Geschichte des Kantons Bern seit 1798: Band II
Beat Junker
3.1. Die Grossratswahlen vom Mai 1850
3.2. Schwierigkeiten der konservativen Regierung
3.3. Leistungen und Misserfolge
3.1.1. Die Volksversammlungen vom 25.März 1850 in Münsingen
Im Jahr 1846 hatten die Radikalen im Sturmlauf gesiegt, aber für die Erneuerung des Grossen Rates von 1850 standen ihre Vorzeichen weit weniger günstig. Zuviele Berner waren in ihren Hoffnungen auf leichtere öffentliche Lasten enttäuscht, besorgt über den glaubens- und kirchenfeindlichen Ton von Führern und Presse der Radikalen und verärgert über die eilige Produktion von Gesetzen, die der einfache Bürger nicht verstand und sich deshalb den Advokaten und anderen Juristen ausgeliefert vorkam. So wandte sich mancher von der "jungen Schule" ab, der etwa beim Kampf um die Aufhebung des Zehntens noch auf ihrer Seite gestanden hatte.
Dazu lebte die Abneigung gegen die Fremden neu auf. Besonders seit den Revolutionen von 1848 waren vor allem aus deutschen Staaten Flüchtlinge in die Schweiz geströmt und genossen hier Wohlwollen und Unterstützung der Behörden, erbosten aber durch ihr ungewohntes Auftreten und ihre politische Aktivität manchen Einheimischen. Ferner erregte der bereits früher geschilderte Streit an der Hochschule um die Wiedereinstellung und Entschädigung von Professor Wilhelm Snell die Gemüter und liess das Schlagwort von der "Nassauerei" neu aufleben. Immer deutlicher zeigten sich zudem Risse im Gefüge der Radikalen. Die Entfremdung zwischen Stämpfli und Ochsenbein wuchs, und auch das Einvernehmen zwischen den Führern im Kanton Bern und im jungen eidgenössischen Bundesstaat hatte sich kaum gebessert.
Verhängnisvoll wurde den Radikalen jedoch vor allem, dass sich ihre Gegner nun weit besser zum Kampf rüsteten als noch 1846, indem sie sich ein Programm gaben und ihre Anhängerschaft organisierten. Früher hatten ihnen dazu Mut und Selbstvertrauen gefehlt. Jetzt aber spürten ihre bekanntesten Vertreter etwas wie einen göttlichen Auftrag, den Radikalen entgegenzutreten, schon nur um Gleichgesinnte aus dem einfachen Volke nicht im Stich und ohne Führung zu lassen.
Zudem lösten sich nun Konservative aus Landstädten und Dörfern aus dem Schatten des Patriziates und nahmen ihr Geschick selber in die Hand. Die Radikalen konnten also künftig nicht mehr einfach an den Gegensatz zwischen Landschaft und Hauptort und an Affekte gegen die früheren Regenten appellieren. Auch als Bundesfeinde liessen sich die Konservativen nicht mehr etikettieren, hatten sie sich doch für die Bundesverfassung von 1848 eingesetzt und damit bewiesen, dass sie nicht eine Rückkehr ins Ancien régime erträumten, sondern Reformen unterstützten, wenn diese Mass hielten und schrittweise eingeführt wurden.
Aber noch fehlte den Konservativen wahre innere Geschlossenheit, und Abneigung und Misstrauen von früher her schwelten bei ihnen mancherorts noch weiter. Die Stadtberner sahen in den "Burgdorfern" Gefährten und Nachfolger der Brüder Schnell, denen die Patrizier den Umschwung von 1831 nicht verziehen, obwohl ja zum Beispiel Hans Schnell selber allmählich auf einen liberal-konservativen Kurs eingeschwenkt war.
Konservative aus der Hauptstadt und vom Lande stellten 1846 je rund zwanzig Grossräte, die sich vom Herbst 1849 an öfters zu Besprechungen im Gasthof "Storchen" an der Spitalgasse (an der Stelle des heutigen Hotels "Bristol") trafen. Ungefähr zur gleichen Zeit kamen Impulse auch von anderswo her. Im Spätjahr 1849 fanden sich über 250 Stimmberechtigte in Boltigen zusammen und erhoben öffentlich Kritik an der radikalen Regierung, namentlich an ihren Gesetzesentwürfen und an ihrem Finanzgebaren. Sie bestellten einen Ausschuss, der eine Eingabe an den Grossen Rat ausarbeiten und zum voraus legale Gegenmassnahmen ausdenken sollte für den Fall, dass die Petition ohne Wirkung bleibe. Auf dieses Signal antwortete ein unerwartet starkes Echo weit über das Oberland hinaus. Ähnliche Veranstaltungen folgten in den ersten Monaten des Jahres 1850 in verschiedenen Gegenden.
Die Radikalen besassen also nicht mehr ein Monopol für das Kampfmittel der Volksversammlung und für die Mobilisierung von Bürgermassen. Selbstverständlich riefen aber auch sie ihren Anhang immer noch zusammen, so am Sonntag, den 3.März 1850 zu einem sogenannten Demonstrationsbankett nach französischem Vorbild. Dieses "patriotische Festessen" vereinigte auf dem "Flohboden" der Kavalleriekaserne am Bollwerk gegen 600 Personen bei Speis und Trank, Parteiprominenz ebensogut wie Vertreter von Männerchören, der Studentenverbindung "Helvetia" und von Grütlivereinen aus der Arbeiterschaft. Schon rund zwei Monate zuvor hatten die Radikalen den Kampf für die Grossratswahlen eingeläutet, indem sie am 13.Januar 1850, dem Jahrestag der Abdankung des Patriziates 1831, durch eine Versammlung von Vertrauensleuten ein Komitee mit Regierungsrat Jakob Stämpfli als Präsidenten wählten, welches den Kampf vorbereiten und ein Parteiprogramm entwerfen sollte.
Die Konservativen ihrerseits suchten ihren organisatorischen Rückstand aufzuholen und sich ebenfalls als Partei zu formieren. Eduard Blösch entwarf ein Parteiprogramm, und einige seiner Freunde beschlossen anfangs März 1850, den Text am 25.März in Münsingen Ausgeschossenen aus dem ganzen Kanton vorzulegen. Geplant war also ursprünglich eine verhältnismässig kleine Zusammenkunft von Vertrauensleuten. Da riefen gut eine Woche vor dem festgelegten Termin die Radikalen ihrerseits zu einer Gegendemonstration auf, nämlich zu einer grossen Volksversammlung am gleichen Tage und in derselben Ortschaft.
Es ist nicht ganz klar, welche Motive sie bei dieser Provokation leiteten. An sich lag Münsingen für die Radikalen ungünstig, denn die Umgebung mit den Ämtern Konolfingen und Seftigen galt als konservative Hochburg. Ausgegangen war der Vorschlag für die radikale Kundgebung von einer Bezirksversammlung auf dem Ballenbühl, doch billigte dann auch das kantonale Zentralkomitee den Vorstoss, der also mehr war als ein momentaner Einfall einiger Hitzköpfe. Hofften die Radikalen, ihre Gegner einzuschüchtern und sie zum Verzicht auf ihren Anlass zu bewegen? Wollten sie deren Reihen unterwandern, sei es um zu stören oder gar, um Abstimmungen anders ausfallen zu lassen, als es die Leitung der "Schwarzen" wünschte? Oder suchten die Radikalen einfach ein sichtbares Kräftemessen vor aller Öffentlichkeit? Angesichts der veränderten Lage stellte das Komitee der Konservativen, das fast pausenlos im Berner "Storchen" tagte, um und lud nun seine Anhänger ebenfalls zu einem Grossanlass ein.
Spannung lag in der Luft: anders als 1831 die patrizische Regierung, gab jetzt die radikale die Kirche von Münsingen nicht frei für eine Versammlung ihrer Gegner, und Gerüchte über Truppenaufgebote und geplante Verhaftungen prominenter Politiker heizten die Stimmung an. Deshalb wappneten sich die konservativen Führer für den schlimmsten Fall, wohl wissend, dass auch in ihren eigenen Reihen "Prügellust" nicht fehlte: "Ruhig und entschlossen wurden sogar die Signale festgesetzt zum allgemeinen Kampf: Ein Stoss in ein altes Urihorn, als erste Mahnung, worauf jeder das Nastuch um den linken Arm binden würde; ein zweiter Stoss als Mahnung zur Bereithaltung; ein dritter - als Zeichen zum Kampf".
Bis zum Versammlungstag, dem 25.März 1850, dem Tag von Mariae Verkündigung und Montag nach Palmsonntag, beruhigten sich die Gemüter eher wieder etwas. Heftiges Schneetreiben lud nicht eben ein zu einem Marsch und zu einer Versammlung unter freiem Himmel. Nach den sich widersprechenden Berichten beider Parteien fanden sich dennoch zusammen gegen zwanzigtausend Mann in Münsingen ein, zum Teil in wohlgeordneten Kolonnen und mit berittenen Führern und Musik an der Spitze. Dabei war die Schar der Konservativen anscheinend eher grösser als die ihrer Gegner. Die Demonstranten tagten weniger als zweihundert Meter voneinander in Sichtweite auf zwei Wiesen, genannt nach benachbarten Wirtshäusern: die "Schwarzen" auf der Leuenmatte, die "Weissen" auf der Bärenmatte.
Bei den Konservativen erklang zuerst das Lied "Rufst du, mein Vaterland", das später zur Schweizer Nationalhymne wurde, bei den Radikalen die "Marseillaise". Dann lösten sich bei den Konservativen sechs, bei den Radikalen sogar vierzehn Redner ab, bei diesen als prominenteste die Regierungsräte Stämpfli und Lehmann. Bei den Konservativen stachen Bendicht Straub aus Belp, Eduard Blösch und Hans Schnell hervor, die schon neunzehn Jahre früher in der gleichen Ortschaft an der denkwürdigen Volksversammlung von 1831 teilgenommen hatten, damals als reformfreudige Kämpfer gegen die Herrschaft des Patriziates, jetzt als bewahrende und zurückhaltende Altliberale gegen allzu ungestüme Neuerer.
Beide Veranstaltungen gingen ohne nennenswerte Zwischenfälle zu Ende, und bereits nach drei Uhr nachmittags trafen zurückkehrende Teilnehmer wieder in der Stadt Bern ein. Beim Anblick ihrer Reihen schrieb Bundespräsident Jonas Furrer in einem Brief nach Zürich: "Mag es nun gehen, wie es will, so gereicht es dem Schweizervolk zur Ehre, auf diese Weise zu tagen. Man soll es in anderen Ländern auch probieren, zwei solche Massen, mit Stöcken versehen, in zwei feindlich gesinnten Lagern auf einige Minuten Distanz zusammenzustellen, ohne dass sie hintereinanderkommen."
Noch zur Zeit der Freischarenzüge hätten die "Schwarzen" im Kanton Bern eine solche Konfrontation gemieden. Aber nun boten sie den regierenden Radikalen als erstarkte und ebenbürtige Gegner die Stirn, und für Aussenstehende waren es eher die Konservativen, welche den Prestigekampf vom 25.März 1850 gewonnen hatten. Statt resigniert wie 1846 sahen sie nun mit massvoller Zuversicht und Zukunftshoffnung der bevorstehenden Wahl des Grossen Rates entgegen.
Das Programm, welches Eduard Blösch den Männern auf der Leuenmatte vorstellte, war nach heutigem Sprachgebrauch nicht ein Aktionsprogamm, das heisst es nannte nicht Massnahmen, Mittel und Ziele einer künftigen konservativen Regierung. Vielmehr legte der Text auf bloss zwei Seiten nur Grundsätze fest und wehrte sich, ohne auf Angriffe und Verdächtigungen direkt Bezug zu nehmen, gegen Unterstellungen über Gefahren, welche angeblich drohten, falls am 5.Mai die "Schwarzen" die Mehrheit gewinnen sollten.
Das Programm bekannte sich zur Bundesverfassung von 1848 ebensogut wie zur Kantonsverfassung von 1846, obwohl ja diese gegen konservativen Widerstand geschaffen und angenommen worden war. Aber nach geschlagener Schlacht fanden sich die Unterlegenen mit dem Volksentscheid ab und betrachteten den Zeitpunkt für eine Änderung als ungünstig, wie sie überhaupt eher Beständigkeit als häufigen Wechsel anstrebten.
Für das Verhältnis zum Ausland beriefen sich die Konservativen auf "Niklaus von der Flühe: 'Meidet fremde Händel, seid friedsame Nachbarn'" was bedeute: "Wir wollen uns nicht einmischen in die Sachen Anderer, weisen aber auch alle fremde Einmischung und Belästigung von uns, nicht weniger als die der Diplomaten, diejenige der eingedrungenen, eingeschlichenen oder berufenen Fremden".
Auch für Zehnten, Bodenzinse und Feudallasten wünschte das Programm keine Rückkehr zu früheren Zuständen. Diese Abgaben sollten auf jeden Fall abgeschafft bleiben, selbst nach einer eventuellen Verfassungsrevision. Der Armut sei zu begegnen durch staatliche Unterstützung für die wirklich Bedürftigen, aber ebenso "durch Wegräumen alles dessen, was der Trägheit und Liederlichkeit Vorschub leistet und Beförderung dessen, was die entgegengesetzten Tugenden der Arbeitsamkeit und Mässigkeit weckt; - insbesondere durch kräftigen Schutz des Eigenthums und ernste Bekämpfung der kommunistischen Grundsätze" - wobei der Berner unter Kommunismus um 1850 nicht die Lehren von Karl Marx oder Friedrich Engels verstand, sondern das Motto, das der Herausgeber des "Gukkastens" stets von neuem wiederholte: "Teilet, ihr Löle!"
Besonders am Herzen lag den Konservativen "ernstliche Aufrechterhaltung und sorgsame Pflege des christlichen Glaubens und der christlichen Sitten unserer Vorältern durch die bürgerliche Gesetzgebung, durch die Schule, durch das Beispiel aller, die dem Volke vorstehen". Für den Jura verlangte das Programm "Anerkennung der wirklich bestehenden, in der Verschiedenheit der Gesetzgebung, der Sprache, und theilweise der Religion wurzelnden Eigenthümlichkeiten, insbesondere Achtung der Rechte und Ansprüche der katholischen Bevölkerung". Blösch erläuterte das so: "Das Verhältnis des alten Kantons zum neuen ist ... fast das einer gemischten Ehe; der stärkere Theil, der Mann ist protestantisch, der schwächere dagegen katholisch. In einem solchen Verhältnis kann nur Eines den Frieden erhalten, gegenseitige Achtung der religiösen Bedürfnisse und Überzeugungen und allerdings - wenn es sein muss - auch der religiösen Vorurtheile".
Auf der Leuenmatte war Blöschs Programm "mit einem einstimmigen, donnernden 'Ja, so wollen wir's!' "zur feierlichen Erklärung der Versammlung erhoben worden. Dennoch blieb es nicht ohne Anfechtung.
Dass die Radikalen es angriffen, verstand sich fast von selbst. Sie behaupteten, es widerspreche im Wesentlichen - etwa für die Einstellung zur Kantonsverfassung oder zur Liquidation der Zehnten - der Linie und den bisherigen Taten der Konservativen und verdiene deshalb kein Vertrauen.
