Geschichte des Kantons Bern seit 1798: Band I
Beat Junker
Die Mediationsverfassung, welche Napoleon der Schweiz gab, wandte sich vom Einheitssystem der Helvetik ab und kehrte zum Föderalismus zurück. Allerdings wurden die Zustände aus der Zeit vor 1798 nicht völlig wiederhergestellt: die ehemaligen Untertanenlande blieben selbständige Kantone, und die Tagsatzung konnte nun anders als im Ancien régime für gewisse Bereiche Mehrheitsbeschlüsse fassen, welche die unterlegene Minderheit ebenfalls verpflichteten. Vor allem aber entstand nun eine eidgenössische Exekutive: Immer ein Jahr lang führte das Oberhaupt des jeweiligen sogenannten Direktorialkantons auch den Titel eines Landammanns der Schweiz. Sein Träger übte mindestens auf dem Papier eine ansehnliche Machtfülle aus und liess sich mit «Exzellenz» ansprechen. Allerdings hing auch er ganz vom Willen Frankreichs ab. Bern stellte 1804 und 1810 den Inhaber dieses höchsten eidgenössischen Amtes, beide Male in der Person von Schultheiss Niklaus Rudolf von Wattenwyl.
Direktorialkantone wurden Freiburg, Bern, Solothurn, Basel, Zürich und Luzern, lauter regierende Orte der alten Eidgenossenschaft. Eine ständige Hauptstadt erübrigte sich damit, und so büsste Bern eine Würde ein, die es etwa vier Jahre lang besessen hatte. Dieser Verlust wog nicht allzu schwer, um so mehr, als die Akten jeweilen den alljährlichen Umzug von Hauptort und Landammannwürde nicht mitmachten, sondern in Bern im eidgenössischen Archiv niedergelegt blieben, betreut von dessen erstem Verwalter, dem Berner Karl Wild.
Nicht nur die Direktorialkantone genossen eine Vorzugsstellung. Für Bern, Zürich, Waadt, St. Gallen, Aargau und Graubünden als die sechs volksreichsten Stände zählte ihre Stimme an der Tagsatzung doppelt. Damit suchte man die grössten Bundesglieder etwas darüber hinwegzutrösten, dass sie an die gemeinsamen Lasten wie das Bundesheer und die Bundesfinanzen mehr beitrugen als die kleinen. Ausser Zürich gehörte Bern als einziger Kanton beiden privilegierten Gruppen zugleich an. Im Verhältnis zu anderen Kantonen besass es nun mehr Stimmkraft als vor 1798, obwohl sein Staatsgebiet zusammengeschrumpft war.
Anlass zu Streitigkeiten bot jener prestigebewussten Zeit sogar die Aufzählung der Kantone. Hielt sie sich, wie in der alten Eidgenossenschaft üblich, zur Hauptsache an das Datum des Eintrittes in den Bund, so fühlten sich die neuen Stände zurückgesetzt. Deshalb erwog man eine Reihenfolge, die jedes Jahr neu ausgelost werden sollte oder eine solche nach Einwohnerzahl und Wirtschaftsstärke. Schliesslich ordnete Artikel 1 der Mediationsakte die 19 Kantone nach dem Alphabet. Damit kam Bern hinter Appenzell, Aargau und Basel zu stehen, blieb aber doch noch weit vorne, während Zürich an den Schluss zurückfiel.
Von den 15203 Mann des Bundesheeres hatte Bern 2292 zu stellen, und von den 490500 Franken für die Bundeskasse waren ihm 91695 zugedacht. In beiden Fällen belegte es damit deutlich die Spitze der Liste(87).
Mit der Mediation verlor Bern den Aargau und die Waadt endgültig, trotz Gerüchten über Pläne für einen gewaltsamen Wiederanschluss. Endgültig war aber ebenfalls die Rückkehr des Oberlandes zu Bern. Seit Malmaison hatten alle Verfassungsentwürfe diese Wiedervereinigung vorgesehen, die freilich nicht allen Oberländern behagte, am wenigsten dem konsequenten Unitarier Karl Koch. Er fand, wenn schon der Föderalismus siege, so müsse man ihn mindestens mildern, indem man die Kantone einander nach Grösse und Gewicht möglichst angleiche. Ein selbständiges Oberland trenne zudem das Bernbiet von der Waadt und dämpfe dadurch Gelüste, dort die bernische Herrschaft wiederherzustellen. Indirekt wirke das gegen den Aargau hin im gleichen Sinne und hemme überhaupt einen Rückfall Berns in Oligarchie und Despotismus. So helfe ein eigener Kanton Oberland der ganzen Schweiz, Freiheit und Ruhe zu bewahren. In einem Gesamtkanton würden zudem die Oberländer stets eine Minderheit bilden, die kaum auf Verständnis für ihre besonderen Begehren rechnen dürfe.
Ähnlich wie Koch äusserten sich in Eingaben helvetische Beamte aus dem Oberland sowie die Oberländer Kantonsrichter. Man darf annehmen, dass die Gegend von Brienz, das Bödeli, das Niedersimmental und die Stadt Thun mehrheitlich ihrer Auffassung zuneigten. Dagegen überwog die Anhänglichkeit an Bern in Grindelwald, Frutigen, dem Oberhasli, der Thuner Landschaft und in Teilen des Simmentals. Diese Gebiete schickten nicht Männer aus ihrer Mitte nach Paris an die Konsulta, sondern sie gaben Niklaus Rudolf von Wattenwyl den Auftrag, dort ihre Anliegen zu vertreten, die sie vor allem mit guten Erfahrungen im Ancien régime und schlechten während der Helvetik begründeten. Dass sich schliesslich ihre Auffassung durchsetzte, lag kaum an der Überzeugungskraft dieser Argumente, sondern an der Einstellung Napoleons und an der allgemeinen Strömung, die beim Übergang zur Mediation manche Neuerung wieder beseitigte, welche die Helvetische Republik überstürzt und gegen alle Traditionen eingeführt hatte(88).
Auch aus der Waadt und aus dem Aargau wünschten einzelne Bittschriften die bernischen Herren zurück, doch lässt sich heute kaum mehr einwandfrei feststellen, ob sie die Volksmeinung ihrer Gebiete getreu wiedergaben. Jedenfalls entschied Napoleon gegen Bern und erledigte damit diesen Streit für den Augenblick. Am Ende der Mediationszeit flammte er aber erneut auf, mit erregten Diskussionen und sogar mit Kriegsdrohungen.
Am Aargau rieb sich Bern überdies noch wegen Geringfügigem. Die Helvetik hatte das alte Amt Aarburg geteilt und dabei Gemeinden wie Brittnau und Niederwil Bern überlassen. Die Mediation schlug nun diese Ortschaften ebenfalls zum Aargau, und Bern hatte das Nachsehen: als sein Protest in Paris eintraf, hatte sich dort die Kommission bereits aufgelöst, welche in dieser Angelegenheit zuständig gewesen war.
Auch gegen die Waadt setzte sich Bern vorerst nicht durch, als diese 1804 in einem kantonalen Gesetz die Laudemien ohne Entschädigung aufhob, eine Handänderungsgebühr an den Lehensherrn, in vielen Fällen also an einen Berner. Erst rund ein Jahrzehnt später erreichte Bern eine bescheidene Abfindung für diese Verluste(89).
Dass zwischen früheren Herrschern und Untertanen Animositäten entstanden, ist begreiflich. Dagegen leuchtet es weniger ein, dass just zwei ehemalige Patriziatskantone untereinander am verbissensten um Territorien zankten, nämlich Freiburg und Bern. Sie hatten sich zwar recht bald abgefunden mit der Verteilung der grossen Brocken aus ihrem vormaligen gemeinsamen Besitz, soweit er nicht an die Waadt fiel: Bern bekam Schwarzenburg, Freiburg das Murtenbiet. Allerdings überschnitten sich dabei in Kerzers und in Ferenbalm die Grenzen der Kantone und der Kirchgemeinden, so dass ein besonderer Beschluss des Berner Kleinen Rates die ordnungsgemässe Verkündung obrigkeitlicher Erlasse von der Kanzel aus sichern musste.
Dagegen erhoben nun Freiburg wie Bern Anspruch auf Münchenwiler und Clavaleyres, deren ursprüngliche Rechtsstellung nicht in allen Teilen geklärt war. Die Helvetik hatte die zwei Dörfer Freiburg zugewiesen. Nun gab keiner der beiden Partner nach, sondern sie schöpften den Instanzenzug bis zu den letzten Möglichkeiten aus, so dass sich die Tagsatzung bis 1808 Jahr für Jahr mit der leidigen Kontroverse befassen musste. Schliesslich siegte Bern: ihm gehören die beiden Ortschaften heute noch zu. Die Nachwelt mag sich aber fragen, ob nicht auch damals Bedeutsameres vorhanden gewesen wäre, das einen so gewaltigen Aufwand an Zeit und Tatkraft eher gelohnt hätte als derartige Prestigehändel(90).
Andere territoriale Probleme deuteten sich bloss an, kamen aber nicht zum Austrag. So kursierten Gerüchte, Solothurn suche Biel an sich zu ziehen, das ja wie schon während der Helvetik nicht mehr zur Eidgenossenschaft zählte. Laharpe dagegen bemühte sich gegen Ende der Mediationszeit, Biel und das Erguel mit Neuenburg zu vereinigen, um eine Stärkung Berns zu verhindern und ihm zugleich den Weg nach dem nördlichen Jura zu verbauen.
Neuenburg gab auch sonst Anlass zu Unruhe in Bern, wurde es doch 1806 von Preussen an Marschall Berthier übertragen und damit als Vasallenfürstentum praktisch Frankreich unterstellt. Diese Grossmacht grenzte also künftig auf einer weiteren Strecke direkt an Bern. Hier aber liefen schon vorher Verdächtigungen um, Frankreich wolle die Schweiz entweder annektieren oder in eine Monarchie für einen Verwandten Napoleons verwandeln, wie ja Ähnliches im damaligen Europa öfters geschah(91).
Am handgreiflichsten trat Bern während der Mediationszeit in den Jahren 1804 und 1810 hervor, als es die Rolle des Direktorialkantons spielte. Am 1. Januar 1804 übergab im Gasthof zu Neuenegg der Freiburger Louis d'Affry dem Berner Niklaus Rudolf von Wattenwyl Amt und Würde eines Landammanns der Schweiz. Es war das erste derartige Ereignis in der eidgenössischen Geschichte, und so konnte man für das Zeremoniell nicht auf bewährte, eingespielte Traditionen greifen. Der Nachwelt mag manches von den Feierlichkeiten als allzu pathetisch, ja als hohler Pomp vorkommen, sprach doch schon ein Zeitgenosse von der «wandelnden Bundeslade der Eidgenossenschaft», welche von einem Direktorialkanton zum anderen reise. Aber es galt, den neuen Bund augenfällig darzustellen ohne bloss kantonale Attribute und ohne die verpönten Symbole der Helvetik. Später wich je nach den beteiligten Kantonen der Überschwang im Aufwand oft nüchterner Sachlichkeit. Aber 1804 traten noch Truppen und das diplomatische Korps an, und Affry drückte seinem Nachfolger als sichtbare Zeichen der neugeordneten Eidgenossenschaft das Original der Mediationsakte und das Staatssiegel in die Hand. Dazu donnerten von beiden Seiten der Sense Artilleriesalven, so dass Carl Hilty später spotten konnte, damals sei mehr Pulver verschossen worden als sechs Jahre zuvor beim Gefecht von Neuenegg(92).
Kaum weniger prunkvoll ging es zu, als anfangs Juni 1804 die Vertreter der 19 Kantone zur Tagsatzung in Bern eintrafen. Sie selber logierten bei Privaten, aber Personal, Reisende und Schaulustige füllten die Gasthöfe der Stadt bis zum letzten Bett. Die Sitzungen fanden statt im Rathaus des Äusseren Standes, wo seinerzeit schon der helvetische Senat getagt hatte. Bei der Eröffnungszeremonie bewegte sich der von viel Militär eskortierte Zug der Gesandten unter dem Geläute aller Glocken und unter ständigem Kanonendonner vom Münsterplatz zur Heiliggeistkirche, die geschmückt war mit den «merkwürdigen Fussteppichen, welche Carl dem Kühnen von Burgund abgenommen worden». Das Publikum erhielt hier nur mit besonderen Karten Zutritt und musste dieselben erst noch hart abverdienen, hatte es doch eine halbstündige Ansprache des neuen Landammanns stehend anzuhören. Darin berief er sich zum Schluss auf Niklaus von Flüe als Mahner zu Frieden und Einigkeit. Der Einsiedler vom Ranft stand überdies im Zentrum des allegorischen Theaters «durchwürzt mit Musik, mit Arien und mit Chören aus den beliebtesten und berühmtesten Opern», mit dem eine Schauspielergesellschaft den Anlass verschönerte. Unter den Zuschauern fehlten weitgehend die Landleute, welche bei dem vorher lang entbehrten schönen Wetter dem Heuet den Vorrang gaben(93).
Während der Direktorialjahre residierte in Bern auch das diplomatische Korps. Neben dem französischen Gesandten, der im Erlacherhof wohnte, umfasste es bereits Vertreter Spaniens, Österreichs, Preussens, Bayerns und des Königreichs Italien. Für sie und für die eidgenössischen Tagherren schuf man den «cercle diplomatique» als Gegenstück zu den bernischen Männergesellschaften der Leiste. Nach Anton von Tillier hätten sich nun die Einheimischen bei ihren politischen Debatten in Gegenwart Fremder etwas Zwang angelegt und mehr Milde und Duldsamkeit für ungewohntes Ideengut gezeigt als früher. Selbst die Bernerinnen hätten an Geltung gewonnen; allen voran wusste sich «die schöne, geistreiche und in Behandlung der höhern Verhältnisse des geselligen Lebens gewandte Gemahlin des Schultheissen von Wattenwyl bald einen Einfluss zu verschaffen, der in geselliger Beziehung demjenigen des Landammanns in den politischen Geschäften wenig nachstand und zuweilen nicht ohne Rückwirkung auf die inneren Angelegenheiten blieb und unter dem sich die sonst zu Rauhheit und Ungebundenheit hinneigenden und zum Teil durch vereinzeltes Landleben bei nicht sehr sorgfältiger Erziehung etwas verwilderten Berner in geschmeidigere Formen zu bilden lernten».
Freilich prägten gesamteidgenössische Einflüsse Bern nur gerade während den beiden kurzen Jahren, in denen die Stadt das Bundesoberhaupt stellte. Schon 1805 wirkte es eher gesucht und wie ein Vorwand, wenn am 10. März eine Truppenparade des Einführungstages der Mediationsakte gedachte und damit nostalgische Erinnerungen an die vorjährigen Direktorialwürden heraufbeschwor, die Bern unterdessen an Solothurn hatte weitergeben müssen(94).
Statt bloss zu repräsentieren, musste Landammann von Wattenwyl schon bald gewichtigere, aber auch widerwärtigere Aufgaben lösen. Am Zürichsee brach nämlich im Frühjahr 1804 der sogenannte Bockenkrieg aus, von dem besorgte Obrigkeiten fürchteten, er könnte weitere Teile der Schweiz erfassen. Die Unzufriedenheit hatte sich entzündet am kantonalen Gesetz Zürichs über die Grundlasten, das für deren Loskauf höhere Summen und umständlichere Modalitäten vorsah als andere Kantone. Die Spannung entlud sich in Wädenswil und weiteren Orten bei tumultuarischen Verweigerungen des geforderten Huldigungseides. Jetzt mahnte Wattenwyl die Zürcher Regierung zu kräftigem Eingreifen und versprach wenn nötig gesamteidgenössische Unterstützung. Als der Schuster Jakob Willi zu bewaffnetem Widerstand aufrief, boten Bern und andere Stände wirklich Truppen auf, die zusammen mit dem Zürcher Militär gegen die Rebellen zwar zuerst einige Schlappen einsteckten, dann aber die wenig geordneten Haufen doch niederwarfen. Nun setzte Wattenwyl selber ein Kriegsgericht ein und ernannte zu dessen Präsidenten den Berner Abraham Friedrich von Mutach. Es entschied unerbittlich, unter Berufung auf die peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. aus der Reformationszeit: drei Aufständische wurden zum Tode verurteilt und sogleich hingerichtet, da Wattenwyl es ablehnte, ein Begnadigungsrecht auszuüben. Er hatte streng und schnell durchgegriffen, wobei für verschiedene seiner Massnahmen eine Grundlage in der Verfassung oder in Gesetzen fehlte und er auch darauf verzichtete, eine ausserordentliche Tagsatzung einzuberufen, um seine Beschlüsse wenigstens hinterher genehmigen zu lassen.
Überhaupt zeugte sein Handeln von H 4rte und einer gewissen Starrheit, die nicht immer das Angemessene traf. So sperrte er zum Beispiel gleich die Grenze gegen Italien für jeden Verkehr, als in Livorno eine Seuche ausbrach. Diese erfasste aber nachher nie Gebiete ausserhalb der Stadt. Beim Bockenkrieg sprach aus Wattenwyl die Sorge um Ruhe und Ordnung sowie um das Ansehen der Behörden, vor allem aber die Furcht, Frankreich könnte bei diesem Anlass seine eben erst zurückgezogenen Truppen wieder in die Schweiz schicken oder sonstwie eingreifen. Neben Wattenwyls spröder, wenig beweglicher Art mochte auch mangelndes Verständnis für eine nicht mehr rein bäuerliche Landbevölkerung mitspielen, die beunruhigt war durch Arbeitslosigkeit und durch das Vordringen von Maschinen, welche ihre traditionelle Heimarbeit gefährdeten. Zudem verbot die Mediationsakte dem Landammann, seine Hauptstadt zu verlassen. Er konnte also nicht durch einen Augenschein im Unruhegebiet selber ein Urteil gewinnen und blieb auf Angaben Dritter angewiesen.
