögen. So warteten sie nicht neue Gesetze als Leitlinien ab, sondern liessen durch die Burgergemeinde am 9.September 1831, also noch vor dem Amtsantritt der neuen Kantonsbehörden, eine Ordnung für die Stadt Bern genehmigen. Sie erhob den Anspruch, die Burgergemeinde vertrete sämtliche Einwohner der Stadt Bern, also auch die ansässigen Nichtburger. Sie alle seien repräsentiert im Stadtrat aus 140 Burgern, der aus seiner Mitte als Exekutive die sogenannte Stadtverwaltungskommission von 35 Mitgliedern bestellen sollte.
Die Wahlen Ende September 1831 brachten den Patriziern ein deutliches Übergewicht in diesen Gremien, doch sassen im Stadtrat immerhin auch Männer wie die späteren Regierungsräte Karl Koch und Johann Gottlieb Wyss. Den neuen Lenkern des Kantons war die Sonderstellung der Stadt Bern als Überrest korporativer Ordnung und als Widerspruch zum Grundsatz der Gleichheit ein Dorn im Auge, aber sie fanden wegen dringender anderer Aufgaben vorerst keine Zeit für Gegenmassnahmen.
So wurde es Frühjahr 1832, bis der Sturm losbrach. Die Atmosphäre war damals in der ganzen Eidgenossenschaft gespannt, in Basel und Schwyz drohte Krieg zwischen Alt- und Neugesinnten. Auch in Bern fühlte sich die Regierung unsicher und nervös; die Bevölkerung war enttäuscht, dass Neuerungen und Erleichterungen - etwa in der Zehntfrage - auf sich warten liessen. Deshalb fürchteten die Liberalen, bei einem Putschversuch könnten die Patrizier mit einem starken Anhang rechnen und organisierten den sogenannten Schutzverein, der das Bernbiet überwachen und Gegner des Regimes aufspüren sollte. Solche Besorgnisse überschätzten wohl die politische Macht des Patriziates, denn dieses stand immer noch keineswegs geschlossen da. Einigend wirkte eigentlich nur der Wille, die Rechte der Stadt Bern gegen den Kanton zu verteidigen und die Überzeugung, die neue Ordnung könne sich nicht lange halten, einmal wegen der Abneigung des Landvolkes, aber auch weil die Grossmächte eine chaotische Entwicklung im Herzen Europas nicht dulden würden. Tatsächlich genossen manche Patrizier als Personen immer noch hohes Ansehen, aber ihre rückwärtsgewandten Ideen waren nicht populär und hätten im Volke kaum eine Mehrheit gefunden. Eine Rückkehr zu den Verhältnissen vor 1831 hätte sich - jedenfalls ohne Nachhilfe aus dem Ausland - schwerlich durchsetzen lassen.
Alle Beteiligten waren schon gereizt, als die liberale Kantonsregierung die direkte Auseinandersetzung eröffnete, indem sie der Stadt Bern mitteilte, sie anerkenne deren Gemeindeverwaltung nicht, denn ihre Neuordnung hätte nach Artikel 94 der Staatsverfassung durch den Regierungsrat genehmigt werden müssen. Dazu erliess der Grosse Rat am 19.Mai 1832 ein "Dekret über die Erneuerung der Gemeindebehörden", das zwar die Stadt Bern nicht namentlich erwähnte, aber die Trennung in Einwohner- und Burgergemeinden vorschrieb. Danach umfasste die Einwohnergemeinde, bei gleichem Stimmrecht für alle, sämtliche Einsassen einer Gemeinde, ob Burger oder nicht; ferner durfte sie eigene Steuern einziehen. Die Burgergemeinde sollte unter der Oberaufsicht des Kantons das Burgergut verwalten.
Dieses Dekret erinnerte die Stadtberner unliebsam an die Helvetik, sie befürchteten einen Raubzug auf das burgerliche Vermögen und organisierten Widerstand. Nach Vorgängen, von denen gleich ausführlich die Rede sein wird, erklärte die Kantonsregierung am 5.September 1832 die Stadtverfassung für aufgehoben und den Stadtrat für abgesetzt. Die Stadt fügte sich unter Protest, aber die Wahlen nach der vom Kanton auferlegten Ordnung ergaben starke Mehrheiten für das Patriziat, weil die Burgerschaft sich daran sehr zahlreich und diszipliniert beteiligte. Im November 1832 begann der Grosse Rat ein Gemeindegesetz zu beraten, welches das Gemeindedekret vom Mai 1832 ersetzen sollte. Die Debatten verzögerten sich jedoch, und es konnte erst gegen Ende 1833 in Kraft treten.
1.5.3. "Erlacherhofverschwörung" und Werbekomplott
Weit mehr als diese Auseinandersetzung zwischen den Behörden von Stadt und Kanton erregten andere Vorgänge die Gemüter, und nur vor diesem Hintergrund versteht man die Schärfe der damaligen Kämpfe. Um sich gegen die Anschläge auf das burgerliche Vermögen zu schützen, setzten die Stadtberner einen Ausschuss von vier patrizischen und drei nichtpatrizischen Burgern ein mit alt Schultheiss von Fischer als Vorsitzendem, die sogenannte Siebnerkommission. Diese ergriff unauffällig Gegenmassnahmen, als die Kantonsregierung 1830 die Stadtwache auflöste und ihre Waffen einzog. Die Siebner hielten sich für berechtigt, eine Neubildung des Korps vorzubereiten und beriefen sich dabei auf ein Dekret von 1804 über die "Ausübung der Polizey durch den Stadtrath von Bern", das bisher nicht aufgehoben worden war. Vierhundert bestellte Gewehre kamen zwar nie in Bern an, wohl aber Munition, die man in Kisten mit täuschenden Etiketten im Erlacherhof lagerte. Von solchen Vorkehrungen erhielt die Kantonsregierung Wind, und der Grosse Rat erliess am 7.Juli 1832 ein Gesetz gegen Hochverrat, praktisch eine Kopie der entsprechenden österreichischen Vorschriften.
Ende August 1832 wurden die Patronenvorräte im Erlacherhof bei einer Hausdurchsuchung gefunden. Die Siebnerkommission beteuerte, die Munition hätte einzig der Verteidigung der Stadt dienen sollen, falls diese angegriffen worden wäre. Dennoch verhaftete man ihre Mitglieder, und sie galten bald weitherum als Hochverräter, obwohl Putschpläne fehlten. Seither hat sich die irreführende Bezeichnung "Erlacherhofverschwörung" in der Geschichtsschreibung gehalten.
Das rührte daher, dass manche Zeitgenossen diese Vorgänge in einen Topf warfen mit dem fast gleichzeitig aufgedeckten sogenannten Werbekomplott. Als dessen Urheber galten einige junge patrizische Heissporne, vor allem die Hauptleute Karl Rudolf von Lentulus in Hahlen bei Kirchlindach und Karl Rudolf Friedrich von Werdt in Toffen sowie Major Karl Ferdinand von Fischer im Eichberg bei Uetendorf, ein Vetter des alt Schultheissen. Gerade bei diesen drei Personen misslang die Festnahme, weil sie sich rechtzeitig zuerst in die Innerschweiz und dann ins Ausland absetzten. Volle Klarheit über ihre Absichten brachten seither weder die Gerichtsverhandlungen noch die Geschichtsforschung.
Fischer und Werdt hatten sich in ihrer Nähe Leute zur Abwehr verpflichtet gegen befürchtete Übergriffe des Schutzvereins. Auf einen Umsturz im Kanton zielten sie nicht. Mit dem Hauptbelasteten, Lentulus, hatten sie bloss an einem privaten Wettschiessen auf dem Eichberg kurz gesprochen und dabei von seinem Vorhaben gehört, ohne es zu unterstützen. Fischers und Werdts Schuld ging also anscheinend nicht über ein Mitwissen hinaus, auch wenn ihre Flucht sie stärker zu belasten schien. Aber sie wollten damit wohl einfach unangenehmen Verhören ausweichen und verloren beim Auftauchen ganzer Häscherdetachemente vorübergehend den Kopf.
Lentulus allerdings hatte Leute vor allem im Seeland und im stadtbernischen Mattequartier besonders aus ärmeren Schichten angeworben, Versprechungen für spätere Zeiten gemacht und bereits das Losungswort für den Tag der Erhebung verkündet. Doch auch er war kein berechnender Verschwörer mit kühlem Kopf, sondern ein Prahler, von dessen Reden und Tun bald allerlei durchsickerte.
Hinter Lentulus stand als Geldgeber der Chevalier d`Horrer, ehemals Sekretär der französischen Gesandtschaft. Er blieb auch nach der Pariser Julirevolte in Bern und suchte von hier aus für die Bourbonen zu wirken. Lentulus und er sahen in den Berner Liberalen bloss Marionetten der neuen Regenten Frankreichs und glaubten vermutlich, nach einem erfolgreichen Umsturz in Bern werde eine wiederum patrizische Führung gestatten, Truppen anzuwerben, welche die Bourbonen auf den französischen Thron zurückführen könnten.
Es lässt sich schwer abschätzen, wieviele Mitwisser Lentulus besass. Sicher gehörten zu ihnen mehrere Patrizier aus dem Kreise der "Ultras" und einzelne Mitglieder der Siebnerkommission, darunter alt Schultheiss von Fischer, doch unterstützten sie den Aufrührer nicht, sondern bremsten ihn und mahnten zur Besonnenheit. Ihre Schuld bestand darin, dass sie die Hinweise nicht weiterleiteten und wohl auch nicht ganz ernstnahmen. Im stillen hofften sie vielleicht, das Volk werde sich aus eigenem Antrieb und ohne Anstoss seitens der Stadt erheben.
Waren Lentulus` Umtriebe auch der liberalen Regierung selber schon seit einiger Zeit bekannt und liess sie ihn gewähren bis zu einem Augenblick, in dem Enthüllungen besonders publikumswirksam erschienen? Tatsächlich hatten die Behörden bereits Wochen vor den Verhaftungen allerlei vernommen, doch waren sie nicht einig darüber, ob die vorhandenen Indizien für eine Festnahme der Siebnerkommission genügten. Erst im Bericht vom 6.September 1832 an den Grossen Rat behauptete der Regierungsrat dann, die Patronen im Erlacherhof seien für die von Lentulus Angeworbenen bestimmt gewesen. Es bestehe also eine Konnexität zwischen Werbekomplott und Munitionsvorräten, und die Siebner hätten den leitenden Ausschuss der Verschwörung gebildet. So nahmen die politischen Instanzen ein Urteil vorweg, das zu fällen einzig dem Gericht zustand, welches bisher noch gar nicht zum Wort gekommen war.
Obwohl wir damit den übrigen Ereignissen vorauseilen, berichten wir über die gerichtliche Erledigung dieser Vorfälle, welche sich mehr als sieben Jahre lang hinzog. Umstrittenster Punkt war dabei, ob das Werbekomplott und die Vorkehren der Siebnerkommission zusammenhingen und demnach in einem Verfahren zu behandeln seien. Vor allem der Regierungsrat behauptete eine solche Konnexität gegen die Meinung des 1831 geschaffenen Obergerichtes. Dabei griff er rücksichtslos in die Befugnisse dieser Behörde ein und verletzte die in der Verfassung garantierte Gewaltentrennung. Der Grosse Rat billigte aber das Vorgehen der Exekutive und packte 1836 die Gelegenheit, um einige konservative Oberrichter bei den ersten Neuwahlen in ihrem Amte nicht zu bestätigen und sie durch gefügige Liberale zu ersetzen.
In diesem neuen Bestande verurteilte das Obergericht Ende 1839 Lentulus, Werdt, Major von Fischer und andere Beteiligte des Werbekomplottes zu hohen Gefängnisstrafen. Die prominentesten weilten allerdings im Ausland und sassen deshalb ihre Strafe nicht ab. Die Mitglieder der Siebnerkommission wurden bloss der Verheimlichung von Munition und der Widersetzlichkeit gegen das Gemeindedekret für schuldig befunden, nicht aber der Beteiligung oder gar der Urheberschaft am Werbekomplott. Die meisten von ihnen erhielten ein Jahr Gefängnis, alt Schultheiss von Fischer und Oberst Karl Ludwig Tscharner das Doppelte, weil sie im Verdachte stünden, sie hätten von den Putschplänen gewusst. Ein solcher Schuldspruch auf Grund blosser Vermutungen widerspricht heutigem Rechtsempfinden. Damals war er jedoch in Bern möglich auf Grund des "Verdachtsgesetzes", das heisst der Kriminalinstruktion vom 5.August 1803, die immer noch in Kraft stand.
Der Entscheid liess also die These von einer Konnexität fallen, auferlegte aber die Kosten gleichwohl allen Verurteilten gemeinsam. Den Anteil der Siebner wollten die Berner Stadtbehörden aus Mitteln der Burgergemeinde übernehmen, doch verbot ihnen die Kantonsregierung das, worauf die Kommissionsmitglieder den Betrag selber aufbrachten.
Angesichts der langen Dauer des Verfahrens hatten schon vor dessen Schlussphase verschiedene Petitionen vom Lande eine Anmestie vorgeschlagen. Der Grosse Rat lehnte das schliesslich ab, denn er wollte die verurteilten Patrizier demütigen und dazu drängen, selber um Gnade zu bitten. Das taten die Siebner jedoch nicht, sondern sie sassen ihre Strafe auf dem Thorberg ab. Mit dieser konsequenten Haltung gewannen sie mancherorts an Ansehen, während die Liberalen zwar gegen aussen Sieger blieben, jedoch wegen ihrer Unversöhnlichkeit und ihrer Rechtsbrüche Sympathien verloren. Beim Abschluss des Prozesses war die Herrschaft der Brüder Schnell bereits am Ende.
1.5.4. Schatzgelderangelegenheit, Dotationsstreit und Schleifung der Schanzen
Die Liberalen des Kantons Bern lebten in ständiger Furcht vor einem Putsch der Patrizier, der ihr junges Regime wieder stürze. Im Rückblick scheint diese Angst übertrieben. . Deshalb wollten sie den Patriziern die materielle Grundlage für derartige Unternehmen schmälern.