Aber auch nicht alle Altgesinnten waren zufrieden. So schrieb alt Schultheiss Emanuel Friedrich von Fischer seinem Sohn in einem Brief, das Programm heisse "sowohl die ultraradicale Verfassung von 1846 als auch die neue Bundesverfassung gut" und biete deshalb keine Grundlage für echte Verbesserungen. Fischer stand den konservativen Führern von 1850 überhaupt reserviert gegenüber und sah in ihnen jetzt noch vor allem Anhänger der 1830er Bewegung. Er verzieh ihnen nicht, dass sie als Tagungsort just wieder Münsingen gewählt und Hans Schnell als Redner hatten auftreten lassen. Wenn der konservative Tagespräsident Bendicht Straub die Radikalen treffen wollte mit dem Hieb, sie errichteten eine neue Aristokratie, so empfand Fischer diesen Vergleich als Beleidigung für seinen Stand. Er glaubte, "dass die heftigsten Widersacher der Leute von 1846 die Revolutionäre von 1831 sind, und doch sind Jene nur die Söhne und Fortsetzer ihrer eigenen Thaten; denn unter allen gegen die jetzige Regierung erhobenen gegründeten Vorwürfe gibt es keinen einzigen, der nicht in erster Instanz auch ihre Vorgänger träfe".
Blösch habe das alte Bern nie gekannt und nie verstanden und sei für das Patriziat gefährlicher als die Radikalen, meinte Fischer. Freilich teilten sogar Angehörige seiner eigenen Familie diese Auffassungen nicht, und am 25.März 1850 erschienen nach dem Bericht des Alt-Schultheissen "fast alle jungen Patrizier" auf der Leuenmatte in Münsingen. Manche von ihnen strebten nämlich nun wieder eine Wahl in den Grossen Rat an, und Blösch begrüsste einen solchen Abbau der Gegensätze zwischen Stadt und Land.
Dennoch geboten wahltaktische Bedenken Vorsicht: wenn die Konservativen das patrizische Element in den Vordergrund treten liessen, boten sie breite Angriffsflächen für eine immer noch wirksame radikale Propaganda, welche die ehemals regierenden Familien als Reaktionäre hinstellte, die den vergangenen Zeiten nachtrauerten.
Dass der konservative Sieg noch keineswegs feststand, bewiesen im April 1850 zwei Nachwahlen für den Nationalrat, bei denen im Emmental der Kandidat der Radikalen siegte, wenn auch knapp. Im Oberland verfehlte der radikale Jakob Karlen das absolute Mehr um weniger als hundert Stimmen, unterlag dann aber im zweiten Wahlgang vom 7.Juli 1850 - also bereits nach den Grossratswahlen - dem konservativen Thuner Dampfschiffpionier Johannes Knechtenhofer.
Die Radikalen wollten nach ihrem Programm auf dem 1846 eingeschlagenen Weg forschreiten und betonten, das gefährde weder die Kirche noch das Eigentum. Zwar nannte der Text noch Einzelziele für ein neues Gemeindegesetz oder für das Armen- und das Steuerwesen, doch betonte auf der Bärenmatte in Münsingen Stämpfli selbst, im Grunde gehe es nicht um Details, sondern um die Lösung "Schwarz oder weiss".
Vermutlich waren die Meinungen bereits weitgehend gemacht, als im April eidgenössische Parlamentarier aus der übrigen Schweiz während der Session mit wenig Feingefühl in den bernischen Wahlkampf eingriffen und so das ohnehin belastete Verhältnis zwischen der konservativen Bundesstadt und den mehrheitlich radikalen Behörden des Bundes zusätzlich störten. Besonders ungeschickt tat das Alfred Escher aus Zürich, der als Nationalratspräsident seine Eröffnungsrede missbrauchte, um Regierungen und Parteien mehrerer Kantone öffentlich Noten zu erteilen. Er bezichtigte die Berner Konservativen, sie hätten ihr Programm im Grunde den Radikalen abgeschrieben und seien ihrem bisherigen politischen Glaubensbekenntnis untreu geworden. Warum Escher mit dieser Schelte vom hohen Stuhle des Vorsitzenden aus in die Niederungen des gehässigen Tageskampfes hinabstieg, ist nicht völlig klar. Gerüchte vermuteten, dahinter stecke Stämpfli. Dabei waren es Jahrzehnte später just Stämpfli und Escher, die wegen Eisenbahnfragen in heftiger Gegnerschaft aufeinanderprallten. Eschers Rede wurde auf Bundeskosten gedruckt, doch darf man ihren Widerhall und ihre Wirkung nicht überschätzen. Schon der Nationalrat hatte sie mit einem Tag Verspätung angehört, weil am eigentlichen Termin für den Sessionsbeginn, am 4.April 1850, noch zu viele Mitglieder im Sitzungssaale fehlten.
Aber auch beim Bernervolk fand sie keine Gnade. In einem Wahlkampf, den Abwehrrufe gegen die "Nassauer" und andere Fremde prägten, empfanden Einheimische bereits Ermahnungen und Tadel aus Zürich als anmassende, unangebrachte Einmischung von aussen her. Jedenfalls waren Zeitgenossen und spätere Betrachter darin einig, dass Escher den Berner Radikalen einen Bärendienst erwiesen habe, desgleichen die 35 National- und Ständeräte, namentlich aus der Westschweiz und aus dem Tessin, die in der letzten Woche vor dem Wahltag die Berner Bürger mit einem öffentlichen Aufruf für die Radikalen umzustimmen suchten.
3.1.2. Der Wahlkampf
Aus dem Wahlkampf von 1850 ist für die Nachwelt noch am besten greifbar, was die Zeitungen dazu beitrugen. Darüber die Übersicht zu behalten, fällt nicht leicht, denn zwischen 1831 und 1850 kamen viele Blätter neu auf, verschwanden wieder oder änderten ihre politische Richtung. Besonders in den 1840er Jahren entstanden manche von ihnen ausserhalb der Stadt Bern, und oft waren sie an Resonanz der Presse des Hauptortes bald ebenbürtig oder sogar überlegen.
Anfangs 1831 existierte im Kanton Bern einzig die "Neue Schweizer-Zeitung" als Nachfolgerin des früheren "Schweizerfreund". Sie lag ganz auf der Linie des damals noch regierenden Patriziates und nannte sich etwas später "Allgemeine Schweizerzeitung", doch ging sie noch vor den Grossratswahlen von 1850 wieder ein.
Die Brüder Schnell hatten im Februar 1831 ein Sprachrohr gefunden im "Volksfreund", der zuerst kurz in Solothurn und dann in Burgdorf herauskam und sich bis 1845 hielt. Gebildete liberale Stadtberner, die dem Juste-milieu nahestanden, trugen den "Schweizerischen Beobachter", welcher seit 1833 erschien. Allmählich rückte er näher an Flüchtlinge und an die Professoren Snell heran, änderte dann aber 1845 die Front völlig und trat ins konservative Lager über. Ebenfalls dem Juste-milieu verbunden war der 1836 begründete "Verfassungsfreund", der als Organ von Regierungsrat von Tavel, aber später auch von Charles Neuhaus galt. Er gab 1849 auf, also ebenfalls noch vor den Grossratswahlen von 1850.
Auf radikaler Seite war das wichtigste Organ im Wahlkampf die 1845 von Stämpfli gegründete und anfänglich auch von ihm redigierte "Berner Zeitung". Nach seiner Wahl in den Regierungsrat ging die Schriftleitung an seinen Schwager Niklaus Niggeler über. Daneben wirkte als satirische Zeitschrift der "Gukkasten", aus dem sich besonders die Karikaturen einprägten.
In allen Landesteilen verfügten die Radikalen über regionale Blätter: in Biel hatte der spätere Regierungsrat Dr.Johann Rudolf Schneider den "Seeländer Anzeiger" ins Leben gerufen; im Oberaargau kam der "Vaterländische Pilger" in Langenthal heraus, im Oberland das "Thuner-Blatt" und in Langnau das "Wochenblatt des Emmenthals". Für dieses besorgte der Schlosser Christian Wiedmer neben seinem Handwerksbetrieb die Redaktion und dichtete dazu berndeutsche Lieder, darunter als bekanntestes "Niene geits so schön und lustig, wie bis üs im Emmental". In Pruntrut schliesslich erschien seit 1832 die durch Stockmar begründete "Hélvetie".
Das wichtigste Blatt der Konservativen im Kanton war der "Oberländer Anzeiger", der seit 1847 von Thun ausging. Um den Namen seines Redaktors wurde viel gerätselt, da die Zeitung ihn nicht öffentlich nannte. Die Leitartikel zeugten von einem gebildeten, journalistisch begabten Autor mit einem populären, eingängigen Stil und mit viel Talent zu wirksamer Polemik gegen den politischen Gegner. Es war Pfarrer Johann Jakob Schädelin in Frutigen, dessen Schreibweise oft an Jeremias Gotthelf erinnert. Gotthelf selber gehörte übrigens - freilich mit eher seltenen Beiträgen - zu den Mitarbeitern des "Oberländer Anzeigers". Daneben kam dem ebenfalls konservativen, erst auf Neujahr 1850 gegründeten "Seeländer Boten" weniger Bedeutung zu.
Über die Verbreitung der Berner Zeitungen um die Mitte des 19.Jahrhunderts sind Angaben schwierig. Kenner schätzen, dass die Auflage kaum je 500 bis 800 Exemplare überstieg. Damals abonnierte und las nur eine kleine Zahl von "Opinion-Leaders" die politische Presse, etwa Gemeindeschreiber, Schulmeister oder Wirte, und sie gaben dann ihre Kenntnisse an breitere Kreise weiter.
Weil die Zeitungen, namentlich die konservativen, nur wenige Leser erreichten, versuchten die "Schwarzen", ein weiteres Publikum durch politische Gedichte oder Lieder zu erfassen, bei denen man oft einer bekannten verbreiteten Melodie einen neuen Text unterlegte. Die bisweilen recht holperigen Verse erschienen meist anonym und wandten sich an einfache Bürger und nicht an literarisch Anspruchsvolle, so dass der Herausgeber des "Berner Taschenbuchs" sie 1852 im Rückblick liebevoll belächelte: "Der Berner ist sonst nicht sehr versesüchtig und liederfertig; er weiss besser Haus und Hof zu bestellen, als den Pegasus zu reiten; aber wenn schon einzelne auf demselben eine etwas traurige Figur spielten, so ändert die Schinderei des geflügelten Dichterpferdes an der merkwürdigen poetischen Produktivität nichts. Mit spöttischer wie mit ernster, selbst feierlicher Miene, in würdigem und gemeinem Gewande traten diese Kinder der Muse auf die Bühne des Wahlkampfes".
Dass dabei die konservative Tendenz deutlich überwog, überrascht eigentlich; denn bisher hatte der politische Gesang in Chören und Vereinen als Domäne der Radikalen gegolten. Nun entdeckten auch die "Schwarzen" dieses Gemeinschaftserlebnis, und es gelangen ihnen ansprechende, volksnahe Weisen, während ihre Gegner häufig auf die "Marseillaise" oder auf andere Schöpfungen der französischen Revolution zurückgreifen mussten, wenn sie ihr aufklärerisches Gedankengut in Musik ausdrücken und bekennen wollten. Weil die Texte für heutige Begriffe oft überlang sind, müssen einige Strophen als Kostproben genügen.
Ein Bernerlied
Vor vier Jahren ist's gewesen,
Dass man überall thät lesen,
Welch ein Glück bevor uns steh,
Lauter Jubel und Juheh!
Nach der neuen Mode.
Keine Zehnten, keine Armen,
Deren man sich müss' erbarmen;
Und wer in den Schulden steck',
Hole Geld bei'r Hypothek.
Nach der neuen Mode.
Ach, nun sind es kaum vier Jahre,
Und mir steh'n zu Berg die Haare,
Wenn ich denk', was man versprach
Und gehalten hat hernach.
Nach der neuen Mode.
Funkelnagelneue G'setze,
Gut für Advokaten-Netze;
Alles für den Schreiberstand,-
Ein G'regier wie kein's bekannt!
Nach der neuen Mode.
Jedes Jahr bringt frische Steuern,
Unsre Freuden zu erneuern,
Und ein fremder Säufer wird
Aus dem Gelde pensioniert.
Nach der neuen Mode.
Fremde Schnäuze, fremde Sitten,
Fremdes Volk im Land gelitten,
Reglemente hin und her,
Gurgeln voll und Kassen leer!
Nach der neuen Mode.
Sagt ihr Leute, wie das ende,
Rühren wir nicht selbst die Hände,
Jagen wir nicht selbst im Mai
Fort die fremde Teufelei,
Nach der neusten Mode.
Ja, der Mai, der Mai soll leben!
Stolz wird sich das Volk erheben:
'Berner hoch!' und 'Nassau fort!'
Donnert's dann von Ort zu Ort.
Nach der neusten Mode.
Dann vom ew'gen Gletscherwalle
Bis ins fernste Thal erschalle:
'Abgeworfen ist das Joch!
Berner jetzt und Schweizer hoch!'
Nach der alten Mode.
Stüre-Müggeli-Lied
auf den 5.Mai 1850
Füre mit der Sunntig-Chutte!
Uf! der füfte Mai ist da!
Jitze müsse alli Gute,
Alli Brave zäme ha!
Wenn mer jetz nit tüchtig wahle,
Später cheu mer's thür bezahle!
Blybe sie am Ruder sitze
Meister Stampf und Niggeli;
De so cheu mer wieder schwitze,
Stüre-Stüre-Müggeli!
Mir hei's jzt bigott erfahre,
Was sie choste - settig Narre!
Allmez hey mer gnädig Herre,
Wenig frei - doch Ornig gha.
Jitze hey mer thüri Herre;
Aber - sy mer besser dra?
Emel ist's - i Gottes Name -
Mit der Ornig us und Ame!
Und die Unzahl vo Beamte,
Und das Heer vo Schriberli!
Wer muss all' die Bursch erhalte?
Wer - als d'Stüre-Müggeli!
Alles sugt am Bäretatze!
Und mir - lan-is so brandschatze?!?
Bi dem Allem - leeri Kassen!
Alli Jahr - es Defizit!
D's Gütli thüe sie nis verprassen!
O es ist die höchsti Zyt!
Lat er sie no länger pumpe,
Müsse Staat und Land verlumpe!
So cha's nadisch nimme blybe
Wenn mer nit verhudle wey!
Chömet! helfet sie vertrybe,
Das no hüt - am füfte Mai!
Abe mit dem schwere Joch!
Nassau furt! die Berner hoch!
Auch ein Bernerlied
für Stadt und Land.
Auf die Melodie: Lebe wohl mein lieber Vater,
Liebe Mutter lebe wohl etc.
Liebe Landsleut, liebe Brüder!
Gebet freundlich uns die Hand.
Fröhlich tönen unsere Lieder,
In den Bergen hall'es wieder:
Für das theure Vaterland
Sind wir einig Stadt und Land.
Was wir wollen! lasst uns sagen,
Und was wir nicht wollen auch.
Da braucht man nicht lang zu fragen:
Über was habt Jhr zu klagen?
Ach! es ist ja weltbekannt
Wie es geht im Bernerland.
Fremde Säufer, junge Schnäutzler
Machen jetzt uns das Gesetz.
Unser Staatsgut wird vergremplet,
Die Finanzen sind verstämpflet!-
Und so gehet es bergab
Mit dem Vaterland in's Grab.
Traurig ist's, ihr könnt mir's glauben,
Doch das ärgste kömmt noch nach;
Man will uns das Höchste rauben,
Unsern Heiland, unsern Glauben;
Denn das Christenthum und Gott,
Dienet ihnen nur zum Spott.
Unsre Freiheit thun sie rühmen,
Ach! die ist ja nur für Sie!
Andre Freiheit ist vernichtet,
Und zum Voraus bist gerichtet,
Wenn du nicht bist radikal,
Gnade Gott dir dennzumal.
Was wir wünschen, was wir wollen?
Bessere Regenten, ja!
Brave Männer wählet wieder,
Landesväter fromm und bieder;
Wählet sie zu Stadt und Land,
Dann kommt's gut im Vaterland.
Schon bei den nächsten Grossratswahlen wurde nur noch selten mit politischen Liedern oder Gedichten geworben. Erst gegen Ende des Jahrhunderts gelangten sie wieder zu höchsten Ehren, als Ulrich Dürrenmatt sie meisterhaft handhabte.