Dass Wattenwyl aber nicht etwa ein Lokalpatriot war, zeigte er 1810 in seinem zweiten Landammannjahr, als er hartnäckig und unerschrocken, wenn auch schliesslich ohne viel Erfolg kämpfte, um die schlimmen Wirkungen der Kontinentalsperre Napoleons von den Textilkantonen der Ostschweiz abzuwenden(95).
Als Niklaus Rudolf von Wattenwyl 1804 zum erstenmal Landammann der Schweiz wurde, war er mit 44 Jahren nach damaligen Begriffen verhältnismässig jung für dieses Amt. Er hatte seine Erfahrungen bisher mehr im Militärdienst gesammelt als in der Politik. Frankreich stand er innerlich fern, und Napoleons Eingreifen als Vermittler betrachtete er als eine Einmischung in schweizerische Belange. Deshalb war Bonapartes Verhältnis zu ihm anfänglich viel kühler als zu seinem Vorgänger Affry. Diesen Freiburger hätte Napoleon 1805 als General der schweizerischen Truppen gewünscht, doch wählte die Tagsatzung Wattenwyl, was den Korsen ernstlich verstimmte. Der Oberbefehl wurde dem Berner auch 1809 und 1813 wieder übertragen, als es galt, die Neutralität der Schweiz in den europäischen Kriegswirren zu schützen. Eine eigentliche Feuerprobe blieb ihm dabei erspart.
Überhaupt zog das Militärische Wattenwyl immer wieder an. So plante er einen gesamtschweizerischen Generalstab und andere gemeinsame Einrichtungen. Sie fanden zum Teil bereits bei den übrigen Kantonen wenig Anklang oder scheiterten dann zuletzt bei Napoleon, der keine zentralistischen Fremdkörper in dem von ihm entworfenen Staatenbund wünschte. Er nahm es Wattenwyl vorerst auch übel, dass dieser seinen Sohn Albrecht Rudolf in preussische Dienste schickte, damit er nicht etwa unter französischen Einfluss gerate. Der Vater gab dann 1807 endlich Bonapartes Verlangen nach und liess den jungen Offizier unter Frankreichs Fahnen treten, wo er sich in Spanien durch Tapferkeit auszeichnete und rasch avancierte. Aber schon 1812 fiel er, erst dreiundzwanzigjährig, im Russlandfeldzug. Landammann von Wattenwyl hat also die Versöhnung mit Napoleon durch ein schweres Opfer erkauft(96).
Niklaus Rudolf von Wattenwyl diente der Eidgenossenschaft nicht nur als Landammann und General, sondern auch als Diplomat. So schickte man ihn 1806 nach München, damit er dem König von Bayern Glück zur Thronbesteigung und zur Vermählung seiner Tochter wünsche und gleichzeitig über die sogenannte Inkameration verhandle, ein langwieriges Geschäft, bei dem zuerst Österreich und später noch süddeutsche Staaten Besitz und Rechte schweizerischer Klöster und Obrigkeiten nördlich des Rheins an sich ziehen wollten. Gratulationsaufträge erfüllte Wattenwyl ferner 1805 in Chambéry, als Napoleon die Krone Italiens übernommen, und 1807 in Paris, als er den Frieden von Tilsit abgeschlossen hatte. Der Kaiser quittierte diese Aufmerksamkeit mit einem kostbaren Brillantring, der zudem zeigte, dass das anfängliche Misstrauen gegen Wattenwyl sich in Anerkennung und Respekt verwandelt hatte. Ähnliche Complimentier-Gesandtschaften, wie Carl Hilty sie später nannte, delegierte die Schweiz auch zur Krönung Bonapartes als Kaiser und zu seiner Vermählung mit Prinzessin Marie Louise. Man mag darin Zeichen demütigender Abhängigkeit und der Speichelleckerei sehen. Doch diente dabei der äussere Anlass oft eher als Vorwand, um eidgenössische Anliegen möglichst direkt an den Gebieter Europas und seine nächste Umgebung heranzutragen(97).
Gelegentlich empfand Bern das Bedürfnis, über die gesamtschweizerischen Bemühungen hinaus noch etwas Besonderes zu bieten. So schickte es 1804 eine eigene Abordnung zum französischen Botschafter, um ihm «seine Freude über die Erhebung des ersten Konsuls auf den Kaiserthron und seine Bewunderung für dessen Genie und Tugenden» kundzugeben, und als 1811 Napoleon ein Sohn geboren wurde, veranstaltete die Berner Regierung eine Feier mit einer Truppenparade, Artilleriesalven und einem Te Deum im Münster.
Die frühere Kaiserin Josephine, von der sich Bonaparte ja getrennt hatte, weil sie ihm den ersehnten Nachfolger nicht schenkte, war im Jahr zuvor ebenfalls mit grossen Ehren empfangen worden, als sie unter dem Decknamen einer Gräfin von Aarberg als Touristin die Petersinsel, Bern, Hofwil und Thun besuchte. Um sie rankte sich übrigens auch eine etwas weiter zurückliegende Anekdote, die Gottlieb Abraham von Jenner in seinen Erinnerungen mit Genuss erzählt: Er weilte 1803 in Paris, um über bernische Wertpapiere zu verhandeln, doch wies man ihn immer wieder ab wegen Fragen des Protokolls und der Zuständigkeit. Nun hatte Josephine, die Gemahlin Napoleons, im Bernbiet eine Herde Kühe für ihr Landgut in Malmaison kaufen lassen. Als Jenner erfuhr, diese Tiere seien auf dem Weg nach Frankreich, erklärte er sie kurzerhand zum Geschenk der Stadt Bern an Madame Bonaparte. Jetzt fand er plötzlich huldvolle Aufnahme, wurde um Rat für Standort und Bauart der geplanten Sennerei gebeten, zum Frühstück mit dem Herrscherpaar eingeladen und mit einer Brillantnadel beschenkt. Auch für seine finanziellen Anliegen waren die Franzosen auf einmal weit zugänglicher als vorher, so dass ihr Aussenminister Talleyrand anerkennend zu Jenner meinte: «Vos vaches ont donné du bon lait(98).»
Die Mediationsordnung linderte die Abhängigkeit der Schweiz von Frankreich dem äusseren Anschein, nicht aber dem Wesen nach. Zwar zogen die französischen Soldaten Ende Februar 1804 ab, so dass Requisitionen, Einquartierungen, Plünderungen und dergleichen fortan wegfielen. Als Vertreter sandte Frankreich zu den Eidgenossen nicht mehr einen Kommissär, sondern einen Botschafter, wie andere europäische Regierungen auch. Doch war er immer noch das Sprachrohr des gebietenden Napoleon, der in seiner offiziellen Titulatur «médiateur de la Confédération suisse» im gleichen Atemzuge aufzählte wie «empereur des Français, roi d'Italie, protecteur de la Confédération du Rhin» und damit keinen Zweifel daran liess, dass er Helvetien weiterhin als einen Satelliten Frankreichs betrachte. Immer wieder fragten Gerüchte, wann er den letzten Schritt tun und die Schweiz vollends seinem Staate einverleiben wolle(99).
Besonders deutlich zeigte sich die Unfreiheit der Eidgenossenschaft beim Militärwesen und in der Wirtschaft. Gemäss dem Wunsche Napoleons hatte die Schweiz Frankreich schon 1803 in einem Defensivbündnis und in einer Militärkapitulation gestattet, 16000 Söldner anzuwerben. Doch bald legte der Kaiser diese Erlaubnis aus, als sei die Schweiz verpflichtet, so viele «Freiwillige» zu liefern. Dabei ging vom Dienst unter fremden Fahnen längst nicht mehr die gleiche Anziehungskraft aus wie Jahrhunderte zuvor, und überdies stand Frankreich seiner vielen Zahlungsrückstände wegen in einem schlechten Ruf als Kriegsherr. Es bot auch bloss ein geringes Handgeld, so dass die Berner Regierung es von sich aus aufbesserte und später noch eine Prämie von 50 Franken für jeden Rekruten zuschoss. Zudem spannte sie die Oberamtleute ein, um Rekruten zu gewinnen, und vermochte so tatsächlich, 1810 das ihr zugedachte Kontingent zu liefern. Freilich waren die Werber Frankreichs nicht immer zimperlich vorgegangen und hatten in einzelnen Fällen ihre Opfer sogar mit Waffengewalt zu verschleppen gesucht. Wie ein Damoklesschwert schwebte ferner über der Jungmannschaft die Drohung, an die Stelle freiwilliger Verpflichtung trete die zwangsweise Aushebung Ausgeloster. Arme gewannen allerdings sogar dieser Aussicht Gutes ab: sie hätten sich dann aufgebotenen reichen Bauernsöhnen als Stellvertreter offeriert und ihnen auf diese Weise Beträge abgepresst, die hoch über dem Einkommen eines normalen Söldners lagen. Jedenfalls leistete die angeblich neutrale und selbständige Schweiz ihren schweren Tribut an Napoleons Feldzüge, und besonders in Russland blieben die Söhne Tausender von Familien tot zurück(100).
Auch beim Aussenhandel spannte Bonaparte die Eidgenossenschaft straff in sein Kriegssystem ein. Von 1803 an erhöhte er die Einfuhrzölle in sein Land und verbot den Transitverkehr durch seinen Machtbereich, um die französische Wirtschaft zu stärken. Eigentliches Kampfmittel war dann die 1806 offiziell verhängte, aber schon vorher praktizierte Kontinentalsperre, die Grossbritannien und sein Imperium vom europäischen Festland abschneiden sollte. Sie traf in erster Linie industrialisierte und auf den Export ausgerichtete Kantone der Ostschweiz, während das agrarische Bern vorweg die Verpflichtung spürte, seine Grenze im Seeland schärfer zu bewachen als bisher, um den Schmuggel englischer Waren nach Frankreich zu unterbinden. Der einfache Bürger merkte jedoch vor allem, dass die Preise für Kolonialwaren ins Ungemessene stiegen. Wohl oder übel kehrte er deshalb beim Frühstück von Modegetränken wie Kaffee und Tee zurück zur althergebrachten Suppe oder Grütze, wenn er sich nicht mit Ersatz behalf wie «Cichorien, gelbe Möhren, Erdmandeln, Caffee-Essenz, inländischer Ahorn-Zucker, Wein-Zucker, Honig, Thee aus den jüngsten, zärtesten Citronen-Melissen, Kirschenstielen, Pomeranzenblättern». Bis zur industriellen Gewinnung von Zucker aus Rüben dauerte es hierzulande allerdings noch rund ein Jahrhundert, obwohl die «Gemeinnützigen Schweizerischen Nachrichten» bereits 1803 auf diese im Ausland eben entdeckte Möglichkeit hinwiesen(101).
Weitaus den grössten Teil der Mediationsakte machen die Verfassungen der 19 Kantone aus. Sie sind ebenfalls das Werk Napoleons und seiner französischen Berater, wobei immerhin schweizerische Gesandte bei der Konsulta einige Abweichungen von den ursprünglichen Plänen erreichten. Im Falle Berns betrafen sie nicht Zentrales, aber auch nicht Belangloses, ging es doch etwa um die Zahl der Grossräte, die Gestaltung der Wahlzünfte und den Ansatz für den Zensus beim Wahlrecht. Wie die übrigen Kantonsverfassungen war auch die bernische kurz und regelte nur das Allernötigste. Ihre 22 Artikel beschränkten sich fast ganz auf Vorschriften über den Grossen und den Kleinen Rat sowie über das Verfahren für deren Wahl. Dem Individuum boten sie bloss eine Garantie der «Religion, zu welcher sich der Kanton bekennt», und der Loskäuflichkeit von Zehnten und Bodenzinsen. Der Verfassungstext war elastisch formuliert und liess der Auslegung viel Spielraum. So ergingen mehrmals Gesetze, die seinem ursprünglichen Sinn kaum mehr entsprachen und ihn im Grunde auf dem Wege der Interpretation umwandelten. Im Gegensatz zum ständigen Wechsel während der Helvetik blieb aber der Wortlaut der Verfassung die ganze Mediationszeit hindurch unverändert. Von der Nachwelt fordert er hohe Aufmerksamkeit bei der Lektüre, verwendet er doch Begriffe wie Bezirk oder Zunft in einer anderen Bedeutung, als es vorher und nachher üblich war(102).
Dem Grossen Rat von 195 Mitgliedern übertrug die Verfassung Befugnisse, die auf den ersten Blick imponieren, sollte er doch Gesetze und Verordnungen ausarbeiten und «die anderen Akten der höchsten souveränen Gewalt» ausüben, den Kleinen Rat und die Abgeordneten für die Tagsatzung wählen sowie alle Stellen besetzen, deren Amtsverrichtungen sich über den ganzen Kanton erstreckten. Weil die Legislative aber in der Regel bloss jedes halbe Jahr für drei Wochen zusammentrat, blieben viele Geschäfte dennoch in den Händen der Exekutive.
Die Wahlen in den Grossen Rat vollzogen sich nach einer komplizierten Methode. Der Kanton wurde in die fünf Wahlbezirke Stadt Bern, Oberland, Landgericht, Emmental und Seeland gegliedert. Sie entsprachen in der Grösse ungefähr heutigen Landesteilen, zogen die Grenzen jedoch ganz anders und schoben zum Beispiel den Oberaargau teils dem Emmental, teils dem Seeland zu.
Jeder Wahlbezirk umfasste 13 Wahlzünfte. In der Stadt Bern trugen sie die Namen der traditionellen Zünfte: Distelzwang, Pfistern, Schmieden, Mezgern, Gerwern, Mittel-Löwen, Schumachern, Wäbern, Möhren, Kaufleuten, Zimmerleuten, Affen und Schiffleuten. Damit sie alle gleich stark würden, wies man ihnen aber die Burger nach einer schematischen Abzählordnung zu, ohne Rücksicht auf die angestammte Zunftzugehörigkeit der Familien.
Auf dem Land wurden die Wahlzünfte aus mehreren Gemeinden so gebildet, dass sie «eine gleichmässige Bevölkerung haben und sich so viel möglich am nächsten gelegen sind». Sie konnten demnach aus altüberlieferten Einheiten bestehen wie den Landschaften Oberhasli oder Saanen. Manchmal vereinigten sie jedoch auch von Natur aus miteinander kaum verbundene Ortschaften wie Ligerz, Twann, Nidau, Bürglen, Gottstatt und Mett oder wie Hilterfingen und Sigriswil mit der früheren Herrschaft Strättligen auf der anderen Seite des Thunersees.
Die Forderung nach ähnlicher Grösse galt nur für die ländlichen Wahlzünfte unter sich. Sie alle übertrafen jene der Stadt Bern um ein Vielfaches. Dort gehörten zu einer Wahlzunft je etwa 40 stimmberechtigte Bürger, im ganzen Wahlbezirk Bern-Stadt insgesamt 526. Im Wahlbezirk Oberland waren es dagegen über 6000, im Seeland ungefähr 5400, im Emmental rund 4500 und im Wahlbezirk Landgericht immer noch gut 3600. Von den ländlichen Wahlzünften zählte Amsoldingen als grösste über 700 Stimmberechtigte, Saanen und Oberbipp über 600, Meiringen, Grindelwald, Hilterfingen, St. Stephan, Frutigen, Lützelflüh und Nidau deutlich über 500, das heisst ebenso viele oder mehr als in der Stadt Bern der ganze Wahlbezirk. Da aber jeder Wahlbezirk und jede Wahlzunft gleich viel zur Bestellung der Legislative beitrug wie die anderen Wahlbezirke und Wahlzünfte, war der Hauptort gewaltig bevorzugt.
Jede der 65 Wahlzünfte ernannte vorweg einen Grossrat aus ihrer Mitte. Danach bezeichnete sie vier Kandidaten, die aber nicht im Wahlbezirk der Wahlzunft selber wohnen durften. Das ergab viermal 65, also 260 Anwärter, von welchen das Los die Hälfte ausschied. Die 130 Verbleibenden und die 65 bereits Gewählten machten zusammen den vorgeschriebenen Bestand von 195 Grossräten aus(103).
Das Volk ordnete also nur einen Drittel des Rates in direktem Verfahren ab. Sein Einfluss wurde zudem verringert durch massive Beschränkungen des Wahlrechtes. Dieses war erwachsenen Burgern einer bernischen Gemeinde vorbehalten, die «seit Jahresfrist in dem Zunftbezirke angesessen sind, einen unabhängigen Stand haben, in der Miliz eingeschrieben sich befinden, wenn sie unverheyrathet sind, dreyssig, wenn sie aber wirklich verheyrathet oder es gewesen sind, zwanzig Jahre alt sind, und endlich Grundstücke oder Unterpfand tragende Schuldschriften von eintausend Franken für die Stadt Bern, und von fünfhundert Franken für die übrigen Gemeinden des Cantons, besitzen». Das schloss zum Beispiel Bevogtete, Vergeltstagte und Empfänger öffentlicher Armenunterstützungen aus, ebenso «die Dienstboten und Handwerksgesellen, welche an ihrer Meister Mus und Brod sind».