Gelegenheit zum Einhaken suchten sie bei allerhand ungeklärten Angelegenheiten im Finanzbereich aus der Zeit des Franzoseneinfalles und den Jahrzehnten danach. Damals hatten ja die Sieger die Hauptmasse des bernischen Staatsschatzes nach Paris transportiert, doch war es Gottlieb Abraham Jenner und seinem Vetter Ludwig Zeerleder gelungen, heimlich gewisse Summen zu retten. Nun fiel es verhältnismässig leicht, den Verdacht auszustreuen, die Beteiligten hätten bei jenen geheimnisumwitterten Vorgängen auch einiges für den eigenen Beutel oder für Sonderfonds abgezweigt, die nun reaktionären Zwecken dienen könnten.
Da Jenner 1834 gestorben war, griffen die neuen Regenten auf den bereits über sechzigjährigen Zeerleder und hielten ihn sowie einige Unbeteiligte während Monaten in Haft, um ihnen Geständnisse abzupressen. Aber selbst mit solch fragwürdigen Praktiken gelang es dem ausserordentlichen Untersuchungsrichter, dem späteren Bundesrat Ulrich Ochsenbein, nicht, Belastendes zu finden, so dass das Obergericht den Freispruch Zeerleders 1842 endgültig bestätigte.
Ungefähr zur selben Zeit wie um die Schatzgelder stritten sich Kantonsbehörden und stadtbernische Burgerschaft auch um die sogenannte Dotation. Im Jahre 1804 hatte eine eidgenössische Liquidationskommission - und nicht etwa die damalige bernische Regierung - in der Aussteuerungsurkunde die Vermögen von Stadt und Kanton Bern voneinander abgegrenzt und dabei die Dotation festgelegt, die es der Stadt erlauben sollte, die Erfüllung ihrer Aufgaben zu finanzieren. Nun hatte die patrizische Regierung am 17.Januar 1831, als sie bereits nur noch als provisorische Behörde wirkte, dem Inselspital und dem Äusseren Krankenhaus (am Ort der heutigen Waldau) eine Reserve von eineinviertel Millionen zugesprochen, weil sie voraussah, dass künftige liberale Behörden die beiden Anstalten finanziell kaum mehr unterstützen würden.
Als die Liberalen dieser Transaktion 1833 auf die Spur kamen, witterten sie dahinter einen Missbrauch von Staatsgeldern und bestritten sogar, dass die Dotationsurkunde überhaupt noch gelte. Mehr und mehr verhärteten sich die Fronten, und es liess sich auch kein überparteilicher, beidseits anerkannter Schiedsrichter finden: das Zürcher wie das Luzerner Obergericht sagten ab, ebenso die Tagsatzung. Erst nach jahrelangem Streit und vielen Konferenzen gelang schliesslich 1841 eine gütliche Einigung, deren geistige Väter der spätere Landammann Eduard Blösch auf Seiten des Kantons, und Grossrat Ludwig Fischer von Reichenbach auf Seiten der Stadt waren.
Dieser Kompromiss erhob das Inselspital und das Äussere Krankenhaus zu selbständigen Korporationen, liess den Mushafen- und den Schulseckelfonds getrennt vom übrigen Vermögen der Stadt unter der Oberaufsicht des Staates verwalten und schied die beiden Wälder Grauholz und Sädelbach im Norden Berns der Stadt zu. So gewann der Staat das gewünschte Aufsichtsrecht, während die Stadt behielt, was sie brauchte, um ihre Verpflichtungen zu bewältigen. Es war fast symbolisch, dass wenige Tage nach der Genehmigung dieses Ausgleichs durch den Grossen Rat und durch die Burgergemeinde, am 6.Juli 1841 nach langen Wirren der Grundstein für die Nydeggbrücke gelegt wurde, die erste Hochbrücke Berns über die Aare, die Stadt und Land einander wieder näher bringen sollte.
Weniger Leidenschaften weckte ein anderer Vorgang, der nach den Ideen seiner Urheber gleichfalls die Stadt Bern demütigen und eines Kennzeichens berauben sollte. Ende 1833 verlangten rund achtzig Grossräte, es möchten "die Festungswerke der Stadt Bern, mit Ausnahme der kleinen Schanze, abgetragen, die Gräben aufgefüllt, die Thore ausgehängt und die Hauptstadt ein offener Ort werden". Die Befestigungen besässen keine militärische Bedeutung mehr, würden totes Kapital binden und unnötige Unterhaltskosten verursachen. Das freiwerdende Land könne als Bauplatz dienen und so Gewinn abwerfen. Vor allem aber seien die Befestigungen "für die Stadt und gegen das Land errichtet und gerichtet", und ihr Anblick erinnere "an die unglücklichen Zeiten der ausgebildeten Aristokratie und der Unfreiheit des Landvolkes".
Der Grosse Rat besprach im Februar und im Mai 1834 den Antrag und erklärte ihn nach kurzer Diskussion "durch allgemeines Aufstehen" für erheblich. Auch die Stadtberner unter den Mitgliedern kämpften nicht für die Wehrbauten, sondern höchstens für das Observatorium auf der Grossen Schanze und für die Tore "als Zierde der Stadt".
Eine andere Haltung wäre allerdings unglaubwürdig gewesen. Denn auch die früheren Regierungen hatten schon seit der Mediationszeit den alten Stadtmauern einen Verteidigungswert abgesprochen und von 1807 an in mehreren Schritten Teile davon abgetragen. Als wertvollster Bau war im Februar 1830 das monumentale Golatenmattor am Ausgang der Aarbergergasse dem Abbruch zum Opfer gefallen. In der Einschätzung der alten Stadtbefestigungen waren also Patriziat und Regenerationsmänner, Stadtberner und Landleute gleicher Meinung.
1.6.1. Die "Parteien"
Zwar hatte eine Volksbewegung die Brüder Schnell und ihre Gesinnungsfreunde in führende Stellungen gebracht, doch konnten sie längst nicht alle Berner zu ihrem Anhang zählen. Vielmehr schieden sich die politisch interessierten und aktiven Bürger in mehrere Gruppierungen. Gegner des neuen Regimes waren die Konservativen oder "Schwarzen", wie sie im Volksmunde hiessen. Sie fanden sich namentlich unter den Stadtbernern, insbesondere bei den Patriziern. Als Presseorgan diente ihnen die angriffige "Allgemeine Schweizer Zeitung", die - zuerst als "Neue Schweizer Zeitung" - auf den zahmen "Schweizerfreund" aus der Restaurationszeit folgte. Treffpunkt in der Hauptstadt war der 1832 gegründete Bernerleist, von seinen Gegnern nach dem Versammlungsort (an der Stelle des heutigen Bundeshauses) auch Casinoclub oder spöttisch Schwarzenburgerleist genannt, eine Bezeichnung, welche die "schwarze", reaktionäre Gesinnung der Vereinigung hervorheben sollte. Diese zählte nach einem Jahr bereits über 300 Mitglieder, freilich nicht lauter Konservative, sondern auch Persönlichkeiten aus dem sogenannten Juste-milieu. Politisch war die Gesellschaft ganz auf eine Tätigkeit in der Gemeinde Bern ausgerichtet.
Nach und nach dehnten die Konservativen jedoch ihre Tätigkeit auch auf das übrige Kantonsgebiet aus und suchten zu erkunden, mit wieviel Zuzug sie von dort her rechnen dürften. Sie gründeten 1836 den Sicherheitsverein als Gegenstück zu den Schutzvereinen der Regierungsanhänger. Sein Ziel war es, mit gesetzlichen Mitteln im Grossen Rate die Mehrheit zu gewinnen, und deshalb erstrebte er über die Reihen der eigentlichen Konservativen hinaus den Kontakt mit anderen Kritikern der Regierung, ja sogar mit der ländlichen Unterschicht, den sogenannten Rechtsamelosen, also dem Widerpart der wohlhabenden Bauern, welche ihrerseits die Brüder Schnell stützten.
Ausser den Konservativen hielt auch das sogenannte Juste-milieu Distanz zur neuen Führung. Den Namen trug zuerst eine ähnlich gerichtete Gruppe in Frankreich, und er wurde von dort auf bernische Verhältnisse übertragen. Zum Juste-milieu gehörten vorwiegend gemässigte Patrizier und liberale nichtpatrizische Stadtberner. Sie lehnten Stillstand oder gar Rückschritt ab und bejahten Reformen, wenn diese auf legalem Wege und in einem bedächtigen Verfahren ohne Übereilung erfolgten. Das Neue müsse wachsen, ohne Sprünge in der Entwicklung und ohne schroffen Bruch mit der Vergangenheit. Nicht Umsturz tue not, sondern schrittweiser Wandel. Bildung und politische Erfahrung hätten sich am ehesten in den Städten angesammelt, und deshalb sollten diese in den Behörden mehr Gewicht erhalten, als es der blossen Kopfzahl ihrer Einwohner entspreche. Noch sei der Grossteil des Landvolks nicht reif genug, um sich selber zu regieren.
Solche Auffassungen hatten bereits im Verfassungsrat die drei Stadtberner Abgeordneten Hahn, Koch und Wyss vertreten, die eine Zeitlang den Verhandlungen fernblieben, weil sie für ihre Anliegen wenig Verständnis fanden. Auch später erlebten die Vertreter des Juste-milieu manche Enttäuschung, aber sie gaben nicht auf und zogen tätige Opposition einem blossen Abseitsstehen vor. Nur so lasse sich Schlimmeres verhüten. Zwar blieb der sichtbare Erfolg für die Gruppe gering. Immerhin verhinderte sie wenigstens, dass die Brüder Schnell ihre Vorhaben ungehemmt durchsetzen konnten, mussten sie doch Widerstand und Argumente des Juste-milieu im Auge behalten und ein Stück weit darauf Rücksicht nehmen.
Das Juste-milieu errichtete kein eigenes Gedankengebäude über Aufbau und Gestaltung von Staat und öffentlichem Leben, sondern es suchte von Fall zu Fall einen gangbaren Weg durch die Wirrungen der Tagespolitik. Das trug diesen "Seiltänzern" von Konservativen wie von Liberalen den Vorwurf ein, sie seien lau und grundsatzlos. Zudem betrachteten sie beide Seiten als Abtrünnige. Karl Schnell spottete über das "Triste milieu", und Jeremias Gotthelf nannte es "etwas halb und halbes, nicht Wein und Wasser".
Zwar zählte man gewöhnlich auch einige der 1831 gewählten Regierungsräte zum Juste-milieu, im ganzen vermochte sich die Gruppe aber nie über einen engen Kreis hinweg auszudehnen. Neben den genannten drei Stadtberner Verfassungsräten rechnete man ihr auch Staatsschreiber Albrecht Friedrich May zu, der ähnlich wie Karl Koch bereits in der Helvetik gewirkt hatte, ebenso den Geschichtsschreiber Anton von Tillier. Das Juste-milieu vereinigte eher bedeutende Einzelkämpfer, als dass es einen straff organisierten Verband gebildet hätte. Bindeglied war vor allem die ähnliche Geisteshaltung und etwa noch die 1831 gegründete "Berner Zeitung" als gemeinsames Sprachrohr. Sie ging aber schon Ende 1832 wieder ein. So blieb das Juste-milieu vorwiegend im Hintergrund, und es wurde vom Volksmund keines Übernamens, entsprechend den "Schwarzen" oder "Weissen", gewürdigt. Einigen Erfolg erntete es erst, als sich der Anhang der Brüder Schnell zu spalten begann.
Für die Konservativen und für das Juste-milieu gingen also die Reformen des 1831er Regimes zu weit, oder sie kamen wenigstens zu früh. Stimmen, nach denen sich die Regierung noch vehementer für Neues hätte einsetzen sollen, als sie es tat, waren zwar gelegentlich auch schon zu vernehmen, besonders als die Hochschulgründung Professoren solcher Gesinnung nach Bern zog. Ihre Stunde war aber noch nicht gekommen. Dazwischen standen die Brüder Schnell und ihr Anhang, die "Weissen", deren Meinung der "Volksfreund" verkündete. Organisiert waren sie in den sogenannten Schutzvereinen, in denen sich ihre Vertrauensleute trafen. Damals bezeichnete man sie und ähnliche Gruppierungen öfters als Parteien, doch unterschieden sie sich von Parteien im heutigen Sinne des Wortes. Wohl verbanden sie Männer ähnlicher Gesinnung, aber es fehlte ihnen ein gemeinsames Programm und ein straffer Aufbau, der etwa die Ausgaben von Parolen vor politischen Entscheiden erlaubt hätte. Die Mitglieder zahlten keine festen Beiträge und waren nicht in Verzeichnissen registriert, so dass die Führer ihre Gefolgschaft nicht eng an die Zügel nehmen konnten. Erst recht mied man damals den Ausdruck "Partei". Ihm haftete für jene Zeit der Makel an, dass er Sonderinteressen und Trennendes betone, statt das gemeinsame Wohl.
1.6.2. Die Zehntablösung und die Gründung der Kantonalbank
Nach dem Umschwung von 1831 mass mancher Berner seine Regierung weniger an ihrem Kampfwillen gegen Städter und Patriziat, als an der Erfüllung ihrer Versprechen und Hoffnungen, welche sie geweckt hatte. Gesetze und Dekrete über das Münzwesen, die Brandversicherung, den Salzpreis und über die Beiträge der Gemeinden für den Unterhalt unehelicher Kinder räumten zwar einige Steine aus dem Wege, an denen die Petitionen vom Dezember 1830 besonders oft Anstoss genommen hatten.
Keine endgültige und umfassende Lösung fand hingegen die alte Frage der Feudallasten. Artikel 22 der Verfassung schrieb vor, Loskauf und Umwandlung der Zehnten seien möglichst zu erleichtern "so weit es ohne wesentliche Verminderung der reinen Staatseinkünfte geschehen kann". Das Übergangsgesetz verpflichtete zudem den Grossen Rat, "dass er namentlich den Loskauf der dem Staate zuständigen Zehnten, Bodenzinse und Ehrschätze ... so weit begünstige, als die Billigkeit gegen diejenigen, die solche Beschwerden abgekauft, und der Zustand der Staatskasse es nur immer gestatten". Von den Minderausgaben, welche der Zehntbezug in Geld statt in Naturalien und der Verzicht auf staatliche Kornhäuser mit sich bringe, sollten die Zehntpflichtigen profitieren und nicht die Staatsfinanzen.