3.1.3. Die Ergebnisse der Wahlen
Trotz der Gereiztheit zwischen den beiden Parteien verliefen die Wahlen am Sonntag, den 5.Mai 1850 einigermassen geordnet. Zwar entlud sich die Spannung in einzelnen Schlägereien, namentlich im Oberland und in der Hauptstadt, wo unter den Studenten die konservativen Zofinger und die radikalen Helveter, aber auch andere Teile der Bevölkerung aneinandergerieten. Truppenaufgebote der alten Regierung steigerten die Nervosität eher, statt sie zu dämpfen, doch konnten die Soldaten etwas später entlassen werden, ohne dass es zu eigentlichen Unruhen gekommen war.
Für etwa die Hälfte der Wahlversammlungen gingen Beschwerden ein. Sie rügten Formfehler beim Verfahren, die angebliche Teilnahme Unberechtigter oder behaupteten Unregelmässigkeiten beim Auszählen und sprachen von Bestechung, weil Stimmende durch Spenden von Geld oder namentlich von Wein und anderen Getränken beeinflusst worden seien. Doch stützten sich viele dieser Anschuldigungen bloss auf Gerüchte. Da sie zudem beide Parteien in grösserer Zahl betrafen, suchte der Grosse Rat in seiner neuen Zusammensetzung eine Lösung des Ausgleichs und schwang nach Redeschlachten von mehr als einer Woche Dauer "die Fahne der Vergessenheit". Er tadelte zwar vorgefallene Regelwidrigkeiten, hielt sie aber - mit Ausnahme eines einzigen Wahlkreises - nicht für bedeutend genug, um deswegen Ergebnisse für ungültig zu erklären und Wahlen wiederholen zu lassen.
Damit blieb vorerst unklar, wer im Kampfe gesiegt hatte und wie stark die beiden Parteien nun waren. Denn mancher Kandidat hatte seinen Sitz durch seine Popularität in der nächsten Umgebung gewonnen, ohne dass feststand, wie er sich bei Grundsatzfragen oder Problemen des Gesamtkantons verhalten würde. Anfangs beanspruchten Blätter beider Richtungen den Sieg für ihren eigenen Anhang. Der "Oberländer Anzeiger" zählte 110 Gewählte zu den Seinen und bloss 96 zu den Radikalen. Bei einem Dutzend war er sich nicht im Klaren über die Zuweisung. Anders tönte es in der "Berner Zeitung". Sie glaubte, die "Weissen" hätten 114 Mandate errungen und damit just die absolute Mehrheit, die Gegner jedoch bloss "etwas über 100". Welche der beiden Rechnungen stimmte, musste sich vom 16.Mai 1850 an weisen, wenn die neue Legislative zum ersten Mal zusammentrat und Entscheide fällte.
Klar war, dass nach Landesgegenden den Radikalen immer noch der grössere Teil des Kantons gehörte, nämlich praktisch das ganze Seeland, mehrheitlich der südliche Jura, der Oberaargau und das Emmental (ohne das Amt Konolfingen) sowie das Oberland mit Ausnahme des Oberhasli und einzelner Wahlkreise in den Ämtern Interlaken, Niedersimmental und Thun.
Dafür dominierten die Konservativen in einigen besonders volksreichen Regionen, welche entsprechend viele Grossräte stellten. Das gilt namentlich für Bern, In der Stadt selber hatten die "Schwarzen" schon 1846 ein Übergewicht gewonnen, doch mussten sie damals ihren Gegnern noch einige Mandate überlassen, ebenso all jene aus den ländlichen Teilen des Amtsbezirks. Jetzt aber fielen ihnen sämtliche 25 Sitze des Amtes Bern zu, also auch jene der Wahlkreise Köniz, Bolligen und Wohlen. Dazu beherrschten sie die Ämter Konolfingen, Seftigen und Schwarzenburg. Im Nordjura wählten die Ämter Freibergen und Delsberg praktisch ganz konservativ, Pruntrut und Moutier überwiegend. Freilich stand dabei nicht von vorneherein fest, dass diese sogenannten Ultramontanen mit den Konservativen aus dem alten Kantonsteil harmonieren würden.
Soweit es sich nach den spärlichen offiziellen Angaben aus jener Zeit beurteilen lässt, änderte 1850 die Zusammensetzung des Grossen Rates nach Berufen verhältnismässig wenig. Es überwogen weiterhin die "elben Kutten" wohlhabender Bauern, nur galten sie jetzt mehr und mehr als Merkmal ländlicher Konservativer. Hatten die Konservativen 1846 den hohen Anteil radikaler Fürsprecher und Schreiber an der Legislative gerügt, so rechnete ihnen jetzt die "Berner Zeitung" mit grimmigem Behagen vor, wieviele Vertreter dieser Berufe nun die "Schwarzen" selber entsandten - und wieviele davon erst noch einen Schnurrbart trugen, der bisher als Kennzeichen der "Weissen" gegolten hatte, der "Schnäuzler", wie Gotthelf und andere sie gerne verspotteten.
Nach der Wende von 1831 hatten sich die meisten Berner Patrizier aus der Politik zurückgezogen. Nun kehrten rund dreissig in die Legislative des Kantons zurück, manche davon freilich eher widerstrebend und ohne Absicht oder Lust, den einstigen Einfluss zurückzugewinnen. Bei insgesamt 226 Grossräten blieb ihr Häuflein im Ganzen gering an Zahl, und selbst in der Gruppe der Konservativen gaben nicht sie den Ton an. Teils wurden diese Patrizier in der Stadt Bern und in ihrer nächsten Umgebung gewählt, teils aber auch in weiter entfernten ländlichen Gegenden, mit denen sie enger verbunden waren, etwa als Besitzer und Bewohner von Schlössern. In Seftigen zum Beispiel stellten sie mehr als die Hälfte der zehn Vertreter dieses Amtsbezirkes.
Prominentester unter den patrizischen Grossräten von 1850 war Emanuel Friedrich von Fischer, bis 1831 Schultheiss von Stadt und Republik Bern, den Brienz abordnete. Sein Namensvetter, Karl Ferdinand von Fischer auf dem Eichberg bei Thun, erkoren im Wahlkreis Thierachern, war 1848 aus dem Exil im Ausland zurückgekehrt, das er aufgesucht hatte, nachdem er im Zusammenhang mit der "Erlacherhofverschwörung" des Hochverrates angeklagt worden war. Wilhelm von Fellenberg, der Sohn des berühmten Pädagogen, führte in Hofwil dessen Werk weiter. Eduard von Wattenwil in Oberdiessbach sollte sich später als Geschichtsschreiber, Otto von Büren als langjähriger Stadtpräsident von Bern einen Namen machen. Zu ihnen traten schliesslich noch Männer, welche auch schon zwischen 1831 und 1850 öffentliche Ämter angenommen hatten, wie die bisherigen Grossräte Robert von Erlach in Hindelbank und Forstmeister Albert von Tavel in Bern sowie Nationalrat Ludwig von Fischer in Reichenbach bei Zollikofen. Bei den Radikalen wurden so gut wie alle bisherigen Führer wiedergewählt.
Am 1.Juni 1850 traten die neugewählten Grossräte zum ersten Mal zusammen und nahmen ihre Plätze im Saal ein, die Radikalen zur Linken, die Konservativen zur Rechten, und fortan finden sich "links" und "rechts" öfters als Parteibezeichnungen auch für die Berner Legislative. Wie es um die Stärke der beiden Hauptgruppen stand, zeigten bald die ersten Sachentscheide und Wahlen, bei denen sich regelmässig gut 115 "Schwarze" und rund 100 "Weisse" gegenüberstanden. Beide Seiten stimmten also ausgesprochen diszipliniert, und keine Dritten konnten das "Zünglein an der Waage" spielen. Auf diese Rolle hatte wohl die "weisse Demokratie" gehofft, Männer, die von den Radikalen weggerückt, aber nicht zu den Konservativen übergegangen waren. Sie standen zum Teil Ochsenbein nahe, fanden aber in den Wahlen keinen Anhang.
Nun mussten die Radikalen ihre Niederlage endgültig eingestehen. Ihnen blieb die Hoffnung, die Koalition zwischen Patriziern, alten Liberalen vom Schlage Blöschs aus den Landstädten, konservativen Bauern und ultramontanen Nordjurassiern sei zu wenig homogen und werde bald einmal zerbrechen oder zerbröckeln. Zudem hatte sie ja bloss eine knappe Mehrheit gewonnen, so dass sie ihre Pläne nur mit Rücksichten nach den verschiedensten Seiten hin durchsetzen konnte. War es möglich, unter solchen Voraussetzungen die Probleme des Kantons zu lösen, etwa für die Finanzen oder für das Armenwesen?
Der Rollentausch zwischen bisheriger Regierung und Opposition hatte sich übrigens nur zum geringeren Teil ergeben, weil radikale Wähler von 1846 abgefallen und zum Gegner übergelaufen wären. Vielmehr nahmen 1850 über 70'000 Bürger an den Wahlversammlungen teil, also mehr als doppelt so viele wie 1846. Die Konservativen hatten es verstanden, bisher Passive in gewaltiger Zahl zu mobilisieren und das Reservoir ihrer Anhänger auszuschöpfen, indem sie sich besser organisierten und den Kampf in mehr Wahlkreisen als früher führten. Aber war dieser Elan mehr als ein Strohfeuer der Unzufriedenheit und der Enttäuschung über Leistungen und Persönlichkeiten der Radikalen, und liess sich darauf eine dauerhafte Mehrheit der Konservativen begründen?.
Im neugewählten Grossen Rat standen sich also zwei Blöcke gegenüber, von denen der eine nur wenig stärker war als der andere. Unter diesen Umständen hätte es nahe gelegen, eine Exekutive aus den Führern beider Gruppen zu bilden, doch zeigte es sich bald, dass gegen Stämpfli wie gegen Blösch die Abneigung der Gegenpartei dermassen überwog, dass eine Zusammenarbeit nicht zustandekam.
Deshalb liefen in der Grossratssitzung vom 11.Juni 1850 die meisten Wahlgänge für die neun Sitze im Regierungsrat nach einem ähnlichen Schema ab: die Radikalen portierten Stämpfli, und er erreichte jedesmal etwa hundert Stimmen. Damit blieb er um rund fünfzehn Stimmen zurück hinter dem jeweiligen konservativen Gegenkandidaten. Diese neun Siegreichen waren Eduard Blösch aus Burgdorf, Bendicht Straub aus Belp, Ludwig von Fischer aus Reichenbach bei Zollikofen, Auguste Moschard aus Moutier, Jakob Dähler aus Oppligen, Friedrich Fueter aus Bern, Gustav Röthlisberger aus Walkringen, Xavier Elsässer aus Pruntrut sowie Johann Brunner aus Meiringen. Er als einziger erreichte das absolute Mehr erst im zweiten Wahlgang. Alle Gewählten erbaten sich Bedenkzeit, nahmen aber tags darauf oder wenig später die neue Würde an.
Die Gewählten galten alle als konservativ, unterschieden sich aber daneben in mancherlei Hinsicht. So hatte Moschard früher eher den Radikalen zugeneigt und sich erst spät den Konservativen genähert. Er wie auch Elsässer und Blösch waren Advokaten, Straub, von Fischer und Dähler Gutsbesitzer oder Landwirte, Brunner führte das Gasthaus beim Rosenlauigletscher, Röthlisberger war Leinwandfabrikant und Fueter Eisenhändler.
Das Seeland, das in der radikalen Exekutive von 1846 die Mehrheit gestellt hatte, besass nun keinen einzigen Regierungsrat mehr, ebensowenig der Oberaargau. Dafür war der Raum zwischen Thun und Bern gleich dreimal vertreten, dazu die Stadt Bern mit je einem Patrizier und einem nichtpatrizischen Burger. Mit Elsässer und seinem Nachfolger Parrat sassen zum ersten und auch seither einzigen Mal in der ganzen Geschichte des Kantons Bern konservative Jurassier katholischer Konfession im Regierungsrat. Schon früher - nämlich zur Zeit als Charles Neuhaus dominierte - dem Regierungsrat angehört hatte Jakob Dähler. Dagegen sassen nur von Fischer und Fueter im Nationalrat. Die starke personelle Verflechtung zwischen der bernischen Kantonsregierung und den eidgenössischen Räten, wie sie von 1848 bis 1850 bestanden hatte, fiel also nun weg.
Die Regierungsräte von 1850 waren bei ihrer Wahl im Durchschnitt nicht viel älter als jene von 1846, die seinerzeit als Vertreter der "jungen Schule" und damit oft als jugendliche Draufgänger gegolten hatten. Die meisten der konservativen Regierungsmitglieder waren im ersten Jahrzehnt des 19.Jahrhunderts geboren, wesentlich später nur Röthlisberger (geboren 1820) und Moschard (1817), deutlich früher Straub (1787).
Der Erfolg hatte einige der Neugewählten überrumpelt, und ihr Aufstieg in den Regierungsrat entsprach weder ihren Prognosen oder Wünschen, noch gar einer zielbewussten Karriereplanung. Ihr Denken und Wirken war bisher nicht in erster Linie auf die Politik ausgerichtet gewesen, und so fühlten sie sich zum Teil unwohl in ihrem Amt, das ja bei den knappen Mehrheitsverhältnissen auch wenig Verheissung für die Zukunft bot. So kam es schon bald zu Rücktritten und zu personellem Wechsel in der Exekutive.
Bei der Verteilung der Direktionen wies der Grosse Rat von Fischer das Innere zu, Elsässer die Polizei, Fueter die Finanzen, Moschard die Erziehung, Röthlisberger das Militär und Dähler die öffentlichen Bauten. Von den drei Mitgliedern ohne eigene Direktion nahm sich zudem Straub der Domänen und Forsten besonders an, Brunner der Straf- und anderen Staatsanstalten und Blösch, der auch der erste Regierungspräsident war, der kirchlichen Angelegenheiten. In der gleichen Session versagte der Grosse Rat dem radikalen Niklaus Niggeler die Bestätigung als Ständerat und wählte an seiner Stelle Eduard Blösch, während der radikale Jurassier Paul Migy seinen Ständeratssitz gegen alt Regierungsrat Pierre-Ignace Aubry knapp behaupten konnte. Gut ein Jahr später musste er dann aber Abraham Boivin, Gerichtspräsident in Moutier, weichen, und an die Stelle von Eduard Blösch, der 1851 in den Nationalrat hinüberwechselte, trat für drei Jahre Fürsprecher Albrecht Kurz aus der Stadt Bern.
In einer "Proklamation an das bernische Volk" bekannte sich die neue Regierung am 12.Juni 1850 bei ihrem Amtsantritt zur christlichen Kirche, zur christlichen Schule, zu heimischem Sinn und heimischer Sitte als geistige Güter, für die sie sich besonders einsetzen wolle. Schon vorher hatte Blösch im Grossen Rat bei der Eidesleistung die Bedenken zu zerstreuen gesucht, es drohe eine Reaktion, eine Rückkehr zu früheren Zuständen, zur Patrizierherrschaft oder zu Zehnten und Bodenzinsen. "Was dem Lande Noth thut, ist nicht eine neue Umwälzung, sondern dass den Umwälzungen, durch welche es gegangen ist, wo möglich der Schluss gegeben werde, durch Wiederbefestigung der öffentlichen Ordnung. Dieser Zweck würde nicht erreicht, wenn von einem Extrem zum andern geschritten würde. Das Bernervolk soll nicht, wie ein Betrunkener, bald links bald rechts schwanken, sondern, gerade und aufrecht stehend, mit festem Schritt den Weg gehen, den es selbst als den seinem Wohle und seinen Interessen zuträglichsten erkannt hat, den Mittelweg gesetzlicher Freiheit und gemässigten Fortschritts."