Noch stärker auf Bejahrte und Begüterte zugeschnitten war das passive Wahlrecht. Über das Los in den Grossen Rat gelangte nur, wer «Burger, dreyssig Jahre alt und Eigenthümer von Grundstücken, oder von Unterpfandsrecht tragenden Schuldschriften von zwanzigtausend Schweizerfranken Werth, ist». Für die direkte Wahl genügte bereits ein Alter von 25 Jahren und ein Besitz von 500 Schweizer Franken(104).
An ihren Versammlungen vom 2. April 1803 schworen die Stimmberechtigten «nach bestem Gewissen einzig solche Männer zu wählen, welche durch ihre Rechtschaffenheit und uneigennützige Vaterlandsliebe unser Zutrauen geniessen, und die wir durch ihre Kenntnisse und Erfahrung vorzüglich geschickt zu sein glauben, die Angelegenheiten des Vaterlandes zum Besten zu leiten». Der Text dieses Eides war nicht bernisches Eigengewächs, sondern er wiederholte in leicht abgewandelten Formulierungen Gedanken aus der Proklamation des eidgenössischen Landammanns Louis d'Affry vom 1 o. März 1803 «an die Einwohner der neunzehn bundsgenössischen Cantone».
Die sogenannte Regierungs-Kommission als provisorische Exekutive für die Übergangszeit zwischen Helvetik und Mediation leistete dem Bürger Nachhilfe bei der Kandidatenauslese, indem sie für jede Wahlzunft drei Zunftmeister bezeichnete, welche das Wahlgeschäft organisierten. Nun erkoren 36 der 65 Wahlzünfte in der direkten Wahl einen ihrer Zunftmeister. Hatte die Regierungs-Kommission bei deren Ernennung bestimmte Männer in den Vordergrund geschoben und so den Wähler beeinflusst, oder hatte sie bloss mit Personenkenntnis und Spürsinn zum voraus erfasst, wen das Volk bevorzugte?
Weiter fällt auf, wie viele Wahlzünfte auch ausserhalb der Stadt sich bei der direkten Wahl für einen Bernburger entschieden, nämlich 31 von 65. Am ausgeprägtesten geschah das im Oberland, im Gürbetal, im heutigen Amt Konolfingen und in Teilen des Seelandes.
Bei der Bezeichnung der Anwärter für das Auslosen genossen die Stadtberner ebenfalls Vorteile. Sie waren bekannter als alle übrigen, und auf sie fielen deshalb 124 von 260 Nennungen, auf den Wahlbezirk Landgericht noch 82, auf das Seeland bloss 26 und auf Oberland und Emmental gar nur 15 und 13. Höchstetten und Kirchberg schlugen als einzige unter den 65 Wahlzünften keinen einzigen Einwohner der Stadt vor. Zudem begrenzten die Ausführungsbestimmungen den Wahlbezirk Stadt Bern eng, nämlich auf den Raum «inner den vormaligen Burgerzielen». Wer in Wittigkofen, in der Enge, der Schosshalde oder im Weyermannshaus wohnte, galt als Vertreter des Wahlbezirks Landgericht, ganz zu schweigen von jenen Patriziern, die nach ihrem Wohnsitz auf einer Campagne die Etikette eines Oberländers, Emmentalers oder Seeländers trugen. Der umgekehrte Fall kam selten vor. Nur etwa Karl Koch aus Thun oder Christian Pfander aus Belp stammten nicht aus dem Hauptort, hatten sich aber jetzt dort niedergelassen. In Wirklichkeit überwogen also die Stadtberner noch weit stärker, als es die blossen Ziffern ausweisen(105).
Das Los sollte nun aus einer Liste mit 260 Nennungen 130 Grossräte bestimmen. Die Zahl der Namen war jedoch wesentlich geringer, da manche Wahlzünfte dieselben Personen nominiert hatten, zum Beispiel ihrer 14 den früheren Regierungsstatthalter David Rudolf Bay. Deshalb besass mehr als die Hälfte der Anwärter Aussicht auf Erfolg, und schliesslich blieben ganze 13 von ihnen unberücksichtigt, darunter als bekanntester der helvetische Senator Bendicht Münger aus Schüpfen. Doch fand sich in der neuen Legislative immer noch genug helvetische Prominenz, von Samuel Friedrich Lüthardt und Johann Rudolf Steck über Christian Pfander und Karl Koch bis zu Johannes Fischer aus Brienz. In der Überzahl waren allerdings ihre Gegenspieler, bei denen Niklaus Rudolf von Wattenwyl, der spätere Landammann der Schweiz, und sein Kollege im bernischen Schultheissenamt, Niklaus Friedrich von Mülinen, hervorragten. Mit General Emanuel von Wattenwyl und mit Rudolf Ludwig von Erlach, genannt Hudibras, fehlte auch die Führerschaft aus dem «Stecklikrieg» nicht.
Der Geschichtsschreiber Anton von Tillier charakterisiert den ersten bernischen Grossen Rat der Mediationszeit wie folgt: «Von den 195 Mitgliedern des Grossen Rathes waren nicht weniger als 121 Bürger der Stadt Bern, unter diesen 80 Mitglieder der ehemaligen Regierung und unter den letzten 8 Mitglieder des ehemaligen Kleinen Rathes erwählt worden, und auch die übrigen Bürger der Hauptstadt mehrentheils aus den ehemaligen herrschenden Geschlechtern; 74 vom Lande und aus den Munizipalstädten, aber auch grossentheils Anhänger der ehemaligen Regierung von Bern.» Nach Abraham Friedrich von Mutach bezeugte dieses Ergebnis auf unzweideutige Weise, dass «das Band des alten Vertrauens und der wechselseitigen Liebe zwischen Bern und seinem Volke» wieder angeknüpft worden sei, und die «Gemeinnützigen Schweizerischen Nachrichten» schrieben: «Die Stimmung des Volks ist entschieden. Im tiefern Gefühl der überstandenen Mühseligkeiten sehnt es sich nach Ruhe und Stetigkeit. Seine Wahlen tragen den Stempel seiner Gesinnungen: Die Erfahrung führt es wieder seinen alten Regenten zurück.» Gewiss spielte beim Wahlresultat Verdruss über die Helvetische Republik mit ihrer Unrast und eine Verklärung des Ancien régime mit. Aber ebensosehr fielen das Wahlverfahren, die Wahlkreiseinteilung und die Beschränkungen des Wahlrechts ins Gewicht. Überdies massen manche Bürger den Wahlen gar nicht besondere Bedeutung zu, weil sie meinten, es gelte wie öfters während der Helvetik wieder einmal Behörden zu bestellen, die nachher bloss ein kurzes Provisorium lang amtieren würden: «Was nützt es, sagen sie:
Der neugewählte Grosse Rat änderte seine personelle Zusammensetzung vorerst kaum, obwohl dafür mehrmals Gelegenheit bestanden hätte; denn die Verfassung ermöglichte ein Abberufungsverfahren nach französischem Muster, Zensur oder Grabeau genannt. Sein Ablauf war kompliziert: jede Wahlzunft loste alle zwei Jahre auf Ostern eine Kommission aus, in welcher die ältesten und die wohlhabendsten Mitglieder von Amtes wegen ein Übergewicht besassen. Dieser Ausschuss durfte für jeden von der Wahlzunft seinerzeit erkorenen Grossrat die Rückberufung vorschlagen, über welche dann das Plenum der Wahlzunft-Versammlung entschied. Doch wurde von diesem Recht selten Gebrauch gemacht; zum Beispiel erfolgte beim ersten möglichen Termin, im Frühjahr 1805, keine einzige Wegwahl.
Später jedoch deckten gerade Grossratsergänzungen ein gewisses Missbehagen unter der scheinbar ruhigen Oberfläche auf. Die Kantonsverfassung sah nämlich vor, dass fünf Jahre nach den ersten Grossratswahlen also 1808 die Liste der Anwärter aufgefüllt werden sollte, unter denen zu losen war, wenn Sitze wegen Todes oder aus anderen Gründen frei wurden. Ende 1807 änderte die Regierung diese Bestimmung plötzlich durch ein blosses Gesetz und liess jede Wahlzunft statt vier nur noch einen einzigen Kandidaten bezeichnen, und zwar einen solchen aus einem anderen Wahlbezirk, was die Stadt begünstigte. Grossrat Karl Koch protestierte beim Landammann der Schweiz, dem Luzerner Vinzenz Rüttimann, gegen das eigenmächtige Vorgehen, doch trat dieser auf die Beschwerde nicht ein, weil sie zu spät eingereicht worden sei.
Da bisher Städter den Grossen Rat dominiert hatten, meinte ein Teil des Landvolkes, seine Anliegen seien zu kurz gekommen und agitierte eifrig auf die Ergänzungswahlen hin. Tatsächlich bevorzugten von den 52 Wahlzünften ausserhalb der Mauern Berns fast die Hälfte Gegner der Regierung. Diese annullierte darauf eine Anzahl von Wahlen wegen Tumulten oder Formfehlern. Sie überschritt jedoch ihre Befugnisse, wenn sie einigen Wahlzünften ihr Wahlrecht für einige Zeit überhaupt entzog und sie damit jeder Vertretung beraubte. Der Grosse Rat schluckte solche Eigenmächtigkeiten gegen seeländische und oberaargauische Gemeinden stillschweigend. Aber der Vertrauensvorschuss war anscheinend im Schwinden, von welchem die Behörden der Mediationszeit unmittelbar nach den Trubeln der Helvetik profitiert hatten(107).
Als vorläufige Exekutive hatte eine Regierungs-Kommission den Übergang von der Helvetik zur Mediation vorbereitet und die Wahlen an die Hand genommen. Sie war noch von Napoleon ernannt worden und umfasste schliesslich nach einem zähen Seilziehen hinter den Kulissen drei Vertrauensleute der Unitarier und vier Patrizier. An ihre Stelle trat nun gemäss der Kantonsverfassung ein Kleiner Rat, «bestehend aus sieben und zwanzig Mitgliedern des grossen Raths, die ihre Stellen noch ferner in demselben beibehalten, und von welchen wenigstens einer aus jedem Bezirke genommen werden muss». Bei seiner Bestellung kosteten die Patrizier ihre Übermacht im Grossen Rate aus und erkoren 21 der Ihren, übrigens fast lauter Männer, die bereits vor 1798 zu den Zweihundert gehört hatten. Die sechs Nicht-Patrizier, die Gnade fanden, waren David Rudolf Bay aus der Stadt Bern, Peter Schilt aus Brienzwiler für das Oberland, Jakob Grütter aus Roggwil für das Emmental und Hans Schneeberger aus Ochlenberg für das Seeland, dazu Christen Bigler aus Biglen. Christian Pfander setzte sich als einziger Unitarier durch, während sein Gesinnungsgenosse Karl Koch zwar in sieben Wahlgängen Stimmen gewann, aber doch stets in der Minderheit blieb(108).
Schultheissen wurden Niklaus Rudolf von Wattenwyl, den wir bereits als Landammann der Schweiz kennen gelernt haben und Niklaus Friedrich von Mülinen. Dieser schlug als Gemässigter den um zwölf Jahre älteren Kandidaten der extremen Konservativen, Christoph Friedrich von Freudenreich.
Der jeweils amtierende Schultheiss bildete zusammen mit dem Seckelmeister sowie den beiden erst- und den beiden letztgewählten Mitgliedern des Kleinen Rates den Staatsrat. Er behandelte diejenigen Geschäfte «welche die innere und äussere Sicherheit betreffen». Dazu gehörte der Verkehr mit dem Ausland, mit dem Landammann der Schweiz und mit den anderen Kantonen, ferner die Polizei und das Kriegswesen. Beim Staatsrat und beim Kleinen Rat lag die tatsächliche innenpolitische Macht. Anton von Tillier glaubte sogar, die Befugnis, Stellen zu besetzen, habe die Glieder des Kleinen Rates nach Einfluss und Ansehen dermassen hervorgehoben, dass nun selbst innerhalb des Patriziates eine gesellschaftliche Schichtung eingetreten sei, die Bern früher nicht gekannt habe(109).
Am 23. April 1803 wurden die neuen Räte mit grossem Pomp, mit Kanonendonner von morgens sieben Uhr an und unter Glockengeläute in ihr Amt eingesetzt. Dekan Ith predigte über zwei Verse aus dem Psalm 122 und malte dabei den Regenten die Schwere ihrer Aufgabe aus. Es sei «etwas ganz anderes, ein ruhiges, friedliches Volk, oder ein Volk zu beherrschen, welches in den Verwirrungen einer langen Auflösung die Ehrfurcht für das Gesetz und den Gesetzgeber verlernet hat; das da urtheilt, wo es gehorchen sollte; das durch Partheygeist entzweyet in seinen Begriffen, seinen Sitten, seiner Religion irregemachet worden ist. ... Niemand glaubt mehr an das Glück einer ungeregelten Freyheit, die schimpflicher als alle Sklaverey ist, an jene erlogene Gleichheit, die mit der Ordnung der ganzen Natur im Widerspruch steht. Niemand glaubt mehr, dass der Arm, der den Pflug mit Nachdruck führt, darum auch zur Gesezgebung und Regierung tauge; oder dass durch die Verweigerung der Abgaben und Abläugnung der Schuldigkeiten der öffentliche Credit gewinne, oder dass das Land blühen könne, wann die Städte zu Grund gerichtet werden.»
Freilich dämpfte die Regierung selber in ihrer ersten Proklamation übertriebene Erwartungen und Hoffnungen sozusagen auf Vorschuss und mahnte zugleich zum Gehorsam: «Jeder verständige Mann unter euch wird hoffentlich begreifen, dass bey der Entblössung, in welcher Wir unsere Laufbahn betreten, Wir mit dem besten Willen nicht alles Gute thun können, welches Wir wünschen, und nur nach und nach das Volk der Lasten werden entheben können, unter denen es seit einigen Jahren gelitten hat. Ihr habt Uns aus euerer Mitte zu euren Regenten erwählt, und damit stillschweigend die Verpflichtung übernommen, die Männer, denen ihr die Besorgung euerer theuersten Angelegenheit übertragen habt, mit allen euern Kräften zu unterstützen.» Ferner deutete sie an, dass auch jetzt das frühere Regime nicht auf einen Schlag verschwinden werde, sondern dass sich ein allmählicher Übergang vollziehe: wie 1798, so musste man 1803 ebenfalls viele bisherige Vorschriften und Amtsträger vorerst beibehalten, bis neue Anordnungen und neue Leute sie ersetzten(110).
Die Mediationsverfassung mied den helvetischen Ausdruck «Distrikte» und teilte den Kanton Bern in 22 Amtsbezirke ein, die seither vermehrt um die jurassischen ungefähr dieselben geblieben sind. An der Spitze eines Bezirks stand als Stellvertreter der Regierung ein Oberamtmann, den man vielerorts nach altem Brauch weiterhin als Landvogt, oder in den Landstädten als Schultheiss, ansprach. Der Kleine Rat ernannte ihn auf sechs Jahre, wobei für Alter und Vermögen die gleichen hohen Schranken galten wie bei Grossräten, welche von ihrer Wahlzunft direkt bezeichnet wurden. Über den Oberamtmann verkehrte das Volk mit der Obrigkeit, und in ihrem Auftrag wachte er über Sicherheit, Ruhe und Ordnung und beaufsichtigte untergebene Beamten sowie die Gemeinden. Sein Pflichtenheft wusste noch nichts von moderner Gewaltentrennung: der Oberamtmann versah Exekutivfunktionen, war aber auch Vorsitzender des Amtsgerichtes und Einzelrichter für Fälle mit geringem Streitwert. So sparte der Staat Kosten und erleichterte dem Bürger die Übersicht. Dafür gewann der Oberamtmann eine gewaltige Bedeutung: von ihm hing zum guten Teil die Stimmung im Bezirk ab.
Finanziell stellte sich ein Oberamtmann anscheinend recht gut. Die Aufzählung der Gebühren, die ihm zuflossen, füllt in einem Tarif von 1803 über zwanzig Seiten. So wurden anfängliche Rekrutierungsschwierigkeiten rasch überwunden, ja bald bangte die Regierung um ihre eigene Kontinuität, weil manche ihrer Mitglieder sich auf ein einträglicheres Oberamt wählen liessen. Deshalb gestattete sie fortan solchen Wechsel frühestens sechs Jahre nach dem Eintritt in den Kleinen Rat.
Nach Anton von Tillier waren die Oberamtmänner mindestens zu Beginn der Mediationszeit eher jünger als ihre Vorgänger im Ancien régime und häufig in fremden Diensten aufgestiegen, so dass sie die Verwaltung zugriffig ausübten. Die Liste der Gewählten nennt fast nur Bernburger, die immerhin öfters in der betreffenden Gegend Landgüter bewohnten. Ausnahmen bildeten die Einheimischen Caspar Moor im Oberhasli, ein persönlicher Freund von Schultheiss Niklaus Friedrich von Mülinen, sowie Christian Mösching, gewesener Distriktsstatthalter in Saanen.