Einen Schritt zur Einlösung solcher Verheissungen bedeuteten ein Gesetz vom Dezember 1832 und eine Verordnung vom Mai des folgenden Jahres. Praktisch verwandelten sie die Natural- in Geldabgaben und legten dabei den Betrag der erhofften Einsparungen übertrieben optimistisch fest, so dass sich zwar die Abgaben der Pflichtigen verringerten, aber auch dem Staat ansehnliche Einbussen erwuchsen. An die Rechte Privater - etwa von Spitälern oder Korporationen - auf Zehnten oder Bodenzinse rührte die Verfassung nicht, denn ihr Artikel 18 garantierte ja die Unverletzlichkeit des Eigentums.
Einzelne Grossräte wollten diese Vergünstigungen auch den Pflichtigen privater Zehntberechtigter gewähren, denn vor dem Gesetze sei ja jeder Bürger gleich. Ihre Anträge drangen nicht durch, aber manches deutete darauf hin, die künftige Entwicklung werde auf die Länge dennoch in diese Richtung laufen. Die Regeneration reduzierte also die Feudallasten weiter, konnte sie aber nicht endgültig und umfassend ablösen. Ungleich manchen anderen Kantonen schob Bern dieses Problem weiter vor sich her, als Last und Prüfstein für die Behörden künftiger Jahrzehnte.
Ähnliches galt für die brennende Armenfrage. Zwar wurde dafür eine Kommission zum Studium von Reformvorschlägen eingesetzt, doch ihr Bericht wanderte von Amtsstelle zu Amtsstelle, bis ihn scheinbar Dringenderes aus dem Bereich der Politik im engeren Sinne des Wortes für die nächste Zeit in den Hintergrund schob.
Erleichterung bei ihren Finanzen konnte etlichen Bernern auch die Gründung einer Kantonalbank bringen. Regierung und Grosser Rat taten diesen Schritt bald, obwohl er weder in Verfassung oder Übergangsgesetz versprochen, noch in den Petitionen verlangt worden war.
Zwar bestanden bereits Banken. Aber die vor allem während der Restaurationszeit geschaffenen Ersparniskassen waren vorwiegend auf die Bedürfnisse ihrer nächsten Umgebung ausgerichtet. Sie wollten den Sparsinn und den Willen zur Selbsthilfe anregen, Möglichkeiten bieten, um Erspartes günstig anzulegen und Handel und Gewerbe mit Betriebsmitteln zu versorgen.
Die noch älteren Bankhäuser der Stadt Bern gehörten meist Patriziern konservativer Gesinnung. Ihnen und ihren Standesgenossen, die private Kredite vergaben, warfen die Liberalen vor, sie würden Andersdenkenden Guthaben aufkünden, um sie so politisch unter Druck zu setzen. Diese Möglichkeit sollte ihnen nun genommen werden.
Die ersten Ansätze für eine Staatsbank gingen auf die Zeit vor 1831 zurück, berichtete doch alt Schultheiss Tscharner vor dem Grossen Rat: "Schon unter der vorigen Regierung war die Errichtung einer Bank von mehreren Seiten verlangt worden, und wirklich auch vor den Landesbehörden zur Sprache gekommen, allein es ging mit diesem Geschäft, wie mit vielen andern, sie wurden von einer Behörde zur andern versandt, und so wurde nichts daraus".
Als Vorbilder konnten die 1825 gegründete Deposito-Cassa dienen, welche ähnliche Zwecke wie die Kantonalbank für die ganze Republik, für die Gelder der Stadt Bern anstrebte, ferner Staatsbanken des Auslandes. Doch betonte das Finanzdepartement, anders als in grösseren Staaten, bestehe in Bern keine Gefahr, dass die Regierung durch ihre Bank zu übergroßer Macht in der heimischen Wirtschaft gelange.
Bei einer einzigen Gegenstimme beschloss der Grosse Rat am 6.Juli 1833 ein "Dekret über Errichtung einer Kantonalbank" "in der Absicht, den Zinsertrag des Staatsvermögens zu vermehren, die Landesindustrie durch Vorschüsse aufzumuntern und die Transaktion zu erleichtern". Vorerst auf eine Probezeit von vier Jahren sollte die neue Institution "die ihr von dem Staate zu übergebenden Gelder zinstragend machen, und der Industrie des Landes diejenigen Hülfsquellen zu eröffnen suchen, die eine solche Anstalt ihnen darbieten zu können geeignet sein mag" (wobei "Industrie" hier das meint, was wir heute als Gewerbe bezeichnen). Die Leitung stand allein staatlichen Stellen zu, und der Grosse Rat lehnte den Beizug von Privataktionären ausdrücklich ab, wohl damit nicht etwa durch diese Hintertür die Patrizier doch wieder Einfluss gewännen.
Am 30.Juli 1834 erliess dann der Regierungsrat das "Reglement der Kantonalbank", das vorläufig nur Büros in der Hauptstadt vorsah und die allfällige Eröffnung von Filialen auf spätere Zeiten verschob. Oberstes Organ war die fünfköpfige Kantonalbankkommission, deren Präsident dem Finanzdepartement angehören musste. Die eigentlichen Geschäfte besorgten ein Direktor mit 3000 Franken jährlicher Besoldung sowie ein Kassier und Buchhalter. Erster Direktor wurde der frühere Regierungsrat François Ganguillet.
Die Kantonalbank beschränkte sich auf die Gewährung von Krediten, auf Wechseloperationen und auf die Emission von Bankscheinen, während die Ausgabe von Darlehen auf Grundpfand weiterhin Privaten FCberlassen blieb. Die Kantonalbank diente also vornehmlich dem Handel und dem Gewerbe, während sie die Bedürfnisse der Landwirtschaft schlecht deckte. Dem Staate bot sie die Gelegenheit, seine Gelder in der Heimat anzulegen statt im Ausland, wenn auch zu einem niedrigeren Zins.
Mit der Gründung einer Staatsbank betrat Bern Neuland. Sie war, wie der Staatsverwaltungsbericht für 1834 betonte, "wohl das einzige Bankinstitut in seiner Art, wo eine Regierung, statt andere Banken zu ihren Finanzoperationen zu benützen, um sich aus Finanzverlegenheiten zu helfen, ... aus eigenem Vermögen Bankgeschäfte betreibt und ganz an die Stelle eines Bankiers tritt". Erst nach Jahren fand Berns Beispiel bei den übrigen Ständen der Eidgenossenschaft Nachahmung.
1.6.3. Das Erziehungswesen
Es ist unbestritten, dass die Demokratie Bürger voraussetzt, die ein gewisses Mass an Schulung und Information besitzen. Ein Streben nach Reformen im Bildungswesen ergab sich also bei der Wende von 1831 fast von selbst, doch steuerten die Behörden dieses Ziel nicht als erstes an und nahmen allerhand Verzögerungen in Kauf.
Bei den Petitionen vom Dezember 1830 hatte die Mustereingabe des "Burgdorfer Blättleins" zu Erziehungsfragen geschwiegen. Dennoch wünschten verschiedene Gemeinden Verbesserungen auch für die Volksschule. Die Verfassung von 1831 gab sich dann für diesen Bereich eher wortkarg. Sie garantierte die Lehrfreiheit und fuhr fort: "Niemand darf die seiner Obhut anvertraute Jugend ohne den Grad von Unterricht lassen, der für die untern Schulen vorgeschrieben ist.
Die Sorge für Erziehung und Unterricht der Jugend ist Pflicht des Volkes und seiner Stellvertreter.
Der Staat soll die öffentlichen Schulanstalten und Bildungsanstalten unterstützen und befördern."
Etwas ausführlicher, aber immer noch recht unbestimmt äusserte sich das Übergangsgesetz:
"Das Wohl und Wehe eines jeden Staates beruhet auf dem sittlichen Werthe seiner Bürger; ohne Bildung des Herzens und des Geistes ist keine Freiheit denkbar und die Liebe zum Vaterland ist ohne sie ein leerer Schall.
Auf unsere sittliche Veredlung, auf die grösstmögliche Ausbildung der Anlagen, die wir dem Schöpfer und Erhalter unseres Daseyns verdanken, müssen wir hinwirken, wenn wir des Glückes uns theilhaftig machen wollen, das eine freisinnige Verfassung uns gewähren kann.
Die eifrige Beförderung dieses Zweckes wird von dem Verfassungsrathe dem künftigen Gesetzgeber vor Allem und ganz besonders empfohlen.
In die Verfassung konnte bloss der Grundsatz aufgenommen werden, der dem Staate die Leitung und Unterstützung der Bildungsanstalten überträgt".
Da die meisten Erlasse über das Erziehungswesen noch aus dem Ancien régime stammten, galt es vorweg, zeitgemässe Fundamente zu schaffen. Die Planung dafür fiel dem Erziehungsdepartement zu. Es umfasste den Bieler Charles Neuhaus als Präsidenten, seine beiden Regierungsratskollegen Johann Schneider aus Langnau (nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Förderer der Juragewässerkorrektion) und Anton von Tillier, ferner Hans Schnell und Philipp Emanuel von Fellenberg sowie Pfarrer Samuel Lutz von der Heiliggeistkirche und Bernhard Rudolf Fetscherin, den Vorsteher des Waisenhauses in Bern.
Allerdings entwarf nicht dieses Gremium selber ein Primarschulgesetz, sondern die sogenannte Kleine Landschulkommission mit beigezogenen weiteren Sachverständigen. Die Hauptarbeit leistete dabei vom Frühling 1832 an Karl Wyss, Professor für Theologie an der Berner Akademie. Nach etwas mehr als einem Jahr, im Herbst 1833 konnte die nächste Instanz den Text übernehmen, nämlich die 48köpfige Grosse Landschulkommission, der vorwiegend Lehrer und Pfarrer angehörten, darunter Jeremias Gotthelf. Sie beriet das Projekt in weniger als drei Wochen; doch dann blieb es liegen, denn das Erziehungsdepartement war vorerst mit anderem beschäftigt, etwa mit der Gründung einer Hochschule. Erst im Februar 1834 begann es die Vorlage zu diskutieren. Da der Grosse Rat das Eintreten hinausschob, benützte man die Zwischenzeit, um die Meinungen hervorragender Pädagogen einzuholen, zum Beispiel von Pater Girard, Friedrich Fröbel und den beiden ehemaligen Mitarbeitern Pestalozzis, Johannes Niederer und Hermann Krüsi. Aber auch die Gemeinden und "alle Schulfreunde" waren eingeladen, sich zu äussern.
Ende Februar 1835 packte die Legislative dann endlich das Primarschulgesetz an und beschloss rund drei Wochen später endgültig darüber, so dass es auf den 1.Oktober desselben Jahres in Kraft treten konnte. Heute dauert das Werden von Gesetzen, gerade über Bildungsfragen, oft weit länger. Damals aber entstand mancherorts der Eindruck, die Behörden hätten die Volksschule als Stiefkind behandelt und ihre Neuordnung über Gebühr hinausgezögert.
Das Gesetz stellte den Primarschulen die Aufgabe, "die in jedem Kinde liegenden Anlagen und Kräfte zu entwickeln und auszubilden, damit es seine Bestimmung als Mensch, als Christ und als Bürger erreichen könne". Es erfasste also den Schüler als Individuum, dessen Wesen, Gaben und Bestimmung nicht von Herkunft und Geburt abhingen. Das Gesetz brachte zwar Fortschritte gegenüber dem bisherigen Zustand, aber es wagte zum Beispiel nicht, für Schulen und Klassen Höchstzahlen von Kindern festzulegen, ebensowenig eine Minimalbesoldung für die Lehrer. Immerhin bekannte es sich zur Ganzjahresschule und zum obligatorischen Schulbesuch, doch liessen die vorgeschlagenen Strafbestimmungen manche Lücke offen, durch welche Säumige auch künftig schlüpfen konnten. Es dauerte noch Jahrzehnte, bis sich der Schulzwang einigermassen durchsetzte. Trotzdem war er wohl die einschneidenste Änderung, welche das Gesetz herbeiführte - im Grunde genommen ein Widerspruch zur Lehre der Liberalen, die für den Einzelnen möglichst viel Freiheit forderte.
Auch in anderer Hinsicht klafften Erstrebtes und Erreichtes auseinander. So nannte das Gesetz als "unerlässliche Fächer" schliesslich nur noch Christliche Religion, Muttersprache, Kopf- und Ziffernrechnen, Schönschreiben und Gesang und opferte die früher ebenfalls vorgesehene Weltkunde und die Formenlehre.
Ferien nannte das Gesetz ebenfalls statt der ursprünglich vorgesehenen vierzehn bis sechzehn Wochen bloss noch acht, also deutlich weniger als jetzt üblich. Diese Vorschrift blieb allerdings auf dem Papier. Bald zeigte es sich, dass die Landleute nicht bereit waren, der Schule so viel Zeit einzuräumen und unterdessen auf die Mitarbeit ihrer Kinder in Haus und Feld zu verzichten.
So stockte manche Reform auf halbem Wege. Die meisten Grossräte trösteten sich darüber hinweg mit dem Gedanken, das Primarschulgesetz habe bloss Übergangscharakter und müsse ohnehin demnächst verbessert werden. Sie zogen es vor, bald etwas Taugliches mit Mängeln zu schaffen, statt das Vollkommene anzustreben, das sich höchstens in ferner Zukunft verwirklichen liess.
Schon zwei Jahre vor dem Primarschulgesetz entstand das Seminar in Münchenbuchsee, das Lehrer heranbildete, und mit dem der Staat eine Aufgabe übernahm, die er bisher fast ganz Privaten überlassen hatte. Seit 1807 hatte er bloss Geistliche und erfahrene Schulmänner ermuntert, in sogenannten Normalkursen Jünglinge während einigen Sommermonaten etwas auf ihre Erziehungsarbeit vorzubereiten. Wenig später eröffnete Philipp Emanuel von Fellenberg in Hofwil Weiterbildungskurse für Schulmeister, die allerdings wegen der politischen Linie ihres Schöpfers bei der bernischen Regierung wenig Anklang fanden. Das alles genügte aber nicht, um eine taugliche Lehrerschaft heranzuziehen.
Deshalb begann das Erziehungsdepartement sogleich mit den Vorarbeiten für die Errichtung eines Lehrerseminars und zwar im Eiltempo. Noch im Spätjahr 1831 bat es sein Mitglied Philipp Emanuel von Fellenberg um ein Gutachten. Er lieferte es im Januar darauf ab, und bereits Mitte Februar beschloss der Grosse Rat ein Dekret, das für den deutschsprachigen Kantonsteil eine Normalschule mit zweijährigen Kursen vorsah. Als Sitzgemeinde wurde bald darauf Münchenbuchsee bestimmt, wo in der ehemaligen Johanniterkomturei Räumlichkeiten zur Verfügung standen, die allerdings noch Umbauten erforderten. Fellenberg hoffte, diese Standortwahl gestatte ihm, vom nahen Hofwil aus das neue Institut zu beeinflussen und unter einer Art von Aufsicht zu halten.