Der Sieg der Berner Konservativen von 1850 gab ihren Gesinnungsfreunden in anderen Kantonen Auftrieb und neues Selbstbewusstsein. Fortan wussten sie den bevölkerungsreichsten Stand der Eidgenossenschaft auf ihrer Seite, den man nicht einfach als belanglos beiseiteschieben oder als angeblich jesuitenfreundlich und bundesfeindlich übergehen konnte. Auch liess sich konservative Gesinnung nicht mehr mit katholischer Konfession gleichsetzen. Allerdings folgten keine weiteren reformierten Kantone dem Beispiel Berns, und das Schwergewicht der Konservativen blieb in den katholischen Regionen. Selbst in Bern entstand keine dauerhafte konservative Massenbewegung, wie es sich bald zeigen sollte. Die meisten Wähler hatten hier nicht aus einer grundsätzlich konservativen Haltung heraus gegen die Radikalen gestimmt, sondern aus Unzufriedenheit mit einzelnen Vorgängen und Personen. Wohl gab es unter konservativen Führern Kontakte zwischen Bern und anderen Kantonen, nicht aber bei der Parteibasis. Das konservative Berner Fussvolk hätte zum Beispiel kaum ein enges Zusammmengehen mit Exponenten des ehemaligen Sonderbundes oder Befürwortern eines militanten Katholizismus gebilligt.
Dennoch rüttelte der konservative Erfolg die Radikalen auf, die sich nach ihren Gewinnen in Kanton und Eidgenossenschaft allzu siegessicher gefühlt hatten. Bereits deuteten bei ihnen kleinere Risse auf eine Spaltung zwischen gemässigten Liberalen (namentlich in der Ostschweiz) und eigentlichen Radikalen (in Bern und in der Romandie) hin. Aber nun schlossen sich angesichts der wachsenden konservativen Gefahr die Reihen wieder, die alten Fronten verhärteten sich von neuem, und erst nach Jahrzehnten trat in der Öffentlichkeit der Kampf zwischen Konservativen und Radikalen hinter anderen Gegensätze zurück.
3.2.1. Unruhen in Interlaken und im Jura
Der konservativen Regierung von 1850 gelang die Erfüllung ihrer hohen Vorsätze ebensowenig wie ihrer radikalen Vorgängerin. Es zeigte sich, dass ihr gleichfalls bloss vier Jahre des Wirkens gegeben waren, und die knappe Mehrheit des Grossen Rates, die hinter ihr stand, ermunterte nicht zu langfristigem Planen oder energischem Zupacken, lief doch jede Neuerung Gefahr, dass sie schon in ihren Anfängen scheiterte oder dann jedenfalls einem Machtwechsel beim Ablauf der Amtsdauer zum Opfer fiel. Dazu kam, dass namentlich Blösch in seinem Bestreben, auch anderen Ideen und Interessen als den seinen gerecht zu werden, eher bedächtig als vorschnell handelte, was ihm und seinen Regierungskollegen den Ruf eintrug, sie seien Zauderer und neigten eher zu kleinen oder gar kleinlichen Lösungen, als dass sie sich an grosse Würfe wagten. Mindestens in der Legislative arbeiteten allerdings die Radikalen im allgemeinen loyal mit beim Versuch, die Probleme des Kantons zu bewältigen, und sie bereiteten ihrem Gegner nicht durch eine konsequente Obstruktionspolitik Schwierigkeiten um jeden Preis, damit er in der Öffentlichkeit in Misskredit gerate.
Überdies wusste die konservative Regierung nicht einen geschlossenen, einheitlichen Block hinter sich, sondern ein recht lockeres Bündnis von Patriziern, anderen Stadtbernern, Liberalen, namentlich aus Kleinstädten, welche noch vom Gedankengut der 1831er Regeneration geprägt waren, "elben Kutten", das heisst wohlhabenden Bauern, und schliesslich von Konservativen aus dem katholischen Nordjura. Gemeinsames Band zwischen diesen Gruppen war die Abneigung gegen die Radikalen und ihre Lehren, und es erschlaffte merklich, als mit den Grossratswahlen vom 5.Mai 1850 die bisherige Spannung einem Siegesgefühl gewichen war. Auch innerhalb des konservativen Lagers hatten sich etwa zwischen Stadtbernern und Landleuten nicht alle Gegensätze und alles Misstrauen gelegt, und es wäre beispielsweise kaum angegangen, noch mehr Stadtberner mit Regierungsämtern zu betrauen, obwohl manchem Konservativen vom Lande Erfahrung und Spezialkenntnisse für die Führung von Staatsgeschäften abgingen.
Dazu kam, dass sich die Konservativen an die geltende Kantonsverfassung halten wollten, obwohl sie manchen ihrer Vorstellungen widersprach. Das hatten sie mehrmals öffentlich zugesagt. Allzu häufiger Wechsel der Grundlagen des Staatslebens schien ihnen unerwünscht, und zudem sei der Zeitpunkt für eine Verfassungsänderung ungünstig. Im Frühjahr 1852 wandelte Blösch freilich seine Meinung und dachte nun doch an eine Revision, aber er fand bei seiner Partei und bei der weiteren Öffentlichkeit zu wenig Unterstützung dafür. Auch wäre es dann den Gegnern der Konservativen leicht gefallen, die Furcht zu verbreiten, bei einem Wechsel der Verfassung drohe die Rückkehr zum Zehnten und zu den alten Armenlasten oder die Abschaffung der Hypothekarkasse, kurz die Beseitigung der materiellen Vorteile, welche die 1846er Verfassung den einzelnen Landesteilen beschert hatte.
Noch schwerer wog, dass sich die konservative Regierung zum guten Teil auf radikale Beamte, etwa Regierungsstatthalter und Gerichtspräsidenten, stützen musste, deren Amtsdauer noch nicht abgelaufen war, und die deshalb nur durch das Urteil eines Gerichtes abberufen werden durften. So konnte sich der Regierungsrat nicht darauf verlassen, dass seine Ideen und Anordnungen im Kanton getreulich und seinen Vorstellungen entsprechend verbreitet und durchgesetzt würden.
Von da her entstanden die augenfälligsten Schwierigkeiten für die neue Regierung. In einzelnen Ämtern stellte sie Bezirksbeamte wegen Unregelmässigkeiten in ihren Funktionen ein, betraute aber während der laufenden Untersuchung nicht den gesetzlichen Vertreter mit der Führung der laufenden Geschäfte, also zum Beispiel den Amtsverweser für den Regierungsstatthalter, sondern sie ernannte ausserordentliche Kommissäre, naturgemäss aus ihrem eigenen Lager, wie es ja auch die Radikalen 1846 bei der Besetzung von Posten nicht anders gehalten hatten.
Für die definitive Ernennung von Regierungsstatthaltern und Gerichtspräsidenten war der Grosse Rat zuständig. Er traf seine Wahl aus einem Vorschlag, zu dem die Stimmbürger des betreffenden Bezirkes und der Regierungsrat (für die Regierungsstatthalter) oder das Obergericht (für die Gerichtspräsidenten) je zwei Namen beigesteuert hatten. Die Versammlungen zur Bezeichnung dieser Kandidaten fanden Mitte Oktober 1850 statt mit insgesamt ziemlich genau 40'000 Teilnehmern, also fast nur halb so vielen wie bei den Grossratswahlen vom Mai zuvor. Immerhin waren es noch deutlich mehr als bei den Nominationsveranstaltungen früherer Jahre. In Gsteig bei Wilderswil kam es dabei in der Kirche zu Tumulten und Schlägereien, so dass das Verfahren später neu durchgeführt werden musste. Am 14.November 1850 wählte dann der Grosse Rat die Regierungsstatthalter und Gerichtspräsidenten, wobei er mehrheitlich den Nominationen der Bezirke folgte. Von den Bisherigen wurden bei den Regierungsstatthaltern - soweit sie überhaupt auf einem Vorschlag erschienen - fünf im Amt bestätigt und acht weggewählt, bei den Gerichtspräsidenten elf bestätigt und sieben weggewählt.
Damit kehrte noch nicht Ruhe ein, namentlich nicht im Jura und im Amt Interlaken. Auf dem Bödeli hatte der frühere, radikale Regierungsstatthalter seine Pflichten bei der Kontrolle von Rechnungen vernachlässigt und für manche Verurteilte Haftstrafen nie vollzogen. An seine Stelle trat nun, zuerst als ausserordentlicher Kommissär und von 1851 an als regulärer Regierungsstatthalter, der Jurist Dr.Eduard von Müller aus der Stadt Bern, der früher als Redaktor die konservative "Berner Volkszeitung" geleitet hatte. Der Bezirk Interlaken war schwerer zu überblicken als andere, denn er zerfiel in konservative Gegenden wie Brienz oder Grindelwald und in radikale Hochburgen wie das eigentliche Bödeli, das "klassische Land der Revolutionen", wie es Richard Feller genannt hat.
Hier kam es im Januar 1851 zu Ausschreitungen, bei denen sich heute nicht leicht abschätzen lässt, was erregte Massen, die ihren Führern entglitten waren, tatsächlich im Schilde führten, und was man ihnen bloss andichtete oder hinterher in die Vorgänge hineinlas.
Die Ereignisse begannen mit einer "Treichlete", bei der einige hundert Radikale zu nächtlicher Stunde mit Lärminstrumenten ihr Missfallen gegen die Konservativen kundgaben. Später pflanzten sie Freiheitsbäume auf, in denen die Regierung Symbole des Aufruhrs sah. Bewaffnete Haufen bedrohten das Schloss, ein Schuss verwundete den Regierungsstatthalter, und Gerüchte behaupteten, die Empörer hätten den Sitz der Behörden erobern, diese verjagen und damit das Signal für einen Aufstand im ganzen Kanton geben wollen. Es waren weniger die aufgebotenen Truppen, welche die Radikalen überwältigten, als die vom Regierungsstatthalter herbeigerufenen konservativen "Gletschermannen" aus Grindelwald, die in einem landsturmähnlichen Zuzug einige hundert Mann stark unter einer schwarzen Fahne auf das Bödeli stürmten und nun ihrerseits mit ihren Gegnern unsanft umsprangen.
Zwar meldeten auch weitere Orte aus dem Oberland, ferner Schwarzenburg, Langenthal und Biel die Errichtung von Freiheitsbäumen, doch verschwanden diese fast unverzüglich wieder. Sie zeugten also kaum von einer Gärung im ganzen Staatsgebiet Berns, die eine allgemeine Erhebung zum Sturz der konservativen Regierung hätte befürchten lassen.
An einer Stelle brodelte es weiter, nämlich in der anderen "klassischen Landschaft" der Unruhen im Kanton neben dem engeren Oberland, das heisst im Jura. Hier hatten sich 1849, also noch unter der Herrschaft der Radikalen, vor allem die Freiberge aufgelehnt, als die Berner Regierung die Ordensschwestern, namentlich die Ursulinerinnen auswies, welche in den katholischen Gebieten des Juras bisher zum weitaus grössten Teil den Volksschulunterricht getragen hatten, worauf die Regierung gleich Truppen aufbot und Saignelégier militärisch besetzte.
Ähnlich schnell griffen nun auch die Konservativen zu diesem äussersten Druckmittel, als sich Ende 1850 und anfangs 1851 im radikalen Amt Courtelary ein an sich eher unbedeutender Streit anbahnte. Hier hatte sich eine ansehnliche Uhrenindustrie entwickelt und so viele Einwanderer angelockt, dass die Alteingesessenen in die Minderzahl gerieten. Diese Zuzüger waren meist geistig beweglicher und für neue Ideen offener als die Mehrzahl der Einheimischen und erst recht als die Altberner, die oft bedächtig am Überlieferten festhielten.
Nun wirkte in St.Imier schon seit zwölf Jahren Dr.Basswitz, ein deutscher Arzt jüdischer Abstammung, der sich besonders der Ärmeren annahm und deshalb bei ihnen so geschätzt war, dass er - gegen die Gesetze - sogar dem Gemeinderat angehörte. Da ihm Ausweisschriften fehlten, mussten ihm die Kantonsbehörden die Niederlassung jedes Jahr neu bewilligen, und nun unterliessen sie es plötzlich, weil sie - ohne Belege für ihre Vermutungen - in ihm einen Agitator sehen wollten, der die Stimmung gegen die Regierung schüre.
Der Grosse Rat ging auf eine Petition für Basswitz, die mehr als 1700 Unterschriften trug, nicht ein, teils aus formellen Gründen, teils aber auch, weil die Regierung an fremdenfeindliche Regungen appelliert hatte. Darauf kam es in St.Imier bald nach Neujahr 1851 zu Krawallen, bei denen Solidarität für Basswitz mitspielte, aber wohl auch die Lust, in angeregter Stimmung den Festtagstrubel zu verlängern. Basswitz setzte sich in die neuenburgische Nachbarschaft ab, und der Regierungsrat liess im Erguel Militär einrücken, freilich nur für kurze Zeit, da bald wieder Ruhe einkehrte.
Im Rückblick ist der Eindruck schwer abzuweisen, die Regierung habe unter dem Einfluss von Gerüchten und Grosssprechereien Gefahren überschätzt und Massnahmen ergriffen, die nicht im richtigen Verhältnis zum Vorgefallenen standen. Das mochte auf Unsicherheit und Nervosität zurückgehen, die angesichts der knappen Mehrheitsverhältnisse und der Ungewissheit über Stärke und Entschlossenheit des eigenen Anhangs begreiflich waren. Überdies lagen Ereignisse wie die Freischarenzüge noch nicht weit zurück, und Staatsstreiche im Ausland oder Behauptungen über Putschversuche in anderen Kantonen liessen Anläufe zu einem gewaltsamen Umsturz auch für Bern nicht unmöglich erscheinen. Da just konservative Parteifreunde der Regierung öfters vorwarfen, sie sei schwächlich und unentschlossen, suchte sie diesen Anschein betont zu meiden, während einzelne ihrer Beamten ihr eine Lektion in forschem Dreinfahren erteilen wollten.
Es waren nun die Radikalen, welche die konservative Regierung der Übereile und des Ungeschicks bei Aufgebot und Einsatz der Truppen beschuldigten, ähnlich wie es im Herbst 1846 nach dem "Äpfelkrawall" in der Stadt Bern die Opposition auch getan hatte, nur dass damals die Rollen zwischen "Schwarzen" und "Weissen" umgekehrt verteilt waren wie 1850. Der Grosse Rat beriet über die radikalen Vorwürfe am 19.Februar 1851 in einer Sitzung, die von morgens acht Uhr an ohne Unterbruch bis am 20.Februar um halb zwei Uhr morgens dauerte. Mit den Stimmen der Konservativen verwarf er Stämpflis Anträge gegen das Verhalten der Regierung und billigte deren Vorgehen. Immerhin empfahl er dem Obergericht die Freilassung der bei den Emeuten Gefangenen, und gut ein Jahr später gewährte er auch eine Amnestie, während vorher die Sorge um das Ansehen des Kantons und seiner Regierung wichtiger geschienen hatte als Schritte zur Versöhnung.
Aber nicht nur tumultuarische Einzelereignisse hinderten Blösch und seine Mitregierenden, ihr Programm von 1850 zu verwirklichen, sondern ebensosehr langfristige Entwicklungen und Verhältnisse, die sich nicht in kurzer Zeit ändern liessen.
Besondere Schwierigkeiten bereiteten die Finanzen. Hier versuchten die Konservativen, durch den Abbau von Stellen in der Verwaltung und von Besoldungen die Ausgaben zu senken. Die Regierungsräte gingen mit ihrem Beispiel voran und kürzten die eigenen Gehälter. Das verringerte die Defizite, beseitigte sie aber nicht. Offensichtlich reichten Einschränkungen bei den Auslagen nicht, um den Staatshaushalt ins Gleichgewicht zu bringen.