Dem Oberamtmann unterstanden ein Amtsstatthalter und vier Amtsrichter, ferner in jedem Kirchspiel ein Chorgericht. Um Ansehen und Würde dieser lokalen Behörden zu heben, wies die Obrigkeit ihnen wie ehedem feste, angeschriebene Plätze in der Kirche zu, wobei sie auf eine strenge Rangordnung achtete. An die Stelle der helvetischen Munizipalitäten und Gemeindekammern traten wieder die alten Gemeindevorgesetzten oder in den Städten ein grosser und ein kleiner Stadtrat, bei dessen Gestaltung die Einwohner mitreden durften. In Thun und Burgdorf waren sie allerdings untereinander dermassen zerstritten, dass schliesslich doch die Regierung aus Bern mit ihrem Machtwort entscheiden musste(111).
Der Bürgereid der Helvetik hatte seinerzeit immer wieder Anstoss erregt und Demonstrationen veranlasst. Dennoch verlangte Bern zusammen mit wenigen anderen Ständen auch in der Mediationszeit einen Schwur, um «der neuen Ordnung der Dinge die altgewohnte Weihe zu erteilen», wobei die erwachsenen Männer selbstverständlich nicht mehr einer gesamtschweizerischen Republik Treue und Gehorsam gelobten, sondern allein dem Kanton Bern. Meist verliefen die Feierlichkeiten ohne Störungen, und guter Besuch liess auf eine freundliche Stimmung im Volke schliessen.
Eine Ausnahme machte allerdings Aarwangen, wo sich lokale Gegensätze zur Staatsangelegenheit auswuchsen. Die Missgriffe hatten bereits mit der Wahl des Oberamtmanns begonnen. Sie fiel auf Sigmund Emanuel Hartmann, den Gutsherrn von Thunstetten, angeblich weil es sonst schwergefallen wäre, eine angemessene Amtswohnung zu beschaffen. Als unzugänglicher und unnachgiebiger Altgesinnter stand er nicht über den Parteien, sondern wirkte auf die in jener Gegend zahlreichen «Patrioten» wie ein rotes Tuch. Der Streit entzündete sich an der Frage, ob der Oberamtmann bei der Wahl eines Bannwarts für die Gemeindewälder an die Vorschläge der Einheimischen gebunden sei. Hartmann setzte sich über die Wünsche der Aarwangener hinweg, worauf Unbekannte in der Nacht ein Fenster der Kirche zerschlugen und sie durch eine stinkende Flüssigkeit unbrauchbar machten für die weihevolle Abnahme des Huldigungseides, die am folgenden Tage, dem 2. September 1803, darin stattfinden sollte. Zudem weigerte sich nun fast die Hälfte der Pflichtigen, auf die Obrigkeit zu schwören, wenn der Oberamtmann nicht auch die Freiheiten der Gemeinde anerkenne. Als Gegenschlag donnerte die Regierung grobes Geschütz los. Sie sandte Abraham Friedrich von Mutach als Kommissär nach Aarwangen, der die Klöppel aus den Glocken entfernen, das Gotteshaus versiegeln und jede geistliche Handlung verbieten liess. Obwohl er vermeintliche Rädelsführer neun Stunden lang verhörte, entdeckte man die Urheber der Kirchenschändung nie. Das Appellationsgericht verurteilte Grossrat Johann Egger zu Landesverweisung und zum Verlust seines Mandates sowie weitere Verdächtige zu etwas geringeren Strafen. Den Eidverweigerern drohte die Obrigkeit mit der Aberkennung des Bürgerrechtes und mit der Versetzung in die Klasse der Landesfremden, wobei sie innerhalb eines Jahres ihre Güter und ihre bewegliche Habe veräussern müssten. Solchem Druck beugten sich die Eingeschüchterten schliesslich und schworen mit ungefähr einem Monat Verspätung doch.
Das Übermass an Strafe erklärt sich zum guten Teil aus der Nervosität und Unsicherheit der Behörden, die noch keine eigenen Truppen besassen, aber auf keinen Fall französisches Militär herbeibitten wollten. Zudem überschätzten sie wohl Macht und Einfluss ihrer Gegner, ebenso die Gefahr einer Ansteckung vom unruhigen Solothurn her. Deshalb verschärfte die Regierung allmählich ihre Überwachung und gebot sogar den Wirten in der Stadt Bern, an ihren Tischen keine politischen Gespräche zu dulden. Diesen Exzess hatten allerdings nicht Anhänger der Helvetik ausgelöst, sondern Altgesinnte durch ihr unbedachtes Reden an der Tafel des «Falken» gegen Napoleon und seine Trabanten in der Eidgenossenschaft(112).
In Aarwangen hatten helvetisch gesinnte Gegner eines Patrizierregimentes aufgemuckt. Doch auch auf dem Lande dachte und fühlte nicht jedermann wie sie. Der Dichter und Vikar Gottlieb Jakob Kuhn in Sigriswil freilich stammte ursprünglich aus der Stadt, und in seinen Vers «Üser Here han i gern» oder in seinen neunstrophigen Begeisterungsausbruch über die Rückkehr des «Mutz» hätte wohl nicht jeder Oberländer eingestimmt. Breitere Schichten bezeugten aber ihre Verehrung für den letzten Schultheissen des Alten Bern und ihre Anteilnahme am Schicksal des schwergeprüften Mannes, als im Frühjahr 1805 die sterbliche Hülle Niklaus Friedrich von Steigers von Augsburg nach Bern überführt wurde. Von der Grenze bei Murgenthal an begleiteten drei Staatsräte, Verwandte des Abgeschiedenen und Lokalbehörden den Sarg auf seinem Wege, der überall von Ehrfürchtigen gesäumt war. Am 17. April fand im Berner Münster das feierliche Leichenbegängnis zu den Klängen von Mozarts Requiem und mit einer Predigt von Dekan Ith statt. Den Teilnehmern blieb der Anlass mit seiner Mischung von pompösem Bekenntnis zum altbernischen Staat und von Trauer um einen bedeutenden Toten auf Jahre hinaus in Erinnerung(113)
Es war nicht der erste Versuch, die Zeit vor 1798 durch eine höhere Weihe zu verklären. Schon im Sommer 1803 hatten die «Gemeinnützigen Schweizerischen Nachrichten» nach einer guten Ernte für die Bauern verkündet: «Unverkennbar ist hier der Finger Gottes für unser Land, der in eben dem Masse als gesetzliche Ordnung, Zutrauen und Gehorsam zu einer weisen Obrigkeit zurückkehret, auch unser Land mit Segen erfüllet.»
Wirtschaftlicher Aufschwung konnte aber mit der Einstellung des Volkes zum öffentlichen Leben zusammenhängen, ohne dass der Himmel mitzuspielen brauchte. So wiesen Zeitungen darauf hin, die Bürger sähen der Zukunft wieder freudiger und mit mehr Glauben an Beständigkeit entgegen als während den Provisorien der Helvetik. Staatliche Gebäude würden vermehrt repariert und gepflegt, an der Martini-Messe 1804 hätten die Leute unter dem Einfluss wiederkehrender Ruhe und des Zutrauens in die Behörden angefangen, «die Silbergeschirr-Büffets, die seit 1798 durch die Lecarliers von mehr dann einer Art, waren utilisiert worden, durch ersetzende neue Gefässe wieder zu bevölkern», und die Heiratslust steige wieder. Von 1809 an wagte es die Ökonomische Gesellschaft, wie früher Preisfragen auszuschreiben, weil «die Zeiten für unser Vaterland ruhiger geworden, und nun auch die unschuldigen Beschäftigungen des Ackerbau's ihr unverlierbares Recht an das öffentliche Interesse wieder behaupten dürfen», während vorher die Politik die gesamte Aufmerksamkeit beansprucht habe(114).
In ihrer «Verordnung über die Auflösung der bisherigen und Einführung der neuen untergeordneten Behörden» vom 11. Juli 1803 betonten Schultheiss und Rat des Kantons Bern, sie hätten «die neuen Einrichtungen, so weit es die jetzigen Umstände möglich machen, auf die ehemalige Verfassung des Landes, unter welcher dasselbe Jahrhunderte lang eines ungestörten, beneideten Glücks genossen hatte, gegründet und durch Erfüllung dieses allgemeinen Wunsches zugleich unsern Sitten, Gewohnheiten und Bedürfnissen Rechnung getragen». Aber mancher Überrest aus dem Zwischenspiel der Helvetik liess sich nicht von einem Tag auf den anderen forträumen, sollte nicht beispielsweise die Rechtsprechung längere Zeit stillstehen. Deshalb übernahm Bern das «peinliche Gesetzbuch» der Helvetischen Republik vom 4. Mai 1799, änderte es aber durch einige Sofortmassnahmen: der Richter erhielt mehr Ermessensspielraum für mildere Urteile als bisher; anderseits aber wurden entehrende oder abschreckende Strafen wie Brandmarkung, öffentliche Ausstellung von Verbrechern, lebenslängliche Kettenstrafe und Hinrichtung durch den Strang wieder eingeführt in Fällen, wo die Helvetik sich mit weniger grausamen (aber für heutige Begriffe immer noch überaus harten) Massregeln begnügt hatte(115).
An gewisse Neuerungen hatten sich manche Berner seit 1798 bereits etwas gewöhnt. So redeten sich die Mitglieder der Regierungs-Kommission für den Übergang von der Helvetik zur Mediation als «Bürger» und nicht als «Herren» an, obwohl es mehrheitlich Patrizier waren. Überhaupt herrschte der Titulaturen wegen Unsicherheit, so dass die Redaktion der «Gemeinnützigen Schweizerischen Nachrichten» um Auskunft und Ratschläge gebeten wurde. Ihrer Meinung nach kehrte man am besten zu den Gepflogenheiten des vorigen Jahrhunderts zurück, da «das Prädikat Bürger durch Verumständungen, wie manche andere ehrenhafte Benennung, unwerth geworden». Allerdings passe «Herr» im Grunde für schweizerische Verhältnisse ebenfalls schlecht(116).
Was die Personen betrifft, war der Wechsel gründlicher. Es ist bereits erwähnt worden, dass 1803 höchstens vereinzelte tonangebende Männer der Helvetik bei den Wahlen Erfolg hatten. In einer bernischen Zeitung mahnte deswegen ein Einsender: «Die aufgeklärten Freunde der Freyheit und Einheit haben Helvetien runde fünf Jahre regiert. Das Volk hat Zeit genug gehabt, ihres Regiments müde zu werden, und hat unlängst den Ehren-Anlass ergriffen, sich ihrer los und ledig zu machen. Es wäre indessen zu wünschen, dass man auch diese Helvetier nach und nach wieder in den schweizerischen Friedensbund aufnähme. Viele unter ihnen haben Kopf und Talente, und meynen es wohl so böse nicht.» Tatsächlich kam Johann Rudolf Steck, der erste Generalsekretär des helvetischen Direktoriums, als Mitglied des Appellationsgerichtes zum Zuge, doch starb er, bevor er hier seine reichen Gaben entfalten konnte. Christian Pfander aus Belp, seinerzeit Mitglied der Verwaltungskammer des Kantons, fand eine späte Anerkennung für seine Persönlichkeit, als ihm die Stadt Bern 1808 das Burgerrecht schenkte.
Im übrigen darf man sich die beiden Gruppen der «Patrioten» und der Altgesinnten nicht allzu reinlich voneinander geschieden vorstellen. Schultheiss Niklaus Friedrich von Mülinen nennt unter seinen Freunden und Helfern den helvetischen Grossrat Johann Fischer aus Brienz und den ihm vom Militärdienst her vertrauten helvetischen Senator, Hauptmann Christian Michel aus Bönigen; ja, sein eigener Kammerdiener Abraham Kernen versah das Amt eines Präsidenten der Munizipalität Reutigen. Bei von Mülinen klang also sein Appell an die Legislative des Kantons echt: «Lasst uns in den Rathssäälen niemals in Anschlag bringen, ob die Vorsehung uns in der Stadt oder auf dem Lande in's Leben rief, und immer nur das allgemeine Beste beherzigen(117).»
Wie bei Neuerungsfreunden und Konservativen, so fehlten auch bei Bauern und Patriziern neben Reibungsflächen die Berührungspunkte nicht. Jedenfalls betonte Anton von Tillier für diese beiden Volksgruppen das Verbindende stärker als das Trennende: «Viele aus den ehemaligen angesehenen Geschlechtern hatten sich auf das Land zurückgezogen, wo sie das ganze Jahr oder wenigstens den grössten Theil desselben zubrachten, besonders diejenigen, welche grosse Grundeigenthümer waren, ohne in der neuen Ordnung der Dinge einen Geschäftskreis gesucht oder gefunden zu haben. Hier trat nun zwischen den ehemaligen Gerichtsherren oder andern grossen bernischen Grundeigenthümern und den Landleuten auf der Grundlage gleicher Berechtigung und gegenseitigen Bedürfnisses ein wahrhaft gemüthlicher Verkehr ein, der auf beide Theile vortheilhaft zurückwirkte. Das Leben der Berner auf dem Lande war in jenen Zeiten einfach und anspruchslos. Viele unter ihnen lebten sogar nicht viel anders als wie reichere Landleute, und mit der einzigen Ausnahme, dass er nicht selbst wie ein Arbeiter Hand anlegte, machte der bernische Grundeigenthümer die Lebensweise und die Beschäftigungen des begüterten Landmanns so ziemlich mit, was nicht wenig zu dem gegenseitigen Zutrauen und zu dem Wohlgefallen am gegenseitigen Umgange beitrug, wozu der gemeinschaftliche Dienst unter den Waffen eine neue Gelegenheit darbot.»
Ob den Unterschieden zwischen Stadt und Land darf man auch jene innerhalb der Dörfer nicht übersehen. So hing nach Tillier im Emmental «der grössere und ärmere Theil des Landvolks überall an seinen nächsten Umgebungen und an seinem Broderwerbe. Um Politik bekümmerte er sich nicht, so lange als er nicht aufgereizt und seine Habsucht und sein geheimer Groll gegen alle, welche reicher, höher und nach seiner Meinung glücklicher waren, nicht zu irgend einem gefährlichen Zwecke in Anspruch genommen wurde. ...
Der reichere und gebildetere Theil hingegen blieb, wenn auch bei Einzelnen politische Regsamkeit und Spannung vorhanden war, dem harmlosen, aufgeweckten, meistens mit Handels- und Erwerbsgegenständen beschäftigten Emmenthalergeiste getreu, und an öffentlichen Orten hörte man mehr politisches Geschwätz als ernstliche Erörterungen. Diese Klasse war im Ganzen der Sache Napoleons ergeben, die sie für im Einklang mit derjenigen der Aufhebung früherer Vorrechte hielt, und hatte darum die Siege des Kaisers in Österreich und Spanien von Herzen gefeiert.»
Mit einer gewissen Zahl Unzufriedener war also stets zu rechnen, doch überschätzten wohl zur Zeit des Bockenkrieges die nervös gewordene Regierung und ihre Zuträger diese Gefahr. Als besonders unruhig galten damals neben dem Oberaargau Teile des Emmentals, das Gürbetal, aber auch das Seeland, wo in Lyss bei öffentlich angeschlagenen amtlichen Verordnungen mehrmals den Bären die Augen ausgestochen wurden(118).
Die geschilderte Annäherung zwischen Gutsherren und Bauernsame erfasste die Landstädte nicht. Ihre Einwohner verringerten den Abstand weder zum stadtbernischen Patriziat noch zu den Dorfleuten, und sie lebten meist weiter abgeschlossen in ihren hergebrachten, recht engen Kreisen. Wenn es etwa in Thun und in Burgdorf zu Streitigkeiten kam, so gingen sie eher auf lokale Rivalitäten zurück als auf eine grundsätzliche Opposition gegen die Obrigkeit.
Gelegentlich genügte sogar eine Einzelperson, um eine Affäre auszulösen. So hatte in Langenthal 1808 das Ortsoriginal Andreas Dennler, ein als Freigeist verschrieener Landarzt und Schriftsteller, die Fensterladen seines Hauses mit Karikaturen bemalen lassen, die unter anderem einen Wolf darstellten, der auf der Kanzel zu Schafen, Eseln, Ochsen und Schweinen predigte, ferner Napoleon, wie er ein Grab für Freiheit und Religion schaufelte. Oberamtmann Hartmann in Thunstetten wertete das als mutwilligen öffentlichen Spott über den Glauben und wollte den angeblich Unverbesserlichen für zwei Jahre ins Gefängnis schicken. Dieser appellierte und legte seiner Berufung als Beweismaterial die Fensterladen in natura bei. Die höhere Instanz milderte die Strafe beträchtlich, doch hatte Dennler die Kosten zu bezahlen. Dafür waren die von ihm inspirierten Bilder weit über Langenthal hinaus bekannt geworden. Der Vorfall zeigt nochmals die Unsicherheit und Empfindlichkeit Hartmanns, der kaum dem Typus des verständnisvollen Gutsbesitzers entsprach, welchen Tillier gerühmt hatte(119).