Freilich versuchte das Erziehungsdepartement allmählich, Fellenbergs Herrschaftsgelüste zu dämpfen. Als Direktor des Lehrerseminars empfahl es Pfarrer Friedrich Langhans, der auch als Erzieher gewirkt und zum Beispiel in seiner früheren Kirchgemeinde Wimmis einen Normalkurs für Lehrer geleitet hatte. Der Regierungsrat als Wahlbehörde folgte diesem Antrag zur grossen Enttäuschung Fellenbergs, wobei nicht ganz klar ist, welchen anderen Anwärter dieser vorgezogen hätte. In seiner autoritären Art vertrug sich Fellenberg mit Langhans, wie mit vielen anderen schlecht, und griff ihn immer wieder in Zeitungsartikeln und Broschüren an. Anders als Langhans meinte Fellenberg, der Lehrer brauche nicht mehr Wissen als das, was er dem Schüler weitergeben wolle, und das Christentum sah er als Aufforderung, durch Taten Gutes zu wirken, während Langhans vor seinen Zöglingen immer wieder Glaubensfragen erörterte, die ihr Fassungsvermögen oft überstiegen.
Diese Streitigkeiten schadeten dem Ruf des Seminars schon vor der Eröffnung und zögerten sie hinaus. Als Fellenberg mit seinen Ideen und Forderungen nicht durchdrang, blieb er immer öfter den Sitzungen des Erziehungsdepartements fern, und Ende 1833 ersetzte man ihn dort, weil er für das folgende Jahr zum Landammann gewählt worden war, das heisst zum Präsidenten des Grossen Rates. Mit hartnäckigen Attacken auf Langhans und auf die Behörden lieferte er bis zu seinem Tode 1844 immer wieder disharmonische Begleitmusik zu den ersten Schritten des staatlichen Seminars.
Erst im Herbst 1833 - rund ein Jahr später als ursprünglich vorgesehen - nahm dieses ohne grössere Feierlichkeiten seinen Betrieb auf. Es war, als wolle man alles vermeiden, was weiteres Aufsehen erregen könnte. Neben der sogenannten Musterschule für arme Kinder umfasste es in Münchenbuchsee die eigentliche Seminarabteilung, an welcher sechzig Zöglinge ihre Ausbildung begannen, nachdem sie das erste Aufnahmeexamen bestanden hatten. Sie erhoben sich jeweilen morgens um fünf Uhr, besuchten rund fünfzig Stunden Unterricht in der Woche und arbeiteten daneben in der Landwirtschaft, worauf besonders Fellenberg viel Wert gelegt hatte. So hoffte man bei den angehenden Lehrern zu bewirken, "dass dieselben zu gegenseitiger Verträglichkeit, Freundlichkeit und Dienstfertigkeit angeleitet und geübt werden. Dass das Bewusstsein ihrer Bestimmung in christlich frommem Sinne aufgefasst, und dessen Begleiter, ein heiterer Muth, sie belebe, dass sie mit ihrem künftigen Berufe von seiner ernsten und schweren Seite bekannt werden, und sich befreunden, dass Bescheidenheit, Genügsamkeit und Befriedigtsein in stiller und anhaltender Pflichterfüllung in ihre Gesinnung und Gemüthsrichtung eingehen, und dass sie hiezu auch die Gewöhnungen einer wohlgeordneten Thätigkeit und der Mässigkeit und Einfachheit sich aneignen".
Die Wogen um das Seminar legten sich etwas, als sich Langhans schon im Herbst 1834 wegen seiner geschwächten Gesundheit auf die Pfarrei von Münchenbuchsee zurückzog und an seine Stelle der Theologe Karl Rickli trat. Anderseits stellte Fellenberg seine Wiederholungskurse für bereits amtierende Lehrer nach und nach ein, die das Seminar als Konkurrenz empfunden hatte.
Die neugegründete Normalschule sorgte freilich nur für die Ausbildung von Lehrkräften männlichen Geschlechts und deutscher Sprache. 1837 entstand ein Seminar für Lehrer in Pruntrut und wenig später ein Lehrerinnenseminar, das sich in Hindelbank niederliess. Etwas länger dauerte es, bis auch angehende Lehrerinnen aus dem Jura in Delsberg eine entsprechende Schule fanden.
Kaum jemand bestritt damals, dass beim Erziehungswesen die Volksschule am dringendsten der Reformen bedürfe. Dennoch musste sie hinter der Universität zurückstehen, die bald nach der Eröffnung des Lehrerseminars geschaffen wurde, noch bevor das Primarschulgesetz durchberaten war. Im Rückblick mag es scheinen, das Bedürfnis nach einer Hochschule habe sich fast zwangsläufig ergeben. Die junge Demokratie rief ja nicht nur nach aufgeklärten, besser gebildeten Bürgern, sondern vor allem auch nach Kadern für Politik und Verwaltung, die im neuen Geiste aufgewachsen waren. In den rund 600 Petitionen vom Dezember 1830 fehlt aber das Stichwort Hochschule. Die Verfassung von 1831 und das Übergangsgesetz aus dem gleichen Jahre erwähnen es ebensowenig, auch nicht als Fernziel. Die Idee einer Hochschulgründung tauchte anscheinend erst nachher auf, wurde dann aber erstaunlich schnell verwirklicht. Anlass dafür war, dass welsche Stimmen wieder einmal eine gesamtschweizerische Universität vorschlugen. Bern suchte sich als Standort dafür zu empfehlen und trieb seine Vorbereitungen weiter, selbst als jene Pläne sich vorerst zerschlugen. Dabei spielten Rücksichten auf das Prestige mit, erst recht, nachdem Zürich vorgeprellt war und 1833 seinerseits eine Universität errichtet hatte.
Vom Bedarf nach Studienplätzen her drängte sich eine Berner Hochschule nicht auf, und auch im Kanton sprach manches dagegen. So mahnte Philipp Emanuel von Fellenberg in einer Broschüre, die Universität als Spitze des Erziehungsgebäudes müsse warten, bis gute Schulen der unteren Stufen ihr ein solides Fundament böten. Hochschulbetrieb und studentische Bräuche standen zudem bei manchem Berner in schlechtem Ruf, und er hatte sie bisher kaum vermisst. Dabei war der Schritt von der alten Akademie zur neuen Hochschule verhältnismässig klein. Ihre Grundstruktur änderte wenig, doch sollte die Ausbildung fortan nicht mehr schulmässig straff sein. Die Anstalt durfte künftig den Titel eines Doktors verleihen und wurde zum guten Teil von den Dozenten selber verwaltet.
Die eigentliche Gründung verlief in einem für heutige Begriffe fast unglaublichen Tempo. Ab 4.März 1834 behandelte der Grosse Rat, neben vielen anderen Geschäften, auch das Hochschulgesetz, und bereits am 14.März verabschiedete er es in der Schlussabstimmung.Dabei war in diesen zehn Tagen auch schon die zweite Lesung inbegriffen, denn sie folgte unmittelbar auf die erste. Das Volk konnte sich in der repräsentativen Demokratie zu der Vorlage nicht äussern, und man hatte es nach damaliger Gewohnheit auch nicht in einer Vernehmlassung um seine Meinung befragt.
Das Gesetz umfasste 69 Artikel, von denen zwanzig allein das sogenannte obere Gymnasium als Vorbereitungsstufe für die Universität betrafen. Für die eigentliche Hochschule beschränkte es sich auf Abschnitte über die Organisation der Studien, über die Studierenden, die akademischen Lehrer und die Behörden. Es legte also bloss die grossen Linien fest und überliess die Einzelheiten den Ausführungsbestimmungen, die erst Ende Oktober 1834 erschienen, gut zwei Wochen, bevor der Lehrbetrieb beginnen sollte. Wollte der Text des Gesetzes für die Vorlesungen noch "von dem wissenschaftlichen Standpunkt der Gymnasialstudien ausgehen, für welche ein Zeugnis der Reife ertheilt wird", so begnügte sich nun das "Reglement über die Bedingungen des Eintritts in die Hochschule" mit der "Vorweisung eines Gymnasialzeugnisses der Reife oder eines Zeugnisses über sonst genossene Vorbildung", damit nicht nur Schüler aus der Hauptstadt Aufnahme fänden. So kamen viele Studienanfänger von der Primarschule , die damals meist nicht viel mehr vermittelte als Kenntnisse im Lesen und Schreiben, denn Sekundarschulen existierten 1834 im Bernbiet erst wenige und waren fast alle von Privaten getragen. Dennoch glaubten die Politiker, die Jünglinge vom Lande würden durch Bildungseifer, Fleiss und Beharrlichkeit ihren Rückstand gegenüber den besser Vorgebildeten bis zu den Schlussexamen wettmachen. Das gelang zwar Einzelnen, wie dem späteren Professor der Rechte, Johann Jakob Leuenberger. Im allgemeinen aber vermochten auch Lernwillige den Vorlesungen nicht zu folgen, und die Dozenten mussten das Niveau senken. Bald hiess es, Bern vermittle höchstens elementare Kenntnisse für ein Fach, und unter dem Pseudonym Eugen von St.Alban spottete 1835 ein Ausländer, der bei den Professorenwahlen übergangen worden war, in seinem Buch "Bern wie es ist":"Die Maturitätsprüfungen, die auf den deutschen Universitäten als conditio sine qua non der Inscription gelten, sind ja überflüssig. Sie beschränken die Freiheit! Im Canton Bern würde man gegen die Grundverfassung verstossen, wenn man die Jugend auf irgendeine Weise zum Lernen zwingen wollte. Die Berner Jugend hat die Freiheit nichts zu lernen. Die hiesige Studentenschaft ist sehr eifersüchtig auf dieses Recht".
Der Regierung ging es aber darum, ein politisches Kader von ihrer Gesinnung heranzuziehen. Karl Schnell schrieb im November 1834 einem Freund in Zürich: "Die meisten Studierenden sind ab der Landschaft. Durch Freigebung des Notariats auf ein strenges Examen hin, und durch Aufgebung der Zahl der Advokaten suchen wir das Rechtsstudium zu begünstigen um mittelst dessen einen Vorrath von tüchtigen Geschäftsmännern anzulegen, aus welchem wir unsere Regierungsstatthalter, Gerichtspräsidenten etc. nehmen können".
Bern hatte sich bemüht, der Hochschule vom Materiellen her einen guten Beginn zu sichern. Untergebracht blieb sie im ehemaligen Franziskanerkloster an der Stelle des heutigen Casinos, das heisst im wesentlichen in den selben, etwas erweiterten Räumen, wie ihre Vorgängerin, die Akademie. Die Besoldungen lagen zwar tiefer als jene deutscher Universitäten, aber höher als in Zürich, was dort unfreundlichen Kommentaren rief, Bern locke die Schafe der Armen auf seine bessere Weide. Für einen ordentlichen Professor hatte ein erster Entwurf des Hochschulgesetzes ein Jahresgehalt von 2000 bis 2400 Franken damaliger Währung vorgesehen, doch erhöhte der Grosse Rat von sich aus den oberen Ansatz auf 3000 Franken. Damit konnte ein Ordinarius gleich viel beziehen wie ein Regierungsrat oder wie der Direktor der eben geschaffenen Kantonalbank. Die Hochschulausgaben sprengten auch den Rahmen der Staatsrechnung nicht. Mit 80`000 Franken erreichten sie im Budget für 1834 ungefähr denselben Betrag wie für den militärischen Unterricht, wie für Flussverbauungen und Entsumpfungen oder wie für das Gerichtwesen in den Amtsbezirken (also ohne das Obergericht).
Das Hochschulgesetz sah 16 Ordinariate vor, dazu eine nicht genau festgelegte Zahl von ausserordentlichen Professoren. Bei den Wahlen für diese Stellen wurden mehrere Dozenten von der bisherigen Akademie übernommen, etwa Samuel Schnell, der Schöpfer des bernischen Zivilgesetzbuches. Sein Vetter und Kollege Hans Schnell dagegen verzichtete freiwillig und widmete sich fortan noch stärker der Politik. Just aus politischen Gründen aber überging man andere, verdiente Akademielehrer, etwa den Theologen Bernhard Wyss oder den Mediziner Friedrich Ith. Sie galten als konservativ oder waren als Bernburger verdächtig. Auch gegen den Mathematiker Friedrich Trechsel agitierten die Brüder Schnell im Regierungsrat, doch fand der Angefeindete hier trotzdem eine Mehrheit. Solche Vorkommnisse belasteten von Anfang an das Verhältnis der Hochschule zur Stadt Bern, und sie durfte deshalb von dorther keine Förderung und kein Mäzenatentum erwarten. Umgekehrt erkannten die Stadtberner, dass die Universität ihnen keine Laufbahn bot, obwohl sich verschiedene Patrizier nach ihrem Rückzug aus der Politik der Wissenschaft zuwandten und ihre Kenntnisse und Begabungen für einen weiteren Kreis hätten einsetzen können.
Weil in Bern nur politisch genehme Anwärter in Frage kamen und fast gleichzeitig in Zürich eine weitere Universität zu versehen war, blieb die Auswahl an erwünschten Bewerbern aus der Eidgenossenschaft klein. Die bekanntesten unter den in Bern zum Zuge gekommenen Schweizern waren der Philosoph Ignaz Paul Vital Troxler und der Jurist Karl Herzog, beide von Beromünster.
Genau die Hälfte der Gewählten stammte aus Deutschland. Stärker als die wissenschaftlichen Ausweise fiel ihre Gesinnung ins Gewicht, und wer etwa seine Heimat aus politischen Gründen hatte verlassen müssen, durfte mit besonderem Wohlwollen rechnen. Das galt zum Beispiel für den Historiker Friedrich Kortüm und den Juristen Jakob Philipp Siebenpfeiffer. Aus Nassau kamen die Brüder Wilhelm und Ludwig Snell. Wilhelm war Jurist, Ludwig eigentlich Philosoph, doch erhielt er eine Professur für Staatswissenschaften zugeteilt. Beide stürzten sich sofort in publizistische Kämpfe und standen bald austeilend und einsteckend mitten im Tagesstreit. Mit dieser Wahl hatten die bisherigen Regenten, ohne es zu wissen und zu wollen, ihrem eigenen Sturz vorgearbeitet. Bildeten doch die beiden "Nassauer", wie sie in Bern bald hiessen, eine Generation heran, welcher der Liberalismus der Brüder Schnell zu wenig weit ging und die zum Radikalismus weiterschreiten wollte.