Vor Erhöhungen der Einnahmen, also der Steuern oder anderer Abgaben, scheuten die Behörden zurück, weil sich solche unpopuläre Massnahmen bei künftigen Wahlen auswirken konnten. Statt dessen wichen sie auf Anleihen aus, welche das Problem nicht lösten, sondern nur vorübergehend in den Hintergrund schoben. So geriet die Regierung in den Ruf der Knausrigkeit, ohne dass sie den Ansprüchen gerecht werden konnte, welche die Öffentlichkeit an einen modernen Staat stellte, etwa im Bildungs- und im Armenwesen, für die Förderung der Wirtschaft oder für grosse Bauwerke wie Strassenverbindungen oder Flusskorrektionen. Dazu erwuchsen den Ständen auch Lasten und Verluste aus dem Übergang zum Bundesstaat, zum Beispiel aus der an sich willkommenen Einführung einer einheitlichen Währung in der Eidgenossenschaft und aus dem Einschmelzen der alten, kantonalen Münzen.
3.2.2. Das Verhältnis zu den eidgenössischen Behörden
Neben solchen kantonsinternen Problemen lastete auf der neuen Regierung auch das getrübte Verhältnis des nunmehr konservativen Standes Bern und namentlich seiner Hauptstadt zur radikal geführten Eidgenossenschaft. Zwar erfüllte sich die Hoffnung einzelner Rechtsstehender aus anderen Teilen der Schweiz nicht, der Umschwung von 1850 im grössten Kanton leite nun auch anderswo und im Bund als Ganzem eine Wende ein. Eine solche Signalwirkung blieb aus, obwohl ja auch im übrigen Europa die Entwicklung wieder zum Alten hin umgeschlagen hatte. Eduard Blösch und seine Regierung hielten sich an ihr Programm und damit an die Bundesverfassung von 1848, die sie seinerzeit in der Volksabstimmung unterstützt und gegen die Berner Radikalen durchgesetzt hatten. So kam es vorderhand nicht zu grossen, weithallenden Veränderungen und Auseinandersetzungen, sondern eher zum Austausch von Nadelstichen und Unfreundlichkeiten.
Die radikale Mehrheit der Bundesversammlung liess ihrem Ärger über den Erfolg der Berner Konservativen auf unzimperliche Weise und ohne Rücksicht auf die Gefühle der Mehrheit in Stadt und Kanton des Bundessitzes freien Lauf, indem sie im Juni 1850, also bloss zwei Monate nach den Berner Grossratswahlen, im Nationalrat Jakob Stämpfli und im Ständerat Paul Migy zu Vizepräsidenten erkor, was schon damals bedeutete, dass die beiden Radikalen ein Jahr später zu Vorsitzenden ihrer Kammern aufstiegen.
Einen weiteren Hieb liess der radikale Genfer Ständerat Abraham Tourte folgen, der im November 1850 in einer öffentlichen Rede in Bern die Exekutive dieses Kantons ein "Bastardregiment" nannte. Als sich weit über tausend konservative Berner an einer Versammlung über diese Beschimpfung empörten und einen Protest an die Bundesversammlung richteten, erklärte sich diese für unzuständig und trat auf die Eingabe nicht ein.
Solche Angriffe hätten namentlich bei den Stadtbernern leicht Feindseligkeiten gegen den neuen Bund auslösen können, und tatsächlich schrieben es einzelne Stimmen einer solchen Haltung zu, wenn die Bauten für die Bedürfnisse der Eidgenossenschaft langsamer fortschritten als erhofft. Bei der Wahl zum Bundessitz hatte 1848 die Stadt Bern - und nicht etwa der Kanton - die Verpflichtung übernommen, dem Bund die nötigen Gebäulichkeiten zur Verfügung zu stellen, was auf die Länge Neubauten erforderte. Der Weg dazu führte über eine ganze Reihe von Instanzen, war doch die Einwohnergemeinde Bern vor allem für die Finanzen auf Hilfe von der Burgergemeinde Bern angewiesen. Auf ein Raumprogramm und namentlich auf einen Bauplatz einigte sie sich mit den Bundesbehörden erst nach längerem Hin und Her. Weder auf der Grossen Schanze, noch auf der sogenannten Hundsmatte, dem heutigen Bahnhofareal zwischen Heiliggeistkirche und Burgerspital entstand schliesslich das Bundesratshaus, sondern beim damaligen Stadtwerkhof nahe der heutigen Bundesgasse. Nach einem Architekturwettbewerb wurde im September 1851 ein Projekt genehmigt und fast genau ein Jahr später nach umfangreichen Vorarbeiten der Grundstein gelegt für das heutige Bundeshaus-West. Die Fertigstellung zog sich länger hin als die Konservativen im Kanton Bern regierten, und es war auch schon eine neue kantonale Exekutive, welche 1856 eine Beschwerde höherer Bundesbeamter abwies, die in ihrem Wohnort, der Stadt Bern, vergeblich Steuerfreiheit verlangt hatten und also selber nichts an die Kosten beitragen wollten, welche aus dem Bau ihrer Arbeitsstätten erwuchsen.
3.2.3. Die Nationalratswahlen von 1851
Der Nationalrat wurde bis ins 20.Jahrhundert hinein in einem Turnus von drei (und nicht wie heute von vier) Jahren erneuert, erstmals also im Herbst 1851. Dabei fielen die Sitze den Ständen nun zu nach der gesamteidgenössischen Volkszählung vom März 1850, die für die Schweiz als Ganzes eine Einwohnerschaft von rund 2,4 Millionen ergab. Davon lebten 19%, nämlich fast 460'000, im Kanton Bern. Infolge der Bevölkerungszunahme waren jetzt 120 Nationalräte zu wählen, neun mehr als 1848. Von diesem Zuwachs gewann Bern gleich drei Mandate, von den übrigen Kantonen keiner mehr als einen Sitz. Berns Gewicht in der eidgenössischen Legislative nahm also nochmals leicht zu, stellte der Kanton doch nun 23 Nationalräte, Zürich dagegen nur dreizehn und der Aargau sowie die Waadt bloss zehn.
Im Jahr 1848 hatte sich die Eidgenossenschaft angesichts der kurzen Frist zwischen der Annahme der Bundesverfassung und der ersten Session der neuen Volksvertreter für Verfahrensfragen mit einem blossen Tagsatzungsbeschluss vom 14.September 1848 begnügt, der in wenigen Artikeln einige Hauptlinien festlegte, es aber beispielsweise "für dieses Mal" den einzelnen Ständen überliess, ihre Wahlkreise festzulegen. Seither war diese Materie im "Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes" vom 21.Dezember 1850 geregelt worden. Ausgearbeitet hatten es Kammern, in denen die Radikalen dominierten, die versuchten, durch "Wahlkreisgeometrie" die eigene Anhängerschaft möglichst vorteilhaft zu gruppieren und jene des Gegners auf mehrere Wahlkreise aufzusplittern. Zwar geschah das anderswo - etwa für Luzern oder für St.Gallen - handfester als für Bern. Doch auch hier verschob man Amtsbezirke oder sogar einzelne Gemeinden auf derart künstliche Weise von einem Wahlkreis zum anderen, dass fast von selber der Verdacht entsteht, es habe dahinter der Wunsch gesteckt, die Konservativen zu benachteiligen.
Freilich ging es auch darum, die Wahlkreise einander in der Grösse anzugleichen. Wie 1848 waren es für Bern immer noch ihrer sechs und sie entsprachen einigermassen den traditionellen Landesteilen. Der Amtsbezirk Neuenstadt hatte 1848 mit dem Seeland gewählt. Nun schlug man ihn zum Wahlkreis Jura, der jetzt - abgesehen von Biel und seiner Umgebung - umfasste, was 1815 mit Bern vereinigt worden war. Das Seeland verlor neben Neuenstadt auch den Amtsbezirk Fraubrunnen, diesen an den Oberaargau. Dafür gewann es vom Mittelland den Amtsbezirk Laupen und die Kirchgemeinden Bremgarten, Kirchlindach und Wohlen. Das Mittelland musste diese Gebiete abtreten und erhielt seinerseits die Kirchgemeinden Amsoldingen, Blumenstein und Thierachern vom Oberland, das im übrigen unverändert blieb. Auch für das Emmental gab es wenig Abweichungen: ihm fiel die Gemeinde Ursenbach zu, die vorher zum Oberaargau gezählt hatte. Dieser übernahm dafür den Amtsbezirk Fraubrunnen vom Seeland. Dem heutigen Betrachter fällt es nicht leicht, bei dieser verwirrlichen Grenzziehung, die sich oft über Gewordenes hinwegsetzte, den Überblick zu behalten und eine leitende Idee zu erkennen. Aber es gelang so immerhin, Wahlkreise mit ähnlichen Einwohnerzahlen festzulegen. Sie wählten nun je vier Vertreter mit Ausnahme des Seelandes, das bei dreien blieb. Je eines der neuen Mandate ging also an den Jura, das Emmental und den Oberaargau.
Bei den Nationalratswahlen von 1851 sollte das Berner Volk nicht bloss Vertreter für das Bundesparlament bestellen, sondern auch zeigen, wie fest die konservative Regierung rund anderthalb Jahre nach der Wende von 1850 im Sattel sitze. Konnte sie ihren Anhang zusammenhalten und vielleicht sogar noch vergrössern, oder hatte sie ihn zum Teil bereits wieder verloren? Die Konservativen hofften, die knappe Mehrheit, die sie bei den Grossratswahlen gewonnen hatten, auszubauen und auch auf eidgenössischer Ebene in zusätzliche Mandate umzumünzen. Die Radikalen dagegen wollten ihre eigene Rückkehr an die Macht vorbereiten.
Schon der äussere Ablauf des Wahlkampfes deckte auf, dass die Radikalen besser organisiert waren und ihr Fussvolk leichter erreichten. Sie hielten in fast allen Landesteilen an Grossanlässen mit Tausenden von Teilnehmern Heerschau, verfügten über eigene Zeitungen in sämtlichen Wahlkreisen und konnten sogar Beamte wie die Posthalter für ihre Werbung einspannen. Ein solches Netz mit Fäden bis in die Dörfer hinaus fehlte den "Schwarzen" in vielen Gegenden. Ihre Zeitungen waren dünner gesät, und Massenveranstaltungen brachten sie nur noch selten zustande. Das Erlebnis der Leuenmatte-Versammlung vom März 1850 liess sich nicht wiederholen, und auch der Schwall mitreissender Lieder und Gedichte voller Siegeszuversicht blieb diesmal aus.
Es waren verhältnismässig wenige Themen, welche dem Wahlkampf im Kanton Bern ihren Stempel aufdrückten. Die Konservativen appellierten immer noch an die Abneigung der Einheimischen gegen Fremde - etwa Flüchtlinge und Professoren -, erreichten aber damit weniger als früher, schon nur weil die Personifikation der "Nassauerei", Wilhelm Snell, im Mai 1851 gestorben war. Ferner warfen sie besonders Stämpfli vor, er huldige dem "Kommunismus".Dabei meinte dieser Begriff damals in seiner volkstümlichen Verwendung noch keineswegs die Lehren von Karl Marx, sondern jede Form von Umverteilung des Eigentums, also zum Beispiel auch die Erhebung progressiver Steuern oder die Auflösung von Burgergütern. In diesem Sinne wies ihn Jakob Stämpfli nicht ohne weiteres von sich, und dessen Schwager, Niklaus Niggeler, erhielt von Friedrich Engels in einem Zeitungsbericht das Lob, er sei ein guter Kommunist. Prominentester Autor einer konservativen Streitschrift war Jeremias Gotthelf mit seinem "Herbstgespräch bei Anlass der Nationalrathswahlen".
Die Radikalen ihrerseits beschworen die Gefahr einer Intervention ausländischer Mächte herauf, welche den jungen Bundesstaat und seine Behörden beseitigen und die Mächte des Alten zur Herrschaft zurückführen wolle. Tatsächlich fehlten derartige Gelüste namentlich beim Frankreich Louis Napoleons nicht völlig, doch stiess sein Gesandter auf taube Ohren, als er Eduard Blösch in ein solches Vorhaben hineinzuziehen versuchte.
Wichtigstes Agitationsthema Stämpflis war aber die sogenannte Schatzgeldangelegenheit. Er griff dabei weit Zurückliegendes auf, um einenteils Blösch, andernteils die Stadt Bern und ihr Patriziat zu diskreditieren . Es ging um den bernischen Staatsschatz, der ja 1798 zur Hauptsache den Franzosen in die Hände gefallen war, von dem aber Gottlieb A.Jenner und Ludwig Zeerleder Teile hatten retten können. Nun behauptete Stämpfli, diese Gelder seien nicht in vollem Umfang an den Staat Bern zurückgeflossen, sondern zum Teil im Patriziat versickert und sogar für Unternehmungen wie die "Erlacherhofverschwörung" missbraucht worden. Zudem argwöhnte Stämpfli, Eduard Blösch habe 1841 den Kanton Bern benachteiligt und um Millionen gebracht, als er den sogenannten Dotationsvergleich herbeiführte, der die Ausscheidung des Vermögens zwischen Staat und Stadt Bern regelte. Die Stadt Bern habe damals hohe Summen zu Unrecht bezogen. Für diese Verdächtigungen blieb Stämpfli die Beweise schuldig, und das Obergericht verurteilte ihn auf Klagen von angegriffenen Patriziern zu Busse und Haft. Doch das hob seine Popularität eher noch, und anfangs Oktober 1851, kurz vor den Nationalratswahlen, wurde er von seinen Anhängern als Märtyrer im Triumph beim Gefängnis abgeholt, nachdem er seine Strafe abgesessen hatte.
Die Schatzgelderangelegenheit fand im Grossen Rat ein Nachspiel, das sich gut anderthalb Jahre über die Nationalratswahlen von 1851 hinzog. Die kantonale Legislative lehnte vorerst ein radikales Begehren ab, alle Grossräte, die Bernburger seien, hätten als materiell Interessierte in den Ausstand zu treten. Dann wurde eine Kommission mit fünf konservativen und vier radikalen Mitgliedern eingesetzt, welche den Problemkreis nochmals gründlich untersuchte. Sie konnte sich auf keinen gemeinsamen Schlussbericht einigen, und im März 1853 setzte das Plenum des Rates einen Schlusspunkt, indem es mit 107 gegen 85 Stimmen den radikalen Antrag abwies, "es seien die Gelder und Werthschriften, aus welchen der sogenannte Reserve- und Separatfond der Stadt Bern gebildet wurde, sammt Interessen, als Staatsvermögen und als Äquivalent für die dem Staatsschatze rechtswidrig entzogenen, von der Stadt und für die Stadt verwendeten Gelder zurückzufordern und dieser Forderung mit allen dem Staate zu Gebote stehenden gesetzlichen Mitteln Geltung zu verschaffen". Mit diesem Entscheid ging der Rat zur Tagesordnung über.
Die Nationalratswahlen vom Herbst 1851 verliefen weniger kompliziert als jene drei Jahre zuvor. Konservative wie Radikale bestimmten nun ihre Kandidaten nicht mehr durch Delegiertenversammlungen der einzelnen Wahlkreise, sondern je durch ein zentrales Komitee, wobei die zügigsten Anwärter wie Stämpfli oder Dr.Johann Rudolf Schneider bei den Radikalen oder Dufour bei den Konservativen in mehreren Landesteilen aufgestellt wurden. Es ging darum, Stimmen vom Gegner abzuziehen. Zudem konnten Nachwahlen für mehrfach Erkorene Anwärtern eine Hintertüre öffnen, die beim ersten Anlauf in ihrem angestammten Wahlkreis nicht durchgedrungen waren.