Aber nicht nur Anhänger der Helvetik machten der Regierung zu schaffen, sondern auch Reaktionäre, denen die Mediation schon zu viel Modernes brachte und sich zu weit vom Ancien régime entfernte. Zur schärfsten Auseinandersetzung kam es dabei in der Stadt Bern, wo sich ein Handel mit unbedeutendem Anlass von 1808 bis 1810 dahinzog. Nach der Kantonsverfassung von 1803 stand das Burgerrecht der Hauptstadt jedem Berner offen, wobei das Los die Neuaufgenommenen auf die 13 Zünfte verteilte. Der Zufall wies nun einen der wenigen Bewerber, den Sekretär der städtischen Polizeikommission, Johann Emanuel Krähenbühl, an die vornehme Zunft zu Distelzwang. Diese schätzte den Zuwachs aus gewöhnlicher Abstammung wenig und verweigerte ihm entgegen den geltenden Vorschriften die Aufnahme. Jetzt griff Schultheiss Niklaus Rudolf von Wattenwyl persönlich ein und bestrafte einige Führer der widerborstigen Zunft mit Hausarrest. Von ihren Wohnungen aus konnten sie sich an Ständchen jugendlicher Sympathisanten und am Anblick von Schlägereien zwischen Anhängern und Gegnern ergötzen. Zudem begehrten andere Gesellschaften auf gegen das Recht auf Exklusivität, das Distelzwang beanspruchte. Schliesslich löste sich die Angelegenheit nach aussen hin dadurch, dass Krähenbühl freiwillig mit einer anderen Zunft vorliebnahm. Gegensätze und Abneigungen, welche bei diesem Streit entstanden waren, glommen aber unter der Oberfläche noch lange weiter(120).
In der Distelzwang-Polemik hatte Schultheiss von Wattenwyl gegen seine eigenen Standesgenossen den Grundsatz der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetze verteidigt. In einer weit harmloseren Angelegenheit geriet dann die Kantonsexekutive selber in den Verdacht, sie strebe nach Privilegien, als sie für die Mitglieder des Kleinen Rates um reservierte Plätze im Schauspielhause bat, weil die Politiker der Geschäfte wegen ihre Sitze oft nicht im voraus belegen könnten. Die städtischen Behörden lehnten dieses Ansinnen als «eine Beeinträchtigung der alt hergebrachten Sitten und der republikanischen Gleichheit» ab. Ungezwungener verkehrte man über Gewohnheiten und über die Grenzen zwischen den Bevölkerungsgruppen hinweg fast nur bei den sommerlichen Molkenkuren in Interlaken. Nach Tillier fanden sich hier «eine Menge gewöhnlich die Stadt bewohnender Berner, die daselbst herrschenden gesellschaftlichen Vorurtheile und Kleinlichkeiten ablegend und in frohem, geselligem Vereine die herrliche Natur geniessend. ... Hier wurden mancherlei Verhältnisse angeknüpft, welche ausserdem sich nicht gefunden hätten, manche Bande geschlossen, die sich seitdem freundlich durch das Leben zogen(121).»
Bei den Finanzen der Eidgenossenschaft wie des Kantons galt es zu Beginn der Mediationszeit vor allem, klare Verhältnisse zu schaffen. Die helvetische Regierung hatte kaum Geld oder Sachwerte hinterlassen, wohl aber eine beträchtliche Nationalschuld. Die ehemaligen Nationalgüter wie Wälder oder Schlösser fielen zurück an die Kantone, wobei Bern vor der zusätzlichen Schwierigkeit stand, diesen Besitz gerecht zu teilen mit den einstigen Untertanenlanden Waadt und Aargau, die zu gleichberechtigten Ständen geworden waren.
Zur Tilgung der helvetischen Nationalschuld schlug die sogenannte Liquidationskommission der Eidgenossenschaft ein für die meisten Kantone sehr bequemes Verfahren vor. Ihre fünf Mitglieder wollten nämlich diese Ausstände allein durch die bernischen und zürcherischen Fonds begleichen, die im Ausland zinstragend angelegt waren. In Gesprächen mit den Lenkern Frankreichs und der Eidgenossenschaft liess Gottfried Abraham von Jenner aber Berns Vermögen geringer erscheinen, als es in Wirklichkeit war, und rettete so allerhand für seine Vaterstadt. Ohnehin scheiterten die Pläne des Ausschusses vorläufig daran, dass die meisten der in Frage kommenden Wertpapiere in England lagen und dieses wenig Lust zeigte, Gelder für einen Satelliten seines Kriegsgegners Napoleon freizugeben. So gelangte die Mediation für ihre Finanzen ähnlich wie die Helvetik nie über Provisorien hinaus.
Wie die Eidgenossenschaft und die Kantone sowie die Kantone untereinander, so mussten auch die alten Kantone und ihre Hauptstädte ihre Vermögensverhältnisse bereinigen. Sie bildeten ja erst jetzt zwei Gemeinwesen mit getrennten Haushalten, während vor 1798 ihre Aufgaben und ihr Eigentum zusammengefallen waren(122).
Für diese Abgrenzung war ebenfalls die eidgenössische Liquidationskommission zuständig. Sie wies in der «Urkunde der Aussteuerungen» vom 20. September 1803 der Stadt Bern Einkünfte von 76400 alten Franken zu. Damit sollte sie ihre Beamten samt Lehrern und Pfarrern entlöhnen, Gebäude, Befestigungen und Strassen unterhalten sowie die Auslagen für soziale und für Bildungsaufgaben bezahlen. Die Gelder flossen aus Gütern, welche als sogenannte Dotation fortan ins Eigentum der Stadt übergingen, etwa verschiedene Wertschriftenpakete und Zinsansprüche, Rebberge am Bielersee, Grundstücke in der Umgebung Berns wie das Muri-, das Kirchen-, das Beunden- und das Viererfeld, Wälder wie der Forst, der Bremgarten-, der Könizberg- oder der Engewald, Anstalten wie Waisenhaus, Insel, Burgerspital und Äusseres Krankenhaus (die heutige Waldau), Stiftungen wie der Mushafen-, der Schulseckel- und der Chorherrenstiftsfonds sowie die burgerliche Stadtbibliothek und andere wissenschaftliche Sammlungen. Damit war die Stadt Bern grosszügig ausgestattet worden. Immerhin durfte sie über das Empfangene nicht nach freiem Belieben verfügen, sondern musste zum Beispiel die Spitäler weiterhin als wohltätige Einrichtungen betreiben, die auch Kantonsbürgern vom Lande zugute kamen.
Ohne es zu wollen, legte dann die Liquidationskommission bereits im Sommer 1804 den Samen für künftige Missverständnisse und Streitigkeiten, als sie in einem Dokument über die Teilung des altbernischen Vermögens zwischen dem Aargau, der Waadt und Bern das Äussere Krankenhaus, die Insel, den Schulseckel-, den Mushafen- und den Chorherrenstiftsfonds als Eigentum des Staates Bern deklarierte, um klarzustellen, dass die beiden neuen Kantone darauf keinen Anspruch hätten. Diese fünf Stiftungen gehörten aber eindeutig der Stadt Bern, wie es die Aussteuerungs-Urkunde festlegte, und wie es ein Vergleich zwischen dem Staat und der Stadt Bern vom 20. Dezember 1804 bekräftigte. Solche Präzisierungen verhinderten nicht, dass Jahrzehnte später die Dotationsfrage Argumente oder wenigstens Vorwände für endlose Zänkereien zwischen Stadt- und Kantonsbehörden lieferte(123).
Um die nötigen Einkünfte für die laufenden Bedürfnisse zu beschaffen, mussten die Behörden wohl oder übel auf Abgaben aus der Zeit vor 1798 zurückgreifen. So führten sie das Ohmgeld auf geistigen Getränken wieder ein, von dem sie sich neben dem finanziellen Ertrag auch eine Reduktion des Branntweinkonsums im Interesse der Volksgesundheit und des einheimischen Weinbaus erhofften. Es entwickelte sich zu einer Hauptstütze der Staatskasse, warf es doch 1813 fast 153000 Franken ab, ungefähr gleich viel wie Forsten, Pacht- und Bodenzinse sowie Zehnten zusammen und nicht viel weniger als das Salzregal. Auch die Ausfuhr von Pferden und von Vieh wurde erneut mit dem Trattengeld belegt, und Binnenzölle waren nun sogar an mehr Stadttoren und Brücken zu entrichten als vor 1798. Alles in allem lief immerhin soviel ein, dass es bei strenger Sparsamkeit gelang, bis 1813 wieder einen Staatsschatz von gut 2300000 Franken zu äufnen.
Nicht leicht voraussehen liess sich die Entwicklung der Zehnten und Bodenzinse. Für sie garantierte die Kantonsverfassung in ihrem letzten Artikel die Möglichkeit des Loskaufs, und zwar zum wahren Wert. Die Einzelheiten für das Vorgehen bestimmte ein Gesetz vom 2. Juli 1803, in welchem Bern die Loskaufssumme höher ansetzte als die meisten übrigen Kantone, höher übrigens auch als die entsprechenden Gesetze aus der Helvetik: für grosse Zehnten war nun der fünfundzwanzigfache durchschnittliche Jahresertrag zu erlegen, für kleine Zehnten der zwanzigfache. Unentgeltlich fiel der kleine Zehnten von Jungvieh und Bienen, Kartoffeln, Gespinstpflanzen, Obst und allerlei Gemüse hinweg, soweit er dem Staat oder seinen Beamten zugekommen war. Diese Vorschrift traf manche Pfarrer. Um sie vor Verlusten zu schützen, übernahm der Staat ihre Besoldung und zog dafür die bisherigen Pfrundgüter an sich. Damit wurden die Geistlichen deutlicher als zuvor staatliche Beamte.
Trotz der hohen Loskaufspreise machten recht viele bisherige Zehntpflichtige von ihrem Loskaufsrecht Gebrauch, was jeweilen für ganze Zehntbezirke gemeinsam zu geschehen hatte. Aber es blieben der Abgabe noch genug Personen unterworfen, damit der Streit um ihre Aufhebung Jahrzehnte später neu aufflammen konnte. Übrigens empfanden anscheinend nicht alle Landleute die Last als drückend. In Büren jedenfalls verband man 1803 die Zehntablieferung demonstrativ mit «Freudenbezeugungen und Frohsinn»(124).
Im Jahre 1804 begann unter der Leitung von Hans Conrad Escher die Korrektion der Linth und die Entsumpfung der Ebene zwischen Walen- und Zürichsee. Sie betraf Bern nicht stärker als andere Orte, doch war der Kanton über verschiedene Personen und Leistungen im einzelnen mannigfach mit dem Unternehmen verbunden. Bereits 1784 hatte der Berner Ingenieur Andreas Lanz im Auftrag der Tagsatzung Pläne dafür ausgearbeitet; verwirklichen konnte er sie nicht mehr selber, weil er 1803 starb. In seiner Eigenschaft als Landammann der Schweiz berief Niklaus Rudolf von Wattenwyl 1804 die dreiköpfige Kommission zur Vorbereitung des Werkes, der auch der Berner Architekt Osterrieth angehörte. Escher und der Berner Dekan Johann Ith verfassten den Aufruf, der um Geldspenden bat, und vergassen dabei nicht, auf die Ableitung der Lütschine in den Brienzer- und der Kander in den Thunersee als vergleichbare Beispiele hinzuweisen.
Für die Finanzierung wurden Aktien zu 200 Franken ausgegeben. Bis Ende 1807 zeichneten aus Bern «die vermöglicheren Korporationen und Partikularen» 57 Stück, wobei wir unter den Subskribenten neben Zünften und Familienkisten auch eine Anzahl von Pfarrern und gewichtige Persönlichkeiten finden wie die Schultheissen Niklaus Friedrich von Mülinen und Niklaus Rudolf von Wattenwyl, Dekan Johannes Ith, Abraham Friedrich von Mutach, den Kanzler der Akademie, und den von der Helvetik her bekannten Staatsrat David Rudolf Bay. Die Kantonsregierung übernahm weitere 25, der Stadtrat zehn Anteilscheine. Das ergab insgesamt 92. Damit stand Bern weit zurück hinter den direkt interessierten Ständen St. Gallen (602) und Glarus (582), aber auch hinter Zürich (381) und Basel (198). Immerhin lag es noch knapp vor dem Aargau (80) und deutlich vor Schaffhausen (60), der Waadt (43), dem Thurgau (32), dem Fürstentum Neuenburg (17), Freiburg (12), Luzern (11), Solothurn (9) und Graubünden (8). Möglicherweise wäre der Erfolg noch besser gewesen, hätten nicht die internationalen Kriegsereignisse die Emission etwas hinausgezögert; denn 1806 nahm dann der gewaltige Bergsturz von Goldau, der auch eine bernische Reisegesellschaft verschüttete, Aufmerksamkeit, Hilfsbereitschaft und zum Teil Spendegelder in Anspruch(125).
Die Versicherungen betreffen zwar auch Finanzielles, liessen sich aber ebensogut als Massnahmen der Wirtschaftsförderung oder als Leistungen sozialer Hilfe würdigen. Vor dem 19. Jahrhundert waren sie hierzulande wenig bekannt, wurden aber nun von der Obrigkeit kräftig gefördert, am augenfälligsten als Stütze für Brandgeschädigte. Bisher waren nach Feuersbrünsten in der Nachbarschaft oder im ganzen Kanton Spenden gesammelt worden, sogenannte Steuern, deren Ertrag jedoch unsicher blieb und ganz unterschiedlich ausfiel. Deshalb nahm eine «Gesellschaft wohltätiger und einsichtsvoller Vaterlandsfreunde» den Gedanken einer freiwilligen Gebäudeversicherung auf. Er war vorerst unvertraut, und ein gewisser Argwohn wich nur allmählich, obwohl die Regierung Pfarrer, Gemeindevorgesetzte und Amtsschreiber für die Werbung einspannte. Wer beitrat, band sich auf 25 Jahre. Sein Haus wurde amtlich eingeschätzt, und wenn es abbrannte, erhielt der Besitzer volle Vergütung für die Bauten, nicht aber für Verluste an fahrender Habe oder an Vieh. Die Maximalprämie war auf drei Promille des Wertes angesetzt, doch brauchte die Versicherung auf Grund ihrer Auslagen bis 1830 nie mehr als zwei Promille einzuziehen. Um der neuen Einrichtung mehr Gewicht zu geben, schloss der Staat seine öffentlichen Gebäude sogleich an, verzichtete fortan auf «Brandsteuern» und verbot andere, ähnliche Versicherungsunternehmen, um jede Spekulation zu vermeiden. Das Inkasso der Beiträge und die Auszahlung der Entschädigungen liefen über die Staatskasse.
Auf die ersten Aufrufe hin meldeten sich bis Ende 1805 erst Interessenten mit rund 1600 Häusern im Werte von etwa 4 Millionen Franken, doch schon anfangs 1807 nahm die «Allgemeine Brand-Versicherungs-Anstalt» ihren Betrieb auf bei 6900 versicherten Gebäuden im Wert von 16 Millionen Franken. Allerdings wurde der Kanton ungleichmässig erfasst. Beinahe ein Viertel der versicherten privaten Bauten lagen in der Stadt Bern. Es folgten die Ämter Aarwangen mit 753, Seftigen mit 517, Wangen mit 505, Erlach mit 476 und Burgdorf mit 438 Firsten. In Fraubrunnen aber waren es bloss 22, in Trachselwald 9, in Saanen 6 und im Oberhasli nur 2. Bis Ende 1815 stieg der Wert der versicherten Immobilien auf über 42 Millionen Franken. Die Schadensummen schwankten von 1807 bis 1815 zwischen 900 und 63000 Franken, lagen aber meist etwa bei 25000 Franken. Das erforderte in der Regel Beiträge von ungefähr 30000 Franken im Jahr. Je nach Häufigkeit und Schwere der Brände konnten die Prämien auch bis auf 0 Franken sinken oder bis auf 61000 Franken steigen.
Im Durchschnitt entfiel pro Jahr auf etwa 1360 Häuser ein Brand. Solche Feststellungen wurden möglich, weil man gerade im Zusammenhang mit der Versicherung die Statistik über Feuerschäden ausbaute. Jedenfalls waren die Initianten mit ihrem Erfolg fürs erste zufrieden und dachten bereits an ähnliche Vorkehren gegen Verheerungen durch Hagelschlag.
Zur Verbesserung des Löschwesens schuf übrigens die Stadt Bern 1811 ein Brandkorps von rund 100 Mann für die Bedienung der Feuerspritzen und anderer Gerätschaften. Dem Spital-Einzieher Johann Friedrich Müslin erteilte die Obrigkeit überdies 1808 auf zwölf Jahre ein Privilegium «zur Verfertigung und Bekanntmachung des von ihm erfundenen Indikatoren von Feuersbrünsten oder Feuerweisers»(126).
Nach einem etwas anderen Verfahren sorgte die Regierung schon von 1804 an für Landwirte, deren Ställe durch Seuchen heimgesucht wurden. Sie verlangte nämlich für Vieh-Gesundheitsscheine den Gebrauch von Stempelpapier, was pro Haupt einige Rappen kostete. Diese Einkünfte fielen ohne jeden Abzug in eine besondere Kasse, aus der bei «anerkannt ansteckenden Krankheiten des Horn-Viehs» Beiträge von einem Drittel bis zu drei Vierteln vom Wert der abgegangenen Tiere ausgerichtet wurden. Zudem sollte diese Vieh-Assekuranz erzieherisch wirken, drohte doch dem Bauer ein Entzug der Vergütung, wenn er «Vieh-Presten» verheimlichte. Schliesslich konnte die Obrigkeit nun Notschlachtungen durchsetzen, die vorher unzumutbar gewesen wären. Trotzdem dauerte es einige Zeit, bis diese Beihilfen im Volke den Geruch der Armenunterstützung verloren(127).