Die Hoffnung erfüllte sich nicht, eine Hochschule werde viele Studenten nach Bern ziehen. Hatte die Akademie zuletzt ihrer 167 umfasst, so waren es 1835 bloss zwanzig mehr, und weit über 200 stieg ihre Zahl vorerst selten. Am meisten, oft fast die Hälfte, stellte die juristische Fakultät. Vor allem der Zuzug aus dem Ausland fehlte. Die Regierungen der deutschen Staaten hatten ihren Untertanen nämlich 1834 verboten, Berns Universität zu besuchen, da sie als Hort umstürzlerischer Flüchtlinge galt. Die Vorgängerin der Hochschule, die Akademie, hatte den Stempel eines Mannes getragen, nämlich ihres langjährigen Kanzlers Abraham Friedrich von Mutach, der 1831 verstorben war. Bei der Gründung der Universität 1834 stach kein Einzelner dermassen hervor, was mit davon herrührte, dass die Exekutive nach Departementen gegliedert war und nicht nach Direktionen, an deren Spitze eine Einzelperson gestanden hätte. Präsident des Erziehungsdepartementes war Charles Neuhaus, Regierungsrat seit 1831, ein Mann eigenwilliger Entschlüsse, Don Carlos Casanova, wie ihn der Volksmund und Jeremias Gotthelf gelegentlich nannten. Er wurde 1796 in Biel geboren, also im neuen Kantonsteil, und sprach und dachte französisch. Ausgebildet als Kaufmann, wurde er durch Heirat Teilhaber einer Textilfabrik, was ihm gestattete, in seiner Freizeit ohne materielle Sorgen eine umfangreiche Lektüre zur Philosophie und Politik zu pflegen. Eine Universität hat er nicht durchlaufen. Neuhaus argumentierte mit scharfem Verstand und vermochte als Redner die eigene Begeisterung auf das Publikum zu übertragen. Nach den Verhandlungen des Grossen Rates über das Hochschulgesetz empfing er ein Ständchen der Studenten an der Akademie. Am 15.November 1834 hielt er bei der Eröffnungsfeier der Universität in der Heiliggeistkirche die Hauptansprache und zwar in französisch. Anders als Mutach wandte er aber nicht bis zuletzt seine volle Kraft der Universität zu, sondern interessierte sich bald stärker für gesamteidgenössische und internationale Fragen.
Die Berner Hochschule war aus politischen Motiven entstanden und verleugnete diese Herkunft nicht. So gaben ihre Fakultäten gleich am ersten Stiftungsfest im November 1835 nicht weniger als dreizehn Männern den Titel eines Ehrendoktors, darunter bekannten Parteiführern wie dem Waadtländer und späteren Bundesrat Henri Druey, dem Zürcher David Ulrich, dem Genfer Marc Antoine Fazy oder dem Berner Karl Kasthofer, die ihre Ehrung politischem Wirken und nicht wissenschaftlichen Verdiensten verdankten. Die Hochschulgründung war auch politisch, weil sie sich gegen die Hauptstadt und gegen den bisherigen Bildungsvorsprung ihrer Bürger richtete. Zwar zogen einige Vorlesungen manche Hörer und namentlich Hörerinnen aus einem Laienpublikum an, im Ganzen blieb die Universität aber ein Fremdkörper in ihrer Umgebung. Trinksitten und andere Bräuche der Studenten und Professoren wirkten als ausländischer Import und erregten Anstoss. Auch die Landleute hatten dafür wenig Verständnis und meinten eher, dass die Hochschule Geld verschlinge, als dass sie ihnen zu Bildung und Aufstieg verhelfe .
1.7.1. Vorzeichen abnehmender Popularität
In den Augen der Nachwelt haben die Berner Regenerationsbehörden das Bedeutsamste und Bleibendste unstreitig im Bildungswesen geleistet. Manchen Zeitgenossen freilich lag mehr an Änderungen, deren materieller Ertrag sogleich in die Augen sprang. Zudem erschlaffte der pädagogische Anfangselan der Regierung in der zweiten Hälfte der Dreissigerjahre merklich, und anderes, namentlich die Aussenpolitik, drängte die Schule in den Hintergrund. Jedenfalls reichten die Neuerungen im Bereich der Erziehung nicht aus, um den Brüdern Schnell auf die Länge die Gunst der Berner und damit eine ungefährdete Stellung in der Kantonspolitik zu sichern.
Zu Beginn der Regenerationsbewegung hatte manch einer ihrer Anhänger geglaubt, Begeisterung für hohe, allgemeine Ideale, das Bekenntnis zu Grundrechten wie Presse- oder Petitionsfreiheit und ein Wechsel bei den leitenden Persönlichkeiten würden genügen, um die Probleme zu lösen, die den Bürger drückten. Aber nun verzögerten sich verschiedene Reformen, und ein Geschichtsschreiber hat die Herrschaft der Liberalen als "sieben Jahre Unfruchtbarkeit" verworfen. Das ist ungerecht. Besonders für das Bildungswesen geschah viel, freilich zum guten Teil unter der Führung von Persönlichkeiten, die später zu Gegnern der Brüder Schnell wurden.
Widerstand gegen die "Burgdorfer" kündigte sich früh durch Vorzeichen an. Sie selber witterten vor allem von den früheren Regierenden Gefahr und bezogen entsprechend Front. Nach der "Erlacherhofverschwörung" warnten sie - oft auf blosse Gerüchte hin - stets von neuem vor möglichen Putschversuchen der Patrizier und ihres Anhangs. Dabei schürten sie zuweilen bewusst Nervosität und Umsturzstimmung, um ihre Gefolgschaft durch Furcht vor reaktionären Umtrieben zu einigen und hinter sich zu scharen.
Versuche, den Gegner zu diffamieren und mit fragwürdigen Mitteln niederzuhalten, setzten bereits kurz nach dem Umschwung von 1831 ein. So beschnitt ein Pressegesetz vom Frühjahr 1832 die Pressefreiheit massiv, obwohl sie in der Verfassung ausdrücklich garantiert war. Es verbot Angriffe gegen die Behörden, und die Gerichte erkannten solche selbst in harmlosen Ausdrücken, für welche sie Verfasser oder Redaktoren sogar mit Verbannung bestraften.
Beamte von konservativer Gesinnung wurden abgesetzt, so 1834 der frühere Verfassungsrat Dr.iur. Abraham Rudolf Wyss als Lehenskommissär. Beim Obergericht verletzte der Grosse Rat den Grundsatz der Gewaltentrennung, indem er ein angeblich zu mildes Urteil gegen einen Patrizier aufhob und bei der nächsten Erneuerung konservative Richter in ihrem Amte nicht bestätigte, sondern durch linientreue Liberale ersetzte.
Einen letzten Höhepunkt erreichte der Kampf der Liberalen gegen Patrizier und Konservative, als diese 1836 den sogenannten Sicherheitsverein gründeten, ein Gegenstück zu den Schutzvereinen der Brüder Schnell. Die Liberalen setzten nun im Grossen Rat 1837 ein Verbot des Sicherheitsvereins durch, während die Schutzvereine weiterhin ohne Einschränkung wirken durften. Doch das war ein Pyrrhussieg. Bei den Grossratswahlen der Dreissigerjahre gewannen die Gegner der Liberalen Sitze, und die Warnung vor dem Gespenst einer patrizischen Revolution verlor allmählich an Wirkung. Nun traten Neugesinnte auf, die beim konsequenten Kampf für Vereinsfreiheit und andere Grundrechte weiter gingen als die Liberalen, und deshalb die Aufhebung des Sicherheitsvereins tadelten. Diese Radikalen überholten die Brüder Schnell links und trieben sie in die Enge, sie, die bisher immer nur an Gefahren von der anderen Seite her geglaubt hatten.
1.7.2. Aussenpolitische Händel
Schliesslich stolperten die Brüder Schnell über Schwierigkeiten bei der Aussenpolitik. In diesem Bereich leitete jeweilen der Vorort der Eidgenossenschaft für zwei Jahre die Geschäfte, und Bern war unter dem neuen Regime zum ersten Mal 1835 und 1836 an der Reihe. Dabei ging hier das Wort um, Bern sei "moralischer Vorort" auch während den Amtszeiten Zürichs und Luzerns, denn es allein trete dem Ausland und seinen Fürsten entschieden, unerschrocken und kämpferisch genug entgegen, während die übrigen Stände zuviele Rücksichten, etwa auf Handelsinteressen nähmen und deshalb zur Leisetreterei neigen würden. Die liberalen Führer aus Burgdorf waren in der kantonalen Politik aufgestiegen, wo sie als Volkstribunen ihre Anhänger hinter sich scharten und damit den Gegner beeindruckten. Auf dem internationalen Felde genügte forsches Auftreten nicht. Erfahrung, Fingerspitzengefühl und Formen beim Umgang mit fremden Diplomaten gingen aber den neuen Regenten und ihren Helfern vom Lande ab, und sie blieben in diesem Punkte auf die wenigen Patrizier angewiesen, die sich mit ihnen verbündet hatten. Grosse Worte sollten dieses Manko vertuschen und zugleich der einheimischen Gefolgschaft imponieren.
Unannehmlichkeiten mit dem Ausland erwuchsen Bern vorweg durch Flüchtlinge. Nach der Pariser Julirevolution von 1830 war es - wie anderswo in Europa - auch in Polen zu einer Erhebung gekommen, die jedoch an der Übermacht der herrschenden Russen scheiterte. Viele Aufständische flohen nach Westen und besonders nach Frankreich, wo sich bereithielten, um bei künftigen neuen FreiheitskE4mpfen in umliegenden Ländern einzugreifen. So machten sich im April 1833 gegen 500 von Besançon auf, um einen geplanten Umsturz in Frankfurt am Main zu unterstützen. Doch dieser brach schon nach wenigen Stunden zusammen, und nun sassen die Polen im Berner Jura fest, ohne dass Frankreich ihnen Gelegenheit zur Rückkehr bot. Gerüchte behaupteten, neuenburgische Republikaner hätten sie herbeigerufen, um mit ihnen zusammen die konservative preussische Herrschaft im Kanton zu beseitigen. Andere meinten, Xavier Stockmar aus Pruntrut wolle sich ihrer bedienen, um den Jura gewaltsam vom alten Bernbiet zu trennen.
Manche Berner Liberale um die Brüder Schnell, Neuhaus und Forstmeister Karl Kasthofer sahen in den Polen Gleichgesinnte und verhehlten ihnen ihre Zuneigung nicht. Freilich gab es im Volke auch konservativere Kreise, denen an den Polen eher das Fremde und das Aufrührerische in die Augen stach und die ihnen deshalb mit Misstrauen begegneten.
Später wurden die Polen vor allem nach Biel und ins ehemalige Kloster Frienisberg verlegt. Sie erhielten Beisteuern aus der Staatskasse neben privaten Geldern, die für sie gesammelt wurden. Auf die Länge spürte Bern die finanzielle Belastung, und als diplomatische Interventionen des Auslands hinzukamen, suchte die Kantonsregierung gegen ihre eigenen Neigungen die Polen zur Ausreise zu bewegen. Frankreich war immer noch nicht bereit, ihnen wieder Einlass zu gewähren, und entferntere Länder sagten ihnen als Ziel nicht zu. So blieben manche von ihnen da und gerieten zum Teil unter den Einfluss Giuseppe Mazzinis. Dieser war bei den europäischen Regierungen als Anstifter von Revolutionen gefürchtet, hatte deswegen seine italienische Heimat verlassen müssen und lebte nun vorwiegend im Solothurnischen. Auf ihn ging wohl der Plan zurück, die Polen könnten in Sardinien-Piemont einfallen und damit dort - wie man meinte - einen allgemeinen Aufstand auslösen.
Die Berner Behörden wussten wohl um solche Vorhaben, schwiegen aber dazu, teils aus Sympathie, teils weil sie hofften, die Polen so auf bequeme Weise loszuwerden. Diese zogen Ende Januar 1834 aus ihren bisherigen Quartieren an den Genfersee und drangen dann auf recht dilettantische Weise in Savoyen ein. Rasch wurden sie entwaffnet oder zurückgetrieben, und bei den Einheimischen, die sie unterdrückt geglaubt hatten, fanden sie gar kein Echo bei ihrem Befreiungsversuch.
Bern gewährte den Heimkehrern nochmals Unterschlupf, war aber nun durch den Missbrauch des Asylrechtes international kompromittiert. So atmete es auf, als Frankreich seine Grenzen doch noch öffnete, und die meisten Polen anfangs Mai 1834 abzogen. Die Brüder Schnell und Neuhaus hätten sie allerdings gerne demonstrativ noch länger bei sich behalten. Einzelne Polen blieben hier und dankten der Schweiz durch bedeutende Leistungen, zum Beispiel der Ingenieur Lelewel bei Vorarbeiten für die Juragewässerkorrektion.
Kaum waren die Polen abgezogen, gaben andere Ausländer Anlass zu Verdruss, diesmal Deutsche, die in der Schweiz arbeiteten oder wenigstens auf Wanderschaft hier durchzogen. Sie fanden sich in geselligen Vereinigungen zusammen, in denen ebenfalls liberal und demokratisch gesinnte Flüchtlinge verkehrten. Ende Juli 1834 feierten nun rund 150 solcher Handwerksburschen in der Wirtschaft zum Steinhölzli zwischen Bern und Köniz ein Fest. Der Regierungsstatthalter bewilligte es, nachdem das organisierende Komitee versichert hatte, politische Ausfälle würden unterlassen, und es geschehe nichts, was Bern in Verruf bringen könnte. Die Teilnehmer sassen nach Heimatländern geordnet an Tischen, die geschmückt waren mit den Papierfähnchen der deutschen Einzelstaaten. Nachdem sie Reden angehört und Lieder gesungen hatten, zerstörten die Anwesenden zuletzt diese Fähnchen und entrollten dafür ein schwarz-rot-goldenes Banner als Bekenntnis zu einem deutschen republikanischen Gesamtstaat.