Fast alle Entscheide fielen gleich beim ersten Wahlgang vom 26.Oktober. Nur Oberaargauer und Seeländer mussten am 23.November ein zweites Mal antreten, weil je ein Gewählter verzichtet hatte. Die Bürger des Mittellandes wählten zudem am 4.Januar 1852 nochmals, da durch die Bestätigung Ulrich Ochsenbeins als Bundesrat ein Nationalratssitz frei geworden war. Die Stimmbeteiligung übertraf die aller übrigen Kantone bei weitem und lag mit 86,6% hoch über dem gesamtschweizerischen Mittel von 53,6%. Hatten 1848 bloss etwa 20'000 Berner an den Nationalratswahlen teilgenommen, so waren es nun mit 85'700 gut viermal so viele, und das bei einer ungefähr gleich gebliebenen Zahl von rund 99'000 Stimmberechtigten. Die höchste Beteiligung meldete das Seeland mit 94,1%, vor dem Oberland (91,3%), dem Jura (90,9%) und dem Oberaargau (88,8%), während Emmental (81,7%) und Mittelland (74,7%) den kantonalen Durchschnitt nicht erreichten.
Wenn sich so viele Berner mobilisieren liessen, so zeugt das von einem straff organisierten Wahlkampf, der die Leidenschaften weckte. Doch gab es auch noch einen formalen Grund: im "Gesetz über die öffentlichen Wahlen" vom 7.Oktober 1851 hatte der Grosse Rat den "Grundsatz der obligatorischen Stimmgebung" eingeführt. Wer an der Wahl nicht teilnahm, ohne dass er sich mit Krankheit, Abwesenheit, Staatsdienst oder einem Alter von sechzig Jahren entschuldigen konnte, hatte der Gemeindekasse eine Busse von einem Franken neuer Währung zu bezahlen - eine Vorschrift, die freilich oft nicht genau eingehalten und kontrolliert wurde.
Wie der Regierungsrat berichtete, gingen die Wahlen "trotz der aufs äusserste gespannten Verhältnisse und ungeachtet mehr als achtzigtausend Bürger sich dabei betheiligten, ohne Störung der öffentlichen Ruhe vor sich". Dazu trug bei, dass ein Gesetz vom Mai 1851 den Gemeinden vorschrieb, ein Register der Stimmberechtigten zu führen, um so zu verhindern, dass Unbefugte bei Wahlversammlungen mitwirkten.
Markantestes Ergebnis der Nationalratswahlen von 1851 im Kanton Bern war, dass sämtliche Wahlkreise entweder lauter Radikale abordneten (so Oberland, Emmental, Oberaargau und Seeland) oder lauter Konservative (so Mittelland und Jura). Anders als noch 1848 gab es also nun keine Landesteile mehr mit Repräsentanten aus beiden Lagern. Im Ganzen wurden acht Konservative und fünfzehn Radikale gewählt. In den meisten Wahlkreisen lag die siegreiche Partei um mehrere tausend Stimmen voraus. Einzig im Jura blieb die Mehrheit mit gut 600 Stimmen knapper. Dabei zeigen die Resultate, dass die Kandidaten innerhalb der beiden Parteigruppen ähnliche Stimmenzahlen erreichten. Der Normalwähler hatte also auf seinen Wahlzettel lauter Radikale oder lauter Konservative gesetzt.
Rund die Hälfte der bisherigen Berner Nationalräte wurde im Amt bestätigt, nämlich im Oberland Lohner und Imobersteg, im Mittelland Fueter, im Emmental Lehmann und Karrer, im Oberaargau Vogel und Schneider, sowie im Seeland Stämpfli. Bützberger, bisher im Seeland gewählt, vertrat fortan seine angestammte Heimat, den Oberaargau, Weingart nicht mehr das Mittelland, sondern das Seeland. Stockmar unterlag am 26.Oktober im Jura mit dem schlechtesten Resultat aller Kandidaten, zog aber dank einer Nachwahl vom 23.November als Abgeordneter des Seelandes dennoch wieder in die eidgenössische Legislative ein.
Neue Nationalräte waren im Oberland Regierungsstatthalter und Gutsbesitzer Jakob Karlen in Erlenbach, ein Bruder des früheren Nationalrates Johann Karlen, ferner der einstige Pfarrer und bernische Staatsschreiber Albrecht Weyermann in Interlaken; für das Mittelland der frühere eidgenössische Staatsschreiber August von Gonzenbach, st.gallischer Abstammung, aber nun als Gutsbesitzer im Melchenbühl bei Muri wohnhaft, ferner die beiden Regierungsräte Bendicht Straub und Eduard Blösch. Dieser wechselte vom Ständerat in die Volkskammer, weil damals ein Nationalratssitz höheres Ansehen genoss; für das Emmental der Händler Johann Ulrich Gfeller und Amtsnotar Johannes Bach, sowie für den Oberaargau Fürsprecher Johannes Hubler. Neu war schliesslich die ganze Delegation des Juras mit den beiden Regierungsräten Auguste Moschard und Xavier Elsässer, Advokat Charles Moreau und Staatsanwalt Pierre-Ignace Aubry.
Zum Wahlkampf angetreten, aber unterlegen waren von den Bisherigen die beiden Konservativen Johannes Knechtenhofer und Henri Dufour. Der General hatte seine Anziehungskraft im Bernbiet eingebüsst und lag nun im Seeland rund 2700 Stimmen hinter dem letztgewählten Radikalen. Im Jura verlor der radikale frühere Regierungsrat Cyprien Revel seinen Sitz. Eigenartig lagen die Umstände für Ulrich Ochsenbein. Im jungen Bundesstaat war es üblich, dass auch die Bundesräte jeweilen für die Nationalratswahlen kandidierten, sozusagen um sich das Vertrauen des Volkes erneut bezeugen zu lassen. Nach der Bestätigung als Bundesrat fand dann im betreffenden Wahlkreis eine Ersatzwahl statt. Diesen Popularitätstest bestand Ochsenbein ohne Probleme im Mittelland, wo die Konservativen dominierten, denen er nun nahestand. Im Seeland und im Oberaargau, wo er sich ebenfalls hatte aufstellen lassen, erreichte er aber nur den vorletzten und den letzten Platz. Die Radikalen zählten ihn nicht mehr zu den Ihren, und die Zeiten waren vorbei, in denen er aus allen Kreisen Stimmen auf sich gezogen hatte.
Dem äusseren Schein nach hatten die Wahlen vom Herbst 1851 den Konservativen im Kanton Bern Gewinn gebracht, konnten sie doch nun auf acht Nationalräte zählen, statt auf fünf oder sechs wie zuvor. Dennoch waren sie enttäuscht, denn immer noch stellten ihre triumphierenden radikalen Gegner mehr als doppelt soviele Abgeordnete. Jedenfalls hatten die "Schwarzen" ihren Siegeszug bei den Grossratswahlen vom Frühjahr 1850 nicht fortgesetzt und für die eidgenössische Legislative keine Mehrzahl der Berner Vertreter gewinnen können.
Schon Zeitgenossen haben diesen relativen Mißerfolg damit begründet, dass bei der gewaltigen Wahlbeteiligung die Radikalen ihre Reserven besser mobilisiert hätten als die Konservativen. Doch gab es wohl auch Kreise, die 1850 aus Enttäuschung über die frühere Regierung noch konservativ gewählt, unterdessen sich aber wieder den Radikalen zugewandt hatten. Die Radikalen erweckten mit ihrer Propaganda geschickt den Eindruck, wenn der Staat alles Geld eintreibe, das ihm von Rechtes wegen zustünde - etwa bei der reichen Stadt Bern - dann könnte er weit mehr als bisher für die Armen leisten. Bei den sozialen Härten und Nöten jener Zeit waren Unbemittelte für eine solche Argumentation empfänglich, namentlich solche aus dem Handwerker- und Kleinbauernstand, wie sie etwa der jurassische Arzt Pierre Coullery zu sammeln versucht hatte.
So zeigten die Nationalratswahlen von 1851 wiederum, auf wie bröckligem Fundament die konservative Regierung des Kantons Bern ruhte. Das musste die radikale Opposition zu neuen Anläufen für einen Machtwechsel ermuntern.
3.2.4. Das Abberufungsbegehren gegen den Grossen Rat
Die Nationalratswahlen von 1851 hatten die politische Lage im Kanton Bern nicht geklärt. Immer noch standen sich zwei ungefähr gleich grosse Gruppen gegenüber, von denen keine stark genug war, um allein ungefährdet ihren eigenen Kurs zu steuern. Die Radikalen hatten zwar etwas besser abgeschnitten als die Konservativen, aber ein Triumph blieb auch ihnen versagt. Das lähmte ihren Kampfwillen nicht. Sie liessen ihrem Gegner keine Ruhe und schritten gleich zum nächsten Angriff, indem sie ein Abberufungsverfahren gegen den Grossen Rat einleiteten, wie es die bernische Verfassung von 1846 ermöglichte. Das erlaube indirekt ein Urteil des Volkes über die Schatzgelderangelegenheit und über die Leistungen der konservativen Regierung, und es beschleunige den Machtwechsel, mit dem die Radikalen zuversichtlich rechneten.
Im Januar 1852 begann das Verfahren zu laufen, wie es in Verfassung und Ausführungsgesetz festgelegt war: "Ausserordentlicher Weise findet eine Gesammterneuerung des Grossen Rathes statt, wenn dieselbe mittels einer Abstimmung in den politischen Versammlungen von der Mehrheit der stimmenden Bürger anbegehrt wird. Eine solche Abstimmung wird veranstaltet, sobald achttausend stimmfähige Bürger sie in der vom Gesetze zu bestimmenden Form verlangen." "Eine Abstimmung über ausserordentliche Gesammterneuerung des Grossen Raths kann zu jeder Zeit verlangt werden. Die nach der Verfassung hiezu erforderlichen achttausend Stimmen müssen jedoch in dem Zeitraume von dem ersten bis und mit dem letzten Tage je eines Monats abgegeben werden. Eine Zusammenzählung der in verschiedenen Monaten eingelangten Begehren findet nicht Statt". Wer eine vorzeitige Neuwahl des Grossen Rates forderte, hatte dies persönlich beim Präsidenten seiner Einwohnergemeinde zu bezeugen. Taten das innert der gesetzten Frist genügend viele Bürger und hielt die Liste der vorgeschriebenen Kontrolle stand, so fiel der letzte Entscheid in einer kantonalen Volksabstimmung.
Verglichen mit der Zahl der Unterschriften, die heute für ein Referendum im Kanton Bern zu sammeln sind und mit dem Zeitraum, der dafür zur Verfügung steht, waren die damaligen Hürden für ein Abberufungsbegehren hoch. Dennoch fand es bis Ende Januar 1852 bei 14'956 Personen Unterstützung, was nicht ganz einem Drittel des Anhangs der Radikalen bei den voraufgegangenen Nationalratswahlen entsprach.
In drei Ämtern des Oberlands fallen besonders viele ungültige Nennungen auf: in Frutigen 289 von insgesamt 589, in Interlaken 477 von 1269 und in Thun 56 von 290. Am meisten Unterstützung fand das Abberufungsbegehren in den Ämtern Courtelary (1380), wo noch die Unruhen vom Vorjahr nachwirkten, Aarberg (1211), Aarwangen (1171), Fraubrunnen (870), Burgdorf (856), Interlaken (792), Büren und Wangen (je 642), am wenigsten in Schwarzenburg (27), Neuenstadt (53), Saanen (67) und Seftigen (98).
Wie stark sich einzelne Gemeinden bei der Kampagne einsetzten, geht aus amtlichen Publikationen oder aus Materialien des Staatsarchivs nicht hervor. Schenken wir der radikalen "Berner Zeitung" Glauben, so lieferten oft wenige Ortschaften den Hauptanteil der Namen für ganze Bezirke: so von 856 im Amt Burgdorf Koppigen 300 und Kirchberg 262, Burgdorf selber dagegen bloss 86; von 642 im Amt Wangen Herzogenbuchsee 404; von 1171 im Amt Aarwangen Roggwil 154, Wynau 101, Aarwangen 180, Langenthal aber nur 19, und von 444 im Amt Laupen Ferenbalm 152 und Neuenegg 90, Laupen selber nur 26/.
Der Abstimmungskampf drehte sich kaum um Sachfragen, sondern beide Parteien riefen nach einem Bekenntnis, oder sie wärmten Altes auf wie die Schatzgelderangelegenheit, für welche die Radikalen hofften, das Bernervolk werde durch ein "Ja" zeigen, dass es Stämpflis Version mehr Glauben schenke als den Gerichtsurteilen und den Berichten der Untersuchungskommission.
Zudem griff die "Berner Zeitung" Jeremias Gotthelf als Konservativen scharf an. Im Jahr 1849 hatte nämlich die damalige radikale Kantonsregierung den Staatsfinanzen unter anderem dadurch aufzuhelfen gesucht, dass sie Pfrundland verkaufte und so die Einkünfte der Geistlichen schmälerte. Gotthelf, darüber erbost, hatte darauf seinem Studienfreund und Amtsbruder in Neuenegg, Rudolf Albrecht Bähler, einen burschikosen Brief mit der Anrede "Ich Kamel an dich Kamel" geschrieben und darin in saloppen Wendungen dazu aufgefordert, auch mit Halbwahrheiten gegen die Exekutive und ihr Vorhaben zu kämpfen. Stämpfli, der von Gotthelf nie geschont worden war, bekam das Schreiben zu Gesicht und veröffentlichte es gegen den Willen des Sohnes des inzwischen verstorbenen Adressaten als Zeugnis der Heuchelei und Verworfenheit bekannter "Schwarzer", obwohl Gotthelf sich am Kampf um die Abberufungsfrage nicht beteiligte.
Am 3.April 1852 legte der Regierungsrat den Abstimmungstermin auf den 18.April 1852 fest. An diesem Sonntag besuchten über 84'000 Bürger die Abstimmungsversammlungen, also nur um ein Geringes weniger als bei den Grossratswahlen von 1850 und den Nationalratswahlen von 1851 mit ihrer gewaltigen Beteiligung. Im ganzen sprachen sich 45'132 Personen gegen eine Abberufung aus, 38'421 dafür. Mit einem Mehr von gut 6700 Stimmen hatten also die Konservativen ihre Stellung behauptet, und ihre Vertreter durften im Amte bleiben. Sie wussten nun noch besser Bescheid über die Stärke ihrer nur wenig schwächeren Gegner.
Die dreissig Amtsbezirke teilten sich genau zur Hälfte in fünfzehn annehmende und verwerfende. Bei den Landesteilen stimmten wie erwartet Seeland, Oberaargau und das Emmental mit allen Ämtern für Abberufung, das Mittelland (mit Konolfingen) dagegen. Auch das Oberland lehnte ab, ausgenommen das Obersimmental. Der Jura war gespalten: Zusammen mit den beiden südlichen Ämtern, Neuenstadt und Courtelary, hätte auch Laufen die Abberufung begrüsst, im Gegensatz zu Moutier, den Freibergen, Delsberg und Pruntrut. Im einzelnen mischten sich aber die Stimmen weit bunter. Nur gerade in den Ämtern Oberhasli, Thun, Seftigen und Schwarzenburg votierten sämtliche Gemeinden gleich (nämlich ablehnend), während sich in allen übrigen Bezirken sowohl annehmende wie verwerfende Gemeinden fanden. Auch beinahe einstimmige Gemeinderesultate, wie sie noch 1846 beim Volksentscheid über die Kantonsverfassung häufig aufgetreten waren, gab es jetzt selten. Zum Beispiel verwarfen die Abberufung Grindelwald mit 29:626 Stimmen, Saulcy mit 2:90, Vermes mit 5:110, Genevez mit 2:135 und Lajoux mit 3:143. Beide Parteien besassen also Stammgebiete, wo sie dominierten, doch waren diese nun stärker ineinander verzahnt als früher, und erst recht liess sich die Kluft zwischen "Weissen" und "Schwarzen" nicht mehr gleichsetzen mit dem Gegensatz zwischen der Landschaft und der Hauptstadt des Kantons Bern.