Es ist bereits gezeigt worden, wie die Obrigkeit der Landwirtschaft durch Versicherungen half. Zudem bedachte sie seit 1806 jeden Herbst an Viehschauen die schönsten Kühe, Zuchtstiere und Widder mit Prämien bis zu sieben Dukaten. Im Jahre 1808 verteilte sie zum Beispiel insgesamt 260 Dukaten, wobei die Empfänger durchaus nicht nur Bauern waren. Vielmehr finden wir auf der Liste auch Jungfrau Schwyzer, Pfarrers Tochter zu Rüderswil, Frau Uffelmann beim «Falken» in Bern, Pfarrer Lauterburg von Gurzelen sowie Ratsherren und Oberamtmänner. Für Zuchthengste und -stuten waren Zeichnungen und Prämierungen schon vor 1798 üblich gewesen. Nun nahm man sie wieder auf, und schliesslich liess die Regierung von 1808 an alle zwei (und später alle drei) Jahre das Vieh im Kanton von Amtes wegen zählen. Die Angaben sind wohl von Mal zu Mal mit unterschiedlicher Genauigkeit erhoben worden und deshalb kaum stets zuverlässig. Immerhin erlauben sie einen Überblick über die Bestände und ihre Entwicklung: 1812 wurden rund 19000 Pferde, 120000 Stück Rindvieh, 73000 Kühe, 56000 Schweine, 118000 Schafe und 42000 Ziegen gemeldet. Danach hatten seit 1808 die Schafe massiv zugenommen, während für die übrigen Arten die Ziffern ungefähr gleichgeblieben waren(128).
Die Behörden ermunterten die Landwirte aber auch durch die Unterstützung privater Pioniere, welche als Vorbilder wirken konnten. So hatte Philipp Emanuel von Fellenberg 1799 den verwahrlosten Wylhof gekauft und ihn binnen kurzem in das weitberühmte Mustergut Hofwil verwandelt. Zwar eignete sich nicht alles, was er unternahm, zur Nachahmung in mittleren oder kleinen Betrieben. Fellenbergs Gerät zum Tiefpflügen etwa erforderte als Zugtiere nicht weniger als vierzehn Pferde, und wenn er in seiner utilitaristischen Gesinnung die Lebhäge ausrottete, trug er bei zur Uniformierung und Verarmung der Landschaft. Als erster Berner eröffnete er 1802 in Hofwil eine Talkäserei. Sie diente jedoch nur seinen Anstalten und nicht einer Genossenschaft wie jene des Obersten Effinger in Kiesen von 1815, die deshalb berühmter wurde.
Bei den Maschinen erfand Fellenberg einiges selbst, vor allem aber entwickelte und vervollkommnete er ausländische, besonders englische, Modelle. Mit Erfolg bat er eidgenössische wie bernische Behörden um Empfehlung, Patentschutz oder Finanzhilfe. Von einer Tagsatzungskommission erntete er Lob sowie Aufmunterungsspenden, und die Kantonsregierung stellte ihm unentgeltlich Gebäude zur Verfügung. Skeptischer stand sie seiner Idee gegenüber, in jedem Dorfe ein «landwirtschaftliches Zeughaus» für die Bauern einzurichten.
Mehr als auf die Einheimischen strahlte der landwirtschaftliche Neuerer Fellenberg allerdings aus auf Ausländer von höherem Stande, für die ja sein landwirtschaftliches Institut in erster Linie gedacht war. Auch Fellenbergs «Landwirtschaftliche Blätter» sprachen den einfachen Dorfbewohner kaum an, eher vielleicht die beiden grossen landwirtschaftlichen Feste von 1807 und 1810. Freilich dienten sie vorwiegend der Propaganda für Hofwil und seine Erzeugnisse und suchten seinen internationalen Glanz durch Gästescharen aus Adel und Diplomatie Europas noch aufzuhellen. Aber Gesang, Tanz, Feuerwerk und Wettkämpfe in heimischen Spielen wie Schwingen, Steinstossen und Hornussen boten ähnlich wie kurz zuvor in Unspunnen dem Volke ebenso Freude und Entspannung wie den vornehmen Zuschauern. Und wie bei Sigmund von Wagners Kunst- und Industrieausstellung empfingen Handwerker, ja selbst Taglöhner, Prämien für gute Arbeit. Den heutigen Betrachter gemahnt bei dieser Betriebsamkeit vielleicht einiges an aufdringliche Reklame. Aber Fellenberg war kein Geschäftstüchtiger, der bloss nach bequemem Gewinn trachtete. Als Ziel schwebte ihm die intellektuelle und ethische Hebung des Bauernstandes vor, und er scheute sich nicht, auf dem Felde selber Hand an das Werkzeug zu legen, auch wo das nicht ohne Anstrengung und beschmutzte Kleider abging(129).
Gleich viel Eifer wie den grossen Problemen widmete die Obrigkeit gelegentlich auch anderen, die der Nachwelt unbedeutend vorkommen mögen, weil uns zu ihrer Lösung jetzt Industrie und Technik massive Mittel bieten. Das gilt etwa für die Vertilgung von Schädlingen in der Landwirtschaft. In ihrem «Käfer-Mandat» vom 19. März 1804 griffen Schultheiss und Rat auf ältere Erlasse zurück, die sie neu in Erinnerung riefen. Sie schrieben vor, jeder Landeigentümer habe bei Androhung einer Busse «zu der Zeit, wo die Käfer, unter der Gestalt von Würmern, Inger, Engrich oder Engerling genannt, sich in der Erde befinden, ... bey Aufbruch seines Bodens dieselben dem Pfluge nach sorgfältig auflesen und t 6dten zu lassen. ... In den Käfer-Jahren, an denen Orten wo sie sich zeigen, soll dieses Ungeziefer im Frühling, so bald und so lang es fliegt, besonders Morgens in der Frühe, von den Bäumen geschüttelt, aufgelesen, in Säcke gethan, und dem bestellten Aufseher übergeben werden, der es auf gutbefindende Weise, zu Meidung üblen Geruchs, mit siedendem Wasser oder sonst tödten soll.»
Pro Jucharte war ein Viertel-Mäs Käfer abzugeben. Wer mehr lieferte, erhielt als Prämie einen Batzen. Damit sie nicht in Vergessenheit gerate, sollte die Verordnung jedes Jahr in der ersten Märzwoche von der Kanzel aus angezeigt werden.
Die Erfüllung dieser Pflichten liess sich nur mühsam kontrollieren, weil Käfer und Engerlinge nicht im ganzen Kantonsgebiet während denselben Jahren auftraten, was die Übersicht erschwerte. So sank das Kantonstotal des Gesammelten 1806 auf den Tiefststand von 4300 Mäs und stieg im Jahr darauf auf das Achtfache. Im Oberland blieben die Schädlinge meist aus, und im Flachland vernichteten manche Bauern die Tiere lieber ohne Prämie gleich selber, statt sie dem bisweilen weit entfernten Inspektor zu bringen. Die Behörden erhofften sich Verbesserungen von einem einfacheren Verfahren, die «Gemeinnützigen Schweizerischen Nachrichten» dagegen suchten ihre Leser mit Belehrungen und mit einer weitläufigen Rechnung zu überzeugen. Ihr Redaktor nahm an, 1805 seien mit Einschluss der direkt vertilgten, amtlich nicht gemeldeten 16000 Mäs Engerlinge beseitigt worden. Schätze man ein Mäs auf 11524 Stück, so seien «durch diese weisen und wohltätigen Aufforderungen und Verfügungen der Regierungen 184 Millionen 384000 künftige Käfer in den Engerlingen zernichtet worden. Nimmt man von diesen die Hälfte zu Weibchen an, und multipliziert sie mit 12 Eyer (wo sonst alle Weibchen zum wenigsten 2030 Eyer bey sich tragen), so ist durch diese Operation allein, auf das Jahr 1808, eine Brut von 1116 Millionen 304000 Engerlingen vernichtet worden.» Das Echo war zwiespältig, und der Schreiber musste sich verteidigen: «Wir wissen zwar sehr wohl, dass viele Leser dieser Blätter sich oft über diese Käfer-Todesfälle-Berechnung aufhalten und lieber andere Todesfälle, zum wenigsten auf dem Papier, zu vernehmen wünschen; diesen geben wir glimpflich zu verstehen, dass wir doch auch gerne wohlfeiles Brod, gute Milch und Nidlen, und keine niedrigen Lehenzinse von ihren Pächtern gern ansehen; dass also zweimal im Jahr ein Käfer-Mord wohl passieren mag.» Trotz Klagen, wonach «bey Einlieferung und Bezahlung der Käfer, so wie bey der Besoldung der Inspektoren vielfältige Missbräuche eingeschlichen, wodurch dem Staat ziemlich beträchtliche und meistens unzweckmässige Auslagen aufgefallen», erneuerte die Obrigkeit pflichtbewusst ihre Käfer-Mandate in regelmässigen Abständen, da sich für den Kampf gegen die Schädlinge noch keine wirksamere Methode anbot als das Einsammeln(130).
Beim Handwerk hatte die Helvetik die Zünfte abgeschafft, und auch während der Mediationszeit wirkten im Bereiche der Wirtschaft die Ideen von Freiheit und Gleichheit noch so stark, dass eine volle Rückkehr zu den Zuständen vor 1798 kaum in Frage kam. Deshalb versuchte man nun dem Gewerbe weniger durch Privilegien oder durch eine Beschränkung der Konkurrenz aufzuhelfen als durch die Förderung der privaten Initiative, wobei nicht die Behörden den wirksamsten Anstoss gaben, sondern ein Einzelner, nämlich der Kunstliebhaber Sigmund von Wagner. Angeregt durch ähnliche Veranstaltungen in Zürich, schlug er eine «Kunst- und Industrieausstellung» vor, und zwar für das Jahr 1804, als Bern Direktorialkanton war und die Tagsatzung in seinen Mauern beherbergte. Zusammen mit der Ökonomischen Gesellschaft forderte er «Arbeitende aller Klassen, vom Genie- und talentvollen Künstler an bis zum mechanischen Handwerker hinab» auf, Proben ihres Schaffens einzusenden wie «Kunstwerke schweizerischer Künstler, sowohl verstorbener als insonders noch lebender, in jedem Fache der Kunst, desgleichen trefliche, durch ihre Nützlichkeit sich empfehlende Arbeiten aller Handwerke und Manufakturen, ferners: merkwürdige Natur-Produkte aus jedem Reich der Natur, schweizerische Antiquitäten, Münzen, mit einem Wort, alles was zu Belehrung des Publikums, und zur Aufmunterung jeder nützlichen und edlen Art Kunstfleisses dienen kann». Unter «Industrie» verstand also Wagner noch die gewerbliche Strebsamkeit im weitesten Sinne des Wortes und nicht die Herstellung einer Ware in Fabriken.
Zwar blieben kleinere Pannen nicht aus. Auswärtige Zeitungen wiesen nur selten auf die Schau hin, so dass man sie erst mit Verspätung eröffnen konnte. Auch fürchteten einzelne Aussteller angesichts des Gratis-Eintrittes, ihre Exponate würden im etwas finsteren Bibliothekssaal beschädigt. Trotz solchen Schönheitsfehlern war Sigmund von Wagner im ganzen zufrieden. Seine Ausstellungszeitung «Allerlei Neues» nannte neben eigentlichen Kunstwerken wie Gemälden, Skulpturen oder Architekturplänen auch besonders feines, von Hand gesponnenes Garn, Papier und Seide aus einheimischen Betrieben sowie technische Sonderleistungen oder Kuriositäten wie eine Uhr in einem Fingerring, eine Elektrisiermaschine und Herbarien oder Sammlungen von Mineralien, Käfern oder anderen Insekten, und zwar nicht bloss als wissenschaftliche Objekte, sondern ebenfalls als Verkaufsgegenstände, die besonders auf dem Lande willkommenes Geld eintragen könnten.
Bei der Prämierung gingen die ersten Preise an den Bildhauer Valentin Sonnenschein, Professor der Zeichnungskunst in Bern, für zwei Terrakotten; an den Maler Marquard Wocher für eine Kopie nach Raffael; an den in Bern arbeitenden Schwyzer Büchsenmacher Franz Ulrich für einen vortrefflichen Waffen-Apparat und an die Fabrikanten Siegfried und Sohn in Oberdiessbach für besonders feines Wolltuch. Sein Schlusswort für den Anlass verband Sigmund von Wagner mit einem prophetischen Ausblick in die Zukunft: «Die Zeit kommt ohnehin und nahet sich vielleicht mit grösseren Schritten als man glaubte, wo keine anderen Vorzüge, weder der Geburt noch der Titel noch des Goldes, mehr gelten werden, sondern wo nur ein gebildeter Geist und nützliche Kenntnisse den Mann der sie besitzt, von seinen Mitbürgern auszeichnen, ihne bemerken, suchen und ehren machen werden.» Aus dieser Überzeugung heraus regte Sigmund von Wagner 1805 eine ständige Kunst- und Industrieschau in der Art eines Museums an, aber verbunden mit Verkaufsgelegenheiten. Sie konnte 1806 nach einigen Schwierigkeiten eröffnet werden, ging jedoch bereits ein Jahr darauf wieder ein, weil das Publikum bald einmal ausblieb. Der Initiant liess sich dadurch nicht entmutigen und veranstaltete 1810, als Bern wiederum zu Tagsatzungsehren kam, noch einmal eine Kunst- und Industrieausstellung in ähnlichem Rahmen wie sechs Jahre zuvor(131).
Auch die Alphirtenfeste in Unspunnen von 1805 und 1808 wollten nicht bloss den Patriotismus und die Freude an alten Sitten heben, sondern ebenfalls den Fremdenverkehr und die Wirtschaft überhaupt im Oberland fördern. Allerdings hatte der Tourismus schon früher eingesetzt, und besonders die Molkenkuren auf dem Bödeli zogen von nah und fern Publikum an. Den Anstoss zu den folkloristischen Grossveranstaltungen bei Interlaken gaben nicht etwa Einheimische, sondern Stadtberner. Der Kunstmaler Franz Niklaus König wohnte freilich seit einiger Zeit im Schloss Unterseen. Er diente als unermüdlicher Organisator, vor allem für die Beschaffung von Unterkünften. Bei Sigmund von Wagner vertrugen sich ökonomische Motive nach den Begriffen jener Zeit sehr wohl mit der Pflege von Volksbräuchen und dem Preisen der Vergangenheit. Nur beim Schultheissen und Historiker Niklaus Friedrich von Mülinen dominierten geistige Anliegen deutlicher. Immerhin trieben auch ihn «seine unauslöschliche Vorliebe für die schweizerischen und besonders die bernischen Gebirgsvölker, und der Wunsch, eine wohlthätige Aufmerksamkeit des Auslandes auf dieselben, auf Bern, und auf die Schweiz im Allgemeinen zu lenken».
Trotz Mülinens Stellung darf man die Unspunnenfeste nicht als staatliche Anlässe bezeichnen; denn die Behörden hielten sich eher im Hintergrund. Zwar trafen die Spitzen der Berner Regierung als Zuschauer ein, und die Obrigkeit stiftete neue Stutzer als Preise für die besten Schützen. Aber an den Kosten beteiligte sie sich nicht und trat auch nicht offiziell als Organisator auf. Vielmehr war es eine «Gesellschaft Berner, Freunde alter vaterländischer Sitten und Gebräuche», die 1805 ein ländliches Schweizerfest ausschrieb, «welches zum erstenmal auf den 17. Augustmonat dieses Jahrs, an dem Namenstag des Stifters der Stadt Bern, Berchtold des 5ten, des lezten Herzogs von Zähringen», gefeiert werden sollte. Eingeladen waren «alle Schweizerischen Alphirten, welche sich entweders in dem Blasen des Alphorns, in dem Spiele des Schwingens, in dem des Steinstossens, in dem Schiessen nach der Scheibe mit Feuerröhren und mit der Armbrust, oder in irgend einer andern dergleichen der Schweizerischen Bergleuten eigenen Fertigkeit geübt haben». Nach den Wettkämpfen in diesen Sparten sollten Gesang und Tanz das Fest beschliessen, «dessen einziger Zweck es ist, die alten einfachen Sitten und Freuden unserer Väter wieder unter uns aufleben und fortdauern zu machen; neue Freundschaftsbande zwischen den verschiedenen Hirtenvölkern Helvetiens zu knüpfen, vorzüglich aber den, zwischen dem Bewohner der Landschaft und dem Einwohner der Städte, jenes alte gegenseitige Wohlwollen und jene holde Einigkeit wieder keimen und blühen zu machen, welchen unser Vaterland Jahrhunderte lang seine Kraft, seinen Ruhm und sein Glück zu danken hatte».