Das an sich harmlose Ereignis löste diplomatische Reaktionen aus, die seine Bedeutung weit überstiegen. Österreich und andere Glieder des deutschen Bundes protestierten in scharfen Noten. Bern wies vorerst selbstbewusst alle Vorwürfe zurück, fand aber bei den übrigen Ständen der Eidgenossenschaft wenig Verständnis und Unterstützung. So veranlasste die Kantonsregierung schliesslich doch eine Untersuchung über den Vorfall und wies einige Anführer der Deutschen aus, ein Schlag, von dem sich deren Organisationen nie mehr völlig erholten.
Österreich und weitere Staaten liessen sich damit jedoch nicht zufriedenstellen und verboten - fast zwei Monate nach den Vorkommnissen im Steinhölzli - ihren Angehörigen den Aufenthalt auf bernischem Boden. Ja, es schien ein Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu drohen, was umso peinlicher war, als Bern auf Neujahr 1835 zum Vorort aufsteigen sollte. So bequemte es sich zu einer Erklärung, die sich vom Steinhölzli-Fest distanzierte und deutlich abstach von der ursprünglich trutzigen Haltung. Das Einvernhemen mit dem Ausland war notdürftig gerettet, jedoch verlor der Regierungsrat ein Stück weit sein Gesicht. Nicht alle bisherigen Anhänger billigten das Nachgeben, und es zeigten sich Risse in der Gefolgschaft der Brüder Schnell.
Die fremden Mächte hielten wohl die Flüchtlinge in der Eidgenossenschaft für gefährlicher, als sie es in Wirklichkeit waren. Zwar riefen deren Flugblätter auf zu Umsturz oder gar zu Fürstenmord, aber solche Rhetorik stach deutlich ab von der kleinen Zahl, von der mangelnden materiellen Bereitschaft und von den häufig geringen organisatorischen Fähigkeiten ihrer Urheber.
Am meisten zum Ruf der Schweiz als Gefahrenherd für Europa trug Giuseppe Mazzini bei, der von seinem Aufenthaltsort Grenchen her in den verschiedensten Gegenden wirkte. Zum Beispiel gründete er nach seinem eigenen Bericht im Frühjahr 1834 in Bern mit etwa zwanzig Italienern, Deutschen und Polen den Geheimbund "Junges Europa", ohne dass klar wäre, wie und wo in der Aarestadt sich dieser Vorgang im einzelnen abgespielt hätte. Ohne Mühe fand Mazzini Kontakte zum nahen Biel, das zwar noch keine 3000 Einwohner zählte und dennoch einen aktiveren Flüchtlingskreis beherbergte als die meisten grösseren Orte.
Der tätigste und erfolgreichste unter diesen Emigranten war Ernst Schüler, der 1807 geboren wurde, also zwei Jahre nach Mazzini, seinem späteren Freund und Kampfgenossen. Schüler arbeitete nach seinem Studium kurz als Lehrer in Giessen, war dann an Aufständen beteiligt und floh deshalb 1833 in die Schweiz. In Biel fand er eine Stelle am Gymnasium, welches von 1817 bis 1836 bestand, und wo bald noch andere deutsche Flüchtlinge wirkten, darunter Karl Mathy, der spätere Ministerpräsident des Landes Baden.
Daneben war Schüler politisch tätig: er gründete in Biel den ersten deutschen Handwerkerverein in der Schweiz, für den sich noch Belege finden, ebenso ein "Junges Deutschland" als Sektion von Mazzinis "Jungem Europa". Ähnlich Gesinnte vereinigte auch die Gruppe "Junge Schweiz", welche allerdings nur während eines Jahres bestand. Von ihr zu unterscheiden ist die Zeitung "Junge Schweiz", die in Biel zweisprachig erschien, freilich ebenfalls bloss ein Jahr lang. Sie erreichte zwar gegen 800 Abonnenten, doch genügte das als materielle Basis nicht, so dass das Blatt 1836 einging. Schüler hatte ihm finanzielle und andere Hilfe geliehen, und er stand noch einem dritten Unternehmen nahe, das den Namen "Junge Schweiz" trug, nämlich der Druckerei, in welcher die eben genannte Zeitung erschien, und die daneben vor allem Werke Mazzinis und deutscher Emigranten herausgab.
Eine solche Konzentration liberaler Aktivitäten erregte Anstoss, und als das Klima für die Emigranten bald frostiger wurde, verfielen die meisten unter ihnen bei der "Flüchtlingshatz" von 1836 der Ausweisung. Ernst Schüler war dagegen gefeit, hatte er doch schon vorher das Bieler Bürgerrecht erhalten. Auch gegen eine Anklage wegen Hochverrat verteidigte er sich vor Gericht erfolgreich. Als einziger der Flüchtlinge aus den 1830er Jahren liess er sich endgültig in Biel nieder, diente der Stadt in manchen Gemeindeämtern und wirkte jahrzehntelang als Redaktor einer Zeitung sowie als Besitzer und Leiter einer Druckerei, bis er 1881 starb.
So warfen in Biel kurz nach 1830 für einige Zeit die liberalen Ideen besonders hohe Wellen, und die öffentliche Meinung liess sich hier leichter erregen als anderswo. Kein Wunder, dass im Seeland besonders viele führende Köpfe des Radikalismus erwuchsen, der Bern in den folgenden Jahrzehnten prägen sollte.
Die Händel mit dem Ausland um die emigrierten Polen und um das Fest im Steinhölzli hoben Berns Ansehen kaum. Besser stand der Kanton wenig später da bei einer Auseinandersetzung mit Frankreich. Dieses ging unter dem Eindruck von Attentaten gegen seinen König Louis Philippe schärfer gegen Flüchtlinge vor und forderte im Sommer 1836 in diplomatischen Noten von der Eidgenossenschaft ebenfalls eine strengere Asylpolitik. Volksversammlungen in verschiedenen Gegenden der Schweiz, zum Beispiel auch in Münsingen, wiesen dieses Ansinnen zurück.Da gab sich Frankreich eine Blösse, als sein Aussenministerium 1836 bei der Tagsatzung protestierte gegen das Wirken eines Auguste Conseil, der sich als Flüchtling in der Schweiz aufhalte. Dabei wusste es nicht, dass die französische Polizei selber diesen Mann mit gefälschten Pässen in die Eidgenossenschaft eingeschleust hatte, damit er unter angenommenem Namen seine Landsleute aushorche. Flüchtlinge erkannten ihn und entlarvten ihn als Spitzel, was schweizerische Zeitungen mit Genuss an die Öffentlichkeit trugen. Jetzt stand Frankreich im Zwielicht, hatte es doch von seinem Nachbarn Strenge gegen Ausländer gefordert und gleichzeitig selber das Asylrecht missbraucht. Es suchte sich durch den Vorwurf aus der Affäre zu ziehen, sein Gesandter sei durch die Schweizer Behörden getäuscht worden, und es drohte sogar mit dem Unterbruch des diplomatischen Verkehrs. Die Tagsatzung ging einem Streit aus dem Wege, indem sie Frankreichs Begehren zwar zurückwies, doch in so gemässigtem Tone, dass Paris die Antwort akzeptieren konnte, ohne sein Gesicht zu verlieren.
Die Angelegenheit berührte Bern besonders, weil es damals Vorort war. Hier erhoben sich im Grossen Rate Stimmen, die Nationalehre und freiheitliches Gedankengut gefährdet glaubten und diese Güter sogar mit der Waffe gegen Frankreich verteidigen wollten. So leicht setzten aber die Brüder Schnell und ihre Gesinnungsfreunde den neuen Staat und seine Errungenschaften nicht aufs Spiel, und suchten deshalb Konflikten mit dem Ausland aus dem Wege zu gehen. Dass sie dabei nicht mehr alle Berner hinter sich hatten, bewiesen kampflustige Petitionen, namentlich aus dem Seeland.
Die Streitigkeiten um die Polenflüchtlinge, um das Fest im Steinhölzli und um den Agenten Conseil sind für die bernische Geschichte nicht besonders bedeutsam. Noch stärker am Rande lag der nächste Handel, und doch zog gerade er Änderungen nach sich, welche die Entwicklung in neue Bahnen lenkten.
Prinz Louis Napoleon, der spätere Kaiser Napoleon III. von Frankreich, lebte bei seiner Mutter auf Schloss Arenenberg über dem Bodensee. Er gab sich hier volkstümlich, fortschrittlich und demokratisch und erhielt das thurgauische Ehrenbürgerrecht, ohne auf die französische Staatszugehörigkeit zu verzichten. Mit Bern kam er in Berührung, als er in Thun mehrmals militärische Übungen und Kurse besuchte. Damit er am eidgenössischen Übungslager von 1834 teilnehmen könne, ernannte ihn die bernische Regierung auf seinen Wunsch 1834 zum Hauptmann der Artillerie, denn der Thurgau führte damals diese Waffengattung nicht.
Als sich Louis Napoleon später an stümperhaften Umsturzversuchen in seiner Heimat beteiligte, verlangte Frankreich seine Wegweisung aus der Schweiz. Hier wandten sich national und radikal Gesinnte gegen solche Druckversuche aus dem Ausland. Ihnen ging es weniger um den prominenten Fremden, als um Grundsätze des Asylrechtes und um Ehre und Unabhängigkeit des Vaterlandes, die sie gefährdet glaubten. Nach der Meinung der Brüder Schnell und ihrer Gesinnungsfreunde sprach aber das internationale Recht für Frankreich, und sie waren bereit, seinem Gesuch stattzugeben. Eine Weigerung könne zum Krieg und damit zum Verlust des 1831 Erreichten führen.
Schliesslich setzte Louis Napoleon der Auseinandersetzung ein Ende, indem er die Schweiz freiwillig verliess. Doch das war in Bern noch nicht bekannt, als es hier im Grossen Rat zu einem Nachspiel kam, das für den Kanton folgenschwerer wurde als die Affäre selber.
1.7.3. Die Brüder Schnell und Charles Neuhaus
Die Brüder Schnell blieben mit ihrer Auffassung im Regierungsrat wie im Grossen Rat in der Minderheit. In der Legislative fiel der Entscheid nach langen Diskussionen am 24.September 1838 gegen halb zehn Uhr abends mit 106 gegen 104 Stimmen. Tags darauf legten Karl und Hans Schnell ihre Ämter nieder, Hans als Mitglied und Vorsitzender des Grossen Rates, das heisst als Landammann, Karl als Regierungsrat und Grossrat. Der älteste der drei Brüder, Johann Ludwig Schnell, hatte sich bereits nach der Annahme der Verfassung von 1831 aus der bernischen Politik zurückgezogen.
Anscheinend waren Karl und Hans Schnell vom Ausgang der Abstimmung überrascht worden, und sie reagierten im Grunde unverhältnismässig auf ihre Niederlage, doch ging es um mehr als um einen blossen Ausfluss von Unmut oder einen momentanen Ärger. Wohl blieb ja die Minderheit nur gerade um zwei Stimmen hinter der Mehrheit zurück. Aber sie war in sich gespalten: bloss etwa 40 der 104 Grossräte hätten wie die Brüder Schnell eine Ausweisung Louis Napoleons begrüsst, während die übrigen sie ablehnten, aber ein diplomatischeres Vorgehen wünschten als es der Regierungsrat vorschlug. Genau genommen stand also hinter Karl und Hans Schnell weniger als die Hälfte des Rates, der sich früher fast bedingungslos ihrem Wink gefügt hatte. Kritik und Zweifel, ja Vorzeichen von Unbotmässigkeit hatten zwar auch bisher nicht völlig gefehlt, waren aber jeweilen von zahlenmässig so kleinen Gruppen ausgegangen, dass es nicht allzuschwer gefallen war, diese zu zügeln und ins Abseits zu drängen.
Karl und Hans Schnell zogen sich nicht zurück, um ihren Anhang als neue Opposition zu sammeln und zu lenken. Zur Politik äusserten sie sich fortan fast nur noch durch Artikel im "Volksfreund". Karl Schnell lebte mit seinen Tauben, Hühnern und Schafen in der Junggeselleneinsamkeit des inneren Sommerhauses vor den Toren Burgdorfs und beendete schon 1844 sein Leben, wohl eher aus eigenem Willen als durch einen Unfall, in den Fluten der Aare. Hans nahm 1843 wieder ein Mandat im Grossen Rat an, trat aber dort kaum mehr hervor.
Er wie sein Bruder hatten die herausragende Stellung nicht gesucht und wären lieber im Hintergrund geblieben. Ihnen lag es besser, die Volksvertreter durch zündende Reden mitzureissen, als in einer Exekutive Alltagskram und Kleinarbeit der Verwaltung zu erledigen, und beide fühlten sich wohler in der heimatlichen Landstadt als im Hauptort Bern. Nur unter Druck liess sich der Einzelgänger Karl Schnell in den Regierungsrat wählen, dazu kamen Zweifel an seinen eigenen Fähigkeiten, die ihm einmal sogar Gedanken an eine Flucht nach Amerika eingaben.
In ihren politischen Auffassungen näherten sich beide Brüder mehr und mehr dem Juste-milieu, der früheren Zielscheibe ihres grimmigen Spottes. Selten trat Hans Schnell später noch als Volksredner auf, so 1850 in dem Dorfe, wo sein Stern aufgegangen war, nämlich in Münsingen, nur dass er jetzt nicht mehr für die Neuerer sprach, sondern für die Konservativen.
Letztlich scheiterten die Brüder Schnell daran, dass sie wohl das Bestehende kritisierten und einen Wandel in Gang brachten, dass ihnen aber auf weite Sicht eine Vision der Zukunft und schöpferische Ideen fehlten. Auch das Interesse für wirtschaftliche und soziale Belange ging ihnen ab. Ihr Blick war stets auf Grundsätzliches gerichtet, nicht auf praktische Probleme.