Das Ergebnis der Volksabstimmung befriedigte keine der beiden Parteien. Wohl schlug diesmal das Pendel wieder zugunsten der Konservativen aus. Aber das eher knappe Mehr gab ihnen wenig Hoffnung für die Zukunft und bot der Regierung zu geringen Rückhalt, als dass sie ihre politischen Vorstellungen mit Zuversicht und Stärke hätte verwirklichen können. Doch auch die Radikalen hatten Grund zur Enttäuschung. Die "Ja" waren nicht nur hinter den "Nein" zurückgeblieben, sondern auch hinter der Zahl radikaler Wähler bei den Nationalratswahlen vom Herbst 1851. Das Abberufungsbegehren hatte Stämpfli also weder neue Anhänger gebracht, noch die alten stimuliert. Auch sie waren im Innersten anscheinend oft unbewusste Konservative, denen die Wegwahl amtierender Behörden widerstrebte, so dass sie damit lieber zuwarten wollten bis zu den nächsten ordentlichen Wahlen, die ja bereits in zwei Jahren fällig wurden. Zudem drückte der Staatsstreich Louis Napoleons in Paris vom Dezember 1851 auf die Stimmung. Er hatte gezeigt, wie leicht selbst in einem Nachbarland die bestehende Ordnung umgestürzt werden konnte und wie ungewiss deshalb die künftige Entwicklung war. Das dämpfte die Lust nach Experimenten und mehrte die Abneigung gegen Gewaltsamkeit in der Politik.
3.3.1. Nachwehen des Abberufungskampfes
Am 18.April 1852 hatten die Berner Konservativen zwar einen Kampf gewonnen, aber Siegesstimmung herrschte bei ihnen nicht. Aus ihren eigenen Reihen erscholl der Ruf lauter, die Regierung müsse ihre Widersacher entschlossener und härter anpacken und ihr Amt weniger lau und vorsichtig führen als bisher. In diese Richtung hatte auch schon Jeremias Gotthelf in seinem Aufruf zu den Nationalratswahlen von 1851 gezielt. Tatsächlich war besonders Blösch stets darauf bedacht, Gegner ritterlich zu behandeln und nicht geltendes Recht zu verletzen. Dieses aber ruhte auf der Kantonsverfassung von 1846, einem Werk der Radikalen, und ohne deren Revision blieb der Rahmen für Änderungen eng. Im Leuenmattprogramm von 1850 hatte Blösch versprochen, in nächster Zeit nicht an der Kantonsverfassung zu rütteln. Nun zweifelte er allmählich daran, ob nicht einzelne Neuerungen gleichwohl nötig würden. Doch fand er mit diesen Gedanken bei seinen eigenen Parteifreunden wenig Anklang oder Willen zu tatkräftiger Mithilfe, so dass er darauf verzichtete, konkretere Reformpläne zu entwerfen.
Diese Situation steigerte die Unternehmungslust und den Antrieb zur Lösung drängender Probleme bei den Regierungsräten nicht. Ohnehin hatten sich mehrere von ihnen 1850 eher widerstrebend in ihr Amt wählen lassen und wünschten, so bald wie möglich in ihren angestammten Beruf zurückzukehren. Schon im Herbst 1850 war an die Stelle von Gustav Röthlisberger aus Walkringen der Stadtberner Karl Stooss getreten, und anfangs 1852 ersetzte Peter Bühler von Aeschi, Regierungsstatthalter in Burgdorf, den Oberhasler Johann Brunner. Im gleichen Jahr 1852 demissionierten auch beide jurassischen Mitglieder der Exekutive: auf Auguste Moschard folgte im Dezember 1852 Pfarrer Simon Bandelier aus Corgémont, der im Verfassungsrat von 1846 öfters hervorgetreten war, und bereits im Mai 1852 hatte der Lehrer und Sprachforscher Henri Parrat aus Pruntrut den Sitz Xavier Elsässers übernommen, doch trat Parrat seinerseits nach anderthalb Jahren zurück, worauf Pierre-Ignace Aubry von Saignelégier in den Regierungsrat zurückkehrte, dem er schon von 1839 bis 1846 als Nachfolger Xavier Stockmars angehört hatte. Aber auch ihm stand auf dem neuen Posten nur eine kurze Zeit des Wirkens bevor.
Stärker als früher bedingte nun Gesamteidgenössisches das Handeln der einzelnen Stände und ihrer Behörden, und die Sammlung der "Gesetze, Dekrete und Verordnungen des Kantons Bern" enthielt mehr und mehr auch Erlasse des Bundes, die den Bürger in seinem Alltag betrafen und ihm deshalb bekannt sein sollten, etwa über die Posttaxen oder über die neue Landeswährung und den Umtausch der alten, kantonalen Münzen sowie das Einschmelzen der ungültig gewordenen Geldstücke. Seinerseits musste der Kanton zahlreiche Angaben in älteren Texten anpassen, etwa über Tarife, Gebühren, Bussen oder amtlich festgesetzte Preise wie jenen für das Salz. Bundesgesetze über die "Erstellung von elektrischen Telegraphen" und über "Bau und Betrieb von Eisenbahnen im Gebiete der Eidgenossenschaft" deuteten auf technische Entwicklungen hin, welche auch den Kanton Bern in naher Zukunft immer mehr beschäftigen sollten.
Die Arbeit der konservativen Regierung trug besonders in der zweiten Hälfte ihrer Amtszeit Früchte. So reduzierte ein "Gesetz über das Wirtschaftswesen und den Handel mit Getränken" vom Sommer 1852 die überhandnehmenden Wirtshäuser um über 400, und ein Gemeindegesetz vom Dezember 1852 versuchte, das Verhältnis von Einwohner- und Burgergemeinden klarer zu ordnen. Der Text war zum grossen Teil das persönliche Werk Eduard Blöschs, der es in einem für jene Zeit ungewohnten Verfahren ausserordentlich sorgfältig vorbereitet hatte, indem er die Entwürfe an Versammlungen mit Vertretern aller Gemeinden und aus beiden Parteien besprach. Dennoch gelang auch so keine Regelung der schwierigen Materie, welche auf die Dauer befriedigt hätte, und es brauchte noch Jahrzehnte, bis sich die Streitigkeiten in diesem Bereich allmählich legten.
Mehr Aufsehen als diese Gesetze erregten andere Erlasse von Regierung und Grossem Rat, bei denen sie keine glückliche Hand führten und vor allem jenen Kreisen in der eigenen Partei entgegenkommen wollten, die mehr Härte forderten. Ihnen waren oft die Schulmeister und das Lehrerseminar in Münchenbuchsee mit dem radikalen Leiter Heinrich Grunholzer ein Stein des Anstosses, weil sie in der Erziehung das Christliche zu wenig fördern würden, zu welchem sich das Leuenmatte-Programm der Konservativen ausdrücklich bekannt hatte. Aufgabe der Lehrerbildungsanstalten wäre es, ihren Zöglingen "eine ernste, rein christliche Auffassung ihres Berufs und der damit verknüpften Pflichten beizubringen und sie an einfache Sitten, an einen schlichten, anspruchslosen Lebenswandel zu gewöhnen und damit zu ächten Vorbildern der Jugend zu machen". Statt dessen würden die Seminaristen "durch übelangelegte, allzuumfassende Unterrichtspläne zu eitler, das Wesentliche vernachlässigender Vielwisserei und zu Bestrebungen verleitet, welche von dem Bereiche und dem Wirkungskreise eines Primarlehrers weit abliegen. Die Folge war, dass viele sich einem auffallenden Gefühle von Selbstüberschätzung ergaben und entweder vom Seminar in die Volksschule übertretend, dieselbe für sich zu geringe achteten und sie verliessen, ... oder dass sie die Schule zu einer Art wissenschaftlicher Anstalt umzugestalten suchten, wodurch der Zweck des Primarunterrichts verfehlt wurde".
Nun brachte der Kampf um die Abberufung des Grossen Rates den Eimer zum Überlaufen. Die meisten Seminarlehrer gehörten wie ihr Direktor zu den Radikalen, hatten das Abberufungsbegehren unterschrieben und ihren Zöglingen für die Volksabstimmung ein "Ja" empfohlen, wenn auch anscheinend auf diskrete Weise und ohne gesetzliche Vorschriften zu verletzen. Eduard Blösch meinte, sie hätten damit nichts Verbotenes begangen, wohl aber eine Taktlosigkeit gegen ihren Brotgeber, die Kantonsregierung.
Am 24.Mai 1852 beriet der Grosse Rat bei schwacher Präsenz über diese Vorfälle und über den Geist am Lehrerseminar, doch brachten weder die Anklagerede von Erziehungsdirektor Moschard noch andere Voten viel Handgreifliches zutage, ausser etwa dem Vorwurf, das Seminar pflege zu einseitig die Verstandesbildung und seine Lehrer würden über die Köpfe der Hörer hinweg dozieren. Eher peinlich wirkt dagegen Blöschs Äusserung, der Ostschweizer Grunholzer eigne sich nicht als Seminarvorsteher in Münchenbuchsee, weil er nicht Berner sei. Blösch war überzeugt: "Das Seminar, wie es gegenwärtig besteht, hat das Zutrauen des ehrbarsten Theiles des Bernervolkes verloren. ... Ohne dieses Zutrauen kann das Seminar seine Aufgabe nicht erfüllen." Der Grosse Rat entschied darauf mit 92 gegen 39 Stimmen, das Seminar in Münchenbuchsee in seiner gegenwärtigen Form aufzuheben und schritt gleich zur Debatte über ein Gesetz für die Reform der Anstalt, doch konnten diese Beratungen erst fast ein Jahr später, im März 1853, abgeschlossen werden. In der Zwischenzeit wurde der Betrieb am Seminar als Provisorium weitergeführt und im Oktober 1853 Heinrich Morf - auch er kein Berner, sondern ein Zürcher - zum neuen Direktor berufen.
Schwierigkeiten entstanden übrigens auch bei der Lehrerbildung im Jura, für welche katholische Kreise eine strikte Trennung nach Bekenntnissen forderten. Der Grosse Rat gab ihnen nach und hob im März 1854 "in Betrachtung, dass die dermalige Organisation der im Jura bestehenden Normalschule den konfessionellen Verhältnissen und Wünschen dieses Landestheiles nicht entspricht", die in Pruntrut "für beide Konfessionen gemeinschaftliche Anstalt zur Heranbildung von Primarlehrern" auf und eröffnete dafür am selben Ort "eine ausschliesslich für die katholischen Bezirke des Jura bestimmte Normalschule". Bereits ein Jahr früher war das Lehrerinnenseminar in Delsberg ohne Ersatz beseitigt worden. Angehende Pädagogen, weiblichen Geschlechtes, reformierter Konfessionen oder deutscher Zunge sollten sich fortan "auf dem Wege freier und Privatstudien" auf ihren Beruf vorbereiten, was sie oft an evangelischen Instituten in Frankreich oder bei erfahrenen Volksschullehrern taten, wobei der Kanton sie immerhin mit Stipendien unterstützte. Regierung und Grosser Rat handelten bei diesen Massnahmen ohne Begeisterung, doch glaubten sie, ohne solche Änderungen falle ein bedeutender Teil der jurassischen Katholiken von den konservativen Behörden ab und wende sich wieder Stockmar zu.
3.3.2. Die Pflege der bernischen Geschichte und das Bundesfest von 1853
Die Mitte des 19.Jahrhunderts war für Bern wie für andere Gegenden der Eidgenossenschaft eine Zeit besonders intensiver Beschäftigung mit der heimischen Vergangenheit. Diese Strömung setzte ein, bevor die Konservativen die Regierung übernommen hatten, ohne einen direkten, engen Zusammenhang mit dem politischen Geschehen. Zum Beispiel entstand der Historische Verein des Kantons Bern zwar im Sommer 1846, doch war das nicht eine Abwehrgeste und eine Reaktion auf den Sieg der Radikalen, wie man vermuten könnte, sondern die Gründung erfolgte noch vor der Volksabstimmung über die neue Verfassung, und die Initiative dafür ging zum grösseren Teil nicht von eigentlichen Altgesinnten aus.
Es war nicht die erste Vereinigung von Geschichtsfreunden in Bern. Schon von 1811 an bis zu seinem Tode 1833 hatte Schultheiss Niklaus Friedrich von Mülinen die "Schweizerische Geschichtforschende Gesellschaft" um sich geschart, die sich allein in Bern versammelte, wo auch alle ihre Vorstandsmitglieder wohnten. Viele der Beteiligten stammten aus dem Patriziat, doch war die Gesellschaft weit genug, um so gegensätzlichen Persönlichkeiten wie den Professoren Samuel Schnell und Karl Ludwig von Haller Raum zu bieten. Zuerst war sie gedacht als Kreis eigentlicher Forscher, doch öffnete sie sich dann 1841 als "Allgemeine Geschichtforschende Gesellschaft der Schweiz" auch für Geschichtsfreunde in einem weiteren Sinne des Wortes. So stiessen zu ihr manche Liberale, die die Regenerationsbewegung mitgetragen hatten, was einige der bisherigen Mitglieder aus dem Patriziat verstimmte. Solche Differenzen waren mit im Spiel, wenn auch im Kanton Bern ein Historischer Verein entstand, wie ihn andere Gegenden bereits seit einigen Jahren kannten.
Die Anregung dafür ging von vier "Stiftern" aus, unter denen alt Regierungsrat Bernhard Friedrich Fetscherin der eigentliche Initiant war. In bescheidenen Verhältnissen 1796 geboren, studierte er Theologie und wirkte dann vor allem als Lehrer und als Vorsteher des Waisenhauses. Freunde und Anregung fand er bei den Philhellenen, im Freimaurerorden und in der "Helvetischen Gesellschaft", also in Vereinigungen, die dem Neuen aufgeschlossen waren. So machte er die Regenerationsbewegung mit und wurde 1834 in den Regierungsrat gewählt. Beim Streit zwischen den Brüdern Schnell und Charles Neuhaus stand er auf der Seite des Bielers, und mit dessen Sturz durch die Radikalen endete auch Fetscherins politisches Wirken. Ähnlich wie Fetscherin hatte auch ein zweiter "Stifter", Adolphe Eugen Bandelier, als Anhänger von Neuhaus zwischen 1843 und 1846 dem Regierungsrat angehört. Der dritte Initiant, Fürsprecher Kurt Lutz, trat politisch nicht hervor und starb verhältnismässig jung. Der vierte der "Stifter", der Jurist Ludwig Lauterburg dagegen war deutlich konservativ geprägt und stieg später, allerdings nur für kurze Zeit, in den Grossen Rat und in den Nationalrat auf.
Im Juni 1846 fanden sich 24 Männer zur ersten Zusammenkunft ein, und bald stieg die Zahl der Mitglieder auf sechzig. Zu ihnen gehörten neben anderen Pfarrer Albert Bitzius in Lützelflüh (Jeremias Gotthelf) und Eduard Blösch. Dagegen fehlten am Anfang Patrizier fast ganz, und auch der Jura war jetzt und später kaum vertreten, obwohl der Verein eigentlich als Sammelpunkt für Geschichtsfreunde aus dem gesamten Kanton gedacht war. Dafür entstand 1847 im ehemaligen Bistum Basel die "Société Jurassienne d'Emulation", die sich aber nicht nur der Geschichte widmete, sondern auch der Sprache, Literatur und Natur der jurassischen Heimat.