Die rauhe Wirklichkeit zwang zu einigen Abstrichen bei diesem umfassenden Programm. Dass sich Armbrustschützen kaum würden finden lassen, hatte man vorausgesehen. Aber auch für das Alphornblasen meldeten sich nur gerade zwei Konkurrenten, obwohl dem Instrument eine zentrale Rolle zugedacht war und die Medaille für die Sieger aller Disziplinen die Inschrift trug: Zur Ehre des Alphorns. Zudem hatte man mehr Gedenkmünzen prägen lassen, als dann an die Sieger zu verteilen waren, so dass man die übriggebliebenen an prominente Besucher, vornehmlich aus dem Auslande, verschenkte. Dazu wurden die Schulmeister von Brienz, Aarmühle (Interlaken) und Beatenberg mit ihren Mädchenchören prämiert, deren Gesang die Veranstaltung verschönert hatte. Beim Bankett huldigten Trinksprüche «Der Freyheit und dem Glücke der gesamten Eidgenossenschaft, ihrer brüderlichen Eintracht und Bundestreue, dem Wiederaufblühn des wahren Schweizerischen Gemeingeists! Dem Wohlstand und Glück des Cantons Bern und aller seiner Bewohner, unter der Leitung einer weisen, festen, väterlichen Regierung. Dem beständigen Wohlstand des Schweizerischen Hirtenlandes, der Erhaltung seiner einfachen Sitten, der alten Gottesfurcht und Redlichkeit.»
Sigmund von Wagner pries die reinen Sitten der Oberländer, erhoffte sich aber von den Festen doch auch eine verfeinernde Wirkung auf die Bergbewohner. Deshalb machte er sich 1805 nach der Siegerehrung «das Vergnügen, einen ganzen Korb voll ländlicher, aus Anlass dieses Festes gedruckter Lieder, der ihn haufenweise umringenden oberländischen Jugend beider Geschlechter Preis zu geben», und er liess sogar Hallers «Alpen» neu drucken, «um diese dann den oberländischen Mädchen und Jünglingen neu auszuteilen und dadurch in ihre Seelen edlere Ideen zu pflanzen». Auch im Bereiche der Wirtschaft wollten die Veranstalter erzieherisch wirken. So erhielten 1805 die beiden Alphornbläser als Preise Schafe der spanischen Rasse, die man im Oberland einzuführen trachtete, und ursprünglich sollten die Tiere sogar vor der grossen Zuschauerkulisse geschoren werden, damit möglichst viel Publikum sich von ihren Vorzügen überzeugen lasse. Schliesslich schwebte es Sigmund von Wagner vor, später in Unspunnen neben sportlichen auch gewerbliche Leistungen auszuzeichnen, ähnlich wie bei seinen Kunst- und Industrieausstellungen: «Mit der Zeit dürfte auch wohl an die geschicktesten Spinnerinnen und Weberinnen der oberländischen Thäler, welche Produkte ihres Fleisses an diesem Feste vorzeigen würden, entweder ein oder mehrere Dutzend Pfunde des feinsten Flachses, der reinsten Ryste, der schönsten Wolle, oder Portionen edlen russischen Flachssamens und dazu noch Preis Medaillen ausgeteilt, und dadurch sowohl die Arbeitsamkeit angespornt, als auch die Vervollkommnung von Natur- und Industrie-Produkten in diesen, an vielen Orten noch armen, Gegenden erzielt werden.»
Für 1805 wurden über 3000 Schaulustige gemeldet, und Einheimische hatten mit ihren Familien auf dem Heuboden übernachtet, um den Gästen Zimmer und Betten freizugeben. Stolz wies Wagner darauf hin, es möge «wenigstens eine Summe von eintausend Louis d'or zwischen Thun, Lauterbrunnen, Grindelwald und Meiringen in barem Geld zurückgeblieben sein». Dennoch folgte das nächste Alphirtenfest nicht schon 1806, wie vorgesehen, sondern erst 1808, wo es sich verknüpfen liess mit einer Fünfhundert-Jahr-Feier für den Rütlischwur, den man damals noch auf 1308 ansetzte. Das Programm wurde erweitert um Höhenfeuer und Feuerwerk am Vorabend sowie um das Eierwerfen. Unter der zuschauenden Prominenz sassen diesmal zwei Frauen, die später in Wort und Bild für Unspunnen Propaganda trieben und sein verklärtes Bild bis heute mitgeprägt haben, nämlich die Schriftstellerin Madame de Staël und die Malerin Elisabeth Vigée-Le Brun(132).
Es mag überraschen, dass nach 1808 keine weiteren Alphirtenfeste mehr folgten. Den turbulenten Zeitläufen kann man nicht die Hauptschuld daran zuschieben, denn bereits 1805 und 1808 hatten grosse Kriege Europa durchtobt. Eher scheint beim Publikum und bei den Wettkämpfern eine gewisse Sättigung eingetreten zu sein; schon früher hatten kleinere Vorbehalte etwa wegen übersetzter Preise in Gaststätten oder Anzeichen von Passivität nicht gefehlt, waren aber wenig beachtet worden. Überdies spielten auch ganz prosaische Umstände mit wie der Wegzug des unermüdlichen Franz Niklaus König aus Unterseen, der sich als Organisator anscheinend nicht vollwertig ersetzen liess.
Es fällt nicht leicht, über Erstrebtes und Erreichtes in Unspunnen Bilanz zu ziehen. War es gelungen, Bern und das Oberland, die während der Helvetik fünf Jahre lang zwei getrennte Kantone gebildet hatten, wieder zur Einheit zu verschmelzen, und die gerade auf dem Bödeli zahlreichen «Patrioten» mit der eher altgesinnten Regierung zu versöhnen? Der Oberamtmann von Interlaken, Thormann, hatte 1808 gemahnt: «Städter, liebet den Landmann als euren Ernährer! Landleute, liebet den Städter und den Regenten als eure Beschützer!» Ähnliche Gedanken formulierte zur gleichen Zeit Niklaus Friedrich von Mülinen in einer Rede, die er dann wegen einer Erkrankung nicht selber halten konnte: «Nur dann, wenn der Vorgesetzte ausschliesslich der ehrwürdigen Pflicht seines Amtes, der Untergebene der Pflicht des Gehorsams folgt, kann Ordnung das Land mit Ruhe und Wohlstand beglücken.»
Verfingen diese Mahnungen zur Unterwürfigkeit unter die Landesväter aus Bern bei den Oberländern? Politisch verhielten sie sich vorderhand ruhig, und wenn 1805 das offizielle Programm den Umzug ankündigte als «eine nach den Sitten schweizerischer Gleichheit und Einigkeit geordnete Prozession», so dürfen diese Ausdrücke nicht im Sinne aufklärerischer Egalité ausgelegt werden, ebensowenig wie Sigmund von Wagners begeisterte Schilderung der Festabendstimmung von 1808: «Fürsten und Prinzen und die ersten Häupter der schweizerischen Regierungen tanzten mit Landmädchen, Gräfinnen mit Hirten ... kein Fleck war, wo nicht Freude und Fröhlichkeit, wo nicht das Bild der schönsten und glücklichsten Gleichheit sich zeigten.» Sogar die Gästeliste erwies 1805 dieser Idee der Gleichheit eine kleine Reverenz, indem sie neben ungezählten Adligen auch «Herrn Biddle aus den Amerikanischen Freistaaten» erwähnte(133).
Solche Verbrüderungen von Vornehmen und «Gemeinen», von Regierenden und «Volk» vertrugen sich durchaus mit einer konservativen Geisteshaltung, wie er aus dem Wechselgesang der alten und der neuen Schweizer spricht, den der Sigriswiler Vikar Gottlieb Jakob Kuhn eigens für das Unspunnenfest von 1805 verfasst hatte:
| «Die Enkel | Nu de! So wi üsi Alte, Wei mer bravi Schwizer si; Mer verspräches u weis halte, Chnabe! Schlat druf alli y. |
| Der Alte | Recht so! Gloubet, eui Alte Sy gwüss kener Narre gsy; Lat der alt Geist nit erchalte, So geit ds alt Glück gwüss nit hi.» |
Zum selben Anlass war aber auch Kuhns «Kuhreihen für die Oberländer» entstanden, in welchem sich der Senn voll bäuerlichem Stolz und mit leisem Spott auf unterländische Festbesucher dem Städter gegenüberstellt:
«I sydige Hose
Schön putzt wie Franzose,
Chunnt mänge mit Fraue
Die Berge cho g'schaue,
U schnupet so gnue.
Sie weisse-n-u chlage,
D'Hitz thüi si z'hert plage,
Es drück si der Schueh.
Mir Senne sy viel checher Lüt,
As die da unte z'Bäre;
Sie gäbe wohl gärn tusig Pfund,
We si so früsch u starch u g'sund,
Wie mir hie obe wäre.»
Kuhn nahm also den Gedanken der Festorganisatoren auf, die unverdorbenen Bergler in ihrer ursprünglichen Kraft und Einfachheit könnten die überkultivierten, verweichlichten Städter günstig beeinflussen. Aber gefährdete nicht gerade die angestrebte Förderung des Fremdenverkehrs diese Vorbildlichkeit des Alpenvolkes, wie es Johann Ludwig Wurstemberger in seiner Biographie Niklaus Friedrich von Mülinens beim Rückblick auf Unspunnen antönt?:
«Eine sehr zahlreiche Vereinigung von Menschen aus allen Gegenden der Schweiz, ja selbst aus dem fernsten Auslande, verschönerte dieses Fest, welches für das bernersche Oberland von geschichtlicher Wichtigkeit geworden ist, da dessen Bereisung und der Aufenthalt in demselben von diesem Zeitpunkt an mehr als vorher Ton und Mode bei der eleganten Welt geworden sind, so dass dieses drei Jahre später wiederholte Fest als die Eröffnung einer der vorzüglichsten Erwerbsquellen der oberländischen Thäler, nämlich des ungewöhnlich starken Besuches angesehener und reicher Ausländer betrachtet werden kann; eine Erscheinung, deren ökonomische und sittliche Wirkungen gegen einander abzuwägen hier nicht der Ort ist(134).»
Die beiden Alphirtenfeste von Unspunnen führten viele Fremde ins Oberland, die früher eher tiefer gelegene Regionen aufgesucht hatten; beschrieben doch die «Gemeinnützigen Schweizerischen Nachrichten» kurz nach 1800 die einstige Normalroute eines Touristen im Bernbiet wie folgt: «Die allermeisten Reisenden, die nicht Geschäfte halber reiseten, und deren Zeit nicht auf das genauste abgemessen war, verweilten sich anfänglich in der Hauptstadt Bern, in den vorzüglichen, berühmten Gasthöfen zum Falken und zur Krone, und in einigen sehr wohlbedienten Gasthäusern, und machten von da aus Excursionen nach Hofwyl, in das so interessante Emmenthal, und über Burgdorf und Hindelbank (durch Grabmähler berühmt) zurück; nach der Peters-Insel und Biel; nach Solothurn und nach Freyburg; der Gurnigel und das interessante Amt Schwarzenburg wird von denjenigen nicht vergessen, welche den besonders schönen Schweizerstamm, die Guggisberger, ihren Haushalt, das schöne Geschlecht daselbst, im Nähern betrachten wollten; nach dem Blumenstein-Bad wallfahrtete man oft um Freunde zu besuchen, und so giengen die ersten Excursionen von Bern aus ihren angenehmen, lebendigen Gang fort.» Zur selben Zeit galt Langnau als ein «ehemals von so vielen Nationen häufig besuchter Ort»(135).
Freilich hatte das Bödeli schon seit der Jahrhundertwende vor allem Berner und andere Eidgenossen angezogen, die sich hier bei einer Ziegen-Schotte-Kur erholten und zugleich in ungezwungener Stimmung über die zu Hause streng beachteten Schranken gesellschaftlicher Schichtung hinweg freundlichen Umgang mit anderen Bewohnern der heimatlichen Städte pflegten, so «dass sich Schweizer in diesen Alpenwinkeln traulich die Hand geben, die in der Ebene einander sonst nicht kennen wollen».
Dem Zustrom entsprechend baute Interlaken seine Einrichtungen für die Fremden aus. Zu den zwei bisherigen traten weitere Gasthäuser, und Bernerwägelchen brachten die Ankommenden von der Schiffländte Neuhaus ins Bödeli. Eine der treibenden Kräfte war dabei Oberamtmann Thormann, der zudringliche Bettler wegweisen liess und ein wachsames Auge auf die Forderungen der Wirte, Fährleute und Träger hielt. Die Rücksicht auf empfindsame Touristen ging sogar so weit, dass man das Galgenhübeli in den schicklicheren Abendhügel umbenannte und den Plan erwog, es solle «das unästhetische Hochgericht, das immer zu unangenehmen Erinnerungen Anlass giebt, von da weg und an ein anderes Lokal gebracht werden, wo es dann nicht mehr gleichsam vor der Nase die schönsten Genüsse unterbrechen wird».
Neben die Besucher aus dem schweizerischen Unterland traten mehr und mehr berühmte Auswärtige, darunter auch ehemals gekrönte Häupter. So bewirtete Niklaus Friedrich von Mülinen zwischen 1808 und 1810 auf seinem Gut bei Thun als Durchreisende die einstige Gemahlin Napoleons, Josephine, den König von Württemberg, den früheren König von Schweden, die Grossfürstin Anna von Russland sowie den späteren König von Bayern.
Im Herbst 1804 meldeten die «Gemeinnützigen Schweizerischen Nachrichten», es seien in diesem Jahre «über Unterseen Reisende und Fremde nach den Eisgebirgen, Gletschern u. s. w. gewallfahrtet: Im Jenner 1. Aprill 1. May 1. Juny 35. July 69. August 96. Sept. 36. Okt. 2. zusammen 241 Personen ohne Bediente, auch ausgenommen Personen von hohem Range. Deutsche und Preussen 58, Russen, Kur-, Liv- und Estländer 25, Holländer 4, Franzosen 27, Italiener 9, Schweden 1, Neuenburger 7, Schweizer 110. Die Schweizer theilen sich in folgende: 11 aus Zürich, 71 aus Bern, 1 aus Freyburg, 7 aus Schaffhausen, 3 aus Basel, 1 aus Glarus, 12 aus der Waadt und 2 aus dem Aargau. Gäste bey der Geissschotten-Anstalt waren in allem 41, meistens aus Zürich und Winterthur. Unter den Reisenden sind jene nicht begriffen, welche inkognito vorbeygeschlichen sind.»
Von diesem Verkehr profitierten nicht bloss das eigentliche Gastgewerbe, sondern auch andere Anbieter von Waren und Dienstleistungen bis hin zu den Viehzüchtern oder den Kunstmalern, erstand doch der König von Württemberg einige besonders schöne Kühe, und schätzte man den Jahresumsatz der Kleinmeister auf 25000-30000 Schweizer Franken. Der Verfasser der eben zitierten Gästestatistik errechnete, dass die Fremden «sich eins ins andere 5 Tage im dortigen Oberland aufgehalten, und einer in den anderen mit Bedienten, Pferden, Fuhrwerk, Führer, Kost etc. täglich 1 Louis-d'or verthaten». Auf diese Weise seien mindestens 1000 Louis d'or bar in diese Gegend getragen worden. Freilich fliesse ein grosser Teil davon für Wein, Getreide und Luxuswaren gleich wieder ins Unterland.
Gekrönt wurde die Entwicklung von Tourismus und Alpinismus im Oberland 1811 durch die Erstbesteigung der Jungfrau eines Berges, den Madame de Staël noch drei Jahre zuvor für unbezwinglich gehalten hatte. Ein Schönheitsfehler für bernische Augen mochte es bei diesem Unternehmen allerdings sein, dass die Pioniere vom Wallis her zum Gipfel emporklommen und dass es ausgerechnet zwei Söhne eines prominenten Aargauer Helvetikers waren, nämlich des Senators Johann Rudolf Meyer(136).
Der Wirtschaftsförderung im weitesten Sinne des Wortes dienten auch die Anfänge der Statistik in Bern um 1800 sowie der Kampf gegen Epidemien, auch wenn Behörden und Private diese beiden Aufgaben kaum in erster Linie aus ökonomischen Gründen anpackten. Der Ackerbau konnte profitieren von der Zusammenstellung des Jahreswetters nach Höchst- und Tiefsttemperaturen für jeden Monat, und die Tabelle über die Lawinenschäden im Berner Oberland vom Dezember 1808 regte die Spendefreudigkeit an oder lieferte Hinweise für die Versicherung, ähnlich wie die bereits früher erwähnten Statistiken über Brandfälle und Viehbestände.
Am regelmässigsten berichteten die «Gemeinnützigen Schweizerischen Nachrichten» über die Bevölkerungsbewegung in der Gemeinde Bern, wo mit Ausnahme von 1808 Jahr um Jahr deutlich mehr Menschen starben als geboren wurden, ähnlich wie in den übrigen grossen Städten der Eidgenossenschaft. Zum Teil rührte das davon her, dass hier ebenfalls die Insassen von Spitälern, Zuchthäusern und dergleichen mitgerechnet wurden, auch wenn sie eigentlich aus anderen Gegenden des Kantons stammten. In den ländlichen Gebieten überwogen die Geburten regelmässig. Für 1809 meldete die genannte Zeitung für den Staat Bern einen Zuwachs von 3600 Seelen, gegenüber bloss 2000 für 1764 und rund 3000 für 1791, obwohl Bern damals auch noch den Aargau und die Waadt umfasst hatte. Diese «sehr bedenkliche Zunahme der Bevölkerung der Schweiz, bey der Verminderung ihrer Hülfsmittel», erfüllte den Redaktor mit Besorgnis und Pessimismus(137).