Hans Bloesch rührte an Wesentliches in ihrem Charakter und ihrem Schicksal, als er über Karl Schnell und einen seiner Briefpartner schrieb: "Mit jugendlicher begeisterter Manneskraft drängten sie empor, warfen sie den Gegner, die Reaktion und die Aristokratie, zu Boden. Sie räumten mit der alten Zeit auf, mit Aufgebot ihrer ganzen Kraft, um dann am Ziele angelangt langsam allgemach zu erlahmen. Eine neue Jugend war indessen herangewachsen, neue Ziele, neue Ideale hatten sich vor der neuen Generation aufgetan, und während sie noch gegen ihren alten überwundenen Gegner sich zur Wehr setzten, wurden sie selbst nach und nach in die Vergangenheit gedrängt, von der Jugend zum alten Eisen geworfen und als Hemmschuh bekämpft. Sie waren sich dieser unvermeidlichen Änderung wohl bewusst, aber das Bewusstsein des von ihnen Geleisteten steifte ihren Rücken, das Gefühl des Verkanntseins verbitterte sie gegen den neuen Feind, den sie einst als Bundesgenossen jubelnd gerufen hatten. Sie, die der Zeit als Führer vorausgeschritten waren, verstanden die Zeit nicht mehr und sahen sich von der Zeit nicht mehr verstanden. Es ist die Tragödie des Politikers, der in rasch vorwärts drängender Zeit mit dem rollenden Rade nicht Schritt halten kann".
Als sich die Brüder Schnell zurückzogen, folgten ihnen nicht sogleich die Radikalen an der Macht, sondern für eine Übergangszeit von nicht ganz einem Jahrzehnt stieg Charles Neuhaus in die herausragendsten Ämter auf. Er lässt sich nicht ohne weiteres einer bestimmten Richtung zuordnen, obwohl er 1830 seine Laufbahn gleichzeitig mit den Brüdern Schnell begonnen hatte und wie sie meist zu den Liberalen gezählt wurde. Damals war Neuhaus französischsprachiger Sekretär des Verfassungsrates und bald darauf Grossrat und Regierungsrat geworden. Aber er war "Berner mehr vermöge seines Heimatscheines als seiner Persönlichkeit", wie ein Zeitgenosse, der St.Galler Geschichtsschreiber Gallus Jakob Baumgartner, behauptete. Tatsächlich stand Neuhaus als Bieler, der ganz in französischer Kultur und Gedankenwelt aufgewachsen war, dem Deutschberner eher fern, ebenso dem Bauerntum als Kaufmann und Teilhaber eines Textilunternehmens. Er konnte sich nicht, wie seinerzeit die Brüder Schnell bei ihrem Aufstieg, auf eine breite ländliche Gefolgschaft verlassen, die bereit gewesen wäre, seinem Wink fast blindlings zu folgen. Dafür war er weniger abhängig von Volksmeinung und Volksgunst und durfte es sich leisten, auch unpopuläre Auffassungen zu vertreten.
Dank seiner materiellen Unabhängigkeit fand Neuhaus Musse für umfangreiche literarische und philosophische Studien als Autodidakt. Dabei verstärkte sich noch sein Hang zum Einzelgängertum und zu einsamen Entscheiden . Seine zahlreichen Gegner - darunter als wortgewaltigster Jeremias Gotthelf - warfen ihm deshalb immer wieder Selbstherrlichkeit und Unfähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen vor.
Neuhaus wurde 1839 als erster Nicht-Stadtberner Schultheiss, das heisst Vorsitzender der kantonalen Exekutive. Er wandte sein Interesse und sein Tun den verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens ungleich zu. Manches überliess er anderen und konzentrierte sein Wirken, so wie früher auf die Hochschulgründung, nun immer ausschliesslicher auf die gesamteidgenössische und auf die Aussenpolitik. Diese nahmen ihn allmählich dermassen in Beschlag, dass er Bernisches oft vernachlässigte und beiseite schob, wodurch er viele Probleme unerledigt liess und seine Machtstellung im Kanton selbst unterhöhlte.
Mit den Brüdern Schnell hatte sich Neuhaus spätestens seit 1838 überworfen, und eine Versöhnung schien aus persönlichen Motiven ausgeschlossen. Im Grunde war er eher ihr Rivale als ihr Gegner, denn manche seiner Anschauungen lagen von den ihren nicht allzuweit entfernt. Der Liberalismus, wie ihn die Brüder Schnell, aber im wesentlichen auch Neuhaus auffassten, setzte das Individuum in den Mittelpunkt. Auf sich selbst gestellt und ohne die Zwänge einer ständisch geschichteten Gesellschaft, helfe es sich aus eigener Kraft und entfalte sich zum Fortschritt hin, erst recht, wenn Bildung seine Anlagen fördere. Der Staat brauche in diese Entwicklung nicht direkt einzugreifen. Es reiche aus, wenn er sie durch ein gutes Erziehungswesen und möglichsten Verzicht auf beengende Vorschriften unterstütze. So genügte den Brüdern Schnell, ähnlich wie Neuhaus, die Verfassung von 1831, an der sie höchstens Geringfügiges ändern wollten.
Die Burgdorfer waren erdnäher und kräftiger in ihrer engeren Heimat verwurzelt. Sie wie der Bieler vertrauten darauf, dass Volkssouveränität und politische Volksrechte die meisten Fragen lösen könnten, und dass eine repräsentative Demokratie mit Zensuswahlrecht die beste Regierungsform sei, weil sie den Gebildeten und den Besitzenden den überwiegenden Einfluss gewähre.
Stärker als die Brüder Schnell betonte Neuhaus Würde und Ehre der Nation, worunter er nicht etwa die Republik Bern verstand, sondern die Eidgenossenschaft als Ganzes. Nicht zufällig brach der Konflikt zwischen ihm und der bisherigen Führung beim Napoleonhandel aus, einem Streit um Prestige und Ansehen der Schweiz. Das Gewicht des Gesamtvaterlandes liess sich nach Neuhaus nur heben, wenn es vom locker gefügten Bund der Stände überging zu einer strafferen Ordnung mit mehr Einheit und mit einer zentralistischeren Führung als bisher. Dafür kämpfte er unablässig.
Mit seinen Anschauungen über die Schweiz und über ihr Verhältnis zum Ausland stand Neuhaus nahe bei den Radikalen, die ihn mit Begehren nach Neuerungen bald überflügelten und ihn zuletzt von der Macht verdrängten. Ihre Sympathie galt ebenfalls den Flüchtlingen und den Revolutionären in ganz Europa, und auch sie wünschten mehr Zentralisierung für die Eidgenossenschaft. Aber für Bern forderten sie Demokratie und ein uneingeschränktes statt ein Zensuswahlrecht, während sich Neuhaus mit dem begnügen wollte, was die Verfassung von 1831 gebracht hatte. Er steht also zwischen den Radikalen und den Liberalen, im Ganzen aber näher bei den Liberalen.
Freilich unterschied jene Zeit noch nicht scharf zwischen den einzelnen politischen Gruppen und den Bezeichnungen dafür. In seinen Briefen an den befreundeten Zürcher Bürgermeister Hess brauchte zum Beispiel Karl Schnell um die Mitte der 1830er Jahre die Wörter "Liberale" und "Radikale" fast wie gleichbedeutend und wandte beide auch auf sich selber an. Als Oberbegriff diente ihm "Freisinnige", die er charakterisierte als "Kinder der Bewegung, nicht des Stillstands", die "einzig in der Bewegung ... Leben und Existenz" fänden.
Heute ist es üblich, den Anhang der Brüder Schnell "Liberale" zu nennen, "Radikale" dagegen die Männer um die Professoren Wilhelm und Ludwig Snell, bei denen sich wenig später Jakob Stämpfli an die Spitze setzte. Karl Schnell sprach von ihnen als den "Nationalen", da sie sich stark für Gesamteidgenössisches einsetzten und zudem meist in engem Kontakt mit Gesinnungsgenossen aus anderen Kantonen standen. Die Burgdorfer verspotteten die Radikalen als "Biermichel" oder "Deutschmichel", die Gedankengut und Sitten aus Deutschland nachahmen würden, während umgekehrt die "Nationalen" die Brüder Schnell als "Zaunsteckler" hänselten, deren Horizont selten über das Bernbiet hinausreiche.
Zu diesen Meinungsunterschieden traten im alten Bistum Basel weitere Differenzen. Hier waren Bewunderung deutschen Wesens und Verwurzelung in der Tradition altbernischer Nähe beide gleichermassen fremd, so dass Spannungen erwuchsen, die das Verhältnis zwischen altem und neuem Kantonsteil belasteten wie nie zuvor seit 1815 und beinahe zu einem Auseinanderbrechen der Republik geführt hätten.
1.8.1. Verschiedenheiten zwischen dem Jura und Altbern
Als 1815 das ehemalige Fürstbistum Basel zum Kanton Bern geschlagen wurde, akzeptierten das beide Teile, wenn auch vorerst eher widerwillig. Bis 1830 lebten sie dann mehr neben - als miteinander, und die "leberbergischen Ämter" führten in mancher Hinsicht ein eigenes Dasein.
Von Altbern unterschieden sie sich - abgesehen vom Laufental - durch die französische Sprache, dazu im Norden auch durch die katholische Konfession. Ferner war der Jura schon von 1792 an von Frankreich unterworfen worden und hatte dessen Gesetze angenommen. Diese waren nach verhältnismässig kurzer Zeit bereits dermassen eingewurzelt, dass Bern darauf verzichtete, ältere Lokalrechte wieder aufleben zu lassen oder seine eigenen, für die Jurassier fremden Gesetze auch dem neuen Kantonsteil aufzudrängen. So galt hier zum Teil weiter französisches Recht, und bei neuen Gesetzen entschieden die Behörden von Fall zu Fall, ob die Bestimmungen im Jura überhaupt nicht, für sein ganzes Gebiet oder nur für den Süden massgebend sein sollten. Die beiden Kantonsteile standen also unter derselben Obrigkeit, folgten aber oft ungleichen Vorschriften.
Auch die Staatseinnahmen flossen nicht aus derselben Quelle: Im Jura blieben nach dem Ende der französischen Herrschaft Zehnten und Bodenlasten aufgehoben, und an ihrer Stelle wurde nun eine Grundsteuer erhoben. Eine Angleichung an das System Altberns war undenkbar, ganz abgesehen davon, dass man es dort ebenfalls abzuschaffen wünschte, aber bisher mit der praktischen Durchführung des Wandels nicht zurechtgekommen war. Zudem erschwerten schlechte Verbindungen den Verkehr zwischen dem alten Kantonsteil und dem Jura. Noch führte beispielsweise keine Fahrstrasse durch das Taubenloch.
Übrigens bildete der Jura in sich selber kein Ganzes. Wie schon 1815 einte ein Zusammengehörigkeitsgefühl nicht die Bürger des gesamten Landesteils, sondern nur jene der gleichen Gemeinde oder vielleicht der gleichen Talschaft. Auch fand sich im Jura um 1830 fast nur in Pruntrut ein intellektuell lebendiges, politisch aktives städtisches Bürgertum, wie es in Frankreich die Pariser Julirevolution und in den Kantonen der Eidgenossenschaft die Regenerationsbewegung getragen und durchgesetzt hatte.
Der Umschwung von 1830/31 verstärkte die Gemeinsamkeiten etwas. Zwar fehlten im neuen Kantonsteil Rufe nach Trennung von Bern nicht völlig, aber schliesslich fanden sich hier die Liberalen doch zu einem koordinierten Vorgehen mit ihren deutschbernischen Gesinnungsfreunden. Ihre Petitionen waren allerdings geprägt durch einen eigenen Stil und durch besondere Akzente, die nicht ohne weiteres dem Vorbild des "Burgdorfer Blättleins" entsprachen. Die Stossrichtung gegen die bisherige Ordnung war jedoch an beiden Orten dieselbe.
An der Versammlung von Münsingen nahmen bloss vereinzelte Jurassier teil. Dagegen kamen sie im Verfassungsrat stark zum Zuge, sowohl im Plenum wie in der vorberatenden Kommission, und zwar gleichermassen nach der Zahl wie nach dem Einfluss ihrer Vertreter. Diese stimmten anscheinend meist ziemlich geschlossen. Wenn sie auch ihre Anliegen selten ohne jeden Abstrich durchsetzen konnten, so prägten sie doch die Verhandlungen stark. Die Unnachgiebigkeit gegen die Wünsche der Stadt Bern zum Beispiel ging wohl ebensosehr auf die Jurassier zurück wie auf die Brüder Schnell. In der Volksabstimmung schliesslich sagten die jurassischen Ämter mit etwas geringerem Mehr als die übrigen Ja zur Verfassung, was teilweise auf regionale Verstimmungen zurückging.
Der neue Kantonsteil und besonders die Ajoie mit ihrem Hauptort Pruntrut waren erregbarer und für die Ideen der Pariser Julirevolution empfänglicher als andere Regionen. Schon im Spätjahr 1830 kam es hier zu einzelnen separatistischen Aufrufen, ja selbst zu Tumulten und offenem Ungehorsam gegen die Behörden. Die Petitionsbewegung, die Versammlung von Münsingen und die Wahl des Verfassungsrates lenkten dann die Ereignisse wieder in geregeltere Bahnen. Bei altgesinnten Bernern weckten diese Störungen umso mehr Aufsehen und Unwillen, als sich fast zur selben Zeit auch im Oberland Anhänger eines eigenen Kantons wieder zu Wort meldeten. Gemessen am heutigen Nachrichtenwesen erfuhr man damals spät und ungenau vom tatsächlichen Geschehen in entfernteren Gebieten. Entsprechend wuchsen auf beiden Seiten des Leberbergs Misstrauen und Angst, und Gerüchte steigerten noch die Reizbarkeit .
1.8.2. Xavier Stockmar. Der Streit um die Badener Artikel
Symbolfigur der neuen Gesinnung im ehemaligen Fürstbistum wurde für Freunde wie Gegner Xavier Stockmar, "l`homme du Jura", wie man ihn später nannte. Er war 1797 geboren und also fast gleich alt wie Charles Neuhaus, sein Mitstreiter, ursprünglich Freund und später erbitterter Feind. Auch in anderen Punkten ähneln sich die Lebensläufe der beiden Männer in den Anfängen: Stockmar war ebenfalls nicht Akademiker, sondern stieg als Kaufmann auf bis zur Leitung eines Betriebs der Metallbranche. Schon vor der Julirevolution hatte er 1826 zusammen mit einigen Gefährten nachts vor der romantischen Kulisse der Burgruine von Morimont im benachbarten Elsass den etwas theatralischen Eid geleistet, nicht zu ruhen, bis die bernische Oligarchie gestürzt sei. Wenn die spärliche und späte Überlieferung den Vorgang richtig wiedergibt, hätten also damals liberale und demokratische Anliegen im Vordergrund gestanden und nicht Separatismus, und das Ereignis trägt deshalb den Namen "le Grütli jurassien" nicht mit vollem Recht. Etwas später schuf Stockmar auch die "Rauracienne", ein Lied, das die jurassische Heimat preist und ihre Bürger zur Einigkeit und zum Kampf für die Freiheit aufruft. Es ist nun zur Hymne der Separatisten geworden, obwohl es nirgends zur Trennung von Bern aufruft. Anscheinend dachte Stockmar damals eher an eine Ordnung, die dem Jura mehr Autonomie im Rahmen des Kantons Bern gewähren würde.