Mit Vorträgen und Zusammenkünften, die anfangs noch in der Wohnung des Präsidenten Fetscherin stattfanden, und durch den Druck von Abhandlungen und Quellentexten wollte der Historische Verein das Wissen um die heimatliche Vergangenheit mehren und die Freundschaft unter seinen Mitgliedern pflegen. Auf einen seiner vier "Stifter", auf Ludwig Lauterburg, ging zudem das "Berner Taschenbuch" zurück, das seit 1852 erschien und das versuchte, "einheimische Geschichte von Land und Leuten im weitesten Sinne zu allgemeinerer Kenntniss zu bringen, und zwar in einer Weise, die dem Bedürfnisse und dem Geschmacke eines gebildeten Lesers entspricht".
Nur wenig später wurde ein weiteres Unternehmen angeregt, das freilich weit mehr Hindernisse überwinden musste und entsprechend Zeit zu seiner Verwirklichung brauchte. Im Februar 1853 hatte Staatsschreiber und Staatsarchivar Moritz von Stürler vorgeschlagen, "die Monumente der Landesgeschichte aus dem Staube und Moder der Archive hervorzuziehen und durch sorgfältigen Abdruck der Nachwelt zu erhalten", etwa in der Art der "Monumenta Germaniae historica" oder der Urkundenpublikationen anderer Kantone. Die konservative Regierung nahm die Idee mit Wohlwollen auf, beschloss "zur Verewigung des Andenkens an die Jubelfeier des vor 500 Jahren erfolgten Eintrittes Berns in den Schweizerbund die Veröffentlichung der Geschichtsdenkmale im Grundsatze" und setzte zum Studium der Einzelheiten eine Kommission ein. Sie harmonierte nicht immer mit Stürler als dem eigentlichen Bearbeiter des Stoffes, und da andere Schwierigkeiten hinzutraten, wurde es bei der Masse des Materials 1883, bis der erste Band der "Fontes rerum bernensium" erscheinen konnte. Diese Sammlung betraf allein den Raum Altberns. Denn für den Jura war, als Stürler seine Eingabe schrieb, bereits ein entsprechendes Werk im Erscheinen, Joseph Trouillats "Monuments de l'histoire de l'ancien évêché de Bâle", das gleichfalls staatliche Hilfe genoss.
Die eben genannten Vereinigungen und Publikationen sprachen die Fachwelt der Gelehrten und die Geschichtsfreunde an und wurden deshalb nur einem verhältnismässig kleinen Personenkreis bekannt. Für ein weiteres Publikum geschaffen waren dagegen die ersten Denkmäler im modernen Sinne des Wortes, mit denen die Stadt Bern verdiente Männer ihrer Frühzeit ehrte, nämlich 1847 auf der Plattform den Stadtgründer, Herzog Berchtold V. von Zähringen, und 1849 auf dem Münsterplatz den Anführer in der Schlacht bei Laupen, Rudolf von Erlach.
Eduard Blösch wollte nicht nur dem Sinn für Historisches entgegenkommen, wenn seine Regierung 1853 die 500 Jahre der Zugehörigkeit Berns zum Schweizerbund, die "goldene Hochzeit Berns mit der Eidgenossenschaft", in grossen öffentlichen Festen feierte, "als Kundgebung bernischen Selbstbewusstseins und wohlberechtigten Stolzes auf eine grosse und ruhmvolle Geschichte, wie auch als Manifestation alter bundesbrüderlicher Treue und guteidgenössischer Gesinnung. Bern sollte zeigen, dass es `etwas sei'; aber zugleich Zeugnis geben, dass es `etwas sein wolle nur in Verbindung mit der übrigen Schweiz'. `Bern im Bunde' war daher die Losung." Ebensosehr wie um die Pflege der Geschichte ging es also darum, Reste von Zweifeln an der bundesstaatlichen Zuverlässigkeit Berns und seiner konservativen Regierung zu zerstreuen.
Am 6.März 1853, dem Jahrestag des Bundesschlusses, forderte die Regierung in einer Proklamation die Berner auf, im Gebet Gott zu danken und um seinen Schutz auch in der Zukunft zu bitten. Die Hauptfeierlichkeiten wurden auf den 21. bis 23.Juni angesetzt, "die Tage der Schlachten und Siege von Laupen und Murten ..., diese ewigen Gedenktage eidgenössischer Tapferkeit und eidgenössischer Treue".
Zwar wurde der Empfang der Delegation aus den anderen Kantonen und der eidgenössischen Behörden arg verregnet, ebenso die Feste der Kadetten, Schwinger und Turner. Dafür schien die Sonne beim historischen Umzug, der Berns Geschichte von den Anfängen bis zu den Burgunderkriegen wieder aufleben liess. Im ganzen strF6mten rund 80'000 Personen in die Stadt, und in Gaststätten wie in der Festhütte auf der grossen Schanze vereinigten lange "in ungetrübter Harmonie Frohsinn und altschweizerische Gemüthlichkeit die Gäste". Am Bankett würdigten gleich drei Bundesräte in Trinksprüchen Bern und sein Fest, und im Nachgefühl solch freundschaftlicher Stimmung schloss das "Berner Taschenbuch" seinen Bericht über den Anlass mit dem Wunsch: "Möchten nun auch die Früchte nicht ausbleiben, möchte mitten aus den Parteikämpfen der Gegenwart heraus die Liebe zum gemeinsamen Vaterlande wieder lebendiger und wirksamer erwacht sein, möchte die Hauptquelle zur inneren Erstarkung, die Eintracht, wieder bei uns einkehren wie in den Tagen der Heldenzeit, und so unserem Bunde zu neuer Blüthe und reicher Entwicklung verhelfen!"
Doch nicht jedermann war von der patriotischen Begeisterung erfasst. Der Biograph Eduard Blöschs weist darauf hin, zwei Gruppen hätten sich von der allgemeinen Freude ferngehalten, nämlich "die vornehmen Geschlechter der Stadt, die `Patrizier', welche, mit der Gegenwart zerfallen, nicht einen Bund wollten feiern helfen, welcher längst zerbrochen worden sei; und dann die schroffradikalen Kreise, die für das geschichtliche Bern kein Verständnis hatten."
Zwar entbrannten die politischen Kämpfe bald wieder neu. Wenn aber kurz darauf eine Aufweichung starrer Fronten und eine Annäherung bisher Unversöhnlicher möglich wurde, so hatte das Berner Bundesfest von 1853 vielleicht auch dazu beigetragen.
3.3.3. Fehlgriffe einer unsicheren Regierung
Seit 1848 wirkten Bundes- und Kantonsinstanzen nebeneinander, deren Kompetenzen nicht immer säuberlich voneinander abgegrenzt waren. Das legte den Behörden Schlingen, in denen sich die konservative Berner Regierung mit ihrem Ungeschick mehrmals verstrickte.
Das "Gesetz über den Missbrauch der Pressefreiheit" von 1832 war in mancher Hinsicht überholt, und so präsentierte die Regierung im Mai 1852 den Entwurf für einen neuen Text. Er erlaubte - entsprechend der Kantonsverfassung - keine Zensur oder andere Präventivmassnahmen, sah aber doch vor, "dass die Gerichte streng gegen solche Schriften einschreiten, insofern sie die Ehre der Staatsbürger, die Ehre der Gesellschaft oder der Behörden antasten und verletzen". Das Projekt verlangte für jede Zeitung die Angabe von Drucker, Verleger und Redaktor, die Hinterlegung einer Nummer beim Regierungsstatthalter und die Aufnahme umfangreicher Berichtigungen, wenn sich Privatpersonen oder Amtsstellen zu solchen Korrekturen veranlasst fühlten. Die Regierung glaubte, sie schütze mit solchen Vorschriften Religion, Leben, Ehre und Eigentum der Staatsbürger. Dennoch erhob sich der Vorwurf, sie wolle der Presse einen Maulkorb anlegen. Provisorisch wurde das Gesetz bereits nach der ersten Lesung durch den Grossen Rat in Kraft gesetzt, definitiv nach der zweiten Lesung und nach der Genehmigung durch den Bundesrat. Sie hatte ein Nachspiel: Stämpfli rekurrierte gegen den Entscheid des Bundesrates an National- und Ständerat, und diese beanspruchten nun das Recht, selber Artikel des bernischen Gesetzes für ungültig zu erklären. Diesen Eingriff in die kantonale Gesetzgebungsbefugnis lehnte der Regierungsrat ab, doch musste er nach den Grossratswahlen vom Mai 1854 zurücktreten, noch bevor dieser Kompetenzkonflikt ausgetragen war.
Ähnlich grobschlächtig ging der Regierungsrat wenig später gegen den Grütliverein vor. Dieser war in den Dreissigerjahren in der Westschweiz entstanden und strebte nach besserer Bildung für die Schweizer Arbeiter, aber auch nach mehr Demokratie. Im Kanton Bern lehnte er sich an die Radikalen an und wirkte öfters mit der Studentenverbindung "Helvetia" zusammen. Grütlianer hatten am 25.März 1850 an der Bärenmatte-Versammlung in Münsingen teilgenommen und sich zwei Jahre später bei der Kampagne zur Abberufung des Grossen Rates eingesetzt.
Nun entdeckte die Regierung bei einer Untersuchung gegen die Sektion Thun sozialistische und kommunistische Bücher und Flugschriften und beschuldigte den Grütliverein deshalb, er stehe in offener Feindschaft gegen die geltende Ordnung, verbreite gemeingefährliche Grundsätze und treibe geheime Wühlerei. Sie verbot am 16.Juni 1852 durch ein Dekret die sechs Sektionen im Kanton Bern und wies ihre kantonsfremden Mitglieder aus dem Bernbiet weg. Die Konservativen meinten, mit ihrer Aktion hätten sie publikumswirksame Belege geliefert für ihre alte Behauptung, Radikalismus sei gleichzusetzen mit Sozialismus und Kommunismus.
Doch nun folgte ein langwieriger Kompetenzstreit. Aus verschiedensten Gegenden der Schweiz trafen Beschwerden gegen das Verbot bei den eidgenössischen Behörden ein. Darauf forderte der Bundesrat von der Berner Regierung Auskünfte, doch beharrte diese auf dem Standpunkt, sie allein sei in dieser Angelegenheit zuständig und schulde niemandem Rechenschaft darüber. Der Schriftenwechsel zwischen kantonalen und Bundesstellen zog sich solange hin, bis in Bern nach den Grossratswahlen vom Mai 1854 und nach der sogenannten Fusion schon wieder eine neue Regierung im Amt war. Sie fand Wege, um dem Grütliverein wieder eine legale Tätigkeit zu ermöglichen, ohne dass jemand sein Gesicht ganz verlor. Das war umso angebrachter, als die verbotenen Gruppen unterdessen längst unter den Namen von Schweizervereinen, Bildungsvereinen und dergleichen neu erstanden waren. Lorbeeren hatte sich die konservative Exekutive mit ihrem Dreinfahren gegen die Grütlianer nicht geholt, und selbst Eduard Blöschs Biograph spricht in der Rückschau von einer "vielleicht nicht ganz der sonstigen Besonnenheit entsprechenden Massregel".
Am tiefsten ins eigene Fleisch schnitt sich die konservative Regierung mit einer Vorlage, hinter der sie ohne Überzeugung stand und die sie sich aufdrängen liess, teils von ungeduldigen Gemeinden, teils von eigenen Anhängern, die einen härteren Kurs forderten. Dem Buchstaben nach ging es um Fragen des Strafvollzugs, in Wirklichkeit aber ebensosehr um Probleme des Armenwesens. Der Text, welcher die Gemüter erregte, war am Ende der Amtszeit des Grossen Rates im Frühjahr 1854 noch nicht einmal offiziell publiziert worden, und erst recht fehlten für eine Behandlung in der kantonalen Legislative Zeit und Lust. Die umstrittenen Formulierungen waren also noch unverbindlich; dennoch lösten sie Empörung aus und fielen der Opposition als willkommener Wahlkampfschlager in den Schoss.
Ziel des Entwurfs für ein Gesetz "über wirksamere Bestrafung gemeiner Verbrechen und Vergehen" war es, "die Freiheitsstrafen, welche sich in vielen Fällen unzureichend erzeigt haben und dem Staat oft unnützer Weise grosse Kosten verursachen, soweit thunlich durch wirksamere Strafmittel zu ersetzen und insofern sie ferner angewendet werden, möglichst abzukürzen und auf eine ihrem Zwecke entsprechende Weise zu vollziehen, sowie insbesondere den stets zunehmenden Bettel und die Vagantität auf nachdrücklichere Weise zu bekämpfen".
Zu reden gab dabei weniger die vorgesehene Möglichkeit, verhängte Gefängnis- oder Zuchthausstrafen abzukürzen, aber dafür zu verschärfen durch Massnahmen wie Einzelhaft, Dunkelarrest, Reduktion der Verpflegung oder Anketten des Verurteilten, als der Vorschlag, es dürfe "bei unverbesserlichen Dieben und Holzfrevlern, Betrügern, Landstreichern, liederlichen Dirnen; ferner bei solchen, welche aus Muthwillen oder Bosheit fremdes Eigenthum beschädigen" an die Stelle von Haft körperliche Züchtigung treten. Sie hätte für männliche Personen in Stockstreichen, für weibliche in Rutenstreichen bestanden "wobei ein Streich gleich ein halber Tag Enthaltungsstrafe zu achten ist".Ausgeschlossen wären Schläge nur gewesen "bei jungen Leuten unter 10 Jahren, bei Personen über 60 Jahren, bei kranken oder mit Leibesgebrechen behafteten Personen, sowie bei schwangeren Weibspersonen". Immerhin sollte die Zahl der verabreichten Hiebe 24 nie übersteigen. Die vorgesehenen Strafen hätten in der Regel das Urteil eines Richters erfordert, doch wäre es auch möglich gewesen, dass sie "überdies von den Regierungsstatthaltern als Polizeimassregel angewendet werden gegen Gauner, Strolche und Vaganten, welche bereits einmal über die Kantonsgrenze geführt worden sind und sich neuerdings im Kanton betreten lassen". Diese Bestimmung öffnete dem Ermessen einen weiten Spielraum. Zudem fand die "Berner Zeitung", mindestens so sehr wie Bettler oder Holzfrevler verdienten den Stock Wucherer oder "Industrieritter", welche arme Arbeiter um ihre Sparpfennige betrögen, und ebensosehr wie "liederliche Dirnen" die Verführer unschuldiger Mädchen.
Jedenfalls wurde der Entwurf als "Prügelgesetz" bekannt und fand als "loi sur la Schlague" besonders im Jura leidenschaftliche Ablehnung, so sehr, dass sich der Regierungsrat kurz vor den Grossratswahlen in einem Kreisschreiben an die Regierungsstatthalter dieses Landesteils wandte, darin sein Projekt fast verleugnete und erklärte, dass er "keine andere als die Absicht gehabt hat, die Meinung des Volkes ... kennen zu lernen, dass er aber niemals den Gedanken gehabt hat, dasselbe dem Volke gegen seinen Willen aufzudringen, und dass die öffentliche Meinung über das Schicksal desselben zu entscheiden haben wird". Ein Gesetzesreferendum existierte allerdings damals im Kanton Bern nicht, und noch am 24.März 1854 hatte Blösch im Grossen Rat - vergeblich - gewünscht, dass die Vorlage beraten und darüber entscheiden werde "denn wir haben gegenwärtig 720 Sträflinge im Zuchthause und die Anstalt zu Thorberg ist ... bis an den Estrich angefüllt".
In späteren Rückblicken tadelten auch prominente Konservative das Projekt der Regierung für ein "Prügelgesetz" als ungeschickt und wenig überlegt. Sie hätte damit keines der damaligen Probleme gelöst, auch wenn der Entwurf in Kraft getreten wäre. Aber nun hatte sie verraten, wie leicht sie sich durch den Ruf ihrer Anhänger nach energischen Taten zu blossen Imponiergestalten verleiten liess. Der Massenarmut in ihrer modernen Form und den sozialen Nöten stand sie mit wenig Verständnis oder Ideen gegenüber und begnügte sich für den Kampf dagegen mit Waffen aus früheren Jahrhunderten.
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