Dabei hemmten immer noch Seuchenzüge die Vermehrung der Einwohnerschaft. So rafften 1804 die Kindsblattern in Sigriswil über 70 und in Gsteig bei Interlaken sogar mehr als 100 Kinder dahin. Die Schutzimpfung war zwar seit kurzem bekannt, begegnete aber noch verbreitetem Misstrauen, drohte doch 1807 der Sanitäts-Rat mit Strafen gegen «alle diejenigen Medizinal-Personen, von welchen erwiesen werden könnte, dass sie der Verbreitung der Schutzpocken-Impfung auf irgend eine Weise entgegen arbeiten würden». Pfarrer und Gemeinde-Vorsteher wurden aufgefordert, ausgebrochene Epidemien sofort dem Oberamtmann anzuzeigen, und die Obrigkeit errichtete Impfstoff-Depots bei Landärzten. Im allgemeinen vertraute sie aber mehr auf die Seuchenpolizei als auf die Medizin: als 1810 die Tollwut auftrat, sollten in der Stadt Bern innert 24 Stunden bei Strafe alle rund 900 Katzen getötet werden, «so dass die Mäuse ihr glücklichstes Jahr in der alten Hauptstadt Uechtlands feierten». Zwar gelang es, manches Tier heimlich aufs Land zu schmuggeln, bis die Gefahr vorüber war, «und in vertrauten Kreisen besprach man die glückliche Ankunft eines geliebten Katers oder eines niedlichen Kätzchens an dem sicheren Zufluchtsorte beinahe wie man einst die Reise des königlichen Dulders nach Varenne besprochen hatte». Nach diesem Bericht Anton von Tilliers erregte anscheinend das Tötungsedikt besonders die Frauenwelt mindestens ebensosehr wie das politische Tagesgeschehen in einem Jahr, das Bern eben wieder die Würde eines Direktorialkantons bescherte(138).
Das zweite Unspunnenfest erinnerte beiläufig auch an den Rütlischwur, den man damals ungefähr auf die Zeit der Ermordung König Albrechts von Habsburg ansetzte und der sich deshalb 1807 oder 1808 zum fünfhundertsten Male gejährt hätte. Aufrufe für besondere grosse Gedenkfeiern zu diesem Anlass fanden in Bern geringes Echo. Dabei fehlte historisches Interesse nicht etwa. Sein wichtigster Hüter und Förderer war Schultheiss Niklaus Friedrich von Mülinen, der im Spätjahr 1811 mit anderen Liebhabern der vaterländischen Geschichte die «Schweizerische Geschichtforschende Gesellschaft» ins Leben rief. Sie wollte sich in regelmässigen Sitzungen zum Austausch von Gedanken und Funden vereinigen und als Publikation den «Schweizerischen Geschichtsforscher» herausgeben. Die Zusammenkünfte fanden in Mülinens Wohnung statt und wurden fast nur von Bernern besucht. Diese stellten bei der Gründung rund zwei Drittel der ungefähr dreissig Mitglieder. Der «Geschichtsforscher» behandelte zwar auch ausserbernische Themen, verlegte sich aber allmählich immer stärker auf die Familiengeschichte einzelner Adelsgeschlechter. So entwickelte sich die Vereinigung nicht ganz den Idealen ihres Stifters entsprechend. Er hatte nämlich gewünscht, dass «einerseits mehrere meiner jungen bernischen Mitburger, von denen so viele jetzt keine bestimmten Berufsgeschäfte haben, zu einer zugleich angenehmen und nützlichen Beschäftigung geleitet und aufgemuntert, anderseits durch immer grössere Verbreitung der Kenntnis unseres guten Vaterlandes, seiner Vorzüge, der Grundsätze ihrer ehemaligen Stifter und Erhalter, das bei manchem Schweizer durch den Geist der Zeit eingeschläferte Hochgefühl für National-Sinn, National-Freiheit und National-Ehre wiederum geweckt werden könne». Doch war nach Mülinen «bei unseren jungen Landsleuten mehr Arbeitsfähigkeit als Arbeitslust vorhanden».
Als der Gründer wegen Amtsgeschäften und wegen geschwächter Gesundheit der Vereinigung nicht mehr seine volle Kraft widmen konnte, ging sie allmählich ein. Die formelle Auflösung erfolgte dann kurz nach der Mitte des 19. Jahrhunderts, als der «Historische Verein des Kantons Bern» und die «Allgemeine Geschichtforschende Gesellschaft der Schweiz» die Freunde bernischer und eidgenössischer Vergangenheit untereinander verbanden(139).
Auch bei den Naturfreunden lebte der Verkehr unter Kollegen und Gleichgesinnten erneut auf. Die naturforschende Gesellschaft Berns hatte zwar 1802 zu bestehen aufgehört, aber bereits im Jahr darauf trafen sich einige ihrer Mitglieder wieder allwöchentlich in ihren Wohnungen, wobei sie sich fortan stärker als bisher der vaterländischen Naturgeschichte widmen wollten. Auf diesen Kreis ging ebenfalls die Errichtung eines botanischen Gartens bei der Akademie zurück, und die gleichen Personen nahmen sich auch des Museums an, das als Prunkstücke die Sammlung ausgestopfter schweizerischer Vögel des verstorbenen Pfarrers Sprüngli, ein Relief des Berner Oberlandes sowie völkerkundliche Trophäen ausstellte, welche der Berner Johann Wäber als Begleiter von James Cook aus der Südsee heimgebracht hatte.
Mehrere Ärzte schlossen sich zu einer medizinisch-chirurgischen Gesellschaft zusammen, die ihre beiden Zusammenkünfte pro Jahr nicht etwa in Bern, sondern in Burgdorf durchführen wollte. Auch Lesegesellschaften im Emmental und im Oberaargau bewiesen, dass geistige Regsamkeit kein Vorrecht der Hauptstadt war. Hier wurde im Gegenteil die Klage laut, die Leiste als geschlossene Gesellschaften würden die männliche Jugend von höheren Zielen fernhalten und zu Zerstreuung und Müssiggang verführen(140)
Wie die Wissenschaft, so erholte sich auch die Kunst nach den unruhigen Zeiten recht bald, und schon Zeitgenossen deuteten die Zunahme musikalischer Aufführungen als einen «Beweis wieder eingetretener Ruhe und Harmonie». Jede Woche fand nämlich im ehemaligen Rathaus des Äusseren Standes ein Konzert statt. Chor und Orchester bestanden aus Laien. Unter der Leitung des Musiklehrers Gering oder des Geographie- und Naturgeschichte-Professors Friedrich Meisner wagten sie sich immerhin an Joseph Haydns «Sieben Worte Christi am Kreuz» und an seine «Schöpfung». Die gleichen Instrumentalspieler begleiteten im Theater Opern wie Mozarts «Entführung aus dem Serail» oder die «Zauberflöte», welche Wandertruppen auf der Bühne darboten(141).
Beim Schauspiel traten nun häufiger deutsche Gäste auf statt französische Ensembles wie früher. Ihr Tempo bereitete etlichen Berner Zuhörern Schwierigkeiten, denn man sei «hier des deutschen Geschwind-Redens (Schnibelens) nicht so gewohnt wie des französischen». Im Repertoire dominierten heute vergessene Werke wie die Komödien Ifflands oder Kotzebues. Auf Schillers «Tell» hatten die «Gemeinnützigen Schweizerischen Nachrichten» bereits im Mai 1804 in einer Artikelfolge hingewiesen, kaum war das Drama erschienen. Zu einer Aufführung kam es aber erst 1811. Sie fand guten Zuspruch, «obschon der Missbrauch, der in der Revolutionszeit von dem Namen des wackeren Wilhelm Tell gemacht worden ist, ihn beinahe um seinen Kredit gebracht hätte». Zwar befremdete es einen Rezensenten, «sich Walter Fürst und noch weniger Werner Stauffacher als gewöhnliche Bauern zu denken», und ebenso unpassend fand er die Berner-Landmädchen-Trachten für die Hauptdarstellerinnen, welche sie fast als Dienstbotinnen erscheinen liessen.
Da die Aufführungen um sechs Uhr begannen und etwa um neun Uhr beendet sein mussten, ging es nicht ohne massive Kürzungen ab, denen sogar die ganze Rütliszene zum Opfer fiel. Beim Betrieb im und um das Theater spielten überhaupt gesellschaftliche Rücksichten eine ebensogrosse Rolle wie künstlerische. Zum Beispiel war dort ein bekannter Standort käuflicher Liebesdienerinnen, und besorgte Hausväter trugen deshalb «Bedenken, ihre Gattinnen und Töchter in das Schauspiel gehen zu lassen, indem sie befürchten, dass dieselben mit mehrern Schönen von der gefälligeren Art verwechselt und Unannehmlichkeiten ausgesetzt werden möchten(142)».
Während der Helvetik war das Schulwesen der Stadt Bern zerfallen. Im Sommer 1805 gab ihm dann die Regierung wieder eine Grundlage mit einem rund vierzigseitigen Reglement, welches den Unterricht von der Elementarstufe an ordnete und das Bildungsgebäude durch eine Akademie krönte, die am 2. November 1805 feierlich eingeweiht wurde. Sie bot ihren Studenten das Rüstzeug für wissenschaftliche Berufe, vergab aber im Unterschied zu einer eigentlichen Universität keine Doktortitel. Auch nahm ihre philologische Fakultät (die den beiden heutigen philosophischen entsprach) nicht den gleichen Rang ein wie die drei übrigen, sondern bereitete nur auf diese vor.
Grundsätzlich stand die Anstalt allen Jünglingen von Stadt und Land offen. Aber schon 1813 schränkte der Kleine Rat den Zugang zu den Schulen ein auf Knaben, «welche nach dem Stand und Vermögen oder Beruf ihrer Ältern zu einer gebildeten Erziehung berechtigt und bestimmt sind», was etwa Kinder von Personen ausschloss, «welche in der Dienstbarkeit stehen, oder in einem der Dienstbarkeit ähnlichen Stande sich befinden, oder welche ohne eigenes unabhängiges Auskommen, keinen bestimmten Beruf treiben».
Geleitet wurden die Schulen samt der Akademie durch eine dreiköpfige Kuratel mit einem Kanzler an der Spitze. Dieses Amt versah seit 1805, abgesehen von einem kurzen Unterbruch, Abraham Friedrich von Mutach während zweieinhalb Jahrzehnten, nicht mit gewaltigem geistigem Höhenflug, aber zäh und unbeugsam die vielen Schwierigkeiten des Alltags meisternd und erstaunlich offen auch für Personen und Auffassungen, die seinem eigenen, eher konservativen Denken ferner standen.
Die Zahl der Studenten stieg bald auf rund zweihundert, und an den Schulfesten jeweilen anfangs Mai im Münster gaben Ansprachen des Prorektors und die Prämierung von Preisaufgaben einem weiteren Publikum Einblick in die geistige Arbeit der Akademie.
Professoren waren für die Theologische und die Juristische Fakultät je drei, für die Medizinische vier und für die Philologische sechs vorgesehen. Die Obrigkeit erwartete von jedem unter ihnen nicht bloss fachliche Tüchtigkeit und «Wohlanständigkeit in der Kleidung so wie in der ganzen übrigen Lebens-Weise», sondern zudem, «dass er seine Zuhörer auch nebenher liebreich behandle, sie aufmuntere, sie auf dem Weg der Wissenschaft und Tugend väterlich fortleite».
Trotzdem schlich sich viel Menschliches ein. Vor allem die beiden Juristen Samuel Ludwig Schnell und Karl Ludwig von Haller machten einander das Leben schwer. Schnell lehrte Zivilrecht und neigte den Ideen von Aufklärung und Helvetik zu, Haller dozierte allgemeine Staats- und Verfassungskunde und war starr antirevolutionär und altgesinnt. Die beiden rieben sich stets neu aneinander, sei es in Zensurfragen, sei es bei der Beurteilung der Preisarbeiten von Studenten. Dazu kam bei Haller ein gewisser Neid, weil die Veranstaltungen seines Rivalen besseren Zuspruch fanden als die seinen. Jedenfalls hatte Mutach immer wieder alle Hände voll zu tun, um zu vermitteln oder Hitzköpfe zurechtzuweisen, bis Haller schliesslich am Ende der Mediationszeit die Akademie verliess. Er gehörte ihr also bereits nicht mehr an, als er durch sein vielbändiges Hauptwerk als «Restaurator» in Europa berühmt wurde(143).
Die Obrigkeit empfand es als ihre Pflicht, Theateraufführungen, Schriften und Kunstwerke zu verbieten, «die gegen die Religion, die Verfassung, die Sitten oder die gegen die fremden Regierungen gebührende Achtung verstossen». Alles Gedruckte durfte erst publiziert werden, wenn es eine Vorzensur durchlaufen hatte, und besonders wurde «den Zeitungsschreibern bey Unterdrückung ihres Blatts und einer nach den Umständen zu erkennenden Busse, die ernstliche Weisung ertheilt, sich aller Bemerkungen und Raisonnements über politische Gegenstände, sie mögen von ihnen selbst oder von andern herrühren, zu enthalten; ... sich einer anständigen Schreibart zu befleissen, und aller harten, giftigen Zulagen, gegen wen es auch sey, sich zu enthalten». Dabei galt die Sorge der Behörden nicht bloss ihrem eigenen Ansehen, sondern sie beschlagnahmten ebenfalls ein Buch, welches führende Männer der Helvetik verunglimpfte, und sie verboten Schriften, «welche die politischen Ereignisse in der Schweiz während der verflossenen fünf Umwälzungsjahre betrafen, weil die Regierung nicht zugeben wollte, dass die von ihr so ernstlich bezweckte Wiederherstellung der Ruhe und Besänftigung der aufgeregten Leidenschaften auf irgend eine Weise gehindert und so die erwünschte Eintracht gestört werde». Auch die Pfarrer empfingen die Mahnung, «sich überhaupt in ihrem ganzen Benehmen, vorzüglich aber in ihren Kanzelvorträgen, weder Aeusserungen noch Anspielungen zu erlauben, von denen vorauszusehen wäre, dass sie den Parteihass bei diesem oder jenem noch mehr anfachen und die nur zu gespannten Gemüther neuerdings reizen müssten».
So zeugen heute noch manche Lücken und unbedruckte Stellen in bernischen Blättern jener Zeit vom Wirken der Zensur. Sie strich und kürzte übrigens nicht nur, sondern konnte einen Redaktor auch zwingen, gouvernementale Darstellungen zu veröffentlichen. Wie schwierig sie zu führen war, zeigt etwa ein Vorfall, bei dem die ängstlichen Räte einen Beitrag in einer bernischen Zeitung als beleidigend für Napoleon taxierten, obwohl es sich um den Nachdruck eines ausländischen Artikels handelte, der die französische Zensur ohne Beanstandung passiert hatte. Berühmtester Zensor in Bern war Karl Ludwig von Haller, der seine Stellung missbrauchte, um seinem Kollegen an der Akademie, Samuel Ludwig Schnell, bei der Publikation seiner Werke alle möglichen Schwierigkeiten zu bereiten. Durch seine eigenwillige Amtsführung und seine Kompetenz überschreitungen überwarf sich aber Haller bald einmal mit den Behörden und gab seinen Posten wieder auf(144).
Die Bewohner ländlicher Gebiete wurden durch Gedrucktes noch wenig beeinflusst. Aber auch sie wollte die Obrigkeit vor schädlichen Einflüssen behüten. Besonders gefährlich erschien hier das Wirken einzelner Sektierer. So hatte der Entlebucher Anton Unternährer schon während der Helvetik vor dem Berner Münster verkündigt, das Jüngste Gericht stehe unmittelbar bevor. Kaum war er aus dem Zuchthaus entlassen, sammelte er von neuem Anhänger, besonders in der Gegend von Amsoldingen. Geistesverwandte von ihm erregten Aufsehen, als sie 1807 im bernischen Rapperswil bei Bekehrungsversuchen auch körperliche Gewalt anwendeten, wobei ein Greis den Tod fand. Zwar entgingen die Schuldigen der Todesstrafe, aber sie wurden öffentlich angeprangert, und die Verkündung des Urteils vor dem Schloss in Aarberg gestaltete sich zu einem Schauspiel, zu dem neben allen Behörden des Bezirks auch über 6000 Schaulustige aus den benachbarten Regionen herbeiströmten.
Überhaupt waren die Massen leicht zu erregen. Himmelserscheinungen wie Sonnenfinsternisse oder Meteore galten immer noch als Drohfinger Gottes und als Vorboten nahenden Unglücks, obwohl im Herbst 1811 ein Komet just bei wochenlangem ausserordentlich schönem und klarem Wetter und bei entsprechend guter Ernte auftrat und die «Gemeinnützigen Schweizerischen Nachrichten» mit Berechnungen über die gewaltige Entfernung des Sterns von der Erde die Ängste zu zerstreuen suchten.
So präsentiert sich die Mediation von den Anschauungen des Volkes her ähnlich wie für ihre politischen Institutionen als eine Periode zwischen dem Alten und dem Neuen. Sie war der Vergangenheit stärker verpflichtet als die Helvetik, machte aber deren Änderungen längst nicht alle rückgängig und stand deshalb in vielen Einzelheiten und im ganzen näher bei modernen Zeiten als das Ancien régime(145).
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