Kurz vor Ende 1830 erschien dann in Pruntrut eine separatistische Kundmachung, die offensichtlich von Stockmar geprägt war. Sie fand im Zentral- und Südjura kein Verständnis und wirkte dort als Brüskierung. Stockmar kannte eben diese Gegenden und ihre Bewohner schlecht, und erst recht den alten Kantonsteil, dessen Sprache er nur mangelhaft beherrschte. Hier wurde er trotz all seiner späteren Wandlungen den Ruf eines Separatisten und Revoluzzers nie mehr los. Aber rund zwei Monate später beschwor ihn Charles Neuhaus in einem Brief mit Erfolg: "Vous m'effrayez un peu, Messieurs de l'Evêché. Vous envisagez le beau côté de l'indépendance; examinez, s'il vous plaît, le mauvais à son tour, car il y en a un, et vous n'en doutez pas. Si l'Evêché était détaché du canton de Berne, les amis de la liberté du vieux canton perdraient un grand appui et les oligarques auraient une chance de plus pour eux. Est-il indifférent à l'Evêché que le vieux canton soit libre ou ne le soit pas? Je crois qu'il nous faut rester unis pour mieux garder nos libertés".
Dieser Appell an den Liberalen und Anti-Aristokraten in Stockmar wirkte. Er liess sich in den Verfassungsrat wählen, wo er verhältnismässig wenig hervortrat, später auch in den Grossen Rat. Hingegen verzichtete er - ähnlich wie Karl und Hans Schnell - zunächst auf einen Sitz im Regierungsrat und zog es vor, in seiner engeren Heimat, der Ajoie, als Regierungsstatthalter zu wirken, wo ihm seine Aufgaben besser zusagten und er sich von der Bevölkerung getragen fühlte.
Wenige Jahre darauf zog Stockmar doch in die Kantonsexekutive ein, freilich unter wenig verheissungsvollen Umständen: ein Konflikt um Kirchen- und Glaubensfragen spaltete vor allem im Nordjura Bevölkerung, regierende Partei und Behörden. Anlass dafür war ein gesamteidgenössischer Streit. Regierungsvertreter aus sieben regenerierten Kantonen - darunter auch aus Bern - hatten sich 1834 auf die sogenannten Badener Artikel geeinigt, welche für den Staat mehr Einfluss gegenüber der katholischen Kirche forderten, etwa ein Aufsichtsrecht über Priesterseminarien, ein Genehmigungsrecht für kirchliche Erlasse, die Besteuerung von Klöstern und die Beschränkung der Feiertage. Papst Gregor XVI. verdammte diese Begehren und es regte sich Widerstand, im Jura wie ausserhalb des Bernbiets. Nicht Jurassier und Altberner standen sich gegenüber, sondern der Riss ging mitten durch den neuen Kantonsteil. In Baden hatte seinerzeit Regierungsrat François-Joseph Vautrey aus Pruntrut für Bern die Artikel unterzeichnet. Nun änderte er seine Meinung, trat aus der Kantonsexekutive zurück und bekämpfte fortan zusammen mit den Konservativen, was er bisher gebilligt hatte.
Sein Hauptgegner war Xavier Stockmar, der an der Dominanz des Staates über die Kirche festhielt, weil sie dem Bürger die Freiheit des Glaubens sichere. Doch sah er auch, dass sich nun die Einheit des Juras auflöste, an der ihm viel lag. Hier hatten die Einwohner seit 1830 den Kampf um Freiheiten und Volksrechte zwar mit ungleichem Eifer, aber doch alle in derselben Stossrichtung geführt. Nun teilten sie sich in Kirchentreue und Laizisten.
Die jurassischen Katholiken nahmen Stockmar auf die Länge die Personalunion von Magistrat und antiklerikalem Führer übel. Bei den Grossratswahlen von 1835 liessen sie ihn knapp durchfallen, und er fand nur durch die Hintertür einer Nachwahl im Amt Thun wieder Einlass in die Legislative. Diese aber erkor ihn Ende 1835 als Nachfolger Vautreys in den Regierungsrat, und im Februar 1836 stimmte sie den Badener Artikeln zu, trotz abmahnenden Massenpetitionen und Protesten von Katholiken. Die Regierung besetzte renitente Gemeinden mit Militär und legte ihnen die Kosten dafür auf.
Der Streit fand ein plötzliches Ende durch das Eingreifen des französischen Königs Louis Philippe. Er berief sich auf Bestimmungen der Wiener Kongressakte von 1815 und drohte, im Jura einzumarschieren, wenn Bern nicht auf seine Pläne verzichte. Nun gab der Grosse Rat kleinlaut nach und nahm am 2.Juli 1836 die Beschlüsse zurück, die er rund vier Monate zuvor gefasst hatte. Die Truppen wurden aus dem Jura abgezogen und die Auslagen dafür dem Staat auferlegt. Dem König von Frankreich machte Bern nun jene Zugeständnisse, die es den Jurassiern bisher verweigert hatte. Damit fielen die Badener Artikel für Bern dahin, und auch in den übrigen Ständen setzten sie sich nicht durch. Bern hatte sein Gesicht schlecht und recht gewahrt, schnitt aber bei dieser Auseinandersetzung mit Frankreich weit ungünstiger ab als kurz darauf bei der Affäre Conseil. Vor allem aber hatte es im Jura Wunden geschlagen, die lange nicht vernarbten.
Die Auseinandersetzung um die Badener Artikel hatte die Jurassier entzweit, aber rasch fanden sie sich mindestens vorübergehend erneut zusammen mit der Forderung, es sei im neuen Kantonsteil das französische Recht wieder einzuführen, wie es das Übergangsgesetz von 1831 in Aussicht gestellt habe. Seit damals war in dieser Hinsicht nichts geschehen, und auch im alten Kanton kam die Gesamtrevision des Gesetzeswesens kaum voran. Nun unterschrieben sämtliche der über vierzig Abgeordneten aus dem Jura eine Motion für dieses Anliegen. Im Juli 1838 beschloss der Grosse Rat bei gelichteten Reihen, darauf einzutreten und überwies das Begehren einer übergrossen, schwerfälligen Kommission, der "commission monstre", wie sie bald hiess. Im Mai 1839 lehnte er dann den Vorschlag endgültig ab. Verschiedene Votanten hatten die Bedeutung einheitlicher Gesetze im ganzen Kanton hervorgehoben, und mancher Altberner empfand die Sympathien der Jurassier für das französische Recht als ein Zeichen der Entfremdung und als ersten Schritt auf eine Trennung hin.
Nach dieser Enttäuschung nahm bei den Jurassiern, besonders im Norden, die Neigung zum Separatismus zu. Als Haupt dieser Strömung galt für viele Xavier Stockmar, der im Regierungsrat wenig Befriedigung fand und öfters über dessen mühselige, unfruchtbare Arbeitsweise klagte und spottete, sei es in der von ihm 1832 gegründeten Zeitung "L'Helvétie", sei es in parlamentarischen Voten. Gelegentlich tönte er an, er werde die kantonale Exekutive nach kurzer Zeit wieder verlassen.
1.8.3. Der Kampf zwischen Xavier Stockmar und Charles Neuhaus
Das geschah dann im Sommer 1839, allerdings auf eine andere Art, als er es sich vorgestellt hatte. Charles Neuhaus als kompromissloser Kämpfer für Einheit im Kanton fand kein Verständnis für Autonomiewünsche des Juras und rückte deshalb allmählich von seinem früheren Freund und Mitstreiter Stockmar ab. Insgeheim zog er Nachrichten darüber ein, ob Stockmar bei seinen Besuchen in Pruntrut und Delsberg separatistische Propaganda treibe. Dann berief er den Regierungsrat zu einer Sitzung ohne das verdächtigte Mitglied und setzte eine Empfehlung an Stockmar durch, "freiwillig" zurückzutreten. Dieser wies das Ansinnen zurück, worauf Neuhaus den Konflikt vor den Grossen Rat trug. Die Legislative solle Stockmar abberufen, weil er das Vertrauen der Wahlbehörde nicht mehr besitze. Im Grunde liege sogar Hochverrat vor, begangen durch Äusserungen für eine Trennung des Juras von Bern. Beweise für diese Anklage fehlten, aber kaum überprüfbare Vermutungen und Behauptungen von zum Teil ungenannten Denunzianten über Wirtshausgespräche Stockmars führten den Regierungsrat zur "moralischen Überzeugung" von dessen Schuld. Ein kritischer Grossrat hielt allerdings fest, im Grund sei Stockmar bloss "verdächtigt, verdächtig zu sein". Da man ihm nur zwei Stunden zur Vorbereitung und zum Studium der deutsch abgefassten Akten liess, verzichtete Stockmar auf eine mündliche Verteidigung vor dem Grossen Rate. Das Verfahren litt also unter schweren Mängeln, doch glaubte zum Beispiel Regierungsrat Weber, man dürfe nicht "vor lauter Legalität zu Grunde gehen". Gegen Neuhaus traten nur drei Jurassier auf - die übrigen schwiegen -, ferner einige konservative Stadtberner, die kaum Sympathien für Stockmar empfanden, aber scharf protestierten gegen die Selbstherrlichkeit, mit welcher der Schultheiss geltendes Recht verletzte. Schliesslich berief der Grosse Rat am 24.Juni 1839 mit 93 gegen 32 Stimmen Stockmar als Regierungsrat ab.
Der Jura, und ganz besonders sein nördlicher Teil, reagierten scharf auf Stockmars Absetzung. Anders als in den acht vorangegangenen Jahren erinnerten hier 1839 am 31.Juli keine Freudenfeuer oder andere Feiern an die Annahme der Verfassung von 1831, und bei den Grossratswahlen von 1839 triumphierte Stockmar wieder im heimatlichen Pruntrut, und nicht mehr im fernen Thun.
Schon in den Debatten der kantonalen Legislative war mehrmals das Wort "Hochverrat" gefallen, und es lag nahe, dass man diese Anklage im Frühjahr 1840 gegen Stockmar auch vor Gericht erhob, just als er sich in Zürich beim eidgenössischen Vorort fFCr die jurassischen Anliegen einsetzte. Er entzog sich der Verhaftung und reiste nach Frankreich ab, wo er Pläne zur Anlage von Kolonien in Amerika und Afrika schmiedete, die freilich alle scheiterten. Der eigentliche Prozess zog sich bis 1842 hin. Das Obergericht sprach Stockmar schliesslich von Hochverrat frei, verurteilte ihn aber dennoch wegen öffentlicher Aufreizung zu einer Busse und einer Gefängnisstrafe. So blieb er im selbstgewählten Exil und kehrte erst 1846 in den Jura und in die bernische Politik zurück, als Jakob Stämpfli und Ulrich Ochsenbein Charles Neuhaus an der Spitze des Kantons verdrängt hatten.
Was aber geschah mit den jurassischen Wünschen nach mehr Eigenständigkeit für den neuen Kantonsteil? Tausende von Bürgern setzten sich 1839 in Petitionen dafür ein, allerdings an getrennten Versammlungen im Süd- und im Nordjura. Überhaupt bildeten sich wieder die alten Gruppierungen und Gegensätze, besonders nach dem Wegzug Stockmars. Deshalb blieb der Widerstand verhältnismässig gering, als im Sommer 1840 zwar eine Kommission die jurassischen Begehren prüfte, ihr Bericht aber keine Änderungen auslöste. Die Regierung schob die Begehren des Juras auf die lange Bank und gewann damit für den Augenblick Luft. Auf der Zukunft des Kantons lasteten die ungelösten Probleme als schwere Bürde.
Die Jurakrise der späten Dreissigerjahre war in ihrer Schlussphase ein Konflikt zwischen zwei selbstherrlichen, zur Zusammenarbeit wenig geneigten Männern. Gewiss erlitt Stockmar bei seiner Absetzung Unrecht. Doch war er ebenfalls kein Unschuldslamm und hatte noch vor kurzem bei den Unruhen im Gefolge der Badener Artikel seinen Willen mit Gewalt durchzusetzen versucht. An die strengen Formen des Rechtes hielt auch er sich nicht immer, wenn es seiner persönlichen Überzeugung zuwiderlief. Sein schillerndes Wesen liess sich schwer ergründen, und selten konnte man ihn bei bestimmten Aussagen behaften. So sah er für den Jura die Zukunft bald in einer autonomen Stellung innerhalb der Republik Bern, bald in einem eigenen Kanton, der das eine Mal den ganzen Landesteil umfassen sollte, das andere Mal bloss den katholischen Norden.
Neuhaus hatte solche Ideen zum Hochverrat gestempelt. Doch waren sie auch Radikalen aus dem alten Bernbiet nicht fremd. Forstmeister Karl Kasthofer etwa empfahl die Abtrennung des Juras von Bern, weil dieses zu gross sei und mit seinem Übergewicht die Eidgenossenschaft belaste.
Wie Stockmar, so stammte auch sein Gegner Neuhaus aus dem ehemaligen Fürstbistum, und streng genommen ging es um die Fehde zweier Neuberner, denn Zeitgenossen wie jurassische Geschichtsschreiber des 20.Jahrhunderts rechneten Neuhaus dem neuen Kantonsteil zu und die Altberner empfanden ihn nicht ohne weiteres als einen der Ihren. Dennoch legten die Jurassier den Streit nicht Neuhaus persönlich zur Last, sondern Altbern. Es habe versagt im Umgang mit Minderheiten. Neuhaus und seine Anhänger dagegen glaubten die Einheit des Kantons und die Solidarität zwischen allen seinen Einwohnern in Gefahr. So nahmen innerkantonale Auseinandersetzungen Berns Kräfte dermassen in Anspruch, dass es bei den bedeutsamen gesamteidgenössischen Entwicklungen jener Zeit sein Gewicht erst spät wieder voll in die Waagschale werfen konnte.
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